Zerschunden und zerschlagen kehrt ein Schüler nach Hause. Der Vater im Feldgrau kehrt in seine Wohnung zurück und sieht zu feinem Entfegen seinen vom Lehrer böse zugerichteten Sohn. Er schreibt an den Lehrer folgenden Brief:
An Herrn Lehrer...
62. Gemeindeschule,
hier.
Als ich am 26. Ott. nachmittags 5 Uhr vom Dienst zurückkam, hörte ich, daß mein Sohn Adolf wegen angeblich begangener Ungehörigkeiten im Klassenzimmer gestraft worden sei.
Die Schuld oder Mitschuld kann hier unerörtert bleiben. Von Interesse ist die Strafart und der geübte Strafvollzug. Die meinerseits vorgenommene Besichtigung meines Sohnes ergab, daß an der linken oberen Stirnseite die Kopfhaut verlegt und eine starke rot gefärbte Anschwellung, sog. Beule, vorhanden war. Ferner zeigten sich am Halse blutrot unterlaufene Striemen, die angeblich von Schlägen mit der Hand herrühren sollten. Soweit meine persönlichen Feſtſtellungen. Nach Aussage meiner Frau war bei meinem Jungen nach Rückkehr von der Schule die linte Gesichtsseite angeschwollen und zahlreiche Fingerabdrücke auf der Wange sowie am Halse sichtbar. Gegen eine derartige unpädagogische Behandlung eines elfjährigen Schülers lege ich entschieden Verwahrung ein und ersuche um Aufklärung, weshalb die gegen meinen Sohn geführten Schläge gerade gegen den Kopf und Hals gerichtet waren, die doch bekanntlich die größten Schädigungen für den jugendlichen Organismus herbeiführen können. Achtungsvoll
Der Lehrer antwortete:
Unterschrift.
R. H. mit dem ergebenen Bemerken zurück, daß Ihr Sohn wegen ungebührlichen Benehmens von mir in Ermangelung eines Stockes eine Ohrfeige erhielt. Als er darauf seinen Platz aufiuchte und seinen Trotz durch Werfen des Stuhles zum Ausdruck brachte, erhielt er mehrere Schläge von mir auf die Hände, welche er allerdings por dem Gesicht hatte. Ich bestreite ganz entschieden, Ihren Sohn auf den Kopf, wo angeblich die Beule sein soll, und auch an den Hals geschlagen zu haben, gebe aber zu, daß vielleicht in der Aufregung ein Schlag mehr gefallen ist, als not wendig war. Die Mitschüler, welche neben Ihrem Sohne sagen, werden bestätigen, daß ich in der geschilderten Weise Ihren Sohn
Hochachtungsvoll
Unterschrift des Lehrers.
Die Antwort des Herrn Lehrers ist bemerkenswert. Er gibt selber zu, in der Aufregung mehr geschlagen zu haben als notwendig war. Das mindeste wäre gewesen, daß er dann ein Wort der Entschuldigung gefunden hätte, damit Schule und Haus sich nicht ganz entfremden.
An den Wochentagen der Wintermonate ist der Garten von 8 Uhr früh bis zur Dämmerung, die Schaugewächshäuser mit Ausnahme des Sonnabends von 10-4 Uhr für die Inhaber von Grlaubnisscheinen, welche den bei den Pförtnern käuflichen Führern beiliegen, zugänglich.
Das Botanische Museum ist jeden Mittwoch von 10-3 und jeden ersten Sonntag im Monat von 11-2 Uhr bei freiem Eintritt geöffnet.
Aus den Gemeinden.
gericht erfuhr, daß nicht die Firma, sondern ein von derselben beschäftigter Schneidergeselle der Arbeitgeber der Arbeiterin gewesen sein soll.
