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die Leiöensgeschichte eines dienftmäöchens. Schwere Mißhandlungen, verübt an einem jetzt siebzehn- jährigen Dienstmädchen, enthüllte eine gestern vor dem Chor- lottenburger Schöffengericht verhandelte Anklage. Angeklagt war Frau RegierungsbaumeisterMar- garele Schütte. Bei ihr war die jetzt 17 Jahre alte Luise Hübscher vom IL. Januar bis 2. Juli in Stellung. Die An« klage lautete auf so rt g e i etzle boshafte und grausame Mißhandlung dieses Mädchens, auch mittels eines gefährlichen Werkzeugs, ferner auf Freiheils- beraubuna und Nötigung. Die Angeklagte und ihr Ehemann bestreiten, sich� schuldig gemacht zu haben. Das Mädchen, das tatsächlich unterernährt war, sei gut behandelt, habe aber genascht und das auch schriitlich zugestanden. Interessant war aus der Bekundung des RegierungS- baumeisters, daß er bei Beginn des Krieges u. o. öS Pfund, Schinken, 80 Pfund Wurst, S0 Pfund Reis, 50 Pfund Nudeln eingekauft habe. Tie Beweisaufnahme ergab im Gegensatz zu den Dar« stellungen der Eheleute Schütte ein entsetzliches Leiden des gequälten Dienstmädchens. Dies bekundete selbst folgendes: Essen und Behandlung sei zuerst gut gewesen, dann aber schlecht geworden. Es gab meist Kartoffeln, sonst nichts. Die der Frau wurden zuerst in Fett gebraten, ihre dann in Wasser. Wenn der Herr da war, gab es richtiges Esten, sie mußte sich aber davon dann immer für die nächsten Tage aufbeben und zwar auf Gebeiß der Hausfrau. Unwahr sei die Behauptung, sie habe Geld, 10 Pfd. Honig und 10 Pfd. Marmelade beiseite geschafft. Sie habe allerdings diese und ähnliwe Behauptungen schriftlich bestätigen müssen. Insgesamt haben sie fünf solcher Zettel schreiben müssen. Die Frau habe mit der Hundepeitsche dabeigestanden und diktiert. Unter Prügeln habe sie dann geschrieben. was verlangt wurde. Sie sei täglich von Frau Schütte geschlagen, gezaust, gerissen usw. worden. Ganze Stellen Haare habe ihr dieselbe ausgerissen, auch einen Teil der Zöpfe abgeschnitten, die anderen auf Geheiß abschneiden müssen. Der Herr habe öfter Hundefutter mitgebracht, davon habe die Frau ihr dann zurechtgemacht. Abends gab'S oft trockenes Brot. Sie wurde stundenlang eingeschlossen und mußte stricken und dabei zählen, daß es die Frau im Garten hören konnte. Was sie nach Hause schrieb, las die Frau zuerst und trug die Briefschaften auch selbst zum Postkasten. Sie habe ihr gedroht, wenn sie weg- ginge, würde sie ins Gefängnis kommen. Ihr iei von Frau Schütte vorgeredet worden, sie sei wegen Verderbenlassens von Küchen- abfallen zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden, auf ihre Für« spräche sei diese Strafe in 300 M. Geldbuße umgewandelt worden. Diese müsse sie bezahlen, wenn sie den Dien st ver« ließe. Die Angeklagte sei selbst auf das Klosett nachgegangen, und wenn sie eingesperrt war, habe sie ihre großen Bedürfniste inS Taschentuch, die llemen in eine Wasterkanne verrichtet. Mit der Hundepeitsche habe die Frau sie täglich gehauen, ganz gleich, wo sie hintraf. Einmal habe sie sich zu diesem Zweck erst entblößen müsten. Die Frau habe gesagt, es würde nicht sehr wehe tun, denn sie sei krank und könne nicht fest zuhauen. In einer niedrigen, fensterlosen Kabuse habe sie zwei Nächte knien müssen. Die Berten seien ihr