Einzelbild herunterladen
 
Eine Unterredung mit dem Fürsten   Hülow. New Aorl, 7. November.  (28. T. B.) SWeiouttg des Reuterschen Bureaus. Ein Vertreter der Preb Association hatte in Luzern   eine Unterredung mit dem Fürsten B ü l o to. Dieser erklärte, er gehe weder nach Washington  , um Wilson zu besuchen, noch nach Madrid  , um König Llsons auszusuchen, noch bespreche er mit einem päpstlichen Delegierten oder sonst irgend jemandem Friedens« bedingungen. Der Krieg müsse ausgefochlen werden. Deutschland  sei einig, und verfüge über alle Hilfsmittel. Man sei allgemein entschlossen, den Krieg bis zum Ende mit den Waffen auszulämpfen. Sozialiftifths Kritik der Kriegspoliti? in Italien  . Lugano  , 2. November.  (Eig. Ber.) In einer Sitzung in Rom  , an der auch eine Vertretung des italienischen Parleivorstandes teilnahm, hat die sozialistische Fraktion zu den ökonomischen und politischen Fragen Italiens  Stellung genommen. Die Fraktion beruft sich auf eine von ihr be« reils im August angenommene Resolution, in der sie die Regierung aus die Folgen des Krieges aufmerksam machte und sie zu sozialen Maßregeln aufforderte. Die Regierung begnügte sich damals mit dem Zensurverbot; und die in der Resolution enthaltenen Forderungen sind bisher keineswegs berücksichtigt worden. Die jetzige Resolution geht von dieser Haltung der Regierung auS und betont, wie der Krieg immer mehr benutzt wird, um die persönlichen und öffent« lichen Freiheiten einzuschränken. Die Jnternierungen und Aus» Weisungen auch auf Gebieten, die nicht zur Kriegszone gehören. ebenso wie zahlreiche andere reaktionäre Maßnahmen lassen sich nicht auf Rücksichten militärischer Art zurückführen. Die Resolution be- mängelt weiter, daß die Zensur in parteilicher Weise gehandhabt und damit offenbart wird, daß die Zensur nicht der militärischen Sicherheit, sondern gewissen Jntereffentencliquen dient. Die Fraktion lenkt die Aufmerksamkeit der Bevölkerung auf die Klaffen« Politik der Regierung, die im Widerspruch zur angeblichen nationalen Einigkeit steht. Die Gemeinden dürfen zwar keine Extrasteuern zugunsten der von der Krise Getroffenen erheben, aber andererseits läßt die Regierung ruhig die Kriegslieferanten skandalöse Gewinne einstecken. Di« Fraktion verweist ferner darauf, daß die Vorgänge auf dem Balkan  , die Italien   mit zum Eingreifen in den Krieg ver« anlaßten. allen Voraussagungen gespotten haben. Die Fraktion ist der Ueberzeugung, daß nicht durch die Kriege, sodern durch die Er- oberung der politischen Macht durch das Proletariat die wichtigen Fragen des Völkerlebens ihre Lösung erfahren werden und sie unter« streicht deshalb ihre Opposition gegen eine jede Erweiterung des Kriegsschauplatzes, die den imperialistischen Charakter des Krieges nur verstärken würde. Die Fraktion beruft sich vielmehr auf die Ideale der Gleichheit und des Friedens, die zu den Grundprinzipien des Sozialismus gehören, und begrüßt die internationale sozialistische Konierenz in Zimmerwald, in der sie das Anzeichen und den Vorboten eines zukünftigen, auf Freiheit und Gerechtigkeit gegrün« deten Friedens erblickt. Bezeichnenderweise erspart sich der größte Teil der bürgerlichen Preffe jeden Kommentar zu dieser Resolution. Nur derSecolo" meint, daß die Fraktion zwar an den inneren Angelegenheiten eine berechtigte Kritik übe, aber wegen ihrer Stellungnahme zur Zimmer- walder Konferenz höchst verdächtig sei. DieJdea Nazionale", ein Organ des unver