Die Klägerin, welche von der Firma Leopold Ascher einen Lohnrest von 17 M. fordert, hat im Geschäftslokal dieser Firma Heimarbeit an Militärjacken bekommen. Die Vertreterin der Firma behauptet, diese Arbeit sei auf Rechnung ihres Gefellen gemacht worden, der auch den dafür zahlenden Lohn von der Firma erhalten, aber eines Tages aufgehört habe, ohne die Forderung der Klägerin zu begleichen. Die Firma beschäftige zwei derartige Ge sellen, denen es überlassen sei, Näherinnen nach Bedarf auf eigene Rechnung Zu beschäftigen. Wie sich in der Verhand
lung herausstellte, konnte die Klägerin nach der ganzen Art anderes annehmen, als daß sie für
Erhöhte Unterstütung für Kriegerfrauen in Neukölln. Die Kriegsnotstandskommission beschloß in ihrer des Betriebes nichts letzten Sitzung den Ehefrauen der Kriegsteilnehmer neben der die Firma Ascher arbeite und die beiden Schneider die Reichsunterstützung von 15 M. pro Monat ab 1. November und den Arbeiten als Angestellte der Firma ausgaben. Die Direttrice, bisher gezahlten 12 M. Gemeindeunterſtügung weitere 3 M. welche das Geschäft selbständig leitet, weil der Inhaber im Felde Zuschuß zu gewähren. Diese erhöhte Unterstützung soll in Form steht, ist so vorsichtig gewesen, sich von der Klägerin bei deren Abvon Brennmaterialien gewährt werden. Zu diesem Zweck wird an gang eine Ausgleichsquittung unterschreiben zu lassen, die unterstützungsbedürftigen Frauen eine Karie mit Bons wodurch die Klägerin bescheinigt, daß sie weder an die Firma noch verabfolgt, und können darauf 250 Prepfohlen oder eine an als Zwischenmeister bezeichnete Schneider Ansprüche habe. entsprechende Menge Ktoks bei den Händlern entnommen Ahnungslos hatte die Klägerin diese Quittung unterschrieben und werden. Die Regelung über die Höhe der Zuschläge zu der vom erst vor dem Gewerbegericht erfuhr sie, welche Bedeutung das SchriftReiche gewährten Unterstützung der Kinder der Kriegsteilnehmer stück hat. Die Vertreterin der Firma bestand vor Gericht sehr enthat sich die Kommission vorbehalten. Hierüber soll in der nächsten schieden auf ihrem Schein. Sie mußte sich aber vom Vorsizenden Woche Beschluß gefaßt werden. Unterstützung erhalten zurzeit sagen lassen, daß es doch nicht schön sei, sich gegen einen unbe 26 029 Ehefrauen von Kriegsteilnehmern mit 40 200 Kindern. Neben strittenen Anspruch auf verdienten Lohn durch eine ahnungslos gePrüfungsstelle eingerichtet, die unverzüglich in Funktion tritt. der Preisprüfungsstelle Groß- Berlin wurde eine gleiche örtliche gebene Unterschrift zu sichern. Da nach Lage der Sache wahrschein lich angenommen werden müsse, daß die Firma die Arbeitgeberin der Klägerin sei, so sei die Firma für den Lohn auch in dem Falle haftbar, wo ihr Angestellter zwar den Lohn erhalten, aber nicht ausgezahlt habe. Schließlich bemängelte die Vertreterin der Firma noch die Höhe der Forderung und erkannte als berechtigt nur 11,25 M. an, die sie im Vergleidswege zahlte.
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Die Stadt Charlottenburg will, wie im Vorjahre, ihren Feldgrauen, die nun schon länger als ein Jahr im Felde stehen, Weihnachtsgaben ipenden. Zur Beschaffung von Weihnachtsliebesgaben für das Regiment Elisabeth hat der Magistrat unter Voraus ſegung der Zustimmung der Stadtverordneten 5000 M., für das märkische Armeekorps 7000 M. und für das Gardekorps 3000 M. zu diesem Zweck bewilligt.
