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Nr. 250. 32. Jahrgang.

Beilage des Vorwärts  " Berliner Volksblatt.

Politische Uebersicht.

Ein unhaltbarer Zustand.

Unter diesem Titel schreibt das, Berliner Lage­blatt":

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Landrat und Höchstpreise.

Der Landrat des Kreises Oldenburg in Holstein, Herr Springer in Cismar  , veröffentlicht im Kreisblatt für den Kreis Oldenburg   folgende Bekanntmachung:

Cismar  , den 27. August 1915.

Die Gerste bauenden Landwirte mache ich darauf aufmerksam, daß es sich empfiehlt, zunächst ihre Gerste festzuhalten, da in der nächsten Zeit von der Zentraleinkaufsstelle für Braugerste voraus­sichtlich Breise gezahlt werden, die den Höchstpreis erheblich über­schreiten. Der Vorsitzende des Kreisausschusses, Springer.

Lageb. No. 7390

Wie man weiß, ist den Zeitungen jegliche Erörterung der Riegsziele", das heißt der zukünftigen Friedensbedin­gungen, untersagt. Obwohl in den Debatten des Reichs­tags und in den Kommissionsberatungen sehr viel von diesen und anderen Verfügungen gesprochen wurde, und obgleich die Vertreter der Regierung wiederholt eine milde Handhabung Auf der ersten Seite derselben Nummer des Kreisblattes des ganzen Zensurwesens in Aussicht stellten, sind die Bestim­mungen immer wieder verschärft worden. Man braucht gibt Herr Landrat Springer die Ausführungsanweisung zu nicht zu betonen, wie sehr die redaktionelle Arbeit erschwert der Verordnung des Bundesrates gegen übermäßige Preis­wird, aber wir sind selbst dafür eingetreten, daß bis auf steigerung bekannt. Wenn die Reichsregierung überall solche weiteres eine öffentliche Aussprache über die einzelnen Kriegs- Organe zur Durchführung ihrer wirtschaftlichen und sozialen zielwünsche unterbleibe, und wenn noch weitergehende Maß Schuhmaßnahmen hätte, könnte sie sich ihre Verordnungen regeln für nötig gehalten werden, so muß man sich ihnen wirklich sparen. eben fügen. Ein unhaltbarer Zustand tritt indessen dadurch ein, daß Zeitungen und Kreise, die in diesen Fragen eine ganz bestimmte Richtung vertreten, nach wie vor ihre Das wucherische Treiben der Gersteproduzenten, das direkt Wünsche und Ziele" ohne die mindeste Zurückhaltung an die unter die Wucherverordnung des Bundesrats fällt und deshalb die Deffentlichkeit bringen, mit aller Ausführlichkeit unbefümmert Gerichte zum Einschreiten veranlassen müßte, soll nach einer Meldung die Einzelheiten ihres Programms darlegen und in drängendem des Berl. Tagebl." die maßgebenden Instanzen bewogen haben, Ton die Verwirklichung fordern. Da wir nicht im geringsten die Festsetzung von Höchstpreisen in Erwägung zu ziehen. Hoffent­gegen die doch nun einmal ergangenen Vorschriften verstoßen lich führen diese Erwägungen bald zum Ziel. Der Höchstpreis für wollen, so versagen wir es uns, auch nur andeutungsweise enteignete Gerste mit 300 M. ist schon abnorm hoch, darüber hin­Die Vertretungen den Inhalt von Artikeln zu berühren, die gerade jegt wieder auszugehen liegt nicht der mindeste Anlaß vor.

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Höchstpreise für Industriegerste.

veröffentlicht worden sind, aber wir gestatten uns, zu be- der Landwirte wollen aber einen Preis von 700 bis 800 M. er­merken, daß sich mehr als berechtigte Verstimmungen ergeben zielen! Schon bei einem Preise von 300 M. machen die Landwirte müssen, wenn die Vertreter einer bestimmten Auschauung ein glänzendes Geschäft. glauben, erlassene Verbote hätten nicht für sie, sondern nur für die anderen eine zwingende Gültigkeit."

Wir können der Beschwerde des Berliner Tageblattes" nur zustimmen und sind in der Lage, für seine letzten Schluß folgerungen in erdrückender Fülle Material beizubringen.

Beschlüsse des Bundesrats.

Berlin  , 9. September. In der Sitzung des Bundes rats am Donnerstag gelangten zur Annahme der Entwurf einer

Bekanntmachung über den Verkehr mit Margarine; der Entwurf einer Bekanntmachung wegen Aenderung der Bekannt­machung über die Sicherung der Ackerbestellung vom 31. März 1915; der Entwurf einer Bekanntmachung zur Aenderung der Verordnung über die Regelung des Verkehrs mit Hafer und der Entwurf einer Bekanntmachung zur Entlastung der Gerichte.

