Nr. 315.
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32. Jahrgang.
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Redaktion: SW. 68, Lindenstraße 3.
Fernsprecher: Ami Morisplas, Nr. 151 90-151 97.
Sonntag, den 14. November 1915.
Expedition: SW. 68, Lindenstraße 3. Fernsprecher: Amt Morigplatz, Nr. 151 90-151 97.
Hartnädige Angriffe der Italiener bei Görz abgewiesen.
Der Kampf um die Schweinefleischpreise.
Die Höchstpreise für Schweine und Schweinefleischpreise festsetzende Verordnung des Bundesrats vom 4. d. Mts. ist vorgestern, am Freitag, in Kraft getreten. Obgleich die Bestimmungen der Verordnung durchaus flar sind, haben sie doch in der Presse teilweise die sonderbarsten und widerspruchvollsten Auslegungen gefunden. So wurde z. B. mehrfach berichtet, der Höchstpreis des Schweinfleisches für Groß- Berlin fei auf 1 M. 52 Bf. festgesetzt, und ferner wurde geräucherter Speck einfach zu den rohen( frischen) Fetten gezählt und als Höchstpreis dafür 1 M. 80 Pf. genannt. Das ist unrichtig! Wie schon in der vorigen Sonnabendnummer des„ Vorwärts"( vom 6. November) dargelegt worden ist, beträgt der festgesetzte Höchstpreis für Schweinefleisch in Berlin und seinen Vororten 1 M. 40 Pf. pro Pfund. Mehr darf der Schlächter weder im Laden noch auf öffentlichen Märkten fordern, auch nicht für die sogenannten besseren Fleischstücke, wie Schweinefilet, Starbonade, frischen Schinken usw. Fordert der Schlächter mehr, so fann er nach§ 9 der Bundesratsverordnung mit Geldstrafe bis 150 Mart สิน Mart oder oder mit Gefängnis bis zu sechs Monaten bestraft werden. Nur für frische( rohe) Fette, also Rückenfett und Liesen, gilt ein Ausnahmepreis von 1 m. 80 Pf. pro Pfund. Geräucherter Speck und Schmalz zählen nicht zu den frischen Fetten. Für sie wie auch für geräucherten Schinken, Schinkensped, Bökelware und Wurstwaren sollen erst in den nächsten Tagen durch die Gemeindebehörden entsprechend den erlassenen Ausführungsbestimmungen Höchstpreise festgesetzt werden.
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wenn
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Meldung des Großen Hauptquartiers.
Amtlich. Großes Hauptquartier, den 13. November 1915.( W. Z. B.)
Weftlicher Kriegsschauplah.
Nichts Neues.
Deftlicher Kriegsschauplah. Die Lage ist unverändert.
Vereinzelte russische Vorstöße wurden abgewiesen. Balkankriegsschauplah.
Die Verfolgung im Gebirge schreitet ført. Die Bakhöhen des Jastrebac( Berggruppe südöstlich von Krusevac) sind von unseren Truppen genommen. Ueber 1100 Serben fielen gefangen in unsere Hand. Ein Geschütz wurde erbeutet.
Oberste Heeresleitung.
Der österreichische Generalstabsbericht.
Bien, 13. November. ( W. 2. 8.) mtlich wird verlautbart: 13. November 1915.
Russischer Kriegsschauplat. Nordwestlich von Czartoryst wurde wieder ein feindlicher Angriff abgewiesen. Sonft haben nur Artilleriefämpfe stattgefunden.
Italienischer Kriegsschauplak.
Die großen Kämpfe im Goergischen, die neuerdings den Charakter einer Schlacht annahmen, dauerten auch gestern fort. Wieder folgte an der ganzen bisherigen Kampffront Angriff auf Angriff; die verzweifelten Anstrengungen des Feindes scheiterten jedoch am zähen Widerstaude unferer mit unübertrefflichem Heldenmut fechtenden Truppen. Auch der Lol. meiner Brüdentopf ftand tagsüber unter starfem Artilleriefeuer. Ein Angriff auf unsere Stellung am Brfic wurde abgeschlagen.
Südöstlicher Kriegsschauplat
Unsere Bisegrader Gruppe hat die Borstellungen des Gegners im unteren Limgebiete genommen.
Die über Ivanjica vorgehenden österreichisch- ungarischen Truppen haben die Höhen Bt. Livada nnd Crevena Gora erfämpft. Eine andere Gruppe hat nach Ueberwindung aller durch Schneefall, Kälte und hohes Gebirge gegebenen Schwierigkeiten im Raume zwischen dem Jbar- und Moravica- Tale die wichtigen Höhen Smrcat, Trigonometer 1649, und Kosutica, Trigonometer 1512, erstürmt und einige Gegenangriffe abgewiesen.
Die Armee des Generals von Gallwis erkämpfte bie Baßhöhen im Jastrebac- Gebirge und machte 1100 Gefangene. Die bulgarische Armee hat den Morava Uebergang fortgesest.
