Einzelbild herunterladen
 

Meerane , forbern and für den 17. Bahlfreis tätig. As folcher ftellung feiner Ungeziefervertilgungsmittel brauchte. Der droschke handelt, eine mißbräuchliche Benuzung des Kraftfahr­hat er auch viele. Jahre der Chemnizer" Volfsstimme" als Preß- Versuch. die Industrie zur Benuzung von anderen Mehlen zeuges im Sinne der§§ 7 und 8 der Bekanntmachung des ausschußmitglied angehört und vertrat den 17. Areis zu Landes- als Roggen- und Weizenmehl zu veranlassen, mißlang in der Bundesrats vom 25. Februar 1915 erblickt, die für den Ve verfammlungen und Parteitagen- mehrere Male. Regel, weil diese Erfahmehle zu teuer waren. Wohl aber fizer oder Führer schwere Folgen nach sich zieht. fonnte eine Anzahl der Antragsteller an die Militärverwaltung berwiesen werden, da sie das Mehl zur Erledigung der von der Militärverwaltung erteilten Aufträge benutzen wollten und die Stadtverwaltung nicht in der Lage war, das ihr für die Versorgung der Zivilbevölkerung zugewiesene Mehl dieser zu entziehen."

Aus Industrie und

206

Wollertrags- Beschlagnahme.

Handel.

Es haben sich zu melden:

