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Gewerkschaftliches.

Ein Mahnruf an die Kriegsbeschädigten.

Berufs, erfolgt nicht, um eine Kürzung der Rente lichung der Resolution vom 16. September und die Begründung, herbeizuführen, sondern dem Hilfsbedürftigen die er hierfür gegeben hat. Sie war der Ansicht, daß nicht durch die das Dasein zu erleichtern. Dafür, daß den Kriegsbe- Resolution des Bezirkes, sondern bereits durch die Stellungnahme schädigten aus den Kreisen ihrer Arbeitsgenossen des Verbandsvertreters auf der Konferenz der Vorstände politische geeignete Berufsberatung zuteil werden kann, ist Vorsorge ge- Desgleichen spricht sie dem Hauptvorstand das Recht zur Zensur Streitfragen in die Mitgliedschaften hineingetragen worden sind. troffen. der Versammlungsberichte ab. Ferner wurde der Hauptvorstand burch verschiedene Ersazwahlen ergänzt.

Die Kriegsbeschädigten haben deshalb keine Ursache zu irgend­welchem Mißtrauen gegen die lediglich zu ihrem Nußen geschaffenen Einrichtungen. Sie sollten insbesondere dann, wenn für ihr wei­teres Fortkommen die Erlernung eines neuen Berufes oder die unter den veränderten Verhältnissen notwendige Anpassung an die frühere Berufstätigkeit sich notwendig macht, den guten Ratschlägen, die ihnen von Aerzten und sachverständigen Berufsberatern gegeben werden, vertrauensvoll Beachtung schenken.

Der Drang, möglichst bald der Einförmigkeit des Lebens in den Bazaretten zu entgehen und zur Erwerbsarbeit zurückzukehren, ver­anlagt viele Kriegsbeschädigte, entgegen dem Willen der behandeln den Aerzte auf ihre Entlassung aus den Lazaretten zu bringen. Vielfach werden solche an sich verständlichen Wünsche gefördert durch Anzeigen in den Tageszeitungen, die zum Teil von gewerbs­mäßigen Stellenvermittlern ausgehen. In diesen Anzeigen werden Striegsbeschädigte oftmals bei hohen Lohnangeboten für die ver­schiedensten Arbeiten gesucht. Zum Teil erhalten die Kriegsbe­schädigten auch von ihren Angehörigen aus der Heimat solche An- Jedenfalls sollten sie auf Anzeigen in den Tageszeitungen oder zeigen zugesandt. Das letztere mag gut gemeint sein. Die An- auf Angebote von Arbeitsstellen unter der Hand nicht eingehen, gehörigen hoffen, daß sie dem Kriegsbeschädigten hilfreich zur Seite wenn sie nicht die Sicherheit haben, eine dauernde Arbeitsstelle zu ſtehen können, wenn er in der Heimat irgendeine Arbeitsstelle erhalten. Vermögen auch die Fürsorgestellen solche nicht in allen findet. Dem Intereffe der Kriegsbeschädigten wird jedoch vielfach Fällen zu beschaffen, so bleiben die Kriegsbeschädigten doch, wenn burch solche von liebevollem Hilfsbedürfnis ausgehenden Vorschläge sie deren Vermittlung in Anspruch nehmen, mit diesen Hilfsorgani. und Angebote nicht gedient. Solche Angebote von Arbeitsstellen fationen in Verbindung und finden in ihnen einen stetigen Rüdhait. fommen häufig infolge des gegenwärtigen Mangels an Arbeits­Berlin, den 2. Oktober 1915. fräften oder auch aus der Absicht, eine billige Arbeitskraft zu er­halten. Wird dann bei Abschluß des Krieges der Arbeitsmarkt von ben aus dem Felde heimkehrenden Millionen überschwemmt, dann berliert der Kriegsbeschädigte wieder die ihm früher fremde und auch während seiner Arbeitstätigkeit nicht heimisch gewordene Stelle. Die Last, die dann den Angehörigen obliegt, wird nicht immer ge­tragen werden können, auch wenn die Liebe zu dem Kriegsbe schädigten nach wie vor die gleiche bleibt. Der Hilfsbedürftige steht dann allein. Es wird ihm, bei dem großen Angebot von Erwerbs= tätigen, schwer, vielleicht unmöglich werden, einen seinen Fähig teiten entsprechenden Arbeitsplatz zu finden. Sein Leben ist ver fehlt. Nichts wäre für ihn trauriger, als von der Rente allein Leben zu müssen und sich nicht mehr als nützliches, durch Arbeit dem Ganzen dienendes Glied der Gesellschaft zu fühlen.

