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Obligationsanleihe der Großzeinkaufsgesellschaft.

Verlustlisten.

Die Großeinkaufsgesellschaft deutscher Konsumbereine mit be­schränkter Haftung, Hamburg  , gibt einen Prospekt über eine fünf­prozentige Obligationsanleihe im Betrage bis zu 5 Millionen Mart, Die Verluftlifte Nr. 332 der preußischen Armee enthält rückzahlbar ab 1922, heraus. Die Obligationsanleihe soll zur Er- Verluste folgender Truppen: höhung der Betriebsmittel der Großeinkaufsgesellschaft dienen. Die Infanterie usw.: Garde: 3. und 5. Garde- Regiment 3. F.; Anleihe ist eingeteilt in Schuldverschreibungen von 100, 500, 1000

und 5000 M.

Beitreibung nach 30 Jahren.

Aus Seenot gerettet. Eine wadere Taf wurde bon der Mannschaft des Fährschiffes Friedrich Franz", das mit Gütern nach Gjedser unterwegs war, und von Warnemünder  Rotsen am Sonnabend früh vor Warnemünde   ausgeführt. Der schwedische Gaffelschoner Silverig", mit Salz von Lübeck   nach Schweden   unterwegs, war in der stürmischen See vollständig hilflos Garde- Gren.- Regimenter Alerander und Elisabeth; Garde- Füs. geworden. Brecher rollten fortwährend über das Schiff hinweg, Reg.; Garde- Jäger- und Garde- Res.- Jäger- Bataillon; Garde- dessen Tafelage zum Teil über Bord gegangen war, so daß die Schüßen- und Garde- Res.- Schützen- Bataillon. Gren.- bzw. Inf.- Mannschaft den Untergang vor Augen hatte. Trotz der schweren bez. Füs.- Regimenter Nr. 1, 2, 4, 13( s. Res.- Inf.- Reg. Nr. 16), See näherte sich das Fährschiff dem Schoner und setzte das 17( 1. auch Ref.- Inf.- Reg. Nr. 17), 18( f. Jnf.- Reg. Nr. 341), 20, Rettungsboot aus, das zwei Mann der Besatzung übernahm. Der Einen Einblick in das gefährliche Treiben des Aufkaufs 26, 27, 28, 30, 34, 39( f. Inf.- Reg. Nr. 17), 41, 42, 43( 1. Feldflieger- Steuermann wollte das Schiff zunächst nicht verlassen, weil der von Forderungen und von Inkassobureaus gewährte eine truppe), 49 51, 52( 1. Inf.- Reg. Nr. 17), 53, 54, 55( 1. Res.- Inf.- Reg. Kapitän krant in der Kabine lag. Nachdem das Rettungsboot Verhandlung vor dem Kaufmannsgericht, wo die Kohlen- Nr. 16), 58, 59, 63, 67, 73, 75, 77, 78, 80, 84, 85, 86, 89, 90, 93, wieder umgekehrt war, wollte der Steuermann doch auch geborgen firma Paul Dorf gegen das Inkassobureau von 94, 97( f. auch Res.- Inf.- Reg. Nr. 17), 98, 110, 113, 114, 115, 116, werden. Alle unter höchster Gefahr unternommenen Versuche, Paul Stras das klagte. 118, 129, 137( f. Inf.- Reg. Nr. 17), 142, 143, 145, 147 bis einschl. wieder an den Schoner heranzukommen, blieben jetzt aber ver­Gegen einen bei der Kohlenfirma beschäftigten Handlungsgehilfen 152, 154 bis einschl. 161, 164, 165, 166, 168, 169, 176, 329, 330, geblich, so daß schließlich der Kapitän der Fähre das Boot an= war bei der Firma ein gerichtlicher Pfändungs- und Ueberweisungs- 331, 334, 341, 352, 357, 361, 369, 375. Ref.- Inf.- Regimenter wies Kurs nach Warnemünde   zu nehmen. Auch die Fähre kehrte beschluß rücksichtlich des Gehalts seitens des Inkassobureaus Strasdas Nr. 1, 3, 5, 7, 8, 9, 11, 16, 17, 24, 27, 28, 29, 30, 35, 36, 39, um, damit für die beiden noch an Bord befindlichen Leute Rettung ergangen. Die Kohlenfirma überzeugte sich, daß es mit der Forde- 55, 59, 66, 67, 68, 69, 71, 72, 74, 79, 82, 83, 84, 87, 90, 91, 109, 110, herbeigerufen werden konnte. Oberlotse Borgwardt und ver= rung des Inkassobureaus folgende eigenartige Bewandtnis hatte. 111, 116, 118, 209 bis einschl. 216( 1. Schwere Minenwerfer- Abt. schiedene Lotsen erklärten sich bereit, mit ihrem Boot in See zu Ihr Handlungsgehilfe war noch nicht 32 Jahre alt. Vor 30 Jahren Nr. 39), 268. Ers.