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Der Anspruch der Klägerin ist ja so im Vergleichswege teilweise erfüllt. Daran, daß er nur zum Teil befriedigt ist, trägt die von uns wiederholt bekämpfte Auffassung über die Gültigkeit einer Ausgleichsquittung Schuld. Nach§ 2 des Lohnbeschlagnahmegesezes ist, soweit eine Lohnbeschlagnahme unzulässig ist, auch je de Verfügung durch Zession, Anweisung, Verpfändung
Steigende Kriegslaften der Gemeinden. oder durch ein anderes RechtsIn Neukölln belaufen sich die im September d. J. gezahlten Unterstüßungen an Kriegerfamilien auf rund 1 055 000 W., während geschäft ohne rechtliche Wirkung". Diese zum Schutz des die hierfür geleisteten Ausgaben im ersten Kriegsmonat, im Auguft Arbeiters getroffene Vorschrift erstreckt sich auch auf die in der 1914 270 000 M. betrugen. ( Arztkosten, Geburtshilfe, Medikamente) wurden im September 1915 erkenntnis ausgesprochenen Verzichte. Diese sind rechtlich unAn außerordentlichen Unterstützungen Ausgleichsquittung enthaltenen ausdrücklichen oder durch Anrund 22 000 M. ausgegeben, etwa 8000 m. mehr als im August zulässige Rechtsgeschäfte über den Lohn. Auch wenn die Aus1915. An Mietbeihilfen, die vierteljährlich nachher zur Auszahlung gleichsquittung erst nach dem Fälligkeitstage des Lohnes aus tommen, entfallen auf die Monate Juli bis September 1915 354 000 M. Die Leistungen für die Kriegswochenhilfe betrugen im Ein Rückgang zeigt September 1915 2222 M.( August 1915 1537). sich dagegen bei den Ausgaben der freiwilligen KriegswohlfahrtsPflege, das heißt den Unterstützungen solcher Personen, die indirekt durch den Krieg in Not geraten sind; für diese brauchten im September dieses Jahres 2000 m. weniger aufgewendet zu werden, als im Auguft.
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Beitreibung nach 30 Jahren.
gestellt ist, ist solcher Verzicht nichtig, weil er offensichtlich gegen die guten Sitten verstößt. Jm vorliegenden Falle trat noch hinzu, daß die Firma, die behauptete, in feinem Vertragsverhältnis zur Klägerin zu stehen, sich nicht auf einen Vertrag berufen kann, der von der gegenteiligen Auffassung ausgeht. So wünschenswert es ist, daß endlich die Praxis allgemein Ausgleichsquittungen als ungültig erklärt, so dringend ist auf der andern Seite die hiermit wiederholte Mahnung an die Zu dem Neberfall in der Frankfurter Allee wird mitgeteilt, daß Pankower Maßnahmen zur Linderung der Kriegsnot. Arbeiter am Blake: nichts zu unterschreiben, bevor man sich der Uebeltäter der ist, für den er sich ausgab, ein 19 Jahre alter Tischler Robert Schwichtenberg aus Stolp . Der junge Mann hat der durch die Teuerung hervorgerufenen Notlage vorgebeugt werden. Durch eine Reihe entsprechender Maßnahmen der Gemeinde soll über die mögliche Tragweite der Unterschrift durch Erkundifrüher schon einmal in Berlin gewohnt und gearbeitet. Bis zum 23. d. Mts. war er in Lichtenberg , wo jetzt auch Bon den im Frühjahr dieses Jahres durch die Gemeindevertretung gung bei Sachverständigen Rat geholt hat. Kein Arbeitgeber ieine Mutter wohnt, in Schlafstelle. Wie er sagt, hatte er bewilligten 910 000 M. zur Beschaffung von Fleisch und Fleischkon- hat ein Recht auf eine Ausgleichsquittung. jeit 8 Tagen feine Arbeit und seit vorgestern auch kein Geld mehr. serven sowie Hülsenfrüchten ist bis Ende Oktober etwa die Hälfte Als ihm nun Donnerstagmorgen seine wirtin den Kaffee brachte und berausgabt worden. Ein Drittel der beschafften Lebensmittel ist beerzählte, daß sie weggehen müsse, beschloß er, sie in ihrer Abwesen- reits wieder verkauft, während die anderen zwei Drittel teils durch In Nr. 261 brachten wir einen Bericht über eine Verhandlung heit zu bestehlen. Die Stubentür, die die Frau abgeschlossen hatte, hiesige Gewerbetreibende zu