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Gewerkschaftliches.

Berlin   und Umgegend.

Lohnstreitigkeiten in der Geschoßkorbbranche.

waren,

die

einer Erhöhung ihrer Forderungen an die Wöchnerinnen zu miß- 1 berechtigung gefürgt werden. Das wäre natürlich gegen das Gesetz; brauchen suchen." das Kriegsministerium hat, wie wir wissen, in ihm bekannt ge­wordenen Fällen derartiger Kürzungen den Witwen zu ihrem Recht Beeinträchtigung von Witwen und Waisen der Kriegsteilnehmer. verholfen. Gegenüber vielfach an uns berantretenden Fragen sei Zu der in unserem Leitartikel vom 19. August behandelten also nochmals festgestellt: eine Kürzung der Rente z. B. wegen hoher Kinderzahl ist unzulässig. Die Witwe, Die Branchenleitung der im Holzarbeiterverband organisierten Frage der in Preußen üblichen Kürzung der Renten für Strieger- bie mit 13 noch nicht 18 Jahre alten Kindern um ihren im Kriege witten wird uns von einem Mitgliede des preußischen Abgeordneten­Korbmacher hat in letter Zeit mehrfach mit der Drganisation der hauses geschrieben, daß sich die verstärkte Budgetkommiſſion des gefallenen Mann trauert, hat alſo 400 M. Witwengeld und 218 er­Arbeitgeber verhandelt, um feste Löhne für die verschiedenen Arten Sigungen bereits Waisengeld jährlich zu beanspruchen. Wo irrtümlich anders der Geschoßkörbe zu vereinbaren. Ein Lohntarif, den die Arbeiter Abgeordnetenhauses in einer ihrer letzten in ihrer Versammlung am 29. Juli aufstellten, fand bei den Ver- eingehend mit dem Erlaß des Ministers des Innern be- fahren wird, kann eine Reklamation auf Erfolg rechnen. Seitens des Vertreters der Sozialdemokratie handlungen nicht die Zustimmung der Arbeitgeber. Diese boten schäftigt hat. war in der Kommission die Aufhebung der Beseitigung Die Gehaltssicherung bis zu sechs Wochen nach Einberufung. nicht nur geringere Löhne, sondern sie beschlossen, daß die von ihnen aufgestellten, die Arbeiter nicht befriedigenden Stücklöhne auf die Hinter­der Anrechnung der Familienunterstüßung als Während manche Kaufmannsgerichte die Frage der An­bliebenen- und Invalidenpension beantragt worden. Höchst löhne gelten sollen, über die nicht hinausgegangen werden Kommissar des Ministers hat den Antrag mit dem Hinweis darauf des Handlungsgehilfen von der Lage des Einzelfalles ab­Der wendbarkeit des§ 63 des Handelsgesetzbuchs bei Einberufung darf, daß es aber den Arbeitgebern überlassen bleiben soll, bekämpft, daß die gleichzeitige Gewährung von Familienunterstützung niedrigere Löhne als die in ihrem Tarif aufgestellten Säße und pinterbliebenempenſion, die nach einem früheren Erlag hängig machen, je nachdem der Gehilfe ledig oder verheiratet, zu zahlen. Die Arbeitgeber haben ihren Tarif ohne Zustimmung des Ministers möglich gewesen sei, sich nicht habe aufrecht er- Landsturmmann oder Armierungssoldat ist, der Arbeiter der Militärbehörde eingereicht und ihn als maßgebend halten lassen. Es habe sich herausgestellt, daß eine große Anzahl 3. Kammer des Berliner   Kaufmannsgerichts mit Recht ganz bezeichnet. Mit dieser Angelegenheit beschäftigte sich am Donnerstag eine von Personen, die zum Bezuge der Familienunterstügung berechtigt allgemein den Standpunkt ein, daß dem zum Heeresdienst Bersammlung der Korbmacher. Das einseitige Vorgehen der Ünter­der Stellung