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Gewerkschaftliches.

Der Konflikt in der Gewerkschafts­

internationale.

Das Drgan ber niederländischen Fachverbände, De Vak­beweging" nimmt den Protest des Nasche Slowo" gegen die Weigerung des Genossen Legien, das internationale Sekretariat aus den Händen zu geben, zum Anlaß, die ganze Geschichte der Streitfrage zusammenzufassen. Wir geben hier die wesentlichen Punkte wieder:

Im Januar hatten Jouhaur und Appleton in London   eine Besprechung, worin sie zum Beschluß kamen, die Verlegung des internationalen Sekretariats nach Bern   für notwendig zu erklären. ДБ fie einen dahingehenden Auftrag ihrer Organisationen hatten, ist nicht bekannt. Sie wandten sich hierauf an Gompers, der zustimmte. Db auf Grund eines Auftrages seiner Organisation, ist der Baksbeweging" ( d. h. dem holländischen Gewerkschaftssekretär Genossen Quedegeest, von dem diese Mitteilungen herrühren) gleichfalls unbekannt. Vorläufig fann man annehmen, daß bloß eine persönliche Meinungsäußerung vorlag. Der Beschluß wurde mit den Hindernissen begründet, die für die Arbeiter der betroffenen Länder bestehen sollten, nach Berlin  zu gehen. Indes hatte Genosse Legin schon im November vorigen Jahres Amsterdam   als Zwischenadresse angewiesen. Von dieser Adresse( der des holländ. Fachverbands) ist wiederholt flaglos Gebrauch gemacht worden, sowohl durch Belgien  , Frankreich  , England und Amerika   als auch durch alle übrigen Länder.

worben ft. Reglen hat sich, wie wir gezeigt habent, fofort Bereit) Die Kammer 6 Ses Gewerbegerichts erklärte fich für zuständig, erklärt, die nötigen organisatorischen Maßnahmen zur ernsten Be- doch bemerkte der Vorsitzende, die Sache liege hart an der Grenze handlung bon ernsten Vorschlägen สิน treffen. Dies der Zuständigkeit. In der Sache selbst entschied das Gericht, daß wurde jedoch von den Engländern und Franzosen   abgelehnt, der Beklagte zur Auflösung des Engagementsvertrages berechtigt die keine Besprechung wünschten, sondern einfach, ohne sei, falls er schwört, daß er beim Abschluß des Vertrages nicht jedes Mandat defretierten, daß das internationale iußte, daß der Artist Estermann Russe ist. Bureau nach Bern   verlegt werden solle. In ein Land obendrein, das ganz von kriegführenden Ländern umgeben ist, während Amsterdam   von allen Seiten zu erreichen ist und auch erreicht wird.

Folgen einer Kneiperei.

Wir fügen noch hinzu, daß Oude geest am 17. und 18. Juli Tages eine feuchtfröhliche Kneipfahrt und unterließen es an diejem Die drei Kutscher einer Mineralwasserfabrik machten eines auf Grund der eingelaufenen Antworten der verschiedenen Länder in Berlin   Besprechungen abgehalten hat. Diese Ant- Lage, die Kunden ihres Chefs mit Ware zu versorgen. Einer der worten lauten derartig, daß in dieser Woche an unsere Autscher fuhr in bezechtem Zustande im Auto bei seinem Chef ausländischen Freunde berichtet werden wird, daß die vor und verlangte seinen Lohn und seine Papiere, was er aber nicht erhielt. Toch war das Arbeitsverhältnis infolge dieses Auf­Konferenz nicht stattfinden wird, da

ihren Nuken nicht einsieht und da obendrein die tritts gelöst. Antwort der Schweizer  , bei denen das Bureau seinen

