Einzelbild herunterladen
 

Erhöhte englische Ausfuhrtätigkeit. Laut Times" vom 8. Dezember beträgt das Passivum der englischen Handelsbilanz im November 1915 noch 27 Millionen Bfund. Das Passivum ging im Vergleich zum Oktober um Millionen, im Vergleich zum September um Millionen zurück.( Kriegslieferungen sind bei dieser Rechnung nicht berück­fichtigt.) Die Einfuhr steigt leider fortgesetzt und ist wiederum um 4 Millionen Pfund höher. Mehr als die Hälfte dieser Steige rung entfällt auf Nahrungsmittel. Die Einfuhr betrug 71% Mill. Pfund, wovon für 8% Millionen wieder ausgeführt wurde. um 3 Millionen Pfund mehr ausgeführt wurden. Die Ausfuhr­Gehr erfreulich ist es dagegen, daß britische Fertigfabrikate ziffer betrug 35% Millionen Pfund, die höchste Ausfuhr 3iffer feit Beginn des Krieges. Die niedrigste Ausfuhr mit 24 Millionen brachte der August 1914, die nächsthöchste mit 34% Millionen der Juli 1915. Leider bleibt das unangenehme Ergebnis, daß der Ueberschuß der Einfuhr 72 Proz. höher ist als

im November 1913.

Dienstmädchen und Belagerungszustand.