nach und nach weggenommen worden, sie habe als Ersatz nur eine alte, zerrissene Decke erhallen. Die Frau habe in der Hängematte gelegen und sie habe im Stehen stricken und laut zählen müssen. Auch ganze Nächte habe sie neben dem Bett der Angeklagten gestrickt. Als die Polizei kam, habe die Frau gebeten, sie möge nichts sagen. Der Vater des Mädchens ergänzte die Aussage seiner Tochter. Frau Schütte sei bei ihm gewesen und habe gesagt, sie gäbe ihr halbes Vermögen, wenn die Anzeige zurückgenommen würde. Regierungsrat Kempf hat von seinem Garten aus gesehen, wie das Mädchen neben der Hängematte stehen und stricken und laut zählen mußte, einmal von S Uhr nachmittags bis'/zS Uhr abends. Daraufhin habe er die Anzeige erstattet. Ein Herr Kühne und dessen Frau hoben öfter Schreie aus der Villa der Schüttfchen Eheleute gehört, einmal nachts um 11 Uhr auch Hilferufe. Geheimrat Dr. Schröder hat das Mädchen, als es fortgeholl war, untersucht und neben Unterernährung allerlei Verletzungen am Körper des Mädchens festgestellt. Auch waren die Haare abgeschnitten bezw. ausgerissen. Ein Polizeiwachtmeister bekundet: Als die Polizei das Mädchen abholen wollte, sei es von der Angeklagten verleugnet. In Wirklichkeit sei es zuhause gewesen. ES war schwach, blutig und zerkratzt. Der Kreisarzt habe das gleiche festgestellt. Das Bett habe nur eine Matratze und eine Decks besessen, allerdings hätten in einem anderen Zimmer Oberbetten gelegen, die nach Angabe der Angeklagten dazu gehören sollten. Der S m t s a n w a l t beantragte zweiMonate und zwei Wochen Gefängnis. Das Urteil lautere auf nur 5 0 0 M. G e l b st r a f e. Die Angeklagte sei noch unbestraft und es sei nicht ausgeschlossen, daß sie vielleicht sadistisch veranlagt sei. Hoffentlich legt die Staatsanwaltschaft gegen das un- geheuer milde Strafmaß Berufung ein.
Mus Groß-öerlin. Zur Sucherausftellung im Hewerkschasts- hause. Die WeihnachtSausstellung, die der Verbreitung guter Bücher in der Arbeiterschaft dienen soll, fehlt auch diesmal im Gewerkschaftshause nicht. Alles Gute, was in jahrelangen Mühen aufgebaut wurde, muß erhalten werden. Das gilt auch von dieser ernsthasten Sache. So aber ist es erfreulich, sagen zu können, daß die Arbeiterschaft gleich bei der Eröff- nung der diesjährigen Ausstellung durch Schauen und Kausen bewies, daß sie weiß, worauf es hier ankommt. Alte Freunde dieses Stückes Volksbildungsarbeit kamen in Scharen, und zahlreich waren auch, die zum erstenmal sich einstellten. Es ist als sollte zum Ausdruck gebracht werden, daß die Vcrant- Wartung für die neue Generation, die noch kindlich und früh- jugendlich ist, unter der Wucht der Ereignisse nur noch mehr gewachsen ist. So ist es ja auch in Wirklichkeit, Jeder muß das fühlen. Schutz braucht die Jugend, und der geistige Schutz gehört dazu. Das Allerbeste an Baustoff für die Köpfe und die Herzen ist heute nur noch mehr das Notwendige geworden. Gut ist aber das, was stark und ftei und selbständig macht. Nicht die Bücher sind gut. die dazu führen, daß verjünge Mensch die Gewalt über sich verliert. Ein Buch, das den Menschen in atemlose Spannung hineinhctzt. so daß er die Besinnung verliert, ist schlecht. Es gibt ihm nichts, es nimmt
