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Gewerkschaftliches.

Berlin   und Umgegend.

Die Rückkehr der Krieger und die Gewerkschaften.

In der ordentlichen Generalversammlung der Verwaltungs­

vor:

2. die ja auch schon bon der Regierung empfehlene Organi- wiligten ihrer Arbeiterschaff eine Tenerungszulage von 15 Proz sation der Arbeitsnachweise, das heißt die Zusammenfassung bei einem Wochenlohn bis zu 18 M. inklusive und 10 Proz. bei aller nicht gewerbsmäßigen Arbeitsnachweise zwecks Verteilung Löhnen von 18 M. bis 25 M. Es sind dies die größeren Firmen der arbeitslosen Kriegsteilnehmer auf die vorhandenen freien der Branche. Die kleineren werden hoffentlich nicht zurücstehen, Stellen; um so mehr, als die Forderung der Zigarettenarbeiter eine so

3. die schon vorher erwähnte Unterstützung der nicht sofort minimale ist. Wenn man die Teuerung aufwiegen wollte, so hätte unterzubringenden Kriegsteilnehmer. eine Forderung von 100 Broz. gestellt werden müssen, denn es ist felle Berlin   des Metallarbeiterverbandes lag der folgende Antrag es ermöglichen, daß die Arbeitsnachweise durch Subvention seitens so viel im Preis gestiegen find. Die Arbeiter leiden trotz der Zu­Gine durchgreifende Regelung der Arbeitsnachweisfrage wird nicht zu bestreiten, daß sämtliche Lebensmittel im Durchschnitt um der Regierung in die Lage versetzt werden, den Kriegsteilnehmern lage weiter Net. entweder Arbeit zu vermitteln oder aber Unterstützung auszu­zahlen. Zirka 300 Millionen werden da wohl freigestellt werden müssen, um diese Aufgabe zu erfüllen.

Die Ortsverwaltung wird ersucht, innerhalb der nächsten vier Wochen eine außerordentliche Generalversammlung der Verwaltungsstelle Berlin   einzuberufen. Auf die Tagesordnung dieser Generalversammlung ist zu setzen: Bericht der Ortsver= waltung über die gegenwärtige innere gewerkschaftliche Lage und über voraussichtlich vorzunehmende Maßnahmen."

Der Antragsteller führte zur Begründung aus, daß mit Rück­ficht auf die sicher zu erwartenden Schwierigkeiten, die mit Be­endigung des Krieges für unsere Organisation entstehen würden, es notwendig sei, in der inneren Organisation, beim Vertrauens­männersystem usw., vorbereitende Maßnahmen zu treffen, um den mit Beendigung des Krieges kommenden Schwierigkeiten gegen über gerüstet zu sein.

Zu dieser Aufgabe käme dann noch die geordnete Fürsorge für Kriegsbeschädigte, so daß auch hier sowohl den Kriegsbeschä= digten selbst, als auch den gesunden Arbeitern kein Schaden zuge­fügt werden kann.

Diese Dinge im Auge zu behalten und nach Möglichkeit zu fördern jei neben der Schaffung und Erhaltung einer kräftigen Organisation das Mittel, das uns über die Schwierigkeiten bei Beendigung des Krieges hinweghelfen kann.

Cohen führte zu diesem Antrage aus, daß, wenn auch der Beratung des Gegenstandes an sich gar nichts entgegenstände, die bei Beendigung des Krieges entstehenden Schwierigkeiten denn doch derartiger Natur seien, daß sie mit statutarischen Bestim­mungen irgendwelcher Art in keiner Weise behoben werden können. Niemand könne wissen, wie die Situation bei Beendigung des Krieges sein werde. Recht habe Müller, daß die Unternehmer, wenn irgend möglich, bei Beendigung des Krieges die Gelegen­heit benutzen werden, um ihre Positionen zu verbessern. Demgegen­über müsse es unsere Aufgabe unter anderem sein, dafür zu streben, daß die zurückkehrenden Kriegsteilnehmer mit Beendigung des Krieges und bei Entlassung aus dem Militärverhältnis nicht sich selbst überlassen bleiben und sie gewissermaßen entlassen werden mit den Worten: Seht zu, wo ihr bleibt. Unsere Ver­bandsgeneralversammlung habe ja einen Beschluß gefaßt, der der Situation der Kriegsteilnehmer bei Entlassung aus dem Heere in etwas Rechnung trägt. Der Beschluß werde unserem Verbande möglicherweise 2-2 Millionen Mark fosten. Aber das ist nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Die Kriegsteilnehmer dürfen bei Entlassung aus dem Heeresverbande, wenn sie arbeitslos sind, pressung sei. Es werde dagegen seitens der Behörden mit aller