hüllten Imperialismus, geht zwar auf die Rc« folution nicht direkt ein, widmet aber dem Thema Krieg und Par« lamentarismuS einen Leitartikel. Darin wird bezeichnenderweise gesagt, daß irgendeine ministerielle Krise in Frankreich   oder England. so verhängnisvoll sie auch sein sollte, nie so gefährlich werden könnte wie eine Krise in Italien  . England und Frankreich   verteidigen sich, bemerkt das Organ des italienischen Imperialismus, sie haben den Feind vor der Tür. Deshalb würde jede Regierung in den be« treffenden Ländern den Krieg bis zu seinem siegreichen Ende führen. »Unser Krieg ist aber ein anderer Krieg; seine Grenzen sind durch nichts anderes gezogen als durch die Kräfte, über die wir verfügen und den Gebrauch, den wir von ihnen machen. Die Gefahr besteht barin. daß ein sozialistisches oder giolittanischeS Ministerium das Land zu verhängnisvollem Verzicht veranlassen könnte. Diese Gefahr be« steht ausschließlich im Parlament. Würden wir auch früher über- zeugte Anhänger des Parlamentarismus gewesen sein, wir würden heute gegen diese Ueberzeugung auftreten." Ein Leitartikel desAvanti" vom 3. November weist sarkastisch die guten Ratschläge, die die Gegner den Sozialisten geben, zurück. Früher habe man den Soziali st en ihren Mangel an Augenmaß und ihre Inkompetenz in der auswärtigen Politik vorgehalten. Aber gerade die Vorgänge der letzten Zeiten erweisen umgekehrt die anderen als so unerfahren, daß alle ihre Konstruktionen einstürzen, wie ja heute die Minister des VierverbandeS einer nach dem andern demissionieren. Gerade die nichtsozialistische Preffe war eS, die im Frühjahr den Krieg gegen Oesterreich   unter der Begründung forderte, man dürfe, da Oesterreich   im Sterben liege, den Slawen nicht die Erbschaft überlaffen, ein weiteres Zögern Italiens   wäre ein Verrat gegenüber dem kampfbereiten Bolkanbund, insbesondere gegenüber den Rumänen. Auch das lybische Unternehmen hatte man seinerzeit nur als einen militärischen Spaziergang angesehen I /lrbeiterftreiks unü Krankenkassen in Nußlanü. In der Denkschrift des russischen Mmisters für Hemdst und Industrie zum Etatentwurf für 1916 sind u. a. auch die amtlichen Angaben über die Arbeiterstreiks in Rußland   für das Jahr 1914 enthalten. Die amtliche Stotisttf umfaßt zwar nur einen Teil der Betriebe vornehmlich die Groß- betriebe, die der Fabrikinspektion unterstellt sind aber trotzdem stellt sie für das Jahr 1914 eine außerordentliche Steigerung der Streiks und der Zahl ihrer Teilnehmer fest. Gegen 2404 Streiks mit 887 096 Teilnehmern im Jahre 1913 weist die amtliche Statistik für das Jahr 1914 3684 Streiks ni i t 1 373 468 Teilnehmern auf. Hierbei ist zu berücksichtigen, daß die übergroße Mehrzahl dieser Streiks auf die Zeit bis zum 1. August entfiel, da nach der Proklamierung des Kriegszustandes und der Einberufung der tatkräftigsten Elemente zu den Fahnen eine starke Streik- bewegung vorderhand unmöglich gemacht war. Immerhin find vom 1. August bis 31. Dezember 1914 noch 41 Streiks mit 9661 Teilnehmern registriert worden. In diesem Jahr ist die Zahl der Streiks und ihrer Teilnehmer trotz drakoni- scher Matznahmen der Behörden stark gestiegen. Amtliche Angaben darüber fehlen aber vorläufig noch. Hinsichtlich des Charakters der Streikbewegung im Jahre 1914 stellt die ministerielle Denkschrift fest, daß 969 Streiks ni i t 278 000 Teilnehmern Wirtschaft- l i ch e r Natur waren. Demnach trugen 2565 Streiks mit 1 095 458 Teilnehmern einen politischen Charakter. Die meisten wirtschaftlichen Streiks entfielen auf die Metall- und Naphthaindustrie. Die Gesamtzahl der