Der Kutscher klagte nun beim Gewerbegericht auf Zahlung von Siz bekommen sollte, lautet, daß man dort nicht über die 42 M. rückständigen Lohn für vier Tage. Der beklagte Geschäfts­notwendigen Kräfte für ein solches Bureau verfügt inhaber beanspruchte von dem Kläger   47 M. für nachgewiesenen und es obendrein als eine kränkung für die Deutschen   Schaden, den der Kläger   dem Beklagten durch Nichtbedienung der ansehen würde, die sich stets soviel Opfer für die inter  - Kunden verursacht habe. Das Gericht erkannte dahin, daß der nationale Bewegung auferlegt haben. Wir haben den Kläger für den Tag, an dem er kneipte statt zu arbeiten, feinen Eindruck, daß die Schweizer   die Sache besser begreifen und in Lohn zu beanspruchen habe. Rückständig sei also nur der Lohn für diefer Angelegenheit demokratischer handeln als Appleton oder das drei Tage. Da nach den gegenwärtig geltenden Bestimmungen über die Lohnbeschlagnahme ein Betrag von 38,46 M. pro Woche, " Nasche Slowo". also 19,23 M. für drei Tage, unpfändbar sei, so habe der Beklagte Deutsches Reich  . diesen Betrag an den Kläger zu zahlen. Den Rest von 12.13 M. dürfe er auf den von ihm nachgewiesenen Schaden verrechnen.

Verband der Brauerei und Mühlenarbeiter.

In unserem Bericht über den oben genannten Verband im Jahre 1914 muß es heißen: Die Summe der gesamten Unter­stügung mit den Unkosten der Lohnbewegungen im Betrage von 73 814 M.( nicht 738 814 M.) betrug in der Hauptkasse 723 616 M. gegen 595 957 M. im Vorjahre usw.

Ausland.

Die Mitglieder der Unione Sindacale unter den Waffen. Gompers richtete dann über Holland   ein sehr freundliches Aus einem Schreiben, das der Sekretär der syndikalistischen Schreiben an Legien, um seine Meinung über den Vorschlag Zentralorganisation Italiens  , der Unione Sindacale, an die Mit­zu vernehmen. Legien, der aus der Form des Schreibens glieder richtet, geht hervor, daß sich 80 Proz. der Organisierten unter schloß, daß es sich um vorläufige Unterhandlungen handle, den Waffen befinden, darunter 50 Proz. als Freiwillige. Der die vielleicht später zu einem Antrag führen könnten, ant- Sekretär Corridoni, der selbst in den Krieg geht, ermahnt die Zurück­portete Gompers am 11. April in einem Brief, worin er bleibenden, vor allem die Metallarbeiter, auch in den Fabriken alles die Anschauung aussprach, daß ein solcher Antrag auch einer für den Sieg der italienischen   Waffen zu tun. Konfererenz der der in London   nicht vertretenen Landes­zentralen vorgelegt werden müßte. Zugleich sprach er seine Hoffnung aus, daß es dahin im Interesse der nach dem Striege noch mehr als vorher notwendigen gemeinschaftlichen soli­darischen und von gegenseitigem Vertrauen erfüllten Arbeit nicht kommen möge. Zum Schluß ersuchte Legien um Mit­teilung, ob ein bestimmter Antrag der Londoner Konferenz vorliege, da dieser natürlich den Landeszentralen vorgelegt

werden würde.

Aus Industrie und Handel.

London   gegen Hamburg  .

ſo

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Bezahlung des nicht erhaltenen Urlaubs. werbegericht ein Fahrer, der 10 Jahre in diesem Betriebe be­Gegen das Wäscheverleihgeschäft von Hartseil klagte beim Ge­schäftigt war und deshalb nach dem geltenden Tarifvertrage all­jährlich Anspruch auf eine gewisse Urlaubszeit unter Fortzahlung des Lohnes hat. Im vorigen Jahre ist mit Rücksicht auf den schlechten Geschäftsgang im beiderseitigen Einverständnis fein Ur­laub gewährt worden, wobei aber vorausgesetzt wurde, daß das Arbeitsverhältnis während des Krieges nicht gelöst werde. Kläger   ist zum Militär eingezogen, das Arbeitsverhältnis ist da­durch beendet, so daß dem Kläger   die für den Verzicht auf Urlaub zu erwartende Gegenleistung entgeht.

Ter

Das Gericht( Kammer 7) erkannte den Alageanspruch als be­rechtigt an und verurteilte den Beklagten, dem Kläger   64 M. zu zahlen.