eines Antrages auf Gewährung eingezogenen faufmännischen Angestellten auf alle Fälle das nehmer wurde scharf verurteilt. Es wurde ausgeführt, daß die der Hinterbliebenenrente warteten, um sich für eine geraume Gehalt für sechs Wochen nach Einberufung zusteht. Einem dieser unter dem Vorfiz des Magistratsrats Dr. Neu­aufgestellten Lohnfäße im Hinblid Beit beide Bezüge zu sichern. auf die gegenwärtige Teuerung an sich schon zu niedrig sind, denn des Ministers gewesen. Nach eingehenden Erörterungen mit der mann verkündeten Urteile gab das Kaufmannsgericht eine bemerkens­пеце Anordnung getroffen werte Begründung, in der es u. a. heißt: Das Kaufmannsgericht sie bedeuten für den einzelnen Arbeiter eine Verminderung des seit- Reichsregierung sei daher eine worden, wonach beide Leistungen nur während eines Beit- ist sich bewußt, daß das Recht, für sein Vaterland kämpfen zu herigen Wochenverdienstes um durchschnittlich 10 M. Wenn es dazu noch den Unternehmern überlassen sein soll, wenn möglich noch unter raums von zwei Monaten nebeneinander gewährt werden. Dasselbe dürfen, nur als eine Ehre, nicht als Unglüd anzusehen ist. Desser die Säße ihres Tarifs hinabzugeben, dann würde jede feste Norm gelte für die Invalidenrente; auch die Invalidenrente solle zwei ungeachtet wird man bei einer Auslegung des§ 63 nach Sinn und schwinden, eine Willkür in der Lohnzahlung würde eintreten und Monate lang neben der Familienunterſtüßung in Anspruch genommen Bied zu seiner Anwendbarkeit nicht fordern, daß das Unglück, die Lage der Arbeiter derart verschlechtert werden, daß sie mit ihrem gebrachte Verfahren sich noch nicht völlig bewährt habe. Einige Ursache dieser Verhinderung ist es genügt schon, daß es die mittel­werden dürfen. Allerdings sei hinzuzufügen, daß das in Anwendung welches die Arbeitsverhinderung heraufbeschwor, die unmittelbare Verdienst nicht mehr auskommen können. Neumann vom Haupt- unklarheiten, die sich in der Praris ergeben haben, würden in aller bare Ursache oder der äußere Anlaß ist. Neben eigenem wird auch vorstand des Holzarbeiterverbandes betonte, daß sich die Arbeiter fremdes oder allgemeines Unglück in Betracht zu ziehen sein. Die das einseitige Vorgehen der Unternehmer nicht gefallen lassen Kürze beseitigt werden. Arbeitsverhinderung ist hier eine Folge des Krieges, dieser aber ist, fönnen. Sie hatten die Absicht, mit den Unternehmern feste Löhne zu vereinbaren. Die Festsetzung von Höchstlöhnen trotzdem er in gewissen Beziehungen segensreich wirkt, schon wegen des vielen Elends, das er im Gefolge hat, ein Unglück. In dieser müsse damit beantwortet werden, daß die Arbeiter an Erfenntnis hat auch die Regierung ihn zu vermeiden gesucht. Von dem von ihnen aufgestellten Tarif als Mindestlohn festhalten. Dann würden sich die Unternehmer vielleicht dazu verstehen, einen diesem Gesichtspunkt aus ist die Arbeitsverhinderung infolge des Kriegs­festen Lohntarif mit dem Holzarbeiterverband zu vereinbaren, dienstes nicht anders zu bewerten als das Ausbleiben eines Ge wozu dieser nach wie vor bereit sei. hilfen, den Bürger- oder Menschenpflicht zur Hilfeleistung bei einer großen Gefahr, 3. B. einer Feuersbrunst, unverschuldet zurückhält. Darum fann auch bei Einziehung zum Kriegsdienst§ 63 H.-G.-B. unbedenklich angewendet werden.

