3. Beilage zum ,, Vorwärts" Berliner Volksblatt.
Nr. 81.
März.
Unterm neuen Kurs.
1. München . Wegen Beleidigung der Praxer- Vermittler im Viehhof, Genosse Sch midt, Redakteur der Münchener Post", 120 M. Geldstrafe.
2. Königsberg . Der Redakteur der Königsberger Volkstribüne", Genosse Julius Dentmann, wegen Majestätsbeleidigung 5 Monate Gefängniß. Beantragt waren 8 Monate. Wie der Staatsanwalt bekannt gab, schweben gegen Denkmann noch 10 Anklagen.
Halberstadt . Herrn Hofrath Suden beleidigt zu haben, Genosse Martin, Redakteur der Sonntags- Beitung" freigesprochen.
Genoſſe Martin, Red akteur de
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Burgstädt . Genosse Albin Reichelt wegen Verübung groben Unfugs und Gendarmenbeleidigung 45 Mark Geldstrafe.
5. Frankfurt a. M. Von dem Vergehen gegen die Re ligion Genoffe Schwalbach freigesprochen. Antrag drei Monate Gefängniß.
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Elberfeld . Vier Vorstandsmitglieder des Ronsdorfer Frauen und Mädchenvereins je 15, und die Genoffin Rormannnshaus 20 M. Geldstrafe. Die Schließung des Vereins wird aufrecht erhalten.
Witten . Von der Anklage der Beamtenbeleidigung Genoffe König freigesprochen. Antrag ein Monat Ge fängniß.
Banten . Wegen Majestätsbeleidigung der Steinarbeiter Karl Hermann Lindner aus Spremberg 2 Monate Gefängniß.
Dresden . Der verantwortliche Redakteur der Sächsischen Arbeiterzeitung" wegen groben Unfug" 6 Tage Haft. Delift: Beröffentlichung eines Versammlungsbeschlusses die Boykottirung eines Lokales betreffend.
Abel.
Mainz . Die verschiedenen Klassen der Bevölkerung zu Gewaltthaten gegen einander aufgereizt zu haben, wird der Schreiner Twieg schuldig befunden und zu 6 Monaten Gefängniß verurtheilt.
Sonntag, den 8. April 1894.
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Berlin . Genosse Wilhelm Schröder wegen Beleidigung der Bergwerks- Direktion Saarbrücken 500 M. Geldstrafe. Antrag: 3 Monate Gefängniß.
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30. Heilbronn . Wegen versuchter Erpressung durch Boykottandrohung 4 Arbeiter von 3 bis 6 Wochen Gefängniß. Apolda . Die Genossen Baudert und Haupt wegen Polizeibeleidigung, der Erstere zu 50 M. Geld- und der Letztere zu 2 Monaten 3 Tagen Gefängnißstrafe. Erfurt . Der verantwortliche Redakteur der Tribüne", Genosse Güldenberg, wegen Beleidigung der OberPostdirektion 14 und wegen Beleidigung des Stadt- Bauraths 10 Tage Gefängniß. 31. Rabenau . Tanzen Sie nicht zu viel, halten Sie lieber zu den Arbeitern", diese Aeußerung, gethan in einem Wirthshaus, trug einem Genossen 20 m. Strafe und die Kosten ziveier Instanzen ein.