ihm was; sein Reiz bewirkt eine Schwächung seines Denkens und seines FühlenS. Wir sollen immer nur solche Bücher suchen, die unsere Anlagen wachsen lassen, Bücher, die den Verstand und die Phantasie so anreizen, daß sie sich selbst- herrlich weiterbewegen können, Bücher, die unS den Atem nicht rauben, sondern die ihn mehren und kräftigen. Darin besteht zum Beispiel der Wert des guten Märchens, dessen Bedeutung als Erziehungsmittel so oft von Arbeiter- eitern verkannt wird. Es ist aber wirklich so, daß diese Bedeutung ungemein groß ist. Weshalb? Weil daS Märchen dem kindlichen und jugendlichen Menschen die geistige Selbständigkeit läßt, die er braucht. Weil daS Märchen niemals Verstand und Gemüt vergewaltigt, deshalb bedeutet es so viel. Der junge Leser ist ihm mit seinem Sinnen gewachsen, er empfängt hier eine Welt, in der er sich frei ergehen kann. Darm besteht recht eigentlich das, was man die Schönheit des Märchens nennt. Das gute Märchen gibt in naiver Form Weichnisse des Lebens im Kleinen und im Großen, und deshalb hat es auch zu allen Zeiten einen echten Gegenwartswert. Es hat also sehr guten Sinn, immer wieder Märchen anzubieten, denn sie ge hören zum Besten, was ohne Schulmeisterei ernsthast selbsterzieherisch wirkt. Natürlich stellt dieser Lesestoff nur eins der Mittel dar, auf diesen Weg zu gelangen. Diesen Hinweis möchten wir den Arbeitereltern mitgeben, die sich aufmachen, um der Ausstellung im Gewerkschaftshause einen Besuch zu widmen. Sofern sie noch nicht wissen, was sie dort wählen sollen, mögen sie einmal überlegen, ob ihren Kindern nicht mit solch einem Buch eine gute nachhaltige Freude bereitet werden kann. Es wird schon so sein; denn neben dem doch immerhin Wenigen, was die Schullesebücher aus diesem Bereich bieten, gibt es noch Unzähliges aus dieser bunten Welt, woran der junge Sinn in frischem Genießen er starken kann. Heute, wo wieder einmal schlechte Bücher in dicken Fluten daherschwemmen, ist solch ein Hinweis höchst zeitgemäß.
Arbeitshaus und Obdach. Der neue Etat für das Arbeitshaus und das Obdach hat all- gemeines Interesse. Im Arbeitsbaus sind die Kosten für Beköstigung der Häuslings von U20 000 auf 540 000 M. infolge der Teuerung gestiegen. Merkwürdigerweise waren die Verpflegungskosten für Hoipitaliten und für obdachlose Kranke um 19 000 beziehungsweise um 8900 M. herabgesetzt worden; erst das Kuratorium beschloß auf entschiedenen Einspruch unserer Genossen mindestens den alten Satz einzustellen. Der Etat für das städtische Obdach ist wieder als KriegSetat aufgestellt, da eine schwache BelegungSziffer vorausgesetzt wird. Nun muß aber immer mit der Möglichkeit gerechnet werden. daß eine Beendigung des Krieges im kommenden ElatSjahr auch eine größere Arbeitslosigkeit bringen und damit auch eine erhöhte Inanspruchnahme deS Obdachs bringen kann. DaS Kuratorium nahm hierauf Rücksicht und setzte eine höhere Summe ein. Anders wurde der Etat der Geschlechtskrankenstation aufgestellt. Es wird angenommen, daß nach Beendigung des Krieges ein Rückgang der von der Polizei überwiesenen geschlechtSlranken Personen eintreten werde. Im Kuratorium war man auf Grund von Urteflen von Spezial« ärzten anderer Ansicht. Und gerade deshalb wurde erneut die end- liche Trennung der Geschlechtskrankenstation vom Obdach verlangt; räumlich wie verwaltungstechnisch. Die Station müßte aus der Gegend des Obdachs