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den Unternehmern

Einstimmig wurde beschlossen: Die Versammlung protestiert gegen das von den Unter­nehmern aufgestellte Prinzip der Höchstlöhne. Sie lehnt es ab, den von den Unternehmen einseitig aufgestellten Tarif als der Militärbehörde gegenüber bindend anzuerkennen und beschließt, die von der Versammlung am 29. Juli aufgestellten Säge als Mindest­löhne zu fordern."

Die organisierten Glaser Berlins   haben in ihrer legten Ver­fammlung beschlossen, bei den Unternehmern durch die Lohnkommission eine Teuerungszulage zu verlangen.

Deutsches Reich  .

Kriegsgefangene als Lohndrücker?

Das sei nicht die Absicht

Hiernach handelt es sich also nicht um eine allein in Preußen getroffene Maßnahme, sondern um eine für das ganze Reich geltende Anordnung des Bundesrats. Sache des Reichstages wird es sein, auf die Beseitigung dieser Bestimmung zu bringen.

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Zwischenhandel und Heereslieferungen.

Aus Industrie und Handel.

Kriegsgewinne.

In welcher standalösen Weise sich der Zwischenhandel manchmal an Heereslieferungen bereichert und den für die Bekleidungsämter arbeitenden Heimarbeiterinnen um den sauer verdienten Lohn bringt, zeigte ein am letzten Montag in Breslau   vor dem dortigen Gewerbegericht verhandelter Prozeß einer armen Näherin gegen einen Zwischenmeister. Der Mann bot ihr für eine Militär Drellhose zu nähen 55 Pfennig. Bei diesem Lohn verdiente sie bei ununterbrochener Arbeitszeit von früh 26 Uhr bis abends 8 und 9 Uhr als sehr geübte Näherin bis 12 M. in der Woche. Für eine Tuch- Wie wir schon berichteten, erhöht der Verein deutscher hose wurde 1,20 Mart bezahlt und für die Drell- Delfabriken seine Dividende von 5 auf 12 Proz. Wir teilen jade 60 60 Pfennig. Nun tommt das schönste an der noch einige Zahlen aus dem Geschäftsbericht mit. Der Reins traurigen Geschichte: das betreffende Bekleidungsamt( es ist das des gewinn steigerte sich um zirka 3/4 Millionen Mark, von 1800 000 Gardekorps in Berlin  ) zahlt nach einer Auskunft, die ein Mart auf 2500 000 m. Die Verbindlichkeiten sind von 14,6 Mill. Mark auf 5,1 Millionen Mark zurüdgegangen. In der Bilang er­Beamter des Schneider- Verbandes in Berlin   erhielt, für das Nähen scheint neu ein Kriegsreservekonto in Höhe von 800 000 m. Der einer zugeschnittenen Tuch hose 3,55 M., der den Arbeiterinnen Bestand an Wertpapieren hat sich von 286 687 9. auf 3 400 000 wirklich gezahlte Lohn beträgt: 1,20 m. Die Zwischenhändler erhöht. Demgegenüber haben die Debitoren( Prima- Forderungen) nicht um Zwischen meister handelt es sich hier mehr verdienten nur eine Erhöhung von 2700 000 m. auf 3 400 000 m. erfahren. also ohne einen Schlag Arbeit zu leisten: 2,35 M. oder noch ge. Die Aussichten für das laufende Geschäftsjahr lassen ein ähnliches nauer, da der letzte wirkliche Zwischenmeister für das zum Nähen günstiges Ergebnis erwarten. noch hinzukommende Zurichten", Bügeln usw. 10 Pf. für die Hoſe erhielt, 2,25 M. gleich 187½ Proz. des Arbeitslohnes und 63% so Pro3. der Gesamtsumme.

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Für die Drellhose zahlt das Bekleidungsamt 1,40 M.; die Ar­beiterin erhält 55 Pf. Nählohn, zuzüglich der 10 Pf. für Bügeln usw. alio 65 Pf., was einem Zwischenhandelsprofit von 85 Pf. oder 6071/100 Broz. entspricht. Für Drellja den zahlt das Amt 1,15 W.; die Arbeiterin erhält 60 Pf. Arbeitslohn. Das andere steckt der Zwischenhandel ein.

Der Aufsichtsrat der Bergbaugesellschaft Friedrichs. bitte, Eisenwert- A.- G., schlägt für 1914/15 eine Dividende von Proz. gegen 5 Bros. im Borjahre fifcherei ist in der Lage, ihre Die Cuxhavener

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vor.

Dividende von 7 auf 10 Proz. zu erhöhen.

Englische Anleihe bei Morgan.

Starke Nachfrage in Roheisen.

