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Die Kommission nahm dann einstimmig den Antrag an, in § 10 Abs. 5 des Gesetzes vom 28. Februar 1888 nach dem Worte Unterstützungen" die Worte einzufügen: nach Ablauf von drei Monaten von Gewährung der Bewilligung ab".

Kalidebatte

in der Haushaltskommission.

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geregte Einführung eines Gnaden- Quartals müsse an den Kosten 1 stets die Befugnis haben, jebe Bundesrätliche Verordnung aufzu- Infanterie usw.: Garde: 1. Garde- Reg. 3. F.( s. Garde- Res.­scheitern. heben. Wenn nicht das Reich, sondern Preußen eingegriffen hat, Reg.), 4. und 5. Garde- Reg. z. F.; 1. 1. 2. Garde- Rej.- Reg.; Gren.­Staatssekretär Helfferich erklärt nochmals, daß er momentan so geschah das nur aus Zweckmäßigkeitsgründen. Die parlamen- Regimenter Alexander, Franz, Elisabeth und Nr. 5; Garde- Füs.­nur eine Prüfung der gemachten Vorschläge zusichern fönne. Daß tarische Verantwortung trägt der Reichskanzler. Reg.; Garde- Schüßen- Bat. Lehr- Inf.- Reg. Gren. bzw. Inf.­die Regierung den Vorschlägen ablehnend gegenüberstehe, wolle er Abg. Dr. Jund( nat.): Der Minister hat verlangt, daß die bzw. Füs.- Regimenter Nr. 9, 11, 13, 14( s. auch Res-- Inf.- Reg. nicht sagen. Vor einer formellen Aenderung des Gesetzes in Verordnung auf mindestens zwei Jahre nach dem Friedensschluß Nr. 64), 16, 17, 18 s. auch Jnf.- Reg. Nr. 14), 19, 21, 22( j. auch diesem Augenblick sei zu warnen. Geltung haben soll. Demgegenüber steht das Recht des Reichstags 1. Garde- Res.- Reg.), 23, 27, 31( s. Res.- Inf.- Reg. Nr. 75), 52, 55, auf jederzeitige Aufhebung. 56, 58, 61, 66, 68, 69, 75( Rej- nf.- Reg. Nr. 75), 76, 77( f. Jnf.­Abg. Sachse: Man muß grundsäßlich zustimmen, daß solche Reg. Nr. 92), 79 bis einschl. 83, 85, 86, 88, 91, 92, 93, 114, 115, Dinge reichsgeseßlich geregelt werden. Wir haben stets verlangt, 116, 117, 129, 131, 132, 135, 137, 138, 141, 144 bis einschl. 148, daß die Syndikatsfragen für das ganze Reich einheitlich geregelt 150, 151, 152, 154, 155, 156( s. Res.- Inf.- Reg. Nr. 64), 158, 159, werden. In Wirklichkeit hat die Verordnung nur den Zweck, das 161, 163( s. auch Res.- Inf.- Reg. Nr. 75), 165, 167, 170, 171, 173, rheinisch westfälische Kohlensyndikat zu stüben. 175, 176, 185, 188, 189. Rej.- Inf.- Regimenter Nr. 12, 21, 24, 32, Die preußische Bergwerksverwaltung, ebenso Herr Thyssen können 34, 56, 59, 60, 61, 64, 68, 69, 73, 75, 77, 81, 83, 86, 88, 92, 99, das Zwangssyndikat herbeiführen, sobald sie sich weigern, einem 116, 202, 203( j. Inf.- Reg. Nr. 14), 216, 218, 219, 222, 223, 224, freien Syndikat beizutreten, weil ohne sie die 97 Prozent der Pro- 232, 253, 255, 256, 265. Ers.- Inf.- Regimenter Nr. 8 u. 9. Res.- Ers.­duktion die Voraussetzung für ein freies Syndikat- nicht zu Inf.- Reg. Nr. 3. Landw.- Inf.- Regimenter Nr. 10( s. Ers.- Inf.- Reg. sammenkommen. Für die Arbeiter geschieht nichts Nr. 9), 12, 15, 24, 26, 28, 53, 55, 77, 78, 82, 116. Landw.- Ers.­hat man doch sogar die von den Arbeitern geforderten Einigungs- Inf.- Reg. Nr. 3. Landst.- Inf.- Reg. Nr. 11. Kombinierte Ers.­ämter abgelehnt. Es gibt nur einen vernünftigen Weg die Bataillone der Inf.- Regimenter Nr. 11 und 51( s. Ers.- Inf.- Reg. verordnung hat man nicht einmal eine Vertretung der Arbeiter Nr. 8), 43( s. Landw.- Ers.- Inf.- Reg. Nr. 3). Verstaatlichung des Bergbaues. In der Bundesrats- Nr. 8). Landw.- Brig.- Ers.- Bataillone Nr. 42( f. Ers.- Inf.- Reg. im 3wangssyndikat vorgesehen. Einen solchen Antrag haben die Bataillone: III Allenstein, III Frankfurt a. O., Konig, Woldenberg  . Landst.- Inf. Sozialdemokraten jetzt in der Kommission gestellt. Die Arbeiter Landſt.- Inf.- Ers.- Bataillone:   Saarburg, Nr. 7 des 7. und Nr. 3 müssen auch zur Beratung des Statutes eingeladen werden. Wenn des 16. Armeekorps. Jäger- Reg. Nr. 3; Res.- Bataillone Nr. 6 und die Syndifatsherren die Arbeiterorganisationen bisher nicht an- 22. Radfahrer- Kompagnie Nr. 86. Festungs- Maschinengew.- Abt. erkannt haben, dann hätte gerade in diesem Falle die Regierung Nr. 11( Diedenhofen  )( f. Inf.- Reg. Nr. 135); Feld- Maschinengew.­mit gutem Beispiel vorangehen müssen. 7, 11, 24( i. auch Rej.- Drag. Nr. 4); Res.- Drag. Nr. 4; Husaren 3ug Nr. 143( s. Landw.- Inf.- Reg. Nr. 26). Kavallerie: 1. Garde- Drag.; Kürassiere Nr. 1; Drag. Nr. 4, Nr. 4; Jäger zu Pferde Nr. 9; Res.- Abteilung Nr. 50. Feldartillerie: Regimenter Nr. 11, 27, 46, 59, 80, 201; Res. Reg. Nr. 62. Fußartillerie: 1. Garde- Reg.; Regimenter Nr. 1 und 5. Arbeitskommando der 66. Inf.- Brigade.