von der Gemeinde vorgeschriebenen mußte er mit Gewalt erbrechen. Aus den Behältnissen hatte er sich reisen abgegeben werden, teils zu gegebener Zeit zum Verkauf ge- vor dem Kaufmannsgericht in Sachen der Kohlenfirma Paul gerade schon die Gold- und Wertsachen herausgesucht, als ihn langen sollen. Außerdem werden laufend weiter geeignete Lebens- Dorff gegen das Inkassobureau Paul Strasdas. mittelankäufe vollzogen. Des weiteren hat die Gemeinde sich auch Die flägerische Firma hatte die Kosten eingeklage, die ihr aus einem Frau Ueberschaer überraschte. Er warf sie zu Boden, würgte sie, ftieß ihr ein Umschlagetuch mit Gewalt in den Mund, so daß das bemüht, den Einwohnern bei der Kartoffelbeschaffung behilflich zu Pfändungsbeschluß gegen einen bei ihr beschäftigten HandlungsMit der Schuld des Handlungsgehilfen Gebiß tief in den Rachen hineingeriet, schleifte fie nach der fein. Zu einem mäßigen Preiſe ſollten sowohl größere Poſten wie gehilfen entstanden waren. Sein bor 30 Jahren Küche, schob sie von dort in die Speisekammer hinein und schlug auch kleinere Mengen gute Eßkartoffeln( erstere frei Haus, letztere follte es eine eigenartige Bewandtnis haben. mit den Worten:„ Du Hund, Du Aas, bist Du noch nicht ruhig", durch Selbstabholung vom Bahnhof Pankow - Schönhausen ) abgegeben verstorbener Water sollte Schulden gehabt haben, diese sollten durch folange auf sie ein, bis sie sich nicht mehr rührte. Der Räuber werden. Leider hat die bekannte derzeitige Lage auf dem Kartoffel- die Beklagte aufgekauft und nun nach 30 Jahren beizutreiben ververließ darauf die Wohnung, traute sich aber nicht zum Hause markt es bewirkt, daß die Lieferungen nicht so exakt wie erwartet, sucht sein. Die Behauptung über die Entstehung der Schuld beruhte einer geringen Preiserhöhung( statt auf den eigenen Angaben des Handlungsgehilfen und wurden hinaus, weil die Frau unterdessen wieder zu sich gekommen war und erfolgen und auch mit Tatsächlich waren sie, wie 4 M. mindestens 4,50 M. pro Zentner) gerechnet werden von der Klägerin geglaubt. aus dem Fenster um Hilfe rief. Er lief die Treppe hinauf, um sich An Stelle des zum Heeresdienst einberufenen uns jegt glaubhaft dargelegt ist, erfunden, um den wahren auf dem Boden zu verstecken, fand aber die Tür verschlossen. Uuter- muß. Diefer war folgender: Der HandGenossen Kubig wurde von der Gemeindevertretung Genosse Sachverhalt zu verdecken. deſſen kamen Hausgenossen und Schußmänner und nahmen ihn fest. Gaßmann in die Lebensmittelkommission und Genosse Schmidt lungsgehilfe hatte im Jahre 1910 bei einer Firma eine größere Frau Ueberschaer ist durch die Rißhandlung bettlägerig frank gein den Kriegsausschuß gewählt. Summe unterschlagen und sich zur ratenweisen Abtragung der worden. Ihr Gesicht ist von den Schlägen ganz verschwollen und Unterschlagung verpflichtet. Er fam feiner Verpflichtung nicht nach. aufgedunsen. Sie leidet auch stark unter der seelischen Erregung, die Darauf übergab die Gläubigerin im Jahre 1913 die Sache dem der plötzliche Ueberfall ihr brachte. Inkassobureau Strasdas zur Einklagung. Es wurde Urteil und dann der Pfändungsbeschluß erwirkt. Der dem Bureau Strasdas auf Grund der unwahren Angaben des Handlungsgehilfen gemachte Vorturf, es habe eine vor 30 Jahren aufgekaufte Forderung beizutreiben gesucht, ist also unberechtigt. Er wurde von der Firma Dorff geglaubt, die deshalb die Kosten einklagte, zu deren Tragung Strasdas in Höhe von 1 m. verurteilt wurde, weil kein beschlagnahmefähiges Gehalt vorlag. Die Firma Dorff hätte wahrscheinlich die Klage unterlassen, tvenn sie den richtigen Sachverhalt gekannt hätte. Bedauerlich ist, daß der Handlungsgehilfe durch seine falschen Angaben seinen Chef getäuscht und das Intassobureau in einen falschen Verdacht gebracht hat.
