Der Antrag des Abg. v. Meyer- Arnswalde wird nur von den Abgg. v. Below- Saleste und Gerlich unterstützt.
§ 53 gelangt unverändert zur Annahme.
Im§ 55 wird entsprechend der früher bezüglich der Listenaufstellung vorgenommenen Aenderung auch die Zeit der Auslegung der Wahllisten in die Zeit vom 15. bis 30. Januar ( statt Juli) verlegt.
handelt! In einem Schreiben von Tischlern an einen Arbeit-[ weil sonst alle sechs Jahre eine ganz neue Gemeindevertretung geber, worin die Lohnerhöhung unter Androhung der Sperre ge- gewählt werden müßte. fordert wurde, ist die Anstrebung eines rechtswidrigen Ver- Minister Herrfurth schließt sich diesen Ausführungen an, mögensvortheils gerichtlich gefunden worden; das Reichsgericht weil durch die allmälige Erneuerung der Vertreter sich die Konhat fogar jede Forderung höheren Lohnes durch die Arbeiter für tinuität in der Vertretung erhält. rechtswidrig erklärt. Was soll nun werden, wenn ein Arbeiter einem Fachverein angehört und infolge eines Beschlusses dieses Vereins eine Lohnerhöhung fordert? Durch konkludente Handlungen würde der Arbeiter dann eine Erpressung begehen. So weit sind wir in der Rechtsprechung unter der Aera Bismarck- Puttfamer gekommen! Wird§ 134 Gesetz, so wird der Werth des Koalitionsrechts illusorisch. Von Tag zu Tag schärfer gehen die Unternehmer vor; dennoch bleiben sie von der Polizei und Staatsanwalt ungeschoren. Der Arbeiter aber Imuß verurtheilt werden, gleich viel ob er die Tragweite seiner Handlungen übersicht oder nicht, ob er naiv oder böswillig Unrecht begeht. Die neueste Enthüllung, die in London gedruckte Broschüre„ Ein Komplott gegen die Arbeiter klasse", zeigt uns bezüglich der Metallindustrie recht deutlich, daß die einzelnen Vereine der Unternehmer auf diesem Gebiete völlig gesetzwidrig handeln, sich als politische Vereine geriren, mit einander in Verbindung treten, ohne daß ihnen von den Behörden das Geringste in den Weg gelegt wird. Kein Staatsanwalt findet sich, der dagegen einschreitet, wohl aber tanzen der Berliner Polizeipräsident, der preußische Kriegsminister, die fämmtlichen Eisenbahndirektionen nach der Pfeife dieser Unternehmer verbände und erfüllen gehorfainst alle ihre Wünsche. Jeder weiß, daß wir keinen Fonds haben zur Bezahlung der Schulden der Schwiegerväter von Ministern, und doch wissen wir, daß solche Fonds existiren; bei 350 000 art soll die Rechtswidrigkeit ausgeschlossen werden, bei den kleinen Lohnsummen aber sollen die Arbeiter wissen, was recht ist, sonst müssen sie bestraft werden.
Abg. Gutfleisch: Der Antrag der Kommission sollte auch verhindern, daß die Ausbedingung von Konventionalstrafen über den Betrag eines Wochenlohns hinaus erfolgt, er ist also gerade im Interesse der Arbeiter gestellt. Da aber die Fassung als Schadensersat" diese Lücke nicht vollständig ausfüllt, so beantrage ich, diese Worte zu fireichen.
Abgeordnetenhaus.
Bum§ 56a schlägt Abg. v. Strombeck vor, die Wahl der Gemeindeverordneten im Februar statt im November vornehmen zu lassen. Dann verstreiche allerdings eine ziemlich lange Frist bis zur Einführung der Neugewählten, aber das sei immer noch vorzuziehen dem Zustande, daß zwischen der Aufstellung der Listen im Januar und der Wahl im November ein so langer Zeitraum verfließe.
Reflamationen gegen die Wählerlisten noch nicht entschieden sein; Minister Herrfurth: Im Februar können vielleicht die es empfehle sich vielleicht, die Wahl auf den März zu verschieben und die Neugewählten nicht mit dem Kalenderjahr, sondern mit dem Etatsjahr zum 1. April einzuführen. Abg. v. Strombeck nimmt diese Anregung auf. lassen. Das Haus beschließt, die Wahlen im März stattfinden zu vertagt. Um 3/2 Uhr wird die weitere Berathung bis Dienstag 11 Uhr
Korrespondenzen und Parteinachrichten.
