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Eine unauffindbare Zwischenunternehmerin.

Wie Militärarbeiten von Personen, die ohne selbst zu arbeiten, gute Geschäfte machen wollen, von einer Hand in die andere weitergegeben werden, zeigte wieder eine vor der Kammer 2 des Gewerbegerichts verhandelte Klage.

Preise von Lebensmitteln

in Groß- Berlin.

Armer diejenige Person angesehen werden soll, welche weder hinreichendes Vermögen noch Kräfte besitzt, sich) und den nicht arbeitsfähigen Ihrigen den zum Unterhalt durch­aus nötigen Bedarf an Nahrung, Kleidung, Obdach und

leber die Lebensmittelpreise des Kleinhandels veröffent Feuerung vollständig selbst zu verschaffen; jedoch ist jeder

die firma solo un gran beg Unterhau Die Firma Schloßmann( Inhaber Kühn) hatte licht das Statistische Amt der Stadt Berlin jetzt eine Zuſammen- mann, welcher hinreichende Kräfte besitzt, sich und den Militärsattlerarbeiten an eine Frau säte Schmidt vergeben.ſtellung für Mitte September, die neben den Angaben der Seinigen den nötigen Unterhalt zu verschaffen, verpflichtet, sich Stäte Schmidt hatte aber nicht die Absicht, die Arbeiten selbst zu Konsumgenossenschaft Berlin und Umgegend auch die des Vereins selbst nach erlaubten Mitteln und Gelegenheit hierzu umzu­machen, sondern sie gab sie weiter an eine Frau Cohn. Auch Berliner Kaufleute der Kolonialwarenbranche berücksichtigt. Da die sehen, indem er nur in dem Fall, wenn er überzeugend nach)- Frau Cohn hat höchst wahrscheinlich die Arbeiten wieder weiter allmonatlichen Veröffentlichungen des Statistischen Amts bisher in zuweisen imstande ist, daß er es an seinen Bemühungen, der­gegeben, denn eine Arbeiterin ist sie sicher nicht. Als Frau diesen Zusammenstellungen nur die bei den Verkaufsstellen der gleichen Mittel und Gelegenheit zu finden, nicht habe fehlen Cohn den Arbeitslohn von Käte Schmidt nicht bekommen Stonsumgenossenschaft gezahlten Preise mitteilten, so hat jetzt die lassen, deren Anweisung von anderen verlangen kann. konnte, behielt sie die fertiggestellten Sachen zurück. Dann Vergleichung mit früheren verlangte die Firma Schloßmann die Herausgabe der Sachen von Erschwert wird sie nur bedingten Wert. In diesem Falle ist der Arme schuldig, die ihm angewiesene Frau Cohn. Diese wollte aber nur gegen Zahlung des Arbeitslohns September nicht erkennbar gemacht ist, welche Angaben diejenigen zu verrichten.al dadurch, daß in dem Bericht für schickliche und seinen Kräften angemessene Arbeit unweigerlich von 20 M. die Sachen herausgeben. Vor dem Gewerbegericht, wo die Firma Schloßmann gegen Frau Cohn auf Herausgabe der des Vereins sind. Dazu kommt, daß bei manchen Waren die Be- Wer sich dessen ohne rechtlichen Grund beharrlich weigert, Sachen flagte, erklärten beide Parteien, daß sie ja gar nichts mit zeichnung der Sorte jezt anders als in den früheren Beröffent- wird als ein mutwilliger Bettler betrachtet und nach den Ge­einander zu tun hätten. Die Klägerin habe ihre Sachen und die lichungen ist. Immerhin fann auch eine Nebeneinanderstellung der setzen behandelt. 15 Beklagte ihren Arbeitslohn von Frau Käte Schmidt zu fordern. in dieser Weise vom Statistischen Amt für September dieses Jahres Liegt nach den bestehenden besonderen Gesetzen gewissen 1736 Aber beide Parteien stimmten auch darin überein, daß Käte Schmidt und für September vorigen Jahres ermittelten Kleinhandelspreise Privatpersonen die Verpflichtung ob, die Verpflegung eines spurlos verschwunden und nicht aufzufinden ist. Schließlich der unten folgenden Auswahl wichtigster Lebensmittel uns ein solchen Armen ganz oder zur Ergänzung des ihm fehlenden einigten sich die Parteien dahin, daß die Klägerin gegen Zah- Bild der Breissteigerungen geben, zu denen der Kleinhandel und Bedarfs zu übernehmen, so sind dergleichen Personen, wenn lung von 12 M. die Sachen von der Beklagten ausgeliefert be- auch die Konsumgenossenschaft gedrängt worden ist. Am 15. Sep- fie des Vermögens find, ihrer Obliegenheit ein Genüge zu tember 1914 und am 18. September 1915 wurden pro Pfund ge- leisten, hierzu anzuhalten.

