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Gerichtszeitung.

Revision im Prozeß Walcher.

berg 3( s. Inf.- Reg. Nr. 378). Landwehr- Infanterie- Regimenter Nr. 9, 10, 11, 18, 21, 23, 24, 25, 26, 37, 46, 49, 51, 57, 66, 72, 75, 76, 78, 99, 109. Landsturm- Infanterie- Pataillone: Anklam  , IV Bonn, II Braunschweig, II Cöln, IV Darmstadt, I Dt.- Eylau, I und II Gleiwik, Gumbinnen  , Lennep  , II Posen, I Spandau,

stattfindet und sich auf die Vorräte von Brotgetreide, Hafer und Mehl erstreckt. Die Aufnahme der Brotgetreide- und Hafervorräte bezieht sich auf sämtliche landwirtschaftliche Betriebe. Von der Aufnahme der Mehlvorräte werden die Unternehmer landwirtschaft­licher Betriebe, die das Recht als Selbstversorger in Anspruch ge= nommen haben, betroffen. Außerdem werden die Brotgetreide-, Die Genossen Walcher, Götsch und Tetmeyer waren II Stade, IV Trier. Landsturm- Infanterie- Ersatz- Bataillone: Hafer- und Mehlvorräte festgestellt, die sich im Gewahrsam von bekanntlich wegen Verbreitung des Flugblattes" Hinter den 1. des 6. Armeekorps( Brieg  ), 4. Hannover  , 12. des 4. Armeekorps Kommunalverbänden oder für einen Kommunalverband als Emp- Kulissen in großer Zeit" angeklagt. Die Strafkammer hatte( Magdeburg  ). Garnison  - Bataillon Spandau  . Jäger- Bataillone fänger am Erhebungstage auf dem Transport befinden oder von sie von der Anklage der Anreizung zu Gewalttätigkeiten verschie- Nr. 1 und 6; Reserve- Bataillone Nr. 3, 9, 11, 18(. auch Minen­Kommunalverbänden bereits an Bäder, Konditoren oder Händler dener Klassen der Bevölkerung freigesprochen, wegen Verstoß gegen werfer- Kompagnie Nr. 246) und 21. Maschinengewehr- Abteilungen sowie an Tierhalter abgegeben, aber am 16. November noch vor-§ 9b des Belagerungszustandsgesetzes aber zu 3 Monaten, 2 Mo- Nr. 2, 4, 7, 9; Ersatz- Maschinengewehr- Kompagnie des 10. Armee­handen sind. Die Betriebsinhaber sind zur genauen Anzeige ihrer haben jetzt die Angeklagten und der Staatsanwalt 78( 1. Inf.- Reg. Nr. 56), 89( 1. Inf.- Reg. Nr. 115), 108( ſ. Inf.­naten und 6 Wochen Gefängnis verurteilt. Gegen das Urteil forps; Feld- Maschinengewehr- Züge Nr. 49( s. Inf.- Reg. Nr. 354), Vorräte verpflichtet. Revision eingelegt. Der Staatsanwalt ist der von ihm bereits Reg. Nr. 132).

Weinstein als Rohstoff für Kriegsmaterial. Bom Genfersee wird berichtet, daß fremde Händler die dortigen Weingegenden bereisen, um Weinstein zu kaufen, den sie bis zu 3 Fr. per Kilogramm bezahlen. Einem Besizer in Alberges wurden für den aus seinen Fässern gefragten Weinstein mehr als 2000 Fr. aus­bezahlt. Dieses bis jetzt ziemlich unbeachtete Naturprodukt soll zur Fabrikation von Granaten mit giftigen Gasen verwendbar sein.

Kriegsgewinne.

Die Carlshütte A.-G. für Eisengießerei und Maschinenbau in Altwasser, Schlesien  , die im Vorjahre keine Dividende zahlte, ver­teilt diesmal 7 Proz.

Soziales.

Schuß weiblicher Angestellter.