Um sich das Leben zu nehmen, hat sich eine 20 Jahre alte Hedwig Schirmacher aus ihrer Wohnung in der Wilhelmhavener Str. 20 entfernt. Das Mädchen, das mit einem Kinde vor acht Tagen aus dem Krankenhaus entlassen wurde, hinterließ ihrer Stubengenossin das Kind mit der Bitte, es in gute Hände zu geben. Sie schrieb ihr beiter, sie sei am Ende ihrer Kraft und wisse nicht mehr, woher sie die Nahrung für das Kind nehmen solle, habe es aber nicht übers Herz bringen können, es umzubringen. Die Polizei hat den kleinen nach dem Waisenhause gebracht. Das Mädchen hat früher schon einmal geäußert, daß es sich ertränken wolle. Wahrscheinlich ist es jezt irgendwo ins Wasser gegangen.
Warnung vor Verfälschungen.
Das Polizeipräsidium teilt mit:
Im Handel mit gehacktem Rind- und Schweinefleisch find seit einiger Zeit wiederholt Verfälschungen durch Verarbeitung von Milz , Sehnen und anderen Abfällen sowie sogar durch Zusaz von Wasser beobachtet worden. Derartige Verfälschungen, die bereits zu Klagen Anlaß gegeben haben, sind insbesondere auch deswegen verwerflich, weil gehacktes Fleisch vornehmlich von der minderbemittelten Bevölkerung gekauft wird. Der Polizeipräsident warnt daher dringend vor derartigen Täuschungen und macht zugleich auf die gesetzlichen Folgen aufmerksam.
Rechtzeitige Erneuerung der Gewerbescheine. Das Polizeipräsidium teilt mit: Diejenigen Gewerbetreibenden, welche in Berlin eine getverbliche Niederlassung besitzen und im Jahre 1916 persönlich oder durch in ihren Diensten stehende Reisende für die Zwecke ihres Gewerbebetriebes Waren auftaufen oder Bestellungen auf Waren suchen wollen, werden in ihrem eigenen Interesse aufgefordert, die hierzu gemäߧ§ 44, 44a der Reichsgewerbeordnung erforderlichen Legitimationsfarten für das Jahr 1916 baldigst zu beantragen.
Der Antrag ist, wenn die gewerbliche Niederlassung im Bezirk der Polizeireviere 1, 2, 3, 5, 6, 12, 13, 14, 15, 16, 19, 20, 21, 22, 26, 27, 29, 37, 38, 40, 55 und 93 liegt, bei dem Polizeibezirksamt Berlin- Mitte am Mollenmarkt 1, sonst bei dem für die gewerbliche Niederlassung zuständigen Revier zu stellen. Andernfalls würde bei der großen Anzahl der eingehenden Anträge die rechtzeitige Ausstellung nicht gesichert sein.
Berlorene Tausendmarkscheine. Ein armes Mädchen hat auf dem Wege von der Filiale der Bank für Handel und Industrie in der Ritterstr. 81 bis zur Kommandantenstr. 77/78 einen Betrag von 2300 M., bestehend aus zwei Tausend- und drei Hundertmartscheinen, aus der geöffneten Handtasche verloren. Sie bittet den Finder, das Geld gegen gute Belohnung bei der Firma S. Kaz, Straußfedernfabrik, Kommandantenstr. 77/78, abzugeben.
Botanischer Garten und Museum. In der Zeit von Mitte Oktober bis Ende März ist der Botanische Garten in Dahlem nebst ben Gewächshäusern am ersten Sonntag eines jeden Monats von 11-4 Uhr bei freiem Eintritt geöffnet.
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Um die Mietsbeihilfen auch für den Hausbesitz wertvoller zu gestalten, wurde in der letzten Gemeindevertreterfigung auf Antrag bon bürgerlicher Seite die Einreichung einer Eingabe an den Minister des Innern, den Reichskanzler und Bundesrat beschlossen, worin um den Erlaß einer Verordnung ersucht wird, welche während des Strieges sowie während eines Jahres nach Beendigung desselben jede Kündigung von Hypotheken, Erhöhung laufender Hypothekenzinsen fowie jede Provisionsberechnung beim Hypothekenverkehr untersagt. Hergabe von Schulräumen für Heimarbeiterinnen.