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Deutsches Reich  . Militärische Lohnfestsezung

Die tommandierenden Generale des 12. und 19. sächsischen Armeekorps erlassen folgende Bekanntmachung:

-

Alle im Bereiche der stellvertretenden Generalfommandos des 12. und 19. Armeekorps wohnenden Unternehmer, die Näh­arbeiten für militärische Bekleidungsstücke jeg­licher Art sei es für die Kriegsbekleidungsämter 12 und 19, sei es für andere Kriegsbekleidungsämter oder deren Zweigstellen von Arbeitskräften anfertigen lassen, die innerhalb der beiden genannten Korpsbereiche wohnen, sind verpflichtet, die= jenigen Macherlöhne zu zahlen, welche die Kriegsbekleidungs­ämter 12 bezw. 19. für die betreffenden Anfertigungen festge setzt haben. Hierbei gelten für die im Korpsbereich 12 wohnenden Arbeitskräfte die Macherlöhne des Kriegsbekleidungs­amts 12 und für die im Korpsbereich 19 wohnenden Arbeitskräfte die Macherlöhne des Kriegsbekleidungsamts 19.

Weiter wird darauf hingewiesen, daß auch den über die Auszahlung der Macherlöhne an die Arbeitnehmer bereits getroffenen Bestimmungen der Kriegsbekleidungsämter gewissenhaft nachzukommen ist.

sammlung mit großer Majorität den Antrag Müller an. Nach einigen sonstigen Bemerkungen nahm die Generalver­hin, daß seitens der Heeresverwaltung auf verschiedene Anfragen Am Schluß der Versammlung wies Cohen sodann noch darauf und Beschwerden hin erklärt wurde, daß mit der Beschäftigung von übrigen Arbeiterschaft eintreten soll und darf. Wenn irgendwie Kriegsgefangenen und Kriegsbeschädigten keinerlei Schädigung der Schädigungen eintreten, so solle Beschwerde geführt werden, damit Mißstände, die sich durch die Beschäftigung von Kriegsbeschädigten oder gar Gefangenen herausstellen, beseitigt werden können. Am guten Willen der Behörden werde es nicht fehlen. Arbeiter in den Betrieben durch die Drohung mit dem Schüßen­Weiter werden die Mitglieder in all den Fällen, wo die graben veranlaßt werden sollen, sich mit schlechten Arbeitsbedin­gungen oder Verschlechterungen von bestehenden Arbeitsbedin­gungen zufrieden zu geben, ersucht, die Namen und die Stellung derjenigen, die mit diesen Drohungen kommen, anzugeben, damit auch diesen Mißständen gegenüber die nötigen Maßnahmen ge= troffen werden. Auf eine Beschwerde über diese Dinge ist von den Herren im Kriegsministerium erklärt werden, daß diese Der energische Ton, in dem hier die gesamten militärischen Drohung zum Zwecke der Lohnverschlechterung eine glatte Gr- Kommandoſtellen die Einhaltung der für die Militärarbeit verein­barten Löhne fordern und der Verschiebung von Aufträgen ent­gegentreten, läßt deutlich erkennen, welcher Art die Erfahrungen find, die sie mit den Unternehmern der Bekleidungsindustrie mit Beziehung auf die Achtung vor eingegangenen Lohnverpflichtungen gemacht haben. Leider ist dieses Verhalten keine bloße Kriegs­erscheinung. Deswegen findet sich hoffentlich auch nach eingetrete­nem Friedensschluß die Möglichkeit, so geartete Elemente im Unter­

Entschiedenheit eingeschritten werden.

