Nr. 279. 32. Jahrgang.
Aus Groß- Berlin.
Die Schröpfung der Gemeinde durch die Steinseh
meister.
Sonnabend, 9. Oktober 1915.
BeizenmehL Bielmehr muß von der Verwaltung damit gerechnet werden, baß ein erheblicher Betrag ber Mehlabschnitte in Schon bor längerer Zeit hatten unsere Vertreter im AriegsRoggenmehl eingelöst wird. Die Mehlverteilungsstelle Groß ausschuß beantragt, Brennmaterialien einzukaufen und an beBerlin fann an die Gemeinden nur soviel Weizenmehl ab- dürftige Familien der Kriegsteilnehmer abzugeben. Diesem Angeben, als ihr selbst zur Verfügung gestellt wird. Die trage ist nunmehr Rechnung getragen worden. Die GemeindeverDer Steinsetzer- Innung ist es sehr unangenehm, daß ihre Reichsverteilungsstelle aber ist wiederum bei den Zuweisungen Mengen von 100-500 Stüd zum Selbstkostenpreise von 90 Pf. pro waltung hat mehrere Waggons Prestohlen erworben, die in Praktiken an das Tageslicht gezogen worden sind, und sie sucht sich des Weizenmehls von den vorhandenen Beständen abhängig. 100 Stück abgegeben werden. Frauen von Kriegsteilnehmern und so gut oder schlecht es geht durch Erklärungen aus der fatalen Bir müssen uns nun einmal- und darin liegt doch wirklich kein sonstige Bedürfitge können sich von heute bis zum 15. Oktober Situation zu ziehen. Sie versendet folgende Notiz: nennenswertes Dpfer- damit abfinden, daß uns Weizenmehl nicht werttäglich von 9 bis 1 Uhr im Gemeindeamt, Bismarckstr. 1, Bei den im Berliner Steinfeggewerbe getroffenen Berein- in ganz bemfelben Umfang zur Verfügung steht wie in Friedens- Bimmer 1, melden. barungen handelt es sich in keinem Falle um Maßnahmen der Berliner Steinfeger- Innung.
durchaus angemessen" ist.
zeiten, können aber erfreulicherweise dieses nicht sehr erhebliche Minus reichlich durch Roggenmehl ergänzen. Auch in der Küche fann das Roggenmehl viel stärker als bisher verwendet werden, wie denn auch von jeher Roggenmehl auf dem Lande in der Küche namentlich zur Bereitung von Suppen ergiebig gebraucht wird.
Fahrradschwindler.
Drei von Wenn in der zweiten öffentlichen Ausschreibung ein Angebot warfen fie aus dem Fenster auf einen Unrathaufen. von 89 000 m. statt 118 000 erzielt und von der Tiefbau - diesen Ballen im Werte von 3500 M. haben sie dann auf einem gedeputation angenommen ist, so muß dieses Angebot als„ durchaus stohlenen Handwagen fortgeschafft, den vierten ließen fie liegen. Bon den Tätern fehlt jede Spur. unangemessen" bezeichnet werden. Die Annahme dieses unangemessenen Angebotes fennzeichnet das Verhalten der Tiefbaudeputation der Stadt Berlin , die schon seit Jahren, troh unserer Bemühungen, Hand in Hand mit ihr zur hebung unseres Ge- Ein neuer Fahrradschwindler ist im Norden der Stadt auf werbes zu arbeiten, unter Ablehnung aller unserer Bestrebungen, getreten. Es ist wieder ein falscher Feldgrauer, der unter den bein fast allen Ausschreibungen strupellos zu unangemessenen fannten Borspiegelungen Kindern die Fahrräder abschwindelt. Der Preisen, die teilweise weit unter den Selbstkosten bleiben, ihre Gauner, dem gestern ein Schüler aus der Wichertstraße ins Garn Arbeiten vergibt. ging, trägt Infanterieuniform mit den Gefreitenknöpfen. Er hat feine Bruft mit Nachbildungen des Eisernen Kreuzes und fächsischer und türkischer Auszeichnungen geschmückt und erzählt, daß er elf Monate an den Dardanellen gekämpft habe. Er fällt durch eine fünstliche Hand und Schnittwunden am Halse auf.