Achtet auf Unfälle.

Wie Daily Expreß  " vom 29. Juli schreibt, äußerte Lord  Der von uns schon oft gerügte Gleichmut der Arbeiter Devonport, Obmann der Londoner   Hafenverwaltung, in einer Unter- und Arbeiterinnen kleineren Unfällen keine Bedeutung bei­redung mit dem Vertreter des Blattes seine Zuversicht auf die Ent- zulegen, hat schon oft zur Abweisung der Ansprüche der Ver­wickelung des Hafens von London   auf Kosten Hamburgs  . Alle be- letzten geführt. Es entstehen da nun große Scherereien, nicht gonnenen großen Bauten würden eifrig fortgeseßt. Der Krieg habe immer gelingt es, das Stattfinden eines Unfalls nachzuiveisen. Als dieser Brief zur Versendung bereit lag, erhielt Legien Hamburg getötet. Man müsse dafür sorgen, daß bei Friedensschluß Mögen die Versicherten aus beiden nachfolgend geschilderten die neueste Nummer des englischen Verbandsorgans The London   besser ausgerüstet sei, daß Hamburg   nicht Fällen die Nukanwendung ziehen, auch die kleinsten unschein­Federationist", worin das Schreiben Appletons und Jouhaur mehr dagegen aufkommen könne. Nach Vollendung der baren Unfälle zu melden, sich Zeugen zu sichern. an Gompers abgedruckt war. Dadurch hatte die Korrespondenz großen Arbeiten wird Londons   Hafen seines gleichen nicht Der Töpfer G. erlitt am 23. Oktober 1913 dadurch einen ihren vorbereitenden und freundschaftlichen Charakter verloren haben. Zu diesen Arbeiten gehört z. B. das South Royal Albert- Unfall, daß er sich beim Setzen eines Ofens den rechten Mittel­und die Frage der Verlegung war, ohne daß ein bestimmter Dock, das beinahe fertig ist. Es mist 4500 Fuß Länge, 500 bis finger an einem Nagel der Scheuerleiste riß. Drei Tage später drang beim Behauen von glasierten Kacheln ein Splitter in die­Antrag einer Organisation vorlag, der Deffentlichkeit preis- 700 Fuß Breite, 35 Fuß Tiefe und kostet 2238 288 Pfund. Nach selbe Wunde. Es stellten sich Schmerzen ein, die Hand schwoll an, gegeben. Legien fandte dann am 16. April einen neuen Brief, diesem wird ein noch größeres Dod gebaut werden. Die drei Weſt G. mußte fich in ärztliche Behandlung begeben. Dem Arzt als unter Beifügung des am 11. April geschriebenen. Er sagte India- Dods werden umgebaut und auf 35 Fuß Tiefe gebracht. Sie auch dem Arbeitgeber machte G. Mitteilung von beiden Fällen. Tie werden dann für alle Schiffe zugänglich sein. Die Themse   ist aus Nordöstliche Baugewerfs- Berufsgenossenschaft S. III( Pommern  ) Jetzt bin ich gezwungen, erst Rücksprache mit meinen Freunden gebaggert, prachtvolle Kanäle führen zu den Docks. Auch die Docks lehnte den Antrag auf Entschädigung ab, weil nicht einwandfrei zu nehmen. Mein Schreiben, das am 11. hätte versandt werden von Tilbury werden umgebaut, und dort ein großer Landungssteg erwiesen sei, daß der jetzige Zustand des Fingers auf einen Be follen, gab meine persönliche Meinung wieder. Hierüber wird errichtet. London   soll zugleich der größte Güter- und Passagier- Unfallanzeige, dann aber auch, daß der Arbeitgeber, der mit G. triebsunfall zurückzuführen sei. Dagegen spreche die verspätete jedoch wohl einige Zeit vergehen." in der fraglichen Zeit zusammen gearbeitet habe, von einem Unfall etwas weiß. Das Oberversicherungsamt Berlin   gelangte auf Grund der Beweisaufnahme zu der Ueberzeugung, daß mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, daß G. die beiden Unfalle in Betriebe erlitten hat. Die Genossenschaft wurde zur Zahlung ciner 25prozentigen Rente verurteilt.

darin:

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hafen werden.

