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Ein

fuchten vor allem einen inneren Halt, den ihnen nur die Gemein- statt einer Förderung neue Schwierigkeiten von Behörden bereitet längere Zeit gedauert haben müsse, was dem Angeklagten nicht un­schaft ihrer Gesinnungskameraden bieten konnte. werden, so zeigt sich nur um so deutlicher die gebieterische Not- bekannt geblieben sein könne. böswilliges Ab­Mit der längeren Dauer des Krieges flaute die Teilnahme der wendigkeit für die Arbeiterorganisationen, diefer, ihrer Jugend- treiben im Sinne des Strafgesetzbuchs könne nach Lage der die Teilnahme der Jugendlichen an den Veranstaltungen allmählich wieder ab. Weniger bewegung in diesen Zeiten der Not um so hilfrnicher zur Seite zu Dinge jedoch nicht angenommen werden. Die Militärbehörde habe wohl die Gewöhnung der Jugendlichen an die durch den Krieg ge- stehen. die gutgepflegten Pferde requiriert, und es sei auch zu beachten, daß schaffenen Verhältniffe, als vielmehr die besonders in der letzten in der Kriegszeit die Pferde nicht so ausreichend ernährt seien, wie Zeit in großer Zahl erfolgten Abberufungen von Jugend­in Friedenszeiten. Eine Uebertretung der zitierten Polizeivorschrift leitern zum Heeresdienst dürfte die Ursache des schwächer ge­liege aber zweifellos vor. Der Einwand des Angeklagten, sein wordenen Interesses der jungen Arbeiter für ihre Bewegung Snecht hätte das Füttern am fraglichen Tage vergessen, sei nicht sein. Die Gesamtziffer der zum Militär eingezogenen Anhänger stichhaltig angesichts der als festgestellt anzusehenden Tatsache, unserer Jugendbewegung ließ sich nicht ermitteln. Nur 229 Jugend­ausschüsse haben über die militärischen Einberufungen Angaben ge- von, daß sie die Freizügigkeit beeinträchtigt mancherlei gedauert habe. Daß die Einrichtung des Kriegsscheins- abgesehen dadaß der Zustand des Pferdes längere Zeit, mindestens einen Tag, macht. Danach wurden bis zum 31. März d. J. 1995 Funktionäre Nachteile für die Arbeiter mit sich bringt, zeigte wieder eingelegte Revision. Die angezogene Borschrift set rechtsgültig. Sie zum Heere eingezogen; außerdem haben sich 783 freiwillig gestellt

wurde

Soziales.

Um den Kriegsschein.

a thig

Das Kammergericht verwarf die vom Angeklagten eingelegte Revision. Die angezogene Borschrift sei rechtsgültig. Sie bezwecke die Sicherung des Verkehrs auf der öffentlichen Straße, der gehemmt werden könne dadurch, daß abgetriebene Pferde auf der Straße bemerkt würden oder gar umfielen.

Jugendbewegung.

Von der österreichischen Jugendorganisation.