Soziales.
Es ist nicht richtig, daß die Besprechung der zur Abgabe von Preisen für die Arbeiten zur Wiederherstellung des Straßenpflasters Kriegsbeschädigte und Reichsverherungsanftalt. längs der Nordsüdbahn aufgeforderten sechs Firmen, in welcher Das Direktorium der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte eine Entschädigung von 24 000 m. vereinbart worden ist, von dem hat beschlossen, bei versicherten Kriegsbeschädigten die Berufsberatung Syndikus der Steinscher- Innung geleitet worden ist, vielmehr Einbrecher haben in der Nacht zum Donnerstag dem Militär- und Berufsumlernung als Heilverfahren im Sinne des§ 36 des haben die fraglichen sechs Firmen auf eigene Faust miteinander effektenlager von Stern, Kläger u. Cie. einen Besuch abgestattet. Am Versicherungsgesetzes für Angestellte vom 20. Dezember 1911 anzuverhandelt. Im übrigen werden wir den Beweis durch Gutachten Schornstein Hetterten fie in die Höhe und gelangten durch die zer- sehen und die Kosten hierfür auf Vorlage der Belege zu überantreten, daß der von den sechs Firmen vereinbarte Preis nur brochenen Fenster in die Geschäftsräume. Vier Rindlederballen nehmen, soweit sie nicht von dritter Seite übernommen werden. Mit den Landesversicherungsanstalten soll eventuell eine Vereinbarung hierüber getroffen werden. Die Reichsversicherungsanstalt übernimmt die Kosten der Berufsberatung und Berufsumlernung auch dann, wenn der bisher bei ihr versicherte Kriegsbeschädigte für einen Beruf ausgebildet wird, nach den er fünftighin nicht mehr zu den nach dem Versicherungsgesetz für Angestellte versicherten Angestellten zu rechnen ist. Die Berufsberatung und Berufsumlernung soll durch die für die Kriegsbeschädigtenfürsorge gegründeten öffentlich- rechtlichen Drganisationen erfolgen. Voraussetzung für die Kostenerstattung ist, daß der Reichsversicherungsanstalt Gelegenheit zur Entschließung über dieses besondere Heilverfahren vor dessen Einleitung in jedem Gegen dieses Verfahren blieb den Steinfeßfirmen unter den Einzelfalle gegeben wird. In Dringlichkeitsfällen wird von diesem durch den Krieg geschaffenen Arbeitsverhältnissen nichts anderes Erfordernis jedoch stillschweigend abgesehen werden. Innerhalb übrig als der Weg der Selbsthilfe durch Treffen von Vereinbadieses Rahmens übernimmt die Reichsversicherungsanstalt mithin: rungen, wie sie das Reichsgericht in vielfachen Entscheidungen als 1. Die Kosten der Hin- und Rückreise nach dem Ausbildungsort in der dritten Wagenklasse. Sofern den Kriegsbeschädigten als durchaus sittlich und moralisch anerkannt hat, falls die verabredeten Militärpersonen nach den hierfür geltenden Bestimmungen Preise angemessen" bleiben. Daß dies der Fall ist, ja daß die 21 Tonnen Heringe hat ein Kriegsschwindler unterschlagen, der als Versicherten der Reichsversicherungsanstalt bei Gesamtverabredeten Preife teilweise sogar noch unter der Grenze der die Rolle eines Kutschers spielte. Bei dem Fuhrherrn Adolf Herr- einkommen unter 2500 M. nach C. VIII zu§ 12 der EisenbahnAngemessenheit bleiben, find wir jederzeit zu beweisen bereit. mann in der Langhansstraße 96 zu Weißensee meldete sich vorgestern verkehrsordnung ein Anspruch auf Fahrpreisermäßigung zusteht, fann Wir sehen deshalb den Schritten der Tiefbaudeputation der abend als