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Gewerkschaftliches.

Tag- oder Nachtarbeit der Bäcker.

Die Frage, ob die Bäcker mit einer dauernden Beseitigung der Nachtarbeit rechnen können, steht vor ihrer Entscheidung. Der Zentralverband der Bäcker und Konditoren hatte deshalb gestern abend nach Obiglos Saal in der Koppenstraße eine öffentliche Ver= sammlung der Bäckergesellen einberufen, die sehr stark besucht war. Nach Eröffnung der Versammlung teilte der Vorsitzende Schneider mit, daß der zum Besuch der Versammlung einge­ladene Obermeister und Vorsitzende des Zweckverbandes der Bäcker­innungen, Frik Schmidt, geschrieben habe, sein Nichterscheinen sei vom Zweckverband beschlossen mit der Begründung, daß fast alle Vertreter der Groß- Berliner Bäckerinnun= gen auf dem Boden der neuen Regierungsver= ordnung stehen und Herr Schmidt bei der Behörde dafür ein­treten werde. Der Germania  - Innungsverband verlange nicht die Beibehaltung der Nachtarbeit, sondern er verhalte sich in dieser Frage neutral, weil eine Anzahl seiner Bezirksverbände für die Nachtarbeit seien. Diesen Verbänden sei Gelegenheit gegeben, er­neut zu dieser Frage Stellung zu nehmen.

Schneider bemerkte hierzu, daß am heutigen Mittwoch im Ministerium des Innern eine Aussprache zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern stattfinde, deren Grundlage die neue Bundes­ratsvorlage sein solle, welche die Nachtarbeit im Bäckereigewerbe in der Zeit von 8 Uhr abends bis 5 Uhr morgens verbietet. Die Frage der endgültigen Beseitigung sei damit ihrer Lösung näher gerüdt. Die Haltung des Germania­Innungsverbandes sei sehr zweifelhaft. Sie könne nicht als neu­tral angesehen werden.

Hierauf nahm der Referent, Verbandsvorsitzender AI Imann­Hamburg das Wort. Er verwies auf die wissenschaftlich festgestellten durch die Nachtarbeit verursachten gesundheitlichen und kulturellen Schädigungen. Dann schilderte der Redner die Kämpfe, welche der Verband seit vielen Jahren für die Beseitigung der Nacht- und Sonntagsarbeit führt. Der Erfolg dieser Kämpfe war, daß bis zum Beginn des Krieges 283 Tarifverträge für 17 000 Bäcker­gesellen bestanden, von denen 11 000 auf Grund der Tarife einen Ruhetag in jeder Woche haben. In der Beseitigung der Nachtarbeit hatte der Verband keinen Erfolg. Sie kann nur durch Gesetz be­seitigt werden. Nun hat der Krieg die Bundesratsverordnung ge­bracht, welche die Nachtarbeit verbietet. Die Meister fürchteten, das Gewerbe würde dadurch schwer geschädigt werden. Doch diese Befürchtung ist nicht eingetroffen. Es hat sich im Gegenteil ge­zeigt, daß die Meister, besonders auch die kleinen, manchen ge­schäftlichen Vorteil durch die Tagesarbeit haben. Infolgedessen ist die Zahl der Meister, welche für Beibehaltung der Tagarbeit sind, immer größer geworden, und ihre überwiegende Mehrheit hat sich gegen Wiedereinführung der Nachtarbeit erklärt. Der Zentralverband der Bäcker und Konditoren hat in Ge­meinschaft mit den christlichen und Hirsch- Dunderschen Organi­sationen eine Petition an den Bundesrat gerichtet. Dieselbe for­dert ein Verbot der Nachtarbeit für die Zeit von 10 Uhr abends bis 6 Uhr morgens und eine tägliche Arbeitszeit von 10 Stunden für Gesellen und 9 Stunden für Lehrlinge. Die Sonntagsarbeit joll gänzlich verboten werden.