Der Stellvertreter des Chefs des Generalftabes: B. oefer, Feldmarschalleutnant.
Die Gemeinden können Höchstpreise für einzelne Fleischsorten festsetzen; sie dürfen die nach Absaz I maßgeben den Preise nicht übersteigen."
Mit anderen Worten: Ueber die vom Bundesrat festgesezten Preise darf nirgends im Deutschen Reich hinausgegangen werden; wohl aber können die Landesbehörden für ihre Gebiete die von dem Bundesrat festgesetzten Höchstpreise ermäßigen, und ferner können auch die Gemeindebehörden für einzelne minderwertigen Fleischsorten die Preise weiter herabsehen.
"
Erfreulicherweise hat inzwischen die preußische Regierung in ihren Ausführungsanweisungen zu der Bundesratsverordnung bestimmt, daß die preußischen Gemeindebehörden nicht nur berechtigt", sondern daß sie verpflichtet" sind, innerhalb des gegebenen Rahmens solche Höchstpreise für die einzelnen Fleischsorten festzusehen, und zwar nicht nur für frisches Schweinefleisch, sondern auch für gepökeltes und geräuchertes Schweinefleisch, also aud) für Sped und Schinken, sowie ferner für Schmalz und Wurstwaren. Jekt ist es Sache der weitGemeindeverwaltungen, die ihnen erteilte reichende Vollmacht im Interesse der Einwohnerschaft auszunußen und im einzelnen je nach den örtlichen Verhältnissen für die Festsetzung angemessener Preise zu sorgen. Geschieht das nicht oder nicht im zulässigen Maße, trifft die Schuld die Gemeindeverwaltungen.
Daß die Schlächter vielerorts flagen und zum Teil auch allerlei furiose Rechnungen aufstellen werden, um zu beweisen, daß sie bald allesamt banterott sein werden, kann die Gemeindeverwaltungen nicht davon abhalten, nach sachlicher Prüfung ihre Preisfestsegungen zu treffen.
Die durch die Bundesratsverordnung festgesezte Spanne zwischen den Vieh- und Fleischpreisen ist keineswegs so niedrig, daß die Fleischer nicht dabei einen angemessenen Gewinn fänden. In letter Zeit mag ja der Preisaufschlag nicht unbeträchtlich höher gewesen sein, früher aber ist er Jahrzehnte lang nicht höher, sondern niedriger gewesen. Das zeigt am besten ein Vergleich des früheren Verhältnisses der Schweinezu den Schweinefleischpreisen.
Es betrug zum Beispiel in Berlin : der Preis für vollfleischige Schweine pro
ber durchschnittliche Kleinhandelspreis nach amtlicher Ermittelung: Zentner Lebendgewicht für Bauch und Schulter für Rücken
1901
44,90 M.
63 Pf. pro Pfd.
80 Pf. pro Pfd.
1902
47,70
85
1903
39,90
83
1904
-
38,70
79
1905
51,25
72
89
1906
53,50
79
100
-
1907 1908 46,55
44,15
70
90
70
91
-
1909 53,35 1910: 51,20
77
96
N
78
89
W
BANNIN98
Die Qualitätsflaffifizierung und Anschreibung der Schiveine war früher auf dem Berliner Schlachtviehmarkt eine etwas andere, wie heute. Die obigen Preise verstehen fich für reines Lebendgewicht. Es find also die früheren Notierungen für Schlachtgewicht ( bezw. Lebendgewicht mit 20 roz. Tara) entsprechend dem Tarasay ermäßigt.