Kutscher ein Mann in mittleren Jahren, der erzählte, daß nur der hiernach zu berechnende Fahrpreis erstattet werden. Ein Stadt Berlin mit Ruhe entgegen. er aus dem Felde beurlaubt sei und die Gelegenheit wahrnehmen Ausweis zur Erlangung der den Versicherten der ReichsversicherungsP. Dtto, Dr. Gebauer, möchte, für seine Familie etwas zu verdienen. Herrmann nahm ihn anstalt zustehenden Fahrpreisermäßigung wird gegebenenfalls überDbermeister Syndikus daraufhin an und beauftragte ihn gestern morgen, 27 Tonnen fandt; hierzu ist die Bescheinigung der vorgesetzten Behörde oder der der Heringe nach verschiedenen Markthallen und Geschäften abzufahren. Drtspolizeibehörde oder eine Steuerveranlagung( Steuerzettel) über Steinfeger- Zwangsinnung zu Berlin . Der Kutscher tam nicht wieder. Statt feiner brachte abends ein das jährliche Gesamteinkommen erforderlich. Ihm Soweit die Erklärung der Steinsetzer- Innung. Zunächst versucht junger Mann das Fuhrwerk mit 6 Tonnen zurüd. 2. Die Kosten des Unterrichts und der notwendigen Unterrichtsdes mittel; fie zu bestreiten, daß es sich um Maßnahmen der Innung handelt; gegenüber hatte sich der Kutscher für den Sohn Fuhrherrn ausgegeben und hatte ihn gebeten, das Fuhrwerk auf eigene Faust seien die Unternehmer zusammen gelommen. Dem nach Hause zu bringen, weil er selbst noch etwas zu besorgen habe. Aufenthaltsorte gegen besonderen Nachweis bis zu einem täglichen 8. Die Kosten für Wohnung und Verpflegung am auswärtigen gegenüber ist durch Aussagen der bewerbenden Unternehmer selbst Der junge Mann hatte gesehen, daß der Kutscher viel Geld besaß. Verpflegungssatz von höchstens 6 M. Hat der Kriegsbeschädigte Anfestgestellt, daß sie auf Grund einer von der Innung eingeführten Er hatte also fast die ganze Ladung verkauft und das Geld für sich gehörige, deren Unterhalt er ganz oder überwiegend aus seinem Meldepflicht dem Geschäftsbureau der Innung von ihrer Be- eingeſtedt. Eine Tonne war ihm in Reinidendorf vom Wagen ge- Arbeitsverdienst bestritten hat, so wird nach Maßgabe des§ 38 des werbung Mitteilung zu machen hatten, es steht ferner fest, daß die fallen und geplagt. Er hatte die Heringe auf der Straße liegen Versicherungsgesetzes für Angestellte diesen ein Hausgeld gewährt. Verhandlungen durch den Syndikus der Innung, Herrn lassen. Wie der Ungetreue heißt, weiß man noch nicht. Er hatte Dr. Gebauer, geführt worden sind. Nicht zu erschüttern seine Papiere gestern morgen mitbringen sollen, sich aber damit ist weiter die Tatsache, daß 24 000 m. in Alzepten hinter- herausgeredet, baß er noch keine Beit gehabt hatte, sie von seinem legt werden mußten und hinterlegt worden sind zu dem 8wed früheren Arbeitgeber zu holen. Der Verfolgte ist mittelgroß und untersetzt, hat hellblondes Haar und Schnurrbart und trug auf seiner der Verteilung an die bei der Submission ausfallenden Firmen. Fahrt einen rehbraunen Anzug mit blauer Bluse und Sackschürze Demnach müsse diese Summen beim Angebot gleich mit in und einen grünlichen Hut. Er lispelt etwas. Betracht gezogen werden, um welche die Stadt gefchröpft wird. Denn dieses Geld kommt doch nicht dem die Arbeit ausführenden Unternehmer zugute, sondern den übrigen Unternehmern, welche gar nichts Leisten. Und das ist das Verwerfliche an dem Verfahren der Innungsmeister.