verlorenen Arbeitstage belief sich im Jahre 1914 auf 5 755 072 gegen 3 863 257 im Vorjahre. In derselben Denkschrift de» Minister» sind Angaben über die Zahl der 1914/15 gegründeten Betriebs- Krankenkassen enthalten. Trotz der Ungunst der Kriegszeit wurde die Arbeit auf diesem Gebiet fortgesetzt. Zum 1. Juli 1915 waren auf den Fabrikbetrieben im ganzen Reiche(inkl. Polen  ) 1973 Krankenkassen mit 1 583 241 Teilnehmern eröffnet worden. Außerdem funktionierten zu derselben Zeit auf verschiedenen Berg  - werken 73 Krankenkassen mit 102 161 T e i l n e h- m e r n. Nach der Denkschrift waren zum 1. Juli noch etwa 700 Krankenkassen mit etwa 600 000 Teilnehmern im Ent- stehen begriffen, die inzwischen wohl auch schon in Funktion getreten sind._
politische Ueberflcht. Neue Bundesratsbeschlüffe. Berti«, 8. November.  (W. T. B.j In der heutigen Sitzung des Bundesrat« gelangten zur Annahme: Der Entwurf einer Verordnung über Oele und Fette, der Entwurf einer Verordnung über den Ver- kehr mit Stroh und die Vorlage betreffend die anderweitige Ver- teilung der Prägung von Fünfpfennigstücken auS Eisen auf die einzelnen Münzstätten.  _ Die Beschlüsse des ReichSausschusseS derZentrumspartet. Di« Kölnische.Volkszeitung" schreibt: »Die Beichlüffe deS ReichSauSichuffeS der Deutschen Zentrum«- Partei, welcher am 21. und 26. Oktober in Frankfurt   a. M. ver­sammelt war, scheinen ein eigenartige« Schicksal durch­machen zu müssen, bis sie zur Kenntnis der Mitglieder der Zentrum»« Partei kommen. In Nr. 838 unserer Zeitung vom 22. Oktober teilten wir die Eingabe mit, welche der ReichSauSschuß an den Herrn Reichskanzler gerichtet hat in Sachen der Lebensmittelteuerung. Sofort erhielten wir nicht immer ganz höfliche Anfragen, wieso e« komme, daß unsere Mitteilung nicht übereinstimme mit demjenigen Wort- laut, welcher in Frankfurt   beschloffen worden sei. Wir konnten nur antworten, daß wir nicht in der Lage seien, einen Grund für die Nichtübereinstimmung anzugeben. Auf weilere Anfragen, weshalb wir immer noch nicht den ve« s lchluß In Sachen der Friedensziel» veröffentlicht hätten, konnten wir ebenso nur antworten, daß wir diesen Beschluß vom Wolffschen Bureau, welchem er zur Veröffentlichung übergeben worden sei, immer noch nicht erhalten hätten. Nunmehr gestern endlich erhielten wir diesen Beschlutz in Sachen der Friedens ziele vom Wolffschen Bureau und veröffentlichten ihn selbstverständlich sofort. Jetzt erhallen wir schon wieder ziemlich er- regte Anftagen von Mitgliedern de« ReichsauSschuffeS, welche der Tagung in Frankfurt   am 21. und 25. Oktober beigewohnt haben(es waren deren, wie wir hörten, über öl)), weshalb wir denn nicht den ganzen Wortlaut des Beschlusses veröffentlicht, sondern einen wesentlichen Satz weggelaffen hätten.... Wie wir hören und auch schon mitteilten, ist der Wortlaut am 21. Okiober mittags durch ein beauftragtes Mitglied des Reichs- ausschuffeS dem Wolffschen Telegraphenbureau in Frankfurt   zur Ver- breitung an alle deutschen   Blätter übergeben worden. DaS Wolffsche Bureau hat diesen Auftrag auch übernommen.... Einen Grund, weshalb in der Mitteilung von Wolff gegebenen- falls ein Satz weggelassen worden ist, sind wir selbstverständlich auch nicht in der Lage anzugeben, da Wolff uns iu seine Geschäfts» geheinmiffs nicht einzuweihen pflegt."