Wie Zeitungsberichte melden, soll in einer Versammlung der Berliner Fleischerinnung von der Innungsleitung erklärt worden sein, die Berliner Stadtverwaltung habe sich damit einverstanden erklärt, daß vom 12. November ab die Fleischer zu den besseren Fleischsorten ein bestimmtes Quantum geringeren Fleisches oder Knochen beilegten, einem rohen Schweineschinfen z. B. Kopffleisch, Schnauzen, Dhren usw. oder Die Meldung einem Kotelettstück ein Spizbein. nicht richtig sein, denn wenn was übrigens bestritten wird die Berliner Stadtverwaltung jene Absicht so hätte der Innungsfleischermeister gebilligt hätte, sie einfach ihre Kompetenz überschritten. brauchen, die Fleischermeister Die Hausfrauen bersuchen sollten, das ihnen von der Innungsleitung empfohlene Rezept auszuführen, sich durchaus nicht gefallen zu lassen, daß der Fleischer den von ihnen verlangtem Bauchschweinefleisch, Rippenstück oder Rückenfett andere Fleischsorten oder Knochen ebensowenig, wie sie zu dulden beifügt und mit verwiegt nötig haben, daß ihr Kaufmann ihnen, wenn sie ein Pfund Staffee fordern, ihnen nur 1½ Pfd. wirklichen Kaffee und für das fehlende andere halbe Pfund irgend welchen minderwertigen Kaffee- Ersag verabfolgt. Versuchen die Schlächtermeister derartige Praftifen, so sollten die Hausfrauen die Annahme energisch verweigern und sich nötigenfalls an die Polizei wenden. Ein Kunde hat auch dann nicht nötig, die minderwertigen Beilagen mit zu übernehmen, wenn der Schlächtermeister geltend macht, er hätte nun einmal das betreffende Fleischstück abgeschlagen und fönnte es jetzt nicht mehr anderweitig zum vollen Preise los werden. Hat die Hausfrau beispielweise Schweinebauch gefordert, so braucht sie sich daher gezwungen, zur Ausgleichung der Preise" den Jahrzehnt 1901-1910 durchschnittlich 24 Pf. pro Pfund, zwischen Schweinepreis und Rücken 42 Pf. pro Pfund. fich feine Spigbeine, Dhr oder Schnauze aufdrängen alten Fleischerspruch: zu lassen. Nach den Höchstpreisfestsetzungen des Bundesrats ergibt sich dagegen, wenn man von den weit höheren Preisen für frisches Knochenbeilagen gefallen zu lassen, als solche Beilagen schon bisher allgemein in Fett absieht, für Berlin bei Schweinen im Gewicht von 80 bis 100 Stilogramm eine durchschnittliche Spannung den einzelnen Gegenden und Gemeinden üb. lich waren. Nachdem endlich nach langem Drängen die dahin auszulegen, daß ihre Kunden beim Fleischverkauf mög von 40 f., bei Schweinen im Gewicht von 60 bis eine Spannung von 55 Pf. Regierung einigermaßen energischer durchgegriffen und Maß- lichst viel Knochen, minderwertige Fleischteile und Abfälle zu 80 Kilogramm Der Berliner Schlächter hat also nahmen angeordnet hat, die geeignet sind, die enormen übernehmen, also ihrerseits beim Ausschlachten entstehenden pro Pfund. Schweinefleischpreise beträchtlich herabzufezen, dürfen diese Verluste zu tragen haben. Tatsächlich scheint die Innungs- nach den Fleischpreisfestsetzungen des Bundesrats heute Pfund einen weit höheren Gewinn, Maßnahmen in feinem Fall an der Gewinnsucht eines leitung die Bestimmungen der Bundesratsverordnung so auf- pro größeren oder kleineren Teils der Innungsfleischermeister zufassen, als wenn den Fleischern auf alle Fleischsorten ein als im Jahrzehnt 1900/1910, freilich frißt scheitern. Preisaufschlag von ca. 40 Proz. zugesichert werden solle. Da- in manchen Fällen der Großfchlächter den Es war übrigens nach den bisherigen Erfahrungen von von ist durchaus keine Rede. Ganz deutlich heißt es in§ 5 größeren Zeil dieses höheren Gewinnes auf. Prozentuell berechnet, das heißt im Verhältnis zum gebornherein taum zu erwarten, daß die Schlächter mit den der Verordnung: Bestiminungen der Bundesratsverordnung zufriedener sein Bei Abgabe an den Verbraucher darf der Preis für frisches stiegenen Schweinepreis„ verdient" er freilich etwas weniger würden als die Schweinezüchter. Für niedrige Viehpreise( robes) Schweinefleisch 140 Prozent, für frisches( rohes) Fett aber der Staat hat sicherlich nicht die Verpflichtung, jedent Viel 180 Prozent des in der nächstgelegenen Schlacht Beruf gute Kriegsgewinne garantieren. find die Schlächtermeister stets eingetreten, während sie hohe Fleischpreise immer für vorteilhaft gehalten und sich der Ein- hausgemeinde für das für das Lebendgewicht der wichtiger ist, daß die Voltsernährung sicher fuhr von frischem, gefühltem und gefrorenem Fleisch aus dem Schweine im Gewicht von 80 bis 100 Kilo- gestellt wird. Selbst wenn die Gemeindeverwaltungen Auslande widersezt haben. Es ist deshalb auch durchaus be- gramm geltenden Höchstpreises nicht über von der Vollmacht, für die geringeren Fleischsorten niedrigere greiflich, daß sie heute wieder, wie schon so oft erklären, sie steigen. Die Landeszentralbehörden oder die Preise festzuseßen, als sie die Bundesratsverordnung vorsieht, bermöchten mit der Spannung zwischen den Schweinepreisen von ihnen bestimmten Behörden tönnen die Ver- weitgehenden Gebrauch machen, bleibt den Schlächtern noch immer ein ansehnlicher Nuzen. und den Schweinefleischpreisen nicht auszukommen und sähen hältnissäge niedriger festiegen.
Sie braucht sich auch nur so weit
.Dchien, Kälber, Schweine Haben auch Gebeine;
Darum muß beim Fleischberwiegen Jeder etwas Knochen friegen!"
Man sieht, die Spannung zwischen dem Schweinepreis und den Fleischpreisen für Bauch und Schulter beträgt in dem
-
gu
H. C.