Arbeitsgemeinschaft für das einheitliche Angestelltenrecht. Soziale Arbeitsgemeinschaft der kaufmännischen Angestellten. Deutscher Werkmeisterbund.

Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands . Gesamtverband der chriftlichen Gewerkschaften Deutschlands . Verband der Deutschen Gewerkvereine( H.-D.).

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Berlin und Umgegend.

Die Berliner Handlungsgehilfen und die Vorständekonferenz.

Der Bezirk Berlin des Zentralverbandes der Handlungsgehilfen beschäftigte sich in seiner außerordentlichen Mitgliederversammlung

Die Teuerungszulage der Stockarbeiter.

Das Ergebnis der Kommissionsverhandlung, welches wir im Vorwärts" mitteilten, unterlag am Freitag der Beschlußfassung einer Branchenversammlung der Stockarbeiter. Das Angebot der Unternehmer: Bei einem Wochenverdienst bis 35 M. pro Stunde 6 Pf., bis 40 M. 3 Pf., bis 45 M. 2 Pf. Zulage zu gewähren, wurde von den meisten Rednern als ungenügend bezeichnet und betont, daß die Zulage eine allgemeine sein müsse, ohne Rücksicht auf die ohnhöhe. Demgegenüber empfahl die Kommission die Annahme der Vorschläge, weil durch nochmalige Verhandlungen nicht mehr erreicht werden könne. Die Staffelung sei hier, wo es sich um eine Teuerungszulage handelt, wohl am Blake, denn die Kollegen mit den geringsten Löhnen bedürften einer Bulage am dringendsten. Diese Begründung hatte den Erfolg, daß die Versammlung nach längerer Debatte das Angebot der Fabrikanten annahm. Damit tritt also die für alle Vertragsbetriebe geltende Teuerungszulage in Kraft.

Wie die Kommission berichtete, haben die Unternehmer die Er wartung ausgesprochen, daß die Arbeiter von jeẞt an Ueberstunden machen. Gegen ein solches Verlangen protestierte die Versamm­Tung ganz entschieden, weil nach den bisherigen Erfahrungen das Ueberitundenwesen ungeregelte Arbeitsverhältnisse hervorruft und mancherlei Mißstände für die Arbeiter mit sich bringt. die man nicht begünstigen will.

Ausland.

Streit der Elektromonteure und Militärgewalt in der Schweiz .

Es kommt nicht so sehr darauf an, daß der Kriegsbeschädigte schnell, sondern daß er dauernd, auch über die Kriegszeit hin am Donnerstag nochmals sehr eingehend mit der Vorständekonferenz Unternehmer dieses Gewerbes gang eigenmächtig eine von ihnen

aus, vielleicht für sein ganzes fpäteres Leben Arbeitsgelegenheit erhält. Deswegen sollen die Kriegsbeschädigten nicht ohne genaue Prüfung Arbeitsstellen annehmen, die ihnen oft aus gutem Herzen, häufiger aus gewinnsüchtigen Absichten ange­boten werden.

Ansicht der Mitgliedschaft Berlin zusammengefaßt:

" Die Mitgliederversammlung des Bezirks Groß- Berlin miß­billigt ganz entschieden die Stellungnahme der Vorständekonferenz vom 5. bis 7. Juli zu den Meinungsverschiedenheiten innerhalb der politischen Organisation. Die Versammlung hält die einseitige Beeinflussung der Mitglieder der Gewerkschaften durch die Vor­ständekonferenz im Sinne einer bestimmten politischen Auffassung nicht nur für unzulässig, sondern auch für eine Schädigung der Gewerkschaftsbewegung, da fie lediglich dazu geeignet ist, den Meinungsaustausch über diese ungeklärten politischen Fragen in die Mitgliedschaften zu tragen und deswegen dazu beiträgt, Un­einigkeit und Bersplitterung innerhalb der Gewerkschaften her­borzurufen."