H

Kriegsgewinne.

So rasch wie möglich, am 25. April, tam Regien nach Amsterdam  , um die Meinung des Genossen Oudegee ſt über die Einberufung einer internationalen Konferenz zur Die Mechanische Weberei in Zittau   konnte im letzten Beschlußfassung über die Verlegung zu hören. Regien be Jahre ihren Reingewinn verdoppeln. Er stieg von 191 270 auf 191270 stand nach drücklich auf der Konferenz, Dude- 388 370 Mart. Die Dividende wird von 8 auf 10 Prozent erhöht. Die Akt. Ges. Anton Reiche  ( Schokoladenformens und geeft widersetzte sich ihr mit aller Kraft, da fie nur Mißverständnisse und Entfremdung herbeiführen Blechemballagenfabrik) in Dresden   schlägt aus 565 722 M.( i. 23. könne. Legien wollte jedoch nicht den Schein auf sich laden, 246 800 m.) Ueberschuß für das Jahr 1914/15 10 Proz. Dividende den Vertrauensposten zu behalten, ohne das Vertrauen der( i. V. 4 Proz.) vor. Landeszentralen zu besitzen. Eine Versammlung des nieder­ländischen Verbandsvorstandes stimmte Oudegeeft zu. Schließ­Nach einer Mitteilung der schwedischen Postverwaltung dürfen lich konnten die von Legien mitgebrachten Einladungen zur internationalen Konferenz nicht versandt werden, indes wurde von jetzt ab Waren, deren Ausfuhr aus Schweden   verboten ist, auch im Namen des niederländischen Verbandes am 3. Mai an im Durchgang durch Schweden   mit der Post nicht befördert Appleton ein Schreiben gerichtet, das ihn zu einer Be- wer den. sprechung mit den Holländern einlud. Der Schluß des Briefes lautete:

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Durchgangsverbot für Schweden  .

Zur neuen russischen Ernte.

Die reichliche Ernte zeigt nach Den" vom 24. Juli bereits ihre Diese Angelegenheit ist in einer Sigung unseres Vorstandes Wirkung auf die Preise in Petersburg  . So sind nach dem Bulletin ausführlich besprochen worden und auch Legien hat zum Schluß der Kalaschnikow- Getreidebörse im letzten Monat die Preise für unserem Vorschlage zugestimmt. Falls Sie nicht bereit oder Roggen um 25 Broz. gefallen( von 1,76 Rubel pro Pud auf 1,30 nicht im stande sein sollten, diese Besprechung abzuhalten Rubel). Einen entsprechenden Rückgang zeigten die anderen Produkte. wir hoffen, daß dem nicht so ist werden wir so rasch wie möglich eine internationale Konferenz aus­schreiben, so zeitig, daß allen Landeszentralen die Beschickung möglich sein wird."

Der ziveite Fall war ähnlich gelagert. Hier handelt es sich um einen Metallarbeiter K., der allein in einem Raum mit dem Sors fieren von Messingabfüllen beschäftigt war. Am 29. Dezember 1913 rig sich. einen Messingsplitter in die Kuppe des linken Taumens. Nach einigen Tagen eiterte die Wunde, es mußte operativ ein­gegriffen werden. K. Hatte sofort seiner Ehefrau, dann dem be handelnden Arzt und auch dem Arbeitgeber Mitteilung gemacht; diesem erst am 6. Januar. Die Berufsgenossenschaft der Fein­mechanik und Elektrotechnik wies den Anspruch des K. auf Ent­schädigung ab, weil Augenzeugen des Unfalls nicht vorhanden, K. auch niemand unmittelbar nach dem Unfall von diesem Mitteilung gemacht habe. Auf eingelegte Berufung verurteilte das Oberner­sicherungsamt Groß- Berlin die Genossenschaft zur Zahlung einer Rente von 25 Proz. Das Oberversicherungsamt hat aus den ge­schilderten Umständen die Ueberzeugung gewonnen, daß ein Bes triebsunfall vorliegt, dies um so mehr, als der Vertrauensarzt des Amts erklärte, daß die Zeit vom 29. Dezember bis zum 4. Ja­nuar ausreiche, bei derartigen Verlegungen durch Blutvergiftung eine Entzündung entstehen zu lassen. Beide Verletzte sind noch zu ihrem Recht gekommen. A Die durch den Krieg notwendig gewordene Beschränkung der die Scherereien und Aufregungen wären ihnen aber erspart Baumwollanbaufläche in Aegypten   hat nach Indiaman" bom geblieben, wenn unsere eingangs ausgesprochene Mahnung 30. Juli zu erheblich vermehrtem Getreideanbau in dieser Korn- beherzigt worden wäre. tammer des Altertums geführt. Man hofft, eine nicht unbeträchtliche Ausfuhrmenge zur Verfügung zu haben, die allerdings gegenüber den Millionen von Tonnen, die die indische Regierung jezt in Händen hat, nur unbedeutend ins Gewicht fallen werden.

