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durch einen Dolchstich so schwer, daß er lebensgefährlich danieder- 1

Einem anderen Arbeitgeber überwiesen.

Trupp Nr. 38( Mek); Feftungs- Maschinengew.- Romp. Straßburg liegt. Andresen stand eine Zeitlang im Felde, wurde aber als Frau F. besaß zwei Kinos. Eines in der Reinidendorfer Str. 2b. dienstuntauglich entlassen. Bor fünf Wochen erhielt er eine Pro- Straße, das andere in der Müllerstraße. Eines Tages schidte sie nr. 6, Schwere Ref.- Reiter Nr. 2; Drag. Nr. 2 und 13; Husaren Kavallerie: 1. Garde- Drag.; 8. Garde- lllanen. Kürassiere visorstelle in der Arminius - Apotheke von Rudloff in der Hermann- ihren in der Reinickendorfer Straße tätigen Klavierspieler nach Nr. 6, Schwere Ref.- Reiter Nr. 2; Drag. Nr. 2 und 13; Husaren straße 221 zu Neukölln . Hier trat vier Tage später auch Groffe dem Kino in der Müllerstraße, damit er für die Folgezeit dort Nr. 4; Ulanen Nr. 3, 5, 8, 9; Ref.- lanen Nr. 1; Jäger zu cin, der in Aegypten eine Apotheke besaß, von den Engländern spiele. Frau F. sagte aber nichts davon, daß sie das Kino in Pferde Nr. 8. Feldartillerie: Regimenter Nr. 6, 16, 24, 25, 35, 39, 40, 43, aber vertrieben wurde. Andresen, ein schwer nerventranter der Müllerstraße verkauft hatte und der Klavierspieler nunmehr Mensch, glaubte nun, daß ihm der ältere Kollege im Wege stehe bei einem anderen Arbeitgeber eintrete. Deshalb mußte also 67, 70, 80( 1. Feldart.- Reg. Nr. 225, 99, 213, 217, 225; Ref- Regi­Ballon- Abwehrkanonen- Zug und beschloß, ihn zu beseitigen. Mit einem Dolch, den er sich vor der Klavierspieler annehmen, er stehe immer noch bei Frau F. menter Nr. 6, 20, 21, 45, 49, 50, 69, 70. Felbart.- Abt. Nr. 231; gestern eigens dazu gekauft hatte, verfekte er ihm gestern nach- tigung entlassen wurde, berklagte er Frau F. beim Gewerbegericht Nr. 114( f. Feldart.- Reg. Nr. 225). in Arbeit. Als er von dem neuen Besitzer des Kinos ohne Kün- Landw.- Abt. des 1. Armeekorps. mittag, als er mit ihm allein hinter demLadentisch stand, einen auf Schadenersak. Das Gericht verurteilte die Be­Pioniere: Regimenter Nr. 19, 23, 24, 25; Bataillone: I. Nr. 1, Stich, der die Halsschlagader traf. Der Gestochene brach blutüber- lagte mit der Begründung: Einem anderen Arbeitgeber fonnte I. Nr. 2, I. und II. Nr. 3, I. Nr. 4, I. Nr. 6, I. Nr. 7, I. Nr. 9, ſtrömt zusammen und wurde alsbald mit einem Wagen nach dem der Kläger nur mit seinem Einverständnis überwiesen werden. II. Nr. 11, II. Nr. 14, I. Nr. 26; Ref.- Bat. Nr. 34. Pionier­Krankenhaus in der Hafenheide gebracht. Andresen verließ bald Gine Verständigung mit dem Kläger , daß er aus dem Arbeits- Kompagnien Nr. 108, 185, 233, 241; es.- Kompagnien Nr. 49, 75, nach der Tat die Apotheke und schickte dann von der Straße aus verhältnis bei der Beklagten in ein Arbeitsverhältnis bei dem 87; 2. Landw.- Kompagnie des 18. Armeekorps. Pionier- Abt. der ein kleines Mädchen hinein, das ihm den Hut holen sollte. Unter- neuen Befißer übertrete, war nicht erfolgt; der Kläger war also 9. Kav.- Division. Minenwerfer- Komp. Nr. 161. dessen kam aber schon die Kriminalpolizei und nahm ihn fest. berechtigt, sich mit seinen Ansprüchen an die Beklagte als seiner Arbeitgeberin zu halten. Nachdem der Tatbestand und der Befund am Tatort aufgenommen war, wurde der Verhaftete nach der Revierwache und dann nach dem Neuköllner Polizeipräsidium gebracht. Nach dem Ergebnis der bisherigen Ermittelungen hat Andresen in einem Anfalle von geistiger Umnachtung gehandelt.

