daisy Soziales. Soziales.
Steinbergs Krawattenakademie.
Vor dem Gewerbegericht begegnete uns gestern ein alter Bekannter, der Kaufmann Adolf Steinberg. Er hatte vor einigen Jahren in der Deffentlichkeit unliebsames Aufschen erregt durch seine Krawattenakademie, deren Geschäftspraris zahlreichen Arbeiterinnen schwere Enttäuschungen und empfindlichen Schaden verursacht hat.
Bewachungskommandos von Gefangenenlagern. Proviantamt der 13. Inf.- Div.
laffen hat. Sie war mit St. auf dem Felde beschäftigt und wurde| Stollenbau- Kommando der 66. Inf.- Brig. Armierungs- Bataillone. von diesem zur Rede gestellt, weil sie bei der Zerkleinerung der Erd- Straßenbau- Komp. Nr. 35. schollen angeblich allzu gewissenhaft zu Werte ging. Als sie Widerspruch erhob, wurde K. ärgerlich und gebrauchte einige Redewendungen, die wie es im Urteil heißt, im Schriftdeutsch nicht üblich find, aber von der bäuerlichen Bevölkerung der fraglichen Gegend Die Verlust liste Nr. 52 der kaiserlichen Marine nicht als Beleidigung aufgefaßt werden. Der Meinung der Ange wird veröffentlicht. lagten, daß sie von K. schwer beleidigt worden sei und deshalb Die sächsische Verlustliste Nr. 206 meldet Verluste der Inf.habt habe, ist das Gericht nicht beigetreten. Die Revision ber Nr. 101, 103, 104, 107, 245; Landw.- Inf.- Regimenter Nr. 101, einen wichtigen Grund zur sofortigen Niederlegung der Arbeit ge- Regimenter Nr. 103, 106, 108, 177, 182; Ref.- Inf.- Regimenter Angeklagten wurde vom Reichsgericht verworfen, weil 104, 107; Ers.- Reg. Nr. 40; Ers.- Bataillone: Landw.- Reg. Nr. 101; nach den getroffenen Feststellungen eine gröbliche Beleidigung der Reg. Runge, Bat. Nordost, Landw.- Reg. Nr. 107; Maschinengew. Angeklagten durch ihren Dienstherrn nicht vorliege. Zug Nr. 134; Feld- Maschinengew.- Züge Nr. 68, 72, 73; Gardereiter; Karabinier- Reg.; Husaren Nr. 20; Feldart.- Regimenter Nr. 48, 64, 245; Armierungs- Bat. Nr. 85.
Aus aller Welt. Imol
Die Klage, welche jetzt das Gewerbegericht beschäftigte, gleicht auf ein Haar den Klagen, die vor Jahren schon vor Gericht und in der Presse gegen Steinberg erhoben worden sind. Eine Arbeiterin hat aus einem Zeitungsinserat entnommen, daß sie bei Steinberg das Krawattennähen erlernen kann und dann gleichfalls von Steinberg lohnende und dauernde Beschäftigung erhalten wird. Einen Lehrkurius hat die Klägerin allerdings durchgemacht und dafür 20 M. Lehrgeld sowie 13,80 m. für Material bezahlt. Friedrich der Große unter Zensur. Aber die lohnende und dauernde Beschäftigung blieb aus. Die Unser Wiener Parteiblatt, die Arbeiter- Zeitung ", schreibt: Klägerin ist auch der Meinung, daß sie in dem Lehrkursus nicht Die heutigen Zensoren haben aber schon gar nichts von dem richtig ausgebildet sei, daß ihr in dem Inserat falsche Vorspiege- Selbstvertrauen, das Friedrich der Große zeigte, als er einer unlungen wegen lohnender Beschäftigung gemacht worden seien bequemen Druckichrift gegenüber sagte:„ Niedriger hängen!" Im und deshalb verlangt ste die Rückzahlung des Lehr- Gegenteil, der Wiener Staatsanwalt scheut sich nicht einmal, dem geldes und des für Material entrichteten Betrages. Bor großen Preußenfönig selbst das Wort abzuschneiden. Es ist ja tahr, bem Gewerbegericht erfuhr die Klägerin durch die Ausführungen des er war in seiner Jugend ein arger Kezer und nicht umsonst hat Peklagten Steinberg, daß sie sowohl den Inseraten wie einem ihr ihn sein Vater als Querpfeifer" beschimpft. Daß aber Zitate aus übergebenen Prospekt eine zu große