Der Potsdamer Magistrat hat denjenigen Heimarbeiterinnen, die in ihrer Häuslichkeit eine ordentliche Beleuchtung entbehren müssen, täglich zwischen 5-8 Uhr in drei Gemeindeschulen je einen Raum zur Verrichtung von Näh-, Strid- und Handarbeiten zur Verfügung gestellt. Den ärmeren der Heimarbeiterinnen ist damit gleichzeitig der Vorteil eines geheizten Zimmers geboten.
Soziales.
Konsumgenossenschaften und Kriegsbeschädigte.
Das Tarifamt beschäftigte sich am 21. d. Mts. mit der Frage:" Sind die Genossenschaften verpflichtet, Angestellte, die als Striegsbeschädigte zurückkehren, wieder einzustellen?" Hierzu wurde folgender Beschluß gefaßt:
Aus aller Welt.
Milch für Hunde.
Die„ Kölnische Volkszeitung" bringt( r. 883 vom 28. Oktober) zu dem Kapitel eine Einsendung, die wie folgt
lautet:
" In den getroffenen Anordnungen ist die Verfütterung von Vollmilch an Kälber und Schweine, die älter als sechs Wochen sind, untersagt, um die Versorgung der Bevölkerung, insbesondere der Kinder, mit diesem unentbehrlichen „ Das Tarifamt erklärt sich aus formal- rechtlichen Gründen Nahrungsmittel zu sichern. Was soll man aber dazu sagen, für unzuständig, diese Frage zu regeln; es fordert aber die daß nach anderer Richtung nach wie vor der größte Mißzuständigen Störperschaften auf, Vereinbarungen brauch mit der Verfütterung von Milch getrieben wird? über die weiter beschäftigung der KriegsbeschäTäglich kann man" Damen " mit einem bis vier Hunden digten zu treffen. in eleganten Cafés einer bekannten mitteldeutschen
Bei diesen Vereinbarungen ist nach Ansicht des Tarifamts Badestadt erscheinen sehen, um diesen Vierfüßlern der Gedanke zu verwirklichen, daß den Kriegsbeschädigten gegen über das weitestgehende Entgegenkommen zu erweisen ist; fie find, ie ein Liter Vollmilch verabfolgen zu lassen. In der bewenn irgend möglich, wieder zu beschäftigen, wobei der Grundfag treffenden Stadt laufen an angemeldeten Hunden" allein Geltung haben muß, daß ihre Bezahlung, ohne Rüdfichtnahme 4000 Stüd, fast ausschließlich Lurus hunde, umher, die auf die Rente, nach der Leistungsfähigkeit erfolgt.
Bei Regelung dieser Frage durch Vereinbarungen zwischen den zuständigen Körperschaften wird empfohlen, das Tarifamt als Entscheidungsinstanz auch über Streitfragen, die dieser Angelegen heit entspringen, anzuerkennen." Bestimmte Vorgänge veranlaßten dann das Tarifamt, noch folgende grundsätzliche Entscheidung zu treffen:
Die Tarifverträge gelten in ihrem vollen Umfang auch während der Kriegszeit. Andere Vereinbarungen, sofern sie nicht zwischen den Tariftontrahenten erfolgen, find unzulässig."
Wer ist der Arbeitgeber?
meist so fett gefüttert sind, daß sie kaum noch laufen können, während es für Tausende von kleinen Kindern an der nötigen Milch fehlt, oder diese doch so teuer ist, daß sie für ärmere Leute kaum beschafft werden kann. Ein Hundehalteverbot( Wach, Polizei- und Sanitätshunde ausgenommen) wäre gewiß am Plate, und es wäre jedenfalls richtiger, die unnügen Qurustiere abzuschaffen als Kinder zugrunde gehen zu lassen."
Brandkatastrophe in einer Schule. In Peabody in Massachu setts ( Nordamerika ) sind bei einem Brande in einer Armenschule Mädchen umgekommen. neunzehn Knaben und
Die Rammer 1 des Gewerbegerichts hatte sich gestern Ebensoviele wurden verlegt. Es befanden sich fiebenhundert Kinder wieder mit einem Prozeß zu beschäftigen, in dem eine Ar- in der Schule, als plöglich eine Explosion stattfand und Die Ursache des Brandes ist noch nicht beiterin, die den Umständen nach annehmen mußte, sie sei bei Flammen emporschlugen. einer Konfektionsfirma beschäftigt, erst vor dem Gewerbe- mit Sicherheit festgestellt.