11. Jahrg.
28. Bielefeld . Von der Beleidigung des Offizierkorps der größter Schonung gegen die unglückliche Mutter Leitete, Mindener Garnison freigesprochen wurde der Redakteur die auf der Anklagebank stand, und auch die weib der Volkswacht", Genosse Groth. Derselbe wegen Be- ichen Zuhörer vergossen viele Thränen. Die Dündler'sche leidigung des Magistrats in Bielefeld 6 Wochen Ge- Familie überwinterte auf ihrer Bille in der Nähe von Charfängniß. lottenburg. Dieselbe bestand aus Mann, Frau, dem einjährigen Liegnitz . Wegen Majestätsbeleidigung Genosse Peter3 Sohne Franz und der dreijährigen Tochter Frida. Als Wohnaus Haynau 9 Monate Gefängniß. raum diente die kleine Kajüte. Am Kopfende derselben stand eine Kommode, rechts und links davon je ein Kinderbett. Am Morgen des 6. Januar verließ Frau Dünckler die Billeder Gatte war überhaupt abwesend um Wasser zu holen. Als sie zurückkam, schlugen ihr die Fammen aus der Kajüte entgegen. Sie wollte hineinstürzen, um die Kinder zu retten, andere Schiffer hielten sie von dem todtbringenden und doch nutzlosen Vorhaben ab. Die Kinder verbrannten und die Mutter wurde seitens der Staatsanwaltschaft für dieses schreckliche Unglück verantwortlich gemacht, weil sie bei ihrem Weggange aus der Kajüte eine auf der Kommode stehende Lampe hatte brennen lassen. Die Angeklagte erklärte schluchzend, das ginge ja gar nicht anders. Die Kajüte fei vollständig finster, also müsse Licht brennen. Ein Tisch oder sonstiges Hausgeräth stehe außer den Betten und der Kommode in der Kajüte nicht, anhängen lasse sich die Lampe nicht, denn die Decke würde an= brennen, da der Raum zu niedrig sei und so bleibe nur die eine Möglichkeit, die Lampe auf die Kommode zu stellen. Zwölf Winter hätten sie in gleicher Weise überwintert, zwar seien ihnen vier Kinder gestorben, doch nie sei ein Unfall passirt, bis die Flammen ihre letzten beiden Kinder dahinrafften. Der Staatsanwalt konnte nur das schwere Unglück tief beklagen, doch die Verurtheilung beantragen fonnte er nicht, da ihm eine Fahr lässigkeit nicht nachgewiesen schien. Rechtsanwalt Wronter als Vertheidiger betonte auch noch, daß möglicherweise eine Explosion eingetreten fei, für die überhaupt Niemand verantwortlich ges macht werden könne. Ohne sich zur Berathung zu rüdzuziehen, sprach der Gerichtshof die Angetragte frei.
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Beulenroda. Durch eine Traueranzeige groben Unfug verübt zu haben, trug dem Auftraggeber 10 und dem Drucker 20 M. Geldstrafe ein. Insgesammt wurden erkannt auf 1421 M. Geldstrafe und 3 Jahre, 5 Monate, 3 Wochen und 3 Tage Gefängniß ftrafe. Der Parteivorstand. Berlin , Kazbachstr. 9, I.
Gerichts- Beitung.
Gewerbegericht.
Versammlungen.
Der Gärtner V. schloß für seinen Sohn mit dem Hotel 6. Leipzig. Die Freisprechung der Genossen Hülle und befizer Schellwald einen Lehrvertrag, nach welchem Leyteren Raub in Erfurt , Militärpersonen beleidigt zu haben, 150 M. Lehrgeld gezahlt werden sollten, zahlbar in jährlichen fand die Bestätigung des Reichsgerichts. Die ftaats- Raten von 50 M. Kurz nach Ablauf des ersten der in Ausanwaltschaftliche Revision wurde verworfen. sicht genommenen drei Lehrjahre, als die 50 M. für das zweite .Braunschweig . In der Revisionsinstanz wurden der Jahr bereits gezahlt waren, verpachtete Schellwald sein hiesiges Hüttenarbeiter Hassebraut, Holzhändler Brunte Hotel und verzog nach außerhalb". Den Kochlehrling V. wollte Berliner Gewerkschaftskommission. Deffentliche und Bigarrenarbeiter Giesecke von der Anklage der er dem Pächter des aufgegebenen Hotels zur vertragsmäßigen Bersammlung der Delegirten vom 6. April im Lokal Beamtenbeleidigung freigesprochen. weiteren Ausbildung übergeben. Damit war dessen Bater nicht von Ehrenberg, Annenstr. 