Die Kommission für den Reichshaushalt trat Dienstag abend 8 Uhr zur Beratung der Kaliabgaben während des Krieges zusammen. Die Sozialdemokraten beantragten: Den Bundesrat zu ersuchen, auf Grund des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß nahmen usw. vom 4. August 1914, für die Dauer des Krieges, rüdwirkend vom 1. April 1915, die im§ 27 des Kaligejeges ( vom 25. Mai 1910) festgesetzte Propagandaabgabe von denjenigen Kalibergiverken nicht zu erheben, welche nachweisen, daß sie mindestens 75 Proz. der auf sie entfallenden Abgabe den zurzeit bei ihnen beschäftigten Arbeitern und Arbeiterinnen in Gestalt von höheren Schicht- und Gedingelöhnen als Teuerungszulage ausgezahlt haben. Eine Abstufung der Lohnzulage, nach der Zahl der in Frage kommenden Kinder unter 16 Jahren, erscheint hierbei geboten."

Das Zentrum hatte einen Gefeßentwurf eingebracht, dessen cinziger Paragraph lautet:

Die im§ 27 des Gesetzes über den Absatz von Kalisalzen vom 25. Mai 1910( Reichs- Gefeßbl. S. 775) vorgeschriebene Abgabe wird für das Rechnungsjahr 1915 außer Hebung gesetzt. Bereits erhobene Abgabenbeträge sind zu erstatten. Die zur Deckung der dem Reiche aus der Ausführung des Gesetzes über den Absatz von Kalisalzen und zur Hebung des Rtaliabjakes entſtehenden Kosten sind aus dem angesammelten

Reservefonds zu decken."