und 11 zwar 65( in 58 Orten) für die Samaritertätigkeit und 718( in eine vor der Kammer 5 des Gewerbegerichts verhandelte 220 Orten) für den Waffendienst. Diese Ziffern dürften also hinter Klage. der Wirklichkeit noch erheblich zurückbleiben. Ueber die sehr ver- Der Kläger  , ein gelernter Schlosser, war bei der Firma schiedenartigen Motive, die zur freiwilligen Gestellung führten, Be- Bergmann Glettrizitätsarbeiter als Revisor beschäi­trachtungen anzustellen, muß der Zeit nach dem Kriege vorbehalten tigt. Das heißt, er hatte die Arbeiten anderer Personen auf ihre bleiben. vorschriftsmäßige Ausführung hin zu prüfen. Als der Leider wird gerade das wichtigste Gebiet der proletarischen Kläger wegen Krankheit mehrere Wochen arbeitsunfähig Jugendarbeit, das Bildungswesen, von dem Verlust an war, seine Stelle anderweit besetzt. Als er sich Jugendleitern am schlimmsten betroffen. Ein Ersatz hierfür ist ja wieder zur Arbeit meldete, wurde er als Werkzeugmacher beschäftigt. nicht so schnell aus den Reihen der Heimgebliebenen heranzubilden. Diese Arbeit fonnte der Kläger   aber nicht leisten, weil er infolge Vorträge und Kurse mußten darum bedeutend eingeschränkt werden, feiner Strankheit noch sehr geschwächt und nur imstande war, leichte In Wien   bestehen gegenwärtig fieben Mädchen gruppen des ebenso die lehrreichen wissenschaftlichen Führungen durch Museen, Arbeit zu verrichten, mie er sie als Revisor ausgeübt hatte. Der Verbandes jugendlicher Arbeiter mit zusammen 800 Mitgliedern. industrielle Anlagen usw. Die Veranstaltungen dagegen, die nicht Kläger   wollte nun aufhören, um sich in einem Betriebe leichte Arbeit Vor dem Kriege bestanden erst zwei solcher Gruppen; atvei weitere so hohe Ansprüche an den leitenden Jugendfunktionär stellen, haben zu suchen. Dazu brauchte er einen Striegsschein. Diesen verweigerte find jetzt im Entstehen begriffen. Es wurde auch eine Zentralleitung bedeutend weniger unter den Wirkungen des Krieges gelitten. Die ihm die Firma Bergmann. Auf Anrufen des Klägers entschied der der Mädchengruppen geschaffen. Zahl der Künstlerischen Zusammenfünfte ist nur um ein Viertel ge- Kriegsausschuß. Sein Entscheid ging dahin: Wenn der sunten, die Wanderungen sind nur in den ersten Wochen des Krieges Kläger   ein ärztliches Attest beibringe, daß eingeschränkt worden. Es wurden an Veranstaltungen getroffen: Arbeiten berrichten fönne, dann müsse ihn die Firma Bergman Arieggschein er leichten Arbeiten befch Seate der Ein solches Attest Kläger   der Firma vor. Dieselbe wies ihm auch leichte Arbeit zu. wobei er aber seiner Behauptung nach nur etwa die Hälfte seines bisherigen Lohnes verdient haben würde. Diese Arbeit nahm der Kläger   nicht an. Er hörte auf, bekam feinen Kriegsschein und des­halb keine Beschäftigung auf Militärarbeit. Der Kläger   forderte nun beim Gewerbegericht Schadenersatz für die Zeit seiner Arbeitslosigkeit. Er behauptete, der Vertreter der Firma habe ihm ausdrücklich gesagt, die leichte Arbeit werde geringer entlohnt. Der Vertreter bestritt das und behauptete, der Kläger   würde auch bei der leichten Arbeit seinen alten Lohn erhalten haben.

im Vorjahre

Vorträge.

Kurse 70 mit 156 Vorträg.

im Vorjahre

Zahl der Teilnehmer insgesamt Jugendliche Erwachsene männl. weibl. 60 684 25 393 86 199 24 429 6 840 8 289

2956 91 995 4756 196 884 10 453

i. 23. 146, 888

24 129

11 581

Wissensch. Führung.

468

12 597

7 262

3235 8 605

849

20 088

11 290

2740

Künstl. Veranstalt.

1446

89 501

34 714

17 397

im Vorjahre

1859 115 483

40 326

21 257

Wanderungen.

4788 77 789

50 941

20 565

·

5 467 124 480

78 841

26 189

17 040 9 689

im Vorjahre

Spiele im Freien. 2224 88 289

5 918 13 019 374 1448 1780

2012 37 890

53 900 6 238 7 338 2411

im Vorjahre. 4181 54 482 43 614 8150 2718 Erfreulicherweise ist die Teilnahme der Mädchen an allen Vet. austaltungen seit dem Vorjahre bedeutend gestiegen. In noch stärkerem Maße, als die vorstehenden Zahlen es ausdrücken, flieg die Teil­nahme der Mädchen an den Jugendheim- Abenden. In mehr als der Hälfte der Jugendheime waren unter den Heimbesuchern ein Drittel und darüber Mädchen.