Zahlung ungewöhnlich niedriger Löhne ist ein Verstoß gegen die guten Sitten.
mit Streitigkeiten wegen Nichtzahlung der durch Tarif oder Die Kammern 1 und 2 des Gewerbegerichts, die sich öfter durch Anordnung von Militärbehörden festgesetzten Löhne für Militärarbeiten zu beschäftigen haben, stehen grundsäglich auf dem Standpunkt, daß die Arbeitgeber rechtlich nicht verpflichtet sind, diese Lohnfäße zu zahlen, daß es ihnen unbenommen ist, andere Löhne mit den Arbeitnehmern zu vereinbaren und daß, wenn eine solche Vereinbarung getroffen ist, nur diese,
Legitimationskarten für Reisende und für Gewerbetreibende. Das Polizeipräsidium teilt mit: Diejenigen Gewerbetreibenden, welche in Berlin eine gewerb Der Hinweis darauf, daß die Tiefbaudeputation es abgelehnt liche Niederlaffung befigen und im Jahre 1916 persönlich oder durch aber nicht der Tariflohn rechtliche Gültigkeit hat. Kürzlich habe, mit der Innung Hand in Hand zu gehen, ist charakteristisch. in ihren Diensten stehende Reisende für die Swede ihres Gewerbe- hat sich die Stammer 2 auf den von einem Kläger Die Innung wollte Breise festiegen und die Arbeit an die Unter- betriebes Waren auftaufen oder Bestellungen auf waren suchen hat sich die Kammer 2 auf den von einem Kläger nehmer allein vergeben, so daß die Stadt sich selber ausgeschaltet hätte. wollen, werden in ihrem eigenen Intereffe aufgefordert, die vertretenen Standpunkt gestellt: Wenn die Differenz zwischen Ein solches Hand in Hand gehen" ist mit Recht abgelehnt werden. hierzu gemäߧ§ 44, 44a der Reichsgewerbeordnung erforderlichen den im Einzelfall vereinbarten und den im Tarif festgesetzten Löhnen so erheblich ist, daß daraus die Ausbeutung einer NotWir lassen dahingestellt, wie die Angelegenheit juristisch zu be- Legitimationstarten für das Jahr 1916 baldigst zu beantragen. handeln ist, darüber wie fie moralisch zu bewerten ist, dürfte der Bolizeireviere 1, 2, 8, 5, 6, 12, 13, 14, 15, 16, 19, 20, 21, 22, gegen die guten Sitten, er ist deshalb nichtig und dem ArDer Antrag ist, wenn die gewerbliche Niederlassung im Bezirk lage des Arbeiters folgt, dann verstößt der Arbeitsvertrag taum ein Zweifel bestehen. Die Stadt wird die Pflasterarbeiten in eigene Regie nehmen 26, 27, 29, 37, 38, 40, 55 und 93 liegt, bei dem Polizeibezirksamt better sind angemessene Lohnsäge zu zahlen. Als solche sind Die Stadt wird die Pflasterarbeiten in eigene Regie nehmen Berlin- Mitte, Am Moltenmarkt 1, sonst bei dem für die gewerbliche die Tariflöhne anzusehen. müssen, wenn sie sich dieser Schröpfung entziehen will. Dabei lann Niederlassung zuständigen Revier zu stellen. Andernfalls würde bei sie sehr wohl auch die Bedingungen erfüllen, welche die Arbeiter der großen Anzahl der eingehenden Anträge die rechtzeitige Aus- Vorsitz des Justizrats Janjen tagte, diesen StandJetzt hat sich auch die Kammer 1, die am Freitag unter stellung nicht gesichert sein.
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organisation des Gewerbes gestellt hat.
Bekämpfung der Diphtherie.
Es wird noch darauf aufmerksam gemacht, daß die für die punkt zu eigen gemacht. Den Anlaß dazu gab die Klage Anträge zu benußenden Formulare, welche die zur Information der einer Heimarbeiterin, welche für die Firma Rosendorf Gewerbetreibenden erforderlichen Bemerfungen enthalten, von den Militärdrelljaden angefertigt und dafür einen Lohn Gewerbetreibenden selbst zu beschaffen sind; fie tönnen u. a. vom von 30 Pf. pro Stück erhalten hat, wobei sie 14-15 M. in Formularberlag von Karl Kühn u. Söhne, Berlin C, Breite Str. 25, der Woche verdiente. Nach Angabe des Vertreters der bezogen werden. Klägerin ist der vom Bekleidungsamt vorgeschriebene Lohn
Aus den Gemeinden.