16. Tagesordnung: 1. Beschlußfassung Berlin . Freigesprochen wurde von der Anklage der einverstanden; er hielt sich für berechtigt, den Jungen über die Veranstaltung der Maifeier- Versammlungen; 2. VerAufreizung zum Klassenhaß der Buchhändler Louis aus der Lehre im Hotel fortzunehmen und 40,50 M. von den schiedenes. Das Bureau bildeten Tabatarbeiter Börner, für das zweite Lehrjahr im Voraus bezahlten 50 m. zurück Mechanifer Berger und Hilfsarbeiterin Frau Müller. Der 7. Elberfeld . Ohne behördliche Genehmigung einen öffent- zufordern. Die fehlenden 9,50 M. rechnete W. dem Schellwald für Referent, Goldarbeiter Faber führte aus: Bereits am lichen Aufzug veranstaltet zu haben, trägt dem Genossen die Beit an, welche sein Sohn über das erste Jahr hinaus bei 19. Januar habe sich eine öffentliche Versammlung der Delegirten Lenz aus Remscheid 30 M. Geldstrafe ein. diesem in der Lehre war. H. bezw. dessen Vertreter ließ sich eingehend mit der Maifeierfrage beschäftigt und einstimmig Dortmund . Genosse Bloď zum zweiten Male von der nicht auf die geforderte gutwillige Herauszahlung der eine Resolution angenommen, wodurch den Gewerkschaften Anklage der Richterbeleidigung freigesprochen. Antrag 40,50 m. ein; auf beim Gewerbegericht erhobene Klage empfohlen wurde, am 1. Mai Vormittag öffentliche Versamm4 Monate Gefängniß. 8. Dresden . Der Genosse Eichhorn, verantwortlicher der Summe verurtheilt. Gründe: Das Lehrverhältniß aber auch diejenigen theil zu nehmen haben, denen eine ArRedakteur der" Sächsischen Arbeiter Beitung" wegen war nicht übertragbar, obwohl im Vertrag gesagt ist, daß die beitsruhe am 1. Mai möglich ist u. f. w. Außerdem beschloß die Gendarmenbeleidigung 100 m. Geldstrafe, und wegen Ausbildung des Lehrlings dem Rüchenchef oder Ober Gewerkschaftskommission, die Arbeiter Berlins aufzufordern, am Beleidigung eines Gemeindevorstehers einen Monat Ge- fellner übertragen werden könne. Technische Funktionen Abend des 1. Mai sich den allgemeinen Feierlichkeiten anzufängniß. waren( und find) zu übertragen, aber ein Vertragsver- fchließen. Der damalige Referent Timm hätte eine einheitliche Feier 8. Berlin . In der Revisionsinstanz wurden der Dirigent hältniß als solches tönne nicht einseitig übertragen und zwar in der Gestalt empfohlen, daß die verwandten Berufe und mehrere Mitglieder des Gesangvereins Sängerlust" werden. in Gruppen zusammentreten und gemeinsame Versammlungen in Luckenwalde von der Anklage des Hausfriedensbruches In diesen Gründen schloß sich das Gericht der Klage abhalten sollten, da sonst die Feier einer jeden Gewerkschaft für freigesprochen. Delift: Gesang am Grabe eines Genossen. begründung des Herrn Weigert an. fich eine zerrissene würde, Infolge des Fehlens dieser AusFürth. Einen Hauptmann beleidigt zu haben, trägt dem führungen im Bericht des Vorwärts" wurde sich der geschäftsGenossen Segi 30 M. Geldstrafe ein. Wie der Landrath Sozialdemokraten im Kriegerverein führende Ausschuß darüber einig, nochmals, und zwar am Greiz . Die Straftammer hat den Antrag des Genossen entdeckt. In Großbreitenbach waren bei der letzten Reichstags- 11. März, im Vorwärts" einen Aufruf zu erlassen, damit die Schenderlein um Wiederaufnahme des Verfahrens in wahl am 15. Juni 1893, wie es sich gebührt, viele sozialdemo- Ginberufung dieser Versammlungen einheitlich werde. Da aber der Beleidigungstlage des Pfarrers Hofmann in Dölau, fratische Stimmen abgegeben worden. Der stellvertretende Land- eine ganze Anzahl Gewerkschaften dem Aufruf keine Beachtung abgelehnt. rath des Kreises nun hätte