Abg. Sachse bespricht die Verhältnisse in der Kaliindustric. Durch den Krieg ist die Ausfuhr weggefallen; trotzdem gibt es in der Kaliindustrie feine Arbeitslosen. Die Arbeitslöhne sind den­noch gesunken; nicht zum wenigsten dadurch, daß Kriegsgefangene verwendet werden. Die Munition, die von den Arbeitern bezahlt werden muß, ist derart teuer geworden, daß die Arbeiter nichts mehr verdienen können. Eine Anzahl Werke mußten stillgelegt werden. Verdient wird eigentlich nur an dem Kali, das im Ausland abgesezt werden kann. Ein Ausweg kann gefunden werden, wenn man sich entschließt, die Kaliabgaben aufzuheben. Bedenklich wäre eine Heraufsehung der Preise, die von den Agrariern sofort wieder zu einer Verteuerung ihrer Produkte benutzt würden. Die Kaliabgabe liefert jetzt im Kriege vier Mil­lionen Mark, die zum Teil den Arbeitern zugeführt werden können, indem jene Werke von der Abgabe befreit werden müßten, die nachweisen können, daß sie ihren Arbeitern entsprechende Teuc­rungszulagen bewilligen. Abg.  

Erzberger empfiehlt den Weg der sofortigen Schaffung eines Gesetzes. Die Löhne der Arbeiter sind nicht gefallen, sondern gestiegen. Eine Erhöhung der Inlandspreise wäre sachlich gerecht­fertigt. Der Reservefonds, der gegen den Willen der Kaliindustrie gesetzlich vorgeschrieben ist, kann jetzt herangezogen werden.

Abg. Gothein: Die Kaliindustrie steht vor dem Ruin. Die zeitweise Aufhebung der Kaltabgaben bedeutet für die Werke gar nichts. Hier ist rasche Hilfe nötig, auf lange Erhebungen kann man sich nicht einlassen. Die Preise müssen um 20 resp. 40 Pf. pro Doppelzentner erhöht werden. Der Mehraufwand der Land­wirtschaft für Düngung würde zwischen 80 Pf. und 1,20 m. pro Heftar schwanken; eine Belastung, die für die Landwirtschaft abso= lut nicht fühlbar ist, um so mehr, als für die Landwirtschaft in der freigebigsten Weise gesorgt worden ist.

Unterstaatssekretär Richter erkennt die Notwendigkeit an, der Staliindustrie zu Hilfe zu kommen. Diese Industrie ist durch Gesetze in ihrer Bewegungsfreiheit völlig beschränkt. Das Haupt­absatzgebiet ist   Amerika, das aber einen Teil der Kalifalze zur Herstellung von Munition verwenden würde. Deshalb das Ausfuhr­verbot. Nach dem Kriege wird der Absatz einen riesigen Umfang annehmen. Der Absatz der Kaliindustrie vermindert sich in diesem Jahre um 130 Millionen Mark. Die vom Abg. Gothein beantragte Preiserhöhung würde 5 Millionen Mark betragen; man darf an­nehmen, daß die Landwirtschaft diese Belastung übernehmen wird. Wenn einige Unternehmer die Arbeiter drücken, so ist das ent­schieden zu verurteilen; andererseits steht auch fest, daß ein Teil der Werke den Arbeitern Zugeständnisse macht, damit sie nicht in die Kriegsindustrie abwandern. Der sozialdemokratische Antrag ist unannehmbar.

Abg. v. Brodhausen( f.) hat lebhafte Bedenken gegen eine Breiserhöhung, die vielleicht den Absaß beeinträchtigen wird.