Vertrauensseligkeit entgegen feinem„ Antimachiavell", der in vielen Ausgaben anstandslos in gebracht hat. Hätte sie das Ding genau betrachtet was wohl Deutschland erschienen ist, dem Rotstift verfallen, war doch der Aera nur geschehen wird, wenn jemand der Sache mit Mißtrauen gegenüber- des Weißen- Fleck- Typhus, die wir jetzt erleben, vorbehalten. In ſteht dann würde sie bemerkt haben. daß der Unterricht von der Tat, der Staatsanwalt hat in der letzten Nummer des„ Kampf" Frau G. Steinberg erteilt wird, während das Versprechen lohnender den Artikel von May Adler Friedrich der Große über Krieg und und dauernder Beschäftigung von Herrn C. F. A. Steinberg aus- Frieden" vollständig unterdrückt. Der übrige Teil des Heftes blieb geht, der zwar den Arbeiterinnen diese verlockende Aussicht ſtellt, Damit aber feineswegs die Verpflichtung eingeht, allen Zöglingen man muß wirklich schon sagen erstaunlicherweise- unversehrt." seiner Frau Arbeit, geschweige denn lohnende und dauernde zu Ausführungen unseres Wiener Parteiblattes, das bekanntlich unter Immerhin war die österreichische Zensur nicht so grausam, diese geben. Präventivzensur erscheint, zu unterdrücken.
Db die Klägerin mit ihrem Anspruch gegen Steinberg durch bringen wird, hängt davon ab, ob sie im nächsten Termin beweisen fann, Steinberg habe ihr Versprechungen gemacht, die er nicht erfüllte und gar nicht erfüllen wollte.
Ein Landgerichtsurteil zu den Militärschneidertarifen. Ein uns soeben bekannt gewordenes, am 31. August ergangenes Urteil der 7. Ferien- Zivilkammer des Landgerichts I bestätigt den Standpunkt ,. welchen die Rammer 1 des Gewerbegerichts unter Vorsitz des Magistratsrat Dr. Leo seither eingenommen hat in der Frage, ob die von den Militärbekleidungsämtern vorgeschriebenen Stücklöhne auch in solchen Fällen bezahlt werden müssen, wo Arbeiter zu geringeren Löhnen Arbeit geleistet haben.
Im vorliegenden Falle handelt es sich um eine Klage des Schneiders Strache gegen die Firma Lar u. Löwenstein . Der Kläger wurde mit der Forderung auf Nachzahlung der Differenz zwischen dem Tariflohn und dem ihm gewährten Lohn abgewiesen. Die vom Magistratsrat Dr. Leo verfaßte Begründung des Gewerbegerichtsurteils fagt: Der für die Kriegsbekleidung in der Kommission des Gewerbegerichts festgestellte Tarif begründet fein Recht, so weit feine Positionen nicht mangels anderer Vereinbarungen als angemessen in Betracht kommen. Im übrigen müssen sie eine wertvolle Richtschnur bilden für die Vereinbarung der Löhne zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern und endlich werden sie maßgebend sein den verschiedenen Verbänden und insbesondere dem Kriegsbekleidungsamt insofern, als Abweichungen von den Normen des Tarifs die Entziehung weiterer Lieferungen für das Kriegsbekleidungsamt zur Folge haben dürften. Ucher diese disziplinaren Folgen hinaus hat aber ber Tarif eine privatrechtliche Wirkung nicht atten ihm, wie bislang allen Tarifverträgen, die gefegliche Grundlage eines Tarifgesetzes. Auch davon kann keine Rede sein, daß die Abweichung vom Tarif ein Verstoß gegen die guten Sitten im Sinne des§ 133 des Bürgerlichen Gesetzbuchs wäre. Denn jedem, fowohl Unternehmer wie Arbeiter, muß es freistehen, solange ein Hindernis durch Gesetz nicht besteht, den privatrechtlichen Arbeitsvertrag nach eigenem Ermessen abzuschließen, sofern er die oben erwähnten disziplinaren Folgen auf sich nimmt. Die tarifliche Mehrforderung entbehrt daher rechtlich der Grundlage und so war der Kläger abzuweisen.
