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Nr. 251. 32. Jahrgang.

Beilage des Vorwärts  " Berliner Volksblatt. Saunabend, 11. September 1915.

Zeichnung für die dritte Kriegsanleihe!

Der heutigen Nummer unseres Blattes Zeichnungsscheine für die Kriegsanleihe bei.

hat.

Gewerkschaftliches.

Berlin   und Umgegend. Teuerungszulage der städtischen Arbeiter.

Nur

dustrie gegen Preise gesichert werden, welche sie vor die Eventualität Ein Gastwirt in Königsberg   war vom Landgericht verurteilt, gestellt hätten, entweder ihre Betriebe stillzulegen oder aber ihre weil er einer Polizeiverordnung vom 20. Juni 1914 zuwider ge­Verkaufspreise auf eine Höhe hinaufzuschrauben, welche zu bezahlen handelt habe, die Gast- und Schankwirtschaften verbietet, in den weder der Militärverwaltung noch der Volksallgemeinheit zugemutet Sommermonaten vor 7 Uhr früh, in den Wintermonateu vor 8 Uhr werden dürfte. früh geistige Getränke auszuschänken und Gäste zu dulden. Das Es darf dabei nicht übersehen werden, daß die Produkte der Kammergericht hob auf die Revision des Angeklagten das liegen Gersten   verarbeitenden Industrien sowohl für die Voltsernährung Urteil auf und sprach ihn mit folgender Begründung frei: Die wie auch für die Ernährung unserer Truppen im Felde von aller Polizeiverordnung sei ungültig, weil sie in unzulässiger höchster Wichtigkeit sind. Es handelt sich nicht nur um ein für eise eine Frühpolizeistunde einführe. Der$ 365 unser ganzes Bolt und unsere im Felde stehenden Truppen unent- des Strafgesetzbuchs, der von den Uebertretungen der Polizei­behrliches Nahrungs- und Genußmittel, wie das Bier, sondern um stunde handele, biete teine Grundlage für die Einführung so wichtige Gebrauchsstoffe unseres täglichen Bedarfs, wie Graupen, einer Frühpolizeistunde. Wie sein Wortlaut ergebe, und wie Malzkaffee, Preßhefe usw. Auch die Bäcker könnten ihr Brot namentlich aus den Worten: Ueber die gebotene Polizeistunde nicht mehr backen, wenn ihnen von den Preßhefefabriken nicht die hinaus duldet", hervorgehe, könne als Polizeistunde nur eine Hefe geliefert werden kann. bestimmte Nachmittags- oder Abendstunde festgesezt werden. die Uebertretung einer solchen Vorschrift sei aus§ 365 strafbar. Dagegen könne auf Grund des§ 365 nicht eine Morgenstunde feſt­gesezt werden, bis zu welcher der Betrieb ruhen muß. Somit sei die Freisprechung des Angeklagten geboten. Zu bemerken ist, daß das Kammergericht trop Ver­neinung der Zulässigkeit einer Frühpolizeistunde doch gewisse Beschränkungen des Wirtschaftsbetriebes am Morgen durch Polizeiverordung gelten läßt, dann und dort nämlich, wo nach seiner Meinung als Rechtsgrundlage das Preußische Polizeiverwaltungsgesetz in Verbindung mit§ 10, Teil 2, Titel 17 des Allgemeinen Landrechts gelten kann. In der Beziehung hat aber das Kammergericht bisher lediglich Polizeivorschriften für gültig erklärt, welche den Ausschant bon Branntwein vor einer bestimmten Morgenstunde

In der letzten Mitgliederversammlung des Gemeindearbeiter Verbandes wurde mitgeteilt, daß das Vorgehen der Verbandsleitung wegen Gewährung einer zweiten Teuerungszulage Erfolg gehabt Den Arbeitern der städtischen Gaswerke Berlins   ist mit Wirkung vom 1. Juli ab eine Zulage von 5 Proz. gewährt. Den Arbeitern der städtischen Wasserwerke wird vom 1. August ab täglich der Betrag eines Stundenlohnes zugelegt. In den übrigen Betrieben schweben noch Verhandlungen. Es wird erwartet, daß auch sie die Zulagen gewähren, welche die beiden größten städtischen Betriebs­zweige bewilligt haben. In demselben Sinne wird in den Betrieben der Städte Neukölln und Charlottenburg   verhandelt, und zwar eben­falls mit Aussicht auf Erfolg.