Abg. Hoch( Soz.): Die gegenwärtige Notlage der Kaliindustrie ist nicht die Schuld des Gesezes, das vielmehr gerade deshalb geschaffen werden mußte, um die Kaliwerte vor dem Ruin zu schüßen. Die mißliche Lage ist in der Hauptsache auf das Treiben der Spekulanten zurückzuführen. Für uns kommt in erster Linie das Interesse der Arbeiter in Frage. Die vorgesehene Hilfsaktion würde aber auch den nicht notleidenden Werken zugute kommen. Man muß auch an die Arbeiter denken, deren Löhne heute absolut unzulänglich sind. Der Reservefonds von 9 Millionen Mark fann zu Unterstübungen verwendet werden; das Reich muß sich aber bei den unterstüßten Werken gewisse Rechte sichern. Zu einem befriedigenden Resultat führe keiner der vorgeschlagenen Wege. Abg. Herold( 8.) muß zugeben, daß leider alle gesetzgeberischen Maßnahmen nicht erreichen konnten, die Kaliindustrie auf eine gesunde Grundlage zu stellen. Einer geringen Preiserhöhung fönne man zustimmen.

Nach längerer Debatte einigte sich die Kommiiffon auf eine Erhöhung der Preise, die nach dem Prozentgehalt des Kali abgestuft wird. Diese Erhöhung gilt für die Zeit vom 1. Oktober 1915 bis 1. April 1916. Die Anträge der Sozialdemo= fratie, auch den Arbeitern bestimmte Vorteile zu sichern, wurden abgelehnt.

Das Zwangs- Kohlensyndikat

in der Haushaltskommission.

In später Nachtstunde trat die Haushaltskommission am Diens­tag noch in die Erörterung des durch Bundesratsverordnung be­stimmten Zwangs- Kohlensyndikate ein.

Abg. Gothein macht darauf aufmerksam, daß sich das Syndikat wohl kaum lange über den Krieg hinaus halten wird, denn es haben sich große Differenzen mit den Händlern ergeben. Ob auf dent Wege des Zwanges etwas zu erreichen ist, muß abgewartet werden. Die Regelung des Syndikatswesens muß Reichssache werden.

Minister, Sydow legt kurz dar, daß die Androhung des Zwanges eine Notwendigkeit war. Der Staat muß Einfluß auf die Preis­bildung gewinnen. Höchstpreise ohne Syndikate sind eine unmöglichkeit. 8ur Regelung solcher Fragen sind bergtechnische Behörden notwendig. Solche Behörden hat das Reich nicht, deshalb müßte die preußische Verwaltung eingreifen. Der   Reichstag fann hier nichts abändern, er kann nur die Auf­hebung der Verordnung fordern. Die Anordnung eines Zwangs­syndikats fällt fort, sobald 97 Prozent der freien Produktion zu einem freien Syndikat sich vereinigen.

das rheinisch- westfälische Kohlensyndikat zu stüben. An den Stellen, Miniſter Sydow bestreitet, daß der Zweck der Verordnung war, die sich mit Arbeiterfragen befassen, werden selbstverständlich auch Arbeiter gehört werden; dagegen ist es nicht möglich, im Rahmen des Syndikats eine Arbeitervertretung zu schaffen.

In ihrer Sizung am Mittwoch führte die Kommission die Beratung über das Zwangskohlensyndikat zu Ende, nachdem Gen. Sachse noch einmal entschieden für die Zuziehung von Arbeiter­bertretern eingetreten war.- Minister Sydow sicherte zu, daß dieser Wunsch eingehend geprüft werden soll.

Folgende Beschlüsse wurden angenommen:" Der Reichskanzler wird ermächtigt, seine Befugnisse den Landeszentralbehörden zu übertragen. Diese Befugnis iſt widerruflich"." Die Verordnung tritt spätestens zwei Jahre nach Friedensschluß außer Kraft." Ferner wurde beschlossen, den Arbeiterorganisationen eine Ver­tretung im Syndikat einzuräumen.