§ 134 wird mit diesem Antrage angenommen. Darmstadt . Der Wahlverein Darmstadt II nahm in seiner letzten Versammlung folgende Resolution an: Der ArbeiterUm 514 Uhr wird die Fortsetzung der Berathung auf Diens- Wahlverein Darmstadt II beschließt, gemäß der auf dem intertag 11 Uhr vertagt. nationalen Arbeiterfongreß zu Paris am 20. Juli 1889 ange: nommenen Resolution, am 1. Mai d. I. für Einführung des achtstündigen Arbeitstages zu manifeftiren. Da eine allgemeine Arbeitsruhe nicht zu empfehlen ist, soll diese Kundgebung durch eine am Abend des 1. Mai abzuhaltende Versammlung zum Ausdruck gebracht werden. Der Verein erklärt sich im Prinzip gegen eine Feier am 1. Sonntag im Mai, schließt sich aber in diesem Jahr der Majorität an; jedoch legt der Berein ganz energisch Protest ein gegen den Plan, die Maifeier fünftig stets am ersten Sonntag des Monats abzuhalten.
67. Sigung vom 13. April, 11 Uhr. Am Ministertische: Herrfurth und Kommissarien. Die zweite Berathung der 2 and gemeinde- Ordnung wird fortgesetzt, und zwar beim Abschnitt IV, Gemeindevertretung
(§§ 49-65).
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§49 bestimmt; In denjenigen Landgemeinden, in welchen die Zahl der Stimmberechtigten mehr als 40( in der Vorlage Den 1. Mai d. J. betreffend, verpflichtet sich jedes Mitglied stand 30) beträgt, tritt mit dem Zeitpunkte, wo die Liste der Stimmberechtigten diese Zahl nachweist, an die Stelle der Gemeindeversammlung eine Gemeindevertretung.
Die Landgemeinden sind berechtigt und, falls der Kreisausschuß auf Antrag Betheiligter oder im öffentlichen Interesse dies beschließt, verpflichtet, auch bei einer geringeren Anzahl von Stimmberechtigten eine Gemeindevertretung im Wege ortsstatutarischer Anordnung einzuführen.
Die Gemeindevertretung besteht aus den gewählten Gemeindeverordneten, deren Zahl mindestens das Dreifache der Zuerst genannten betragen muß. Diese Zahl fann durch Ortsstatut auf 12, 15, 18 oder höchstens 24 erhöht werden.
Abg. v. Huene beantragt, an die Stelle der beiden ersten Absätze zu setzen:" Die Landgemeinden sind berechtigt, an Stelle der Gemeindeversammlung eine gewählte Gemeindevertretung im Wege ortsstatutarischer Anordnung einzuführen."
Eventuell soll an die Stelle der Zahl 40 die Zahl 80 gefeßt und die Worte„ und, was der Kreisausschuß.... verpflichtet" gestrichen werden.
des Vereins, ein Viertel seines Verdienstes von diesem Tage an die Generalfommission der Gewerkschaften Deutschlands abzuführen. Die Feier am Sonntag, den 3. Mai, wird mit dem Wahlverein Darmstadt I zusammen abgehalten werden.
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Krause so ist der Name des Mannes rief seine Getreuen zu einer Versammlung zusammen, in welcher der Artikel vorgelesen und den Veteranen plausibel gemacht wurde, daß in demselben eine Beleidigung der deutschen Fahnen enthalten sei.
Genannter Verein protestirte dann gegen diese Zeitungsnotiz, und darauf stützte sich die Anklage. Der Vertheidiger geißelte mit scharfen Worten die Vorgeschichte dieses Prozesses und be merkte besonders, daß es ein Redakteur, allerdings eines unparteiischen" Blattes ist, welcher der Polizei Dienste leistete. Bei den Schöffen machte die vortreffliche Rede keinen Eindruck und war das Urtheil eigentlich vorauszusehen.
Lokales.
