Gewerkschaftliches.
Berlin und Umgegend. Teuerungszulage im Glasergewerbe.
Nach Verhandlungen des Glaserverbandes mit dem Arbeitgeberverband für das Glasergewerbe haben sich die Unternehmer bereit erklärt, eine Teuerungszulage von 3 M. wöchentlich zu bewilligen. Die Vereinbarung tritt mit der kommenden Woche in Straft und gilt vorläufig für das Jahr 1915.
Das Nachtbackverbot.
Das Nachtbackverbot ist in ein neues Stadium gerückt! Das Reichsamt des Innern veröffentlicht den Entwurf zu einem Gesetz, wonach in Bäckereien, Konditoreien, Lebkuchen- usw. Bäckereien, auch wenn sie Nebenbetriebe darstellen, die Arbeit von 8 Uhr abends bis 5 Uhr morgens ruhen muß. Dieser Entwurf soll die Unterlage für die Beratungen im Reichsamt des Innern bilden, die am 15. September mit Bertretern des in Betracht kommenden Gewerbes, und zwar Vertretern der Unternehmer- und Arbeiterorganisationen stattfinden soll. Danach scheint die endgültige Beseitigung der Nachtarbeit nun doch in greifbare Nähe gerückt zu werden, was von der Arbeiterschaft freudig begrüßt wird.
Eine recht zweifelhafte Rolle scheint dabei der Germaniaverband Deutscher Bäckerinnungen im Gegensatz zu den Arbeitern sowohl als auch dem überwiegenden Teil der Arbeitgeber und der Innungen zu spielen. Er hat an Bundesrat und Reichstag eine Petition gerichtet, in welcher er der Hoffnung Ausdruck gab, daß die Nachtarbeit nach Friedensschluß wieder eingeführt wird.
Am Dienstag, den 14. September, findet abends 8 Uhr in Obiglos Festjälen, Koppenstr. 29, eine Versammlung der Gesellen von Berlin und Umgegend statt, die sich mit der Frage der endgültigen Beseitigung der Nachtarbeit in Bäckereien eingehend beftigen wird.
Zu dieser Versammlung sind die Vertreter der Arbeitgebervereinigungen eingeladen worden. Der Genosse Allmann, Vorſizender des Verbandes der Bäcker und Konditoren Dentschlands, wird das Referat halten.
Es ist zu erwarten, daß diese Versammlung eine eindrucksvolle Kundgebung der Gesellen zur dauernden Beseitigung der Nachtarbeit Deutsches Reich .
werden wird.
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„ Die ernste Zeit".
Die Gewerkschaftsstimme", das Blatt des christlichen Fabritarbeiterverbandes, beschäftigt sich in ihrer Nr. 18 mit den Verhältnissen der Zellulosefabrik Simon in Kelheim . Dort war die Bezirksleitung des genannten Verbandes bei der Direktion um eine Teuerungszulage für die Arbeiter eingekommen. Die Direktion lehnte unter allerhand Gründen ab. Das Verbandsblatt schreibt zu dem ablehnenden Bescheide:
Soziales.
Haltlose Anfechtung eines Arbeitsvertrages. Gegen die Tarameter- Gesellschaft Westorp flagte beim Gewerbegericht der Mechaniker Zielfe auf Zahlung von 100 M. wegen kündigungsloser Entlassung.