entfernt werden. DaS jetzige Flickwerk mit dem.Ausbau' fei eS nicht«. Die sittlichen Gefabren für obdachlose Frauen und Mädchen durch ge- wisse mehr dem Zuhältertum zugehörigen Elemente, die hier die Gegend unsicher machen, seien große. Die städtischen Behörden könnten gar nicht umhin, durch den Bau eine? Geschlechtskranken- Hauses den jetzigen Zuständen ein Ende zu machen. Auch hierwurde eine Erhöhung der Belegziffer beschloffen. Für die Arbeiter der Desinfektionsanstalt sollen Schutzmäntel angeschafft werden. Der Zentrale für Jugendpflege soll Versuchs« weise die Fürsorge für die männlichen und weiblichen Obdachlosen unter 18 Jahren übertragen werden. Die weiblichen Obdachlosen unter 18 Jahren sollen vom nächtlichen sofort in daS Familien- Obdach überführt werden._ Die Unterstützung der Kriegerfamilien in Berlin . In der beuligen Stadtverordnetenversammlung wird folgender Antrag zur Verhandlung gelangen:.Die Stadtverordnelenversamm- lung wolle beschließen, den Magistrat zu ersuchen, darauf hinzu- wirken, daß von den einzelnen UnterstützungSkommisfionen der Stadt Berlin in gleichmäßiger Anwendung der Borschristen der Reichsgesetz« vom 23. Februar 1888 und 4. August 1914 und der Gemeinde- beschlüffe über die Unterstützungen der Krtegerfamilien. nach den Be- schlüssen über die llnterstützungsgesuche verfahren wird.' Der Antrag ist von sämtlichen Fraktionen der Versammlung unterschrieben, er will der Engherzigkeit und Willkürlichkeit einiger Unterstützungskommissionen ein Ende machen. Die Leistungen Berlins für Kriegsunterstiitzuug. Die Zahl der in Berlin unterstützten Krtegerfamilien hat Miederum eine erhebliche Steigerung erfahren. Sie betrug im November 195 139 gegenüber 189 983 im Monat Oktober. Was die den Kriegerfamilien gewährten Kriegsunterstützungen anbelangt, so haben diese im November eine Höhe von 8826289 M. erreicht; in dieser Summe sind die erhöhten städtischen Beiträge noch nicht enthalten. Die Mietunterstützungen lediglich an Kriegerfamilien be- liefen sich im November auf mehr als 1 679 999 M. Der Tchullastenstreit Berlin— Neukölln. Die kommunale Zerrissenheit Groß-BerlinS hat neben verschiedenen anderen Schwierigkeiten auch den Streit zwischen Berlin und einer Reihe von Vororlen über die Schullasten gebracht. Die Klagen vor den Gerichten reißen nicht ab. In dem Streit zwischen Berlin und Neukölln hat da» Oberverwaltungsgericht nach Rückgabe der Sache an den Bezirksausschuß einen Vergleich angeregt, auf den der Magistrat eingehen will. Danach will der Magistrat für die Jahre 1898—1908 eine BergleichSsumme von 214 712 M. an Neu- kölln zahlen. Die Berliner Stadtverordnetenversammlung hat«inen besonderen Ausschuß zur Prüfung der Sachlage eingesetzt. Räch einer sehr eingehenden Beratung und nach sehr ausführlichen Dar- legungen der Magistratsvertreter, wurde die Vorlage vom Ausschuß einstimmig angenommen. Die Klage wegen der restlichen Forderung von 2.S Millionen Mark von 1908—1914 ist insofern für den Magistrat von Berlin auSsichlSvoller. als vom Jahre 1909 ab die wirtschaftlichen und steuerlichen Berhältnifle Neuköllns nachweislich günstiger geworden
find. E« ist deshalb anzunehmen, daß unter andenn auch die Boraussetzung der unbilligen Mehrbelastimg nunmehr als nicht mehr vorhanden angesehen werden dürfte.