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Der Schluß der bayerischen Verlustliste Nr. 214 bringt Verluste der Brig.- Ers.- Bataillone Nr. 4, 5, 12; 1. Ulanen- Reg.; 4. Chevaulegers- Reg.; 2., 5. und 21. Feldart.- Reg.; Res.- Feldart.­Reg. Nr. 8, 9; Landw.- Feldart.- Reg. Nr. 6; IV. Grjay- zeldart.­Abt.; 1. und 3. Fußart.- Reg.; Res- Fußart.- Regimenter Nr. 1, 2, 3; Res.- Fußart.- Bat. Nr. 6; 1. Pionier- Bat  . München, 2. Pion.­Bat. Speyer; Mineur- Abt. Nr. 1; Reserve- Pionier- Bataillon Nr. 2; Schließlich wurde noch folgende Resolution angenommen:" Der 1. Landwehr- Pionier- Kompagnie, 3. A.- K.; Landwehr- Fernsprech  Reichstag erklärt, daß die Regelung des Kartell- und Syndikats- Abteilung 1; Pionier- Part- Komp. Nr. 10; 2. Landsturm- Pionier­wesens ausschließlich Reichssache ist. Wenn er der Bundesrats- Kompagnie( 1. A.-K.); Militär. Eisenbahn- Direktion I; Armie­verordnung vom 12. Juli 1915 über die Errichtung von Vertriebs- rungs- Bat. Nr. 1, 3, 5; Res- Fuhrpart- Kol. 1( Staffel 11) und Res.­gesellschaften für den Steinkohlen- und Braunkohlenbergbau nicht Fuhrpark- Sol. 2( Staffel 11); Sanitäts- Komp. 2( 2. A.-M.); Rej.­widerspricht, so wird er dabei lediglich von dem Gesichtspunkt ge- Sanitäts- Komp. 8; Straßenbau- Komp. 25( Stappen- Insp. 6); Be­leitet, daß es während des Krieges zu große Schwierigkeiten machen würde, eine besondere sachverständige Behörde beim Reichsamt des richtigungen früherer Verlustlisten. Innern zu schaffen. Er spricht aber die sichere Erwartung aus, daß die verbündeten Regierungen nach Friedensschluß die geeignete Organisation beim Reichsamt des Innern treffen werden."

Verlustlisten.

Die sächsische Verlustliste enthält die Liste 2 über die aus englischer Gefangenschaft zurückgekehrten sächsischen Heeresange­hörigen( Austauschgefangenen); ferner Verluste des Landw.- Inf.­Reg. Nr. 102; Inf.- Reg. 103; Bandw.- Inf.- Reg. Nr. 104; Inf.­Regimenter Nr. 105, 106, 107; Ref.- Inf.- Reg. Nr. 107.( Schluß folgt.)

Die württembergische Verlustliste bringt Verluste des Gri.- Inf.- Reg. Nr. 52; Res.- Inf.- Reg. Nr. 119; Landw.- Inf.- Reg. Die Verlustliste Nr. 310 der preußischen Armee enthält Rr. 120; Gren.- Reg. Nr. 123; Landw- Inf.- Reg. Nr. 125, 126; Inf.­Verluste folgender Truppen: Regimenter Nr. 126, 127; Landft.- snf.- Bat. Ellwangen.

Todes- Anzeigen

Deutscher Buchbinderverband.  

Zahlstelle Berlin.

Den Mitgliedern die traurige Nachricht, daß unser Kollege

Eugen Toppel

am

am 22. August gestorben ist. Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet Donnerstag, den 26. August, nach mittags 5 Uhr, auf dem Gethse­mane- Kirchhof in Weißensee, Faltenberger Chaussee, statt. Bahlreiche Beteiligung erwartet 23/12 Die Ortsverwaltung.

Nachruf.

Als Opfer des Weltkrieges fiel unfer Kollege

Walter Schütz

bei einem Seegefecht.

Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren! 22686 Die Kollegen der Firma Lorenz.

Abteilung Bandtke.

am

Die Beerdigung findet Donnerstag, den 26. August, nach­mittags 4 Uhr, auf dem Luisen­Kirchhof, Fürstenbrunner Weg  , Charlottenburg, statt.

