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Aus einem Nachtlokal.

Unter diefer Ueberschrift brachten wir am 2. November einen Bericht über eine Gewerbegerichtsverhandlung, der folgenden Saz

enthält:

" Die Klägerin führte unter Widerspruch der Beklagten aus, fie müssen, um Gäste anzuloden, die dann im Lokal gerupft würden." habe sich auf Verlangen der Wirtin vor die Tür des Lokals stellen

Hammerstein im Auftrage der Frau Kunze( der in unserem Bericht Am 7. Dezember erhielten wir vom Rechtsanwalt Dr. jur. erwähnten Beklagten ) ein Schreiben, worin gesagt wird:

" Frau Kunze hat niemals an die Klägerin das Anfinnen gea stellt, sie solle sich vor die Tür des Lokals stellen, um Gäste anzus locken. Die Beklagte weist auch entrüstet einen solchen Vorwurf zurück, daß Gäste in ihrem Lokal jemals gerupft" worden sind. Tatsächlich hat die Klägerin eine solche Behauptung auch gar nicht aufgestellt. Wenn sie dieses getan hätte, so würde der Tatbestand des Urteils diese Behauptung enthalten."

Im§ 7 bes Gefeßes ftebt: Hat der Lieferungsverband gefeßlich an- Kleine Nachrichten. Auf der Straßenbahn verunglückt ist gestern erkannte Vertretung, so find rücksichtlich der Bildung, Zusammen- morgen die 34 Jahre alte Wirtschafterin Emma Jegminat, die als fegung, des Borfizes und der Wahrnehmung der Geschäfte auch ostpreußischer Flüchtling im Kriminalgerichtsgebäude in der Turm­dieser( endgültig entscheidende Kommission( die bestehenden gesetz- straße untergebracht ist. Als sie am Brandenburger Tor von einem lichen Bestimmungen maßgebend." Es entscheidet mithin endgültig wagen der Linie 6 abstieg, um nach ihrer Arbeitsstelle zu in Berlin der von Magistratsmitgliedern und Stadtverordneten ge- Fall und ein Rad ging ihr über den linken Fuß und quetschte alle gehen, rückte der Wagen plötzlich wieder an. Sie kam zu bildete Striegsausschuß. Er hat darüber zu wachen, daß die Behen ab. Die Verunglückte wurde nach der Charité gebracht. Fragen der Unterstüßungsbedürftigkeit sowie Umfrage und Art der Durch einen Sprung aus dem Fenster hat sich gestern abend der Unterstützung dem Gesez und den Gemeindebeschlüssen entsprechend 71 Jahre alte Bigarrenhändler Friedrich Brennemann aus der Lin­geregelt wird. Zu seiner Unterstügung dienen die 23 Unterstügungs- dower Str. 26 das Leben genommen. Er war fofort tot. Kommissionen, die zunächst die Ansprüche der Unterstüßungsberechtigten Während der Rettungsversuche gestorben ist gestern nachmittag ein zu regeln haben. Gegen deren Entscheide ist zulässig und muß eine Mann, dessen Persönlichkeit noch nicht festgestellt werden konnte. In Beschwerde der Anspruchsberechtigten zulässig sein. der Nähe der Königsdammbrücke sah eine Frau im Verbindungs­Eine Menge tanal einen Mann treiben, der noch Lebenszeichen von sich gab. Sie Mißstimmung wird beseitigt, wenn endlich dieser allein dem Gesez sorgte für Hilfe, und dem Polier Fischer aus der Oldenburger entsprechende Weg beschritten wird. Das gilt auch für den Fal, Straße 18 gelang es auch, den Mann zu landen. Er war daß man annimmt, die 23 Unterstügungskommissionen seien aber unterdessen schon gestorben und Wiederbelebungsversuche Kommiffionen im Sinne des§ 6 des Gesetzes von 1888. Es blieben erfolglos. Die Leiche wurde beschlagnahmt und Wir nehmen von dieser Zuschrift Notiz, obgleich uns§ 11 muß der Kriegsausschuß in jedem Fall in Aftion treten, um dem nach dem Schauhause gebracht. Der Ertrunkene ist mittel- des Preßgeiezes, auf den sich der Anwalt der Frau Kunze unzu Gesetz und den Gemeindebeschlüssen gleichmäßige Achtung zu ver- groß und träftig, hat graues Haar und Schnurrbart und trug eine treffenderweise beruft, nicht dazu verpflichtet. Daß Frau Kunze vor schaffen. graugestreifte Hoie mit geflicien Knien, eine weißgesprenkelte und dem Gewerbegericht der Behauptung der Klägerin widersprochen, eine schwarzgestreifte Weste, eine grüne Winterjoppe, ein gelblich also sie bestritten hat, ist ja in unserem Bericht ausdrücklich gesagt. gestricktes Halstuch und schwarze Schnallenschuhe. Vergiftet hat Berichtigt wird also durch das Schreiben des Anwalts gar nichts. sich der 42 Jahre alte Musifer Hans Conrad, der bei seiner ver- Im Gegenteil. Sein Schreiben zwingt uns zu einer Berichtigung witweten Mutter in der Lehniner Str. 4 wohnte. C. hatte feit und einer energischen Zurückweisung. Wenn Herr Dr. jur. Hammer längerer Zeit feine Beschäftigung. Einem Nervenleiden, das ihn stein in seinem Schreiben sagt: Tatsächlich hat die Klägerin eine schon seit vielen Jahren quälte, machte der 64 Jahre alte Arbeiter derartige Behauptung gar nicht aufgestellt", so stellt er damit eine Karl Großmann aus der Reichenberger Str. 122 ein Ende, indem ebenso leichtfertige wie unbegründete Verdächtigung gegen die Rich er sich auf dem Flur feiner Wohnung erhängte. tigkeit unseres Berichts auf. Richtig bleibt: Die Klägerin hat im Gewerbegerichtstermin gesagt, sie babe ich auf Verlangen der Frau Kunze vor die Tür des Lotals stellen müssen, um Gäste anzuloden, die im Lokal gerupft würden, was Frau Kunze im Termin allerdings bestritten hat