Welchen Angriffen weibliche Angestellte von seiten ihrer männlichen Vorgesekten zuweilen ausgesetzt sind, zeigte sich in einem vor der 5. Kammer des Berliner   Kaufmannsgerichts verhandelten Prozeß.

in der Anklage vertretenen Ansicht, die Angeklagten hätten auch Kavallerie: Dragoner   Nr. 9; Husaren Nr. 6; Ulanen Nr. 6 zu Gewalttätigkeiten angereizt. Die Anreizung soll unter anderm( f. Kav.- Reg. v. Kaufmann) und 16; Kavallerie- Regiment v. Kauf­darin liegen, daß die Angeklagten durch die Aufforderung, den mann; Landwehr- Kavallerie- Regiment Nr. 1. sozialistischen Tempel zu säubern, wie jener Nazarener die Phari- Feldartillerie: 5. und 6. Garde- Regiment; Regimenter Nr. 4, jäer aus dem Tempel peitschte, und durch den gesamten Inhalt 8, 11, 15( 1. Feldart.- Reg. Nr. 95), 17, 20, 25, 36, 40, 44, 53, 62, des Flugblatts diejenigen Arbeiter, welche mit der von der Mehr- 74, 76, 86, 95, 108, 111, 220; Reserve- Regimenter Nr. 1, 16, 18, heit der sozialdemokratischen Fraktion gewollten Politik nicht ein- 49, 62; 1. Landwehr  - Batterie des 14., Landwehr- Batterie des 15. verstanden sind, aufgefordert haben, die dieser Mehrheit ange- und 1. Landsturm- Batterie des 2. Armeekorps. hörenden Personen unter Gewalttätigkeiten aus der Sozialdemo= fratie zu entfernen".

Inserate und Presse.

Fußartillerie: 1. und 2. Garde- Regiment; Regiment Nr. 5; Reserve- Regimenter Nr. 3, 8, 20; Fußartillerie- Bataillon Nr. 22; Batterien Nr. 262, 263, 333, 486. Mörser- Regiment Nr. 6.

Pioniere: I. und III. Garde- Bataillon; 1. und 2. Landwehr­Der Oberbefehlshaber in den Marken hat das Anpreisen von Kompagnie des Gardekorps. Regimenter Nr. 18, 19, 24, 25; Heilmitteln für Geschlechtskrankheiten durch nicht approbierte Aerzte Bataillone: I. Nr. 1, I. Nr. 3, I. und II. Nr. 4, II. Nr. 6, I. Nr. 7, verboten. Wegen Verstoßes gegen diese Verordnung war auf II. Nr. 11, I. Nr. 14, III. Nr. 16, I. Nr. 26, III. Nr. 28; Reserve­Grund des§ 9b des Belagerungszustandsgesetzes der Inseraten- Bataillon Nr. 39; Reserve- Kompagnien Nr. 81, 84, 85, 86; 2. Land­redakteur der Berliner Volkszeitung" Paul Gräb zu 3 Tagen wehr- Stompagnie des 15. sowie 1. und 2. des 18. Armeekorps; Gefängnis verurteilt worden. In seiner Revision behauptete der Pionier- Abteilung der 4. Kavallerie- Division. Feld- Scheinwerfer­Mittlere Minenwerfer- Abteilungen Nr. 119 und Angeklagte, er habe geglaubt, daß diese Anzeige nicht gegen das Zug Nr. 268. Berbot verstoße. Der Reichsanwalt hielt diesen Einwand für 172; Schwere Minenwerfer- Abteilungen Nr. 2 und 51; Minen­begründet, da er sich nicht auf einen Rechtsirrtum, sondern auf werfer- Kompagnie Nr. 246. einen tatsächlichen Irrtum beziehe. Das Gericht hätte prüfen Verkehrstruppen: Militär- Eisenbahndirektion Nr. 3. Bahn­müssen, ob der Angeklagte zu seinem Irrtum durch Fahrlässigkeit hofs- Kommandantur Stettin  . Armee- Fernsprech- Abteilung Nr. 17; gekommen sei. Das Reichsgericht verwarf jedoch am Freitag Fernsprech- Abteilung des 18. Reservekorps und solche der 48. Ne­Sie Revision, weil der Angeklagte sich in der Hauptverhandlung serve- Division. Feldfliegertruppe. Train: Train- Abteilung Nr. 6. Proviantkolonne Nr. 2 der nicht darauf berufen hat, daß er sich in einem tasächlichen Irrtum befunden habe. Bugarmee, Nr. 3 des 7. Armeekorps und Nr. 4 der 22. Infanterie­Ma­gericht I in Berlin   am 15. Mai der Inseratenredakteur des Alge- gazin- Fuhrparkkolonne Nr. 20 der 2. Armee. Wegen Bergehens gegen die gleiche Verordnung ist vom Land- Division; Leichte Provianttolonne Nr. 1 des 5. Armeekorps. meinen Wegweisers", Emil Mäder, zu einem Tage Gefängnis verurteilt worden. Munitionsfolonnen: Reserve Infanterie- Munitionsfolonne Der Angeklagte hat geltend gemacht, daß er Nr. 35 der 2. Garde- Reserve- Division; Artillerie- Munitionsfolonne geglaubt habe, die Anzeige verstoße nicht gegen die Verordnung, Nr. 3 des 1. Armeekorps und Nr. 2 der 113. Infanterie- Division. weil es sich um die Schrift eines Arztes gehandelt habe. Auf die Revision des Angeklagten hob das Reichsgericht das Urteil Gasdekorps, Nr. 2 des 4., Nr. 2 des 10., Nr. 1 des 17. Armeekorps Sanitäts- Formationen: Sanitäts- Kompagnie Nr. 2 auf und verwies die Sache an das Landgericht zurück. Der von und Nr. 50 der 50. Infanterie- Division; Reserve- Sanitäts- Kom­dem Angeklagten behauptete Irrtum war kein solcher über das pagnie Nr. 20 des 6. Reserveforps und Nr. 45 der 45. Reserve­Strafgesetz, sondern ein tasächlicher. Das Landgericht hätte prüfen Division. Sanitätsstaffel der 3. Landwehr- Division. Feldlazarett müssen, ob der Angeklagte durch Fahrlässigkeit zu diesem Irrtum Nr. 5 der 35. Reserve- Division und Nr. 1 der 107. Infanterie­gekommen ist, und ihn nur bei Bejahung dieser Frage im Sinne des Division; Reserve- Feldlazarett Nr. 38 des 7. Reservekorps, Dieuze  , Mühlhausen   i. Th. und Sagan. Krankenzug Nr. 1 des 14. Armeekorps. Freiwillige Krankenpflege. Armierungs- Bataillone.