Diese Forderungen werden die Arbeitervertreter bei der heu­tigen Besprechung im Ministerium vertreten. Es wird auch, im Gegensatz zur Regierungsvorlage, gefordert werden, daß die Be­stimmungen im ganzen Reich einheitliche sein sollen und keine Handhabe geboten wird, welche jeder Gemeinde oder jedem Polizei bezirk die Möglichkeit gibt, abweichende Bestimmungen zu treffen.- Unter lebhaftem Beifall schloß der Redner mit der Versicherung, daß der Kampf für die endgültige Beseitigung der Nacht- und Sonntagsarbeit durchgeführt werde bis zum vollen Erfolg.

Die Gauleitung hat daraufhin je eine Eingabe an die genannten die merikanische Petroleumausbeute in nicht allzu ferner Zeit auch Herren Landräte gerichtet. die russische hinter sich lassen wird, zumal dann voraussichtlich das Der Landrat zu Achim   hat dem Tabatarbeiterverband zum Yankeekapital noch weit mehr als bisher nach vorteilhafterer An­3wede entsprechender Verwendung bei der Zentralstelle für Petroleum- lage in der merikanischen Petroleumindustrie trachten wird. verteilung folgende Bescheinigung ausgefertigt: Für das Bestreben der nordamerikanischen Petroleum­

" Im Kreise Achim   wohnen einige hundert Tabakheimarbeiter, industrie, vornehmlich der Standard Oil Company, sich ein Welt­die in der kommenden dunklen Zeit mit Petroleum   versorgt monopol in Petroleum   zu verschaffen, ist deshalb die Verfügung werden müssen. Es wird daher wunschgemäß bescheinigt, daß die über die merikanischen Delländereien von größtem Werte. Tat­Versorgung der Tabatarbeiter mit Petroleum aus wirtschaftlichen sächlich hat sich denn auch die Standard Oil Company den größten Gründen dringend erforderlich ist. Zurzeit ist Petroleum   nicht Anteil daran zu sichern gewußt, besonders im Tampiko- Delgebiete; oder nur in einzelnen Verkaufsstellen zum Preise von 62 Pf. für doch besitzt auch das englische Pearson- Konsortium auf der Land­das Pfund zu haben. Diese Preise kann der Zigarrenmacher nicht enge von Tehuantepek beträchtliche Delquellen, die freilich größten­bezahlen." teils noch unter Druck liegen, das heißt, noch nicht in Betrieb ge­Der Landrat zu Osterholz   teilte der Gauleitung des nommen sind. Tabatarbeiterverbandes folgendes mit:

Wie schnell sich die merikanische Petroleumindustrie entwickelt Bevor Ihr gefl. Schreiben vom 30. August 1915 hier ein- hat, beweist am besten die Tatsache, daß im Jahre 1909 in Meriko ging, hatte ich mich bereits an die Zentralstelle für Petroleum- nur 2 488 742 Barrels( à 42 Gallonen zu 3,79 Liter) erzeugt verteilung in Berlin   wegen Lieferung von Petroleum an die im wurden, dagegen im Jahre 1912 bereits 15 689 268 und im Jahre hiesigen Kreise vorhandenen Tabakarbeiter gewandt. Es ist mir 1913 nach der kürzlich veröffentlichten Statistik gar 18 546 320 nun heute mitgeteilt worden, daß seitens der Reichsleitung Barrels. Wie groß die Ausbeute im Jahre 1914 war, ist noch nicht die Frage, in welcher Weise den Heimarbeitern am zweckmäßigsten festgestellt, doch ist sicher, daß eine abermalige Produktionssteige beschränkte Mengen Petroleum geliefert werden können, in Kürze rung stattgefunden hat. Man schätzt die Gesamtmenge auf unge­durch die Zentralbehörden geregelt sein und daß deshalb fähr 21 Millionen Barrels. Das in dieser Industrie angelegte empfohlen würde, das Weitere in dieser Hinsicht zunächst abzu- Sapital wird für Ende 1914 auf 850 Millionen Mark berechnet. warten. Ich werde die Angelegenheit im Auge behalten." Von dem gewonnenen Rohöl wird nur ein geringer Teil in Und auf eine Eingabe an die Zentralstelle für Petroleum- Merito selbst raffiniert, da es vorläufig dort noch an genügenden verteilung in Berlin   ging ein Schreiben mit nachstehendem In- Raffinerien fehlt. Das meiste Rohöl wird nach der nordamerika­halt ein: nischen Union   ausgeführt, besonders nach New Jersey  , wo es ge= Von Ihren gefl. vorgestrigen Ausführungen haben wir reinigt und dann von dort aus verschifft wird. Von der Gesamt­bestens Kenntnis genommen. Mit Rücksicht darauf jedoch, daß in menge merikanischen Petroleums, die im Jahre 1914 über meri­bezug auf die teilweise zu ermöglichende Versorgung der Heim- kanische Häfen ausgeführt wurde arbeiter mit Petroleum von der Reichsleitung in Kürze Maßnahmen 20 674 000 Barrels angegeben wird), gingen nicht weniger als ( eine Menge, die auf getroffen werden, mit deren Durchführung sich die Bundesregierungen 15 476 727 Barrels nach der nordamerikanischen   Union  , dagegen resp. Zentralbehörden zu befassen haben werden, können wir die nur 356 205 Barrels nach Europa  .