Einzelne Unterstügungskommissionen haben hauptsächlich durch Anrechnung anderweiter Zuwendungen und durch Teilung der Mindestsäge mit Recht Anstoß erregt. Beides verstößt gegen das Gesetz, die Teilung außerdem gegen die zu dem Geset von 1888 erlassene Ausführungsverordnung des preußischen Ministers des Innern.

Liebesgabenfendungen an die Truppen. Amtlich wird mitgeteilt: Es hat sich das Bedürfnis herausgestellt, das Publikum darüber aufzuklären, wie die verschiedenen amtlichen Liebesgabensammlungen gegeneinander abgegrenzt sind. Hierzu darf folgendes gefagt werden:

Seit dem 1. November d. J. ist die Versorgung der Feldtruppen und der Marine mit Weihnachtsliebesgaben vom Königlichen Kriegs­ministerium neu geregelt worden. Hiernach hat jeder Korpsbezirk die erforderlichen Liebesgaben für alle die Truppenteile und Formationen aufzubringen, die in seinem Rorpsbezirk ihren Ersatz­truppenteil haben. Die Beförderung der Gaben an die Front er folgt durch die stellvertretenden Generalfommandos im Verein mit den staatlichen Abnahmestellen freiwilliger Gaben. Eine strenge Ab­grenzung der Sammelgebiete in Berlin und der Probing Branden burg zwischen dem Garde und dem III. Armeekorps ließ sich natur­gemäß nicht durchführen.

Berechtigt zur Empfangnahme von Weihnachtsliebes gaben sind: a) Für die vom Gardekorps aufgestellten Feldtruppen: Die Liebesgabenstelle des Gardekorps, Ererzierhaus Rgis. Alexander, Prinz Friedrich- Karl- Straße 1 und die beiden Annahmestellen I und II freiwilliger Gaben des Gardekorps in der Invalidenstr. 42 und Karlstr. 12.

b) Für die vom III.( Brandenburgischen) Armee­forps aufgestellten Feldtruppen: Die Annahmestellen beim Königl. Oberpräsidium( bahn- oder postlagernd) Potsdam und in Berlin SW 61, Teltower Str. 57.

Geldspenden werden entgegengenommen:

a) Für das Gardekorps : Bei dem Bankhause Mendelssohn u. Co., Berlin W, Jägerstr. 50, auf Konto Liebesgaben des Gardes forps"( Postschecktonto Nr. 1812), für die Annahmestelle I Bantfonto: Deutsche Bant, Depofitentasse L, Chausseestr. 17, und für die An­nahmestelle II Bankkonto: Dresdner Bant, Depofitentasse Z, Greifs­

walder Str. 205.

b) Für das M. Armeekorps: Bei der Weihnachtssammelstelle beim Königlichen Oberpräsidium in Potsdam - Berlin ( Bostichedkonto Berlin Nr. 22 720).