gern gewußt, wer diese Sozialdemo- schenkten und trotz desselben für sich eine gesonderte Feier zu arrangiren 10. Zwickau . Wegen Beleidigung des Gemeinderaths in traten feien und kam auf den Gedanken, sich von der Distributions- beabsichtigten, so sei zur definitiven Festlegung der Maifeier diese VerWilfau, Genosse Keil 4 Wochen Gefängniß. stelle der sozialdemokratischen Thüringer Tribüne", welche im fammlung nothwendig geworden. Der Ausschuß schlage vor, für 12. Erfurt . Von der Anklage, die Armendirektion beleidigt Besitze eines Porzellanmalers R. sich befand, die Abonnenten jede Industriegruppe, analog den Kammern des Gewerbegerichts, zu haben, Genosse Hülle freigesprochen. liste geben zu lassen. Er beabsichtigte, wie er offen aus- nur eine Versammlung am Vormittag des 1. Mai einzuberufen. Magdeburg . Wegen Boykotterklärung wurden die Ge- sprach, dann diejenigen, welche Mitglieder des Kriegervereins Dadurch würden die Versammlungen gut besucht und der noffen Deters und Haverkamp zu 80 bezw. 60 m. waren und doch sozialdemokratisch gewählt hatten, aus dem Demonstrationszweck erreicht werden. Der Ausschuß werde auch, Geldstrafe verurtheilt. Der Antrag lautete auf 6 bezw. Bereine auszuschließen. K. wollte dem Landrath die Liste soweit es nicht jede Gruppe selbst besorgen will, die nöthigen 4 Wochen Gefängniß. selbstverständlich nicht aushändigen, deshalb sandte der Landrath tüchtigen Referenten stellen. Wohl möge es manche des K., zwei Gendarmen in das Haus um die Liste Gewerkschaften gebent, geben, die da glauben, eine anfehn u holen. Es gelang den Gendarmen unter Anliche Zahl ihrer Berufsgenossen zu sammeln und zu wendung von Gewalt, R. die Lifte zu entreißen diesem Zweck gesonderte Bersammlungen einberufen; ihnen und sie dem Landrath zu übergeben. Die Folge davon war foll dies nicht direkt verboten werden, jedoch anheim gegeben, eine ziemlich umfangreiche Ausschließung von Mitgliedern des fich den Beschlüssen der Gewerkschaftskommission mehr zu fügen. Kriegervereins. Dieser Vorfall wurde vor dem verantwortlichen Redner wünscht zum Schluß eine nochmalige gründliche und Redakteur der Thüringer Tribüne", Hülle in Erfurt , in flare Aussprache, damit alle die Gewerkschaften, die noch keine 14. Offenburg . Von der Anklage der Beamtenbeleidigung einer Briefkastennotiz und einem längeren Artikel mit erklärlicher Stellung zur Maifeierfrage genommen haben, sich in ihren Verwurde der Redakteur des Offenburger Boltsfreund", Ge- Schärfe besprochen. Wie es in solchen Dingen im Deutschen sammlungen danach richten können. Die Aufforderung des Vornoffe Adolf Ged, freigesprochen. Reiche üblich, wurde nicht der Landrath, sondern Hülle wegen 16. Elberfeld . Von der Anklage, zwei Polizeibeamten a. D. Beleidigung angeklagt und vom Landgericht Erfurt am 8. Ja- benden an die Delegirten, fich rege an der Debatte zu betheiligen, wurde fleißig befolgt. beleidigt zu haben, wurde Genoffe Lingweiler, nuar 1894 zu drei Monaten Gefängniß verurtheilt. In der Hergt( Wäschebranche) hält es nicht für richtig, daß ver Redakteur der Freien Presse", freigesprochen, dagegen gegen das Urtheil eingereichten Revisionsschrift heißt es: Der schiedene Gewerkschaften auch gesonderte Feiern am Abend voreiner solchen der Direktion der Siegburger Gefängniß- Schutz des§ 193 iſt dem Angeklagten unrechtmäßig versagt nehmen wollen. Es soll ihnen zur Pflicht gemacht werden, davon verwaltung schuldig befunden und zu 6 Wochen Gefängniß worden. Er hat durch Veröffentlichung der Artikel in Wahrung Abstand zu nehmen und sich den allgemeinen Feierlichkeiten ihrer eigener Interessen gehandelt, denn nachdem die Abonnentenliste resp. Wahlkreise anzuschließen. 