Meldung des Rindvichbestandes. Der Magistrat erläßt eine Bekanntmachung, daß tros der Ver­öffentlichung vom 3. September 1915 bisher noch längst nicht alle Molkereibesiger ihren Kühebestand bei der Ein- und Verkaufs­Eine neu erschienene Bekanntmachung, deren Anordnungen genossenschaft der Berliner Molkereibesiger e. G. m. b.. an mit dem 18. September 1915 in Kraft treten, befaßt sich mit dem gemeldet haben. Es wird nochmals darauf hingewiesen, daß be­Wollertrag der deutschen Schafschur 1914/1915, sowie Nachmusterung der dauernd Dienstunbrauchbaren. absichtigt ist, die in Berlin entfallenden Naßtreber zur Verteilung dem bei den deutschen Gerbereien befindlichen Wollgefälle, someit Von dem Gesetz vom 4. September 1915 werden alle Wehrs an die Halter von Kühen zu bringen. Alle Molkereibefizer, die bei es' noch nicht in das Eigentum von Fabrikanten von Heeres- oder Marinebedarf übergegangen ist, und mit dem Wollertrag der pflichtigen betroffen, die am 8. September 1870 oder später ge- dieser Berteilung beteiligt zu sein wünschen, werden aufgefordert, spätestens bis zum 21. September 1915 die Zahl ihrer Kühe unter deutschen Schaffchur 1915/1916, gleichviel, ob sich dieser bei boren sind. den Schafhaltern, an sonstigen Stellen oder noch auf den Schafen Beibringung einer polizeilichen Bescheinigung im Bureau der Ein­und Verkaufsgenossenschaft der Berliner Moltereibesiger e. G. m. b.., befindet. Der gesamte Wollertrag beider deutschen Schafschuren ist a) beim zuständigen Bezirkskommando Berlin N, Elsasser Straße 53, mündlich oder schriftlich anzumelden. beschlagnahmt. Das Waschen des beschlagnahmten Woll - alle ehemaligen Unteroffiziere und Mannschaften des Beurlaubten Alle diejenigen, die sich bis zu diesem Tage nicht melden, tönnen bei ertrages wird, soweit er noch nicht an fabrikanten für Heeres- standes, die als dauernd garnisondienstunfähig aus jedem Militär- der Verteilung von Rastrebern nicht berücksichtigt werden. oder Marinebedarf verkauft ist, genau geregelt. Die Wolle muß Endlich wird noch hervorgehoben, daß etwa bestehende Verträge ſpätestens 12 Wochen nach dem Scheren oder Fallen in einer der berhältnis ausgeschieden( ausgemustert) find, ferner alle ehemaligen in der Bekanntmachung namentlich aufgeführten Wollwäschereien Unteroffiziere und Mannschaften, die nach mindestens einjähriger zwischen Molkereien und Brauereien über Abgabe von Trebern ihre eingeliefert werden. Das Verkämmen der Wolle ist gänzlich ver-( Einjährig- Freiwillige nach neunmonatiger) altiver Dienstzeit als Gültigkeit verlieren, sobald der Magistrat die entfallenden Naßtreber boten, soweit nicht durch eine ausdrückliche Verfügung der Kriegs- dauernd ganzinvalide oder als dauernd garnisondienstunfähig entfür sich in Anspruch nimmt und verteilt. Rohstoffabteilung hierzu Erlaubnis erteilt worden ist. Eine Ber - lassen und aus allen Militärverhältnissen ausgeschieden sind. äußerung der beschlagnahmten Wolle darf nur noch an die Kriegs- Die in den Jahren 1914/15 im Kriege, d. h. beim Feldheer, Wechielfällen reiche Apollo- Theater seine Pforten wieder geöffnet. Apollo- Theater. Nach mehr als einjähriger Pause hat das an bebarf- Attiengesellschaft in Berlin , sowie an solche Personen, beschädigten und als dauernd dienstunbrauchbar Entlassenen müssen Der Direktor Bogel , unter dessen Szepter auch die Sentralhallen" Firmen oder Gesellschaften erfolgen, welche die Wolle unmittelbar fich awar melden, bleiben aber von der Nachmusterung vorläufig in Stettin stehen, hat es berstanden, ein außerordentlich reichhaltiges an die Kriegswollbedarf- Aktiengesellschaft in Berlin verkaufen. Für befreit. Programm gefchidt zusammen au stellen. Und wenn auch die die Lieferung der Wolle durch den Schafhalter sind ebenfalls be­stimmte Vorschriften gegeben. In jedem Fall muß die Wolle einzelnen Nummern nicht gerade Neuheiten enthielten, so waren spätestens 10 Wochen nach der Einlieferung in einer der zugelaffe- alle übrigen als dauernd untauglich befundenen Wehrpflichtigen, ein- doch die gebotenen Leistungen im großen und ganzen vorzügliche, nen Wäschereien in das Eigentum der Kriegswollbedarf Aktiengesell- fchließlich der beim Kriegserfaßgeschäft ausgemusterten Landsturm bis vielleicht auf Elie Kupfer, dem ehemaligen Stern des Metropol fchaft übergegangen sein; der Wollertrag 1914/1915 muß bis zum pflichtigen. Theaters, die einige Sachen zum besten gab, die ihr anscheinend 31. Dezember 1915 in dem Eigentum dieser Gesellschaft stehen. Von der Meldung befreit sind die Wehrpflichtigen, die das nicht recht liegen. Dagegen entzückte geradezu Mia Werber, Ueber den von der Gesellschaft zu zahlenden Preis entscheidet end militärpflichtige Alter noch nicht erreicht haben, d. h. die im Jahre die mit ihrem Goldfischlied aus der Geisha" das Publikum gültig die Kriegs- Rohstoff- Abteilung nach Anhörung einer Sach­erwähnen ist die verständigen- Kommission, deren Zusammensetzung unter Zuziehung 1896 und später geboren find. Patty Frant- Truppe mit ihren glänzend ausgeführten afrobati­von Vertretern der verschiedenen Interessentenkreise geregelt ist. Die Berliner Stadtanleihe in Höhe von rund 288 Millionen schen Trics. Die Gebrüder Stanley stellen fich als begabt ar­Die Kriegswollbedarf- Aktiengesellschaft verteilt Mart ist von der Aufsichtsbehörde genehmigt; fie wird, aber vor- beitende Handstandfünfter bor , während der fra sin se läufig nicht begeben werden. Der Geldmarkt wird also nicht be- wandter Schattenkünftter ſeine Künste mit Hilfe ſeiner Hand­ſtoff- Abteilung an solche inländische Verarbeiter, welche die Wolle lastet. Die Begebung soll erst später in kleinen Abſchnitten julgeſſive bewegungen an der Zeinwand zeigt. Richt weniger als 22 anten mente beherrscht die Instrumentenkünstlerin Regia, während Emilie Rose ihre gelenligen Füße zu Antipodenspielen benugt. Als besondere musikalische Einlage war Paul Lindes Ouvertüre zu Frau Luna" anzusehen, die der Komponist persönlich diri­gierte.