Der»Burgfrieden" i« Hesse«. Da wlkhrend des gegenwärtigen Krieges ein noch nie bage- wesener Lehrermangel eingetreten ist, halben lautBerl. Tagebl." die maßgebenden Schulbehörden des Großherzogbum» Hessen   die Anregung gegeben, daß in den Gemeinden, in denen Mangel an evangelischen Volksschullehrern besteht, die Lehrer katholischer Kon- fesston den evangelischen Religionsunterricht in den Unter- und Mittekklassen erteilen; ist ein Mangel an katholischem Lehrkräften vorhanden, so können evangelische Lehrpersonen den katholischen Religionsunterricht in den Unter, und Mittelklassen der Volks- schulen geben. Ferner ist genehmigt worden, daß bei den Turn- fahrten der Volksschüler da, wo Mangel an Lehrkräften besteht. Turmvart« dersozialdemokratischen" Arbeiterturnvereine zur Leitung der Turnsahrten herangezogen werden. Von dieser Er- lanbnis wurde bereits vielerorts, in erster Lim« in der hessischen Residenz Darmstadt  , Gebrauch gemacht.
das tägliche örot. Der Kartoffclpreis. Die Kartoffelverordnung sieht Produzenten- und Kleinhandels- preise vor. Ist nun der Landwirt berechtigt, bei direkter Lieferung an den Verbraucher den höheren Kleinhandelspreis zu fordern? In einer offiziösen Mitteilung wird diese Fragt mit folgender Be« gründung bejaht: Nach§ l der BundeSratsverordnung vom 28. Oktober gelten die Höwstpreise für Lieferung ohne Sack und für Barzahlung bei dem Empfange. Sie schließen die Kosten des Transport« bis zum nächsten Güterbahnhof, bei Wassertransport bis zur nächsten Anlege- stelle deS Schiffes oder Kahns, und die Kosten deS Verladen« ein. Alles, was an Unkosten darüber hinausgeht, kann demgemäß be- sonders berechnet werden. Es dürfen aber nur die tatsächlich ber- ausgabten Kosten berechnet werden. Die Kartoffeln dürfen jedoch nie teurer verkauft werden, als der Kleinhandelshöchstpreis am Ver- kaufsorte ist._ Regelung der �ettversorgung. Berlin  , 8. November.  (28. T. B.j Der Bundesrat hat in seiner heurigen Sitzung eine Verordnung über Oele und Fette be- schlössen. Sie hat den Zweck, die tierischen und pflanzlichen Oele und Fette, die für die menschliche Ernährung verwendbar sind, für diese sicherzustellen und die Grundlage für eine angemessene Preis- gcstaltung zu geben. Die Verordnung setzt eine Anzeigepflicht, eine Absatzbeschränkung und die Verpflichtung fest, die Vor- röte an Oelen und Fetten dem Kriegsausschuß für pflanzliche und tierische Oele und Fette in Berlin   aus Abruf zu bestimmt vorge» ichriebenen Preisen zu überlassen. Dem Kriegsausschuß liegt die Verteilung der Robstoffe an die beteiligten Industrien und der von ihnen hergestellten Erzeugnisse ob. Der Reichskanzler erläßt die näheren Bestimmungen hierüber. Er bestimmt insbesondere, an welche Stellen und zu welchen Preisen die Waren abzugeben sind.