Ihnen erwünschte Petroleumlieferung nicht ohne weiteres ver­anlassen. Wir reichen daher die uns eingesandte Bescheinigung wieder zurück, indem wir Ihnen anheimgeben, sich mit Ihrem Gesuch aufs neue an die zuständige Zentralbehörde wenden zu wollen."

der Frage, wie die Hausarbeiter am zweckmäßigsten mit Petroleum  Demnach hat es die Reichsregierung übernommen, eine Regelung zu versorgen sind, zu schaffen.

Aus Industrie und Handel.

Die Schweiz   als Kriegslieferantin. Dem ,, Grütlianer" entnehmen wir:

zweige:

Gerichtszeitung.

Straßenüberfall.

Hart an Straßenraub grenzte der nächtliche Erzeß, der gestern den Arbeiter Gustav Reine de vor die Ferienstraf­kammer des Landgerichts III   führte.

Harte Strafe für Ueberschreitung der Polizeistunde. Vom Landgericht Altona ist am 20. März der Speisewirt Albert S. auf Grund des§ 9b des Belagerungszustandsgesetzes zu drei Monaten Gefängnis verurteilt worden. Er hat über die von der Militärbehörde auf 12 Uhr festgesezte Polizeistunde hinaus Gäste vom Hofe aus in sein Lokal hereingelassen und be­wirtet. Die Höhe der Strafe ist offenbar dadurch zu erklären, daß das Lokal des Angeklagten, wie es im Urteile heißt, eine Zuhälter­wirtschaft ist. Die Revision des Angeklagten wurde am Montag vom Reichsgericht als unbegründet verworfen.

