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mehreren jungen Burschen vergewaltigt. Ein der That dringend verdächtiger junger Mensch wurde vorgestern gefänglich eingezogen, die übrigen Bclheiligten sind noch nicht ermittelt. Polizcibericht. Am S. d. M. Vormittags wurde vor dem Hause Linienstr. 3 ein Knabe durch einen Möbelwagen über- fahren und an beiden Beinen bedeutend verletzt. Mittags drang ein Handwerker iu die in der Mehnerstraße belegene Woh- nnng seiner von ihm getrennt lebenden Ehefrau und brachte ihr mittels eines Küchenbeils drei Schläge ans den Hinterkopf bei, anscheinend ohne sie gefährlich zu verletzen. Er selbst verletzte sich darauf durch einen Misserschnitt am Halse so schwer, daß er nach dem Krankenhause gebracht werden mußte. Vor dem Hause Frankfurter Allee IL8 gerieth ein Mädchen unter die Räder eines Schlächterwagens und erlitt schwere Verletzungen am Kopfe und am Arme. In der Straße Hinter dem Gießhause wurde eine Frau durch eine Droschke überfahren und am Kopfe und an der Schulter erheblich verletzt. Im Stichkanal, bei der Sellerbrutfe, wurde Nachmittags die Leiche eines neugeborenen Kindes angeschwemmt. In der Verlängerten Artilleriestraße gerieth ein Knabe unter die Räder einer Kutsche und erlitt be> deutende Verletzungen an der Hand und am Knie. Ein Ar- beiter fiel vor dem Hause Königgrätzerstr. 139 infolge von Krämpfen nieder und verletzte sich schwer an der Stirn. Gegen Abend fiel ein Maurer auf dem Neubau Stephanstr. 27 beim Abreißen einer Stangenrüstung etwa 2 Meter tief hinab und er- litt einen Knöchelbruch. Abends erschoß sich ein Gymnasiast in der Wohnung seiner Großmutter, in der Köpnickerstraße. Im Lause des Tages fanden 9 Brände statt. Kleine Theater» und Literatur-Chronik. Adolf Sonnenthal beabsichtigt im Neuen Theater noch in M. Klapp's Lustspiel«Rosenkranz und Güldenstern" aufzutrete». Oskar Blumenthal hat während des Gastspiels, das er mit einem Theil des Personals vom Lessing -Theater dieser Tage in Moskau gab, mit Leo Tolstoi konferirt und gefunden, daß der be- rühmte Russe sich mit der gegenwärtigen LiteraturDeutschlands über- raschcnd vertraut zeigte. Zola contra Nordau . Ein Reporter hat Emile Zola aufgesucht, um von ihm zu erfahren, was er zu der Behauptung Max Nordau's sage, der gemäß der Verfasser der Rougon Macquart den Einfall, einen Stammbaum dieser Familie zu entwerfen, einem Roman des Dr. Paul Aubry«1,3. contagion du Meurtre" entlehnt hätte.Max Nordau, " rief Zola , als er das Anliegen des Besuchers hörte,wissen Sie denn, was dieser Max Nordau ist? Vielleicht ein ausgezeichneter Ge» lehrter(!), der aber mit nur äußerst geringem Beweismaterial ausgestattet ist. Er verrichtet sein Werk des Herunterreißeni aufs Gerathewohl, nimmt seine Dokumente wie" er sie findet, oder sogar, wie man sie ihm bringt, ohne sie zu sichten oder zu prüfen. Ueberdies wirft er niit der größten Geistesruhe die ernst- Hastesten und gewiegtesten Schriftsteller mit den Literaten oder Dichtern desChatnoir" durcheinander." Nach dieser Einleitung, die an das Sprichwortauf einen groben�Klotz gehört ein grober Keil" erinnert, versichert Zola , er hätte von der Familie Kerengal und deren Stamw.haum, den Paul Aubry entworfen hat, niemals etwas gehört, und derjenige der Rougon Macquart wäre sein rechtmäßiges geistiges Eigenthum. WitternngSübersicht vom 4. April. Witterung in Deutschland am 4. April, 8 tthr Morgens. Bei langsam steigendem Baretneter und schwachen, in Nord- deutschland nordöstlichen, in Süddeutschland südwestlichen Winden herrscht heute wieder allgemein trockenes und im Binnenlande meistens heiteres, in manchen