Mit Rüdsicht darauf, daß die seit dem 1. August wieder in Kraft getretenen vollen Unterstützungen erhöhte Anforderungen an die Lokalkasse stellen, beschloß die Versammlung auf Antrag der Filialleitung, daß eine Urabstimmung darüber vorgenommen wird, ob, wie die Filialleitung empfiehlt, ein Zuschlag von 5 Pf. zum Wochenbeitrag erhoben werden soll.

Deutsches Reich  .

Es darf nicht vergessen werden, daß die jetzt von der Gersten­Verwertungsgesellschaft gezahlten Preise schon ungefähr das Dop­pelte der in normalen Zeiten gezahlten darstellen. Diese Er­ivägung hat auch die amtlichen Stellen, denen die Gersten  - Ver­wertungsgesellschaft unterstellt ist, dazu geführt, sich mit der Preis­politik derselben einverstanden zu erklären, und es darf mit einer enderung dieses Standpunktes oder gar der Zulassung von Phantasiepreisen nicht gerechnet werden.

Die zahlreichen Anfäufe, welche die Gersten- Verwertungsgesell. schaft in der kurzen Zeit ihres Bestehens schon tätigen fonnte, beweisen zur Genüge, daß ein großer Teil der Landwirte die ihnen gebotenen Preise als durchaus den Verhältnissen angemessen und den Qualitäten entsprechend erachtet. Wenn sich noch an einzelnen Stellen ein gewisser Widerstand bemerkbar macht, so kann dieser nur auf den Einfluß schlecht informierter Ratgeber zurückgeführt werden. Dieselben haben übersehen, daß, wenn sie den Landwirt jetzt davon zurückhalten, sein Produkt der Gersten- Verwertungs­Gesellschaft zur Verfügung zu stellen, sie ihn schließlich der Gefahr aussehen, später, nachdem der Bedarf der Industrien gedeckt ist, bei dem Verkauf an die Kommunalverbände einen Preis von höch stens 300 M. zu erzielen und ihm so einen ebenso erheblichen wie nußlosen Verlust zufügen.

*

Keine Zeuerungszulage für die Hamburger   Schuhmacher. Der Zentralverband der Schuhmacher hatte sich an die Schuhmacher­Im Gegensatz zu Zeitungsmeldungen, die außerordentlich hohe innungen von Hamburg  , Altona   und Umgegend gewandt mit dem Preise für Gerste ankündigten, kann mitgeteilt werden, daß die Ersuchen, den Gehilfen eine Teuerungszulage von 10 Proz. zu ge- Preise sich durchaus in den Grenzen der amtlich festgesetzten Höchst­währen. Die Schuhmacherinnung Hamburgs   lehnte die Teuerungs- preise bewegen, von denen ja nur die Saat- und Qualitätsgerſte zulage einstimmig ab. Die freie Schuhmacherinnung Altonas   be- ausgeschlossen bleibt. In der bayrischen Genossenschaft des Bauern­schloß. teine Zusage zu machen, es vielmehr jedem Arbeitgeber zu bundes werden z. B. laut Vereinbarung mit der Verwertungs­überlassen, ob er sich mit seinen Arbeitern über eine Teuerungsgesellschaft bis 1. November 350-360 M. pro Tonne gezahlt, dann zulage verständigen will. nach dem 1. November 340-350 M. Die Berliner   Genossenschaft zahlt 360-370 M. im Osten; in Mitteldeutschland   und im Westen sind die Preise am höchsten, 370-380 M. Diese höchsten Preise werden auch für Qualitätsgerste gezahlt.