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Eine Almosenempfängerin hat auf dem Wege von Soldiner Str. bis Wriezener Str. 25 ihre Schürze verloren und bittet um Abgabe bei Walig, Wriezener Str. 25.

Aus den Gemeinden.

Neukölln gegen die hohen Wurstpreise.

Die Neuköllner Lebensmittelfommission befchäftigte sich in ihrer geftrigen Sitzung u. a. auch mit der beabsichtigten Festlegung von höchstpreisen für Wurst. Allgemein tam zum Ausdruck, daß die in Aussicht genommenen Preise zu hoch seien und dazu anreizen würden, anstatt frisches Fleisch zu verkaufen, Wurst zu fabrizieren. Einmütig wurde beschlossen, der Groß- Berliner Preisprüfungs­stelle eine Herabiezzung dieser Preise zu empfehlen. Der vom Reich zur Verfügung gestellte Reis soll in drei Zeitabschnitten verkauft werden. Der erstmalige Verkauf soll Mitte Dezember beginnen. Auf je de Brotkarte der 44. Woche tann Pfd. Reis bei den Klein händlern entnommen werden. Zur Kontrolle wird das Mittelstüd der Brotkarte mit einem Stempel versehen. Der Reis braucht nicht unbedingt in der 44. Woche, sondern fann auch noch einige Tage ipäter eingekauft werden. Die Preise für das Pfund Reis betragen je nach Dualität 55 und 50 Pf. und für Bruchreis 40 Pf. Gleichzeitig mit diesem Verkauf gelangt auch ein geringes Quantum von Hülsenfrüchten zum Verkauf. Abgegeben werden Bohnen zum Preise von 55 Pf. und grüne Erbsen zum Preise von 50 Pf. pro Pfund.

Auf jede Brotkarte der 44. Woche werden entweder 1. Pfund Bohnen oder Erbien verkauft.

Da es gelungen ist, noch einige Posten Speď zu taufen, fo sollen noch zwei weitere Verfaufsstellen eröffnet werden. Die jetzt eingerichteten Verkaufsstellen befinden sich Jungstr. 26, geöffnet Mon­tags, Mittwochs und Sonnabends von 8-12 und von 3-7 Uhr, und Siegfriedstraße, Ecke Kirchhofstraße( Freibant), geöffnet Montags, Mittwochs, Donnerstags und Sonnabends von 3-8 Uhr. Verfauft wird an jedermann. Die von der Stadt beschaffte Margarine Die Sammeltätigkeit für die Feldtruppen wird ausgeübt von foll von den ersten Tagen nächster Woche ab in den städtischen Ber den stellvertretenden Generalfommandos im Verein mit den taufsstellen zur Ausgabe gelangen. Verlauft wird nur an jeden Territorialdelegierten( für Berlin der Polizeipräsident und für die 2 Pfund zum Preise von 70 Pf. Mehrere Posten Schweine Provinz Brandenburg der Oberpräsident in Potsdam ), denen die fleisch, die die Polizei bei dortigen Schlächtern wegen Zurüd­Delegierten als Leiter der Annahmestellen freiwilliger Gaben unterhaltung beichlagnahmte, werden von der Stadt übernommen und stellt sind. sollen durch die städtischen Fleisch verkaufsstellen an die Einwohner­fchaft verkauft werden.

Die Sammlung von Liebesgaben für die Kranten und Ver­wundeten in den Lazaretten des Kriegsschauplages hat das Zentral­fomitee der Deutschen Vereine vom Roten Kreuz übernommen.

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Wenn das Urteil des Gewerbegerichts auf diese Behauptung der Klägerin die ja nur eine Episode in dem wortreichen Redekampf der Parteien war- nicht Bezug nimmt, so ist das feinerlei Beweis dafür, daß die Klägerin die betreffende Aeußerung nicht getan hat. Das müßte doch ein Rechtsanwalt wissen.

Gerichtszeitung.

Der Oberstabsarzt.