Gegenden nur etwas nebeliges Wetter. An der Küste hingegen, namentlich an der Ostseeküste, ist der Himmel noch großentheils bewölkt. Die Temperatur, welche gestern Nachmittag viel weniger hoch als in den voran- gegangenen Tagen stieg, liegt heilte Morgen zu Chemnitz und Münster nur 2 Grad über dem Gefrierpunkte; an verschiedenen Orten fanden Nachtfröste statt. Berliner Wetterbureau. Wetter-Prognose fiir Donnerstag, den 5. April 1894 auf grund lokaler Beobachtungen und des meteorologischen Depeschenmaterials der deutschen Seewarte privatlich aufgestellt. Trockenes und vielfach heiteres, zeitweise wolkiges Wetter mit schwachen nordöstlichen Winden und �ziemlich hoher Tages- temperatur. Berliner Wetterbureau. G»vi iftf 5-Beif uns; Wegen eines gegen die Pferdebahn-Gesellschaft ver- übten angeblichen Betruges standen gestern zwei junge ktaufleute vor der 5. Strafkammer hiesigen Landgerichts I. Beide An- geklagte bestiegen am 28. Oktober an der Ecke der Schönhauser- und Münzstraße einen Pferdebahnwagen der Strecke Demminer- straße-Kreuzberg , um nach dem Moritzplatz zu fahren. Da beide Herren noch vor der Haltestelle an der Rochstraße aufgestiegen waren, so durchlochte der Schaffner, der um zwei Fahrscheine ä 10 Pf. ersucht worden war, die Strecke Schönhauscr-Köpenicker- straße. Die beiden Fahrgäste fuhren aber über diese Strecke hinaus und der Schaffner wurde aus sie dadurch aufmerksam, daß der eine von ihnen sagte:Ach, ich fahre weiter!" Der Schaffner war nun zunächst der Ansicht, daß er sich vielleicht in der Dnrchlochung des Fahrscheins geirrt habe; er überzeugte sich aber, daß dies nicht der Fall war, die Fahrgäste vielmehr widerrechtlich über die Zehnpfennigstrecke hinausfuhren. Daraufhin erfolgte die Anklage wegen Betruges. Die Angeklagten wurden vom Schöffengericht freigesprochen, da' das Gericht die Merkmale des Betruges nicht für vorliegend er- achtete. Der Staatsanwalt legte Berusung ein, da nach seiner Meinung mindestens versuchter Betrug vorliege. Gegen diese Ansicht machte Rechtsanwalt Dr. Coßmann geltend, daß man den Angeklagten auch einen versuchten Betrug nicht nach- weisen könne, da dieselben versicherten, nicht gewußt zu haben, daß das Aufspringen auf den Wagen so wenige Schritte von der Haltestelle Rochstraße den Fahrpreis verändern würde. Der Gerichtshof glaubte dieser Versicherung, verwarf die Berufung der Staatsanwalts und erkannte auf Freisprechung. Kurpfuschereien der schlimmsten Art bildeten die Unter- läge einer umfangreichen Verhandlung, welche gestern vor der vierten Strafkammer des Landgerichts I stattfand. Aus der An- llagebank erschien die separirte Pauline Krüger, eine Frau, die sichMagnetopathin" undElektro-Homöopathin" nennt, die von der leidenden Menschheit vielfach in Anspruch genommen wird und die es verstanden hat, sich mit einem Nimbus zu um- geben, von dem sich selbst hochstehende Personen gefangen nehmen lassen. Die Anklagebehörde behauptet nun, daß alle angeblichen Heilerfolge der Frau Krüger auf eitel Lug und Trug zurückzuführen sind, es ist nach dieser Richtung hin eine Menge Material zusammengetragen und zu Anklagen kon- struirt worden, welche auf wiederholten Betrug, fahr- lässige Körperverletzung in 2 Fällen, auf E r- Pressung und wissentlich falsche Anschuldigung lauten. Zunächst gelangte folgender Fall zur Erörterung: Die Ehefrau des an der Nationalgallerie angestellten Pförtners Rasch litt seit Jahren an einem Krebsschaden. Als das Rückenmark von der Krankheit ergriffen wurde, erklärten die Aerzte, daß an eine Genesung nicht zu denken sei. Der Ruf der in der Königsbergerstraße wohnenden Frau Krüger