Fernspr.­

find. Daher besteht mindestens für biele Monate feinerlei Mög- 1 für sie geltend, daß ihr eine strafbare Mißhandlung nicht nadige- 124, 29, 32, 35, 46, 48, 52, 67, 72, 76 bis einschl. 79, 81, 88( f. auch lichkeit für die Alliierten, eine neue Anleihe in Amerika aufzuwiefen fei, daß sie sich vielmehr mindestens in Putativnotwehr, d. h. Feldfliegertruppe), 84, 86, 90, 92, 118, 130, 203( f. Rej.Inf.Reg. nehmen. Das wird erst möglich sein, wenn der Emissionskurs in Abwehr eines von ihr irrtümlicherweise angenommen Angriffs, Str. 206), 206 bis einschl. 209, 213, 217 bis einschl. 221, 223, 224, von 98 wieder erreicht ist. Außerdem wird der Kurs durch mili- befunden habe. Das Gericht trat dem Verteidiger hierin bei und 225. Ers.- Jnf.- Reg. Nr. 28. Landw.- Inf.- Regimenter Nr. 5, 18, tärische Erfolge beeinflußt werden. Ein führender amerikanischer erkannte bezüglich der Körperverlegung auf Frei( f. Landw.- Inf.- Reg. Nr. 84), 20, 22, 27, 46, 51, 55, 68, 73, 76, Finanzmann sagte dem Korrespondenten: Die Anleihe fam unter fprechung; wegen der beleidigenden Aeußerungen wurde 77, 84. Stomb. Ers.- Bataillone der Inf.- Regimenter Nr. 23 und dem Eindruck der Offensive an der Westfront zustande. Neue Er die Angeflagte zu zehn Mart Getstrafe verurteilt. 63( 1. Inf.- Reg. Nr. 852). Brig.- Ers.- Bat. Nr. 56( f. Erf.- Inf.­folge mären nötig, um die Amerikaner zu veranlassen, die Bonds Reg. Nr. 28). Randſt.- Inf.- Bataillone: 1. Braunsberg( f. 1. Landst=. zu faufen. Inf.- E.- Bat. Allenstein), Dessau , 1. Hagenau , 1. Insterburg , 2. Jauer , Maustau, Paderborn , Rastenburg , Recklinghausen , Die auch für andere Verhältnisse recht erhebliche Frage, Schweibniz. Landft.- Inf.- Erf.- Bataillone: 1. Allenstein und Cott ob ein Dienstmädchen strafbar ist, das gegen eine ihm nicht hus. Jäger- Bataillone Nr. 2, 5( f. auch Inf. Reg. Nr. 41), 7, 9, bekannte Verordnung der Militärbehörde verstößt, hat das 11, 14; Ref.- Bataillone Nr. 4, 5, 21, 22, 23. Maschinengew.- Komp. Reichsgericht zugunsten des Dienstmädchens am Donnerstag Nr. 403; Feld- Maschinengew.- Zug Nr. 205( f. Inf.- Reg. Nr. 83); verneint. Festungs- Maschinengetv.- Abt. Nr. 2( Thorn); Festungs- Maschinen­ehelichte Berta Brunner wegen Vergehens gegen das Kriegs­Vom Landgericht II in München ist am 7. Oktober die ver- gewehr- Trupp Nr. 8. Kavallerie: Dragoner Nr. 5 und 9; Jäger zu Pferde Nr. 5. zustandsgesetz zu zwei Tagen Gefängnis verurteilt worden. Nach Feldartillerie: 1. Garde- Reg. Regimenter Nr. 1, 4, 15, 21, einer Verfügung der Militärbehörde dürfen landwirtschaftliche Dienst 22, 34, 45, 66, 209, 221; Ref.- Regimenter Nr. 1 und 20. boten vor Beendigung der Ernte ihren Dienst nicht ohne Erlaubnis Angeklagte hatte sich, nachdem ihr Mann zum Heere einberufen war, Nr. 102 und 103. ihres Dienstherrn oder ohne einen wichtigen Grund verlassen. Die Nr. 3 und 8; Bandw.- Bataillone Nr. 2 und 15. Fußart.- Batterien bei einem Landwirt als Arbeiterin verdungen und hatte dabei bemerkt, Pioniere: I. Garde- Bat. Regimenter Nr. 19. 23, 25; daß sie solange im Dienst bleiben wolle, wie ihr Mann im Kriege Bataillone: I. Nr. 1, II. Nr. 3, 1. und II. Str. 11, II. Nr. 14, sein werde. Ats dann ihr Mann einige Tage auf Urlaub kam, er- I. Nr. 15, I. Nr. 17, II. Nr. 21; Stompagnien Nr. 104, 209, 229; hielt auch fie Urlaub von ihrem Dienstherrn. Nach der Abreise Ref.- Kompagnien Nr. 85 und 90. Res.- Scheinwerferzug Nr. 42. ihres Mannes nahm sie aber nicht wieder ihren Dienst auf. Sie mittlere Minenwerfer- Abteilungen Nr. 117 und 131. will die fragliche Verfügung der Militärbehörde nicht gekannt Verkehrstruppen: Res.- Eisenbahnbau- Komp. Nr. 2. haben. Das Landgericht hat diesem Einwand feine Beachtung ge- Abt. des Landwehrkorps. Feldluftschiffer- und Feldfliegertruppe. schenkt, es war der Meinung, daß die Angeklagte jebenfalls im Kraftfahr- Bat. Etappen- Kraftwagen- Staffel 11. Personen- Kraft­hohen Grade fahrlässig gehandelt habe, wenn sie sich nicht wagenpark Meh. vor dem Dienstantritt über die bestehenden Verordnungen Train: Proviantkolonne Nr. 2 der 56. und Leichte Proviant­erfundigte. Die Revision der Angeklagten wurde in der Ver- folonne Nr. 1 der 111. Inf.