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Das Hochwasser im Odergebiet. Die Oder ist, wie aus Br esIa u gemeldet wird, wieder im Steigen begriffen. Oberhalb Bres laus hat sich ein großer See gebildet. Jm Eulengebirge ist eine Katastrophe eingetreten. Der Verkehr ist überall unterbunden. Häuser und Fabriken sind eingestürzt, Dammbrüche tonnFeldfrüchten ist bedeutend. Die Neiße gleicht einem See. Die Talten nur mit größter Mühe verhindert werden. Der Schaden an sperre im Schlesiertal hat schon 5 Millionen Raummeter Wasser aufgestaut.
Bestrafung eines Wucherers. Von dem Landgericht in Dres den wurde der Viehhändler Hugo Kühn aus Bunzlau wegen Wuchers zu 1000 m. Geldstrafe verurteilt. Kühn hatte auf dem Dresdener Viehhof eine Kuh und zwei Bullen für 3502 M. angekauft und trotzdem jeglicher Zwischenhandel verboten war, innerhalb einer Stunde für 3631 m. weiterverkauft. Er hatte also im Handumdrehen an einem wichtigen Lebensmittel 159 m. verdient.
Brand cines Panoramagebändes. In München ist das auf der Theresienhöhe stehende, 1886 erbaute Panoramagebäude, das wertvolle Schlachtengemälde enthielt, niedergebrannt. Der Schaden ist außerordentlich groß. Es wird Brandstiftung angenommen.
Doppelfelbstmord eines Liebespaares. In Ammerland am Starnberger See ist Mittwoch ein Paar eingetroffen, das sich ein Zimmer mietete und Donnerstag früh tot darin aufgefunden wurde. Beide hatten sich vergiftet. Aus hinterlassenen Briefen geht hervor, daß es sich um einen Kaufmann aus Berlin und eine Frau aus Hamburg handelt. Der Doppelselbstmord dürfte das Ende eines Liebesdramas sein.
Verlustlisten.
Die württembergische Verlustliste Nr. 283 enthält VerTufte des Ers.- Inf.- Reg. Nr. 52; Landw.- Inf.- Reg. Nr. 120; Juf.Reg. Nr. 127; Res.- Inf.- Reg. Nr. 246; 3. Res.- Pionier- Komp.; Verluste durch Krankheiten; Berichtigungen früherer Verlustlisten.
Jugendveranstaltungen. Wilmersdorf
. Sonntag, den 17. Oftober, Herbstwanderung nach Spandau- Henningsdorf - Hermsdorf. Treffpunkt 6 Uhr morgens Jugendheim, Mannheimer Str. 51. Unkosten: 80 Pf. Café Bellevue eine Jugendfcier statt, bestehend aus Festrede, lünstlerisd). Lichtenberg . Sonnabend, den 16. Oktober, abends 8 Uhr, findet im musikalischen Vorträgen und Rezitationen.
Sonntag, den 17. Oftober, abends 6 Uhr, im Jugendheim , Dossestraße 22, Unterhaltungsabend. Freunde unserer Bewegung, insbesondere die schulentlaffenen Jugendlichen mit ihren Eltern sind willkommen. Reinickendorf - West. Sonnabend, den 16. Oktober, abends 8, Uhr, findet in den Eichbornsälen, Eichbornſtr. 60, ein Elternabend statt, bestehend aus Musif, Reziation, Theateraufführungen, lebenden Bildern( Wandergruppen) und Reizentanz. Einlaßkarte 20 Pf. Eltern sowie Freunde und Gönner der Jugend herzlich willkommen.
Eingegangene Druckschriften.