Mark.

er

nur leichte

Das Gericht stellte sich auf den Standpunkt, daß der Kläger  Anspruch auf Schadenersaz haben würde, wenn er die ihm an­gebotene leichte Arbeit zu einem erheblich geringeren Lohn als dem bisherigen hätte ausführen sollen. Da aber keine der Parteien für ihre in dieser Hinsicht entgegenstehenden Behauptungen Beweis an treten könne, so sei die Klage aussichtslos. Hiernach nahm der Kläger   die Klage zurück.

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Aus aller Welt.

Wunderbare Rettung.

Ueber die Rückkehr eines Totgesagten berichtet die Danziger Beitung" wie folgt: Der Fleischergeselle Ernst Stange aus Sanders­ leben   war in der Verlustliste als an der Westfront gefallen bezeichnet. Da auch seine Eltern amtlich vom Regiment die Todesanzeige erhielten, erschien jeder Zweifel ausgefchloffen und es erfolgte standesamtlich wie auch firchlich die Eintragung des Todes­Vor einigen Tagen fehrte nun der Totgeglaubte glücklich, Er hatte auf dem wenn auch nicht heil in ſein Vaterhaus zurück. Schlachtfelde nicht weniger als neun Schüsse erhalten, befaß aber troß­dem noch so viel Straft, sich in einen Erdtrichter, den eine Granate ausgehoben hatte, zu schleppen. Als er hier nach langer Ohnmacht wieder zu sich kam, war er bereits mit Erde bedeckt! Neben ihm lagen gefallene Kameraden, und er sah, wie ein alter Mann und eine Frau damit beschäftigt waren, den Erdtrichter einzuebnen und die Leichen mit Erde zu bedecken. Als er sich rührte, kam die Frau herbei und Stange wurde auf einer Bahre in das nächste Lazarett geschafft, wo er lange zwischen Tod und Leben schwebte. Jegt wurde er nach seiner Genesung beim legten Gefangenenaustausch über die Grenze gebracht.