Ausland.

Arbeitermangelneue Maschinen.

" Der Hutarbeiter", das Organ des österreichischen Sutarbeiter berbandes, berichtet:

" In Wien   und Niederösterreich   wurden in zwei Betrieben je eine Maschine in Betrieb gesezt, die wieder eine Anzahl von berufsgelernten Arbeitern überflüssig machen, wenn sie auch nach dem Kriege in Verwendung bleiben sollten. Es heißt näm­lich, daß diese Maschine bloß deshalb in Gang gesezt wurde, weil infolge der vielen Einberufungen Mangel an solchen Arbeitern sei, welche bisher die Arbeit verrichtet haben.

Bis zu einem gewissen Grade trifft das tatsächlich zu. In dem einen Betrieb wurden Plattierer gebraucht, die jetzt nicht aufzubringen sind. Die betreffende Firma will sich daher mit der schon früher bekannten Vakuumpresse behelfen, die ja auch nicht allein arbeitet, aber mit deren Hilfe ein beträchtliches Quantum von Hüten plattiert werden kann, wenn gelernte Arbeiter dabei beschäftigt sind. Es wurde auch bereits ein Ueber­einkommen zwischen der Firma und der Arbeiterorganisation über die Verwendung von Arbeitern an dieser Maschine und über deren Arbeitslohn getroffen, so daß die Einführung des Apparates möglichst wenig Schaden für die Arbeiter mit sich bringen soll. In dem andern Fall handelt es sich um eine auf demselben Grundprinzip beruhende Vorrichtung zur schnelleren und zuver­lässigen Herstellung von kaschierten Damenhüten. Im Verein mit an den Apparat verwendeten tüchtigen Arbeitern fann mit demselben tatsächlich ein viel größeres Quantum tadelloser Ware hergestellt werden. Auch hier wurden zwischen der Firma und den Vertretern der Organisation die Bedingungen über die Ver= wendung der Arbeitskräfte und deren Löhne festgesetzt und, soweit es möglich, Vorsorge getroffen, daß voraussichtlich nicht allzu großer Schaden für die Existenzmöglichkeit der Arbeiter daraus entstehen kann."

Nach dem Korrespondent" des Hutarbeiterverbandes ist die Batuumpresse auch den reichsdeutschen Hutarbeitern ein alter Be­fannter. Die Firma, welche sie in Deutschland   einführen wollte, betrachtete sie aber als ein Mittel, mit ungelernten Arbeitern auszukommen. Dieser Versuch schlug fehl, und die Maschine ber­schwand wieder von der Bildfläche, weil sie in der Hand Unge lernter den gehegten Erwartungen nicht entsprach. In Oesterreich  hat man durch eine Vereinbarung mit der Organisation der Ar­beiter diese Klippe zu umschiffen versucht.

Soziales.

Fünfunddreißig Mark Monatslohn.

verbieten.

Verlustlisten.

Die Verlustliste Nr. 324 der preußischen Armee ent hält die Verluste folgender Truppenteile:

7. Garde- Infanterie- Regiment; 1. und 2. Garde- Reserve- Regiment; Infanterie usw.: Garde: 5. Garde- Regiment 3. F.; 6. und 1. Garde- Ersatz- Regiment( s. 6. Garde- Juf.- Reg.); 2. Garde- Ersatz­Regiment( i. 7. Garde- Inf.- Reg.); Garde- Grenadier- Regiment Franz; Garde- Jäger- und Grenadier- bzw. Infanterie- bzw. Füsilier- Regimenter Nr. 3 Garde- Reserve- Jäger- Bataillon. ( f. auch Ref.- Inf.- Reg. Nr. 59), 5( 1. Feldfliegertruppe), 6 ( s. Res.- Inf.- Reg. Nr. 59), 8, 9, 11, 16, 20( 1. auch Res.- Inf.- Reg. Nr. 59), 21, 26, 29, 31, 33( s. auch Erf.- Inf.- Reg. der 41. Inf.- Div.), 34, 41,( s. Erf.- Inf.- Reg. der 41. Jnf.- Div.), 49, 54, 55, 56, 58, 67, 68, 73, 75, 77, 81, 83, 84, 85, 87, 88, 89, 91, 92, 96, 109 bis einschl. 114, 116, 117, 118, 142, 144, 146, 150( f. auch Feldfliegertruppe), 152, 156, 158, 164, 165, 167, 169, 172, 174, 188, 329, 330, 332, 334, 335, 357, 361, 364, 368, 369, 370, 371, 374. Reserve- Infanterie­Regimenter Nr. 1, 5, 7, 10, 11, 12, 15, 20, 24, 29, 31, 39, 48, 58, 57, 59, 67, 68, 71, 77, 81, 82, 83, 84, 86, 87, 91, 109, 111, 118, 130, 201, 202, 204, 206, 209, 211, 214, 230, 232, 234, 254, 261, 268, 272. Ersatz- Infanterie- Regimenter der 41. Infanterie- Division, sowie Ein junges Mädchen hatte in der Blumenfabrik von May Regimenter Königsberg Nr. 3 und Runge. Reserve- Ersatz- Infanterie­Müller einen Monatslohn von anfangs 20, später 25 M. erhalten. Regiment Nr. 3. Landwehr- Infanterie- Regimenter Nr. 2, 9, 12, Nach beendeter Lehrzeit wurde die Arbeiterin weiter beschäftigt. Die 27, 32, 34, 48, 49, 51, 55, 73, 74, 99, 109, 116, 118, 349. Landwehr­beiden ersten Monate bekam sie nun je 30 M., die folgenden fünf Ersatz- Infanterie- Regimenter Nr. 2, 4( f. Landw.- Inf.- Reg. Monate 35 M. monatlich. Nach ihrer Entlassung flagte sie beim Nr. 349). Feld- Bataillon Süd aus Thorn( s. Ers.- Inf.- Reg. Gewerbegericht, indem sie angab, die Direktrice habe ihr, als die Runge). Landwehr- Infanterie- Bataillon Königsberg Nr. 1( 1. Inf.­Lehrzeit beendet war, 50 M. monatlich versprochen. Wenn ihr troß- Reg. Nr. 374). Brigade  - Ersatz- Bataillone: Nr. 6( f. Jnf.- Reg. dem weniger bezahlt wurde, so habe sie geglaubt, auf ihr Erinnern Nr. 357), 79( f. Inf.- Reg. Nr. 370), 80( 1. Inf.- Reg. Nr. 364). werde ihr die Differenz später nachgezahlt werden, wie das schon in Landwehr- Brigade  - Erſatz- Bataillon Nr. 9( f. Landw.- Grſ.- Inf.- Reg. ihrer Lehrzeit der Fall gewesen sei. Da habe sie statt der verein- Nr. 2). Landsturm- Infanterie- Bataillone: II und III Branden­barten 25 M. längere Zeit nur 20 W. erhalten und als fie dies burg  , II Cassel, II Darmstadt, Dt.- Krone( f. Erſ.- Inf.- Reg. Runge), monierte, sei ihr die Differenz ratenweise nachgezahlt worden. Da Rawitsch  ( f. Inf.- Reg. Nr. 329), Schlettstadt  , Sprottau  . Land­die Klägerin nicht nachweisen fonnte, daß sie mit dem Chef selbst ſturn- Infanterie- Ersatz- Bataillon Schwedt   a. D. Jäger- Regiment einen Monatslohn vereinbart habe, nahm sie auf den Rat des Vor- Nr. 2; Bataillone Nr. 8 und 9; Reserve- Bataillone Nr. 6, 9, 10 sigenden die Klage als aussichtslos zurück und erhielt im Ver-. Jäger- Reg. Nr. 2) und 11. Radfahrer- Kompagnie Nr. 54. gleichswege einen halben Monatslohn 17,50 M. vom Maschinengewehr- Abteilung Diedenhofen  ; Feld- Maschinengewehr­Beklagten, weil sie in der Mitte des Monats entlassen worden war. Züge Nr. 144( 1. Landw.- Inf.- Reg. Nr. 27), 164( s. Landw.- Inf.­Reg. Nr. 116), 239( f. Landw.- Inf.- Reg. Nr. 32).