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Parteigenoffen des 6. Berliner Wahlkreises! In einer öffentlichen Volksversammlung, welche zum Zweck der Stellungder Majorität beschlossen:„ Jeder Parteigenosse, dem es irgend nahme zur 1. Maifeier einberufen war, wurde mit überwältigenmöglich ist, verpflichtet sich, den 1. Mai durch Arbeitsruhe zu feiern." Zur Arrangirung der Feier wurde ein Komitee von fünf Personen gewählt. Wir erwarten nun von den Genossen, welche nicht allzu schweren materiellen Schaden dadurch erleiden, daß sie diesen Beschluß hochhalten und sich recht zahlreich an der Feier betheiligen, damit dieselbe möglichst imposant wird. Wir werden am Vormittag eine Versammlung mit einem der Bedeutung des Tages angemessenen Vortrag einberufen, und, wie im vorigen Jahr, von Mittag im Moabiter Schüßenhaus das Fest abhalten. Parteigenossen anderer Wahlkreise, welche sich mit dem Beschluß einverstanden erklären, laden wir ebenfalls hierzu freundlichst ein. Das Komitee: W. Becker. E. Ernst. H. Raschte J. Rechner. F. Schwabe.
( Wir veröffentlichen den vorstehenden Aufruf auf wiederholten ausdrücklichen Wunsch des Komitee's. Daß wir mit dem Inhalte desselben nicht einverstanden sind, brauchen wir wohl nicht besonders zu betonen. Der Vorwärts" steht auf dem Boden, welchen die Fraktion zur Frage der Arbeitsruhe am 1. Mai einnimmt, und wir können bei der Gelegenheit nur fonstatiren, daß mit ganz verschwindenden Ausnahmen dieser Standpunkt von der Gesammtpartei getheilt wird.
Red. des Vorwärts".)
Das Wahlbureau für den 17. Kommunal Wahlbezirk be
findet sich bei 2uhm, Brandenburgstr. 11. Um 8½/ 2 Uhr früh mögen sich die Genossen einfinden.
findet die Freisinnigen uneins. Die bevorstehende Wahl im 17. Kommunal- Wahlbezirk Kandidat gilt als ein so unselbständiger Jasager und Nickemann, Die aufgestellte, freisinnige" daß sogar die" freisinnige"" Berliner Zeitung ", was im Ganzen nicht viel sagen will, ihm den Sozialdemokraten( Herrn Börner) fast vorzieht. Die Freis. 3tg." tadelt diese Haltung des ihr be Solingen , 11. April. Am 2. September v. J. hing ein am besten, was demokratisch ist. Erst bei der letzten Kommunalfreundeten Blattes als undemokratisch. Die Freis. 3tg." weiß ja Biegeleiarbeiter zu Ringelshäuschen eine rothe Bettdecke zum wahl( im 31. Bezirk) hatten die freisinnigen Macher eine VerFenster seiner Schlafstelle hinaus, um sie zu lüften. Diese wurde fammlung insgeheim einberufen, in welcher se ch 3 Wähler der von Gendarmen wahrgenommen, welche dieselbe für eine rothe wählenden dritten Abtheilung, sonst aber nur wähler zweiter Fahne hielten und darin eine sozialdemokratische Demonstration Abtheilung und außerhalb des Wahlbezirks wohnende Personen blickten. Die Gendarmen veranlaßten den Mann zum Einziehen anwesend waren. Die Sechs wurden natürlich überſtimmt und der Flagge" und erstatteten Anzeige gegen ihn wegen Verübung nun nannte die Freis. 3tg." es demokratisch", daß dieselben groben Unfugs. Das hiesige Schöffengericht sprach den Ange- sich fügten, was" die sechs demokratischen" Freisinnigen auch flagten frei. thaten. Der kommunale Berliner " Freisinn" demokratisch! Wer lacht da? Kaiserslautern , 9. April. Am 27. Oktober und im Nopember v. J. fanden hier zwei sozialdemokratische Parteiver- Einer der größten Sozialistenfresser ist der Deutsche sammlungen statt, zu welchen, um die Stärke am Plaze und die Krieger- Bund". Die lezte Nummer feines Organs, die" Parole", Gesinnungstüchtigkeit der Genossen zu prüfen der Eintritt nur veröffentlicht einen Kriegsartikel gegen die Sozialdemokratie, der gegen Karten zu 10 und 15 Pfennige gestattet war. Die hiesige mit den Worten schließt:„ Der rothe innere Feind, die SozialPolizeibehörde ging nun von der Ansicht aus, daß es sich um demokratie, greift uns an! Auf zur Vertheidigung unserer eine verbotene Sammlung handle und nahm die in öffentlichen höchsten Güter!" Die Kriegskameraden sind mobil gemacht, sie Inseraten benannten und mit dem Verkaufe der Karten be- befinden sich auf dem Kriegspfade, um den bösen Feind zu suchen, nannten Genossen I. I. Thedy, Wilh. Müller, J. Weidinger, um die höchsten Güter zu vertheidigen. Indessen die braven Gg. Bayerle und F. Morib, sowie des letzteren Ehefrau, welche Krieger gegen Windmühlen kämpfen, sizt der böse Feind gemüthin Abwesenheit des Mannes Karten verkaufte, wegen Ueber- lich in ihrem eigenen warmen Neste und raubt die höchsten tretung des§ 52 des P. St.