Inf.- Regimenter Nr. 3( f. Inf.- Reg. v. Kramsta), Nr. 8 und Geiger.| felbst hatte er den Wagen abends 8 Uhr auf dem Straßenbahnhof| Spree hinuntergegangen ist, ist das sehr schnelle Fahren aufgeFeldbataillone Reiser und Schwarz des Detachements Plantier und an der Brandenburg - und Gitschinerstraßen- Ede übernommen. fallen. Er ist durch einen Schiffer gerettet worden, hat zwei kleine Nord- Ost aus Thorn( f. Inf.- Reg. v. Kramsta). Brig.- Ersatz- Auf Befragen des Vorsitzenden erklärt der Angeklagte, daß er Verlegungen davongetragen und sieht im Traum noch immer die Bataillone Nr. 16( f. Inf.- Reg. Nr. 361), 25, 26, 27( alle drei f. nicht wiffe, wie er dazu gekommen, bei der Ede der Dorothenstraße Schrecken des Unglüdsfalles vor sich. Inf.- Reg. Nr. 369), 39, 40( beide 1. Inf.- Reg. Nr. 368), 41, 42, die Sturbel auf höchste Geschwindigkeit und dann kurz vor der Der Kellner Fuchs hat als Fahrgast gleich den Gedanken er49( alle drei s. Inf.- Reg. Nr. 365), 50( 1. Inf.- Reg. Nr. 358), 55, Unglücksstelle die Bremse plötzlich auf Not" zu stellen und den wogen, wie bei dem schnellen Fahren der Wagen wohl durch die 79( 1. Inf. Reg. Nr. 370), 80( f. Inf.- Reg. Nr. 364), 83( f. Inf. Sandstreuer in Funktion zu jeben. Was ihm eigentlich passiert Surve kommen werde. Er ist mit in die Spree gesaust, hat sich Reg. Nr. 371), 86( f. Inf.- Neg. Nr. 364). Landw.- Brig.- Ersag ist, weiß er nicht; er versichert, daß er immer die vorgeschriebene retten fönnen und ist 4 Wochen bettlägerig gewesen, da ihm eine Bataillone Nr. 25, 26, 27( alle drei s. Landw.- Ers.- Inf.- Reg. Nr. 1). Geschwindigkeit innegehalten habe und sich keine Rechenschaft da- Rippe gequetscht, eine Rippe gebrochen und ein Muskel zerrissen Landst.- Inf.- Bataillone: I Allenstein, I. Braunsberg( f. Landft. rüber ablegen könne, warum er gerade an diesem Tage an der war. Inf.- Reg. Geiger), I Diedenhofen, I Königsberg, I Saarlouis tritischen Stelle die höchste Geschwindigkeit eingeschaltet habe. Auf Auch die Zeugin Frl. Lachmann ist bei dem Unglück mit einer ( 1. Inf. Reg. v. Surnatowski), Solingen . Landft. Inf.- Ersatz- weiteren Vorhalt des Vorsitzenden erklärt der Angeklagte, daß er Rippenquetschung davongekommen. Die Zeugin hatte an der Ecke Bataillone: Nr. 3 Hamburg und Holzminden . Jäger- Bataillon bei seiner Anstellung bei der Straßenbahn nichts von seiner schwe- der Dessauer Straße auf den Wagen des Angeklagten gewartet, der Nr. 2; Res.- Bataillone Nr. 3 und 5. Feld- Maschinengew.- Büge ren Kopfverlegung gesagt habe. Er will bei seiner Anstellung aber in großer Geschwindigkeit die Haltestelle um mehrere WagenNr. 134( f. Jnf.- Reg. Nr. 172), 190( f. Gren.- Reg. Nr. 4); Festungs- dem Vorsteher gesagt haben, er könne nicht fahren, denn er sei längen überfuhr. Als sie dem Schaffner ihren Unmut darüber Maschinengew.- Abt. Nr. 14 Graudenz ; Res.- Festungs- Maschinen- leidend und wisse nicht Bescheid in Berlin . Er will aber die ausdrückte, erklärte dieser: Beschweren Sie sich beim Fahrer!" gewehr- Abt. Nr. 4 Me( f. Inf.- Reg. Nr. 365). Antwort erhalten haben:„ Das hilft alles nichts; es müssen alle Der Kellner Reinhold Bachmann hat sich durch Schwimmen fahren." Vor der Anstellung sei er förperlich untersucht worden, aus der Spree gerettet und einen Nervenchok davongetragen. aber auch bei dieser Gelegenheit habe er von seiner Kopfverlegung Nach Vernehmung einiger Straßenbahnschaffner und Beamten, nichts gesagt. Noch 14 Tage vor dem Unglück habe er dem Vor- die nichts davon wissen, daß der Angeklagte angeblich mehrfach den steher wieder gesagt, er könne nicht fahren. Der Vorsteher habe Wunsch ausgesprochen habe, von dem Amt eines Fahrers befreit aber nur geantwortet:„ er habe keine Zeit" und habe ihn stehen zu werden, beglaubigt der Sachverständige Eisenbahnbetriebslaffen. ingenieur Münde, daß lediglich die große Geschwindigkeit schuid daran gewesen ist, daß der Wagen in der Kurve entgleiste. Die Bremse selbst war völlig imitande und hatte keinerlei Defekt. Der Angeklagte muß vor der Kurve langsam fahren, wenn er es nicht tut, so begeht er eine Pflichtwidrigkeit.