Krieg findet sein Ende, die Teuerung wird aber noch lange Zeit[ 175, 176, 188, 331, 336, 358, 360, 361, 362, 370. Reserve- Infanterieanhalten. Um nun nach dem Kriege einen Ausgleich herbeiführen Regimenter Nr. 2, 15, 17, 18, 26, 27, 30, 32, 52, 56, 59, 61, 69, 70, zu können, bedarf die Arbeiterschaft der Selbsthilfe in der Dr- 71 75, 76, 77, 83, 84, 86, 87, 91, 92, 93, 94, 98, 206, 207, 210, 212, 214, ganisation, denn nur durch diese kann eine Besserstellung er- 215, 219, 220, 222. 225, 231, 251, 252, 257, 258, 265, 269. Grjakfolgen." Infanterie- Regiment Nr. 28. Reserve- Ersatz- Infanterie- Regiment Nr. 2. Landwehr- Infanterie- Regimenter Nr. 2, 9, 12, 13, 18, 25, 53, 55, 57, 61, 65, 66, 72( 1. auch Ref.- Maschinengewehr- Abteilung Nr. 5), 75, 76( s. Res.- Inf.- Reg. Nr. 69), 77, 87( f. Res.- Inf.Regimenter Nr. 17 und 30), 110, 350. Landwehr- Ersatz- InfanterieRegiment Nr. 1. Landsturm- Infanterie- Regiment Nr. 11. BrigadeErsatz- Bataillone Nr. 56( s. Ers.- Jnf.- Reg. Nr. 28), 81( f. Jnf.- Reg. Nr. 362). Landwehr- Brigade- Ersatz- Bataillon Nr. 27( s. LandwehrErf.- Inf.- Reg. Nr. 1). Landsturm- Infanterie- Bataillon III Munster. Jäger- Bataillon Nr. 9. Radfahrer- Kompagnie Müller des von 50 m. beschäftigt. Die beklagte Firma wandte ein, der Kläger Feld- Maschinengewehr- Züge Nr. 48( f. Inf.- Reg. Nr. 360), 96( 1. Er war in dem genannten Betriebe gegen einen Wochenlohn Gouvernements Libau . Reserve- Maschinengewehr- Abteilung Nr. 5; habe keinen Anspruch auf Kündigung, weil er nicht fest, sondern nf.- Reg. Nr. 87), 169( s. Inf.- Reg. Nr. 169), 226( 1. Reſ.- Inf.- Reg. nur auf Probe eingestellt worden sei. Der Direktor habe bei Nr. 231), 228( s. Res.- Juf.- Reg. Nr. 225), 267( s. Landsturm- Inf.der Einstellung zu dem Kläger gejagt:„ Wir wollen es mit Reg. Nr. 11); Festungs- Maschinengewehr- Abt. Lüttich C; FestungsIhnen versuchen." Ferner focht die beklagte Firma die Maschinengewehr- Kompagnie Nr. 7 Straßburg. Gültigkeit des Arbeitsvertrages überhaupt an, weil der Kläger der Kavallerie: Kürassiere Nr. 7; Dragoner Nr. 11; Husaren Nr. 2, Firma gegenüber unwahre Angaben über seine frühere Beschäfti- 17; Ulanen Nr. 7; Jäger zu Pferde Nr. 1( s. Kav.- Reg. v. Wedel) gung gemacht habe. Der Kläger habe angegeben, er sei selbständig und Nr. 4; Regimenter Nr. 88 und v. Wedel ; Reserve- Ers.- Eskadron gewesen. Hiernach sei die Firma nicht in der Lage gewesen, bei des I. Armeekorps. dem früheren Arbeitgeber des Klägers Erkundigungen einzuziehen. Feldartillerie: 3. Garde- Regiment; Regimenter Nr. 7, 9, 11, 15, Nachdem der Kläger eingestellt war, habe sich aus seiner Invaliden- 21, 25, 27, 34, 37, 43, 67, 69, 70, 81, 82, 91, 94, 201, 237. Reservekarte ergeben, daß er vorher bei der Firma Zwitusch beschäftigt Regimenter Nr. 1, 17, 19, 22, 45, 46, 49, 62. Landwehr - Regiment gewesen sei, von dieser aber noch für einige Tage, wo er schon bei Nr. 9. Gebirgskanonen- Abteilung Nr. 1; Gebirgskanonen- Batterie der Beklagten in Arbeit stand, Lohn erhalten habe. Also sei der Nr. 4. Ballonabwehr- Kanonen- Zug Nr. 17( s. Feldart.