Die Bonds

Die gesteigerte Einziehung des männlichen Personals zum Heeresdienst hat sich in Gärtnereibetrieben besonders empfindlich bemerkbar gemacht, weil dieser Beruf sonst in der Hauptsache ge­Ternte Arbeitskräfte in jüngere Lebensaltern beschäftigte. Im Frühjahr herrschte infolgedessen ein starker Mangel an Personal, und die Unternehmer bemühten sich nun um Erlangung von Kriegs­lleber die rechtliche Stellung der Gärtnerei herrschen nun bei manchen Behörden immer noch schiefe und irrtümliche Auffassungen. Durch die Gewerbenovelle von 1908 ist die Gärtnerei, soweit sie es nicht schon vordem war, der Gewerbeorditung unterstellt worden Einwendungen gegen diese Rechtslage wurden von höchsten Gerichts­stellen zurückgewiesen, so von den Oberlandesgerichten Dresden  Daily Telegraph  " meldet aus New York  : Es sind Vers und Kiel   und vom preußischen Kammergericht. Die Unternehmer Handlungen im Gange zur Bildung eines Syndikats mit dem machen sich jetzt zumute, daß dies in weitesten Kreisen un­Bankhause J. P. Morgan   u. Co. an der Spize, um die bekannt ist und daß immer noch starke Neigungen be- Das Rätsel, wie solche Profite zustande kommen, flärte sich auf, Unterbringung fünfprozentiger Bonds( Schatz­stehen, die Gärtnerei mit Landwirtschaft rechtlich gleichſtehend als der Vorsitzende erfahren wollte, für welche Firma der Zwischen- ich eine) der britischen Regierung im Betrage von zu behandeln. Auf einer Tagung des größten gärtnerischen Unter- meister, der selbst nur für seine Mühe( Bügeln u. dergl.) 10 Pf. 500 millionen Dollar zu übernehmen, die mit Laufzeiten nehmerverbandes wurde ausgeführt, es wäre an manchen Orten per Hose erhielt, denn arbeitete. Da gab er erst eine Firma an, von einem, fünf und zehn Jahren ausgestaltet sind. ( also in der Minderzahl 1) durchgesezt, daß Gärtnereien als gewerb- bemerkte aber gleich, daß diese Firma den Auftrag wieder von sollen von der britischen Einkommensteuer befreit ſein. liche Betriebe angesehen werden" und nun auch an Kriegsgefangene einer anderen Firma( Wiener u. Puzrath) habe, ob diese gewerbliche Löhne gezahlt werden müßten. Es sei darum un- den Auftrag direkt von der Militärbehörde erhalten, scheine ihm bedingt notwendig, daß der Verband an das Kriegsministerium wenig wahrscheinlich. Er glaube, daß noch eine Firma In der Hauptversammlung des Roheisenverbandes wurde über Herantrete, damit Striegsgefangene auch für Gärtnereien zu den dazwischen geschaltet sei. Voll Bitterkeit bemerkte der die Geschäftslage berichtet: Die Verkaufstätigkeit in Qualitätsroh­2ohnsägen wie landwirtschaftliche Arbeiter ab- Gewerbegerichtsvorsitzende Dr. Bauer: Eine solche Schröpfung, eisen für das dritte Vierteljahr ist beendet. Die Nachfrage blieb gegeben werden." Ein Antrag in diesem Sinne wurde angenommen. die einem glatten 3011 gleichkäme, wäre uner auch weiterhin sehr stark, so daß durch die vorliegenden Ab­Diesem Antrage hat sich auch eine Tagung der wirtschaftlichen Verbände hört. Dafür, daß die zugeschnittenen Sachen aus einem schlüsse die Verbandswerke bis zur Grenze ihrer Leistungsfähigkeit im Reichsverbande für den deutschen Gartenbau angeschlossen. Es