Gerichtszeitung.

Ein untreuer Postbeamter.

Kavallerie: Reserve- Husaren Nr. 9; Ulanen Nr. 2( s. Kav.­Reg. Frhr. v. Schlotheim  ) und 13; Regiment Frhr. v. Schlotheim  ; 1. mobile Ersatz- Eskadron des 5. Armeekorps( 5. Kav.- Reg. Frhr. v. Schlotheim  ); Ersaß- Abteilung des 21. Armeeforps.

Felbartillerie: 1. und 2. Garde- Regiment; Regimenter Nr. 1, 11, 15, 31, 35, 51, 52, 59, 75, 76, 84, 107, 237; Reserve- Regimenter Nr. 36, 49, 50, 51( lettere beiden f. Feldart.- Neg. Nr. 84), 52, 56; Abteilung Nr. 204; 1. Landwehr- Batterie des 14. Armeekorps; Gebirgsfanonen- Abteilung Nr. 1.

Ein Zeugenapparat von 55 Personen, darunter zahlreiche Postbeamte, wurde gestern bei der Verhandlung einer An­Fußartillerie: Reserve- Regiment Nr. 9( f. Res.- Fußart.- Bat. tlage gegen einen ungetreuen Postbeamten vor der dritten Nr. 26); Reserve- Bataillon Nr. 26; Landwehr- Bataillon Nr. 6. Ferienstraftammer des Landgerichts   I in Bewegung gesezt. Pioniere: Regimenter Nr. 19, 23, 24, 25, 29, 31, 36; Bataillone: Der Angeklagte, Briefträger Karl Winter, ein 47 Jahre alter Beamter, war beim Postamt 7 in der Dorotheenstraße tätig. Es 4. Nr. 1, I. Nr. 2, I. Nr. 3, II. Nr. 4, I. Nr. 5, I. und II. Nr. 6, lag ihm insbesondere ob, die von den Absendern an den Schaltern I. Nr. 7, I. Nr. 8, I. und II. Nr. 9, I. Nr. 10, I. Nr. 15, II. und II. eingelieferten Rohr postbriefe von der Annahmestelle zu der nr. 16, I. Nr. 17, I. Nr. 21, II. Nr. 26, III. Nr. 28; Kompagnien Rohrpoststelle zu befördern. Nun ist es in lezter Zeit wiederholt wehr- Kompagnie des 2., 1. des 11, 2. des 15. und 2. des 16. Armee­Nr. 105, 111 und 303. Reserve- Kompagnien Nr. 51, 91. 1. Land­vorgekommen, daß mit Geldscheinen beschwerte Rohrpostbriefe, forps. Sturmabteilung. Abteilung der 5. Kavallerie- Division. die beim Postamt 7 aufgegeben waren, bei den Adressaten ohne Reserve- Scheinwerferzug Nr. 24. Leichter Festungs- Scheinwerfer­anlangten. waren

Aus Industrie und Handel.gen nicht vom Koftamt 7, ſondern vom Poſtamt 8 abgeftempelt. aug Nr. 18. Mittlere Minenwerfer- Abteilungen Nr. 145 und 184;

b. Strang.