In Bern stellten die Elektromonteure die Arbeit ein, weil die allein aufgestellte einseitige neue Arbeitsordnung mit Geltung für die ganze Schweiz einführen wollten. Der Streif nötigte die Herren zu sofortigem Entgegenkommen mit Verhandlungen vor dem Ginigungsamt, grundsäßlicher Zusicherung des Abschlusses eines Tarifvertrages mit der Gewerkschaft und 5 proz. Lohnerhöhung. Nachdem der Meisterverband noch zugesagt hatte, eventuell das Einigungsamt als Schiedsgericht anzuerkennen, ferner drei Meister, die nicht dem Unternehmerverband angehören, den Vertragsent wurf der Gesellschaft anerkannt hatten, wurde die Arbeit wieder aufgenommen.- Sofort nach dem Streitausbruch hatte ein von Zürich stommender Hauptmann Meyer einen streifenden Arbeiter telegraphisch zu sofortigem Einrüden aufgefordert, da er nicht zum Streifen vom Dienste dispensiert worden sei. Im gleichen Atem­zuge erhielt aber der im Militärdienst stehende Unternehmer Ferner:" Die Mitgliederversammlung vom 28. Oktober ber- Wiesmann von Bern, in dessen Betrieb ebenfalls gestreift mißt in der Erklärung des Vorstandes zur Resolution vom 16. Sep worden war, Urlaub, um mit den in seinem Betrieb verbliebenen tember eine Mitteilung darüber, welche Stellung der Vorstand Streiftrechern unterhandeln zu können. Diesen Urlaub an zum Verhalten des Vertreters auf der Vorständekonferenz ein- den Unternehmer bewilligte der gleiche Haupt­genommen hat und bedauert, daß eine entsprechende Erklärung mann Mener! Also Klaffengegenfäße und Klassenkämpfe im nicht bereits nach der Konferenz abgegeben wurde. Die Mitglieder schweizerischen Volksheer! Die Arbeiterpresse stellte Meyer an den stellen an den Vorstand die weitere Anfrage, ob und in welcher Bianger. Der von ihm gemaßregelte streikende Arbeiter mußte Weise er die eigenmächtige Handlungsweise des Vertreters zurüd- schlieglich freilich doch nicht wieder in den Dienst einrücken, weil der gewiesen hat." Streit infclge des Entgegenkommens der Meister schnell beendet Außerdem kritisierte die Versammlung recht scharf das Ver- war und der flinke Hauptmann Meyer seinen telegraphischen Ein­beitsstelle in ihrem früheren Beruf oder bei Erlernung eines neuen halten des Vorstandes des Verbandes wegen der Nichtveröffent- rüfungsbefehl wieder zurückzog.

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Die Kriegsbeschädigten müssen in erster Linie den Vorschlägen und dem Nate des behandelnden oder leitenden Arztes folgen und bas Lazarett nicht verlassen, ehe die Heilbe­handlung abgeschlossen ist. Sie sollten die Vorschläge der Fürsorgestellen für ihre Berufsberatung beachten. Die Für­forgestellen folgen dem Grundsak, den Kriegsbeschädigten möglichst in seine frühere Arbeitsstelle zu brin gen, um ihm dort dauernde Arbeit zu sichern. Gelingt dies nicht, so soll ihm in seinem früheren Beruf Arbeits­gelegenheit verschafft werden. Mit den Berufsverhältnissen ver­traut, der Mithilfe seiner Arbeitskollegen sicher, wird er Freude an der Arbeitstätigkeit und Aussöhnung mit seinem Schicksal finden. Nur, wenn die Kriegsbeschädigung beides nicht ermöglichen läßt, soll die Erlernung eines neuen Berufes erfolgen.

Die Hilfe der Fürsorgestellen und der Berufsberater, sei es bei Unterbringung der Kriegsbeschädigten in ihrer früheren Ar­

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