b) bei der Drtsbehörde

die von ihr erworbene Wolle unter Genehmigung der Kriegs- Roh­nachweislich zur Ausführung von Aufträgen der deutschen Heeres­Die Stadthauptkasse spart durch oder Marineverwaltung brauchen. Die Bekanntmachung enthält erfolgen, das heißt nach Bedarf. noch eine Reihe anderer Bestimmungen, so über Anträge von Schaf- diese allmähliche Begebung Zinsen und der Kämmerer kann sich den haltern auf Freigabe geringer Mengen Rohwolle zum Verbrauch im geeignetsten Zeitpunkt zur Begebung aussuchen. eigenen Haushalt und über die Mindestmengen, die bei einem Ver­tauf an die Kriegswollbedarf- Aktiengesellschaft angeboten werden müssen. Außerdem wird auch das Scheren der Schafe zu einer früheren als in anderen Jahren üblichen Zeit verboten. Der Wortlaut der Bekanntmachung ist bei den Polizeibehörden

cinzusehen.

Neue Beschlagnahmen.

Das Oberkommando in den Marken erläßt eine Bekannt machung betreffend Beschlagnahme der deutschen Schafschur, deren Wortlaut in der Norddeutschen Allgemeinen Zeitung" zu finden ist. Die Anordnungen dieser Bekanntmachung treten Kautschul- und Guttapercha- Beschlagnahme. mit Beginn des 18. September 1915 in Araft. Alle auf die Zu der Bekanntmachung über Best andserhebung und Bekanntmachung bezüglichen Anfragen und Anträge sind mit Beschlagnahme bon Kautschut( Gummi), Guttas der Kopfschrift Wollbeschlagnahme" an die Kriegs- Rohstoff­perca, Balata und Asbest, sowie alb- und Fertig abteilung des Königlichen Kriegsministeriums, Seftion W. I., fabritaten unter Berwendung dieser Rohstoffe( B. J. 663/6. Berlin SW 48, Verlängerte Hedemannstr. 11, zu richten. 15. K. R. A.) ist eine Nachtrags Bekanntmachung ers Ferner erläßt das Oberkommando in den Marken eine schienen. Hiernach ist der Verkauf oder die Lieferung der in §2 Biffer B unter IV Nr. 9, 12, 13 und 16 genannten und Nachtragsverordnung zu der Bekanntmachung betreffend Be­nach der früheren Bekanntmachung lediglich meldepflichtigen standserhebung und Beschlagnahme von Kautschuk( Gummi), insbesondere alte Autoreifen, Luftschläuche Guttapercha und Asbest sowie von Halb- und Fertig. Gummiabfälle vom 18. September 1915 ab nur noch an die fabrikaten unter Verwendung dieser Rohstoffe. Auch diese Königliche Inspektion des Kraftfahrwesens in Berlin Schöneberg , Nachtragsverordnung tritt mit Beginn des 18. September 1915 Fistalische Straße, oder an deren durch schriftlichen Auftrag aus- in Kraft. gewiesene Beauftragte, statthaft. Die in Gummi- und Renegerier­fabriken vorhandenen Bestände dürfen verarbeitet werden. Im übrigen sind die Gegenstände gemäß der Bundesratsverordnung über die Sicherstellung von Kriegsbedarf vom 24. Juni 1915 beschlag: nahmt. Der Wortlaut dieser Nachtrage- Bekanntmachung kann bei Sieben Polizeibehörden eingesehen werden.