17. Pirna . Wegen Veranstaltung eines öffenlichen Ver- aus Großbreitenbach in den Händen des Landraths gewesen, sind Klavierarbeiter Riediger war mit dem Referenten nicht gnügens ohne polizeiliche Erlaubniß, der Vertrauensmann zahlreiche Abbestellungen der Zeitung erfolgt. Ferner mußte auf einverstanden. Bei Versammlungen der Industriegruppen würden Der Metallarbeiter 20 Mart Geldstrafe. Der Vorsitzende eine Zusatzstrafe erkannt werden, da der Angeklagte vom Erfurter sich viele„ brücken ", die in der einzelnen Gewerkschaft eher am des Arbeitervereins Berggießhübel 25 M. Geldstrafe, weil Schöffengerichte zu einer Gefängnißstrafe wegen Beleidigung ver- Blaze sein werden. Von seinen Kollegen würde sicherlich der dritte et eine zwar annoncirte aber nicht abgehaltene Verurtheilt war, und zwar zu 14 Tagen, welche noch nicht verbüßt Theil zurückbleiben, wenn sie sich den übrigen Holzarbeitern fammlung infolge Saalverweigerung- unterlassen hatte Artikel der Zeitung alle Merkmale der Beleidigung enthalte und Bersammlungen für sich ab. Ristenmacher Tschernig schloß Das Reichsgericht verwarf die Revision, da der anschließen sollten. Besser sei es, jede Gewerkschaft hält ihre ſind. 19. Frankfurt a. M. Genosse Hoch, Redakteur der daß dieselben so schwerer Art seien, daß Angeklagter, wie der fich dem Vorredner an, habe aber auch gegen Bersammlungen " Boltsstimme", wegen Beleidigung eines Hauptmanns Vorderrichter mit Recht ausgesprochen habe, den Schuß des nach Industriegruppen nichts einzuwenden, falls sich die einzelnen § 193 nicht verdiene. Gewerkschaften 1 Stunde vorher in einem Lokal sammeln und Es ist uns nicht bekannt, ob dem Landrath in dieser Sache gemeinsam in dieselbe gehen. Andernfalls sei der demonstrative etwas geschehen ist. Zweck vereitelt. Vergolder Späth ist auch für Versammlungen der Industriegruppen. Seine Gewerkschaft habe bereits vor drei Wochen derartigen Beschluß gefaßt. Es müsse übrigens auf einen Frrthum Faber's beruhen, wenn er meint, im Vorwärts" sei ungenügend berichtet worden; sein Vorgänger habe in feiner Berichterstattung als Delegirter von derartiger Berathung nichts erwähnt. Maurer Gröpler plädirt für einen großen Demonstrationszug, der so gestaltet werden müsse, daß er Eindruck auf diejenigen ausübe, welche die heutigen elenden ErwerbsProzeß Löwy. Die gestern in betreff des Bankiers Hugo verhältnisse der Arbeiter verschuldet haben. Börner, TabakLöwy mitgetheilte Nachricht, daß das Reichsgericht die vom Berarbeiter, hielt ihm entgegen, daß einen derartigen Aufzug die Vernunft verbiete; ohne Kollision mit der Polizei würde es theidiger, Rechtsanwalt Friedmann, eingelegte Revision ver22. Mülhausen . Wegen Ausstoßens aufrührerischer Rufe worfen habe, ist nicht völlig zutreffend. Das Reichsgericht sicherlich nicht abgehen und dann die Folgen unberechenbar sein. Genosse Haug 14 Tage Gefängniß und 10 Mark Geld - brachte vielmehr von der dem Löwy zuerkannten Strafe sammlung seiner Gewerkschaft bekannt, die wegen dem in ihren Steinseher Kobras gab den Beschluß einer öffentlichen Verübersehen worden war, daß von den früher gegen Löwy er veranstalten zu müssen glaubte er persönlich habe sich dagegen 6 Monate Zuchthaus in Abzug, da von der 3. Strafkammer Reihen herrschenden Indifferentismus eine eigene Feier am Abend tannten Strafen ein Theil durch die Untersuchungshaft in Ab- gewendet. Na gel theilt mit, daß die Firmenschilderbranche rechnung gebracht worden war. beschlossen habe, sich am 1. Mai den Veranstaltungen des fünften
Stiel. Der Schuhmannsbeleidigung wird Genoffe Ströbel schuldig erachtet und zu 3 Wochen Gefängniß verurtheilt. Antrag sechs Wochen.