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Von der„ Neuen Zeit" ist soeben das 3. Heft vom 1. Band des 34. Jahrgangs erschienen. Aus dem Inhalt des Heftes heben wir hervor: Die Kriegswirtschaft. Von August Mai .- Die treibenden Kräfte des Weltkriegs. Von Ludwig Duessel. Der deutsch - österreichische Zollverein. Von Anton Hofrichter.( Schluß.) Feuilleton: Romantit und Zarismus. Adam Mickewicz' Totenfeier". Von Franz Diederich. Anzeigen: Dr. Adolf Braum, Internationale Berbindung der Gewerkschaften.
Alexander Schlice, Internationale Verbindungen der Gewerkschaften.
Die Neue Zeit" erscheint wöchentlich einmal und ist durch alle Burchbandlungen, Bostanstalten und Stolporieure zum Preise von 3,25 M. pro Quartal zu beziehen; jedoch kann diefelbe bei der Post nur pro Quartal abonniert werden. Das einzelne Heft kostet 25 Pfennig. Probenummern stehen jederzeit zur Verfügung.
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Von der ,, Gleichheit", Zeitschrift für die Interessen der Arbeiterinnen ist uns soeben Nr. 2 des 26. Jahrganges zugegangen. Aus dem Inhalt dieser Nummer heben wir hervor: Eine vorübergehende Erscheinung? Ein Schritt zum Frieden. Keir Hardie . Aus der Bewegung: Selma scheid. Spindler f. Tätigkeitsbericht der organisierten Genofsinnen von Lüden Notizenteil: Burgfrieden. der weiblichen Erwerbstätigen. Für den Frieden. Arbeitslosigkeit Sozialistische Frauenbewegung im Ausland. Frauenarbeit. Frauenstimmrecht. Die Frau in öffentlichen Aemtern.
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Die Gleichheit erscheint alle 14 Tage einmal. Preis der Nummer lich ohne Bestellgeld 55 Pf.; unter Kreuzband 85 Pf. Jahresabonnement 10 Pf. Durch die Post bezogen beträgt der Abonnementspreis vierteljähr 2,60 Mart.
erschienen, die eine ausführliche biographische Würdigung des verstorbenen Vom Wahren Jacob ist soeben die 21. Nummer des 32. Jahrganges englischen Sozialisten Seir Hardie bringt, der ein sehr gutes Bild desselben beigegeben ist.
Briefkasten der Redaktion.
Die juristische Sprechstunde findet für Abonnenten Lindenstr. 3, IV. Sof rechts, parterre, am Montag bis Freitag von 4 bis 7 Uyr, am Sonnabend bon 5 bis 6 1hr statt. Jeder für den Brieftast en bestimmten Anfrage Antwort wird nicht erteilt. Anfragen, denen keine Abonnements quittung beigefügt ist, werden nicht beantwortet. Eilige Fragen trage man in der Sprechstunde vor. Verträge, Schriftstücke und dergleichen bringe man in die Sprechstunde mit.
ist ein Buchstabe und eine Sahl als Mertzeichen beizufügen. Vriefliche
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Verluste folgender Truppen: Die Verlustliste Nr. 353 der preußischen Armee enthält Infanterie usw.: 66. Inf. Brig f. Stollenbau- Kommando. Garde: Garde- Jäger- und Garde- Schüßen- Bat. Gren.-, bezw. Inf.-, bezw. Füs.- Regimenter Nr. 6, 7, 8, 9, 14, 15, 16, 19( 5. auch P. 31. 1. Seit dem Jahre 1893. Bu 2. und 3. Darüber läßt sich nichts Inf.