-G.-B. in eine Geldstrafe von 3. M. Güter" Unschuld, Ehre, Moral und Sitte nach Herzensund verlangte Zurückgabe resp. Beschlagnahme der eingenommenen lust! Im unmittelbaren Anschluß an den vorerwähnten KriegsGelder. artikel bringt die Parole" nämlich eine Betrachtung über das Hiergegen hatten fämmtliche Angeklagten Einspruch erhoben Waisenhaus des Deutschen Krieger- Bundes" Rómhild , in dem und zwar, wie sie bei heutiger Verhandlung vor dem Schöffen- die Knaben und Mädchen in militärisch- frommer Sitte zu Patrioten gericht betonten, weil sie sich feiner strafbaren Handlung bewußt und Tugendhelden erzogen werden. Wie sich nun herausgestellt, hat und fernerhin ja auch andere Parteien in ähnlicher Weise vor man hier den Bock zum Gärtner gemacht, indem der Hausvater, gingen. ein verheiratheter Mann, sich an den ihm anvertrauten Der Gendarm Bauer, welcher die letzte Versammlung über- Mädchen vergangen hat. Als er sich entdeckt sah, machte er Auf eine Bemerkung des Abg. Strombeck erklärt der wachte und der, wie heute noch so mancher andere Polizeibeamter feinem Leben durch Selbstmord ein Ende! Der gute KriegerMinister Herrfurth, daß innerhalb der drei Klassen unter dem Einflusse des entschlafenen Ausnahmegesetzes zu leiden bund sollte die„ Kameraden" wahrlich lieber an die Gewehre" das Wahlrecht der einzelnen Wähler ein gleiches sei; eine schien, führte als Zeuge an, die Versammlungen könnten nur rufen zur Vertheidigung der höchsten Güter nicht gegen den Abstufung nach der Steuer, wie für die Gemeindeversammlung zu dem 3wede veranstaltet worden sein, um eine rothen", sondern gegen den eigenen schleichenden inneren Feind, nach§ 48 vorgesehen war, findet nicht mehr statt. Stärkung der Parteikasse herbeizuführen, eine Ansicht, gegen die Unmoralität und Sittenverderbniß, die auch unter der 50 wird mit dem Antrage von Heydebrand angenommen. welcher sich auch der Staatsanwalt anschloß und Abweisung der Tünche des Patriotismus und der Frömmelei ihr lichtscheues § 50a wird mit dem Antrage von Rauchhaupt angenommen Berufung verlangte. Die Vertheidigung machte dagegen geltend, Wesen treiben. Anstatt der Sozialdemokratie mit Sabul und und bestimmt nunmehr, daß die Wahl im Wahlbezirke stattfinden daß, nachdem das Ausnahmegesetz gefallen und wieder nach dem Schießprügel den Garaus machen zu wollen, sollte der deutsche kann, wenn zu einer Klaffe mehr als 500 Wähler gehören; gemeinen Rechte geurtheilt werden müsse, eine Verurtheilung Kriegerbund derselben lieber bereitwilligst Thür und Thor öffnen, außerdem kann, wenn eine Gemeinde aus mehreren Ortschaften kaum stattfinden dürfe, umsoweniger, als sowohl hier, wie in denn dadurch nur könnte der große Läuterungsprozeß, dessen die besteht, der Kreisausschuß bestimmen, wie viel Mitglieder der München und vielen anderen Orten ähnliche Bersammlungen heutige Gesellschaft", von der ein kleiner Theil ja auch der Gemeindevertretung in jeder Ortschaft gewählt werden müssen. stattgehabt hätten und noch heut stattfänden, ohne daß man in Deutsche Kriegerbund ist, so dringend bedarf, in die Wege geleitet Nach§ 51 der Kommissionsbeschlüsse sollen zwei Drittel der dem Verkaufe von Karten oder Erhebung von Eintrittsgeld eine werden. von jeder Klasse" gewählten( nach der Vorlage zwei Drittel der strafbare Handlung gefunden hätte und beantragt Freisprechung. Gemeindeverordneten) Angesessene sein.