SO Proz. Wasser in der Wurst. Diese Feststellung hat man in Konstanz   a, Bodensee   bei einer vorgenommenen Kontrolle der Konserven gemacht. In F r e i b u r g i. B. hat das Bezirksamt schon im September wegen zu großem Wasserzusatz zur Wurst eine Verwarnung an die Fleischermeister erlassen, nunmehr sind vier
dieser LebenSmittelfälscher zur Anzeige gebracht worden; ihre Würste enthielten wiederum einen zu hohen Wafferzusatz.
Gegen Butterknappheit. In Barmen wurde auf die Anzeige hin, daß die Butter« kuappheit künstlich durch spekulative Zurückhaltung der Butter ver- größert wird, in den verschiedenen privaten Kühlhäusern eine Revision abgehalten, die ein überraschendes Ergebnis zeitigte. Nicht weniger als 201 Zenmer Butler wurden entdeckt, die zumeist von Elberfslder Händlern für längere Zeit eingelagert waren. Die Butter wurde beschlagnahmt und der Elberfelder Stadtverwaltung übergeben- Aehnlnhe Resultate dürften Revisionen an anderen Orten auch er- geben._ FettersparniS. Um den Verbrauch von Fetten einzuschränken, hat der kommandierende General des 17. Armeekorps folgende Ver- fügung erlassen: Es ist dringend erforderlich, den Genuß von Speisefett aller Art noch weiter einzuschränken, um einem etwaigen Mangel vorzubeugen. Ich bestimme deshalb auf Grund des § 9 des Gesetzes über den Belagerungszustand vom 9. Juni 1851 für den Bereich des 17. Armeekorps für die Dauer des Kriegszustandes: 1. Sämtliche Empfänger von Deputat tn Stadt und Land dürfen das ihnen vertraglich zustehende Deputat an Butter. Schmalz oder Speisefett nur noch in Höhe von 50 vom Hundert erhalten. 2. Die in Deputat stehenden Saison» arbeiter dürfen von jetzt ab nur noch 26 Gramm Fett für den Tag und den Kopf erhalten. 3. An Stelle der wegfallenden Fettmengen find die Deputatsempfänger durch Geld oder Gewährung von Mar» melade, Mus, Honig oder Sirup zu entschädigen. Zuwiderhandlungen gegen die Verbote zu 1 und 2 sowie die Aufforderung oder Anreizung zu solchen Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu einen: Jahre bestraft." Die Verordnung trifft besonders die Landarbeiter, deren Lohn tn der Hauptsache aus Deputat besteht.
Höchstpreise für Stroh. Amtlich. Dcrli», 8. November.  (W. T. B.) In der heutigen BundesratSsitzung wurve eine Verordnung über den Verkehr mit Stroh und Häcksel verabschiedet. Die Verordnung ver- folgt den Zweck, dem Kriegsausschuß für Ersatzfutier durch Ver« Mittelung der Bezugsvereinigung der deutschen   Landwirte diejenigen Strobmengen zu angemessenen Preisen zu sichern, die er zur Her- stellung seiner Futtermittel braucht. Es handelt sich dabei Haupt- iächlich um Melassefuttermittel und um das sogenannte Strohkraft« futler. Demnach wird durch die Verordnung der Bezugsvereinigung ein Verkaufsrecht für diejenigen Strohmengen eingeräumt, die jemand absetzen will, sofern diese Mengen vier Tonnen bis zum 1. August 1216 übersteigen. Um die daraus herzustellen- den Eriatzfutter den Landwirten und sonstigen Verbrauchern zu angemessenen Preisen darbieten zu können, werden Höchstpreise s ü r Stroh festgesetzt, und zwar 15 M. für ungepreßtes Maschinen- druschstroh, 17,52 M. für gepreßtes Stroh und 50 M. für Flegel- druschftroh für die Tonne. Einbezogen in die Verordnung ist daS Stroh von Roggen, Weizen, Dinkel, Hafer und Gerste, nicht ober die Spreu dieser Geireideorten. DaS zum Absatz gestellte Stroh, das die