Einem der Driginalität nicht entbehrenden, von uns bereits erwähntem Kriegsschwindel ist ein junger Landwirt zum Opfer gefallen, der gestern als Pasewalter Kürassier als Belastungszeuge gegen den Reisenden Robert Philipp und den Melfer Frig Dohrmann vor der ersten Straffammer des Landgerichts I auftrat.

tönne

Beide Angeklagten hatten sich wegen Betruges und Urkunden­fälschung zu verantworten. Der Landwirt Walter St. lernte im Juli d. J. in einer von seinen Verwandten betriebenen Schankwirt schaft den Angell. Philipp kennen. K. wollte gern Soldat werden Als und hatte den Wunsch, in ein Ulanenregiment einzutreten. Philipp hiervon hörte, erklärte er ihm: er fenne einen Ober­stabsarzt, dieser werde ihn untersuchen und ihm gewiß gern zum K. Eintritt in ein Ulanenregiment behilflich sein. getrost nach Hause reisen, er werde inzwischen das weitere ver­anlassen und dem jungen Mann Bescheid geben. Nach einiger Zeit iuchte Philipp den K., der inzwischen auf das Gut seiner Eltern zurückgefahren war, dort auf, zeigte ihm ein Schreiben und teilte ihm mit, daß er zum Militär angenommen worden sei. Ph. reiste mit dem in freudiger Stimmung befindlichen K. am 14. August nach Berlin und führte ihn dort in eine im Stadtinnern befindliche Wohnung zu einem angeblichen Oberstabsarzt. Dieser untersuchte den K. sorg­fältig, erflärte ihn für tauglich zum Heeresdienst, machte aber seine Einstellung davon abhängig, daß er 350 M. für eine Uniform hinterlegte. Der junge Mann reiste nach Hause und lehrte schon am nächfien Tage mit dem Gelde nach Berlin zurück. Philipp nahm ihn in Empfang und führte ihn zu einem Schneidermeister, bei dem er früher einmal aushilfsweise beschäftigt geweien. Ver Meister war nicht anwesend, auf Geheiß des Philipp aber nahm Kinderveranstaltungen in Neukölln. der Sohn des Meisters Maß angeblich zu einer für St. bestimmten Uniform. Von dort führte Philipp den jungen Lands Die Versorgung aller Verbände mit Weihnachtsgaben aus der Heimat ist aber eine gewaltige Aufgabe und nur dann durchzu zember: Märchenaufführungen im Karlsgarten, Sonntag, den 12., Mittwoch, den 15. und Sonntag, den 19. De wirt in ein Lotal, in dem sie den angeblichen Stabsarzt Karlsgarten trafen. Dieser übergab dem K. eine mit dem Namen führen, wenn alle Sonderbestrebungen unterbleiben, wenn alle straße 6-10. des Schneidermeisters unterschriebene Quittung, auf welche sammelnden Vereine, Zeitungen usw. die eingehenden Spenden den Zur Aufführung gelangen die Weihnachtsmärchen: Max und der Vermert angebliche Stabsarzt den Stellen zuführen, die zu ihrer Verteilung berufen find. Dabei sollen morig' Weihnachtsfahrt und sezte: Erhalten Das verirrte 350 M., Rest 150 M. von Brüner." Ferner übergab er ihm ein die von den Spendern geäußerten Wünsche nach Berücksichtigung be- weihnachtspüppchen", Märchen mit Gefang und Reigen. Schreiben, wonach St. bei dem 8. Ulanenregiment in Potsdam an stimmter Truppenteile und Formationen weitgehend beachtet und er- Eintritt für Kinder 10 Bf., für Erwachsene 20 Pf. Eintrittstarten genommen worden sei. Unter diesem Schreiben befindet sich, mit füllt werden. sind zu haben: im Bureau des Wahlvereins, Neckarstr. 3. Expedition Gummistempel gedruckt, die Unterschrift: Bezirkskommando Potsdam, des Vorwärts", in der Siegfriedstr. 28, an den Spieltagen in den gez. Oberstabsarzt von Brüner." Nach Empfang des Geldes ver­Jugendheimen, bei der Genoisin Nummel, Kaiser- Friedrich- Str. 88, abschiedeten sich die beiden von St. mit den besten Wünschen für bei der Genoffin Lietsch, Wildenbruchstr. 86. feine fernere militärische Laufbahn. Als K. freudestrahlend in dem Lotal seiner Verwandten seinem Glück erzählte, wurde ihm fofort flar gemacht, daß er Schwindlern in die Hände gefallen sei. Die Polizei nahm die Sache in die Hand. Mit Hilfe des Verbrecheralbums fonnte bald der Angell. Philipp als der Hauptdarsteller in dieser Komödie ermittelt werden. Bei seiner Verhaftung legte er auch ein Geständnis ab, hüllte sich aber bezüglich seines Komplicen in Schweigen. Nach der Es ist lange darüber gestritten worden, ob medito- mecha- Bersonalbeschreibung, die K. von diesem gab, war es der Kriminal­nische Behandlung, die ein Arzt anordnet und überwacht, ärztliche polizei nicht zweifelhaft, daß Dohrmann es gewesen, der die Behandlung" oder Heilmittel" ist. Der Unterschied besteht darin: Rolle des Oberstabsarztes gespielt hatte. Man fahndete vergeblich Heilmittel brauchen die Krankentassen nur bis zum Betrage nach ihm. Erst am 4. November gelang es durch Zufall, ihn in von etwa 20 M. zu gewähren, ärztliche Behandlung muß einer Stafchemme in der Borsigstraße festzunehmen. Trotz der bes stimmten Wiedererkennung seitens des K. leugnete Dohrmann von ihnen dagegen ohne Rücksicht auf die Höhe des Preises ge- hartnädig, mit der Sache das geringste zu tun gehabt währt werden. Unter der Herrschaft des Krankenversicherungs- zu haben, und verblieb hierbei im auch im gestrigen Termin. gefeßes wurde die mediko- mechanische Behandlung unserer Auf- Seine Ueberführung wurde dadurch schwierig, daß Philipp fassung entgegen von der überwiegenden Meinung in Literatur fich beharrlich weigerte, sich über die etwaige Täterschaft des D. aus­und Rechtsprechung den Heilmitteln zugezählt, weil die persön- zulassen. Er meinte, daß er es für eine Ehrenpflicht halte, einen liche Tätigkeit des Arztes dabei fast ganz in den Hintergrund trete. Mitbeschuldigten nicht zu belasten und daß er es dem Dohrmann Die Kaffen durften daher leider in der Pragis eine medito- mecha- überlaffen müsse, welche Stellung er zu der Tatfrage einnehmen wolle. Schließlich bequemte sich Philipp zu dem Geständnis, daß nische Behandlung, die insgesamt erheblich mehr als 20 m. loftete, Dohrmann wirklich den Oberstabsarzt" gemimt habe. Das Ge ablehnen. Das Reichsversicherungsamt hat nun in einer grund- richt verurteilte die Angeklagten, die schon vielfach vorbestraft find, fäßlichen Entscheidung die mediko- mechanische Behandlung der zu je zwei Jahren Gefängnis und rechnete dem Philipp ärztlichen Behandlung zugezählt. In der für unfallberlebte und zwei Monate Untersuchungshaft an. berwachsene Personen sehr wichtigen Entscheidung des Reichsver­ſicherungsamtes heißt es:

