diese Bestrebungen. Schöffe Jung fritisierte in äußerst scharfen Worten und unter allseitiger Zustimmung die unerhörte Preiswucherei. Die getroffene Einrichtung set notwendig, weil man gerade auss gerechnet in Tempelhof alles teurer bezahlen müsse. Müller( So.) erklärt, daß auch er den Preiswucher nicht schärfer hätte verurteilen tönnen, als wie es sein Vorredner getan habe. Während unsere
Gerichtszeitung.
Brotkarten für Dienstmädchen.
Nach einer vorgestern vom Reichsgericht ergangenen Ent Solbaten draußen das Baterland verteidigen, müssen ihre An- scheidung bedarf die Berliner Brotkartenverordnung vom gehörigen die unentbehrlichsten Lebensmittel zu überaus bohen 12. Februar dringend einer Ergänzung, um der Schädigung Breifen bezahlen. Wenn der Schöffe Trenner von der Schädigung vorzubeugen, die durch Vorenthaltung von Brotkarten an ab einiger Gemüsehändler gesprochen habe, so sei doch nicht zu vers ziehende Dienstmädchen entsteht. Das Landgericht hatte ange geſſen, daß die geschaffene Einrichtung doch allen Einwohnern, nommen, die Verlegung der Pflicht, dem abziehenden Dienſt namentlich den Aermsten zugute komme; für diese scheine er aller boten seine Brotkarte mitzugeben, set strafbar. Anders hat dings wenig Intereffe zu haben. Aber auch alle anderen Gewerbe das Reichsgericht entschieden. treibenden und Geschäftsleute haben einen Vorteil vom billigen Ein
kauf durch die Gemeinde. Dem Bericht des Herrn Bürgermeisters
wurde hierauf gegen eine Stimme zugestimmt.
B. W. 2. Sie sind zur Anmeldung der Gaslyra nicht verpflichtet. G. 8. 159. Ste müssen Ihren jezigen Arbeitsverdienst angeben. Klara 11. Beide bedürfen der Genehmigung des Vaters oder Vormundes; außerdem muß der Bräutigam die Erlaubnis von der Militärbehörde einholen und ebent. 150 M. Staution stellen. Kriegsunterstübung wird, ba ber Betreffende attis bient, nicht gezahlt. Gitta 14. Sie . M. 1000. Das entscheidet der Militärarzt; wahrscheinlich aber Anmeldung dieser Gegenstände nicht verpflichtet. wird der Betreffende nicht für felddienstfähig erachtet werden. 3. 1. Ja.
find
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9. G. 858. Sle tönnen gegen die Frau wegen Verleumdung flagen. werden; nachdem ift die Klage beim Schöffengericht zuständig. Die Koſten - M. K. 21. Es muß zunächst beim Schiedsrichter Sühnetermin beantragt dem Todestage darf die Striegsunterstüßung gegen die Rente nicht aufträgt der Verurteilte, Emma 64. 1. Für die ersten drei Monate nach gerechnet werden. 2. Da die Sente jedenfalls höher ist als die GnadenG. 25, 1. Sie gebührnisse, so steht Ihnen nur die Nente zu. 3. Ja. önnten nur Armenunterſtügung verlangen. 2. Un den Nationalen FrauenBeruf oder wenn Sie etwa wegen Berstümmelung Ihren Beruf nicht mebr dienst, 3. Wir würden Ihnen empfehlen, sich wegen Beschäftigung in Ihrem ausüben tönnen, wegen Anlernung in einem anderen Beruf an die städtische Striegsbeschädigtenfürsorge im Rathaus Berlin , Neue Königstraße, Zimmer 42,
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Wetteraussichten für das mittlere Norddeutschland bis
Sozialdemokratischer Wahlverein
1. d. 4. Berl. Reichstagswahlkreis.
Gewidmet zu seinem Geburts:
tage am 7. Oftober.