tommt.

-

-

zahlt( in Pfennig) für: Eine von zwei Firmen begehrte Arbeitskraft.doj

Zwei Putfederfabrikanten, auf der einen Seite Cohn, auf der anderen Seite Lauer, beanspruchten beide die Arbeitskraft einer Reiherbinderin, des 18 jährigen Fräulein Popp.

1 un

Bei der Firma Cohn war Fräulein Popp beschäftigt. Da ihr der Lohn zu niedrig war, bewarb sie sich auf Grund eines Zeitungs­inserats um Beschäftigung bei der Firma Lauer. Hier wurde sie an­genommen und sollte nach Ablauf ihrer Kündigungsfrist, die sie bei Cohn innezubalten hatte, die Arbeit bei Lauer antreten. Als Cohn diese Angelegenheit erfuhr, schloß er fofort einen schriftlichen Arbeitsvertrag mit Fräulein Popp. Sie will sich zur Unterzeichnung des Vertrages mit Cohn dadurch haben bewegen laffen, daß Herr Cohn seinen Konkurrenten Lauer schlecht machte. Schon nach einer Stunde kam ihr zum Bewußtsein, daß sie durch Unterzeichnung des Vertrages mit Cohn eine recht unüberlegte Handlung begangen habe. Deshalb teilte sie Herrn Cohn sofort mit, daß sie den Vertrag rückgängig mache, da sie bei Lauer bereits fest engagiert sei. Aber Cohn bestand auf dem Vertrage. Fräulein Popp dagegen ging nach Ab­lauf der Kündigungsfrist zu Lauer Cohn klagte beim Gewerbegericht gegen Fräulein Popp auf Erfüllung des Arbeitsvertrages. Das heißt, sie sollte bei Lauer aufhören und zu Cohn zurückkehren. Der Kläger Cohn behauptete, als er den schriftlichen Arbeitsvertrag mit der Be­flagten abschloß, sei sie noch nicht von Lauer fest engagiert gewesen, denn sie habe erst am folgenden Tage eine Probearbeit bei Lauer angefertigt. Das Arbeitsgesuch bei Lauer sei nur ein Manöver der Beklagten gewesen, durch das sie einen höheren Lohn von dem Stläger erlangen wollte. Da die Beklagte den schriftlichen Vertrag mit Cohn abgeschlossen habe, bevor sie von der Firma Lauer fest engagiert war, so habe er, der Kläger , aber nicht sein Konfurrent Lauer Anspruch auf die Arbeitskraft der Be­flagte. Fabritant Lauer, als 8euge vernommen, erklärte, daß er die Beklagte schon bei ihrer ersten Meldung für die Zeit nach Ablauf ihrer Kündigung eingestellt habe. Die Probearbeit habe Fräulein Popp ohne sein Verlangen gemacht. Das Engagement ſei davon nicht abhängig gewesen. Der Kläger Cohn erklärte zuerst die Angaben des Zeugen mit großer Bestimmtheit für unwahr und be­antragte dessen Bereidigung. Als der Zeuge bereit war, den Eid zu leisten, erklärte Cohn, daß er die Klage zurücknehme.

Die Firma Lauer ist also im Stampf um eine anscheinend sehr wertvolle Arbeitskraft Siegerin geblieben. wird die wertvolle Kraft auch gut bezahlt.

Genossenschaftliches.