- Div. Magazin- Fuhrparkfolonne Nr. 37 Bei der Frage: Strantengeldgewährung an Kriegsteil- handlung vor dem Reichsgericht vom Reichsanwalt für beber 9. Armee und Nr. 100 der Njemen- Armee. Festungs- Fuhr­nehmer fommt es sehr oft vor, daß den Krankenkassen ein- gründet erklärt. Er führte aus: Ich muß offen sagen, ich lefe parkfolonne Nr. 8/9 Breslau. Feldbäckereikolonne Nr. 107. fache Bescheinigungen von den Versicherten zugestellt werden, auch nicht alle Verfügungen der Walitärbehörde, und man kann von Munitionsfolonnen: Schwere Felbart.- Munitionsfolonne Rr. 1 nach welchen der Lazarettarzt einfach bescheinigt, daß der einem Dienstboten berhaupt nicht verlangen, daß er eine Zeitung der 123. Jnf.- Div. Res.- Art.- Munitionsfolonne Nr. 98 des 41. Re­Soldat Soundso bis zum.. ,, dienstunfähig" war. Weigert liest, und wenn er fich feine hält, fann man auch nicht verlangen, ferbeforps. Sanitäts- Formationen: daß er die Verfügungen liest. Wenn er aber zufällig eine liest und Ref. Sanitäts- Romp. sich nun die Krankenkasse das Krankengeld zu zahlen, weil die Verfügung nicht lieft, warum soll er strafbar fein, wenn der 41. Ref.- Div.( f. Ref.- Sanitäts- Komp. Nr. 61) und Nr. 61. Gebirgs. dienstunfähig und erwerbsunfähig zwei grundverschiedene Dinge jenige, der feine Zeitung liest, nicht grob fahrlässig handelt? J Sanitäts- Komp. Nr. 202. find, so kommt es auch zu einer für den Erkrankten un- glaube, das Lesen einer Zeitung muß hier vollständig ausscheiden. Kommando des Waffenfammeloffiziers 14 der Armee- Abteilung günstigen Entscheidung, wie nachstehender Fall zeigt: Es kann sich nur darum handeln, ob ein Dienstbote zu Kriegszeiten Kläger ist vom 27. April bis 31. Mai ale zahnfrank in der damit rechnen muß, daß für Dienstboten besondere Vorschriften ge- Armierungs- Bataillone Nr. 9, 28, 38, 55, 120. Leichtkrankenabteilung zu J. behandelt worden. Er fordert von troffen sind, denn nur dann ist er verpflichtet, sich darum zu der Drtskrankenkasse zu Fr. für diese Zeit das Krankengeld, fümmern. Wenn er aber mit Recht annehmen kann, daß Dienstboten ba er ja laut Bescheinigung des Krankenhauses in dieser nach wie vor den alten Bestimmungen unterstehen, dann wird eine Die Sonder- Verluftliste des Deutschen Heeres( Unermittelte) Beit frank und felddienstunfähig" gewesen sei. As die Kranten- Berpflichtung, sich nach besonderen Bestimmungen zu erkundigen, Nr. 10 enthält Angaben über I. in Kriegsgefangenschaft, im Ba Laffe sich weigerte das Krankengeld zu zahlen, weil der Mäger ja nicht bestehen. Wenn eine Verurteilung eintreten soll, so muß das zarett oder auf dem Schlachtfelde verstorbene Angehörige des nicht erwerbsunfäbig" gewesen sei, erhob diefer Beschwerde am Urteil anders begründet sein; es müßte nachgewiesen sein, daß die Deutschen Heeres mit unzuverlässigen Personal- und Truppen­Versicherungsamt. J. wurde aber mit seiner Klage abgewiesen. durch den Krieg geänderten Verhältnisse so tief in das Leben ein- angaben; Kriegergräber mit unvollständigen oder unzuverlässigen Nach der Auskunft des dirigierenden Arztes sei der Kläger wohl feld- greifen, daß jeder einzelne von solchen Aenderungen Kenntnis hat, Aufschriften; II. Weitere Ermittelungen zu den Sonder- Berluſt­dienstunfäbig, jedoch nicht arbeitsunfähig im Sinne der Reichsversiche fich zu erfundigen, ob in bezug auf ihn sich etwas geändert hat. listen Nr. 1, 2, 3, 4, 5 und 7., rungsordnung gewesen." Weiter heißt es in der Enscheidung: Das Reichsgericht trat diesen Ausführungen Der Schluß der württembergischen Verlustliste Es ist feineswegs gesagt, daß der Kläger arbeitsunfähig im bei und hob das Urteil auf und verwies die Sache Nr. 322, deren Inhalt gestern mitgeteilt tourde, wird veröffentlicht. Sinne der Reichsversicherungsordnung gewesen sein muß, wenn er an ein anderes Gericht, nämlich an das Landgericht I in München .