Abg. v. Sch als ch a beantragt für den Fall der Ablehnung der Anträge des Abg. v. Huene in Absatz 2 statt auf Antrag Betheiligter" zu sagen:„ auf Antrag von einem Dritttheil der Stimmberechtigten". Der Antrag v. Huene wird gegen die Stimmen des Zentrums, der Polen und der Abgg. v. Meyer- Arnswalde, v. Below- Saleske und Gerlich abgelehnt; ebenso der Antrag v. Schalscha,§ 49 wird unverändert angenommen. Nach§ 50 sollen die Stimmberechtigten für die Wahlen der Gemeindevertretung in drei Klassen nach der Steuer getheilt werden; jede Klasse soll 1/3 der Gemeindeverordneten aus der Zahl der Gemeindeglieder wählen.
Abg. v. Heydebrand will die Gemeindeverordneten nur aus der Zahl der Stimmberechtigten wählen lassen. Mit diesem Antrage erklärt sich Minister Herrfurth einver standen.
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Das Gericht schloß sich dann schließlich nach halbstündiger Ein Stück Unvernunft beliebte Herr Theodor Müller, der Abg. Krause beantragt nur die Hälfte der von jeder Klasse Berathung der Vertheidigung an und erkannte dahin, daß in dem Vorsitzende der Ortskrankenkasse für das Gastwirthsgewerbe, in gewählten aus Angesessenen bestehen zu lassen. Verkaufe der Karten zur Deckung der Kosten eine strafbare Hand- der letthin stattgehabten Versammlung dieser Kasse es zu nennen, Abg. v. Rauchhaupt beantragt, die Worte von jeder lung nicht zu erkennen sei und spricht die Angeklagten von Strafe daß eine Kellnerin, welche längere Zeit in einem hiesigen KrankenKlaffe" zu streichen. und Kosten, welch' Lettere der Staatstaffe zur Last fallen, frei.hause auf Kosten der Kaffe wegen Magentatarrhs in ärztlicher § 51 wird angenommen mit der Aenderung, daß die An- Ein Leichen begängniß, an dem sich die hiesigen Behandlung stand, zwei Tage, nachdem sie aus dem Krankenhause gefeffenen zwei Drittel der Mitglieder der Gemeindevertretung sozialdemokratischen Vereine: der Arbeiter- Wahlverein und der als geheilt entlassen worden war, bereits wieder 27 Glas Bockstellen. fozialdemokratische Arbeiter Bildungsverein mit ihrer Mitglied- bier und 12 Rognats getrunken habe, so daß sie genöthigt war, Nach§ 52 sollen als Gemeindeverordnete nicht wählbar sein: fchaft betheiligten, fand gestern als Begräbnißfeierlichkeit des sich am dritten Tage wiederum frank zu melden- an Magen1. die Beamten, welche die Aufsicht über die Gemeinde ausüben; verstorbenen Zimmermanns Adam Hüttenberger statt. Hinter tatarrh! Diese Mittheilung wurde von den Herren Gastwirthen 2. die besoldeten Gemeindebeamten; 3. die richterlichen Beamten; dem Zeichenwagen wurde ein großer Kranz mit rother Schleife natürlich mit größter Entrüstung aufgenommen! Wenn Herr 4. die Beamten der Staatsanwaltschaft und die Polizei- Exekutiv getragen und der letztgenannte Verein führte eine rothe, schwarz- Müller diese Leistung der Bierhebe ein Stück Unvernunft" nennt, beamten( in der Vorlage ftand: Polizeibeamten); 5. die Geist- umflorte Fahne mit im Zug, deren Entfaltung indessen seitens so hat er unbedingt Recht, nur muß man die Unvernunft anderswo lichen, Kirchendiener und Volksschullehrer; 6. Frauen. Bater des hiesigen Bezirks- Amtes, unter Androhung der Wegnahme, fuchen, als wie Herr Müller und feine Kollegen! Es ist wohl und Sohn, sowie Brüder dürfen nicht zugleich Gemeindeverord- sowie das Tragen der breiten rothen Schärpen dem Fahnen- anzunehmen, daß Herr Theodor Müller und seine Kollegen in nete sein. träger, wie auch den beiden Fahnenjunkern, eine Stunde vor die Geheimnisse vieler Lofale mit weiblicher Bedienung" einBeginn der Leichenfeier untersagt war.