Hoffentlich

Fünfzigjähriges Jubiläum des Allgemeinen Konsumvereins

in Basel .

chit of gum 1914 Frisches Gemüse und Kartoffeln:

Beste Speisekartoffeln( 10 Pfund)

Büchsenfleisch

Thüringer Fleischwurst Feine Leberwurst Landleberwurst Zwiebelleberwurft Berliner Mettwurst

1915

mrbinis

Sind aber dergleichen zur Armenverpflegung vorzugs­weise verpflichtete sie nicht vermögend, ihrer Verpflichtung zu genügen, so ist zu rpflichtete Brivatpersonen nicht vorhanden oder find Verpflichtung zu untersuchen, ob der Arme ein Mitglied der privilegierten, mit eigenen Armenanstalten versehenen Sorporationen ist, in 60welchem Falle dieser die Verpflegung des Armen obliegt.

878

Rothfohl Weißkohl

4

3

35

Fleisch und Wurstwaren und Fische:

112

120

120

240

120

240

110

240 олност

60

100

120

2408.......

Bolnische Wurst

110

240

43

Thüringer Rotwurst

80

180

Beste Salamiwurst

200

300

Schinken( roh und gekocht)

180

300

Schinkensped

150

260

R

Speck( fett und mager)

110-120 220

9# 15-16

Fettwaren:

. 80-90

80

120

50

100

60

120

Heringe( Stüd).

Feine Tafelbutter Margarine( mehrere Sorten) Käse:

Bayrischer Bierkäse Limburger Käse Nomatourfäse Schweizerläse Tilsiter Käse.

so

Ist aber der Arme kein Mitglied einer solchen Korporation, oder reichen die Mittel dieser Korporation nicht mehr zu, so ist er ein Drtsarmer, und der Kommune, zu welcher er ge­hört, liegt die Verpflichtung ob, seine Verpflegung zu über­nehmen.

Für Ortsarme find aber nur

Für Drtsarme find aber nur die wirklichen Einwohner jedes Orts und deren hilfsbedürftige Kinder zu achten, und als ein Einwohner des Orts ist jede selbständige Person zu betrachten, welche daselbst ihren festen Wohnsih im rechtlichen Sinne genommen hat.

- Auf die Frage: seit welcher Zeit eine solche Person da­selbst ihren festen Wohnsiz genommen hat? soll es hierbei gar nicht weiter ankommen, sondern mit dem Augenblick, in welchem jemand an einem Orte seinen letzten Wohnsitz nimmt, 136 200 entsteht die Verpflichtung der Stommune zur Armenverpflegung, indem wir die bisherige gesetzliche Bestimmung des drei­jährigen Aufenthalts hiermit gänzlich aufheben.

130-140

110160 90 145

Hülsenfrüchte und Reis:

Lange weiße Bohnen. Kleine weiße Bohnen. Riesenerbsen. Geschälte Erbsen Halbe Erbsen Grüne Erbsen Rangoonreis

.

58-6212 64-75

57

60

Sollte aber eine Kommune nachzuweisen vermögen, daß ein solcher Ortsarmer schon zuvor an dem Orte seines früheren Aufenthalts verarmt gewesen sei, so ist sie berechtigt, ihn dorthin zur Verpflegung zurückzuweisen. Bis dahin aber, daß hem die Zurücknahme geschieht, muß der Arme von der Kommune, in welcher er sich befindet, mit Vorbehalt ihres Rechts geduldet und nötigenfalls verpflegt werden."

thi Bemerkenswert ist noch der letzte Passus, in dem es heißt: Es soll jeder nicht angesessene, zu der Klasse der Armen dub 59/ nicht gehörige Einwohner, welchem seine bisherige Miets­wohnung gekündigt worden ist, und welcher sich nicht be­müht, im Orte selbst oder anderswo wieder sein Unterkommen zu finden, sondern von seinem Vermieter oder auch von der 80Rommune die Fortdauer seines bisherigen Aufenthalts er­60trogen will, nach vorgängiger Anzeige des Hauseigentümers oder der Kommune von dem Land- und Steuerrate zur Untersuchung gezogen und von der Kriegs- oder Domänen­fammer der Provinz im Einverständnis mit der Landarmen­indirektion, bestimmt werden, in welcher Art gegen ihn ber­Hifahren, und ob er zur Strafe und Besserung in eine Land­armenanstalt gebracht werden soll."