Das Arbeitsverhältnis eines Entmündigten. Ein eigenartiger Rechtsfall wurde vor der Kammer 8 des Ueberhaupt haben sich die Jugendheime in der Kriegszeit am Gewerbegerichts verhandelt. Der Kläger   trat nach Abschluß eines besten gehalten. Zwar ist ein Drittel eingegangen. Diese Heime schriftlichen Vertrages mit dreitägiger Kündigung als Kon= bestanden aber nur aus Vereinszimmern von Wirtschaften. Die trolleur bei der Wach- und Schließgesellschaft ein. Sturmverheerungen in Irland  . Am Sonnabend herrschte in selbständigen größeren Heime haben sich durchweg behauptet. Die Nach einer Beschäftigung von sieben Tagen legte er ohne Kündi- Irland und in der Frischen See der stärkste Drkanjeit Gesamtausgabe für die Miete ist sogar gegenüber dem Vorjahre um gung die Arbeit nieder und sagte, er sei der Stellung nicht zwanzig Jahren. Eine beträchtliche Anzahl von Schiffen 4000 M. gestiegen, obwohl an der diesjährigen Aufnahme 83 Drte gewachsen, er sei geistestrant und brauche deshalb den Ver- wurde an Land getrieben und beschädigt. Die Städte Dublin  weniger beteiligt sind als an der des Vorjahres. Es zahlten trag 209( 292) Drte 75 852,50( im Vorjahre 71 866,40) Mart jabrliche Tag nicht zu halten. Vor dem Gewerbegericht beanspruchte und Kingstown   erlitten großen Schaden. der Kläger   Bahlung des Lohnes für sieben Tage und Miete. Die Gesamtausgaben für die Jugendheime betrugen 97 258,31 Rückzahlung der von ihm gestellten Staution von 50 Mark. Riesenbrand italienischer Docks. In den internationalen Dods Dagegen wollte die Firma den Betrag für eine dem der Firma Gondrand in Rivarolo   in Ligurien   ist ein Riesen­Die Pflege des mirtidaftlichen Jugendichußes Aläger gelieferte Diensthofe- die er aber wieder abgeliefert haben brand ausgebrochen, der sämtliche Docs mit ungeheuren Vorräten mußte bedauerlicherweise fast vollständig eingestellt werden, da die will sowie eine Buße für den Vertragsbruch abziehen. Es ist an Del, Fett, Baumwolle und Benzin zerstörte. Der Verlust geht geseylichen Jugendschußbeſtimmungen mit Rücksicht auf den Bedarf Tatsache, daß der Kläger   vor Jahren wegen Geistes in die Millionen. Man vermutet Brandstiftung  . an Munition und Waffen zu Beginn des Krieges in beträchtlichem ich wäche entmündigt wurde. Später foll er auch vie er Explosion an Bord eines franzöfifchen Schiffes. Aus Bordeaug Umfange außer Kraft gefeßt wurden. Diese Maßnahmen müssen, und sein Vormund behaupteten wegen Geistestrantheit zumal bei einer längeren Dauer des Krieges, wesentlich dazu bei- entmündigt worden sein. Den hierauf bezüglichen Gerichtsbeschluß wird gemeldet: Das franzöfifche Schiff Beornaes", an deſſen tragen, die Wehrkraft des Volkes zu untergraben. Gerade das fonnte der Vormund nicht vorlegen, so daß es für das Gewerbe- Bord eine starke Explosion ausbrach, wurde in den Hafen geschleppt. Interesse der Wehrfähigkeit der Nation geböte eine schleunige Auf gericht zweifelhaft blieb, ob der Kläger   nur wegen Geistes- Nachdem der mit Wasser angefüllte Schiffsraum geleert war, entdeckte hebung dieser Ausnahmebestimmungen und eine Erweiterung des chwäche, man die Leichname des Kapitäns und eines Heizers, die oder auch wegen Geistes frankheit ents vor dem Kriege bestandenen gesetzlichen Jugendschutzes! durch die Explosion getötet worden waren. mündigt ist. Im lepteren Falle wäre der Ar­Die Leistungen der Jugendausschüsse im Kriegsjahre bringt auch beitsvertrag, den der Kläger   ohne Mit­die Statistik der finanziellen Aufwendungen zum Ausdruck. Die wirtung seines Vormundes abgeschlossen hatte, Gesamtsumme der Ausgaben betrug 229 723,16 m. gegen ungültig gewesen und hätten von feiner Seite Ansprüche aus 235 940,11. im Vorjahre. Da aber in diesem Jahre 116, fast diesem Vertrage geltend gemacht werden können. Falls der Kläger  ein Drittel Orte weniger als im Vorjahre über die Kaffenverhält aber nur geistes fchwa ch ist, fo fonnte er da er von seinem nisse berichtet haben, so war im Kriegsjahre also sogar noch eine Bormund die generelle Erlaubnis zum Eingehen von Arbeits­Steigerung der Ausgaben in den einzelnen Orten zu verzeichnen. verhältnissen hatte einen gültigen Arbeitsvertrag schließen, denn Der größte Anteil des Betrages entfällt freilich auf die vier ber entmündigte Geistes schwache steht in dieser hält Verluste folgender Truppen: Friedensmonate der Berichtszeit. Seit Ausbruch des Krieges mußten iniicht dem Minderjährigen gleich. sich natürlich alle Ausschüsse in ihren Ausgaben Beschränkungen Zur Entscheidung der Rechtsfrage tam das Gewerbegericht micht, auferlegen. Die Bezirksleitungen, von denen 20 darüber berichteten, da der Kläger   im Vergleichswege eine Staution und seinen Lohn verausgabten 18 599,29 M., die Zentralstelle 28 151,58( 39 106,78). erhielt nach Abzug des Betrages für eine Hose und einer Buße im Die Ausnahmeverhältnisse des Krieges haben der gesamten Betrage des dreifachen Tagelohns. proletarischen Jugendarbeit, abgefehen bon den zahlreichen Ab­berufungen der Jugendleiter, noch bedeutenden materiellen Schaden zugefügt. Die Inanspruchnahme der großen Lokale durch die Militärbehörden als Lazarette oder Quartiere verursachte eine Lokal­not, die die Veranstaltung größerer Zusammenfünfte sehr erschwerte. In einigen Orten fonnten die jungen Arbeiter sogar ihre eigenen Jugendheime zeitweise nicht benußen, da sie mit Militär belegt waren. Darunter hat natürlich auf lange Beit hinaus die gesamte Bewegung start gelitten.