Als in der Nacht des 14. Mai der Buchdrucker C. auf dem Heimwege nach der Reinickendorfer Straße an der Ecke der Kösliner und Wiesenstraße angekommen war, wurde er plöglich von einem Die neuesten Erzeugnisse schweizerischer Uhrenfabriken sind wurde, aufgehalten. Dieser forderte ihn mit drohender Miene auf, Menschen, der später als ein Arbeiter" Wilhelm Hill   festgestellt bekanntlich Munitionsteile, die von Frankreich  , England und eine Mart herauszurücken", widrigenfalls er Prügel bekommen Deutschland   in Auftrag gegeben sind. Ein Freund unseres Blattes würde. Als C. sich diese Belästigung verbat, fing Hill zunächst zu sendet uns zur Ansicht eine Kollektion kleiner und kleinster Granat- handeln an und ging in seiner Forderung zunächst auf 50 Pf. und bestandteile, die auf ein Hundertstel Millimeter Genauigkeit gefchließlich auf 25 f. herunter, ohne jedoch Glüd damit zu haben. arbeitet werden müssen. Erst kürzlich schrieb man der Gazette während dieser Verhandlungen erschien plöglich Reinecke auf der de Lausanne" aus Chaux- de- Fonds zu dieſem neuen Fabrikations- Bildfläche und schlug ohne weiteres auf C. ein, der nun laut um Hilfe rief und dadurch erreichte, daß die beiden Frechlinge fest­Sowohl in der deutschen   als in der welschen Schweiz   waren genommen werden konnten. Der Hauptschuldige hill war Tausende von Arbeitern mit der peinlich genauen Herstellung der zum gestrigen Terminn nicht erschienen; auf Gerichtsbeschluß verschiedensten Teile von Granaten und Schrapnells beschäftigt. soll er verhaftet werden. Gegen Reine de erkannte das Gericht Während die für einen solchen Zweck eingerichteten Betriebe die auf sechs Monate Gefängnis. schweren Stücke gießen, verfertigen andere und unter ihnen zahlreiche Uhrenfabriken die delikateren Teile der Projektile. Bon allen Lieferungsverträgen, die in der Schweiz   abgeschlossen wurden, fallen von Kriegsbeginn an die bedeutendsten auf Frank­ reich  . Diese Bestellungen, die sich auf Hunderttausende von Stücken beliefen, sind sozusagen alle ausgeführt. Sie haben naturgemäß die in den vom Striege am meisten heimgesuchten In dustrien herrschende Arbeitslosigkeit in starkem Maße gemildert. Von nun an wird Frankreich   auf die Mithilfe schweizerischer Fabrikanten verzichten können, was zu bedauern und unangenehm ist sowohl für unsere Arbeiter als für eine Großzahl von In­dustriellen, die nicht gezögert haben, sich den Umständen gemäß einzurichten. Dafür hat England weiterhin die Mitarbeit unserer Fabriken nötig; es hat mit gewissen unter ihnen bedeutende Ber­Militärische Uebungen und Fortbildungsschule. träge auf lange Dauer abgeschlossen. Deutschland   seinerseits segt seine Bestellungen fort, indem es uns, wie Frankreich   und Die Zahl der Fälle, wo die Versäumung militärischer England, die für die Fabrikation notwendigen Rohstoffe liefert." Jugendübungen als Versäumung des Fortbildungsschulunter­So weit der Bericht des bürgerlichen Lausanner   Blattes. Da- richts bestraft wurde, scheint eine erhebliche zu sein. Das nach fabriziert und liefert ein Teil der schweizerischen Industrie Kammergericht als Revisionsinstanz hatte sich gestern wahrhaft unparteiisch- neutral drei kriegführenden Ländern Kriegs- abermals mit einem derartigen Strafprozeß zu beschäftigen. material, so daß alle gleich gehalten sind und keines sich über Wegen Uebertretung des Ortsstatuts der Stadt Kempen  , betr. Neutralitätsverlegung schweizerischer Industrieller beschweren kann. die Fortbildungsschule, hatte die Straffammer in Ostrowo   fünf Nichtsdestoweniger ist es für Schweizer   doch ein unangenehmes Fortbildungsschüler( Jurowski und Genossen) auf Grund des§ 154 Gefühl, sich durch die Lieferung von Munition an der Vernichtung der Gewerbeordnung zu je 10 M. Strafe verurteilt. Sie legten von Menschenleben und Kulturtverken zu beteiligen. Revision ein und bestritten die Zulässigkeit der Aufnahme der militärischen Jugendübungen in den Lehrplan der Fortbildungs­schule. Das Kammergericht hob zwar das Urteil auf und verwies die Sache zur noch maligen Verhandlung und Entscheidung an die Straftammer zurüd. Es erklärte aber ausdrücklich, daß es an der neulich von uns veröffentlichten Entscheidung über die Zulässigkeit der Aufnahme der militärischen Uebungen in den Lehr plan der Fortbildungsschulen festhalte. Es seien deshalb mit Die rumänische Regierung hat bekanntlich das Verbot der Recht dieje militärischen lebungen vom Kempener   Magistrat in Um nicht weniger als 3272,70 M., die der Schneiderverband Weizenausfuhr wieder aufgehoben. Die Getreideausfuhrzölle und den Lehr- und Stundenplan der Fortbildungsschule aufgenommen von einer Zwischenmeisterin nachfordert, drehte es sich bei der die Verfügung, daß kein rumänischer Eisenbahnwagen über die worden. Die Zurüdweisung an die Vorinstanz erfolgte lediglich folgenden Alage. Die Zwischenmeisterin verlangt nunmehr diese rumänische Grenze hinausgefahren werden darf, sowie das Säde- deshalb, weil die Straffammer erstens für die Geldstrafe von je Summe von ihrer Auftraggeberin. Der Inhaber derselben erklärte ausfuhrverbot bleiben dagegen bestehen, nur sind einzelne dieser 10 M. je 2 Tage Haft als eventuelle Erfasstrafe bestimmt hatte, unter anderem, er hätte die Arbeit nur aus Gutmütig- 3ölle ein wenig ermäßigt worden. Sie betragen jezt für Weizen, statt nur je 1 Tag Haft, und weil zweitens von der Straffammer feit anfertigen lassen, worauf ihm unze antwortete: Roggen und Weizenmehl 600 Lei( 500 M.), für Gerste und Hafer nicht geprüft worden war, ob die jugendlichen Angeklagten die Jawohl, zu einer Zeit, wo gar teine Arbeitskräfte aufzutreiben 500 Lei, für Mais 400 Lei pro Waggon. Durch diese Zölle und die für die Erkenntnis der strafbaren Handlung erforderliche Einsicht be­waren, haben Sie Arbeiter aus reiner Gutmütigkeit beschäftigt." strengen Transportbedingungen wird zwar die Einfuhr rumänischen sessen hätten. Getreides in Deutschland   und Desterreich- Ungarn beträchtlich er­schwert und verteuert, doch hat trotzdem ein nicht unbeträchtlicher Erport aus Rumänien   eingesetzt, da die rumänische Ernte große Erträge erbracht hat. Vor allem ist die Weizenernte reichlich aus­gefallen. Nach der vorläufigen Berechnung des internationalen Landwirtschaftsinstituts in Rom   ergeben sich folgende Erntezahlen:

Bäckermeister 8igon- Breslau  , der namens der Freien Ver­einigung der Bädermeister sprach, stellte sich im wesentlichen auf den Standpunkt des Referenten, wünschte aber, daß es bei dem durch die gegenwärtig geltende Verordnung geschaffenen Zustand bleibt, also die Arbeit von 7 Uhr abends bis 7 Uhr morgens ver­boten ist.

Berlin   und Umgegend.

Eine Drohung des Kriegsbekleidungsamts nannte in der letzten Sihung der Schlichtungskommission für die Militärschneider ein beklagter Unternehmer den Hinweis, daß er, wenn er die tarifmäßigen Löhne nicht zahlen würde, keine Militär­lieferung mehr in Auftrag erhielte. In diesem Falle flagte der Schneiderverband gegen einen Zwischenmeister auf Nachtrags­zahlung, der wiederum feine Auftraggeber regreßpflichtig machte. Die Sache hat schon mehrere Male die Schlichtungskommission be­schäftigt. Sie endete im Vergleichswege, indem an unze als den Vertreter der Klagenden Arbeiterinnen insgesamt 650 M. ge­zahlt werden,

Da der Unternehmer indes nachweisen konnte, daß er die Liefe­rungen unter besonderen Abschlußbedingungen von einem Amt übernommen hatte, kam eine Ginigung auf folgender Basis zu­stande: Die Zwischenmeisterin erhält von dem Unternehmer 20 M., Kunze für die klagenden Arbeiterinnen 400 M.

Deutsches Reich  .

Petroleum für die Tabakarbeiter.

Dagegen hat der Krieg auch eine alte friedliche schweizerische Industrie wieder zu neuem Leben erweckt. Infolge der unzu reichenden oder gänzlich verhinderten Einfuhr von Holzkohlen aus Frankreich   haben die ehemaligen Kohlenbrennereien in der Nähe des Creur- de- Ban ihre Tätigkeit wieder aufgenommen, was alljeitig begrüßt wird.