drang auch zu den Ohren des Ehemannes Rasch, welcher beschloß, ihre Hilfe in Anspruch zu nehmen. Frau Krüger kam, sah und erklärte mit überlegenem Lächeln,daß sie die Kranke auf grund der ihr innewohnenden magnetischen Kräfte innerhalb vier Wochen gesund machen wolle". Es wurde ver- abredet, daß die Kranke zweimal wöchentlich magnetisirt werden sollte. Für jeden magnetischen Akt sollte die Angeklagte 5 M. bekommen. Später wurde ein monatlicher Preis von 30 M. vereinbart. Die Kur dauerte Monate hindurch, ohne daß von einem Erfolg die Rede sein konnte. Die An- geklagte stellte auf Wunsch des Rasch ihre Besuche ein. Nach längerer Zeit sandte die Angeklagte dem Rasch eine Rech- nung über 224 M. Als Rasch die Zahlung verweigerte, schrieb ihm die Angeklagte, daß sie ihn bei der Staatsanwaltschaft an- zeigen werde, wenn er sie nicht zufrieden stelle. Sie habe das Geld schwer verdient, denn durch ihre magnetischen Akte habe sie den Krankheitsstoff aus dem Körper der Patientin in sich auf- gesogen und darunter schwer leiden müssen. In diesem Ver- halten der Angeklagten erblickte die Staatsanwaltschaft eine ver- suchte Erpressung. Nicht minder trübe Erfahrungen hat die Ehefrau des Steneraufsehers Kühn mit der Angeklagten gemacht. Sie litt an chronischer Gelenkentzündung. Die Angeklagte brachte an vielen Körpertheilen der Kranken gleichzeitig spanische Fliegen an, erzeugte dadurch eiternde Geschwüre und steigerte die ohnehin heftigen Schmerzen der Kranken bis zur Unerträg- lichkeit. Einer anderen Patientin der Angeklagten hat ein Fuß abgenommen werden müssen, was ebenfalls einer verkehrten Behandlung zugeschrieben wird. Die so schwer Beschuldigte beantwortete auch im Termine alle Vorhaltungen und Fragen des Präsidenten mit einem überlegenen Lächeln. Ihr wohne, so behauptete sie, eine besondere magnetische Kraft inne und ihre Heilerfolge grenzte» an das Wunder- bare. Sie habe doch eine Menge Atteste von hochstehenden Personen, Gräfinnen, Baronessen u. f. w. eingereicht, werde be- sonders von der Geistlichkeit in Anspruch genommen und heiße selbst in ärztlichen Kreisendie T o d t e n w e ck e r i n". Wie könne sie da wohl eine Schwindlerin sein? 239 Personen, welche blind und von den Aerzten sür unheilbar erklärt waren, habe sie sehend gemacht, alle würden für sie eintreten. Als in diesem Augenblicke eine weibliche Person aus dem Flur des Gerichts- gebäudes in Schreikrämpfe verfiel, fodaß die Verhandlung da» durch gestört wurde, erbot sich die Angeklagte, hinaus- zugehen, um die Schreiende durch einmaliges magnetisches Bestreichen auf der Stelle zur Ruhe zu bringen. Der Gerichtshof nahm das Anerbieten nicht an, sondern beschloß, zunächst den als Sachverständigen anwesenden Medizinalrath Dr. Long darüber zu hören, ob die Angeklagte nicht etwa geistesgestört sei. Dr. Long erklärte, er sei überzeugt, daß die Angeklagte ihre magnetische Kraft dazu benutzt habe, den Leuten das Geld aus der Tasche zu ziehen. Sie sei entweder«ine Betrügerin von großer Gemeingefährlichkeit oder geisteskrank. Er beantrage, sie auf sechs Wochen in der Charitee unterzubringen, damit ihr Geisteszustand untersucht werden könne. Der Gerichtshof be- schloß trotz des energischen Einspruchs der Angeklagten nach diesem Antrage. Um verdorbenes Schmalz handelte es sich in einer An- klage wegen Vergehens gegen das Nahrungsmittel-Gesetz, die gestern vor der ersten Strafkammer des Landgerichts I gegen den Schlächtermeister F e l tz zur Verhandlung gelangte. Am 15. No- vember v. I. kaufte eine arme Frau in dem Laden des Ange- klagten für 10 Pf. Wurstschmalz. Sie erhielt eine so große Menge, daß sie