Die dort gegen die Angelgerätefabrik von Franz Biegensped Klage erhebende Kontorangestellte hatte, wie sie in der Verhand= lung ausführt, sehr unter den Verfolgungen des mitangestellten Reijenden T. zu leiden. Als die Klägerin allen Annäherungs­versuchen gegenüber fest blieb, brach der Abgewiesene im Geschäft einen Streit vom Zaune, um sie aus der Stellung zu bringen. Sein verwerfliches Vorhaben gelang ihm auch, denn es erfolgte plötzlich die Entlassung der Klägerin, angeblich wegen Gebrauchs unanständiger Redensarten im Geschäftslokal. Der beklagte Fabri­tant bestritt in der Verhandlung, daß die Affäre mit dem Reisen­den irgendeinen Einfluß auf die Entlassung gehabt habe, was die Klägerin mit dem Reisenden privatim vorhabe, ginge ihn gar nichts an. Mit welchen Mitteln dieser Reisende gegen die Kon­toristin arbeitete, geht aus einem Drohbrief des T. hervor, den diese im Original dem Gericht vorlegt. In diesem an die Klägerin gerichteten Briefe heißt es u. a.: Sollten Sie meiner Frau irgend etwas mitteilen, dann kostetes Ihre Schädeldecke, dessen fönnen Sie sicher sein! Wären Sie nicht geflogen, 21 des Preßgefehes verurteilen können. dann hätte ich Sie massatriert!" Nach eingehender unter Ausschluß der Oeffentlichkeit geführter Beweisaufnahme kam das Kaufmannsgericht zur Verurteilung der Beklagten   in Höhe des geforderten Restgehalts von 100 M. Die Entlassung sei durchaus unberechtigt gewesen. Nach dem Ergebnis der Beweis­aufnahme stehe die Klägerin einwandfrei da, die gegen sie aus­gesprochenen Beschuldigungen haben sich nicht bewahrheitet.

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Jugendbewegung.

Arbeiter- Jugend.

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Verlustlisten.

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des

Die sächsische Verlustliste Nr. 211 bringt Verluste der Die Verlustliste Nr. 361 der preußischen Armee enthält Reserve- Infanterie- Regimenter Nr. 101, 104, 106, 107; Fuß­Verluste folgender Truppenteile: artillerie- Regiment Nr. 12; Reserve- Fußartillerie- Bataillon Nr. 12; Fußartillerie- Batterie Nr. 123; Leichte Feldhaubigen- Abteilung Reserve- Sanitäts- Kompagnie Nr. 2, 12. Reserve- Armeekorps; Frei­willige Krankenpflege; Rejerve- Fuhrparkfolonne Nr. 4, 12. Reserve­Armeekorps; Reserve- Bäckerei- Kolonne Nr. 33, 27. Reserve- Armee­forps.