( Beschwerde hiergegen geweiht und mit den dortigen Gepflogenheiten vertraut sind; daß Gesetzesparagraphen wohl nicht in der Lage war und das find, die Gäste zum Trinken zu animiren, um dem Wirthe mögBezirksamt selbst anzuführen ebenfalls nicht in der Lage sein lichst große Einnahmen zu verschaffen, und daß die Kellnerinnen zu dürfte.) Es war dies hier der erste derartige Aft seit Aufhebung diesem Zwecke wacker mitzechen müssen, selbst auf Kosten ihrer Gedes Sozialistengesetzes. sundheit! Hier, Herr Theodor Müller, ist in erster Reihe die Unvernunft zu suchen, in der Gewinnsucht der Gastwirthe, die München , 13. April. Bei den gestrigen Wahlen zum Gesich selten dazu verstehen, ihre Kellnerinnen dementsprechend zu werbegericht fiegten die sozialistischen Arbeiterkandidaten gegen beköstigen, obgleich die Beköstigung die einzige Vergütigung ist, diejenigen der katholischen Gesellenvereine. welche eine Kellnerin für ihre aufreibende Thätigkeit vom Gastwirth erhält. Schlecht essen und viel trinken, da muß der Mensch frank werden! Dann giebt es ja auch Leute genug, die Geld dazu haben und sich einen Wib daraus machen, solche armen Geschöpfe durch Verabfolgung von überreichen Quantitäten von Bier und Schnaps betrunken zu machen und ist dies ebenso unvernünftig, wie das Anfinnen, welches die Gastwirthe an sie stellen. Je mehr eine Kellnerin trintt, desto angenehmer ist dies stets dem Gastwirthe und oft auch den Gästen; und da die Kellnerin von Bezirksamtmann Trümmer veranlaßte die Staatsanwalt- beiden abhängig ist, so fügt sie sich eben den unvernünftigen fchaft, zu eruiren, ob sich über die Bezeichnung der deutschen Wünschen Beider und wird ein Opfer der Unvernunft dieser, Abg. v. Huene( 3.): Nachdem die Konservativen einmal Flaggen Niemand ärgere und diese wandte sich an den Redakteur nicht der eigenen, da die eigene Vernunft ja nicht zur Geltung für die Einführung einer Gemeindevertretung sich ausgesprochen des Fürther Sentral- Anzeigers", welcher zugleich kommen darf! Wird dann eine Kellnerin frant infolge der Unverhaben, muß auch die Drittel- Erneuerung angenommen werden, Worstand eines Veteranenvereins ist. nunft geldgieriger Gastwirthe und muß sie dann auf Kosten der
Abg. Czwalina( dfr.) beantragt, bezüglich der Polizei- Exekutivbeamten die Vorlage wieder herzustellen. Abg. v. Jagow beantragt, Brüder zugleich als Gemeindevertreter zuzulassen. Minister Herrfurth erklärt sich damit einverstanden, aber nicht mit dem Antrage wegen der Polizeibeamten; die Regierung wollte die Amtsvorsteher, um welche es sich in erster Linie handelt, durchaus nicht ausschließen.
Abg. Zelle( dfr.): Es wird hier das bestehende Recht, welches alle Polizeibeamten ausnimmt, durchbrochen; der Amtsvorsteher, der eigentlich über dem Gemeindevorsteher steht, soll unter denselben gestellt werden.
Nachdem noch Abg. v. Suene sich gegen den freisinnigen Antrag erklärt, wird§ 52 mit dem Antrage von Jagow an
genommen.
Nach§ 53 sollen die Gemeindeverordneten auf sechs Jahre gewählt und alle zwei Jahre soll ein Drittel erneuert werden. Abg. v. Meyer Arnswalde will die Erneuerung eines Drittels von zwei zu zwei Jahren streichen, weil die Bauern das viele Wählen nicht leiden können.
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Fürth ( Bayern ). Wegen groben Unfugs wurde der verantwortliche Redakteur der„ Bürgerzeitung" von dem Schöffengericht zu 30 M. Geldstrafe event. 6 Tagen Haft ver
urtheilt.
Das Bergehen wurde in dem Ausdruckt" bunte Sappen" befunden, womit gelegentlich einer patriotischen Feier die Reichsflaggen bezeichnet wurden.