Kavallerie: Nachrichten- Abt. der 2. und 3. Kav.- Divifion; Garde- Kürassiere; Kürassiere Nr. 7; Dragoner Nr. 1, 5, 9, 13, 19; Husaren Nr. 4, 6, 7; Ulanen Nr. 7 und 13; Res.- Ulanen Nr. 3; Jäger zu Pferde Nr. 8.
Feldartillerie: Regimenter Nr. 6, 22, 31, 69, 70; Ref.- e- gimenter Nr. 15 und 18; 2. Erf.- Abt. der Feldart.- Regimenter
Nr. 33 und 34.
Kriegsbekleidungsämter.
Proviantamt der 2. Garde- Infanterie- Divifion.
Der Schluß der bayerischen Verlustliste Nr. 215 enthält Berlufte des 4. Chevaulegers- Reg.; 4., 5., 10., 11. und 21. Felbart.Reg.; Leichte Munitionsfolonne, zurzeit zugeteilt der 2. Abt. bes Württ. Feldart.- Reg. Nr. 116; Res.- Feldart.- Reg. Nr. 9; Landw. Feldart.- Reg. Nr. 6; Fußart.- Batt. Nr. 352; 1. Pionier- Bat.; Pionier- Komp. Nr. 19; Flieger- Abt. Nr. 3; Ref.- Pionier- Bat. Nr. 3; 2. Pionier- Ers.- Komp. des 1. Pionier- Bat.; 2. Landst.- Pionier Komp., 1. A.- K.; Sanitäts- Komp. 2, 2. A.- K.; Landw.- SanitätsKomp. Nr. 1; Berichtigungen zu den Verlustlisten Nr. 1 bis 185 ( Bermißte).
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Nach den Gutachten der Oberingenieure Stader und Herrmann ist sowohl der Wagen in seiner ganzen Konstruktion als auch die Kurve in ihrer Lage den Bau- und Betriebsvorschriften völlig entsprechend gewesen.
Plädoyers.
Der Staatsanwalt stellt fest, daß der Angeklagte, nachdem er Fußartillerie: 1. Garde- Reg.; Regimenter Nr. 6( f. Feldart.- zwei Monate lang Probe gefahren, doch schon am 1. Dezember als Reg. Nr. 6) und 10; Schwere Feld- Haubik- Batterie Nr. 248. Pioniere: I. Garde- Bat.; Regimenter Nr. 18, 19, 24, 25, glücks schon fast vier Monate hindurch selbständig gefahren sei. selbständiger Fahrer tätig gewesen, also bis zum Tage des Un29; Bataillone: I. Nr. 2, II. Nr. 3, II. Nr. 4, II. Nr. 5, I. Nr. 6, Auf weitere Frage erklärt der Angeklagte, daß er vor Uebernahme 1. und II. Nr. 9, I. Nr. 11, I. Nr. 16, I. Nr. 17, I. und II. des Wagens an dem Unglüdsabend ein Glas Bier getrunken habe; Nr. 21, I. und II. Nr. 27; Komp. Nr. 303; Res.- Kompagnien ob schon dieses kleine Quantum Alkohol bei seiner geschwächten Nr. 46, 50, 52, 78, 88; 1. Landi- Komp. des 5. Armeekorps. Berkehrstruppen: Eisenbahn- Betriebsamt Antwerpen. Reserve- ungünstigen Einfluß ausgeübt habe, wiffe er nicht. RechtsGesundheit infolge der Kopfberlegung auf seine Dispositionskraft Fernspr.- Abt. Nr. 25; Fernspr.- Doppelzug Nr. 121; Festungsanwalt Dr. Heinemann läßt durch Befragen feststellen, daß der Nach Schluß der Beweisaufnahme führt Staetsanwalt Binder Fernspr.- Abteilungen Diedenhofen und Marienburg. Feldluft- Angeklagte außer den von ihm geschilderten Unfällen noch andere aus, daß der Angeklagte das Unglück verursacht und verschuldet schiffertruppe. Kraftfahr- Bat. Kraftwagenkolonne des 6. Reserve- erlitten habe; so hat er einmal einen Mann in der Brunnenstraße habe. Zugegeben, daß der Angeklagte eine verminderte Intelligenz Train: Train- Abt. Nr. 5; Train- Grs.- Abt. Nr. 14; Brücken- überfahren, er ist mehrmals auf andere Straßenbahnwagen von haben mag, so wird er doch zweifellos die Intelligenz beseffen train der 1. Inf.- Div. Magazin- Fuhrparkfolonne Nr. 59 der hinten aufgefahren und hat mehrfach Reparaturkosten und Straf- haben, um sich zu sagen: bei dem Einfahren in eine Kurve muz langsam gefahren werden. Der Angeklagte hat die fragliche Strecke 3. Garde- Inf.