- Reg. Nr. 332), 21, 22, 26, 30, 31, 33, 34, 36, 37, 38, 53, 54, Bestimmtes sagen, da die Einziehung in den einzelnen Korpsbezirken ganz 56, 62, 69, 70, 76, 77, 79, 84, 85, 86, 94, 98, 128, 129, 130, 132, 135 verschieden stattgefunden hat, öffentliche Mitteilungen darüber aber nicht Gegen dies, am 21. April 1915 gefällte Gewerbegerichtsurteil( i. auch Festungs- Maschinengew.- Abt. Nr. 11 Diedenhofen), 138, gemacht wurden. P. S. 50. Die Wöchnerinnenunterstügung auf Grund legte der Kläger Berufung ein, die das Landgericht mit 143, 144, 146, 150, 151, 154, 155, 156, 160, 163, 165, 170, 175, 176, der Serankenversicherung des Ehemannes wird nur an Frauen der Kriegsfolgender Begründung verworfen hat: Wenn die Militärbehörde, 329, 331, 332, 335, 342, 359, 360, 362, 363, 364, 365( f. au teilnehmer gezahlt. Stillprämien werden gewährt. Wenden Sie sich an die dem Beklagten Arbeit übergeben hat, bestimmte Lohntarife den Festungs- Maschinengew.- Abt. Nr. 4 Met), 369 bis einschl. 376. find anmeldepflichtig. 2. M. die Säuglingsfürsorge, Großbeerenstr. 10. D. B. 27. Die Gegenstände Arbeitgebern vorgeschrieben hätte, so würden sich daraus nur recht- Res.- Inf.- Regimenter Nr. 7, 8, 11, 23, 24, 26, 27, 39, 46, 51, 52, Stadt Berlin , Alte Jakobstr. 33/35. 2. M. 000. An die Waisendeputation der R. 5. Ob die Möglichkeit einer liche Beziehungen zwischen dem Beklagten und der Militärbehörde 53, 74, 76, 77, 82, 84, 87, 88, 118, 130, 203, 204, 209, 210, 213 Bertauschung vorliegt, dies festzustellen ist uns jedenfalls weniger möglich ergeben und die letztere befugt sein, die Beklagte wegen Zuwider- bis einschl. 219, 221, 223 bis einschl. 229, 231, 232, 233, 235, 238 als Ihnen. Durch Wäschen oder österes Nnaßwerden kann das Tuch einhandlung gegen vertragliche Vereinbarungen haftbar zu machen.(. auch Inf. Reg. Nr. 331), 239, 252, 253, 256 bis einschl. 260, laufen, je nach Qualität mehr oder weniger. A. M. 99. Nein. Dem Kläger als Arbeiter, der mit der Beklagten einen bestimmten 263, 265, 266, 268. Ers.- Inf.- Reg. Nr. 28. Landw.- Inf.- Regi- 3. 23. 100. Ja, Sie müssen sich mit einem Antrag an das ErsatzArbeitslohn vereinbart hatte, geben diese für die Arbeitgeber be- menter Nr. 6, 7, 11, 15, 18( s. Landw.- Inf.- Reg. Nr. 84), 22, 23, bataillon des Regiments, von dem Ihr Mann eingezogen wurde, wenden. stehenden Lohnvorschriften aber keinen Anspruch auf Entlohnung 24, 32, 47, 49, 51, 53, 72, 76, 78, 84, 99, 118. Landst.- Inf.- Regi- Beschläge nur 1,05 m. gezahlt. P. B. 30. Für das Pfund Messing ohne Beschläge wird 1,50 W., mit nach dem Tarif. Dies würde nur dann zutreffen, wenn den Tarifen menter Nr. 3, 17, 20, 115. Brig.- Ers.- Bataillone Nr. 26( 1. Inf.- wenn sich der Hauswirt nicht schriftlich für eine bestimmte Zeit zum Nachlaß B. W. 37. Ja. G.. 21. 1. Ja, bom Generalkommando gesetzlich bindende Wirkung beigelegt wäre, Reg. Nr. 369), 49( f. Inf.- Reg. Nr. 365). Landst.- Inf.- Bat. verpflichtet hat. 2. Die Zahl bedeutet Fettleibigkeit, die Buchstabenwas der Kläger selbst nicht behauptet. I Cottbus, I Diedenhofen( s. 5. Landst.- Inf.- Ers.- Bat. Met), bezeichnung fennen wir nicht. Gertrud 33. Dagegen läßt sich nichts I Kosten, I Münster, IV Trier. Landst.- Inf.- Ers.