Der Rechtsanwalt und Notar Juftigrat Stachowski war vom Landgericht I am 7. Mai wegen Wergebens gegen die Brotlartens verordnung zu 30 M. Geldstrafe verurteilt, von der Anklage der nicht rechtzeitigen Meldung seiner beiden Dienstmädchen jedoch freigeLebensmittelverkauf der Gemeinde Oberschöneweide. sprochen worden. Die beiden Mädchen waren von auswärts zugezogen und waren für einige Zeit Mitglieder seines Haushaltes. Als sie zu wenden. Wie im Vorjahre sollen auch in diesem Jahre Speisekartoffeln die Stellung verließen, um in Berlin anderweit Stellung anzu von der Gemeinde angekauft werden. Um eine genaue Uebersicht nehmen, hat der Angeklagte ihnen die Brottarten, welche ihm Freitagmittag. Kühl, westlich der Dder zeitweise auftlarend, aber noch über die zu beziehenden Mengen au haben, werben alle Einwohner, vom Magiftrat übergeben worben waren, nicht mitgegeben. meift bemöltt, mit geringen Regenfällen, im Diten vorwiegenb trübe mit welche fich an diefem gemeindlichen Einkauf beteiligen wollen, auf Darin hat das Gericht das strafbare Delitt erblickt. Darin, baß er etwas starteren Regenfällen. gefordert, ihren Bedarf innerhalb einer Woche im Gemeindehause, die Mädchen, als sie zugezogen waren, nicht unverzüglich, sondern Luisenstr. 33, 1 Treppe Simmer 8, anzumelden. Insbesondere wird erst nach drei Tagen beim Magiftrat gemeldet, sab die An den Kriegerfrauen anheimgestellt, sich au melden. Für diefe ift lage ein weiteres Delift, bas Gericht hat jedoch insoweit Teilzahlung in geringer Höhe gestattet. Die Besteller find aller auf Freisprechung erkannt. Auf die Revision bes Andings zur Abnahme der angemeldeten Mengen verpflichtet. Boraus- getlagten bob bas Reichsgericht das Urteil auf, for sichtlich wird frei Haus geliefert. Es ist den Haushaltungen zu weiter berurteilt worben ist, und sprach ihn frei; empfehlen, sich beizeiten mit den genügenden Kartoffelvorräten au außerdem wurde die Revision der Staatsanwaltschaft gegen den bersehen, da es nicht ausgeschlossen ist, daß wieder erhöhte Breise freisprechenden Teil des Urteils als unbegründet verworfen. verlangt und andererseits bet frühzeitig eintretendem Frost sich Die Verordnung des Magistrats vom 12. Februar betreffend die Bezugsschwierigkeiten einstellen werden. Brotkarten biete, heißt es in den Gründen, nach ihrem Wortlaute feine genügende Grundlage zu der Berurteilung des Angeklagten. Die Brottarten werden dem Haushaltungsvorstand in der erforderlichen Anzahl übergeben. Sie lauten nicht auf eine bestimmte Person, sonEs find folgende Waren zu nachstehenden Preisen: A. Fleisch und Fettwaren: Fetter Eped 1,50, Magerer Svedber sie werben flir fo biel Berfonen gegeben, als der HaushaltungsSpec vorstand zu unterhalten hat. Daraus folgt, baß nur er ber 1,35, Bötelfleisch 1,30 pro fund; Schweinefleisch in Brühe 1,40 Verfügungsberechtigte ift. Es fann von ihm nicht verlangt werden, pro Büchse; Margarine 1,15, Schlackwurst 2,40, Schinken 2,10 pro daß er die Starten herausgebe zu einer Beit, ba bie Unterhaltepflicht fund. nicht mehr bestand. Die Revision der Staatsanwaltschaft ist un begründet, weil das Landgericht mit echt angenommen hat, daß bie Meldepflicht nicht bem Mieter auferlegt ist.
Auch wurbe in der legten Sigung der Kriegskommiffion be schlossen, die noch vorhandenen Gemeindelebensmittel im Kleinverkauf nunmehr unmittelbar an die Verbraucher abzugeben,
B. Kolonialwaren: Meis 0,56, Erbfen 0,54, Italienische Bohnen 0,64, Berlgraupe( mittel) 0,68, Berlgraupe( grobe) 0,57, Sartgries 0,63, Weizengries 0,58 pro fund.
Wurst und Schinken wird nur im ganzen berlauft, bie übrigen Fleisch- und Fettwaren nicht über 1 Pfund, Kolonialwaren nicht unter 2 Pfund an den Einzelkäufer abgegeben.