- Div.; Fuhrparkfolonne Nr. 11 der 11. Armee, Nr. 8 gelder bezahlen müssen. Hiernach beginnt die des 1., Nr. 1 des 4., Nr. 11 des 18. Armeekorps, Nr. 109 des schon 32mal gefahren, auch an dem Unglückstage mehreremal, und Zeugenvernehmung. 31. Referveforps und Nr. 147; Festungs- Fuhrpart Met; Etappen- Geh. Medizinalrat Dr. Straßmann bestätigte als Sachverstän- er mußte, daß an der betreffenden Stelle eine Surve sich befindet, Fuhrparkfolonne Nr. 1 der 9. Armee, Nr. 8 des 2. Armeekorps diger, daß der Angeklagte im Jahre 1904 eine schwere Kopfver- mo langsam zu fahren ist. Es mag zugegeben werden, daß der und Nr. 147. Feldbäckerei- Kolonne der 8. Erf.- Div. Etappen- Hilfe- leßung erlitten hat; er hat einen Schädelbruch davongetragen und Angeklagte in Momenten der Gefahr der Gefahr nicht gewachsen bädereitolonne des 18. Armeekorps. die Gehirnhaut ist verlegt worden. Von diesem Unfall hat er ist und nicht den richtigen Entschluß faffen tann, hier handelt es Munitionskolonnen: Inf.- Munitionsfolonne Nr. 3 der 3. Armee nervöse Erscheinungen zurückbehalten, daneben besteht bei ihm eine sich aber um die sehr einfache Frage, ob sich der Angeklagte bewust und Nr. 3 des 17. Armeekorps; Art.- Munitionstolonne Nr. 6 des erhebliche Intelligenzschwäche, die mit dem Unfall nicht im 3u- sein mußte, daß er eine Surve nicht mit so großer Schnelligkeit 3., Nr. 34 des 10. Armeekorps und Nr. 84 des 39. Reserveforps; sammenhang steht. Er hat in der Schule schwer gelernt und ist nehmen dürfe. Daß er bei dem Unglücksfall sich in einem vorüberRef.- Art.- Munitionskolonne Nr. 55; Leichte Munitionstolonne der bis zur 4. Klasse gekommen; ein Bruder von ihm befindet sich in gehenden Abwesenheitszustand befunden, ist nicht anzunehmen. 8. Kavallerie- Div.; Etappen- Munitionsfolonne Nr. 4 des 17. Armee- der Idiotenanstalt in Dalldorf, die Mutter soll recht nervös sein. Wahrscheinlich spicite der Alkoholgenuß eine Rolle. Der Angeklagte forps. So besteht infolge erblicher Belastung bei dem Angeklagten eine reagiert auf Alkohol sehr stark, und das eine Glas Bier, welches Sanitäts- Formationen: Sanitäts- Komp. Nr. 2 des 1., Nr. 2 geistige Minderwertigkeit, er leidet an nervösen Beschwerden, die er vor der Abfahrt au sich genommen, wird ihn zu dem allzu des 4., und Nr. 1 des 17. Armeekorps; Res.- Sanitäts- Komp. Nr. 44 an epileptische Erscheinungen erinnern. Wenn man diesen Zustand schnellen Fahren verleitet haben.§ 51 St.G.B. liegt nicht vor, der 44. und Nr. 49 der 49. Res.- Div. Feldlazarett Nr. 3 des gekannt hätte, hätte er wohl niemals in einen solchen Betrieb ein- und so ist der Angeklagte wegen Transportgefährdung unter Vez15. Armeekorps; Res.- Feldlazarett Nr. 15 der 3. Res.- Div. und gestellt werden können. Denn er war dazu so ungeeignet wie mög- nachlässigung der ihm obliegenden Pflichten und wegen fahrlässiger Nr. 115 des 41. Reservekorps. lich. Wenn er behauptet, gar teine rechte Erinnerung an die Vor- Tötung und fahrlässiger Körperverlegung zu bestrafen. Was das gänge zu haben, so ist dies nicht ganz unwahrscheinlich, wenigstens Strafmaß betrifft, so ist zu berücksichtigen, daß es sich um ein ganz ist es möglich. Es ist möglich, daß dem Angeklagten erst