sich zu Hause eine Scheibe Brot ausnahmsweise dick damit bestrich. Nachdem sie gegessen hatte, wurde sie von heftigem Nnwohlsein befallen. Nachbarn prüften das Schmalz mit Nase und Zunge. Sie erkannten, daß es verdorben war und veranlaßten die Frau, das Schmalz dem Verkäufer wieder hinzutragen. Feltz war über die Behauptung, daß er schlechte Waare verkaust haben sollte, empört, er jagte die Frau hinaus, die das Schmalz nun zur Polizei trug. Die Sachverständigen erklärten die Waare sür ver- dorben, Dr. Long bezeichnete sie als gesundheitsgefährlich. Der Angeklagte führte zu seiner Entschuldigung an, daß Wurstschmalz das billigste Schmalz sei, welche? überhaupt vexkauft werde. Es koste nur 40 Pfennige das Pfund und bestehe aus Fett, welches bei der Wnrstkocherei übrig bleibe. Es sei dem Verderben leicht unterworfen und die in Rede stehende Waare müsse erst in der Zeit verdorben sein, die zwischen dem Verkaufe und der Untersuchung gelegen habe. Der Staatsanwalt hielt nur eine Fahrlässigkeit sür vorliegend, beantragte aber mit Rücksicht darauf, daß es sich um ein Nahrungsmittel für den armen Mann handele, eine Gesängnißstraf« von 14 Tagen. Der Vertheidiger, Rechtsanwalt Dorm, erreichte, daß der Gerichtshof das Strafmaß auf eine Geldstrafe von 50 M. ermäßigte. Wegen Vergehens gegen das Nahrnngömittel-Gesetz hatten sich in der letzten Sitzung des Rixdorfer Schöffengerichts wiederum mehrere Personen zu verantworten. Der Händler Emil Arthur Lange wurde wegen fahrlässigen Verkaufs ver- fälschter Butter zu 5 M. Geldbuße, evenl. 1 Tag Hast, die Gast- wirth Otto'schen Eheleute wegen Feilhaltens bezw. Verkaufs verfälschten Rums zu je 10 M. event. 2 Tagen Gefängniß und die Haudelssrau Marie Emilie Lorenz aus Brusendorf wegen Verkaufs einer bereits in Fäulniß übergegangenen, anscheinend krepirten Gans zu 15 M. Geldstrafe event. 5 Tagen Gefängniß verurtheilt. Gin wenig glückliches Gheleben wurde in einer Ver- Handlung vor Augen geführt, die gestern vor der ersten Strafkammer des Landgerichts I stattfand. Der Maurer Gelfert trat als Belastungszeuge gegen seine Ehefrau auf, die er wegen Urkundenfälschung bestraft wissen wollte. Der Zeuge erklärte, daß seine Ehefrau eine sehr schlechte Wirthschafterin sei. Sie habe regelmäßig 15 Mark wöchentlich zur Bestreitung des Haushaltes erhalten, aber Schulden über Schulveu gemacht. Als er schließlich genöthigt gewesen sei, seine Sparkassenbücher an- zugreifen, habe es sich herausgestellt, daß die Eintragungen gefälscht seien. Wenn er seiner Frau die ersparten Beträge ein- gehändigt hatte mit der Weisung, dieselben zur Sparkasse zu tragen, hatte sie das Geld für sich behalten und die Ein- tragungen selbst gemacht. Die Angeklagte gab die Strafthat zu, entschuldigte sich aber damit, daß ihr Ehemann in seinem häus- lichen Leben zu große Ansprüche gemacht habe. Der Staats- anwalt beantragte nur eine Gefängnißstrase von drei Tagen, der Gerichtshof erkannte aber auf«ine Woche Gefängniß. Ein Nachspiel zur letzte» ReichStagswahl ging am Donnerstag vor der Strafkammer des Landgerichts zu D u i s- bürg in Szene. Dasselbe hat um so mehr Interesse, als es eine amtliche Wahlbeeinflussung betrifft und auch die Wahl- prüfungs-Kommission des Reichstages noch beschästigen wird, da gegen die Wahl des den Kreis vertretenden Abg. Hammacher (natl.) nicht nur von feiten der Sozialdemokraten, sondern auch von feiten der ultramontanen Partei Protest eingelegt ist. In Holten am Rhein sollte am Sonntag vor der Wahl eine öffent- liche Wählerversammlung, von sozialdemokratischer Seite ein- berufen, stattfinden. Die Polizeibehörde vereitelte dieses