- Inf.- Regimenter Nr. 1( s. Inf.- Reg. Nr. 329), gehen. Den mutigen Leuten gelang auch das schivere Rettungs­war sein Vater verstorben. Die Hinterlassenschaft war an sich oder 7( s. Inf.- Reg. Nr. 352), 29, Bott( s. Inf.- Reg. Nr. 331), Keller werk. In zweistündigem Kampfe mit der See konnten sie die infolge falschen Umgehens des Vormundes des 2 Jahre alten Kindes( f. Inf.- Reg. Nr. 375). Res.- Ers- Inf- Reg. Nr. 2. Landw.- Int. beiden Leute von dem Schoner holen, der bereits zwei Fuß Wasser überschuldet. Forderungen gegen die verschuldete Erbschaft hatte die Regimenter Nr. 2, 4, 7, 9, 10, 18, 23, 27, 29, 31, 37, 39, 46. im Raume zeigte. Der Schoner trieb weiter und strandete schließ gewerbsmäßig uneinziehbare Forderungen einkaufende Firma an fich 49, 51, 52( s. Inf.- Reg. Nr. 334), 53, 71, 72, 74, 75, 85( s. Res.- lich bei Neuhaus. gebracht. Der großjährig Gewordene unterließ aus Rechts- und Sach- Inf.- Reg. Nr. 79), 87, 99, 116, 350. Landw.- Ers.- Inf.- Regimenter Ein furchtbares Verbrechen wurde, wie der Bote a. d. Riesen­unkenntnis die Ausschlagung der Erbschaft. Nun ging eine Heße Nr. 2, 5(. Landw.- Inf.- Reg. Nr. 350). Landft.- Inf.- Regimenter gebirge" meldet, auf dem Vorwerf Neuhof bei Gabersdorf  gegen ihn auf Grund vor jetzt 30 Jahren ergangener Ürteile los. Der Nr. 7 und 8. Brig.- Ers.- Bataillone Nr. 16( 1. Inf.- Reg. Nr. 361)), gebirge" meldet, auf dem Vorwerk Neuhof bei Gabersdorf  Diese erst i dte junge Mann hatte schließlich bei der Kohlenfirma eine Stellung mit 58, 82, 84( alle drei f. Ers.- Inf.- Reg. Nr. 29). Landw.- Brigade  - im Kreise Glah durch eine Frau verübt. einem unpfändbaren, weil 1500 m. nicht übersteigenden Gehalt inne. Grs.- Bataillon Nr. 13( s. Landw.- Ers.- Inf.- Reg. Nr. 2). Landst.- ihr erst einige Wochen altes Kind, um es zu beseitigen, Aber auch da verfolgte ihn das Inkassobureau. Die Kohlenfirma Inf.- Bataillone: I Königsberg, Marienburg  , III Münster, Rasten- ehe der Mann zurückkehrte. Der einzige Zeuge des Verbrechens nahm sich ihres Gehilfen energisch an, dem auf Grund eines vor burg  . Landst.- Inf.- Ers.- Bataillone: 3. Karlsruhe  , Mainz  , 4. Saar  - war ihr anderer Sohn, ein acht Jahre altes Kind. Um auch 30 Jahren gegen die Erbschaft ergangenen Urteils das Gehalt ge- brücken, 4. Saarlouis  , 2. des 20. Armeekorps. Landst.- Inf.- Aus- diesen Zeugen zu beseitigen, beschloß die Rabenmutter, das Kind fürzt werden sollte. Nach acht Terminen nahm das Inkassobureau bildungs- Bot. Nr. 2 des 16. Armeekorps. Etappen- Hilfe- Kompagnien zu ermorden. Sie ging mit dem Knaben nach dem Walde am jeine Klage gegen die Firma zurück. Nun klagte die Kohlenfirma Nr. 25 und 26. Etappen- Sammel- Komp. Nr. 11. Jäger- Bataillone Roten Berg und tötete dort das Kind durch zahl­9 M. Vertretungskosten ein, um ein kleines Erempel gegen solche Nr. 1, 2, 5, 7, 9, 14; Ref.- Bat. Nr. 6. Maschinengew.- Abt. Nr. 2; des Knaben wurde noch am selben Tage aufgefunden und die reiche Messerstiche. Der furchtbar verstümmelte Leichnam Belästiger aus vor Jahrzehnten erlassenen Urteilen zu statuieren. Feld- Maschinengew.- Züge Nr. 109( s. Res.- Inf.- Reg. Nr. 39), 191 bestialische Mutter verhaftet. Es handelt sich um eine galiziſche Das Inkassobureau Stras das wurde vom Kaufmanns-( 1. Inf.- Reg. Nr. 150). gericht antragsmäßig verurteilt. Kavallerie: Res- Garde- Ulanen; Kürassiere Nr. 5 und 7; Dra- Dominialarbeiterin Dumezek, deren Mann in Desterreich zum goner Nr. 1, 2, 4, 5, 12, 16, 23; Husaren Nr. 6, 11, 12, 13; Res.- Heeresdienst einberufen ist. Ülanen Nr. 5; Jäger zu Pferde Nr. 7 und 10.