Infanterie usw.: Garde: 1., 3., 4. und 5. Garde- Regiment zu Fuß; 6. und 7. Garde- Inf.- Reg.; Garde- Grenadier- Regimenter Nr. 192; Sanitäts- Kompagnien Nr. 2, 19. Armeekorps, Nr. 123; Alexander und Franz; Garde- Jäger- Ersatz- Bataillon. Grenadier­bzw. Infanterie- bzw. Füsilier- Regimenter Nr. 9, 10, 11, 12( siehe auch Schivere Minenwerfer- Abteilung Nr. 2), 15, 18, 20, 23, 25, 31, 33, 34, 35, 49( s. Landw.- Inf.- Reg. Nr. 49), 51, 52( s. Res.- Inf. Reg. Nr. 52 und Schwere Minenwerfer- Abt. Nr. 2), 53, 54( s. Land­wehr- Inf.- Reg. Nr. 49), 55, 56, 59, 62 bis einschl. 66, 69, 70, 73, 76, 77, 78, 79, 81, 82, 83, 84, 86, 87, 88, 91, 95, 98, 99, 113, 115, 117, 132, 135, 137, 141, 144, 145, 146, 147, 150, 151, 152, 157, 161, 163, 164, 165, 166, 168, 169, 171, 173, 174, 175, 193, 352, 353, 354, 358, 361, 362, 371, 378. Reserve- Infanterie- Regimenter Die Nr. 9, 12, 18, 20, 22, 23, 24, 25, 35, 52, 55, 59, 66, 74, 75, 76, 77, 79, 81, 84 87, 90, 91, 109, 111, 201, 211( j. Minenwerfer- Komp. Nr. 246), 226, 227, 231, 232. Ersatz- Infanterie- Regiment Königs­

Die soeben erschienene Nr. 22 des siebenten Jahrganges hat unter anderen folgenden Inhalt: Die freie Jugendbewegung in der Striegszeit. Philosophie und Sozialismus.( Schluß.) Von Hans Marchwald. Der Bauchredner( Schluß.) Von Emil Unger. Welt und Jch. Gedicht von Friedrich Hebbel  . Die japanischen Glücksgötter.( Mit Abbildungen.) Von Elfriede Schäfer. Gine neue Sage pom ersten Menschen. Von S. Drucker. Auf Wacht posten im Schüßengraben. Gedicht von Ludwig Seyler. Kastanie. Kon Ernst Almsloh. Aus der Jugendbewegung. Herbst. Gedicht von Storm.

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Da zu der am 31. Oktober cr. an beraumten Wahl nur ein Wahlvor­schlag eingegangen ist, so gelten die Vorgeschlagenen als Ausschußmit­glieder gewählt.

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Die für den 31. Oftober 1915 an­beraumte Wahl findet daher nicht statt.

Anfechtungen gegen die Gültigkeit der Wahl find innerhalb einer Woche bei dem unterzeichneten Borstand an zubringen.

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Der Schluß der württembergischen Verlustliste Nr. 287, deren Inhalt gestern mitgeteilt wurde, wird veröffentlicht. Die württembergische Verlustliste Nr. 288 enthält Ver­Tuste des Brigade- Ersatz- Bataillons Nr. 53; Reserve- Infanterie­Regiment Nr. 119; Füsilier- Regiment Nr. 122; Grenadier- Regi­ment Nr. 123; Infanterie- Regimenter Nr. 125, 126, 180; Berichti­gungen früherer Verlustlisten. Die Verlustliste Nr. 54 der Kaiserlichen Marine wird veröffentlicht.

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Hierdurch geben wir ergebenst bekannt, daß infolge der im Braugewerbe Herrschenden, allgemein bekannten wirtschaftlichen Verhältnisse und im Verfolg entsprechender Berhandlungen mit den Vertretern aller Gastwirts- und sonstigen Interessenten- Berbände sich für die Brauereien die Notwendigkeit einer nochmaligen Preiserhöhung, und zwar um 5 Pfennig für das Liter Faßbier und 6 Pfennig für das Liter Flaschenbier, ergeben hat. Dementsprechend tritt gleichzeitig eine Erhöhung aller Berkaufs- und Ausschantpreise ein. Die neuen Preise treten am

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Berlin  , den 28. Oftober 1915.

Gemeinsame Kommission der Berliner   Malzbier- Brauereien und Gastwirtsverbände.

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