Milchverfälschung.

Welt. chov

minu Aus aller Welt.

Milchverfälschungen in großem Umfange wurden der Molkerei. beſizerin Frau Amanda Kleiber zur Laft gelegt, die dieser halb vor dem Schöffengericht Berlin- Wedding sich zu ver antworten hatte. Die Angeklagte wurde für schuldig befunden, in zahllosen Fällen Milchverfälschungen vorgenommen zu haben und zu 1000 Mart Geldstrafe verurteilt.

zu Tode gemißhandelt? Gestern vormittag wurde eine Frauens­person angeblich mit dem Namen Stanislawa Kleift, etwa 45 Jahre alt, in der Wohnung des Arbeiters Viktor Golz, Steinstr. 16, of rechts, im Bette liegend tot aufgefunden. Die Leiche war mit bluts unterlaufenen Flecken bedeckt; anscheinend ist die Frau nach Miß­handlungen durch Golz gestorben.

Der Verein für Kommunalwirtschaft und Kommunalpolitik trat gestern vormittag im Festsaale des Charlottenburger Rathauses unter zahlreicher Beteiligung von Kommunalpolitikern und Städte bertretern zu einer Tagung zusammen. Es wurden wichtige, die Gemeinden intereffierende Fragen behandelt, wie die Lebensmittel­versorgung, die Kriegsbeschädigtenfürsorge und andere Fragen.

Berloren wurde am Sonnabendnachmittag auf dem Wege Wil­ mersdorf , Landhausstraße- Charlottenburg, Ansbacher Straße- Schöneberg, Jioldastraße ein fleines schwarzes Herrenportemonnaie mit 36 Mart in Papiergeld. Der ehrliche Finder wird gebeten, seinen Fund gegen Belohnung abzugeben bei Kelch, Neukölln , Kaiser- Friedrich- Str. 14, II. -Str. 1 tr. 14, II. 903

Aus den Gemeinden.

Teuerungszulage für Angestellte und Arbeiter der Stadt Schöneberg .

Aus

Der

Raubanfall in einem oberschlesischen Pfarrhaus. Dambrau, Kreis Falkenberg , wird gemeldet: In der Nacht drangen fünf Männer in das hiesige Pfarrhaus ein. 67 Jahre alte Erzpriester Bothta erwachte von dem Lärm und ihm einen Revolver auf die Brust. Während einer den Geistlichen zündete Licht an. Die Räuber stürzten sich auf ihn und setzten bewachte und ein zweiter die im Hause befindlichen weiblichen Personen im Schlafzimmer im Schach hielt, erbrachen die übrigen den Geldschrank und raubten daraus die Summe von 1200 M. Durch das Geräusch wurde der Nachtwächter aufmerksam und schlug Lärm. Die Räuber ergriffen darauf die Flucht und enttamen un­erkannt. Offensichtlich handelt es sich in diesem Falle um die­selben Räuber, die kürzlich den Ueberfall im Wischniger Pfarr­hause verübt haben.