24

70

20

60

84

40

us 36

18

28

Mühlenfabrikate:

25

22

18

50

32

65

Roggenmehl

18

231/2

Weizenmehl, Auszug

Weizenmehl 00

24 22

40

26

Verschiedenes:

Seiseleinöl

80

160

30-45

all Buder( Melis)

Salz

21 12

27

12

Buchweizengrüße Graupen Kälberzähne Hafergrüße

Pflaumenmus

60

ទួ. ស៊ុន

Diese Bestimmungen nehmen sich auf dem Papier teil­50 weise liberaler aus als die heutige Armengesetzgebung.

,, Wadenfreiheit für Kinder.

Manche wichtige Waren wurden nicht mehr geführt, zum Bei- Ju der Deffentlichen Meinung" des Lokal- Anzeigers" hat spiel Linsen. Bei einigen Waren find für September diesmal keine fich fürzlich eine Diskussion über das Tragen kurzer Strümpfe bei Angaben der Preise gemacht worden, z. B. bei Schmalz. Eine Ver- Kindern angesponnen. Man sollte meinen, daß die heutige Zeit In diesem Jahre ist es ein halbes Jahrhundert, daß der Bafeler gleichung der diesjährigen Septemberpreise mit den vorjährigen ist andere Kopfschmerzen mache, als über turze oder lange Strümpfe zu Koniumverein gegründet wurde. In der Statistik des Vereins bei Kaffee und Katao, bei Haferflocken, Hafermehl und Nudeln aus diskutieren. Es gibt noch Leute, die da meinen, durch furze Strümpfe figuriert das Jahr 1866 mit 555 Mitgliedern, vier Verkaufsstellen, eingangs angeführten Gründen nicht möglich.( Angegeben ist zum tönnten die Kinder abgehärtet werden. Gegen diese Meinung wendet 181 021 Fr. Gesamteinnahmen, 15 354 Fr. oder 14 Proz. Nück- Beispiel bei geröstetem Kaffee im vorigen Jahr für fünf Qualitäten sich in der Mittwochnummer des Lokal- Anzeigers" der bekannte vergütung an die Mitglieder, der höchsten in der Geschichte des 144-192 Pf., in diesem Jahr für verlesenen Santos 162 Pf., bei Kinderarzt Herr Geheimer Medizinalrat Professor Dr. D. Heubner, Vereins, und ferner mit 1710 Fr. Reservefonds. Der Verein nahm eine ununterbrochene glänzende Entwicklung und erreichte im Jahre Kakao im vorigen Jahr für gute Qualität 120 Pf., in diesem Jahr indem er schreibt: 1913 eine Mitgliederzahl von 35 952, 1914 36 844, womit er fast für drei Qualitäten 240-280 f.) In der oben gebotenen Aus­fämtliche Haushaltungen der Stadt und des Kantons Basel umfaßt. wahl sehen wir überall( das Salz ausgenommen) Preis. Fortschreitend erweiterte der Verein seinen geschäftlichen Wirkungs- steigerungen, die bei den meisten Waren sehr bedeutend sind. freis durch Errichtung einer eigenen Bäderei, Schlächterei, Der Septemberpreis geht bei manchen Waren weit über das Molkerei, Mineralwasserfabrikation, Schuhmacherwerfstätte nebst Doppelte, in einem Fall( bei grünen Erbsen) sogar über das Drei­Schuhhandel, durch das Obst- und Gemüse-, Wein, Bier- fache desjenigen vom vorjährigen September hinaus. und Brennmaterialiengeschäft, durch die Einführung von Haus­haltungsartikeln. Als Zahlungsmittel führte der Verein Marken Was soll man noch kaufen!?" ist die ständige Frage und Klage ein, die 1914 einen Umsatz von 145 158 Fr. erreichten. Bei dem unserer Hausfrauen. Umstand, daß die Mitglieder nahezu ihren ganzen Bedarf in ihrer eigenen Genossenschaft decken können, ist der Gesamtumiag 1913 auf 27 115 223 Fr. gestiegen, hinter dem 1914 unter den empfindlichen Rückwirkungen des Krieges mit 26 499 402 Fr. um 615 821 Fr.