Die Fran als Straßenbahnführerin. Weibliche Straßenbahnführerinnen beabsichtigt die Große Berliner einzustellen, um den Betrieb trop des Personalmangels Wie wir hören, haben die Aufsichtsbehörden verstärken zu können. sich mit dieser Absicht grundsäßlich einverstanden erklärt und zu­nächst die versuchsweise Einstellung weiblicher Kräfte auf weniger lebhaften Straßenbahnlinien genehmigt. 8u Führerinnen werden ältere Schaffnerinnen ausgebildet, die sich in ihrem bisherigen Dienste bewährt haben und neben Zuverlässigkeit auch genügende Streckenfenntnis besitzen.

Weibliche Postillone.

Im Straßenbilde Berlins wird nunmehr auch der weibliche Postillion erscheinen. Der Krieg hat es mit sich gebracht, daß die Frau sich auch auf den Kutscherbod des Postwagens schwingen wird. Zunächst sind 3 Dugend weibliche Kutscher eingestellt.

Lina Scherzer.

Eine unserer ältesten Berliner Genoffinnen ist gestern im 81. Lebensjahre gestorben. Solange ihre Störperträfte es gestatteten, war sie für die Partei tätig. Keine Parteiveranstaltung, feine größere Versammlung im 2. Berliner Reichstagswahlkreise gab es, an der die rote Brotfrau" nicht teilgenommen hätte. Mit Leib und Seele hing fie an der Partei; die verschiedenen Richtungsstreite, die es in der Partei in den verflossenen Jahrzehnten gegeben hat, fümmerten sie wenig, ihr Herz gehörte der Sache, der die Bartei diente. Die Hoffnung ihres Lebens war der Sieg der Arbeitersache, für die auch sie ihr Leben lang stritt und, folange es ihre Mittel erlaubten, mit freudiger Hand ihr Scherflein opferte. Die letzten

Monate ihres Lebens verbrachte fie nach Proletarierart in Not und Elend. Ehre ihrem Andenken.