Am 10. Mai fam die Antwort Appletons, deren Schlußfäße lauten:

Aegypten als Weizenausfuhrland.

Soziales.

Der feindliche Ausländer.

Gerichtszeitung.

Urkundenfälschung.

Eine unüberlegte Tat, die er im Aerger über eine gegen ihn zu Unrecht erstattete Anzeige begangen hatte, führte gestern den Bauerngutsbesizer Bernhard Seeger unter der Anklage der Urkundenfälschung vor die Ferienstraffammer des Landgerichts III.

Selbst wenn der eine oder andere Vertreter bereit wäre, den Gefahren Trotz zu bieten, wäre es doch zwecklos, unsere Leute aufzufordern, einer solchen Konferenz zuzustimmen. Vielleicht ist es möglich, derlei Dinge in Deutschland   oder in den stan dinavischen Ländern zu tun, in Großbritannien  und Frankreich   jedoch besteht eine wirklich demokra­tische Kontrolle und der Besuch einer Konferenz in der jezigen Zeit würde eine Verlegung des Gefühls eines Boltes sein, das nicht allein von Abscheu er­füllt, sondern auch fest entschlossen ist, zu strafen. Jm Viktoriatheater( früher Sanssouci  ) werden Varieté­Bei dem Angeklagten, der Befißer eines größeren Bauernguts Ich werde die betreffende Korrespondenz mit meinem Vorstand be- vorstellungen gegeben. Das Unternehmen geht aus von der Inter­sprechen, bin jedoch überzeugt, daß die Antwort im Augenblick nationalen Artiſtenloge, welche damit den Zweck verfolgt, ihren in der Nähe von Berlin   ist, erschien eines Tages ein Gendarmerie­,, nein" lauten wird." Mitgliedern während des Krieges Beschäftigung und Verdienst zu wachtmeister und nahm eine Revision der vorhandenen Brotgetreide­Jegliche Konfrenz wurde also durch Appleton ermöglichen. Angehörige des feindlichen Auslandes sollen aber und Mehlbestände auf. Wie S. bald in Erfahrung brachte, mar nach dem Willen der Internationalen Artiſtenloge aus wirtschaft- diese Revision auf eine gegen ihn erstattete anonyme Anzeige abgelehnt. Am 14. Mai wurde darauf durch Appleton ein Schreiben lichen und politischen Gründen nicht beschäftigt werden. Nun hatte zurückzuführen. Er vermutete sofort, daß die Anzeige von einem Direktor Kreimeyer für das Viktoriatheater ein Tanztrio engagiert, Büdner und Mehlhändler ausgegangen sei, mit dem er seit längerer an die Landeszentralen gerichtet, worin ein Referendum welches aus zwei Damen und einem Herrn bestand. Der für einen Zeit in Feindschaft lebte. Er beschloß, sich für den ihm gespielten über die Verlegung der Zentrale nach Bern   halben Monat geltende Engagementsvertrag war nur mit einem Streich zu rächen. Einige Tage später lief bei dem Amtsvorsteher ausgeschrieben wurde, wo inzwischen für ein neu- Mitglied der Truppe, Fräulein Schulz, abgeschlossen. Nachdem die eine mit Bäckermeister Boppe" unterzeichnete Anzeige gegen den trales Personal" gesorgt werden sollte. Am 26. schrieb Truppe etwa acht Tage im Viktoriatheater aufgetreten war, wurde Mehlhändler ein, in welcher behauptet wurde, dieser hätte mehr der holländische Vorstand eine internationale der Internationalen Artistenloge bekannt, daß der zu dem Trio Mehl verkauft als ihm erlaubt sei, außerdem habe er eine falsche Konferenz aus, die Ende August oder Anfang September gehörende Tänzer Estermann ein Russe sei. Zunächst wurde auf Bestandaufgabe abgegeben, so daß der eine Einwohner zu viel Veranlassung der Artistenloge nun das ganze Trio entlassen; als Mehl, der andere gar nichts erhalten habe. In dem Bureau des in Amsterdam   stattfinden soll. aber die deutsche Nationalität der beiden Damen zweifelsfrei fest- Amtsvorstehers wurde sofort durch Vergleichung mit anderen Die an diese Mitteilungen angeschlossenen Schlußfolge- geſtellt war, purften sie weiter tanzen, aber die Entlassung des Schriftstücken festgestellt, daß die Anzeige von dem Angeklagten, der eine besonders charakteristische mit feiner anderen zu verwechselnde rungen der Vakbeweging" lauten: Herrn blieb aufrechterhalten. In dem Vorverfahren bestritt S. Handschrift hat, herrührte. ganz energisch, den Brief geschrieben zu haben, so daß der gericht­liche Schreibsachverständige Kriminalkommissar Dr. Schneidert mit. der Abfassung eines Gutachtens beauftragt wurde. In der gestrigen Verhandlung gab S. das Leugnen auf und legte ein offenes Ge­ständnis ab. Die Verteidiger baten, die niedrigste gesegliche Strafe in Anwendung zu bringen, da der Angeklagte gerade an jenem Tage die Mitteilung erhalten hatte, daß einer seiner drei im Felde stehenden Söhne gefallen sei. Das Gericht kam zu einer milden Auffassung der Sache und erkannte auf die niedrigste gesetzlich zu­lässige Strafe von einem Tage Gefängnis.