Aus Groß- Berlin.

zurückgeblieben ist, wovon hauptsächlich die Schlächterei( 6 300 513 Fr. Die Verpflichtung zur Pflege Ortsarmer.

in 1914 gegen 7 248 876 Fr. in 1913), aber auch die Bäckerei ( 1 781 329 Fr. gegen 1 939 568 Fr.) betroffen wurden, während der

Ortsarmer. Die Armengesetzgebung ist heute im Unterstützungs­Umsatz in Obst und Gemüse und Milch gestiegen ist, die Ernährung wohnsitzgesetz festgelegt. Gemeinden und Armenverbände sind also eine mehr vegetarische wurde. Die Mitglieder erhielten die Lastenträger. Die Leitung des Armenwesens ging erst in 1914 1793 846 Fr. Rückvergütung(= 8 Prozent) gegen 1 853 980 Fr. in 1913. Insgesamt flossen in den 48 Be- unter der Herrschaft der alten Städteordnung vom Staate richtsjahren 25 971 047 Fr. Rüdvergütung an die Mitglieder auf die Kommunen über. Vor dieser Zeit regelten besondere zurück bei 872 724 920 Fr. Gefamtumsas in diesem Zeitraum. Der königliche Edikte das Armenwesen, so eines vom April 1748 Referbefonds ist auf 1696 615 Fr. gestiegen, die Unfallreserve be- und ein anderes vom September 1804. Es dürfte nicht un­trägt 103 600 Fr. und in der Sparkasse des Vereins hatten die mit interessant sein, den Inhalt des letzteren wiederzugeben. In glieder 1871 758 Fr. Die Durchschnittskonsumation pro Mitglied dem Patent wegen näherer Bestimmung der Grundsäge über Betrug 1913 690 r., 1914 aber nur 649 Fr., um 41 Fr. infolge die Verpstichtung zur Verpflegung der Örtsarmen in der Kur­des Strieges weniger. Die Mitglieder des Baseler Konsumvereins mart, Neumart und Pommern heißt es: sind auch Mitbesizer eines erheblichen Vermögens, das allein

4 335 000 Fr. in Immobilien beträgt. Erwähnt mag auch noch sein, ,, Wir Friedrich Wilhelm von Gottes Gnaden König von daß der Baseler Konsumverein während seines halbhundertjährigen Preußen usw. haben bisher mit Wohlgefallen wahrgenommen, Bestehens eine schöne Summe für gemeinnügige gwede geipendet daß die bereits in mehreren Unserer Provinzen zustande ge­hat, so in diesem Jahre 6000 Fr. Auch das Personal spendete kommene Einrichtung der Landarmenanstalten außer anderen in den beiden Monaten Oktober und November 1914 in Form von wohltätigen Wirkungen auch den heilsamen Erfolg gehabt hat, Gehaltsabzügen 9293,41 r., wovon 5480,75 Fr. die staatliche Hilfs- daß Obrigkeiten und Kommunen mehr wie vormals auf die fommission und 3812,66 Fr. die gewerkschaftlichen Arbeitslosenkaffen Verpflegung ihrer einheimischen Armen, welche sonst als erhielten. vagabondierende Bettler dem ganzen Lande zur Last fielen, Der Baseler Konsumverein beschäftigte Ende 1914 1123 An- Bedacht nehmen, dagegen aber hat auch die bisherige Er­gestellte, Arbeiter und Verkäuferinnen( in 119 Ladenlokalen), die bei ihm eine angenehme Existenz gefunden Vorschriften wegen Verpflegung der Örtsarmen teils mangel­fahrung gelehrt, daß die gegenwärtig bestehenden gesetzlichen haft sind, teils aber aus Mißdeutung derselben zu mancherlei Die Verwaltungsorgane bestehen aus einer fest- Mißbräuchen Anlaß gegeben haben und deshalb eine Er­befoldeten dreigliedrigen Verwaltungskommission, einem 28föpfigen Aufsichtsrat, einem 100 föpfigen Genossenschaftsrat, einer General- gänzung und nähere Bestimmung erfordern. versammlung und Urabstimmung für die Wahl des Genossenschafts - Diese wollen wir daher durch gegenwärtiges Patent für rats, Statutenabänderungen und zur Entscheidung anderer wichtiger die Provinzen Kurmart, Neumart und Pommern dahin Fragen. erteilen, daß: als ein zur Verpflegung geeigneter