Um einen größeren Anbrang an den Verkaufstagen zu vermeiden, ist der Ort in zwei Bezirke geteilt. Für den westlichen Ortsteil bis zur Schillerpromenabe einschließlich derfelben, dazu gehören Edisonstraße, Siemensstraße, Deuls, Watts, Nalepa, Tabbert straße usiv., ist der Freitag jeder Woche, für den östlichen Teil, Wilhelminenhofstraße ab Schillerpromenade, Frischens, Klaras, Luifen, Marien, Mathenaustraße usw., ist der Dienstag jeder Woche als Berkaufstag festgelegt.
Der Verkauf felbft findet in der neuen Schule in der Nalepastraße von 2 bis 6 Uhr statt.
Bu beachten ist, daß jeder Käufer sich durch die den Haus
haltungen zugestellte Warenbezugstarte legitimieren
muß.
Charlottenburger Mietseinigungsamt und Dahrlehns. taffe im ersten Kriegsjahr.
Feldpostmarder.
Gestern hatte sich wieder die sechste Straflammer des Land gerichts I mit einem Feldpoftbiebe zu beschäftigen. Angellagt war der Postgehilfe Mar Baiserstein, der auf den Bostämtern in Weißenfee und Staulsdorf beschäftigt gewefen war. Er hatte ins gesamt 26 Sendungen, welche Zigarren, Bigaretten, Schokolade, ferner eine Taschenlampe enthielten, unterschlagen. Das Gericht erkannte, dem Antrage des Staatsanwalts gemäß, auf ein Jahr und sechs Monate Gefängnis.
Aus aller Welt.
Schickt keine feuergefährlichen Gegenstände ins Feld!
Uns geht nachstehende Zufchrift au: Am 6. September ist ein vom Feld poftamt bes 41. Referbetorps zur Bearbeitung der Feldpostsendungen benustes Gebäude durch Feuer zer Bon feiner Errichtung im November 1914 bis Ende September tört worden, wobei die zur Abholung durch die Truppen be1915 haben bem Charlottenburger Mieteinigungsreitliegende Bost, in der Hauptfache Feldpoftpädchen, ein Maub ber Aus den wiederholten explosionsartigen amt 1182 Fälle zur Schlichtung vorgelegen. Davon wurden 1146 Flammen wurde.
erlebigt, und zwar 480 im Vorberfahren, 716 im Hauptverfahren. Geräuschen während des Brandes muß gefchloffen werden, In 198 Fällen wurde eine Wietsbeihilfe gewährt. Die übrigen Fälle baß sich unter den Bäckchen trotz der wiederholten War wurden teils ebenfalls durch Vergleich, teils ohne Bergleich durch nungen unzuläffige Sendungen mit feuergefähr Gutachten oder Belehrung erledigt, teils blieben sie ohne Ergebnis. Tien Gegenständen( Streichätzchen, Benzin usw.) Die meisten anhängig gemachten Fälle betrafen Mietswerte zwifchen befunden haben, bie burch Selbstentzündung in Brand geraten sind. 500 und 1200 Mart, nämlich 514, und zwischen 1200 und 300 Mart, Es wäre bringend zu wünschen, daß das Publikum sich endlich bie nämlich 885 gälle. Die stabtifche Darlehnskaffe ist seit ihrer Gründung Warnungen der Boftverwaltung zur Nachachtung bienen laffe." Ende August vorigen Jahres bis zum Ende September 1915 ihrer Wir möchten auch unsere Lefer bitten, die vorstehende Warnung Aufgabe, fleine Gewerbe und Handeltreibende sowie Hauseigentümer streng zu beachten. Das nötige Bündmaterial lann den Soldaten in der durch den Krieg hervorgerufenen schwierigen Lage zu unter auch auf anderem Wege verschafft werden als durch private feldpoft fiügen, boll gerecht gelvorden. 287 Anträge im Gesamtbetrage von fendungen. Nur zu oft find durch Außerachtlassung der Warnungen 292 277 Mart find in diesem Zeitraum von der Kaffe beivilligt ganze Feldpoftfenbungen einem durch Selbstentzündung entstandenen worden. Brande aum Opfer gefallen und find viele unserer Krieger um die erfehnten Annehmlichkeiten gebracht worden.