Amtlich. Berlin  , 9. September.  ( W. T. B.) Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, dem§ 16 Abs. 2 der Ver­ordnung über die Regelung des Verkehrs mit Hafer vom 28. Juni 1915 folgende Fassung zu geben:" Jedoch dürfen die

gen in besonderen Fällen unter entsprechender Kürzung der auf

Zur diesjährigen Kartoffelernte

Freitag, 10. September 1915.

zu Gott, in dessen Hand die Herzen der Fürsten   und aller seiner Männer ruhen, in deren Macht es liegt, dem beklagten Greuel und Glend ein Ende zu machen". In seinem legten Friedensaufruf vom 28. Juli nannte der Papst dieſen Krieg, eine Geißel der Menschheit" und er beschwor wiederum diejenigen, welche die göttliche Vorsehung zur Regie­rung der kriegführenden Nationen berief. endlich die schreckliche ein Jahr lang Europa   entehrende nunmehr Megelei zu beendigen." Rechnet die Trierische Landeszeitung" auch den gegenwärtigen Papst zu den Leuten, die allzusehr von Sentimentalität angetränkelt find?

Exmission

gegen eine Kriegerfrau!

Am 25. Auguft wurde der Staatssetretär des Reichs. justizamts, Dr. Lisco, im Reichstage von dem Abgeordneten Gothein gefragt: ob er es für zulässig erachtet, daß eine Arbeiterfamilie aus der Wohnung hinausgetrieben werde, während der Mann im Felde steht.

wörtlich:

Wenn einer ländlichen Arbeiterfamilie von ihrem Arbeitgeber eine Wohnung auf Grund eines Mietsvertrags überlassen worden ist, so kann der Vermieter selbstverständlich die Räumung der gemieteten Wohnung nur mittels eines gerichtlichen Räumungs­urteils erzwingen, ein eigenmächtiges Vorgehen des Vermieters würde auch hier unzulässig sein. Sollte der Mieter Kriegs­teilnehmer sein, so würde er gegenüber einer Räumungsklage den Schutz des Kriegsteilnehmergefeges vom 4. August 1914 genießen, wonach der Rechtsstreit bis zur Beendigung des Krieges unter­brochen wird oder ausgesetzt werden muß. Auch gegen die Familie des Kriegsteilnehmers würde die 3wangsweise Räumung der Wohnung mit Rüd­liegen aus den legten Tagen sehr beachtenswerte Feststellungen vor, die erkennen lassen, daß die Kartoffelernte diesmal für weite Teile ficht auf die Vorschriften des bezeichneten Ge­des Reichs geradezu Rekordzahlen erwarten läßt. So ist von einem feges, wie von den Gerichten wohl allgemein beamteten Landwirt( laut Münster Anzeiger") im Stadt- und Land- angenommen wird, während der Dauer des freis Münster festgestellt worden, daß dort der Morgen im Durchs Krieges nicht durchgeführt werden können. schnitt 185343entner bester Speisekartoffeln ergibt. In Danach besteht also kein Zweifel darüber, daß nach dem derfelben Gegend war der Durchschnittsertrag 19 18 79% 3entner, Gesetz und der Auffassung des Bundesrats eine Kriegerfrau nicht 1914 87 3entner pro Morgen. Bisher sind die Verluste durch ermittiert werden darf. Wie steht es aber in der Praxis? Es muß an diesen Feststellungen etwas Wahres sein, denn die an demselben Tage, an dem der Staatssekretär im Reichstage Preise gehen in einigen nordwestdeutschen Gemeinden trotz der Ver- versicherte, daß eine Kriegerfrau nicht ermittiert werden darf, erging suche, sie zu halten, schon auf 3 M. Herunter. Unter diesen Um in Memel   gegen den in der Niemenarmee in Rußland   kämpfenden ständen wäre es natürlich verfehlt, wenn die Gemeinden sich jetzt Landsturminfanteristen Lengiers und seine Ehefrau durch den Amts­schon hinsichtlich der Kartoffelversorgung festiegen wollen. Es kann gerichtsrat David das Urteil, die von dem Ehemanne gemietete doch erwartet werden, daß das Reich Maßregeln einleitet, die unter Wohnung zu räumen. Wäre die Sache nicht so furchtbar ernst, so allen Umständen Uebervorteilungen der Verbraucher wie der Ge- möchte man über den Urteilstenor lachen, der einen in Rußland meinden ausschließen. tämpfenden Landsturmmann verurteilt, mit seiner Frau die Woh­nung, die sie in dem Hause Hospitalgasse 1 in Memel   inne­haben, zu räumen".