Gegenstände

-

11

Aus Groß- Berlin.

Ein Kind verbrannt.

Ein großer Kellerbrand kam aus noch unbekannter Ursache am Bellealliance- Play 23( Ede der Königgräber Straße) am Freitag nachmittag zum Ausbruch. Dort brannten in dem Keller eines Hutgeschäftes Padmaterialien, Kartons, Riften u. a. in solcher Ausdehnung, daß die Feuerwehr zwei Stunden löschen mußte. Die Rohrführer wurden mit Rauchschußapparaten ausgerüstet, bevor sie in den total verqualmien eller einbringen konnten. Durch fräf­tiges Waffergeben mit mehreren Rohren gelang es schließlich den Brand auf den Keller zu beschränken. Das Haus gehört der Stadt Berlin und ist als Torgebäude unter dem Namen Piano" bekannt. Es hat nur unbedeutend gelitten, hauptsächlich durch Wasser, das ziemlich hoch im Keller stand.

-

Kleine Nachrichten. Das Opfer einer Leuchtgasvergiftung ist der 71jährige Musiklehrer Richard Fliege aus der Cranachstraße 1 in Schöneberg geworden. F. wurde vorgestern abend im Schlafzimmer feiner Wohnung leblos aufgefunden; das Simmer, in dem der Gas­bahn geöffnet war, war vollständig mit Gas angefüllt. Der Be­sinnungslose wurde nach dem städtischen Krankenhause in Schöne Auf berg gebracht, wo er der schweren Gasvergiftung erlegen ist. dem Wochenmarkt empfindlich bestohlen wurde am gestrigen Freitag berg ereignet. Die dort Königsweg 11 wohnende Frau Otto batte markt am Henrietteplas in Wilmersdorf inne. Ein schwerer Unglüdsfall hat sich am Donnerstag in Schöne- der Butterhändler Friedrich Darner aus der Charlottenburger Straße 104 in Weißenfee. D. hatte einen Stand auf dem Wochen Während sich eine Besorgung zu machen und mußte ihre drei Kinder allein zu der Händler für turze Zeit von seinem Standplage ent Hause zurüdlassen. In Abwesenheit der Mutter wußte sich der fernt hatte; hat ein bisher unbekannter Dieb ihm fünfjährige Hans Streihhölzer zu verschaffen, mit denen er spielte. Ledertasche mit 5000 Mart Inhalt gestohlen. Dabei entzündete sich eines der Hölzchen und setzte die Kleidung des forschungen nach dem Spigbuben waren bisher erfolglos. Kindes in Flammen. Auf die Hilferufe der Kinder eilten Nachbarn Besteigen eines fahrenden Straßenbahnwagens ist am Freitag eine hinzu, denen es durch leberwerfen von Deden und Betten gelang, Frau Led ſchwer verunglüdt. Sie wollte gegen 1/2 Uhr nachmittags in der Hauptstraße in Schöneberg auf einen vorüberfahrenden die Flammen zu erstiden. Der Kleine hatte aber bereits am ganzen Störper so schwere Brandwunden erlitten, daß er bald danach im Straßenbahnwagen aufspringen, tam jedoch zu Fall und geriet mit dem rechten Bein unter den Schußrahmen des Beiwagens des Bahnzuges. Schöneberger Krankenhause starb. Ihr wurde der rechte Fuß über dem Knöchel glatt abgetrennt. Die Verunglüdte erhielt von einem hinzugerufenen Arzt einen Not­verband und wurde dann nach dem Auguste- Vittoria Krankenhaus gebracht.