- Reg. Nr. 21). läger, während er der Firma Zwitusch noch verpflichtet war, ein Fußartillerie: 1. und 2. Garde- Regiment; Regimenter Nr. 6 neues Arbeitsverhältnis mit der beklagten Firma eingegangen. und 10. Reserve- Regimenter Nr. 3, 6, 8, 15; Reserve- Bataillone Dieser Arbeitsvertrag sei deshalb nichtig. Da der Kläger eine Nr. 21, 23, 40. Landwehr- Bataillon Nr. 15. Batterien Nr. 271 und Vertrauensstellung bei der beklagten Firma hatte, so feien auch 326; Schwere Feldhaubiß- Batterien Nr. 215, 316, 317. Pioniere: III. Garde- Bataillon; Regimenter Nr. 24, 29, 30; seine unwahren Angaben Grund zur fündigungslosen Entlassung. Das Gerichtsprach dem Kläger mit Recht die ge- Bataillone: I. Nr. 2, II. Nr. 4, I. und II. Nr. 5, I. Nr. 15, I. Nr. 16, forderten 100 M. unter folgender Begründung zu: Die Be- 1. Nr. 26, I. Nr. 27. Reſerve- Bataillon Nr. 39. Ersatz- Bataillon merkung, man wolle es mit dem Kläger versuchen, ist nicht so auf- Nr. 26. Reserve- Kompagnien Nr. 50, 52, 90. 2. Landwehr- Komp. zufassen, daß er nur auf Probe eingestellt war. Wenn es sich um des XI. und 1. Landsturm- Kompagnie des XVII. Armeekorps. Mittein Probeengagement handeln sollte, dann hätte eine bestimmt be- lere Minenwerfer- Abteilung Nr. 116. grenzte Probezeit vereinbart werden müssen. Daß das geschehen ist, behauptet die Beklagte selbst nicht. Es bestand also ein Arbeitsverhältnis mit Kündigung. Ein Grund zur kündigungslosen Entlassung würde vorliegen, wenn der Kläger zur Zeit seiner Einstand. Daß der Kläger der Firma Zwitusch noch verpflichtet war, stellung bei der Beklagten noch in einem anderen Arbeitsverhältnis dafür hat die Beklagte den Beweis nicht antreten wollen. Für die Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung Reserve- Artillerie- Munitionskolonne Nr. 99;( F) Artillerie- Munimacht die Beklagte geltend, der Kläger habe ihr unwahre Angaben tionsfolonne Nr. 4 des XXXXI. Reservekorps und solche der 3. Res.über seine persönlichen Verhältnisse gemacht. Dieser Einwand Division ; Reserve- Fußartillerie- Munitionskolonne Nr. 1 der 3. Res.könnte begründet sein, wenn es sich um einen Vertrauensposten gehandelt hätte. Aber der Kläger war als Mechaniker eingestellt. Das ist kein Vertrauensposten.
Verlustlisten.
Verkehrstruppen: Fernsprech- Abteilung Nr. 32. Feldfliegertruppe. Etappen- Kraftwagenkolonne Nr. 151.
Train: Magazin- Fuhrparkkolonne Nr. 8 der Armee- Abteilung Strank; Fuhrparkkolonne Nr. 3 des VI. Armeekorps; EtappenGardekorps, Nr. 4 der 1. und Nr. 1 der 10. Infanterie- Division; Fuhrparkkolonne Nr. 2 des V. Armeekorps und Nr. 126. Munitionskolonnen: Artillerie- Munitionskolonne Nr. 6 des
Division.
Armierungs- Bataillone.