Kurz hintereinander sind fünf Rohrpoftbriefe mit 140 M. in Papier  . Schwere Minenwerfer- Abteilungen Nr. 42 und 46. Verkehrstruppen: Meßplan- Abteilung des 6. Armeekorps. Gerstenpreis und Gersten- Verwertungsgesellschaft. geld ihres Inhalts beraubt worden. Sämtliche beraubten Briefe Feldluftschiffer- und Feldfliegertruppe. offenbar vorsichtig mit einer Im Anschluß an die am 8. September veröffentlichte Bekannt waren, wie festgestellt wurde, Train: Schwere Proviantkolonne Nr. 6 und Fuhrparkkolonne Nadel geöffnet und dann forgfältig wieder zugeklebt machung der Reichsfuttermittelstelle über den Ver= Nr. 3 des 18. Armeekorps. Reserve- Fuhrparkkolonnen Nr. 67 und worden. Die Sache liep ließ sich nur so erfären, daß fehr mit Gerste wird von der Gersten  - Verwertungsgesellschaft 114. Etappen- Fuhrparkkolonne Nr. 2 der Bug- Armee. Feldbäckerei­ein Beamter, der auf dem Bostamt 7 die Rohrpost- kolonne Nr. 2 des Gardekorps; Reserve- Bäckereikolonnen Nr. 30 geschrieben: Aus zahlreichen Artikeln in der Tagespresse in der letzten briefe in Empfang genommen, diese nicht sofort nach der des 25. und Nr. 40 des 40. Reserveforps, sowie Nr. 17. Etappen­Zeit scheint hervorzugehen, daß sich über die Konstruktion und die Rohrpoststelle gebracht, sondern die Gelegenheit wahrgenommen Bädereitolonne der Südarmee und Nr. 5 der Armeeabteilung Geschäftsgebarung der Gersten  - Verwertungsgesellschaft Meinungen haben mußte, sie zu berauben und sich dann vom Amt entfernt und Sanitäts- Formationen: Sanitäts- Kompagnie Nr. 1 des gebildet haben, die nicht in allen Punkten den Tatsachen entsprechen. die Briefe in einen der Briefkästen des Postamts 8, Unter den Linden  , Die Gersten  - Verwertungsgesellschaft ist an sich eine private geworfen hat. Nach den von der Behörde angestellten Ermittelungen 11. Armeekorps; Reserve- Sanitäts- Kompagnien Nr. 50, 57 und 61. Gesellschaft, hervorgegangen aus der Vereinigung der Gerste ver- fann nur Winter als Täter in Frage kommen, da er an den be- Arbeits- und Straßenbau- Formationen: Arbeits- und Stollen­arbeitenden Industrien( Brauereien, Preßhefefabriken, Graupen- treffenden Tagen und zu den in Betracht kommenden Zeiten die einbaufommando der 66. Infanterie- Brigade. Straßenbau- Kompagnie fabriken, Malakaffeefabriken usw.). gelieferten Rohrpostbriefe zur Rohrpoststelle zu befördern hatte und Nr. 4. Durch die Tatsache aber, daß ihr von der Reichs- Futtermittel- ein anderer Beamter, der etwa noch in Frage kommen konnte, als stelle sämtliche Bezugsscheine für Industriegerste ausgehändigt wer- böllig unverdächtig ausscheiden mußte. Dazu kommt, daß er in den, ist sie die einzige Stelle im Reiche geworden, welche feinem Dienstrod eine krummgebogene Frauenhutnadel bei sich trug Der Schluß der baherischen Verlustliste Nr. 219 meldet Qualitätsgerste von den Landwirten erwerben und damit die In- und als man ihn mit einem von einem Beamten zurechtgemachten Verluste: Landsturm- Infanterie- Bataillon, Weilheim  ; 4. und dustrie versorgen darf. Unmittelbare Stäufe einzelner Industrieller Rohrpostbrief auf die Probe stellen wollte, ganz nahe daran war, auch 8. Chevaulegers- Regiment; 12., 20., 21. Feldartillerie- Regiment; mit diesem ungetreu zu verfahren, aber noch im letzten