Bezugsvereinigung für die oben angegebenen Zwecke, sowie für gewisse besonders dringliche Ausnahmefälle(zum Beispiel zur Versorgung ungünstig gelegener städtischer oder industrieller Ver- brauchszemrenj, nicht' braucht, wird dem Verkehr wieder ireigegebcn; es gellen dann die obigen Höchstpreise als Verkaufspreise für den Erzeuger. Beim Berkauf von Häcksel durch den Hersteller darf der Preis von 60 M. sür die Tonne ohne Sack nicht überschritten werden._ Ist der Bewucherte strafbar? DaS Reichsgericht hat entgegen den Urteilen anderer Gerichte in ständiger Praxis angenommen, nach dem Gesetz vom 4. August 1914 sei nicht nur der Verkäufer, de die fest- gesetzten Höchstpreise überschreitet, strafbar, sondern auch der Käufer, der solche zahlt. Mit dieser Auffassung des höchsten Gerichts ist zu rechnen, gleichviel, ob sie dem Gesetz entspricht. Deshalb ist aber dringend eine Aenderung des Gesetzes er- forderlich. Denn es liegt auf der Hand, daß vor einer Sttaf» anzeige der zurückschreckt, der durch sie sich selber oder Per- sonen auf die Anklagebank bringen würden, die aus Not den Wucherpreis bezahlt haben. Wird die bevorstehende Tagung des Reichstags der Notwendigkest einer Aenderung des Gesetzes Rechnung tragen, um Uebervorteilungen wirksamer entgegen zu treten?
Mus?nöustrie und Handel. Dividendeusteigerung bei der A. E. G. Berlin  , 3. November.  (W. T. B.) In der beuligen AufsichtS« ratssiyung der A. E. G. wurde über das verflossene Geschäftsjahr Bericht erstattet. Die Zahl der zu den Fahnen berufenen Angestellten beträgt 23 928. Die Kriegsunterstützung der Familien der Einberufenen bclief sich für das erste Johr aus 1612111 M., die auS dem Be- triebe gedeckt sind. Die Werkstätten waren mit Friedensarbeit zu« reichend beschäftigt und standen in weitem Umfange der Landes- Verteidigung zur Verfügung. Das Bankguthaben beträgt 128.3 Millionen Mark. Der Buchwert einer Reihe von Industrie» beteiligungen ist durch Absetzung von rund 2 Millionen Mark auf den Nennwort gebracht. Nach Abzug von Unkosten. Steuern, Obli« gationSzinien und der Ueberschreibungen wird ein Reingewinn von 21 223 115 M.(im Borjahre 18 892 611 M.j ausgewiesen. Der auf den 12. Dezember einzuberufenden ordentlichen Generalversamm- lung wird die Verteiluno einer Dividende von 11 Proz.(im Vor- jähre 12 Proz.) aus 155 Millionen Mark Aktien vorgeschlagen werden. Die Eintragung der Kapitalserhöhung um 29 Millionen Mark in das Handelsregister ist erfolgt, nachdem 31 767 222 M. Stammaktien der B. E. W. zum Umtausch in 26 275 222 M. junge A. E. G.« Aktien angemeldet und die verbleibenden 2 925 220 M. von einem Bankenkonsortium übernommen worden waren.
Die französische   Waffenfabrit Schneider u. Ko. in Le Creusot  erzielte einen Reingewinn von 9,177 Millionen Frank, woraus wieder 85 Frank Dividende verteilt wurden.
Letzte Nachrichten. Ein französisches Kriegsgerichtsurteil. Marseille  , 8. November.  (W. T B.j(Meldimg der Agenc« Havas.j Das Kriegsgericht verurteilte wegen Unterschlagung im Truppenlager Marseille   einen VerwaltungSosfizier zu fünf Jahren Einzelhaft, 1520 Franken Geldbuße und Degradation, den Soldaten Goupil zu fünf Jahren Einzelhaft und Degradation. Wegen Mit- täterschaft wurde ein Zivilist zu zehn Jahren Einzelhaft und 29 000 Franken Buße, zwei andere Zivilisten zu fünf Jahren Ge- fängnis und ein weiterer Zivilist zu einem Jahr Gefängnis ver- urteilt.