Gerichtszeitung.

Genossenschaft deutscher Tonseker vor dem Reichsgericht.

Feldartillerie: 7. Garde- Regiment; Regimenter Nr. 5, 10, 23 ( s. Res.- Feldart.- Reg. Nr. 50), 31, 42, 51, 56( s. Res.- Feldart.- Reg. Nr. 50), 57, 59, 61, 66, 73, 74, 80, 86, 90, 99, 108, 205, 213, 217; Ref.- Regimenter Nr. 14, 21, 46, 50, 59, 61, 64, 65, 70.

Ein Rechtsstreit um die Nichtigkeit der Berechtigung 13- Fußartillerie: Garde- Reg.( s. Fußart.- Batt. Nr. 364); Re­berträge der Genossenschaft deutscher Ton- gimenter Nr. 1, 9, 13, 14, 16, 20; Res.- Regimenter Nr. 5, 6, 8, seker, eine Frage, die für die ganze Organisation der 14, 17, 18; Landw.- Reg. Nr. 11; Landw.- Bat. Nr. 20( f. Fußart. Batt. Nr. 359); Batterien Nr. 115, 118, 223, 240, 326, 359, 364. Genossenschaft von einschneidender Bedeutung ist, hat am Pioniere: I. Garde- Bataillon; Regimenter Nr. 20, 25, 29; Sonnabend, den 18. September, den Ersten Zivilsenat des Bataillone: II Nr. 10, I. Nr. 16, I. Nr. 26; Res.- Bat. Nr. 33; Reichsgerichts beschäftigt. Die erwähnte Genossenschaft ist im Stomp. Nr. 308; Res.- Kompagnien Nr. 52, 55, 88; Abteilung der Rechtsstreit vor dem Reichsgericht unterlegen. 5. Kav.- Div. Schwere Minenwerfer- Abteilungen Nr. 37 und 39. Verkehrstruppen: Landw.- Eisenbahnbau- Komp. Nr. 1. Feld­fliegertruppe. Etappen- Kraftwagenkolonne Nr. 78.

Sie hatte bei ihrer Gründung die Aufgabe übernommen, den durch die neue Urhebergesetzgebung geschaffenen musikalischen Auf­führungsschutz auf ſozialer Grundlage zu verfolgen. Sie hat ihr Werf im Jahre 1903 begonnen und die Amfa( Anstalt für muji­talisches Aufführungsrecht) gegründet, die mit den Tonseßern und Verlegern einerseits und mit den Unternehmern der Musik­aufführungen andererseits Berechtigungsverträge abschließt. Diese Verträge sind von fünf zu fünf Jahren fündbar, doch wird gemäß § 9 Absatz 2 der Verträge durch die Kündigung das Rechtsverhältnis zwischen der Anstalt und den Bezugsberechtigten bezüglich der bis zur Kündigung übertragenen Aufführungsrechte nicht berührt. Das musikalische Aufführungsrecht sollte also für alle Zeit das ist die Hauptursache allen Streits bei der Amfa bleiben, die nach Abzug von 10 Prozent des Reingewinns für die Unterstützungskasse der deutschen   Tonsetzer die übrigen 90 Prozent so verteilt, daß ein Viertel die Verleger und drei Viertel die bezugsberechtigten Kom­ponisten erhalten. Die Verteilung des Reingewinnanteils unter die Komponisten erfolgt auf Grund einer Staffel, die es beim Gintreffen aller nötigen Boraussetzungen ermöglicht, jedes Stück dem Werte

Train: Train- Abteilungen Nr. 6 und 9. Staffelstäbe Nr. 145 und 398. Fuhrparkfolonne Nr. 30 der 103. Inf.- Div.; Magazin­Fuhrparkkolonne Nr. 87 der Njemen- Armee, Nr. 4 der Armee­Gruppe Wohrsch, Nr. 54 des 9. Armeekorps, Nr. 58 der Etappe Gallwiß; Etappen- Fuhrparkfolonne Nr. 3 der Bug- Armee.