steht Lager in ein anderes übergeführt würden, ließen sich die be- besetzt sind. Besonders stark war der Auftragseingang in Hämatits roheisen, in manganhaltigen Roheisensorten, Stahleifen und Spiegel­also in Aussicht, daß die Kriegsministerien jetzt in dieser Richtung be­stürmt werden. Man kann dieses Bestreben vom Unternehmerstandpunkt treffenden Firmen unglaubliche Profite zahlen, während man die eisen infolge der starken Beschäftigung der Martinwerfe. Ju aus verstehen. Vom Arbeiterstandpunkt aus aber muß man sich mit einzigen, die wirkiche Arbeit leisten, so niedrig be- phosphorhaltigen Roheisensorten hat die Nachfrage nachgelassen. Das aller Entschiedenheit dagegen wenden; denn die unausbleibliche able, daß sie davon, tros übermäßig langer Arbeitszeit, nicht Auslandsgeschäft ist unverändert. Im Monat Juli stellte sich der leben könnten. Der Verbandsvertreter, der als Beistand der armen Versand an Qualitätseisen auf 62,51 Proz. der Beteiligung gegen Folge einer Gewährung des Begehrens würde eine Lohndrückerei fein. Der im Frühjahr vorhanden gewesene Mangel an Arbeits- Näherin auftrat, bemerkt noch, daß ihm in Berlin   vom Be57,25 Broz. im Juni, und hat damit die höchste Ziffer feit kleidungsamt mitgeteilt wurde, daß man dort den Satz auf- Ausbruch des Krieges erreicht. Auch im Monat August wird der träften ist übrigens seit Eintritt der Hochsommerzeit merklich be­gestellt habe: daß mindestens 75 Prozent der ausgeworfenen Versand nicht wesentlich hinter der Juliziffer zurückbleiben. Die hoben, er wird wahrscheinlich auch im Herbst nicht wieder hervor- Summe dem wirklich Ausführenden zuletzt als Arbeitslohn bleiben Verkaufspreise für das vierte Quartal dieses Jahres wurden unver­treten, und im Winter sinkt bekanntlich jedes Jahr die Beschäftigungs­solle. Da aber die Ausführung zu wenig fontrolliert möglichkeit um ein bedeutendes. Wir wollen hoffen, daß die zu werde, fehre fich niemand an diese Bestimmung. Jedenfalls sei die Gewinne in der russischen Kriegsindustrie. ständigen Ministerien, Generalfommandos und anderen Stellen dem Zahl der Frauen, die in Breslau   für einen solchen Hungerlohn Rjetsch vom 11. August berichtet: In der Generalversammlung unberechtigten Begehren keine Folge geben. Militärsachen nähen, sehr groß. Das Gericht beschloß, vom" 10. August der Gesellschaft für Fabrikation von Metallhülsen Auskunft bei dem Berliner   Bekleidungsamt einzuholen, ob es damit vorm. P. W. Baranowski" in St. Petersburg   wurde der Abschluß einverstanden, daß die Militärlieferungen zu Hungerlöhnen her- für das letzte Geschäftsjahr April 1914/15 borgelegt. Bei einem gestellt würden, und welchen Firmen sie die Lieferungen übertragen. Aftienfapital von 13,2 Millionen Rubel beträgt der Reingewinn Die Sache wurde vertagt. Es stehen noch mehrere solcher 1902 761 Rubel. Zu Abschreibungen usw. werden 642 417 Rubel verwendet. Aufsichtsrats- und Direktionstantiemen erfordern 182 400 Klagen an. Rubel. Zu den verbleibenden 1 077 943 Rubel werden 765 000 Rubel aus einem besonderen Dividendenfonds zugeschlagen und 14 Proz Dividende verteilt. Auf neue Rechnung werden nur 5714 Rubel vorgetragen.