Soziales.

Mediko- mechanische Behandlung ist ohne Rücksicht auf die Höhe der Kosten zu gewähren.

bon

Sind Vertrauensmännerfizungen anmeldepflichtig?

" Diese Auffassung( daß mediko- mechanische Behandlung Heil- Vor der ersten Straftammer des Landgerichts Elberfeld mittel sei) tann nach der Neichsversicherungsordnung nicht mehr hatte sich am 7. Dezember d. J. der Gewerkschaftssekretär Genosse aufrecht erhalten werden. Denn nach§ 122 der R.B.O. umfaßt Sauerbrey. Barmen, zu verantworten. Ihm war zur Last gelegt, die ärztliche Behandlung auch die Hilfe" leistungen anderer Ber - gegen das Belagerungszustandsgesetz dadurch verstoßen zu haben, sonen, wie Bader , Heilgehilfen, Masseure und dergleichen dann, daß er am 27. Juli in Elberfeld und am 1. August in Barmen als wenn der Arzt sie anordnet. Im vorliegenden Falle hat der Arzt Vorsitzender des Sozialdemokratischen Vereins Sigungen der In großer Lebensgefahr schwebten gestern vormittag die Haus. die Anwendung der mediko- mechanischen Behandlung angeordnet, Bezirksführer und Führerinnen einberufen und geleitet bewohner und Angestellten auf dem Grundstück Leipziger Str. 117/118. auch hat er ihren Erfolg fortlaufend überwacht und sogar bei der hatte, ohne hierzu die polizeiliche Genehmigung eingeholt zu Dort befindet sich im Dachgeschoß des vierstödigen Quergebäudes Ginlegung des verletzten Gliedes in den Apparat persönlich mit baben. Außerdem sollten in der ersten Sizung Flugblätter politischen eine Stüblanlage von Traubes Weinstube. 8um dritten Male wurde gewirkt. Es liegt hier also jedenfalls eine auf Grund ärztlicher Inhalts ausgegeben worden sein. Der Angeflagte gabbie die Berliner Feuerwehr gestern wegen einer gefährlichen Ammoniat. Anordnung erfolgte und auch vom Arzt dauernd überwachte Hilfe. Handlungen zu, bestritt aber, sich schuldig ge­ausströmung nach dort alarmiert. Der Wind hatte die Ammonial leistung vor, die nach§ 122 der R... als ärztliche Behandlung macht zu haben. Die Sigungen so engbegrenzter Störper­dämpfe in den Treppenflur und auf den Hof gedrüdt. Mehrere anzusehen ist und zu deren Gewährung auf die Dauer von fchaften, wie fie die durch General- und Mitgliederversammlungen weibliche und männliche Personen fonnten zum Glüd von den 26 Wochen die Krankenkasse verpflichtet ist. Daß im übrigen durch gewählter Bezirksführer darstellen, tönnten unmöglich unter den Be­Mannschaften des ersten Löschzuges in Sicherheit gebracht werden. Die Verpflichtung der Krantentassen, eine medito- mechanische Begriff der angezogenen gesetzlichen Bestimmungen fallen; es müßten Sie flagen jegt über große Mattigkeit in den Gliedern, besonders in den Armen, und über Atembeschwerden, Appetitlosigkeit usw. Die- handlung, falls sie vom Arzt angeordnet und überwacht wird, als dann logischerweise auch alle Vorstands- und sonstigen Sigungen selben Erscheinungen zeigten sich bei den Rettungsmannschaften, von ärztliche Behandlung und nicht mehr als Heilmittel zu gewähren, angemeldet und unter polizeilicher Ueberwachung gestellt werden, benen die Feuerwehrmänner Neumann, Stahnte und Reichert leider die Volksgesundheit wesentlich gefördert wird, kann bei der steigen- was schon an der Unmöglichkeit der Durchführung scheitere. so schwer ertranften, daß sie nach dem Urban- Krantenhause geschafft den Bedeutung dieser Heilungsart wohl nicht bezweifelt werden." werden mußten. Attenzeichen IIa. K. 27/15.

Das Gericht sprach nach kurzer Beratung den Genossen Sauer­brey frei, indem es begründend ausführte, daß die in Frage kom­