Munitionsfolonnen: Inf.- Munitionskolonne Nr. 4 des 4. und Nr. 1 des 10. Armeekorps; Art.- Munitionskolonne Nr. 1 der 107. Inf.- Div.; Fußart.- Munitionskolonne Nr. 3( s. Schwere Minen­werfer- Abt. Nr. 39). Sanitäts- Formationen: Feldlazarett Nr. 9 des 8. Armeekorps und Nr. 2 der 107. Jnf.- Div.; Res.- Feldlazarett Nr. 114. Armierungs- Bataillone und Straßenbau- Kompagnien. Artilleriedepot Straßburg   i. E.

Parteiveranstaltungen.

4. Kreis. Jugendsettion. Am Mittwoch, den 22. September, abends 82 Uhr, findet in den Andreas- Festsälen, Andreasstr. 21, eine Ber sammlung der jungen Mitglieder des Wahlvereins im Alter von 18 bis 21 Jahren statt. Tagesordnung: 1. Dritter Vortrag des Genossen Peters über: Die materialistische Geschichtsauffassung. 2. Distuffion.

Briefkasten der Redaktion.

Die juristische Sprechstunde findet für Abonnenten Lindenstr. IV. Sof rechts, parterre, am Montag bis Freitag von 4 bis 7 Uyr, am Sonnabend bon 5 bis 6 Uhr statt. Jeder für den Briefkasten bestimmten Anfrage ist ein Buchstabe und eine Bahl als Merkzeichen beizufügen. Briefliche Anfragen, denen feine Abonnements quittung

Antwort wird nicht erteilt. beigefügt ist, werden nicht beantwortet. Eilige Fragen trage man in der Sprechstunde vor. Verträge, Schriftstücke und dergleichen bringe man in die Sprechstunde mit.

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M. 37. Wenn der Austritt aus der Landeskirche an dem von Ihnen ange gebenen Tage bereits vor dem Amtsgericht erfolgt ist, brauchen Sie für 1915 feine Kirchensteuer mehr zu zahlen.- Torgau   Nr. 11. 1. Ja. Beide Be­zeichnungen gibt es nicht, fie tönnen nicht richtig wiedergegeben sein.- . K. 100. Db jemand aus dem Felde zurückommt oder nicht, ist un­erblich. Die erhöhte Löhnung muß für alle Lazarettkranken gezahlt werden. P. W. Quentin. Die erhöhte Löbnung soll vom 1. September rüd wirkend gezahlt werden. B. K. 86. Als Deutscher Kaiser bekommt Wilhelm II.   nichts. Als König von Preußen bezieht er eine so­genannte Zivilliste, die bis zum Jahre 1910 15 719 296 M. betrug. Im Jahre 1910 wurde die Zivilliste um 2 Millionen Mark erhöht, wozu noch 14, Millionen Mark Beihilfe zur Entlastung der Kronfasse Die Liste Nr. 3 der aus Frankreich   zurückgekehrten preußischen famen. Im ganzen beträgt also jetzt die Zivilliste 19 219 296 Mart. Reklame 17. Es würde sich empfehlen, ein ärztliches Attest bei der Austausch gefangenen( Sanitäts- Personal) wird Stellung mit vorzulegen. Die Entscheidung aber liegt beim Militärarzt. öffentlicht gefangenen Nach Ihrer Darstellung aber besteht doch kaum die Aussicht, daß Sie für dienstfähig erachtet werden.- 2. B. 85. Sie müssen beim zuständigen K. R. 207. Amtsgericht Antrag auf Austritt aus der Kirche stellen.

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Aus aller Welt.

Gegen die Wahrsager".

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entbindet.