- Bataillone: machen, Sie können mur unter Einhaltung der vorgeschriebenen 29. des 7. Armeekorps( Cleve), Frankfurt a. M., 8. des 6. Armee- Kündigungsfrist den Vertrag lösen. P. G. 11. Die betreffenden forps( Freiburg i. Schles.), 3. des 6. Armeekorps( Gleiwit), Harders- Gesebesvaragraphen können Sie bei uns in der Sprechstunde einsehen. hof, 5. Meh, Neuruppin , 5. Saarbrüden. Landst.- Inf.- Ausbildungs- K. 3. 28. Er wird, wie jeder andere Straigefangene, seiner förperlichen Bat. Kattowiz. Landst.- Inf.- Ers.- Komp. Görlik. Garnison - Bat. Fähigkeit entsprechend beschäftigt und erhält dafür ein fleines Entgelt. Der Spandau . Jäger- Bataillone Nr. 2, 5, 7, 14; Res.- Bataillone Nr. 16.. 1004. Der Pflichtteilanspruch verjährt in drei Jahren von der schriftliche Verkehr mit Familienangehörigen ist gestattet. und 24. Feld- Maschinengew.- Züge Nr. 97( f. Landw.- Inf.- Reg. Kenntnis des Erbanfalls an, ohne Rücksicht auf diese Kenntnis in 30 Jahren Nr. 118), 117( 1. Gren.- Reg. Nr. 7), 170(. Landw.- Inf.- Reg. von dem Eintritt des Erbanfalls an.- Adolf 55. 1. Die Kosten werden r. 118), 215( f. Inf.- Reg. Nr. 94); Festungs- Maschinengew.- Ab- nicht mehr eingetrieben. 2. Nein. 3. Die Einziehung wird jetzt sicher nicht teilungen Nr. 4( Graudena)( f. Landw.- Inf.- Reg. Nr. 99), 11 mehr erfolgen. ( Diedenhofen ), 13( Gouv. Posen); Res.- Festungs- Maschinengew.Abt. Nr. 4( Mez).
Gerichtszeitung.
Ein Flugblatt- Prozeß.
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O. 7. Nein.
Wetteraussichten für das mittlere Norddeutschland bis Sonnabendmittag. Im Dften vorwiegend heiter und trocken. Am Tage
SINGER NAHMASCHINEN
Wegen Anreizung zu Gewalttätigkeiten verschiedener Klassen der Bevölkerung begangen durch Verbreitung eines Flugblattes standen die Genossen Walcher, Götsch und Thetmeyer vor der Berliner Strafkammer. Als Zeugen waren die Genossen Scheidemann und Stadthagen geladen. Kavallerie: Kürassiere Nr. 1; Schwere Res.- Reiter Nr. 3; überall mild. Westlich der Oder, besonders morgens und abends, vielfach Genosse Scheidemann war aber zur Verhandlung nicht er- Dragoner Nr. 4, 6, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 17, 20, 22, 24; Husaren nebelig. schienen. Die Verhandlung fand auf Antrag des Staats- Nr. 2, 6, 8, 9, 10, 12, 13, 16; Ulanen Nr. 1( s. Kav.- Reg. v. Wedel), anwalts, der vom Verteidiger Thetmeyers, dem Genossen 3, 4, 15, 16; Jäger zu Pferde Nr. 1( s. Kav.- Reg. v. Wedel ); Kav.Rechtsanwalt Heinemann unterstützt wurde, unter Aus- Regimenter Nr. 88 und v. Wedel; Landw.- Kav.- Reg. Nr. 2; 3. Landschluß der Offentlichkeit statt. Dem Antrage widersprachen Sturm- Gskadron des 17. Armeekorps; Res.- Kav.- Abt. Nr. 82. die Angeklagten Walcher und Götsch, sowie deren Verteidiger 57, 61, 66, 73, 74, 75, 81, 88, 90, 95, 108, 241; Ref.- Regimenter Feldartillerie: Regimenter Nr. 4, 6, 8, 35, 39, 41, 50, 52, 53, Dr. Weinberg. Der Staatsanwalt beantragte gegen Nr. 15, 20, 44, 46, 56, 60, 62, 65, 66, 69; Landst.