Bor» haben, indem sie dem Wirth für die Zeit, in der die Bersamm- lung tagen sollte, die S ch a n k s p e r r e aufhalste. Am Vor- mittag desselben Tages hatte aber eine antisemitische Versammlung ruhig tagen dürfen. Die Nachmittagsversnmm- lung war durch diese Maßregel unmöglich gemacht. Tie Genosseil machten nun von ihrem Recht Gebrauch, und vertheilten vor dem verschlossenen Versammlungslokal Stimmzettel und Flug- blätter. Aber auch das erregte das Mißfallen der Vertreter der Obrigkeit. Es wurde zu verhindern gesucht, und diese Verhinde- rung gelang auch, wenigstens zum Theil. Da durch solches Vor- gehen der Polizeibeamten die Agitation in dem Ort behindert wurde, verfaßten einige Interessenten noch am selben Tage ein Flugblatt, welches den Einwohnern von Holten die Vorkommnisse klar legte und als Protest gegen die Polizeimaßnahmen zur Wahl des sozialdemokratischen Kandidaten aufforderte. Dieses Flug- blatt war der Gegenstand der gestrigen Landgerichts-Verhandlung. Der Drucker und Verleger, F. Strunk, sowie der Besteller, Genosse Scharnweber in Duisburg waren wegen Beamten- Beleidigung angeklagt. In dem Flugblatt wurde behauptet, daß die Schanksperre. sowie der Zwischenfall. die Stimmzettel- Vertheilung betreffend, amtliche Wahlbeeinflussung sei. Einige Zeugen behaupten, daß die Polizeibeamten den Stimmzettel-Vertheilern die Zettel fori- gerissen und vernichtet haben, während andere Zeugen(Polizei- beamte) behaupten, die Zettel seien den Vertheilern entfallen und die Beamten hätten dieselben a n s i ch g e n o m m e n. So- viel ist t h a t s ä ch l i ch festgestellt, daß die Beamten selbst auf das Verlangen der Zettelvertheiler, die Zettel wieder frerzu- geben dies nicht gethan haben. Nun bezieht sich aber der Satz im Flugblatt, welcher von amtlicher Wahlbeeiuflussung spricht, n i ch t a l l e i n auf die Stimmzettel-Angelegenheit, son­dern auch auf die Schanksperre. Merkwürdiger Weise hat die Anklageschrist den Vorwurf, daß der Landrath des Kreises der Sohn des Abgeordneten Ham- macher sei. und als solcher die amtliche Wahlbeeinflussung zu gunsten seines Vaters durch Aushebung der Schanksperre hätte vermeiden können, vollständig unberücksichtigt ge- lassen. Es hieß auch in der Urtheilsverkündung, daß wohl einige Beamte sich haben Fehler zu Schulden kommen lassen, die Strafantragsteller. Polizeibeamte aus Slerkerade aber berechtigt waren, Antrag zu stellen, auch thatsächlich beleidigt worden seien, weil es im Flugblatt heißt:Dieselben Polizeibeamten" hätten die Stimmzettel zerrissen, welche zur Holtener Obrigkeit gehören, die die Schanksperre veranlaßte. Es waren aber nicht Beamte aus Holten, sondern aus Sterkerade, mithin sind die Sterkerader Beamten beleidigt.(!!) Freilich haben die Verfasser und Drucker des Flugblatts nicht erst jeden Beamten gefragt, welches sein Revier sei. Aber die Katz, die Katz ist gerettet; obwohl der wesentliche, die amtliche Wahl- beeinflussuna feststellende Theil des Flugblattes nunmehr gerichtlich erwiesen. respektive nicht bestritten ist, muß Genosse Scharnweber 25 M. und die Kosten bezahlen. Die Duisburger Blätter können den Spießbürgern wieder von der Verurtheilung eines Hetzers berichten. Der Ver- leger und Drucker wurde freigesprochen. Zur Naturgeschichte der deutschen Staatsanwälte dürfte die Mittheilung noch einen interessanten Beleg bilden, daß gegen Scharnweber drei Mo- nate Gefängniß, gegen den Drucker 25 Mark Geldstrafe beantragt waren!