Am Donnerstag abend trat der zur Vorberatung der Magistratsborlage über Maßregeln zur Bekämpfung der Diphtherie eingefegte Ausschuß zusammen. Einstimmig beschloß er die Magistratsvorlage mit der Aenderung der Stadtverordnetenversammlung zur Annahme zu empfehlen, daß die Beschränkung der Maßnahmen auf die ZeitDie Rettungsgesellschaft der Wassersportvereine von Berlin und für diese Jacken 1,17 M. pro Stück. Unter Berücksichtigung dauer von zwei Monaten fortfällt. Ebenfalls einstimmig schlug der Umgegend gibt bekannt, daß die Rettungsstation am Müggelsee, des Umstandes, daß einzelne kleine Nebenarbeiten von der sowie die damit verbundenen Warnungsstationen Ertner- lägerin nicht gemacht worden sind, hält sie einen Stücklohn Ausschuß vor, die ärztliche Behandlung den Armen- und Schul- Dämerigsee- Friedrichshagen , Köpenid und Woltersdorfer Schleuse von 92 Pf. für angemessen und fordert deshalb 257 M. Nachärzten zu übertragen, jedoch sollen den Patienten auch die für bon Sonntag, den 17. Ottober er. ab außer Betrieb ge- zahlung mit der Begründung, daß der Arbeitsvertrag, welcher Privat- und Kassenpraris eingerichteten Sprechstunden freistehen und jetzt werden. Es wird deshalb darauf hingewiesen, vor allem bei einen Stücklohn von 30 Pf. festfekt, gegen die guten Sitten ihnen freie Aerztewahl innerhalb des Bezirkes eines Armenamts Befahren des gefährlichen Müggelsees die größte Borsicht zu be- verstoße. zustehen. Der Versammlung ist ferner vorgeschlagen, von der vom obachten, da auf Hilfe der Rettungsgesellschaft nicht gerechnet werden Diesen Standpunkt erkannte die Rammer Magistrat am 1. Oftober beschlossenen Verwendung von Fürsorge- darf. nach langer Beratung an. Sie verurteilte schwestern zur Bekämpfung der Diphtherie mit Befriedigung Kenntnis den Beklagten, an die Klägerin 115,20 Mart zu nehmen und ihr Einverständnis mit dieser Maßregel zu erklären. zu zahlen. Die Begründung des Urteils lautet im wesentEin Antrag, den Magistrat zu veranlassen, in ähnlicher Weise lichen: Daß der Tarif für die Verträge der Arbeitnehmer des wie es Charlottenburg und Schöneberg kurz nach Ausbruch des Krieges Bekleidungsamts mit ihren Arbeitnehmern irgendwie von Begetan haben, durch Aufruf die Aerzte aufzufordern, sich zur BehandAus der Spandauer Stadtverordnetenversammlung. deutung sein kann, verneut die Kammer. Der Tarif des lung aller oder wenigstens der ansteckenden Krankheiten in Krieger- Vor Eintritt in die Tagesordnung ersuchte der stellvertretende familien bereit zu erklären, wurde gegen die Stimmen der sozial- Stadtverordnetenvorsteher, über die Beratungen in den geheimen Bekleidungsamts ist kein Gesetz, welches für jeden Vertrag demokratischen Ausschußmitglieder und des Professors Landau Sibungen Stillschweigen zu bewahren, da nach einem Schreiben des schließenden gilt, das Bekleidungsamt ist keine Behörde, Magistrats die Spandauer Zeitung" fürzlich aus einer geheimen welche gesetzgeberische Maßnahmen treffen kann. Es bleibt abgelehnt. Bei der Beratung wurde allseitig anerkannt, daß Sizung einen ausführlichen Bericht über den Gasanstaltsdirektor beim Abschluß von Arbeitsverträgen jedem überlassen, ob er sich schnelle ärztliche Hilfe dringend erforderlich ist, und betont, daß Sizing gebracht habe. an die vom Bekleidungsamt vorgeschriebenen Löhne zur Jnanspruchnahme von Armenärzten es eines Scheins des Bezirks- Zur Linderung der Wohnungsnot wurde die Aufnahme einer halten wolle oder nicht. In allen Fällen, wo oder Armenkommissionsvorstehers für die Familien der Kriegs- Anleihe von 1 Million Mark für Gewährung einer Sypothek und andere Löhne vereinbart sind, kommen nur diese in Betracht teilnehmer nicht bedarf; es genügt eine Legitimation, z. B. solche Leistung eines Baukostenzuschusses für die Waldfiedlung A.