Die Brot- und Mehlversorgung Berlins . Der Magistrat von Berlin hat eine Denkschrift über die Brot und Mehlversorgung herausgegeben, in der die im Yezten Jahre getroffenen Maßnahmen im einzelnen dargelegt werden. Die Schrift zeigt, daß Berlin in Gemeinschaft mit den größeren Vorortgemeinden auf dem Gebiete der Brot­und Mehlversorgung bahnbrechend und ohne jede Zögerung Ein gewaltiger Dachstuhlbrand beschäftigte am Freitag die vorgegangen ist und daß die getroffenen Maßnahmen sich be- Berliner Feuerwehr bis zum Abend in der Wartenburgstr. 15. Dort währt haben. Bemerkenswert sind einige Ausführungen, die stand mittags der linke Seitenflügel in ganzer Ausdehnung in sich auf die Anforderungen beziehen, die von industrieller Seite Flammen und war das Edhaus an der Wartenburg- und Mödern­an den Magistrat. gerichtet würden.

Dachstuhlbrand.

eine

Die Nach

-

Verluſtliſten.______

Beim

Die Verlustliste Nr. 330 der preußischen Armee enthält Verluste folgender Truppen:

Feld- Intendantur des 18. Armeekorps. Kommandantur Freiburg in Baden .