verurtheilt.
anzumelden.
100 M. Geldstrafe.
Brieg . Die Genossen Rahlert, Bauh und Schola waren durch Strafbefehl wegen unerlaubten Rollettirens je mit 10 M. Strafe belegt. Bei der richterlichen EntScheidung wurde die Strafe für die beiden ersten auf 5 und bei Scholz auf 6 M. herabgesetzt. 20. Kiel . Von der Anklage, die Geistlichkeit beleidigt zu haben, Genosse Klüß, der derzeitige verantwortliche Nedakteur der Schleswig- Holst. Bolts Zeitung", frei gesprochen.
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Teffan. Wegen Majestätsbeleidigung der Genosse Friedrich Richter 4 Monate Gefängniß. Halle. Genosse JlIge wegen Beleidigung eines Kauf
manns 5 M.
strafe.
27. Elberfeld . 100 Mark Geldstrafe Genosse Lingweiler, Redakteur der Freien Presse" wegen Beleidigung der Bergbehörde in Saarbrücken . 28. Magdeburg . Genoffe Mathies, Elbingerode , der eine 2 jährige Zuchthausstrafe verbüßt, wegen Beamtenbeleidigung eine Zusagstrafe von 4 Wochen. Konstanz .
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Weil eine aufgelöste Versammlung fortgefeßt zu haben, Genosse Tröndle von Donaueschingen sechs Wochen Gefängniß. Stralsund . Genosse Koopmann wegen Uebertretung des Vereinsgesetzes 30 M. Geldstrafe.
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Nothwehr. Wenn zwei Parteien in einem verschließbaren Bimmer in Bant gerathen und die eine Partei auf die gegnerische eindringt, um dieselbe anzugreifen, so liegt darin, daß die an gegriffene Partei die Flucht ergreift und die Thür verschließt, nach einem Urtheil des 4. Straffenats vom 6. April 1894 teine Freiheitsberaubung, sondern das Verschließen der Thür und dadurch das Einsperren der angreifenden Partei ist als Nothwehr anzusehen.
Ein hochtragischer Vorfall beschäftigte heute die zweite Wahlkreises anzuschließen. Hausdiener Poliz ist für VerStraffammer am Landgericht II. Wegen fahrlässiger Tödtung sammlungen der Industrie- Gruppen. Da bei ihnen eine Arbeitsihrer einzigen beiden Kinder war die verehelichte Schiffseigner ruhe unmöglich, so geben sie Bons aus für den GewerkschaftsEmilie Dundler, geb. Stahlberg, angeflagt. Frau Dündler fonds: Abends schließen sie sich der politischen Partei an. Den erschien in Begleitung ihres Mannes; beide Eheleute tamen aus Arbeitslosen wurde die Betheiligung an den Vormittagsverdem Schluchzen garnicht heraus, obwohl der Vorsitzende, Land- fammlungen der übrigen Berufe empfohlen. Schneider erichtsdirektor Renckhoff, die Verhandlung mit denkbar( Brauereihilfsarbeiter) hält es unter Hinweis auf die zur Nacht.