Die sächsische Verlustliste Nr. 193 meldet Verluste der Infanterie- Regimenter Nr. 100, 102, 104, 108, 182; Reserve- Inf.Regimenter Nr. 100, 103; Landwehr- Inf.- Reg. Nr. 107; Ersatz- Inf.Regimenter Nr. 23, 24, 32, 40; Ersatz- Inf.- Reg. Nr. 9, Landwehr" Wenn gesagt wird, daß wenn es notwendig sei, der eine oder andere eine Aufbesserung bekommt, so muß doch gefragt Der Verlustliste Nr. 325 der preußischen Armee ent- Brigade - Ersatz- Batl. Nr. 48; Ersatz- Bataillone: Res.- Reg. Nr. 100, Regiment Runge, Bataillon Nordost, Landwehr- Regiment Nr. 107; werden, hat denn in der jetzigen teueren Zeit nicht jeder Arbeiter hält die Verluste folgender Truppenteile: eine Aufbesserung oder Zulage nötig? Mancher arme Arbeiter, Infanterie usw.: Garde: 4. Garde- Regiment 3. F.; 1. und Ulanen- Regimenter Nr. 17, 21; Reserve- Feldart.- Regimenter Nr. 23, der eine große Familie zu ernähren hat, hielt schon um Zulage| 2. Garde- Reserve- Regiment; Garde- Grenadier- Regiment Alexander. 24; Pionier- Bataillone: I. Nr. 12, 22; II. Nr. 12, 22; Kompagnien Lehr- Infanterie- Regiment. Grenadier-, bzw. Infanterie-, bzw. Nr. 115, 183; Landwehr- Kompagnie, XII. Armeekorps; 2. Landan und die Antwort lautete: Schämen Sie sich, in der jo ernsten Zeit eine Zulage zu verlangen." Füsilier- Regimenter Nr. 1 bis einschl. 6, 11, 14, 16, 18, 21, 23, 26, Sturm- Komp., XII. Armeekorps( XII. 2); Scheinwerfer- Bug Nr. 115; 30, 32, 34, 36, 42, 44, 46( s. Res.- Inf.- Reg. Nr. 225), 52, 53, 55, 56, Divisions- Brücken- Train Nr. 58; Minenwerfer- Abteilung Nr. 161; Die„ Gewerkschaftsstimme" zieht daraus folgende Nutzanwendung: 58( 1. Inf.- Reg. Nr. 331), 60, 61, 62, 63, 69, 72, 73, 75, 76, 78, 79, Schwere Minenwerfer- Abteilung Nr. 12; Armierungs- Bataillone „ Das Wort„ Durchhalten" bekommt somit einen sonderbaren 81, 84, 85( f. auch Garde- Gren.- Reg. Alexander), 86, 87, 90, 91, 99, Nr. 21, 23, 25, 106. Klang. Mehr als lehrreich ist das Verhalten der Fabrikleitung. 110, 111, 112, 113, 128, 131, 142, 143, 144, 146, 150, 152, 155, 160, Möchte die Arbeiterschaft besonders an die Zukunft denken. Der 161, 163, 164( f. auch Ref.- Inf.- Reg. Nr. 77), 169, 170, 171, 172, 174,
Montag bis Mittwoch
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Der Schluß der württembergischen Verlustliste Nr. 260 wird veröffentlicht, deren Inhalt wir bereits gestern mitteilten.
A- WERTHEIM
Gardinen
Gewebte Tüllgardinen..... Fenster 3.60 6 M. Gewebte Tüllvorhänge lang.. Stück 2.15
Stück 2.15
4.25
6,30
Gewebte Tüllvorhänge halblang, Stück 4.10
Gewebte Tüllgarnituren 2 Schals, 1 Quer- 515
für
behang Fenster
Gew. Tüllbettdeck. 2.70 4.50
für 2 Bell.
7.20 4.75 6.45
lang, mit Bandarbeit u. 5.65 9 M. Erbstüll- Vorhänge Faltenansatz( Volants)
Erbstüll- Vorhänge
halblang, m. Bandarbeit 4.50 7.65
u.Faltenansatz( Volants)
Erbstüll- Garnituren mit Bandarbeit, 2 Schals u. 8.10 11.65
1 Querbehang... Fenster
Beltdecken m. Falten. 5.65 8.50 Betten
Erbstüll- 5 ansatz für 1 Belt
Etamine- Garnituren farbig, 2 Schals,
1 Querbehang, Fenst
9.50 12 50
5.60 10.25
Weisse Mullgardinen 11.75
mit Rüschenansatz, 2 Schals, 1 Querbehang..... Fenster
Scheibengardinen 1.35 1.65
Kleiderstoffe
Schotten blau- grün und
Seidenstoffe
Blusenseide
gestreift....