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. C. 38. Die Reklamation erscheint wenig aussichtsvoll. Sie wäre bor der Musterung an den Zivilvorsitzenden der Ersakkommission zu richten. Otto B. 1876. Die Buchstaben sind von Ihnen jedenfalls nicht richtig wiedergegeben. Sie bedeuten: Landsturm ohne Baffe, Arbeits­A. W., Neukölln 100. soldat. 30. O. S.   Sie müssen sich melden. Kriegsverwendungsfähig. Kottbus. Krankheit des Dhres.- N. B. 16. Wenden Sie sich an die Gesundheitspolizei, Berliner   Polizeipräsidium. E. B. 54. Sie müssen sich unter Einreichung Ihres Unterstügungsscheines und eines Ausweises, daß Ihr Mann sich im Lazarett befindet( also etwa eines Briefes von Ihrem Manne) an die Eisenbahndirektion wenden. 2. R. 69. Dienstuntauglich, herzkrant. 5. J. 88. Das Testament ist in der Form rechtsgültig. 3. 3. 979 964. 1. An die Bataillonskasse. 2. Ja. C. A. S. 98. Ja. Auskunft erhalten Sie am besten im Striegsministerium. Schneider 1000. Strafe und Fürsorgeerziehung erfolgt dafür nicht. Sie werden höchstens die Unkosten zahlen müſſen. Wetteraussichten für das mittlere Norddeutschland bis Dienstagmittag. Bielfach heiter, aber noch veränderlich und im Osten vielfach leichte Regenschauer; am Tage fühl, in der Nacht stellenweise, besonders im Westen, leichter Frost.