Soziales.

Dienstunfähig oder erwerbsunfähig"?

Verlustlisten.

Gaede.

Geschäftliche Mittellungen.

Nr. 6 ber

Die Herren garderobe Firma Moltenmarkt 7/8, IV. Etage, weist auf ihr großes Lager an Garderobe hin. Die Verkaufszeit ist tåglich von 10-8 Uhr festgesetzt, am goldenen Sonntag von 12-8 Uhr.

infolge Zahnkrankheit vorübergebend zum Feldötenst nicht geeignet war. Natürkch stellt der Felddienst an die Gefundheit ganz andere Anforderungen als die normale berufliche Friedensarbeit des Klägers. Es lag daher kein Grund vor, entgegen dem ärztlichen Gutachten anzunehmen, daß der Kläger infolge seiner Zahnfrankheit in derartigem Zustande war, Die Verlustliste Nr. 407 der preußischen Armee ent­daß er die Arbeit seines Berufes nicht hätte leisten tönnen, wenn er hält Verluste folgender Truppen: nicht dem Heere angehört hätte. Darauf allein kommt es aber für Infanterie ust.: Garde: Garde- Landft.- Inf.- Bat. Zorndorf ; das Verhältnis des Beschwerdeführers zur Krantentaffe an. Bu Garde- Rej.- Jäger- Bat. Gren. bzw. Inf.- bzw. Füs.- Regimenter welchem militärischen Dienst der Beschwerdeführer infolge der Zahn- r. 18, 21, 27, 30, 31, 32, 34, 35, 41, 42, 43, 46, 49, 52, 54, frantheit nicht fähig war, ist unerheblich. 55, 67 bis einschl. 70, 73, 75 bis einscht. 80, 83, bis einschl. 93, 95, 98, 109, 110, 117, 118, 128, 129, 131, 132, 155, 170 bis Wetterausfichten für bas mittlere Norddeutschland bis einschl. 176, 184, 188, 189, 333( f. Inf.- Reg. Nr. 334), 334, 341, Sonntag mittag. Zeitweise nebelig, sonst vielfach beiter, ohne erhebliche 352, 376, 377, 378. Res.- Inf.- Regimenter Nr. 18, 19, 22, 23, Niederschläge; Temperaturen um den Gefrierpunkt schwankend.

Urlauber, erwerbt die freiwillige Mitgliedschaft zur Krankenkasse! Bei Beginn des Krieges haben es viele Kriegsteilnehmer unter­Taffen, sich als freiwillige Mitglieder bei den Ortskrankenkassen weiterzuberfichern. Gemäߧ 3 des Gesezes betreffend die Erhaltung der Anwartschaft auf die Krankenversicherung vom 4. August 1914 find die Kriegsteilnehmer berechtigt, binnen sechs Wochen nach der Südfehr in die Hetmat der Stranfenfaffe als freiwillige Mitglieder pieder beizutreten. Das Reichsversicherungsamt hat nun entschieden, daß unter Rückkehr in die Heimat" uicht erst die Rückkehr nach dem Kriege gemeint sein kann, sondern jede Rückkehr aus dem Felde auf Längere Zeit. Sofern ein Soldat also einen Urlaub vou mehr als 10-12 Tagen erhält, und während dieser Zeit sich in der Heimat aufhält, ist es ihm möglich, seine Wiederversicherung bei der zu ständigen Krantentasse zu beantragen und sich im Falle einer Ver­wundung oder Erkrankung im Felde die Wohltaten der Kranten­versicherung zu sichern. Es sei daher allen Urlaubern, die sich in der Heimat aufhalten, geraten, die Aufnahme als freiwilliges Mit­glieb bei seiner früheren Krankenkasse zu veranlassen.

Gerichtszeitung.

Vermieterin und Kriegerfran.

Pärmbolle Straßenszenen hat eine Mietsstreitigkeit herbor­gerufen, die zwischen der Hauseigentümerin Frau Helene A. aus der Finowstraße und der Frau eines Landsturmmannes entstanden war.

Die Kriegerfrau hatte die Vermieterin in deren Wohnung auf­gesucht, um auf einen Mietsrückstand eine Telzahlung zu leisten. Üleber die Verrechnung dieser Zahlung ergaben sich Meinungs verschiedenheiten. In der Hize des Wortwechsels ließ Frau St. einige recht spige Anmerkungen über den angeblich nicht einwand­freien Lebenswandel der Mieterin fallen. Es tam zu Täthkeiten. Die Mieterin eilte weinend auf die Straße, wo sich alsbald die übrigen im Hause wohnhaften Kriegerfrauen teilnahmsvoll zu ihr geſellten. Vorübergehenden, die sich nach nach dem Grunde der Tränen erkundigten, wurde bedeutet, daß die weinende Frau bei Entrichtung der Miete von der Hauswirtin derart geschlagen worden sei, daß sie eine Gehirnerschütterung erlitten habe und ins Krankenhaus gebracht werden müsse. Das empörte PubMtum, das sich mehr und mehr ansammelte, beranlaßte einen zufällig des Weges kommenden Sanitätssoldaten, sich der allgemein be­dauerten Frau anzunehmen. Der Heilkundige fonnte feinerlei Ver­legung feststellen. Diese Tatsache besänftigte die Gemüter etwas. Dennoch umlagerte bald eine gewaltige Menschenmenge das Haus. Frau. ließ ichleunigst die Jalousien herab. Pförtnersfrau bolte durch einen Hinterausgang drei Schußleute ber bei. Diese zerstreute die Menge. Für Frau K. hatte die Angelegenheit eine Anflage wegen Körperverlegung und Beleidigung zur Folge. Vor dem Schöffengericht Berlin- Mitte , bor dem sie sich gestern verantworten mußte, machte ihr Verteidiger]

Keine Filialen!