Brandunglüd in Baden- Baden . Aus Baden- Baden wird ge= meldet: Die in der Nähe des Bahnhofes gelegene fleine Villa Wohlgelegen" ist vollständig niedergebrannt. Der Befiber, der frühere Rechtskonsulent urrle, ist in den lam men umgetommen. wohnende frühere Vorsitzende der Badischen Landesversicherungs­anstalt, Geheimrat Rawina, der hier im Ruhestand lebt, tam mit dem Schrecken davon. Die Entstetungsursache des Brandes ist

unbekannt.

hält

Verlustlisten.

Verkehrstruppen: Festungs- Eisenbahnbau- Komp. Nr. 12. Eisen­bahn- Betriebskompagnien Nr. 3 und 21. Schwere Funkenstation Nr. 19. Feldfliegertruppe. Etappen- Kraftwagenkolonne Nr. 62. Train: Brückentrain des Gardekorps. Proviantkolonne Nr. 2 der 56. Inf.- Div. Fuhrparkkolonne Nr. 7 des 9. Armeekorps und Nr. 300; Ref.- Fuhrparkkolonne Nr. 50 der 16. Res.- Div. und Nr. 114. Magazin- Fuhrparkkolonne Nr. 108 der 10. Armee und Nr. 853. Munitionsfolonne Nr. 151 des 17. Reserveforps. Sanitäts- Formationen: Sanitäts- Komp. Nr. 2 des 4., Nr. 1 Nr. 1 der 33. Ref.- Div. Res.- Felblazarett Nr. 70. Freiwillige des 6. und Nr. 2 des 21. Armeekorps. Festungs- Sanitäts- Komp. Krankenpflege.

Armierungs- Bataillone Nr. 12, 28, 114.

Kriegsverpflegungsanstalt der Linien- Kommandantur Y. Bewachungskommando des Gefangenenlagers Darmstadt . Haupt- Kadettenanstalt( s. Inf.- Reg. Nr. 357). Bezirkskommando Halle a. S.

Der Schluß der baherischen Verluffliste Nr. 241 wird mitgeteilt, deren Inhalt wir vorgestern angaben.

Die württembergischen Verlustlisten Nr. 317 und 318 melden Verluste des Gren.- und Landw.- Inf.- Regiments Nr. 119; Gren.- und Landw.- Inf.- Reg. Nr. 123; Inf. Regimenter Nr. 124, 126, 127, 180; Res- Inf.- Reg. Nr. 246. Felbart.- Reg. Nr. 29; Res. Feldart.- Reg. Nr. 54; Felbart.- und Erf.- Feldart.- Reg. Nr. 65; 2. Landw.- Pionierkomp. Feldpoftamt des Armeekorps; Weitere Verluste. Berichtigungen früherer Verlustlisten.

Offiziere von der Armee; Gren.- und Res- Inf.- Reg. Nr. 119; Landw.- Inf.- Reg. Nr. 120; Inf.- Reg. Nr. 121; Füs.- Reg. Nr. 122; Gren.- Reg. Nr. 123; Inf.- Reg. Nr. 124; Landw.- Inf.- Reg. Nr. 125; Ref.- Inf. Reg. Nr. 246; 1. Ref.- Pionier- Komp.; 6. Feld- Pionier Verluste folgender Truppen: Die Verlustliste Nr. 403 der preußischen Armee ent Komp.; Schwere Proviantkolonne Nr. 5; Berichtigung früherer Verlustlisten. Generalfommando des 24. Reserveforps.

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Briefkasten der Redaktion.

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Wette.