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Inwiefern Appleton seine Haltung mit der Demokratie ver- Die Tänzerin Fräulein Schulz klagte nun beim Gewerbe­einbaren kann, von der er spricht, muß er selbst wissen. Zufolge gericht auf Zahlung der Gage des entlassenen Tänzers für den Rest dem Beschluß der verschiedenen Konferenzen hat das Bureau der Vertragszeit im Betrage von 28 M. Das ganze Trio erhielt feinen Sitz in Berlin  . Hieran kann nur durch eine Konferenz pro Abend 10 M., davon kamen auf die Klägerin und den ent­nach einem diesbezüglichen Antrag etwas geändert worden. Solch lassenen Russen je 3,50 M. und auf die dritte Dame 3 M. ein Antrag ist aber nie gestellt worden. Muß nun Legien, auf Der Vertreter des Beklagten bestritt die Zuständigkeit des Ge­Verlangen von jemand, der gerade Lust dazu hat, die Leitung, die werbegerichts. Er meinte, die Klägerin müsse als selbständige Ge­werden, weil mit ihr allein der ihm durch die vereinigten Länder aufgetragen ist, aus der Hand werbetreibende angesehen geben? Das wäre m. E. allzu leichtfertig gehandelt und der Engagementsvertrag abgeschlossen war, sie Kostüme und Noten zu Mann, der so etwas täte, würde das Vertrauen nicht verdienen, besorgen hatte und es ihr überlassen war, wie sie sich mit den das so lange Jahre auf seine Umsicht und sein Geschick geſetzt beiden anderen Mitgliedern des Trios abfinde. Verantw. Redakteur: Alfred Scholz, Neukölln. Inseratenteil verantw.: Th. Glode, Berlin  . Drudu. Verlag: Borwärts Buchdr. u. Berlagsanstalt Paul Singer& Co., Berlin   SW. Hierzu 1 Beilage u. Unterhaltungsbl