und der Anzahl der Aufführungen entsprechend zu punktieren und zu Der Schluß der sächsischen Verlustliste Nr. 195, deren honorieren. Diese Einteilung, besonders aber die Bestimmung des Inhalt am Sonntag mitgeteilt wurde, wird veröffentlicht. § 9, daß das Aufführungsrecht der eingebrachten Sachen auch nach Die sächsische Verlustliste Nr. 196 enthält Verluste der Inf.- 1. Zur Ablieferung sind Sie nicht verpflichtet. Die Anmeldung hat erst erfolgtem Rücktritt bei der Amfa bleiben sollte, behagte schon von Regimenter Nr. 177, 178, 181, 182, 183; Res.- Inf.- Regimenter an dem von der Gemeindebehörde zu bestimmenden Tage zu erfolgen. Anfang an nicht der Leipziger Verlegergruppe, die sich aber Nr. 100, 133, 242; Landw.- Inf.- Regimenter Nr. 101, 104, 133; 2. Das können wir nicht mit Bestimmtheit sagen, wahrscheinlich aber nicht. E. M.   6542. Da der Vertrag auf Ihren Namen geht, hasten im Jahre 1907 doch zum Anschluß hat bestimmen lassen. Landst.- Inf.- Reg. Nr. 19; Landst.- Bataillone: Zittau  ( XII. 7), Gie allein für den Vertrag. Sie könnten also mit dem Hauswirt nur der Genossen- Chemnik( XIX. 12); Landst.- Ers.- Bataillone: 12. Armeekorps eine Einigung erzielen, wonach Bu Ünstimmigkeiten zwischen Verlegern und er Sie vom Vertrage schaft gab chaft weiter die strenge Unterordnung aller Be( XII. 11), XII. 13); Ers.- Bataillon: Landw.- Inf.- Reg. Nr. 101; F. H. 23/24. 1. Ja. 2. Auch bei teilweiser Invalidität. 3. Ja. 4. Der zugsberechtigten unter den Vorstand Veranlassung, der aus Maschinengew.- Bug Nr. 134; Feld- Maschinengew.- Zug Nr. 69; Verdienst bat teinen Einfluß auf die Militärinvalidenrente. 5. Nein. 6 Komponisten, 6 Verlegern und 3 Tertdichtern bestand und dikta Feldart.- Regimenter Nr. 12, 28, 32, 48, 64, 68, 77, 78, 245; Res.-E. W. 293. 1. Wenden Sie sich an irgendeinen Photographen. 2. Land­torische Rechte ausüben konnte. Als dann den Urhebern auch ein Feldart.- Regimenter Nr. 23, 24, 40, 53, 54; Grf.- Abt. des Feldart.- sturmpflichtig; Krankheiten der Unterleibsorgane und der Harnorgane. Schutzrecht an mechanisch- musikalischen Vervielfältigungen zuges Reg. Nr. 48; Landst.- Batterien des 12. und 19. Armeekorps.  sprochen worden war und die Genossenschaft deutscher Tonsezer diesen Die württembergische Verlustliste Nr. 268 bringt Ver­musikalischen Urheberschutz auszubieten begann, kam der Stein ins luste der Landw.- Jnf.- Regimenter Nr. 122, 123; Inf.- Reg. Nr. 126; Rollen. Eine Anzahl Verleger, die Leipziger Gruppe, der sich auch Landw.- Inf.- Reg. Nr. 126; 1., 2. und 3. Feld- Pionier- Komp.; andere namhafte Firmen wie Bote u. Bock, Ahn u. Sim 3. Landw.- Pion.- Komp.; Berichtigungen früherer Verlustliſten. rock, Vieweg angeschlossen hatten, erklärte ihren Rücktritt bom Vertrage, aber ohne auf die Rechte an den bisher eingebrachten Werfen verzichten zu wollen. Sie führen aus, daß der Vertrag wegen der auf alle Ewigkeit gerichteten Erwerbung der Aufführungsrechte unsittlich und deshalb nichtig sei, daß aber auch ein wichtiger Grund vorliege, Die geheimnisvolle" Kunst des Wahrsagens hat in der Kriegs­weil es der Genossenschaft nicht möglich gewesen sei, eine Betriebs- zeit sich zur höchsten Blüte entwickelt. Denn noch immer gibt es ordnung zu schaffen und einen Betriebsdirektor zu wählen, der das leider einfältige Menschen, besonders Frauen, die glauben ihr allgemeine Vertrauen aller Bezugsberechtigten genießen sollte. Die wegen dieses Rücktritts von der Genossenschaft Schicksal aus Kaffeesatz oder Eidotter deuten lassen zu können. deutscher   Tonseter gegen die Firma Bote u. Bod und Erfreulicherweise greifen hier und da die Behörden energisch ein, gegen 51 andere Verleger erhobene Feststellungsklage, daß die Be- um die Armen im Geiste nicht nur vor materiellem, sondern oft flagten auf Grund ihres Rücktritts kein Aufführungsrecht an den in auch seelischem Schaden zu bewahren. die Amfa eingebrachten Werken haben und sich dieses Rechtes auch Einer in Neuß   wohnenden Phrenologin war eine Verfügung nicht berühmen dürfen, ist vom Landgericht und vom Kammer des Oberbürgermeisters zugestellt worden, wonach ihr jedes ge= gericht zu Berlin   abgewiesen worden, während der werbsmäßige Wahrsagen sowie jede Ankündigung Widerklage der Beklagten  , die auf völlige Freiheit von den Ver- des Wahrsagens bei Androhung von Strafe für den Einzelfall ver= trägen abzielt, stattgegeben worden ist. Ebenso hat nun das boten wurde. Der Bezirksausschuß in Düsseldorf   hat nunmehr Reichsgericht entschieden und ausgeführt: Der ganze Streit die hiergegen anhängig gemachte Klage abschlägig beschieden. Der dreht sich darum, ob die Zurücktretenden, die Aufführungsrechte ein­gebracht haben, nach ihrem Rücktritt wieder frei darüber verfügen Ausschuß war in Uebereinstimmung mit dem Oberverwaltungs­tönnen. Das Reichsgericht hat die Bestimmung der Berechtigungs- gericht der Ueberzeugung, daß das gewerbsmäßige Wahrsagen ein verträge, wonach alle Aufführungsrechte für alle Zeit bei der Ge- grober Unfug sei, geeignet, dem Aberglauben Vorschub zu nossenschaft verbleiben sollen, nicht billigen können, weil eine solche leisten, die guten Sitten zu gefährden und der ärmeren Bevölke= Bestimmung mit dem Gesetz nicht vereinbar ist. Aus diesem rung für wertlose Enthüllungen der Zukunft das Geld aus der Grunde mußte, da der Rücktritt vom Vertrage nicht widersprochen Tasche zu locken. Die Polizeiverfügung bestehe deshalb vollkommen werden kann, die Klage abgewiesen und der Widerklage stattgegeben zu Recht.

werden.

Bern  .

Eingegangene Druckschriften.

So wie in Neuß   sollte überall vorgegangen werden. Es ist tiefbeschämend, daß selbst in Großstädten dem Publikum noch jene Kleinen Reklamezettel in die Hand gedrückt werden können, auf denen

Abplanalps Rumpfturnen in Rückenlage. 2,20 M. A. Frande so eine moderne Pythia einladet, sich von ihr die Zukunft voraus­

RE

sagen zu lassen.

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