Städtischer Eierverkauf in Lichtenberg .
Durch die Stabt wird in dieser Woche auf dem Wochenmarkte in der Sophienstraße Freitag von 8-1 Uhr, dem Wochenmarkte am Bittoriaplay Sonnabend von 3-8 Uhr, auf dem Wochenmarlie an der rankfurter Allee Donnerstag von 8-1 Uhr der Verkauf von Giern zum Preise von 16 Bf. für das Stüd erfolgen. Der Berkauf findet ausschließlich an Ginwohner von Lichtenberg statt. Mehr als 15 Stüd werden an eine Person nicht abgegeben. Wiederverläufer erhalten keine Gier.
Soziales.
Witwenrente und Unterstützung.
Das gestern herausgegebene Reichsgefeßblatt veröffentlicht das vom Reichstag und Bundesrat angenommene Gefetz über Einfügung eines Absages 6 im§ 10 des Gesetzes betreffend die Unterstüßung der Familien in den Dienst eingetretener Mannschaften vom 28. Februar 1888. Danach ist als Abs. zuzufügen:
6
Echte Kameradschaft.
Ueber einen hervorragenden Beweis echter Kameradschaft wird uns nachstehendes mitgeteilt:
In der Nacht vom 21. zum 22. September b. J. Tag bie neunte Kompagnie des Infanterieregiments Graf Bülow von Dennewiß ( 6. Westfälisches) Nr. 55 in Stellung vor einem Waldstück. Diese Stellung war in der vorhergehenden Nacht besegt worden. Deutlich hörte man einen weit vor der Front liegenden Verwundeten rufen. Ibn zu holen war unmöglich, da die Stellung des Feindes in dem unübersichtlichen Gelände nicht feftaustellen war und vorgehende Leute dem Feinde in die Hände gefallen fein würden. Reservist Düfterfiet aus Alverbiffen( Lippe) entschloß sich troßdem, den Verwundeten hereinzuholen. Nachdem ihm mehrfach wegen der Ausfichtslosigkeit feines Vorgehens abgeraten worden war, schloß er sich einer Strantenträgerabteilung an, die während der Nacht etwas vor die Stellung ging, hier jedoch liegen blieb, während er allein in bem unbekannten, ganz dunklen Gelände weiter vorkroch, bis er endlich den Verwundeten fanb. Mit vieler Mühe gelang es Düfterfiet, den noch immer nach Waffer verlangenden, durch zwei Brust schüsse verlegten Verwundeten auf seinen Rüden zu bringen und ihn, abwechselnd friechend und zeitweise tragend und stügend, bis zu ben Krankenträgern durch die feindlichen Vorposten und Patrouillen
Die Familienunterstügung wird während breier Monate über den Zeitpunkt hinaus, von dem an die den interbliebenen auf zu bringen. Grund des Gefeßes vom 17. Mai 1907( Reichs- Gefeybl. S. 214) zu zahlenben Hinterbliebenenbezüge zuständig sind, weiter gewährt. Etwa darüber hinaus gezahlte Familienunterſtügungen gelten als Borschußzahlungen auf die Hinterbliebenenbezüge und find bei deren Auszahlung einzubehalten.
Dies Gesetz tritt am 20. Oktober in Straft. Von spätestens diesem Zeitpunkt ab dürfen also von den Witwen- und Kinderrenten Familienunterstügungen nicht für mehr als 3 Monate abgezogen werden.
Ausscheiden auf eigenen Wunsch.
Muß das Zeugnis des Handlungsgehilfen auf Verlangen das Ausscheiden auf eigenen Wunsch" enthalten? Das Kauf mannsgericht bejahte mit Recht in seiner letzten Sigung diese Frage in einer Klage gegen die Aktiengesellschaft„ Poldihütte".