Danksagung.

Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme bei der Beerdigung meines lieben Mannes, unseres guten Vaters fagen wir allen, insbesondere dem Metallarbeiter Verband, unseren herz­lichsten Dank.

Frau Luise Grieser und Kinder.

Dem Vaterland gab ich mein Liebstes, Bestes. Als Opfer des unsetigen Welt­frieges fiel am 4. Auguft bei einem Sturmangriff durch Kopfschuß, nachdem er vier Wochen vorher bei seinen Lieben, nach ein­jährigem heißen Ringen, auf Ur­laub meilte, mein über alles ge­liebter, herzensguter, treusorgen. der Mann und Vater seines ein­mal gesehenen Töchterchens, unser lieber Sohn, Schwiegersohn, Bruder, Schwager und Dnkel, der Klempner

Hermann Winkler Unteroffizier im Res.- Inf.- Neg. 93, 5. Komp.

im blühenden Alter von 28 Jahren und 10 Tagen. 27A

In tiefstem Schmerz Fran Frieda Winkler

geb. La de wig

nebit Töchterchen Lottchen, sowie Eltern und allen Angehörigen. Die Liebe höret nimmer auf, Geliebt, beweint und unvergessen. Ruhe fanft Du treugeliebtes Herz.

Den Heldentod fürs Vaterland starb am 2. August mein innigst­geliebter Bräutigam, der Unter­ offizier  

Paul Fuhrmann

im Alter von 24 Jahren. Dies zeigen tiefbetrübt an Emma Brückner als Verlobte nebst Angehörigen.

A

Wir beide wollten glüdlich werden, Doch grausam traf das Schicksal ein, Nahm mir mein Liebstes von der Erden

Und läßt mich im Schmerz allein. Nuhe sanft in Feindesland!

Zentralverein der Bildhauer   Deutschlands  

Verwaltung Berlin.

Als Opfer des Weltkrieges verloren wir bis jetzt folgende Mitglieder:

Edmund Arlt, Steinbildhauer,

26 Jahre alt. Holzbildhauer,

38

41 Jahre alt.

30 Jahre alt.

29 Jahre alt.

Karl Eggert, 88 Jahre alt. Hugo Hercher, Alabasterbohrer, Adolf Belthle, Steinbildbaner, Emil Schläder, Steinbildhauer, Georg Menzel, Solzbildhauer, Fritz Ruttke, 41 Jahre alt. Hans Ripchen, beller, 29 are alt. Ihr Andenken in Ehren!

30 Jahre alt. Modelleur,

2015

Arbeiterjugend Tegel- Borsigwalde

Als Opfer des Weltbrandes starb im Lazarett an den Folgen seiner Verlegung unser lieber Freund und Kollege

Emil Kohne

im blühenden Alter von zwanzig Jahren 22716

Wir werden Deiner nie ber geffen!

Die Kolleginnen und Kollegen der Arbeiterjugend Tegel- Borsigwalde.

Danksagung.

Für die trostreichen Worte und Kranzspenden am Sarge meines lieben Mannes und Vaters sagen wir dem Herrn Geschäftsführer und den Sängern der Freireligiösen Gemeinde sowie dem Herrn Bezirksführer des Sozialdemokratisch. Wahlvereins Neu­tölln( 10. Bez.), dem Herrn Vertreter  des Deutsch. Metallarbeiterverbandes, dem Vertreter des Zentral- Kranken­unterstügungsvereins der Schmiede unseren herzlichsten Dank. 73 Katharina Douceur geb. Hoppe. Hertha Douceur, Tochter.

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Staatssekretär Dr. Delbrück stellt fest, daß eine bestimmte Dauer solcher Verordnungen nicht zulässig ist  . Der Reichstag muß Verantwortlicher Redakteur: Alfred   Wielepp, Neukölln, Für den Inseratenteil verantto.:   Th. Glode, Berlin. Druck u. Verlag: Vorwärts Buchdruckerei u, werlagsanstalt Paul Singer  & Co., Berlin SW.