straße gefährdet. Zwei Löschzuge waren mit fünf Schlauchleitungen In der Schrift heißt es in dieser Beziehung: von Dampfsprizen dort in Tätigkeit. Es gelang, eine weitere Aus­Die Versorgung der Industrie mit Mehl wurde von dem dehnung zu verhüten und schließlich auf den Brandherd zu be­Infanterie usw.: Garde: 6. und 7. Garde- Juf.- Reg.; 1. Garde­Grundsatz beherrscht, daß die Mehlvorräte in erster Reihe der schränken. Der Dachstuhl konnte indes nicht mehr gerettet werden. Voltsernährung zugute kommen sollten. Es traf dies in Die Ursache war auch nicht mehr zu ermitteln. Mehrere Mieter find Ers.- Reg.( s. 6. Garde- Inf.- Reg.), 2. Garde- Ers.- Reg.( f. 7. Garde­Inf.- Reg.); Garde- Gren.- Regimenter Alerander, Franz( s. Ref.­vollem Umfang nur bei der Nahrungsmittelindustrie zu. arg geschädigt; fie haben Hausrat und Vorräte eingebüßt. Inf.- Reg. Nr. 15). Gren, bezw. Inf.-, bezw. Füs- Regimenter Schwierig war deren Versorgung und auch die Berücksichtigung Nr. 2, 5, 6( 1. auch Ref.- Inf.- Reg. Nr. 227), 7 bis einschl. 11, 14, 15 anderer Industriezweige besonders deshalb, weil es an jedem Kriegsteilnehmer und Angestelltenversicherung.( f. Ref.- Inf.- Reg. Nr. 15), 18, 22( leptere beiden s. Res.- Inf.- Reg. Berteilungsmaßstab fehlte. Das Richtige zu finden, mußte In einer Verordnung, die für alle dem Versicherungs Nr. 228), 26, 27, 34, 35, 37, 38( J. auch Landw.- Inf.- Reg. Nr. 51), also in jedem Einzelfall unternommen werden. Es mußte das gefeß für Angestellte unterliegenden Kriegsteilnehmer über- 40, 41, 43, 46, 49, 51, 53, 55 bis einschl. 59, 61, 63, 66, 72( s. Res.­allgemeine Sparinteresse gegen das persönliche Interesse des aus wichtig ist, hat der Bundesrat fürzlich bestimmt, daß die Inf. Reg. Nr. 228), 80( f. Res.- Inf. Reg. Nr. 80), 83( 1. Res.- Inf.­Reg. Nr. 227), 87, 88( lettere beiden s. Res.- Inf.- Reg. Nr. 80), Begehrenden abgewogen und von Fall zu Fall ent- Kriegsdienstmonate den Versicherten als Beitragsmonate angerechnet 91, 93( 1. Rej.- Inf. Reg. Nr. 227), 129, 130, 140, 141, 143, 147, schieden werden, ob etwa bei der Versagung der Mehl- werden sollen. Der Berliner Ortsausschuß der Wer 150, 151( f. auch die Festungs- Maschinengewehr- Format. des Reg.), überweisung eine wirtschaftliche Eristenz auf dem Spiele stand; trauensmänner( Flottwellstr. 4 I, Sprechstunde Diens 152, 156, 158, 159, 160, 164, 165, 168, 170, 171, 175, 353, 359, ferner, welches Mindestmaß zur Fortführung des Betriebes tags, Donnerstags, Sonnabends von 1-3 Uhr), macht darauf 360, 361, 368, 372. Ref.- Inf.- Regimenter Nr. 2, 5, 9, 11, 12, 13, ausreichend war, und dergleichen mehr. Die Schar derer, die aufmerksam, daß dieser Bestimmung eine weitere 15, 16, 21, 24, 26( s. auch Inf. Reg. Nr. 26), 27, 29, 31, 36, 38, auf Ueberweisung von Mehl antrugen, war ebenso groß wie wichtige Erleichterung angefügt ist. Erleichterung angefügt ist. Nach§ 395 48, 49, 51, 55, 57, 59, 61, 65, 76, 79, 80, 82, 83, 98, 109, 201, bunt. Da tamen Fabrikanten von Suppenwürfeln, Suppen- des Versicherungsgeseßes für Angestellte besteht bekanntlich 212, 214, 217, 226, 227, 228, 232, 233, 240, 252, 257, 259, 262, 265, 266, 267, 269. Erf.- Inf.- Reg. Nr. 8( f. Inf.- Reg. Nr. 353). fonserven, Mayonaisen und Tunken, von Fischtafeln, Schoko- die Möglichkeit, nach Einwilligung des Direktoriums der Reichs Landw.- Inf.- Regimenter Nr. 11, 12, 87, 39, 49, 51, 52, 53, 55, 57, ladenpulver und Speiseeis, Angehörige der pharmazeutischen versicherungsanstalt für Angestellte durch einmalige in 60, 75, 99, 116. Landw.- Erf.- Inf.- Regimenter Nr. 1 und 2. Industrie, die die Herstellung von Pastillen, Dragees, Puder, 3 ahlung einer Brämienreserve die Wartezeit abzukürzen, Landst.- Inf.- Reg. Nr. 11. Brig.- Erf- Bataillone: Nr. 14( j. Inf. Blaster und anderen Medikamenten Mehl begehrten u. a. m. um damit einen früheren Rentenanspruch zu sichern und auch die Reg. Nr. 360), 38( i. Inf.