infolge ungeheuerliches Unglüd handelt, wie man es sich entseglicher der Erschütterung durch sein Abspringen vom Wagen nachträglich eigentlich faum vorstellen fann. Diesem erschwerenden Umstande das Gedächtnis geschwunden ist, aber es ist auch nicht aus gegenüber müssen alle Milderungsgründe schweigen. Die höchste geschlossen, daß bei ihm zur Zeit des Unglüdsfalles ein Bustand Strafe würden 5 Jahre Gefängnis sein; wenn man bedenkt, daß borübergehender Dämmerung bestanden hat. Dieser Mann mit es sich um 5 Todesfälle und mehrere Verlegungen handelt, erscheine seiner beschränkten Intelligenz und verminderter Entschlußfähigkeit der auf 3 Jahre Gefängnis lautende Strafantrag gerechtfertigt. ist mit anderem Maß zu messen als andere Leute, und es liegen Verteidiger Rechtsanwalt Dr. Heinemann: Aus tatsächlichen erhebliche Milderungsgründe vor. Er war sich selbst darüber klar, und rechtlichen Gründen müsse das Moment der Fahrlässigkeit, das daß er ein Amt übernommen hatte, dem er nicht gewachsen war, barin liegen soll, daß der Angeklagte bei seiner Anstellung nicht und wenn einem solchen Mann von autoritativer Seite gesagt auf die schwere Kopfverlegung hingewiesen, ausscheiden. Nach dem wird:" Sie müssen!", dann fehlt ihm die Kraft, dagegen auf Gutachten des Sachverständigen erscheine es nicht ausgeschlossen, zutreten; er hatte auch wohl nicht die volle Klarheit, um sich die daß der Angeklagte im Zustande augenblicklicher vorübergehender Ronfequenzen flar zu machen. Ein geistig völlig flarer Mann Verwirrung bei dem Unglüdsfall gehandelt hat. Bei einem solchen Die sächsische Verlustliste Nr. 186 bringt Berlufte der Inf. hätte bei seiner Anstellung wohl zweifellos von seinem Unfall und Manne, deffen Geistesverfassung der Sachverständige geschildert Regimenter Nr. 184, 181, 182; Ref.- Inf. Regimenter Nr. 103, 242; ber dabei erlittenen Kopfverlegung Mitteilung gemacht. habe, tönne man nicht von einem Grade der Fahrlässigkeit Landw.- Inf.- Regimenter Nr. 101, 133; Ers.- Bat.; Ers.- Inf.- Reg. Der Schaffner Ernst Gebauer, der als Fahrgast die Unglüds sprechen, der als Pflichtwidrigkeit anzusprechen ist. Es handelt Nr. 6, Landw.- Inf. Reg. Nr. 104; Fußart.- Regimenter Nr. 12, 19; fahrt mitgemacht hat, befundet, daß er dem Angeflagten zugerufen: sich bei ihm nicht um bloßen Bildungsmangel, sondern es steht ein Ref.- Fußart.- Bataillone Nr. 12, 19; Landw.- Fußart.- Bataillone" Mensch, Du fährst ja wie toll! Der Angeklagte ist mit sehr tranfhafter Zustand in Frage; bei einem so franken Menschen ist Nr. 19, 27, 38; Pionier- Bataillone: 1. Nr. 12, 22; II. Nr. 12, 22; großer Geschwindigkeit am Reichstagsufer gefahren, er gab die in der Unterlassung des Langsamfahrens feiner ganzen biPionier- Kompagnien Nr. 115, 183; 1. Pionier- Ers.- Komp.; Notbremse und griff nach dem Sandstreuer; es war aber regne- vidualität nach eine Pflichtwidrigkeit nicht festzustellen. Der An2. Pionier- Bat. Nr. 22; Res.- Pionier- Komp. Nr. 53; Landwehr- risches Wetter und der Wagen gehorchte nicht mehr. Der Beuge geklagte wäre in normalen Zeiten bei der großstädtischen StraßenBionier- Kompagnien 12, 19. Armeekorps, Korps- Brüdentrain; sprang im lekten Augenblid ab; als er wieder ganz zu fich tam, bahn wahrscheinlich niemals angestellt worden; er ist angestellt 12. Armeekorps; Mittlere Minentwerfer- Abt. Nr. 192; Res.