Strankheit sehr gering.

Das kommunale Zigarettenmonopol.

Die Tägliche Rundschau" schreibt:

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Der Kriegsteilnehmer, dem so mitgespielt ist, gehört nicht etwa zu Ueber ein Reichszigaretten- Monopol find vor furzem hier und Kommunalverbände von den zu diesem Ausgleich bestimmten Men- da nähere Angaben, die aus parlamentarischen Streisen stammen zu jenen, die sich in günſtigen wirtschaftlichen Verhältnissen befindend, ohne Grund aus Böswilligkeit nicht zahlen und auf die daher die Einhufer oder Zuchtbullen entfallenden Mengen auch an Beſizer mit ungefähr je fünf verschiedenen Marken selbständig bestehen lebt von seiner Löhnung, seine Frau bezieht Kriegsunterstützung. Danach würde man etwa 15 Großfirmen Bundesratsverordnung Anwendung fände. Er hat kein Kapital und sollen, gemacht worden. von und von anderen Spann- und Zuchttieren Hafer abgeben und einzelnen Tassen. Die gesamte Erzeugung dieser Firmen würde an die Nets Einhufern oder Zuchtbulben größere Mengen Hafer zuweisen." Ferner hat der Bundestat gemäߧ 6 Abjat 2a und§ 10 Abgierung abzugeben sein, und die Regierung würde die Zigaretten sie auf Ermission verklagt wurde und ertlärte, sie habe 10 Mart an die zu errichtenden Niederlagen leiten, von denen dann der Klein- monatlich auf die 25 Mart betragende Miete angeboten, der Wirt fah 2a der Verordnung über die Regelung des Verkehrs mit Hater handel seinen Zigarettenbedarf zu beziehen hätte. Dazu können wir habe die Annahme abgelehnt, ihr Mann stehe seit einem Jahre im vom 28. Juni 1915 für die alter von 3ucht bullen folgen­Mit einem Reichszigaretten. Felde, und als sie ablehnte, ihren Mann zu vertreten, vielmehr Aussetzung des bestimmt: 1. zu§ 6 Absatz 2a: Halter von Zuchtbullen dürfen folgendes mitteilen: des Verfahrens dem Gesetz gemäß verlangte, erklärte der Richter, er werde einen Rechtsanwalt gunt durchschnittlich für den Tag und Bullen ½ Kilogramm Hafer ver- Monopol ist nach dem Kriege zu rechnen. Vertreter ihres füttern; 2. zu§ 10 Absatz 2a: Bei der Enteignung sind jedem Be- aber, wie dieses Monopol beschaffen sein wird, ist bisher nicht ein­Mannes bestellen. Ein Rechtsanwalt ers fizer für jeden Zuchtbullen 185 Kilogramm Hafer zu belassen. mal beraten, geschweige denn entschieden worden. Acerbestellung vom 31. März 1915 ist um ein weiteres Jahr, und monopol, bei dem Deutschland   und Desterreich in freien Wettbewerb eines Kriegsteilnehmers zu helfen, er glaube so wie er dächten alle er es mit seinem Gewissen nicht vereinbaren könne, zur Ermission Die Gültigkeit der Bekanntmachung über die Sicherung der herigen Russisch- Polen eingeführte Zigarettenmonopol ist ein Handels- widerte dem Richter: er lehne es ab, den Mann zu vertreten, da miteinander treten. Jene Angaben gehen von der Voraussetzung memeler Rechtsanwälte. Das Gericht bestellte dann einen aus, daß auch das im Deutschen Reich einzuführende Zigaretten- mit dem Kläger  , Kaufmann Ansas Kuhnkies, befreundeten Geschäfts­monopol ein Handelsmonopol sein werde. Einstweilen ist aber die agenten Jendrizki. Der Frau ist vom Gerichtsvollzieher mitgeteilt, Boraussetzung nicht gegeben.

zwar bis zum Ende des Jahres 1916 verlängert.

Die Vereinigten Staaten und die deutsch  - österreichische Vorzugsbehandlung.

Die Diskussion über die künftige Regelung der wirtschaftlichen Beziehungen Deutschlands   zu Desterreich- Ungarn  , im besonderen

Fort mit der Sentimentalität.

Darüber

Das im biss

es weist

er müsse sie ermittieren.