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Gerichtszeitung.

Beleidigung eines Gewerberichters.

Verlustlisten.

Die Verlustliste Nr. 881 der preußischen Armee ents Generalfommando des 39. Reservekorps. Infanterie usw.: Stellvertr. Kommando der 7. Inf.- Brig. Garde: 1., 2., 3., 4. und 5. Garde- Reg. 3. F.; 6. und 7. Garde­Inf.- Reg.; 1. und 2. Garde- Res.- Reg.; Garde- Gren.- Regimenter Alexander, Elisabeth, Augusta und Nr. 5; Garde- Füs.- Reg. Lehr­Inf. Reg. Gren.- bzw. Inf.- bzw. Füs.- Regimenter Nr. 1, 4 bis einschl. 8, 12, 17, 26 bis einschl. 32, 34, 35, 36, 38, 41, 42, 43, 45 bis einschl. 49, 51, 53, 55, 56, 77, 78, 82, 88, 91, 99, 109, 113, 152, 153, 162( s. Komb. Inf.- Reg. Sid), 169, 345, 346, 347, 878 ( i. Eri.- Inf.Reg. Königsberg Nr. 3). Komb. Inf. Reg. Sid. Ref. Inf. Regienter Nr. 2, 3, 5, 6, 7, 8, 21( f. Inf.- Reg. Nr. 346), 27, Der Reichstagsabgeordnete Genosse Störst en hatte als Arbeit 28, 29, 30, 31(. Stomb. Inf.- Reg. Sick), 32, 35, 36, 37( 1. Inf. nehmer- Beisiger bei einer Verhandlung vor dem Gewerbegericht Reg. Nr. 345), 38, 40, 48, 49( f. auch Inf. Reg. Nr. 346), 51, 52, mitgewirkt, in welcher zwei Former der Schwarzkopffichen Maschinen- 53, 55, 56, 78, 79, 86( i. Komb. Inf.- Reg. Sid), 111, 216. Ers. In noch bedeutenderem Maße wurde die Werbearbeit durch den fabrit ihr Recht gegenüber der Firma fuchten und fanden. Der Inf.- Regimenter Königsberg Nr. 3 sowie Soffmann. Res.- Ers. Belagerungsaustand eingeengt. Die Veranstaltung öffent Prozeß war zugunsten der beiden Former entschieden worden. Inf- Regimenter Nr. 1 und 2. Landw.- Inf.- Regimenter Nr. 2, 8, licher Agitations- Bersammlungen mußte im Laufe des Krieges ein- Als diese dann später bei der Firma erschienen, um das ihnen 6, 27, 31, 32, 37, 38, 46( f. auch Inf. Reg. Nr. 345), 51, 55, 78. gestellt werden. Ein von der Zentralstelle herausgegebenes Flugblatt vom Gewerbegericht zugesprochene Geld zu holen, sprach der Bandiv.- Ers.- Inf.- Regimenter Nr. 1 und 2. Landw.- Brig.- Ers. wurde in 114 000 Exemplaren abgefeßt. Außerdem fand ein älteres Vertreter der Firma, Buchhalter Friedrich Richter  , sich Bataillone Nr. 13( j. Landw.- Grs.- Inf.- Reg. Nr. 2), 25, 26, 27 Flugblatt, das den Zeitumständen entsprechend umgeändert worden in erregter Weise über das gefällte Urteil aus. Nach der( alle drei s. Landw.- Grs.- Inf.- Reg. Nr. 1). Landst.- Inf.- Bataillone: war, eine Verbreitung von 78 600 Eremplaren. Insgesamt ver- Bekundung der beiden Beugen soll sich der Unmut des Deutsch- Krone, Molsheim  , Ostrowo  ( alle drei f. Inf.- Reg. Nr. 346), fandte die Zentralstelle im Geschäftsjahre 356 450 Flugschriften. Herrn Richter namentlich gegenüber dem Arbeitnehmer- Beisiger 3. Tilfit( f. Ers.