Schnee im Erzgebirge , Seit dem 4. Oftober herrscht in den oberen Lagen des sächsischen Grzgebirges Schneewetter. Bei dem 900 Meter hoch gelegenen Oberwiesenthal sind die Söhen bereits bon Schnee bedeckt. Auch in anderen hochgelegenen Teilen Deutsch lands ist bereits Schnee gefallen, u. a. im Schwarzwald und im
Hochwaffer in Schlesien . Der jest seit einer Woche fast ununterbrochen niedergehende Regen, der zeitweise wolkenbruchartigen Charakter annahm, hat in verschiedenen Orten Schleftens Hochwasser herbeigeführt, das weite Strecken Land überschwemmte, An manchen Orten mußten die Bewohner ihre Häuser verlassen. Da das Wetter sich jetzt beffert, hofft man auf baldige Befferung der Lage.
Briefkasten der Redaktion.
Die juristische Sprechstunde findet für Abonnenten sinbenfts, 3, IV. 601 Die Beklagte hatte gegen die Tätigkeit des Klägers in ihrem rechts, parterre, am Montag bis Freitag bon bis 7 yr, am Sonnabend Betriebe nichts einzuwenden, lehnte aber die Ausstellung des Beug- bon 5 bis 6 Uhr statt. Jeber für den Brief! aften bestimmten Anfrage niffes ab, um eine grundsägliche Entscheidung der Frage herbeizu ist ein Buchstabe und eine Sabl als Merkseichen beizufügen. Briefliche Anfragen, benen leine Abonnementsquittung führen. Das Kaufmannsgericht sprach dem Kläger Antwort wird nicht erteilt. den geforderten Zusaz im Zeugnis zu und verurteilte die beigefügt ist, werden nicht beantwortet. Eilige Fragen trage man in ber Gesellschaft zur antragsgemäßen Abänderung. Der Gehilfe tönne, Sprechstunde bor , Verträge, Schriftfüde und dergleichen bringe man in die Sprechstunde mit. so heißt es in der Begründung, die Bescheinigung im Beugnis ver R. R. 58. Die Gebühren betragen etwa 4,50 M. E. Sch. 3. langen, daß er auf eigenen Wunsch" aus den Diensten der GesellE. D. 32. Wenn schaft ausscheide. Nach der Ueberzeugung der fachverständigen Bei- Dauernd garnison und arbeitsverwendungsunfähig. figer sei es handelsüblich, daß in Fällen, in denen der Angestellte der Betrag der Striegswitwenrente höher tit als die Gnadengebührnisse, so foll nach einer Berordnung die Rente sofort in Anrechnung gebracht unbigt, ihm dies im Zeugnis bescheinigt werde. Es geschehe das werden. Die Rente ist beim gemeinen Soldaten stets höher als die fchon darum, um die Unnahme zu beseitigen, daß der Gehilfe aus Gnabengebäheniffe. Unterm Baum. Da der alte Bertrag wetterläuft, fönnten Sie Ihre Forderung burg Klage geltend machen. irgend welchen Gründen entfernt wurde.
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Görlitzer Viertel, Bezirk 157. Den Mitgliedern zur Nachricht, daß unser Genosse, der Tischler Peter Carstensen Manteuffelstr. 76, geftorben ist.
Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet am Freitag, den 8. Oftober, nach mittags 3 Uhr, von der Halle des Bentral- Friedhofes in Fiteb richsfelbe aus statt,
Um rege Beteiligung ersucht Der Vorstand.
215/5
Deutscher Holzarbeiterverband.
Zahlstelle Berlin , Den Mitgliedern zur Nachricht, daß unser Kollege, der Tischler Peter Carstensen Manteuffelsir. 76, im Alter von 52 Jahren ge storben ist.
Ehre seinem Andenken!
Die Beerdigung findet am Freitag, den 8. Oftober, nach mittags 2 Uhr, bon der Leichen halle des Zentralfriedhofes in Friedrichsfelbe aus statt.
Um rege Beteiligung ersucht 88/16 Die Ortsverwaltung.
Nachruf.
Den Mitgliedern zur Nachricht,
daß unser Kollege, der In
dustriearbeiter
Hermann Hagedorn
am 2. Oftober im Alter pon 52 Jahren verstorben ist. Ehre seinem Andenken! 67/18 Die Bezirksverwaltung.
Nach fast achtmonatiger treuer Pflichterfüllung starb den Helbentob am 16, September beim Sturmangriff mein inniggeliebter Mann, unser lieber Bruder, Schwager und herzensguter Dntel, der Behrmann
Ernst Möbius im Landwehr- Inf. Regiment 24, 11. Kompagnie im Alter von 44 Jahren.