- Reg. Nr. 368), Landw.- Brig.- Ers. Es ist nicht immer leicht, die verschiedenen Wünsche im Rahmen Rentenbezüge zu erhöhen. Nach dem Gesez läuft die Berechtigung, Bataillone: Nr. 21( s. Landw.- Ers.- Inf.- Reg. Nr. 2), 25, 26( beide des Vorhandenen zu befriedigen, oder sie auf das richtige Maß einen solchen Antrag zu stellen, mit dem Schluß des Jahres 1915. Landw.- Erf.- Inf.- Reg. Nr. 1). Landst.- Inf.- Bataillone: II Darm­zurückführen. Soweit angängig, wurde Mehl, wenn auch natüt ab. Der Bundesrat hat nunmehr angeordnet, daß für Kriegstadt, Straßburg i. E., Striegau . Jäger- Bataillone Rr. 2, 3 und 6. Maschinengewehr- Abt. Nr. 7; Feld- Maschinengewehr- Züge Nr. 166 lich nur in bescheidenen Grenzen, bewilligt. Bald meldete auch teilnehmer die Frist verlängert wird, und zwar bis zum(. Res- Inf.- Reg. Nr. 228), 212( f. Inf. Reg. Nr. 141); Ref.­die technische Industrie ihre Ansprüche auf Mehl an. Die Schluffe desjenigen Kalenderjahres, das auf das Jahr folgt, in dem Festungs- Maschinengewehr- Abt. Nr. 2; Feftungs- Maschinengewehr­Elektriker bedurften nicht unbeträchtlicher Mengen von Weizen- der Krieg beendet ist. Die Stellung solcher Anträge hat an das Formation des Inf. Reg. Nr. 151 des 20. Armeekorps. Inf. Schieß­mehl als Elektrolyt; zum Kleben brauchten es die Schneider, Direktorium der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte in Wilmers- schule( f. auch Ref.- Inf.- Reg. Nr. 15). Unteroffizierſchule in Jülich die Kofferindustrie, die Verfertiger gewisser medizinischer dorf zu erfolgen. und Unteroffizierschule in Weilburg ( beide f. Ref.- Inf.- Reg. Nr. 80). Raballerie: 2. Garde- Dragoner; Müraffiere Nr. 2; Dragoner Bandagen, die Buchbinder und vor allen Dingen die Tapezierer, Für Droschkenführer. Nr. 1 und 15; Husaren Nr. 7 und 11; Res.- Husaren Nr. 1; Ulanen welche bewegliche Klage über den Mangel an brauchbarem Kleistermehl führten und oft drastisch schilderten, einen wie Das Polizeipräsidium teilt mit: Unter Hinweis auf die Nr. 16; Jäger au Pferde Nr. 8; Landw.- Reg. Nr. 2; 5. Landit.. minderwertigen Ersak die vielfach angepriesenen Aushilfe. Vorschriften in den§§ 39 Abs. 1 und 91 Abs. 3 der Droschten- Eskadron des 5. Armeekorps. Ref.- Rav. Abteilungen Nr. 79 u. 80. Feldartillerie: 4. und 5. Garde- Reg.; Regimenter Nr. 1, 5, 8, mittel böten. Selbst dem öffentlichen Anschlagwesen ordnung wird darauf aufmerksam gemacht, daß es unzuläffig 9, 10, 14, 16, 26, 30, 31, 33, 35, 42, 55, 81; Ref.- Regimenter Nr. 1, begann der Mangel an Aleister fühlbar zu werden. Weiter ist, Abmachungen zu treffen, nach denen eine Droschte einer 17, 18, 56, 63; Landw.- Reg. Nr. 9. Fußartillerie: 2. Garde- Reg.; 1. Garde- Res.- Reg.; Reg. Nr. 13; begehrten Mehl die Stoffabrikanten, Handschuhfabrikanten, bestimmten Person zur wiederkehrenden Benutzung zur Ver­Druckereien( zur Anfertigung von Matern und für die fügung gestellt wird. Die Vorbestellung einer Droschke(§ 40 Rej.- Regimenter Nr. 1 und 6; Landst.- Bat. des 18. Armeekorps; Stereotypie); auch die Metallwarenindustrie erklärte, das a. a. D.) ist nur für den einzelnen Fall zulässig. Es greifen Ueberplanmäßige Batterie geb. Pioniere: Bataillone: II. Nr. 2, I. Nr. 4, II. Nr. 6, 1. Nr. 7, Mehl, zum Beispiel als Klärungspräparat bei der Reinigung dabei die Beſtimmungen des§ 94 der Droschtenordnung II. Nr. 11, I. Nr. 17; Erf.- Bat. Nr. 6; Ref.- Komp. Nr. 85; 2. Landw.­von Aluminium und zur Anfertigung von Sternstücken, die in Plaz. Jede Zuwiderhandlung gegen diese Vorschrift unter- Komp. des 2. Armeekorps. Gußformen eingelegt werden, nicht entbehren zu fönnen. Die liegt nicht nur der Bestrafung gemäß§ 107 der Droschten­Reihe vollendete ein Kammerjäger, der das Mehl zur Her- ordnung, sondern wird darin, sofern es sich um eine Kraft

Berkehrstruppen: Res.- Eisenbahnbau- Komp. Nr. 12. sprech Abt. des 7. Referbetorps. Feldfliegertruppe.

Fern