- Inf.- Reg. Hoffmann). Jäger- Bat. Nr. 11( s. Inf. Biele Bezirksleitungen und Jugendausschüsse haben noch felbständig Luft gemacht haben, von dem gesagt wurde: er habe gar feine Reg. Nr. 48); Ref.- Bat. Nr. 5( s. Inf.- Reg. Nr. 43). Radfahrer­Werbeblätter herausgegeben, die ebenfalls eine nicht unbeträchtliche Ahnung von den einschlägigen Verhältnissen, habe aber soviel auf Stomp. Thorn- Süd( i. Inf.- Reg. Nr. 346). Feld- Maschinengew. Auflage erreichten. die anderen Beisiger eingeredet, daß das Urteil schließlich zugunsten Bug Nr. 270( s. Garde- Füs.- Reg.). Die Handhabung des Belagerungszustandes hat aber nicht nur der beiden Kläger ausgefallen sei; die Firma werde aber dem Herrn Kavallerie: Stab der 2. Kav.- Div. Nachrichten- Abteilungen die öffentliche Tätigkeit der Jugendbewegung, sondern auch ihre' mal das Handwerk legen;"- Die beiden Beugen empfanden diefe der 3. und 4. Kav.- Div. Reg. der Gardes du Corps. Dragoner  positive Bildungsarbeit im engeren Streise stark gehemmt. Bemerkungen als eine starke Beleidigung des Genossen Körsten, sie Nr. 6 und Jäger zu Pferde Nr. 3( lettere beiden f. Nachrichten­Unter Berücksichtigung der vielen Schwierigkeiten, mit denen machten von dem Vorgang in ihrer Fabrik Mitteilung. Die Abt. der 4. Kav.- Div.). bie proletarische Jugendarbeit in der Kriegszeit au ringen hatte, Sache wurde nicht auf den Weg der Privattlage verwiesen, sondern darf der gegenwärtige Stand der freien Jugend- von der Staatsanwaltschaft die öffentliche lage erhoben. bewegung durchaus als günstig bezeichnet werden. Die Arbeiter- Der Angeklagte bestritt, bei seinen Bemerkungen irgendwie eine be­Der Amtsanwalt be Die Verluftlifte Nr. 56 der Kaiserlichen Marine wird Jugend zählt gegenwärtig 63 000 Abonnenten. Ueber die Schwan- leidigende Absicht verfolgt zu haben. fungen des Abonnentenstandes in den einzelnen Orten gibt eine bes antragte 150 Mart Geldstrafe, da hier doch eine grobe Be- veröffentlicht. Die bayerische   Verlustliste Nr. 234 bringt Verluste des fondere Aufstellung des Berichts Aufschluß. Jugendausschüsse be- leidigung eines Reichstagsabgeordneten und Beisitzers eines Gewerbe­stehen in 789 Drten. Jugendheime gibt es 308 in 280 Orten. In gerichts vorliege. Rechtsanwalt Dr. Heinemann als Vertreter 1., 2., 3., 6., 7., 8., 9., 10., 12., 13., 14., 15., 16., 17., 19., 20., 11 Städten besitzt unsere Jugendbewegung mehrere Heime. In des Nebenflägers betonte besonders, daß in der Person des Neben 21., 23., 25. Jnf- Regiments; Res.- Inf.- Regimenter Nr. 4, 7, 10, 187 Heinen find Bibliotheken vorhanden, die 83 557 Bände um flägers ein Diichter beleidigt worden sei; es sei ganz zweifellos, 13, 17, 21; Res.- Jäger- Bat. Nr. 1; Landw.- Inf.- Reg. Nr. 4.