Beschlagnahme von wollenen und halbwollene» Wirkwaren. Eine Bekanntmachung ist erschienen, die sich mit der Be- schlagnahme, Veräußerung und Verarbeitung von wollenen und halbwollenen Wirk- und Strickwarcnlumpen und von wollenen und halbwollenen Abfällen der Wirk- und Strick- Warenherstellung befaßt. Nach dieser Bekanntmachung sind alle wollenen und halbwollenen Lumpen und Abfälle in jeder Mischung und Farbe beschlagnahmt, die im Besitz von Per- sonen sind, die sich mit dem Handel oder der Verwendung von wollenen und halbwollenen Lumpen und Abfällen gewerbsmäßig befassen. Der Verkauf der beschlagnahmten Lumpen und Abfälle bleibt aber weiter zulässig zu HeereS- oder Marinezwecken. Als ein derartiger erlaubter Verkauf ist die unmittelbare oder mittelbare Veräußerung an bestimmte Sortierbetriebe anzusehen, die von der Kriegswollbedarfs- Aktiengesellschaft in Berlin mit dem Ankauf silr die Zwecke der Heeres- und Marineverwaltung beauftragt sind, und deren Liste von der Kriegs-Rohstoff-Abteilung des Preußischen Kriegs- Ministeriums veröffentlicht wird und auch von dort angefordert werden kann. Ohne Mcksicht auf die Beschlagnahme ist daS Sortieren von Lumpen erlaubt und durchaus erwünscht. Lumpen und Abfälle die vor Inkrafttreten der Bekanntmachung bereits ge- wolft waren, dürfen weiter verarbeitet werden. Ebenso ist die Verwendung und Verarbeitung zur Herstellung solcher Ganz- und Halberzeugnisse zulässig, deren Anfertigung un- mittelbar von dem Preußischen Kriegsmintsterium, dem Reichs- Marine-Amt, dem Bekleidungs-Befchaffungsamt, durch Ver- Mittelung der Kriegswollbedars- Aktiengesellschaft oder des Kriegs-Garn» und Tuch-Verbandes in Berlin veranlaßt ist. Der genaue Wortlaut der Bekanntmachung, die mit Be- ginn des 1. Dezember 1915 in Kraft tritt, kann bei den Polizeibehörden ewgesehen werden.
Abgabe von Sahne an Kranke. DaS Polizeipräsidium teilt mit: Für den LandeSpolizeibezirk Berlin find die Polizeireviere er« mächrigt worden, die Verabfolqung von Sahne auf Grund ärzt- licher Anordnung und beim Borliegen eine« unabwersbaren Be« dürfnifseS ohne solche zu gestatten. Die Erlaubnis wird von den Revieren schriftlich erteilt, und zwar jedesmal für«ine bestimmte Woche und eine bestimmte Menge. Nur in den Fällen, in denen vom Arzt eine chronische Krankheit bescheinigt wird, die einen stän- digen Genuß von Sahne erforderlich macht, wird die Erlaubnis»bis aus weiteres' gegeben. Alle Eingaben und Anträge auf Berab- folgung von Sahne find an die Polizeireviere zu richten.
Arbeiterbilduugsschule. Mit Rücksicht auf das am Sonn- abend, den 4. Dezember, in der Stadthalle stattfindende Konzert des B e zi rk s b ild un g sa us s chusses fällt der Kursus über Polen an diesem Sonnabend aus. Der Vortragende. Genosse Eichhorn, wird sich mit den Hörern verständigen, wann der ausfallende Abend nachgeholt werden soll._ Leicheutransporte nach Treptow auf de« Wafferwege. Gelegentlich emer Besichtigung der FeuerbestattungSanlagen in Treptow durch die Gemeindekörperschaften von Friedrichshagen ist in Anbetracht der Lageverhältnisse angeregt worden, die Ueber« führung der einzuäschernden Leichen nach dem Treptower Krema« tornnn auf dem Wasserwege mittels Motorboote» zu bewirken. Da die BestatwngSanlage für die Ortschaften der Oberspree etwa« um- stündlich zu erreichen ist, würde eine Einrichtung wie die vorgeschlagene zugleich den Borteil bieten, daß die Leidtragenden, die der Ein- äscherungSfeierlichkeit beiwohnen wollen, mit dem Sarg« zusammen befördert werden können. Die Gemeindeverwaltung von Treptow ist jetzt diesem Bedanken näher getreten und hat bei den Gemeinden Köpenick . Grünau , Oberschöneweide und FriedrichShagen angefragt, ob sie sich an der Uebersührung der Leichen auf diesem Wege be- teiligeu würden. Dies« Anfrage kam in der letzten Sitzung der Gemeindevertretung von Grünau zur Beratung. Man entschied sich für die Erteilung einer bejahenden Antwort. Auch die übrigen Ge- meinden dürften dieser Einrichtung zustimmen.