- Batterien: 2. und Walcher zwei Jahre, gegen die beiden anderen Angeflagten 5. des 17. Armeekorps. neun Monate Gefängnis. Das Gericht sprach die Angeklagten Fußartillerie: 2. Garde- Reg.; Regimenter Nr. 4, 15, 20; Res.von der Anklage der Anreizung zu Gewalttätigkeiten frei, Regimenter Nr. 1, 7, 18; Bataillone Nr. 23, 86 und 56; Batterien ORIGINAL Stehendem Schild verurteilte aber wegen Verstoßes gegen§ 9b des Belagerungs. r. 102, 328 und 367. zustandsgesetzes Walcher zu drei Monaten, Götsch zu zwei nr. 1, I. und II. Nr. 2, II. Nr. 3, 1. Nr. 4, I. und II. Nr. 5, Pioniere: Regimenter Nr. 19, 25, 35; Bataillone: I. und II. Monaten und Thetmeyer zu sechs Wochen Gefängnis. Walcher I. Nr. 6, I. Nr. 7, I. Nr. 8, I. Nr. 9, I. Nr. 10, II. Nr. 11, I. Nr. 15, und Götsch wurde auf die Strafe je ein Monat Untersuchungs- II. und III. Nr. 16, I. Mr. 17, II. Nr. 26, II. Nr. 27; Kompagnien haft angerechnet; beide sollten auch aus der Haft ent- Nr. 107, 108, 233; Res.- Kompagnien Nr. 82 und 90; 3. Landw.Lassen werden. Komp. des 6., 2. des 7. und 1. des 18. Armeekorps. Leichte Minenwerfer- Abt. Nr. 275; Mittlere Minenwerfer- Abteilungen Nr. 104, 136, 167, 168; Schwere Minenwerfer- Abt. Nr. 50.
für Hausgebrauch und für den Erwerb. Zu haben in den Läden mit nebenoder durch deren Agenten.
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Ländliche Dienstboten und das Kriegszustandsgesetz. Das Reichsgericht verhandelte dieser Tage über die Frage, bahn- Betriebs- Komp. Nr. 25. Fernsprech- Abt. der 1. Landw.- Div. Verkehrstruppen: Militär- Eisenbahndirektion Nr. 1. Gisen- Frack-, Gifen- Frack-, Smoking-, Gehrock- Verleih- Institut ob eine in Bayern auf Grund des Kriegszustandsgesetzes er- Starkstrom- Abt. der 14. Res.- Div. Feldfliegertruppe. lassene Anordnung zu Recht besteht.
Train: Div.- Brückentrain Nr. 29 der 29. und Nr. 54 der Vom Landgericht Straubing war am 28. Juli eine Dienstmagd 54. Juf.- Div. Fuhrparkkolonne Nr. 6 des 2. Armeekorps. Res.wegen Vergehens gegen das Kriegszustandsgesetz zu drei Wochen Bäckereikolonne Nr. 2 des 7. Armeekorps. Gefängnis verurteilt worden. Auf Grund dieses Gesetzes hatte Munitionskolonnen: Inf.- Munitionskolonne der 105. Inf.die Militärbehörde im Interesse der Sicherung der Ernte angeordnet, Div. Fußart.- Munitionskolonne Nr. 222 des 14. Armeekorps und daß landwirtschaftliche Dienstboten während des Kriegszustandes Nr. 5( 21. Armeekorps) der 80. Res.- Div. ohne Genehmigung ihrer Dienstherren oder ohne einen wichtigen Sanitäts- Formationen: Ref.- Sanitäts- Komp. Nr. 8 Grund ihre Arbeitsstelle vor Abschluß der Erntearbeiten nicht ver- 15. Res.- Div. Feldlazarett Nr. 2 des 8. und Res.- Feldlazarett Tassen dürfen. Dieser Anordnung hat die Angeklagte zuwider gehandelt, Nr. 49 des 7. Reservekorps. Etappen- Sanitäts- Kraftwagen- Abt. indem sie ohne wichtigen Grund ihren Dienst bei dem Landwirt K., Nr. 9.
der
bei dem sie schon drei Jahre in Stellung war, plöglich vers Stollenbau, Armierungs- und Straßenbau- Formationen:
S. Berg Nachf. Borchardt,
jetzt Friedrichstraße 122/123.
Verwendet ,, Kreuz- Pfennig" Marken
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Wo am Orte nicht zu haben, wende man sich an
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Berlin. Abgeordnetenhaus Zimer12.
SAMMLUNG1914