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faffen. Außer diesen Büchereien gibt es noch in 55 Orten besondere daß in der Bemerkung des Angeklagten eine Beleidigung zu finden( Schluß folgt.) ber sei, denn sie gehe doch darauf hinaus, daß der Nebentläger ein übles Der Schluß der sächsischen Verlustliste Nr. 225, deren

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Sandwerk treibe. Das Schöffengericht verurteilte den An­geflagten zu 30 Mart Geldstrafe.

Inhalt gestern mitgeteilt wurde, wird veröffentlicht.

Die württembergische Verlustliste Nr. 300 enthält Ver­Tuste des Gren.- Reg. Nr. 119; Inf.- Reg. 120; Res.- Inf.- Reg. Nr. 121; Landw.- Inf.- Reg. Nr. 121; Inf.- Reg. Nr. 127; Res.­Inf. Reg. Nr. 246, 247, 248; Feldart.- Reg. Nr. 13; Ref.- Feldart.­Reg. Nr. 26; Felbart.- Reg. Nr. 49; Berichtigungen früherer Berlust­liften.

Zum ersten Male erhielt unsere Jugendbewegung Unterstügung aus öffentlichen Mitteln. Die Stadt Crimmitschau   gewährte unserem Jugendausschuß 300 M. und das sächsische Kultusministerium dem Jugendausschuß für Löbau   75 M. für einen Handarbeitskursus für Verbot der Benukung abgetriebener Pferde. Mädchen. In Anbetracht der hohen Unterstüßung der bürgerlichen Das Kammergericht hat dieser Tage eine Polizeiverord­Jugendbewegung kann von einer gerechten Verteilung der auch im Striegsjahre aufgewendeten erheblichen Summen öffentlicher Gelber nung für gültig erklärt, die die Benugung abgetriebener Pferde Die württembergische Verlustliste Nr. 301 bringt Ver­für die Jugendpflege nicht die Rede sein. Und doch verdiente in zur Beförderung unter Strafe stellt. erster Linie die proletarische Jugendbewegung in dieser Zeit eine Wegen Uebertretung einer Polizeiverordnung des Oberpräsidenten lufte des Brig.- Ers.- Bat. Nr. 52; Erf.- Inf.- Reg. Nr. 52; Ref. eifrigere Unterſtügung durch die Allgemeinheit. Denn unter der Ab- der Provinz Brandenburg  , die die Benugung abgetriebener Pferde Inf.- Reg. Nr. 119, 120; Landw.- Inf.- Neg. Nr. 121; Füs.- Reg. wesenheit der Bäter und der Ueberbürdung der Mütter mit wirt zur Beförderung verbietet, war der Milchhändler Gusat angeflagt. Mr. 122; Gren.- Reg. Nr. 123; Inf.- Reg. Nr. 125; Landst.- Inf.­schaftlichen Sorgen hat die Arbeiterjugend am empfindlichsten au Sein zur Fortbewegung eines Wagens benustes Pferd hatte infolge Bat. Horb; 8. Landw.- Esfabr.; 1. Landw.- Pionier- Komp.; 2. Feld­leiden. Die proletarische Jugendbewegung, die den Kindern des eines Schwächezustandes etwa zwei Stunden auf der Straße eines Pionier- Komp.; 4. Feld- Pionier- Komp.; Schwere Minenwerfer­Proletariats Schutz und Führung angedeihen läßt, leistet somit der Vorortes gelegen. Das Landgericht II in Berlin   verurteilte Abt. Nr. 33; Art.- Munitionsfolonne Nr. 4( jekt leichte Munitions­Algemeinheit gegenwärtig mehr denn je einen nicht hoch genug zu den Angeklagten. In den Gründen führte es aus: Das Pferd habe kolonne der 2. Abt. des Res.- Felbart.- Reg. Nr. 21; Berichtigungen veranschlagenden Dienst. Wenn nun der proletarischen Jugendarbeit einen derartig abgetriebenen Eindruck gemacht, daß der Zustand früherer Verlustlisten.