Infanterie ust.: Garde: 1. und 3. Garde- Reg. 3. F.; 1. und 2. Garde- Ref.- Reg.; Garde- Gren.- Regimenter Alexander, Franz, Elisabeth, Augusta( f. auch Ref.- Inf.- Reg. Nr. 24); Garde- Landft.­Inf.- Bat. Döberik; Garde- Schüßen- Bat. Lehr- Jnf.- Reg. Gren. Frau Preuße. Wenn der Sohn für Ihren Unterhalt gesorgt hat, bzw. Inf.- bzw. Füs.- Regimenter Nr. 1, 3, 5, 6, 10, 11, 15, 18, 23, haben Sie Anspruch auf Unterstügung. Wenden Sie fich eventuell mit 31( 1. Inf.- Reg. Nr. 32), 32 bis einschl. 36, 39, 41, 42( f. Inf. Reg. einer Beschwerde an das Militärbureau des Magistrats Berlin , Klofter. A. T. M. K. 31. Geringer Herzfehler; dienstfähig. In ihrer gestrigen Sigung beschloß die Stadtverordnetenver- Nr. 357), 43, 46, 47, 49, 50, 51, 53, 56, 57, 63, 67, 69, 74, 77 bis ftraße 68. ſammlung eine Erhöhung der Kriegsteuerungszulage über die Magistrats- einschl. 80, 82, 84, 85, 88, 89, 91, 92, 93, 95, 97, 99, 110, 113, 114, 175. Sündigung fann in diesem Falle nicht erfolgen; Sie müssen eventuell auf Fortsetzung des Lehrvertrages flagen. Rt. 18. Da Ihr Vater den vorlage hinaus, und zwar sollen erhalten: Ledige und Verheiratete 116, 118, 128, 131, 135, 137, 138, 141, 143, 147, 148, 151, 152, Zieferungsvertrag mitunterschrieben hat, haftet er für die Erfüllung und 16 M., Verheiratete mit einem Kind 18 M., mit zwei Kindern 153, 155 bis einschl. 159, 168, 169, 172 bis einschl. 175, 187, muß infolgedessen Zahlung leisten. N. 6. 1. Nervenleiden; zurüdgestellt. 21 M., mit drei Kindern 24 M., mit vier Kindern 27 M., für jedes 189, 193, 344, 351 bis einschl. 354, 357, 358, 359, 361, 364, 370, 2. Bollständigen Griaz tönnen Sie nicht verlangen; die Staffe zahlt weitere Kind 3 M. mehr. Die Reinmachefrauen an den städtischen 372, 373, 375 bis einschl. 378. Res.- Inf.- Regimenter Nr. 2, 3, nur einen Teil. 3. Dem Striegsministerium. 4. Wenn nachgewiesen Strankheit im Militärdienst entstanden Schulen sollen pro Stunde 5 Pf. mehr erhalten. Ferner erhalten die 5, 6, 8, 10, 12, 18, 21, 24, 29, 30, 31, 35, 36, 38, 46, 48, 49( fiche werden fann, daß die 15. 6. Engelufer 5. Ja. Reinmachefrauen ja. Transportarbeiter- Verband, den Tagen, ant wo durch eine Sieges Inf.- Reg. Nr. 375), 52, 57, 60, 61, 67, 69, 75, 76, 78 bis einschl. ist, M. K. 100. Sa. E. J. 50. Darüber müssen Sie sich direkt feier die Schulen geschlossen bleiben, ebenfalls den Tag 81, 83, 86, 87, 93, 98, 109, 116, 118, 201, 203, 204, 207, 208, R. A. 85. 1. An das beim Verband erkundigen, Engelufer 15. voll bezahlt, während bisher an diesen Tagen ein Ausfall 213 bis einschl. 216, 218, 219, 220, 223, 225, 227, 229, 231, 233, dänische Mote Kreuz in Kopenhagen . Keine, jogar portofrei, wenn Sie den zu verzeichnen war. Auch ſollen für die städtiſchen Penſions- 235( lettere beiden f. Inf. Reg. Nr. 32), 238, 240, 249, 252, 253. Brief nicht ſchließen und mit dem Bermert Gejuan 088. Seb. Betlin­empfänger 5000 Mart bereitgestellt werden, um begründeten 254, 256, bis einscht. 260, 264, 267. Res.- Ers.- Inf.- Regimenter Minorität. Herz- Nerventrant. Oftfriesland 638. Gesuchen gerecht werden zu können. Außerdem wurde eine Ver- Nr. 1 und 2. Landw.- Inf.- Regimenter Nr. 2, 4( f. Inf. Reg. Steglig, Althoffplag 5. Lieb. Berlin- Dahlem , Hortenfienstr. 14. -M. A. 50. Auf diesem Gebiete tönnen wir besserung für die städtischen Arbeiter beschlossen, und zwar soll Nr. 259), 5, 7, 8, 19, 21, 22, 23, 25, 31, 46 bis einschl. 49, 57, Uns leider nicht bekannt. an Stelle des bisherigen Gehalts oder Lohnbetrages" gefagt 61, 65, 74, 76, 93, 99, 118, 349, 350, 379. Landst.