Er wird uns unvergeßlich bleiben!
Fran Luise Möbius geb. Koch
nebst Angehörigen u. Bekannten, Niederschönhausen , 7. Dft. 1915. Nube fanst in fremder Erde! Wer ihn gekannt, weiß, was ich an ihm verliere.
25825
Am 9. August fiel im Böller. ringen unser lieber Mitarbeiter, 25875 der Anleger
Otto Schulz
im Alter von 33 Jahren. Ferner starb im Kriegslazarett am 25. September unser lieber Mitarbeiter, der Stereotypeur Rudolf Kienitz
im Alter von 28 Jahren.
Leicht sei ihnen die Erde. Das Personal der Buchbruckerei H. S. Hermann.
Den Heldented järs Vaterland starb am 14. Juni 1915 auf dem Felde der Ehre durch Stopfschuß nach zehn Monate langen, barten, schweren Stämpfen mein herzensguter, unvergeßlicher, lieber Mann, Ser Landsturmmann
Paul Striszik
Ref. Inf. Reg. 203, 10. Stomp. im 44. Lebensjahre. 24A
Im tiefsten Schmerz Frau Berta Striszik nebst Eltern u. Geschwistern. Du warst mein Glück, vor Schidjal mir ertoren, Mein Leben, meine Sonne warst nur Du, Die Sonne schwand, Dein Leben ging berloren. Bie gern ging ich mit Dir zur Rub, Doch lelber ist dies los mir nicht beschieden, Drum schlummere sanft, Du liebes, gutes Herz,
Gott schenke Dir den ewigen Frieden.
Und wenn mir auch bricht das
blutende Herz,
Ich muß nun ertragen den jurchtbaren Schmerz.
Schlaf mohl mein lieber Paul, fchlaf wohl!
Ruhe sanft in fremder Erde.
Den Heldentod fürs Baterland starb am 19. September 1915 durch Rückenschuß mein heißgeliebter Mann und treusorgender Bater seines Kindes, der Wehr 25836
mann
Richard Bohl
Ref. Inf. Regt. 64, 5. Komp. im Alter von 29 Jahren.
Dies zeigen tiefbetrübt an Die trauernde Gattin Martha Bohl geb. Dinter. Erich Bohl als Söhnchen. Johanna Dinter als Schwiegermutter.
Detar Dinter als Schwager,
zurzeit im Felbe, nebst Frau. Franz Budnit als Schwager,
zurzeit im Felde, nebst Frau. Elfriede Dinter als Schwägerin. Du bist so schwer geschieden, Du treu geliebtes Herz, Du hast nun Deinen Frieden und wir den bitt'ren Schmerz. Magit Du in fremder Erde zur Rub gebettet sein, Du wirst in uns'ren Herzen doch nie vergessen sein. Ruhe janst!
Danksagung.
Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme sowie die zahlreichen Kranzspenden bei der Beerdigung Baters, meines lieben Sohnes, Bruders, Schwagers und Dntels
Fritz Schultze
sagen wir allen Berwandten, Freun ben, Bekannten, dem Wahlverein des 4. Wahlkreises, dem Metallarbeiter verband, dem Männerchor FichteGeorgina 1879, den Kolleginnen und Kollegen der Firma E. Lorenz A.-G. und D. T. W., Beughofstraße, ins besondere Herrn Bieloch für die finnreichen Worte an der Bahre des Dabingeschiedenen unseren herzlichsten
Dant.
Im Namen der Hinterbliebenen Otto Liebich und Frau.
Danksagung.
Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme bei der Beerdigung meiner lieben Frau jage hiermit allen Be A teiligten herzlichsten Dant, Max Breitenfeld.
Als Opfer des Weltkrieges, fern von der Heimat, fiel unser lieber Stollege und Freund, der Unteroffizier
Willi Butte
bom Ref. Inf.- Reg. Nr. 12 im Alter von 29 Jahren. Wir haben in ihm einen pflichtgetreuen Kollegen verloren und werben sein Andenken stets in Ehren halten.
Die Einrichter und Schlosser als Kollegen des Kabelwerks Oberspree. Abtg. Spk.Presserei.