- Eisen- war der Wagen schon verschwunden. tvorden, obwohl er darauf hingewiesen hatte, daß er leidend set. bahnbau- Komp. Nr. 7; Etappen- Sanitäts- Depot der 3. Armee; Der Straßenbahnschaffner Schnöde, der an dem Unglücsabend Zweifellos ist er auch bei der Anstellung nicht ordnungsmäßig Sanitäts- Kompagnien Nr. 3, 12. Armeekorps, Nr. 2 des 19. Armee- als diensttuender Schaffner mit dem Angeklagten fuhr, bekundet, untersucht worden, denn sonst wäre die äußerlich leicht erkennbare forps; Nr. 123; Feldbäckereikolonne Nr. 123; Ref.- Bäckereikolonnen daß der Wagen von Anfang an mit der höchsten Geschwindigkeit schwere Schädelverlegung gefehen worden. Außerdem hätte doch Nr. 1, 2, 12. Reserve- Armeekorps. gefahren ist. Verspätung lag nicht vor, der Angeklagte war auch die Fülle von Zusammenstößen, die der Angeklagte verursacht hat, nicht angetrunken. Er überfuhr an der Dessauer Straße eine dahin führen müssen, daß er als für den Bosten eines Fahrers Haltestelle, so daß sich eine bort haltende Dame lebhaft darüber nicht geeignet erkannt wurde. Der Verteidiger beantragte zum beschwerte. Die Sommerstraße entlang ging's immer schneller, der Schluß die Freisprechung, eventuell aber bat er, daß das Gericht Beuge wollte dem Fahrer Mäßigung anempfehlen, das Unglüd sich nicht durch die schlimmen Folgen beeinflussen lasse und auf ein war aber schneller, als seine Gedanken: es gab einen Rud, im weit geringeres Strafmaß erkennen möge. Wagen wurde es dunkel, er war im Nu an der Bordschwelle, der Beuge rief in den Wagen: Alles raus!" und sprang ab. In dem nächsten Moment schon stürzte der Wagen in die Tiefe. Das Gericht verurteilte den Angeklagten im Sinne der AnDer Zeuge Hugo Nitschke hat seine Frau als Opfer des Un- flage zu 3 Jahren Gefängnis unter Anrechnung von 4 Monaten glüdsfalles zu beklagen. Er faß mit der Frau in dem Wagen. Untersuchungshaft. Es handle sich um einen Unglüdsfall, der mit fährt ia wie die Feuerwehr!" An der Unglüdsstelle gab es plög hat und der von dem Angeflagten in der frivolsten Art und Weise Ihm fiel das schnelle Fahren so auf, daß er äußerte: Der Mann Recht die ganze großstädtische Bevölkerung in Aufregung bersetzt lich einen Ruck und der Wagen mit den Insassen lag im Wasser. herbeigeführt worden ist. Er hat ganz genau gewußt, was er Der Beuge hat sich mühsam herausgearbeitet, obwohl er in die tat, indem er durch das rasend schnelle Fahren in frivolem Leichts Signalleine geriet, die sich ihm so eng um den Hals legte, daß finn das Leben der ihm anvertrauten Menschen aufs Spiel fette. er noch lange Zeit einen roten Streifen im Genid aufweisen Mag er schwierigen Situationen auch nicht gewachsen sein: hier fonnte. Als er wieder festen Fuß gefaßt, tamen zwei Pioniere auf lag eine solche gar nicht vor. Die Schwierigkeit ist erst von ihm Kähnen und diesen hat er bei ihren Rettungsarbeiten geholfen. selbst durch seinen Leichtsinn herbeigeführt worden. Nur mit Seine Frau hat der Beuge am andern Morgen im Leichenschau- Rücksicht auf den von dem Angeklagten erlittenen Schädelbruch hause als Leiche vorgefunden. hat das Gericht davon Abstand genommen, auf die höchste Strafe Auch dem Sattler Otto Altenburg, der mit dem Wagen in die zu erkennen.