_ Sojtsle Zbkelrcvlrrhk. Achtung k Buchdrucker, Hilfsarbeiter und HilfS- arbeiterinnen! Vom S. bis 20. April finden die bereits an- gekündigten neun Versammlungen sür Buchdrucker, Hilfsarbeiter und Hilfsarbeiterinnen statt zum Zwecke der Agitation, Be� sprechung der gewerkschaftlichen Verhältnisse und deren Besserung. Arbeiter und Arbeiterinnen! Bedarf es noch irgend eines Hinweises, daß Ihr erscheinen müßt, wenn es sich darum handelt, Eure soziale Lage zu besprechen? Bedarf es noch eines Hin- weises, wenn es gilt, die Verhältnisse an das Tageslicht zu ziehen, unter denen Ihr tagtäglich zu leiden, mit denen Ihr fortwährend zu kämpfen habt? Es ist Niemand unter Euch, an welchem die Niederschläge der gewerblichen Anarchie ohne Spuren vorübergehen. Di« Lage im Buchdruckgewerbe ist eine bedanernswerthe. Die Einigkeit unter der Arbeiterschaft wird durch einige Piraten, die im Solde der Prinzipalität stehen, zu stören gesucht. Diese gehen aus den Gimpelsang aus. um unter der Flagge eines Antiverbandes sich der noch nicht zur Erkenntniß gekommenen Gehilsen unter falschen Vorspiegelungen zu bemächtigen. Bedarf es daher irgend noch eines Hinweises, um in den Versammlungen zu erscheinen? Oder wäre es etwa die Furcht, welche Euch abhielte Eure Lage zu schildern, jene Elemente an den Pranger zu stellen, welchen Ihr Eure ganze erbärmliche Lage zu danke,> habt? Ihr, Ihr werdet Euch davor nicht fürchten! Oder sollte es wirklich der Fall sein? Solltet Ihr Euch durch die Martern der sozialen Verhältnisse, oder von zenen Gesellen, welche die wirthschaftliche Nothlage be- nutzen. Euch Fesseln anzulegen und sich Vortheile zu verschaffen, in Schach halten lassen? Das glauben wir nicht! Noch ist in Euch zu viel Sinn für Solidarität und Pflichtgefühl! Er- scheint in den Versammlungen und beweist dadurch, daß Euch Euer und der Gesammtheit Wohl am Herzen liegt! Der geschäftsführende Ausschuß der Berliner Gewerkschafts-Kommisfion. Achtuug, Töpfer! Die Differenzen der Töpfer mit der irma I. G. Schmidt-Geestemünd« sind noch nicht erledigt. Der uzug ist bis auf weiteres fernzuhalten. Die Kommission. Tie Maler rc. von Bremerha'�u und.'lmgegeud sind am Montag, den 2. April, in einen Sreil elngetrele�. m. langen eine neunstündige Arbeitszeit T.s einem MlNimallc�k,» von 45 Pf. pro Stunde. Die Forderung ist gerecht und billig. Wir fordern nun alle Maler sowie Genossen ü,.�Arbeiter auf, die Streikenden in ihrem Kampf zu unterstützen, indem", e suchen, den Zuzug nach Bremerhaven fernzuhalten. Die Lage ist'uüs- gezeichnet und in wenig Tagen, wenn alle den Streikenden die moralische Unterstützung angedeihen lassen, wird der Sieg zu gunsten der Maler und zum Wohle der gesummten Arbeiter- schast ausgefalle» sein. Die Gewerkschafts-Kommisfion von Bremerhaven und Umgegend. Alle Anfragen:c. sind zu Achten an Herm. Rüstau, Lehe, Buchtstr. 13.'' Um Abdruck in alle» Arbeiterblätter,.. wird"fst�m Achtung, Kupferschmiede! Am Sonna.�nst. gz. Z,f-xz, beschloß die Filiale Hamburg , daß der Zuzug nach Hamburg wegen Differenzen bezüglich des Meisterarbeitsnachweisrs fernzuhalten ist. Alle arbeiterfreundlichen Blätter werden um Abdruck gebeten. Der Streit in der Schnlze'schen Möbelfabrik in Bremen dauert fort! Da von den Agenten des p. p. Schulze Arbeiter anzuwerben gesucht werden, ersuchen wir die Kollegen Obiges zu beachten und den Zuzug fernzuhalten. Der Vor st and der Zahlstelle Bremen . I. A.: O t t o K a h l. Die Steinsetzer in Stettin haben die Arbeit bis aus drei Mann niedergelegt, weil sich dieselben der von den Jnnungs- meistern geplanten. 20 pCt. und mehr betragenden Lohnherab- setzung nicht fügen wollen. Als Vorwand dient den Jnnungs- brüdern eine vom Magistrat verfügte Herabsetzung der Preise für Reparaturarbeiten, welche jene aber in jeder Beziehung selbst