Die

direkt am Alexanderplatz .

in

Das Schuhwarenhaus Carl Stiller empfiehlt seine Filialen zum Bezuge von Schuhwaren aller Art. Die Firma Bial u. Freund, Breslau , hat einen illustrierten Kriegskatalog herausgegeben, der für die Käufer von Musikinstrumenten, Sprechapparaten, Spielwaren. a. alles Nähere über die Bezugs bedingungen enthält.

Sonder- Weihnachts- Angebote

Schuhwaren

aller Art veranstalten wir von heute ab bis zum 24. d. M. Wir geben Ihnen hiermit Gelegenheit, für billiges Geld beste Schuhwaren sowie feine Kamelhaar- Hausschuhe zu erwerben. Trotz der gewaltigen Teuerung auf dem Ledermarkte sind wir noch in der Lage, durch ein rechtzeitig eingedecktes Riesenlager ganz gewaltige Vortele zu bieten! Ohne jede Kaufverpflichtung bitten wir um Besichtigung unserer Läger, um Prüfung der Preise, und Sie werden sich sofort von unserer außerordentlichen Leistungsfähigkeit überzeugen. Einige Beispiele: Neueste Damen - Beste Kinder- Stiefel. Wanderstiefel aus besten

Herren Stiefel Stiefel u. Halbschuhe.

Herren- Stiefel

aus guten Ledersorten, ge­schmackvolle deutsche For­men in unerreichter Auswahl und Ausführungen selten billig,

14.85 13.90 12.85 10.90

50

Straßen- und Gesellschafts­stiefel in feinem Leder oder Lack mit neuen Einsätzen, sehr geschmackvolle Aus­führungen, enorm billig, nur 13.75 10.90 8.50..

90

700]

Ledersorten, in breiten Natur­

formen, sehr dauerhaft in

Tragen, extra billig,

31/35 8.90

9.85

Winter- Hausschuhe enorm billig!!

Imit. Kamelhaar- Hausschuhe

mit Lasche, gepolstert, in

Größen 36/42,

nur

145

Feine Kamelhaar- Niedertreter

besonders wärmend, gepolstert, mit Ledersohlen, 36/42

=

nur

255

27/30 7.90 25/26 6.90

Feine Umschlag- Schuhe

aus

gutem Kamelhaar mit Ledersohle, sehr elegant und warm, 36/42

nur

445

2.95

Kinder- imit. Kamelhaar- Schuhe, sehr wärmend gepolstert, Größe 31/35 135, 27/30 120 Der weiteste Weg ist für diese günstige Gelegenheit lohnend.

Schuhvertriebs- Haus Alexanderplatz

nur hochparterre,

Neue Königstraße 47 kein Laden=

direkt am Alexanderplatz .

Morgen Sonntag geöffnet von 8-10 und 12-8 Uhr.

nur

CENTRAL- LEIHHAUS Jägerstr.71=

Abt. I: Hochelegante Monats- Garderoben teils in Prima- Seide zu sehr mäßigen Preisen teils in guter Seide, wenig gebrauchte Maßgarderoben Monatspaletots für M.

Winter- Ulster u. Paletots

allein

Elegante Monatsgarderoben, welche in vornehmen Werkstätten nach Maß hergestellt sind, werden als Gelegenheitskäufe zu billigsten Preisen zum Verkauf gestellt, und ist die Auswahl gerade in diesen wenig gebrauchten Maßgarderoben jetzt eine sehr große, da bei dem Saisonwechsel ein starkes Lager vorhanden.

12,15,20,25,30,36 Eleg. Herren- Jackett- u. Rockanzüge Monatsanzigo far M. 12,15,20,25,30,36

Abt. II: Täglicher Verkauf von neuen, eleganten, modernen Anzügen, Kammgarn- Anzüge, Hochzeits- und Jünglings- Anzüge sowie Herrenpelze und Joppen billigst. Tausende eleganter Herrengarderoben sind zum Verkauf gestellt, auch selbst für die korpulentesten Herren passend alles äußerst preiswert.

-

Pelzwaren, Damen- Ulster und -Mäntel in großer Auswahl.

Morgen Sonntag geöffnet von 8-10 und 12-8 Uhr.

direkt am Alexanderplatz .

Keine Fillalen!