Der Memeler Fall Fall steht leider nicht vereinzelt da. Bon sozialdemokratischer Seite war bereits in der Budgetkommission darauf hingewiesen, daß leider Fälle vorkämen, in denen- gestüt auf die falsch ausgelegte Bundesratsverordnung vom 14. Januar 1915

über die gegenseitige Gewährung einer zollpolitischen Vorzugs- Die Trierische Landeszeitung", das Zentrums­behandlung pflegt zu übersehen, daß nicht nur die augenblicklichen blatt der Mosel  - und Eifelgegend, beschäftigt sich in ihrer Nr. 236 Feinde Deutschlands   durch Zollerhöhungen und andere hochschutz- mit der prachtvollen Reichstagsrede" des Reichskanzlers vom Amtsgerichte den im Felde weilenden Unbemittelten Vertreter be­zölnerische Maßnahmen zur Gegenwehr rüsten werden, sondern daß 19. August. Sie meint, daß kein Wort darin so allgemeiner Bu- stellen und dann gegen die Ehefrau und gegen den im Felde auch die Vereinigten Staaten   sich in der Reziprozitäts- ftimmung sicher sein werde, wie die Versicherung: Wir haben stehenden Mann die Egmission aussprächen. Von flausel ein eigenes Instrument zur Abwehr einer für sie ungünstigen die Sentimentalität berlernt". Im Privatleben allen Seiten wurde in der Kommission anerkannt, daß das Zolldifferenzierung geschaffen haben. In diesem Falle führen fie möge eine gute Menge Sentimentalität hingehen, in der nicht die Folge der Bundesratsverordnung sein dürfe. Der einen Höchstzolltarif ein. Der entsprechende Abschnitt in der um- Politik sei sie nicht am Plazze. Das Blatt versucht Antrag auf Aufhebung oder Klarstellung der Bundesratsver­fänglichen und schwer lesbaren Reziprozitätsklausel lautet: dann nachzuweisen, was die Deutschen   durch ihre Senti- ordnung wurde aber gegen die sozialdemokratischen Stimmen " Soweit nicht in diesem Abschnitt eine Sonderbestimmung ge- mentalität" alles versäumt und verdorben haben; abgelehnt, weil hinlängliche Klarheit herrsche, häufige troffen ist, sollen vom 31. März 1910 an auf alle Artikel, die von als Vorbild auf Bismard hin, der keine ſentimentale Faser" in sich Mißgriffe nicht nachgewiesen seien und man sich darauf verlassen irgendeinem auswärtigen Lande in die Vereinigten Staaten   ein- gehabt und gerade deshalb in der äußeren Politik Deutschland   fönne, daß für Einzelfälle Remedur geschaffen würde. Tatsäch geführt werden, die Zolliäße erhoben, eingezogen und bezahlt kräftig in die Höhe gebracht" habe. Jetzt habe Bethmann Hollweg   lich hat die Erwartung der Kommission sich nicht werden, die in den Verzeichnissen und Tarifen der Zolliste, Abschn. 1 das erlösende Wort gesprochen und damit zugegeben, daß auch bestätigt. Wird der Staatssekretär die Möglichkeit haben, im dieses Gesetzes, vorgeschrieben sind, und außerdem 25 Prozent vom unsere Politiker und Diplomaten allzusehr von deutscher Senti- Memeler Fall einzugreifen? Wird er nunmehr Veranlassung nehmen, Werte; welche Säge zusammen den Maximaltarif der Vereinigten mentalität angetränkelt waren." Das Blatt will an das Wort des die Bundesratsverordnung gegen ähnliche falsche Auslegungen zu Staaten darstellen sollen. Jedoch mit folgendem Vor Reichskanzlers, das wie eine frohe Botschaft an's Dhr flinge", schügen und den Kriegsteilnehmern im Felde Gewißheit geben, daß behalte: Wenn die Regierung eines auswärtigen glauben und weiter schreibt es: ihre Familien nicht deshalb, weil ihr Ernährer eingezogen und ohne Staates auf Ackerbau, Fabrikations- oder andere Erwerbsmöglichkeit ist, ermittiert werden, und daß auch sie nicht des­Produkte der Vereinigten Staaten  , die in ihr Land halb, weil sie im Felde stehen, verurteilt werden dürfen, ohne daß eingeführt oder verkauft werden, teinerlei Be ihnen auch nur die Klage zugestellt ist? stimmungen oder Einschränkungen legt, die als ungebührliche Differenzierung zuungunsten der Bereinigten Staaten oder ihrer Erzeugnisse zu gelten hätten- weder durch Tariffäze noch durch Ver­fügungen, durch Handels- oder andere Reglements, durch Gebühren, in irgendwelcher anderer Weise, Eintreibungen oder

weder

Aus der Partei.