haben.

Es möchte geraten sein, der Begeisterung für turze Strümpfe und Abhärtung der Jugend" in der Sonntagsnummer vom 5. September dieses Blattes( Deffentliche Meinung) einen fleinen Dämpfer aufzusetzen. Es würde zu weit führen, über den Begriff der Abhärtung bei Kindern im allgemeinen sich zu verbreiten, nur nebenbei sei erwähnt, daß mit der Anwendung von tälteren Maß­nahmen bei jungen Kindern sehr viel Unfug getrieben wird. Wer fich darüber näher orientieren will, schaffe sich das Büchlein Ueber Abhärtung bei Kindern" von Heder( München ) an.

Was nun die Wadenfreiheit" der Kinder anlangt, so hängt die Vorliebe für diese Tracht wohl mehr mit der Mode, die uns wohl von den lieben Engländern überkommen ist, und mit der Eitelkeit der Mütter und Kinder zusammen, als mit der Ab­härtungsabsicht. Einen Teil, und zwar einen großen Teil der Körperoberfläche dauernd der fühlen Luft auszusetzen, ist gar feine Abhärtung. Denn diese besteht in der Uebung der Haupt­gefäßnerven, jede Uebung hat aber ein nachheriges Ausruhen zur Voraussetzung. Diefes fehlt aber, wenn die Kinder den ganzen Tag mit nackten Beinen im Herbst, und gar im Winter herum­laufen. Der Mensch befigt nicht wie das Tier die Fähigkeit, im Winter auf der Haut einen warmen Pelz sich wachsen zu lassen, deshalb eben bekleidet er sich in den gemäßigten und falten Bonen . Wenn man die Kinder in der üblichen Weise wadenfrei gehen läßt, so wird nicht nur der Unter­schenkel, sondern auch der Oberschenkel und der Unterleib von der kalten Luft bestrichen, also ungefähr ein Drittel der Körperoberfläche zu einer erhöhten Wärmeabgabe ungefähr acht bis zehn Stunden am Tage genötigt. Diese Wärme fließt völlig nuzlos ab und muß vom findlichen Körper erarbeitet werden. Sie kann nur durch erhöhte Nahrungszufuhr erfest werden. Daß vielen Kindern mit robustem Magen und nie versiegendem Appetit diese Leistung nicht schwer fällt, mag gern zugegeben werden- aber man soll das doch nicht verallgemeinern. Gerade die schwäch lichen Kinder ist man ja so häufig bestrebt, durch Abhärtung zu kräftigen". Da laufen sie dann mit blauangelaufenen, mageren Beinchen herum und zeigen damit, daß die Blutzirkulation in ihrer Haut übermüdet ist; und wenn sie dann heimkommen, dann fehlt oft genug der rechte Hunger, und sie sind nicht imstande, die ver­lorene Wärme genügend zu ersetzen.

"

Wenn Bergvölker, wie die Tiroler und die Schotten Iniefrei einhergehen, so dürfte diese Gewohnheit auch nicht sowohl der Abhärtungsmanie als der Erleichterung beim Bergsteigen ihren Ursprung verdanken. Und wenn die Wandervögel" das bei ihren Märschen nachahmen wollen, so mag dagegen nichts eingewendet werden. Kleine Kinder werden aber zurzeit noch nicht als Hoch­touristen ausgebildet, darum lasse man ihnen doch in der falten Jahreszeit die männlichere" Bekleidung. Wenn sie in den heißen