Augenblick Reserve- Feldartillerie- Regimenter Nr. 1, 8, 9, 10; Landwehr- Feld­von Landwirten sind unzulässig. Was die von der Gersten  - Verwertungsgesellschaft eingeschlagene davon abließ, da er wohl gemerkt hatte, daß man ihn überführen artillerie- Regiment Nr. 6; 1. und 2. Fußartillerie- Regiment; Preispolitik betrifft, so ist folgendes zu bemerken: Die Gesellschaft wollte. Ebenso ist festgestellt worden, daß Winter eines Nachmittags Reserve- Fußartillerie- Regimenter Nr. 1 und 3; Landwehr- Fuß­hat schon in zahlreichen Merkblättern erklärt, daß sie gewillt und auf kurze Zeit ſeine Dienſtſtelle verlassen hatte und Unter den Linden artillerie- Bataillon Nr. 3; 2. Landsturm- Fußartillerie- Bataillon bereit ist, die ihr offerierten Gersten nach Qualität zu bewerten. gefehen worden war. Als man ohne sein Wissen seinen Schubkaſten des 1. Armeekorps; Pionier- Regiment; 1. Pionier- Bataillon, Um für diese Bewertung eine angemessene Basis zu finden, haben öffnete, wurden darin 7 Zigarren in Faltenpapierpackung der Firma 2. Pionier- Bataillon, 3. Pionier- Bataillon; Divisions- Brückentrain vor einiger Zeit in München   zwischen maßgebenden Vertretern der Baul Juhl vorgefunden, die offenbar aus einer der von der Firma Nr. 1; Reserve- Pionier- Bataillone Nr. 2, 3; 2. Landsturm- Pionier­Landwirtschaft und der Gerste verarbeitenden Industrien Be- Juhl beim Postamt 7 häufiger eingelieferten Feldpostsendungen her- Stompagnie des 1. Armeekorps; Reserve- Artillerie- Munitions­sprechungen stattgefunden, bei welchen eine Einigung dahingehend rührten. Da der Angeklagte sämtliche Straftaten bestritt, so war Kolonne Nr. 11 der Staffel 19; Berichtigungen früherer Verlust­erzielt wurde, daß bei Einkauf von Qualitätsgersten den Landwirten der umfangreiche Beweis nötig. Nach einer eindruckslosen Ver- listen. zu dem für Kommunalverbände geltenden Höchstpreis von 300 M. teidigungsrede des Rechtsanwalts Dr. Schwindt verurteilte das Die württembergische Verlustliste Nr. 260 veröffentlicht ein Zuschlag bis zur Höhe von 25 Proz. gewährt werden sollte. Gericht den Angeklagten zu drei Jahren Gefängnis und Verluste: Ersatz- Infanterie- Regiment Nr. 52; Grenadier- und Land­Einerseits wird durch diesen Preisaufschlag den Landwirten fünf Jahren Ehrverlust. wehr- Infanterie- Regiment Nr. 119; Infanterie- und Landwehr­Regiment Nr. 120; Infanterie- Regiment Nr. 121; Landwehr­Infanterie- Regimenter Nr. 123, 124, 125, 126; Reserve- Infanterie­Regimenter Nr. 246, 247; Landsturm- Infanterie- Bataillon Nr. 1,  Ulm; 2. Reserve- Pionier- Kompagnie; Fernsprech- Abteilung Nr. 13; Artillerie- Munitions- Kolonne Nr. 2; weitere Verluste; Verluste durch Krankheiten; Berichtigungen früherer Verlustlisten.

Keine Frühpolizeistunde.

ein erheblicher Mehrerlös geboten, da die Kommunalverwaltungen nicht über 300 m. hinausgehen dürfen und die beschlagnahmte Hälfte der Gerste unbedingt den Kommunalverbänden zufallen müßte, wenn nicht die Landwirte den für sie sehr viel vorteilhafteren Das Rammergericht hat am Dienstag wiederum aus. Weg beschreiten, sie zu dem höheren Preise an die Gersten- Ver- gesprochen, daß eine Frühpolizeistunde für Gastwirtschaften wertungsgesellschaft zu veräußern. Andererseits mußte die Jn unzulässig ist.