-G. ge- und der Tarif scheidet aus. Auf der anderen Seite kommt durch Vorweis der Unterstüßungsbogen. nehmigt. Für das Druckrohr nach dem städtischen Rieselgut Bansdorf aber in Betracht, daß jeder Vertrag, der gegen die guten wurden die Kosten in Höhe von 1 231 000 m. aus der aufzunehmen- Sitten verstößt, nichtig ist. Die in solchem Vertrage vereinden Rieselfeldanleihe bewilligt. barten Löhne gelten nicht als vereinbart, es treten deshalb Aus dem Rathause wird mitgeteilt: In der Presse ist in letter Gleichfalls bewilligt wurden 84 500 M. für den weiteren Aus- angemessene Löhne in Kraft. Der Tarif ist im vorliegenden Zeit darüber Klage geführt worden, daß es für das Publikum mehr- bau der Straßen in der Waldsiedlung. Falle insofern unberücksichtigt geblieben, als er vielleicht nicht fach nicht möglich gewesen sei, in den Mehlgeschäften die durch die Oberverwaltungsgerichtsschreibers auf Ermäßigung der Straßen- voll in Anwendung kommen fann. Die Kammer hat sich Eine längere Debatte entwidelte sich über ein Gesuch eines ohne weiteres für die hier in Frage kommenden Arbeiten Groß- Berliner Brotkarte neuerdings zugebilligte Mehlmenge von bahnmonatskarten. Nach diesem Gesuch soll neben den Werkstatt250 Gramm zu erhalten. Es ist gleichzeitig die Vermutung aus schreibern auch den im Anstellungsverhältnis stehenden Personen aus eigener Sachkenntnis auf den den Standpunkt gegesprochen worden, daß die Mehlverteilungsstelle Groß- Berlin den der königlichen Institute die Entnahme von Monatskarten zum stellt, daß ein Lohn von 60 Pfennig pro Stück angeGemeinden nicht genügend Mehl zur Verfügung stelle, um die beiden Preise von 5,70 M. statt 6 M. gestattet werden. Die Genossen Pie d messen ist. Die Spannung zwischen 60 und Mehlabschnitte der Brotkarte einzulösen. Tatsächlich liegt nicht etwa und Pieper vertraten den Standpunkt, daß eine Ermäßigung der 30 Pf. ist eine unverhältnismäßig große, der ein Fehler in der Organisation, sondern offenbar ein Mißverständnis hohen Straßenbahntarife sehr angebracht sei, jedoch müsse diese Er- Lohn von 30 Pf. steht in feinem Verhältnis auf feiten des Publikums vor. Allerdings ist der Mehlabschnitt der Brot- mäßigung allen Spandauer Einwohnern mit einem Einkommen zur Leistung. Eine Näherin, die Arbeit für einen so ununter 2000 M. zugute kommen. Nachdem vom Magistrat erklärt karte verdoppelt worden; aber nach wie vor berechtigt der Mehl- wurde, daß während der Kriegszeit eine Aenderung der Tarife verhältnismäßig niedrigen Lohn annimmt, muß sich in einer abschnitt nur zum Ankauf von Mehl, und nicht, wie nach den nicht angebracht sei, nach dem Ariege aber die ganze Frage der Notlage befunden oder aus Unerfahrenheit oder Leichtsinnignamentlich in westlichen Vororten gemachten Erfahrungen das Arbeiterkarten und Monatstarten neu geregelt werden solle, wurde keit gehandelt haben. Es liegt also der Fall vor, daß durch Bublikum anzunehmen scheint, zum Ankauf von ausschließlich das Gesuch abgelehnt. Ausbeutung der Notlage, der Unerfahrenheit oder des Leicht
Die Mehlabschnitte der Brotkarte.