- Inf.- Regimenter Shnen leider nicht dienen. Damit müffen Sie fich att einen Fachmann 5. Sch. 70. Mit dieser Frage müssen Sie sich an werden: desjenigen Gehalts oder Lohnbetrages, welchen der ein- Nr. 8, 10, 11, 20, 22, 23. Brig.- Erf.- Bataillone Nr. 17( f. Landw. wenden. H. G. Ja. zelne bei seinem Verbleib in städtischen Diensten bezogen haben Inf.- Reg. Nr. 23), 18, 23, 43( f. Inf.- Reg. Nr. 370), 50( f. Inf. den Verband der Schuhmacher wenden, Engelufer 14. O. 3. 26. Bei der Wiederverheiratung kommt die Kriegswittenrente würde". Das bedeutet eine wesentliche Verbesserung für die städtis Reg. Nr. 358). Landst.- Inf.- Bataillone: 1. Aachen , 2. Braun- ohne weiteres in Fortfall; eine Abfindungssumme wird nicht gezahlt. schen Arbeiter. Die Gehaltsgrenze ist für Ledige bis zu einem schweig, Deffau, 2. Dortmund, 2. Gleiwik, 2. Görlitz , 1. Seidel C. A. 90. Herzfrant; landsturmpflichtig. 101. B. Charlottenburg. Jahreseinkommen von 2000 M. und für Verheiratete bis 3000 Mt. berg, 1. Lauban , Molsheim , Münsterberg, 1. Oldenburg , 4. und da der Bater für das uneheliche Kind die Unterhaltstoften salt, che beibehalten worden. Mitgeteilt wurde noch, daß der Rentier 10. Posen, Redlinghausen, Rheydt , St. Wendel , Schweidniß, das auf die Aussteuer anrechnen. Arloff der Stadt einen Betrag von 60 000 m. überwiesen hat, Sprottau , Striegau , Thorn, 2. I Trier, Waldenburg, Wohlau. fehlen, die Reklamation des Unternehmers abzuwarten, ebenso den Bescheid bom Truppenteil. F. B. 17. Die tommunale und Mietsunterstüßung dessen Binsen jedes Jahr am 27. Januar an Kriegsbeschädigte zur Bandft.- Inf.- Ers.- Bataillone: 3. und 4. Braunschweig , 2. Darm­tommt in Fortfall. R. 48. Der Adressat des Briefes bat das Anrecht Auszahlung gelangen sollen. stadt, 3. Karlsruhe , 10. des 4. Armeekorps( Magdeburg ), Mainz , 5. Met( f. 1. Landft.- Inf.- Ausbild.- Bat. St. Abold), 9. des 7. Armee auf denselben; Sie fönnen ihn nicht zurüdfordern. 2. Sie können evtl. 16 5. 100. Nein. A. B. 91. Wenn feine Wilhelm 60. Nein. korps( Minden ), 3. und 6. Saarlouis sowie 21. des 7. Armeekorps gegen den Bruder Hagen wegen Berlegung des Briefgeheimnisses. ( Stalmierschüß). Landst.- Inf.- Ers.- Halb- Bat. Sondershausen. mündliche Vereinbarung über die Kündigung getroffen ist, tönnen Sie bei In der gestrigen Gemeindevertretersizung wurde beschlossen, 1. Bandst.- Inf.- Ausbild. Bat. St. Avold . Memelfommando der monatlicher Mietszahlung am 15. zum legten eines jeden Monats fündigen. die Unterstübung der Angehörigen der Kriegsteilnehmer zu Weih- Etappen- Insp. der Njemen- Armee. Jäger- Bataillone Nr. 1( siehe J.D. Die Striegszeit wird mitgerechnet und zwar nicht abgerundet nach Jahren. nachten dahingehend zu regeln, daß die Frauen 6 M. und jedes auch Res- Jäger- Bat. Nr. 1), 3, 5, 11, 14; Ref.- Bataillone Nr. 1, Rind 1,50 M. extra erhält. Die sonstigen unterstüßungsberech 2, 11, 21. 1. Ers.- Maschinengew.- Komp. des Gardekorps; Feld tigten Angehörigen der Kriegsteilnehmer, wie Väter, Mütter usw., Maschinengew.- Züge Nr. 79( f. Inf.- Reg. Nr. 93), 107( f. Inf. sollen den Frauen gleichgeachtet werden und ebenfalls 6 M. be- Reg. Nr. 143), 253( f. Res.- Jäger- Bat. Nr. 11); Ers. Festungs­tommen. Ferner wurde beschlossen, die Schulräume in Maschinengew.- Abt. des 20. Armeekorps; Festungs- Maschinengel. Friedrichsfelde und Karlshorst der Militärverwaltung zur Verfügung zu stellen, um dadurch zu ermöglichen, daß etwa 2000 Mann Militär in diese Gemeinde verlegt werden können.