Ausland.

Betriebseinstellung einer schweizerischen Färberei wegen Mangel an Farbstoffen.

In Hauptwil   im Kanton Thurgau   hat die große Färberei von Brunschwiler ihren Betrieb einstellen müssen, weil es ihr unmöglich war, die nötigen Farbstoffe zu beschaffen. Um den so arbeitslos gewordenen Arbeitern Beschäftigung zu verschaffen, soll eine Militär­schneiderei am Drte errichtet werden.

Soziales.

Reichswochenhilfe.

ändert belassen.

treten.

Volles Kriegswitwen- und Kriegswaisengeld. Bekanntlich beträgt das Kriegswitwengeld für die Witwe eines Gemeinen 400 m.( eines Unteroffiziers 500, eines Feldwebels Die Verfammlung ermächtigte die Verwaltung, mit der Regie 600 M.), das Kriegswaisengeld 168 M. jährlich. Diese Säge treffen für alle Soldaten zu, die nicht dem aktiven Heer angehören, die rung einen Vorschußvertrag in Höhe von 7 Millionen Rubel auf also nicht Anspruch auf die Allgemeine Versorgung"( Pension) drei Jahre abzuschließen zum Bau einer Bulberfabrik. In der Versammlung waren außer fast allen Petersburger auch im Frieden hätten. Für die Witwen der Militärpersonen, denen ein Anspruch auf die allgemeine Versorgung zusteht, ist das Banken auch die Banque de l'Union Parifienne mit 800 000 Rubel Kriegswitwen- und Kriegswaifengeld anders geregelt. Es besteht da und Schneider u. Co., Creusot  , mit 400 000 Rubel Aktienbesitz ver­Der Ausschuß für Mütter- und Säuglingsfürsorge des Zentral- in einem Zuschlag zur allgemeinen Versorgung". Die Bezüge fomitees vom Roten Kreuz hat an das Reichsamt des Innern zur dieser Kategorie sind in der Regel höher als die oben angegebenen. Vom südwestafrikanischen Diamanteubergbau. Klärung von Zweifeln eine Anfrage betreffs der Verwendung der Nun darf aber nach§ 4 und 15 des Militärinvalidengesezes das Frankfurt   a. M., 11. August.  ( W. T. B.) Aus Berlin   wird der in der Bundesratsbestimmung über die Reichswochenhilfe vor- Witwen- und Waisengeld der Hinterbliebenen der der allgemeinen gesehenen 25 M. Entbindungskosten gerichtet. Das Reichsamt des Versorgung unterliegenden Personen ausammengerechnet eine be- Frantf. Zeitung" geschrieben: Aus neutralen Ländern sind Nach Innern hat folgende mit unseren früheren Darlegungen überein- stimmte Höhe( Ruhestandspension oder Vollrente) nicht übersteigen. richten hier angelangt, denen zufolge es nicht ausgeschlossen zu sein Uebersteigt der Betrag der Renten z. B. infolge großer Kinder- scheint, daß auf den Feldern der großen Südwestafrikani­stimmende Antwort erteilt: diese Höhe, 10 zahl einzelnen Säße der schen Diamant Gesellschaften der Abbau wieder Die Bundesratsverordnungen über die Reichswochenhilfe find Rente gefürzt. Eine gleiche Vorschrift besteht gegen in Gang gebracht wird. Die Informationen gehen da zugunsten der beteiligten Wöchnerinnen erlassen über den Witwen der Kriegsteilnehmer, denen eine hin, daß die okkupierende Regierung, die nicht etwa um die worden, verfolgen aber nicht den Zweck, den Hebammen erhöhte allgemeine Versorgung nicht zustand, nicht. Infolgedessen sind Weiterführung des Abbaues angegangen sei, ihrerseits ſelbſt Dabei soll zum Einnahmen zu beschaffen. Der Bauschbetrag von 25 Mart in Einzelfällen nach dem Gesetz die Rentenbezüge der Witwen all- die Fortsetzung des Abbaues verlangt habe. ist ein Beitrag zu den Kosten der Entbindung überhaupt, ist also gemein Versorgungsberechtigter kleiner als die Bezüge der anderen Ausdruck gebracht worden sein, daß man die Interessenten, also die nicht allein für die Hebammen, sondern auch für Witwen. Das ist als ungerecht erachtet. In der Budgetkommission Gesellschaften und ihre Anteilzeichner, nicht in ihren Rechten schmä­den Arzt, etwaige Arznei, notwendige besondere des Reichstages ist deshalb dem Vorschlag der Militärverwaltung lern wolle, daß man jedoch die Abgaben, die im Frieden dem von allen Seiten zugestimmt, in solchen Fällen die Renten zu er deutschen Kolonialfiskus zukommen, jezt für die okkupierende Regie­Startungsmittel und dergleichen bestimmt. Wenn höhen, so daß die Witwen allgemein Versorgungsberechtigter auch rung beanspruche. Aus diesem Grunde scheint die englisch  - burische es einerseits nicht zu billigen ist, daß Wöchnerinnen den Reichs- in Einzelfällen nicht schlechter stehen als andere Witwen. Regierung die Wiederaufnahme der Bergwerksbetriebe anzustreben, beitrag zu anderen Zweden verwenden ,. statt die Hebamme für ihre In der Praris scheint der entsprechende Hinweis der Militär- wie sich sich überhaupt bemühen soll, die wirtschaftliche Tätigkeit Bemühungen daraus zu entlohnen, so ist es andererseits ebenso un- verwaltung jedoch an einigen Stellen irrig dahin aufgefaßt zu fein, Südwestafrikas möglichst schnell wieder in Gang zu bringen, und berechtigt, wenn Hebammen jene Fürsorgeeinrichtung des Reiches aules sollten die Renten der Witwen ohne allgemeine Versorgungs- zwar aus Selbstinteresse.

werden die

Berantw. Redatt.: Alfred Bielevy. Neukölln. Inseratenteil verantw. Th. Glode, Berlin  . Drud u. Verlag: Borwärts Buchdr. u. Berlagsanstalt Baul Singer& Co., Berlin   SW. Hierzu 3 Beilagen u. Unterhaltungsbl