Weizen. Gerste Hafer Roggen. Mais

B

Rumäniens   Getreideernte.

1914

Doppelzentner 12 599 745

5 366 280

3 673 984 496 943

.

27 827 060

Salpeterverschiffungen.

1915 Doppelzentner

29 600 000

5 160 000 3 800 000

800 000

28 000 000

Der Senat von Hamburg   hat auf eine Eingabe der Hamburger Gauleitung des Tabatarbeiterverbandes die Gewerbe­inspektion beauftragt, ihm Vorschläge über die Regelung der Pe­troleumfrage für die Zigarrenhausarbeiter zu machen. Es fand dann eine Besprechung der Gewerbeinspektion mit der Gauleitung statt. Als zweckentsprechend wurde folgendes gehalten: Es sollen Petroleumfarten an die Hausarbeiter ausgegeben werden. Die Ver­forgung mit Petroleum soll von einem Hamburger Petroleumhause erfolgen und findet die Abgabe an die Hausarbeiter in den Ver­kaufsläden des Konjumvereins Produktion" statt. Der Senat wird zu diesen Vorschlägen Stellung nehmen. Die Regierung in Schleswig   hat dem Gauleiter der Tabat- 29 280 Tonnen im August 1914. Nach anderen Erdteilen wurden arbeiter die Eingabe mit dem Anheimgeben zurückgereicht, sich an die zuständigen Gemeindebehörden zu wenden. Daraufhin sind die entsprechenden Eingaben an die Magistrate der Städte Altona  , Bandsbet und Bredstedt   und an den Landrat in Pinneberg   gerichtet

worden.

Die Regierung in Stade   teilt mit:

D

Handelsteil: Im August wurden nach Europa   79 030 Tonnen Sal­Die Morning Post" vom 8. September berichtet in ihrem peter, 29 000 Tonnen weniger als im Juli, verschifft. Nach den Vereinigten Staaten   gingen im August 119 230 Tonnen gegenüber

225 500 Tonnen, 12 000 Tonnen mehr als im Juli. Die alten Vor­27 240 Tonnen verschifft. Die Gesamtverschiffungen betrugen räte an der Westküste sind sehr zusammengeschmolzen.

Die Entwickelung der merikanischen Petroleumproduktion. Die Petroleumproduktion Meritos hat sich in den letzten Auf Ihre Eingabe vom 18. d. M. betr. Petroleumbeschaffung Jahren trotz der mannigfachen Hindernisse, die ihr die inneren rebo­teile ich mit, daß ich die Herren Landräte in Achim  , Blumental, lutionären Unruhen in den Weg legten( Caranza hat zeitweilig Osterholz   und Verden   darauf hingewiesen habe, daß Bedürfnisse durch Dekret die Förderung ganz untersagt), enorm entwickelt. Schon an Petroleum bei der Zentralstelle für Petroleumverteilung, 3. H. vor vier Jahren( 1911) hat sie, was die Rohölmenge anbelangt, des Herrn Frizz Hoyer, Berlin   NW 6, Schiffbauerdamm 15, an- Niederländisch- Indien und Rumänien   überholt, und heute steht gemeldet werden können, und ich stelle Ihnen anheim, sich mit ent- Mexiko   an dritter Stelle in der Reihe der Petroleum erzeugenden sprechend begründeten Anträgen an die bezeichneten Herren Land- Staaten. Ist erst die Ruhe in den merikanischen Gebieten wieder räte zu wenden." hergestellt, so ist mit ziemlicher Sicherheit darauf zu rechnen, daß!

Kriegs- Kornfranck ist

der Ersatz für Bohnen­Kaffee. Das ganze Paket kostet nur 50 Pf. In seiner Ausgiebig­keit liegt seine Billig­keit. Heutzutage muß jede Hausfrau sparen.

Berantw, Redakt.: Alfred Bielepp, Neukölln. Inseratenteil verantw. Th. Glode, Berlin  . Drud u. Verlag: Borwärts Buchdr. u. Verlagsanstalt Paul Singer& Co., Berlin   SW. Hierzu 1 Beilage u. Unterhaltungsbl