Das Straßenbahnunglück am Reichstagsufer vor Gericht. Die erschütternde Katastrophe, die sich in der Nacht zum 22. April am Reichstagsufer abgespielt hat, fand gestern ihr gerichtliches Nachspiel. Vor der 3. Ferienstrafkammer des Landgerichts I unter Vorsitz des Landgerichtsdirektors Unger hatte sich der Straßenbahnfahrer Robert Teichte auf die Anklage der fahrlässigen Tötung und Körperberlegung zu verantworten.
Die Einzelheiten des furchtbaren Unglücks dürften noch in frischer Erinnerung sein, so daß nur folgendes hervorgehoben werden möge: In der Nacht zum 22. April, etwa gegen 12½ Uhr, fuhr der Wagen 2262 der Stadtringlinie I vom Brandenburger Tor kommend am Reichstagsgebäude vorbei, sprang an der Ede der Straße Reichstagsplak aus den Schienen und stürzte dann über die Uferböschung am Reichstagsufer in die Spree. Der Führer des Wagens, der jezige Angeklagte, und einige auf der Plattform stehende Personen konnten sich durch Abspringen retten, von den über 20 Insassen fanden fünf bei dem Unglück den Tod, andere wurden mehr und minder schwer verletzt.
Die Schuld an dieser Katastrophe wird dem Angeklagten Robert Teschke aus Neukölln zugemessen. Es wird ihm vorgeworfen, daß er als Fahrer sich der Kurve mit zu großer Geschwindigkeit genähert, den Strom nicht rechtzeitig ausgeschaltet und zu spät gebremst habe, so daß ihm die Gewalt über den Wagen vollständig verloren gegangen sei.
Der 28 Jahre alte Angeklagte war am 5. Oftober 1914 als Schaffner bei der Großen Berliner Straßenbahn eingetreten, hatte am 23. November die Fahrerprüfung bestanden und tat seit dem 1. Dezember 1914 selbständig Fahrerdienst Dem Angeklagten steht Rechtsanwalt Dr. Heinemann zur Seite. Die Anklage wird bom Staatsanwalt Binder vertreten.
Vernehmung des Angeklagten.
Der Angeklagte bestreitet seine Schuld. Er ist, nach seiner Bekundung, gelernter Möbelpolier; in Bromberg ist er Bauarbeiter geworden und hat bei dieser Beschäftigung einen Unfall erlitten, bei dem ihm ein Ziegelstein auf den Kopf gefallen war und ihn so berlebte, daß er eine Unfallrente bezieht. Seit 1908 ist er in Belin, hat sich auch hier zunächst als Bauarbeiter ernährt und ist dann zur Großen Berliner Straßenbahn- Gesellschaft gekommen. Nachdem er kurze Zeit als Schaffner Dienst getan, wurde er zum Fahrer ausgebildet; er hat in Weißensee acht Tage den Unterricht genossen, dann tam er acht Tage zu einem Lehrmeister, acht Tage zu einem Lehrfahrer, wurde von einem Inspektor und Ingenieur geprüft und übernahm dann als selbständiger Fahrer einen Wagen. Er hatte gleich am ersten Tage Unglüd, indem er mit einem Gefährt zusammenstieß. Er kam danach auf eine andere Linie und stieß auch da mit einem Rollwagen zusammen. Die Linie 1 hatte er, nachdem er schon etwa zwei Monate Fahrerdienste geleistet und mehrere Zusammenstöße mit allerlei Wagen gehabt hatte, nicht lange vor dem Unglüdstage übernommen. An dem Unglückstage
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BERLIN C
Roßstr. 34 Röllnischer Fischmarkt 4-6
Fischersir. 1.