Er ergab in

nicht mit der Arbeitslosenunterstüßung abgefertigt werden. muß mehr getan werden. Von Gewerkschaftsfeite aus fönne aber nicht mehr getan werden. Hier sei es Pflicht der Regierung, für ausreichende Unterstüßung derjenigen Kriegsteilnehmer zu sorgen, stelle Berlin   für das 2. Quartal 1915 gedruckt vor. Der Versammlung lag auch der Kaffenbericht der Verwaltungs­die nach ihrer Entlassung nicht sofort Arbeit finden. Es komme der Hauptkasse inklusive eines Kassenbestandes von 84 310,04 m. noch hinzu, daß es wohl kaum möglich sein wird, die Kriegsteil- eine Einnahme von insgesamt 526 554,57 M. Unter den Ein­nehmer zu veranlassen, nach Entlassung aus dem Heere von heute nahmen befanden sich 583 656 Beiträge à 70 f., 14 661 Beiträge zu morgen in Arbeit zu treten. Die meisten, wenn nicht alle, be- à 30 f.( jugendliche), 83 688 Beiträge von weiblichen Mitgliedern dürfen nach Beendigung ihrer Militärpflicht einen Augenblick der und 5 187 Beiträge von Invaliden. Ruhe, um sich auf sich selbst zu besinnen. Die Leute haben sich wirtschaftlich vollständig ausgegeben. Ihre Familienmitglieder tasse überwiesen sind. Der Kassenbestand der Hauptkasse betrug Unter den Ausgaben befanden sich 300 000 m., die der Haupt­und ihre Wohnungseinrichtungen haben sie in vielen Fällen bei am 1. Juli 103 980,50 M. Verwandten und Bekannten untergebracht und müssen sich erst alles das wieder zusammenholen, und dann erst kann an die Auf suchung von Arbeit gedacht werden. Während all dieser Zeit und während der Zeit, wo ste dann noch arbeitslos bleiben, kann die

Regierung die Kriegsteilnehmer nicht sich selbst überlassen, sondern es muß dafür gesorgt werden, daß die Leute nicht Not leiden. Vorbereitende Maßnahmen für die möglichst glatte Erledigung all dieser Schwierigkeiten sind:

1. Die Uebernahme der Verpflichtung der Arbeitgeber, die Kriegsteilnehmer da, wo sie zuletzt beschäftigt waren, in Arbeit zu nehmen. Das ist eine Pflicht, der sich ohne Not kein Arbeit­geber entziehen dürfte;

Die Lokalkasse, die zu Beginn des 2. Quartals einen Bestand von 1790 491,98 m. aufies, hatte am Schlusse des 2. Quartals einen Bestand von 1863 641,14 2.

Die notwendigen Neuwahlen zur Ortsverwaltung ergaben die wiederwahl Sierings zum zweiten Bevollmächtigten, ennings zum 1. Kafierer, von Maynz, Krause und Radke zu Revi­foren und Stobiads als Beifizer.

Teuerungszulage in der Zigarettenindustrie.

Eine Weitergabe von Aufträgen der Kriegs­bekleidungsämter 12 oder 19 ohne Wissen und ohne Genehmigung des auftraggebenden Amts in den Bereich eines anderen Amts ist verboten. Bei Nichtbefolgung vorstehender Anordnungen haben die Unternehmer die sofortige Entziehung der Arbeit sowie die Schließung ihrer Werkstatt auf die Dauer des Krieges zu gewärtigen."

nehmertum zur Pflicht zurückzuführen.

adolidag sonicAusland.

Gute Geschäftslage der schweizerischen Uhrenindustrie. dortige Uhrenindustrie gegenwärtig gut beschäftigt ist, wobei es fich Aus Grenchen   im Kanton Solothurn   wird berichtet, daß die allerdings um billigere Qualitäten handelt, die eben infolge der veränderten Zeitverhältnisse verlangt werden. Dabei wird auch festgestellt, daß an den meisten Orten die in der ersten Kriegszeit vorgenommenen Lohnreduktionen allmählich ganz oder doch bis auf 5 Proz. zurückgenommen wurden, die am Bahltag als Lohnkaution zurückgelassen werden müssen. In einigen Fabriken bestehen aller­dings auch heute noch Lohnreduktionen von 10 bis 20 Proz., die sich mit den vorhandenen Massenaufträgen, die sogar Ueberstunden notwendig machen, nicht vereinbaren lassen, auch nicht mit der

Die Zigarettenfirmen Manoli, Karmitri, Garbàth, Problem, Courant, Bosnia, Mal- Kah, Balladon, Muratti und hönomen be- herrschenden drückenden Teuerung.

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Berantw. Redatt.: Alfred Wielepp, Neukölln. Inseratenteil berantiv. y. Slode, Berlin  , Drudu. Berlag: Vorwärts Buchdr.u. Verlagsanstalt Baul Singer& Co., Berlin   SW. Qierau 3 Beilagen u. Unterhaltungsb