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Weihnachtsunterstützung für die Kriegerfamilien in Friedrichsfelde .

Märchenaufführungen.

Neukölln . Mittwoch, nachmittags 5 Uhr, findet im Karlsgarten eine Wiederholung der Märchenaufführungen statt. Billetts a 10 f. für Kinder und 20 Pf. für Erwachsene find an den bekannten Stellen und auch im Bureau des Wahlvereins, Neckarstr. 3, zu au des haben.

Wilmersdorf . Sonntag, den 19. Dezember 1915, nachmittags 4 Uhr, findet im Saale des Stadtparts"( E. Rohr), Kaiserallee 50/51, eine Märchenaufführung: Der geftiefelte stater", statt. Billetts sind zu haben bei Ruppert, Saalfelder Str. 8, Böttcher, Detmolder Str. 56, Gillhardt, Helmstedter Str. 9, Haubold, Uhland. straße 130, Hinrichsen, Nürnberger Str. 42, Hosch. Johann Sigismund Str. 5, und in der Konjum- Verkaufsstelle, Wilhelmsaue 24.

Soziales.

Heimarbeiter oder Hausgewerbetreibender?

Ein Bigarrenfabrikant flagte vor dem Gewerbegericht gegen einen Bigarrenarbeiter auf Schadenersatz für angeblich zurückbe haltenen Tabat und für Nichtinnehaltung der vierzehntägigen Kündigung. Der Beklagte hatte in seiner Wohnung für den Kläger gearbeitet und dabei seinerseits eine Widelmacherin be­schäftigt. Auf die Frage, ob der Beklagte hiernach nicht als Hausgewerbetreibender anzusehen sei, bemerkte der Kläger , jeder Bigarrenmacher, auch wenn er in der Fabrit beschäftigt wird, arbeite mit einer Widelmacherin zusammen, weil die Bigarren­macher keine Widel machen können. Bei den Heimarbeitern mache meistens die eigene Frau die Wickel. Wenn der Beklagte für diese Tätigkeit eine Arbeiterin eingestellt habe, so werde er dadurch nicht Hausgewerbetreibender, sondern er bleibe Heim­arbeiter. Das Gericht entschied, daß der Beklagte als Haus­gewerbtreibender anzusehen ist und deshalb keine Kün­digung hat. Schadenersatz wegen Nichtinnehaltung der Kündigung könne deshalb nicht beansprucht werden, und daß der Beklagte Tabat zurückbehalten habe, sei nicht enügend nachgewiesen.

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