Wieder eine KriegerfamMe exmittiert. Zu unserer vor reichlich vier Wochen mit dieser Ueberschrist ver- öffentlichien Mitteilung über die Exmission einer Kriegerfamili« au« dem Hause Marienburger Str. 16 bringen bürgerliche Blätter. wie.Kreuzzellung' und.Berliner Neueste Nachrichten', jetzt eine ihnen wohl von dem Hauseigentümer oder feinem Rechtsoeistand zugegangene Erwiderung. Diese will gegenüber der Darstellung des „Vorwärts' zeigen,.wie die Sache in Wirklichkeit ist', aber die danach gegebene eigene Darstellung wiederholt die im.vorwärts' gegebene, von der sie nicht» zu widerlegen vermag. Die Erwiderung schließt, die Angelegenheit habe..keinerlei Anspruch darauf. im Sinne des.Vorwärts' Mitleid zu erregen'. In dieser Zeit de» Burgfriedens müssen wir uns versagen, zu antworten, wa« zu antworten wäre. Nur zu der Behauptung, daß die Kriegerfrau.ge- sund, kräftig und arbeitsfähig' sei und.thre Abneigung gegen das Ergreifen einer gewinnbringenden Tätigkeit bekundet' habe, sei noch ein Wort erlaubt. Die Frau hat«in Arzlzeugnis in Händen, wonach ein scdwere« Augenleiden.ihre Sehkraft sehr herabsetzt', so daß sie»nur zum gelingst«» Teil erwerbsfähig' ist. Wir stellen daS hiermit nochmals fest, nachdem wir es bereit« in voriger Woche in unserer Mitteilung über den au» der CxmissionSgeschicht« hervor» gegangenen Schadenersatzprozeß getan hatten.
Gasvergiftungen. Mit einer schweren Kohlenoxydgasvergiftung wurden am DienS- tagnachmittag zwei Frauen, die 52jährige Anna Schwalm und die Zgjährige Buchhalterin Marie Lorenz in da» Stubenrauch-Kreis- krankenhaus in Groß-Lichterselde eingeliefert. Die beiden Frauen bewohnten gemeinschastlich ein Zimmer in der Marienfelder Str. 97. Da der Ofen nicht gut brannte, verschaffte sich Frau L. noch einen kleinen offenen Ofen und heizte denselben, bevor die beiden Frauen am Montagabend schlafen gingen, mit Glühkohle. Durch die aus- strömenden Gase wurden beide Frauen betäubt. AI » Frau L., die in einer dortigen Brauerei angestellt ist. am gestrigen Bormittag nicht erschien, wurde ein Bote nach der Wohnung in der Marienfelder Straße gesandt, dem jedoch trotz allen Klopfens nicht geöffnet wurde. Der hinzugerufene Hausverwalter ließ nunmehr die Tür öffnen und man fand die beiden Frauen bewußlloS im Bett liegend auf. Sie erhielten die erste Hilfe durch den Arzt der Rettungswache Ost und wurden dann iu das Stubenrauch-KreiskrankenhauS übergeführt, wo sie bis zum Abend das Bewußtsein noch nicht wieder erlangt hatten. — Eine zweite Gasvergiftung, bei welcher eine ganze Familie m