Meter
95 Pl.
Reinseidene Scholten Meler 1.25
Meler 1.70
bunt
Meter
1.20
Kammgarn einfarbig
1.90
Meter
2,25
Paillette
zweifarbig...
breit.
Meter
2,30
Farben....
Messaline gestreift, dunkle Meler 2.65
Kostümstoffe mitlelfarbig, 130 cm breit.... Meler
2.65
Diamant- Seide etwa 90 cm
breit, schwarz
Meter 3.20
Kleidertuch schwarz, elwa
105 cm breit...... Meter
Schotten blau- grün, 130 cm
Schlafdecken
grau und braun meliert. 5.75 8.15 Kamelhaar mi Baum. 9.85 13.15 hellfarbig durchgemustert 9.25 14,25
wollkette
Steppdecken
BOO
5.85
aus buntgemustertem Kattun.... 4.75 aus gutem, glanzreichem Satin mil Trikotfutter 5.65 aus gutem, glanzrelchem Salin, doppelseitig 9.50 aus Trikotstoff, doppelseitig..... 7.25 Ruhebett Ueberwürfe Phantasiegewebe rot und grün Phantasiegewebe rol- blau ge- 8.25 Phantasiegewebe doppelseitig. rot- blau gem. 11.25 Phantasiegewebe Blattmust. u. 12.50 klein gemust. Gobelingewebe Persermuster.. 17.75 Kelimarlig starkes Gewebe..... 18.50 Plüschgewebe Streifenmuster 13 M. Wollplüsch Blattmuster und kleine 19.75 Muster.. Wollplüsch persisch gemustert 23 M.
mustert
Fenster- Vorhänge
2 Schals, 1 Querbehang
aus Kochelleinen mit Velvet aullage 6.75 8.75
und Stickerel...
Fenster
aus Kochelleinen mit Gobelinstoff- 7.35 12.25 auflage u. Tressenbesatz, Fenster
Phantasiegewebe, rol- blau ge- 7.65
must., Fenst.
Gobelingewebe, t... Fenster persisch gemus 11.75 Fenster- Querbehänge, 1.15
Tischdecken
mit
m. gestickt.
bestickt
Kochelleinen Kurbel. 385 5.90 Filztuch mit Kurbelstickerel. 3.15 5,35 Mohairplüsch 8.15 10.75 Phantasiegewebe rot oder grün 3,15 Phantasiegewebe doppelsellig 5 M. Gobelingewebe Persermuster..8,85 Wollplüsch Persermuster 10,75 14,65
kleine und
gemustert rot- blau,
Teppiche
G. Sonder
B.
H.
Preise
Teppiche
Axminster, Qualität S.
140 × 200 170x240 200x300 250x350 300 × 400 16 M. 25 M. 35.50 58.50 75 M. 130x185 160x250 200x285 250x335
Bouclé Teppiche 14.25 22.50 31 M. 46 M.
Bouclé- Teppiche 130 × 200 170x250 200x300 250x350
prima Qualität..
Straße:
Große Auswahl in handgeknüpften und mechanisch hergestellten
Smyrna- Teppichen
durchgewebten
Plüsch- Teppichen u. Bettvorlegern Orient- Teppiche
Kleldersammetv.d.Mode be
Köpersammet
schwarz
Meler
Köpersammet schwarz
70 cm breit.......... Meter
Rippensammetschwarz
und farbig......... Meter
bevorz.
2,10
3 M.
2.50
Hochflorsammef schwerz Meler 3,70
und farbig.....
Köpersammef
70 cm brett
mit 15%
Blusenstoffe
Blusenstoffe
Meter 95 Pl.
gestreift.......... Meter
Blusenflanell hell ge
streift
Blusentuch
Meler 1.90
..... Meter
einfarbig......... Meler
2,50
Ein Posten bedruckter
Rippensammet
4 M.
etwa 70 cm
Meter
breit, Meter 2.25