Friedensdemonstration in der Schweiz  .

Wir hoffen, daß dem Worte die Zaten folgen, wir hoffen, daß auch der behäbige, friedliebende Bürger unnüge Sen­timentalität von sich wirft. Wir waren ja wieder auf dem besten Wege, in unklaren Gefühlsüberschwang zu vers fallen.... Es gab unter uns Leute, die sich über den Unter­seebootkrieg entsegten, die über die Anwendung von Gasbomben den Kopf schüttelten. Emfig forschten sie nach, ob es nicht irgendwo in verstaubten Aften einen Paragraphen gäbe, der diese Art der Kriegführung unterfage. Als ob unsere Gegner fich jemals um so feinfühlige Untersuchungen gekümmert hätten! Mit In einer gemeinsamen Sigung der Geschäftsleitung der Partei direkt noch indirekt; und wenn sobenanntes auswärtiges Land der Faust, mit dem Schwerte  , nicht mit dem Paragraphen wird mit dem Ausschuß des Gewerkschaftsbundes wurde vereinbart, am auf die Ausfuhr irgend eines Artikels nach den Vereinigten Staaten   in diesem Weltkrieg gefochten." 3. Oktober 1915 in der ganzen Schweiz   große öffentliche Versamm­feinerlei Exportbonifikation oder Exportzoll oder-verbot legt, Es stimmt nicht ganz, daß dieser Weltkrieg nur mit der Faust lungen für den Frieden zu veranstalten. Die sozialdemokratischen das als ungebührliche Differenzierung zuungunsten der Vereinigten und mit dem Schwerte   ausgefochten wird, die Kampfesmittel dieses Frauenvereine und die Jugendorganisationen sollen eingeladen Staaten oder ihrer Erzeugnisse zu gelten hätte; und wenn so Krieges find ganz anderer Art. Im übrigen hat das Blatt recht: werden, sich an diesen Kundgebungen zu beteiligen. Die zentrale auswärtiges Land im allgemeinen den Aderbau-, Es gibt allerdings sentimentale" Seelen, die sich über die in diesem Motstandskommission der organisierten Arbeiterschaft wurde beauf­Fabrikations- oder anderen Erzeugnissen der Vereinigten Staaten Striege angewandten Kampfesmittel zu entsegen vermögen. Einer tragt, ihre Tätigkeit sofort wieder aufzunehmen und namentlich die eine Behandlung auf dem Fuße gleichwertiger Gegenseitigkeit von diesen Leuten urteilte über diesen Krieg wie folgt: Fragen der Obstausfuhr, der Milchpreise, des Gefrierfleisches u. a. angedeihen läßt, dann sollen, wenn und so lange darüber dem Präsidenten im Hinblick auf den Charakter der 8ugeständnisse, die durch den Minimaltarif der Bereinigten Staaten gewährt werden, genügender Beweis erbracht ist, auf be­zügliche Bekanntmachung des Präsidenten der Vereinigten Staaten  alle Artikel, die von einem solchen auswärtigen Lande in die Ver­ einigten Staaten   eingeführt werden, zu den Sägen des Minimal tarifes der Bereinigten Staaten zugelassen werden, ausgenommen soweit hierin andere Bestimmung getroffen ist."

benanntes

Aus Industrie und Handel.

Ein Bild, wie es schredlicher und trauriger seit zu behandeln. Menschengedenten wohl nie geschaut wird.... Die größten und blühendsten Völker haben zum Schwert gegriffen.... Ueber­all Tod und Zerstörung. Täglich wird die Erde aufs neue mit Blut getränkt und bedeckt mit den Leibern der Toten und Verwundeten.

Zur Frage der Kriegsgewinne der Mühlen. Der Inhaber einer mittelgroßen Mühle in der Mark schreibt Der sentimentale" Mann, der das schrieb, ist Papst Benedikt XV.  , uns zu der gelegentlich der Jahresabrechnung der Rathenower das gegenwärtige Oberhaupt der römisch- katholischen Kirche  ( Enzy- Dampfmühlen- Aktiengesellschaft, die, wie erinnerlich, zu einer flita vom 1. November 1914). Und von derselben Stelle erhob der Bolemit führte, bei der das offiziöse Wolffsche Bureau eingriff, Papst die Stimme für ein baldiges Ende dieses unheilvollen Krieges folgendes: