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Gewerkschaftliches.

Berlin   und Umgegend.

Zur gewerkschaftlichen Unterstützungsauszahlung

an die Kriegerfrauen.

Die Bezirksverwaltung Groß- Berlin des Deutschen Transport­arbeiterverbandes hat in der Zeit von Freitag, den 10. Dezember, bis Sonnabend, den 18. Dezember, die den Frauen und Familien ihrer zum Heere eingezogenen Mitglieder zugesprochene Weih­nachtsunterstützung ausgezahlt. Die zur Auszahlung gelangte Summe beträgt bisher für rund 12 000 Familien 85 000 M. Wenn diese Unterstübungen in den einzelnen Fällen sich auch nur in be­scheidenen Grenzen bewegen, so dürfte die Gesamtsumme immer­Frage kommenden Familien bedeuten.

bin einen Faktor im allgemeinen Wirtschaftsleben der hier in

Weihnachtsunterstützung im Schneiderverband. Den Angehörigen der Mitglieder des Schneiderverbandes, fo­teit dieselben vor dem 1. September d. J. zum Heevesdienst ein­gezogen sind, wird vom Verband der Schneider eine Weihnachts­unterſtützung je nach der Dauer der Mitgliedschaft gewährt, die im Laufe des Monats Dezember im Bureau Sebastianstr. 37/38, Hof links 3 Tr., in der Zeit von 9 bis 1 Uhr vormittags gegen Vor­zeigung des Unterstützungsbogens vom Magistrat erhoben werden fann. Bemühungen, das Geld am Freitag abzuheben, find awedlos. Die Unterstüßung muß bis zum 31. Dezember abgehoben sein. Nach diesem Zeitpunkt erfolgt teine Nachzahlung mehr.

mach acht Bochen auf 12 M., nad 12 Wochen auf 13 M. Wochen-| Säyneider erfüllt fein. Es gibt für uns feine Möglichkeit fagbe John. Kunze, den Schiebsspruch anzunehmen. Dazu laffen wir uns 3. Zu den bisher gezahlten Lohn- und Attordfäßen wird eine durch keine Gewalt zwingen. Es fann auch in der Kriegszeit Teuerungszulage von 10 Proz. gewährt. Unabhängig hiervon niemand gezwungen werden, zu ungenügenden Löhnen zu arbeiten. bleiben die bisher gezahlten Teuerungszulagen bestehen. Von dieser Bestimmung werden die unter Absatz 2 genannten Arbeite­Gine am Dienstag im Gewerkschaftshause stattfindende Ver­rinnen ausgenommen. Die Firma" Problem" ist berechtigt, die ſammlung wird zu dieser Angelegenheit endgültig Stellung im November 1915 gewährten Zulagen in Anrechnung zu bringen.

4. Für die nach der täglichen Arbeitszeit von neun Stunden sowie von sieben Stunden am Sonnabend geleisteten Ueber­stunden wird für die ersten zwei Stunden ein Aufschlag von 25 Proz., für weitere Ueberstunden und Sonntagsarbeit ein Auf­schlag von 50 Proz. gezahlt.

nehmen.

Aus der Partei.

Ein Flugblatt, Gegen den Lebensmittelwucher" ist vor einiger Zeit in Stettin   und der Provinz verbreitet worden, ohne daß für Druck und Verbreitung die durch den Korpsbefehl vom 1. März d. J. stimmt, daß bessere Lohn- und Arbeitsbedingungen bestehen bleiben, dieses Verstoßes gegen den Korpsbefehl mußten sich Parteiſekretär In den weiteren Abschnitten des Schiedsspruches wird be- vorgeschriebene Genehmigung nachgejucht und erteilt war. Wegen Maßregelungen nicht stattfinden dürfen und zur Erledigung von orn, der die Verbreitung veranlaßt, und Geschäftsführer Differenzen eine paritätische Schlichtungskommission mit einem Sendke, der den Druckauftrag ausführen ließ, verantworten. entscheidende Berufungsinstanz das Einigungsamt ist. Unparteiischen als Vorsitzenden eingesetzt wind, deren endgültig Aus letterem Grunde war auch der Druckereifaktor Sievert unter Anklage gestellt worden. Der Anflagevertreter beantragte gegen Versammlung der in der Zigarettenindustrie Beschäftigten vorge- ie 3 Tage Gefängnis. Da aber gerade am Tage vorher das Gesez Der Schiedsspruch wurde am Freitagabend einer stark besuchten den Genossen Horn 3 Wochen, gegen die beiden anderen Angeklagten tragen und zur Annahme empfohlen mit der Begründung: Abge= über die Erleichterung im Belagerungszustand zu verhängenden sehen von dem materiellen Erfolg des Schiedsspruchs, der ja die Strafen in Kraft getreten war, so verurteilte das Gericht den Ge­Forderungen wegen Beseitigung der Heimarbeit und Regelung des nossen   Horn zu 100 Mark und den Genossen Sendte zu 50 Mark Arbeitsnachweises nicht erfülle, sei besonderes Gewicht zu legen Geldstrafe, während der Genosse Sievert freigesprochen wurde. auf den moralischen Erfolg, der barin bestehe, daß zum erstenmal eine Vereinbarung zwischen den beiderseitigen Organisationen zu­standegekommen sei. Auf diesem Anfang weiterbauend, tönne man später vielleicht zum Abschluß eines Tarifs tommen.

gab

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Aus Industrie und Handel.

Kriegsgewinne.

Die Wanderwerke vorm Winklhofer u. Jaenide, Aktiengesell­schaft, Chemniz, beschlossen die Verteilung einer Dividende von 20 Proz., gegen 12 Proz. im Vorjahr. Der Abschluß ergibt nach 761 188 M. Abschreibungen( im Vorjahr 611 152 M.) einen Rein­gewinn von 3 240 912 M.( im Vorjahr 1371 057 M.). Der Auf­fichtsrat schlägt vor, hiervon 350 000 M. bem Beamten- und Ar­Mart dem Rücklagenkonto, 16 000 M. der Talonsteuerreserve zu beiterunterstübungsfonds, 30 000 M. dem Delfrederekonto, 300 000 überweisen; ferner einer neu zu bildenden Kriegsgewinnsteuer­reserve 1 000 000 m. zuzuführen und nach Tantiemen und Grati fitationen die obengenannte Dividende zu verteilen. Der verblei­Rechnung vorgetragen werden. bende Reft von 552 712 M.( im Vorjahre 223 431 M.) soll auf neue

Die Lohnbewegung in der Zigarettenindustrie. Die Versammlung nahm den Schiedsspruch einstimmig an. Vor mehreren Wochen faßten bie Arbeiter und Arbeiterinnen ber Berliner   Bigarettenindustrie den Beschluß, eine allgemeine Die Löhne für die nenen Offizieruniformen. Rohnerhöhung zu fordern, damit das Mißverhältnis, welches Es scheint, als ob die Meinungsverschiedenheiten über den zwischen den derzeitigen Löhnen und den Kosten des Lebensunter- Schiedsspruch, welcher die Arbeitslöhne für die neuen Offizier halts besteht, einigermaßen ausgeglichen werde. Nachdem die For- uniformen festfest, zu einem ernsten Konflikt führen werden. Das berungen formuliert waren, versuchten die Arbeiter, durch ihre Gesamtergebnis der im ganzen Reiche vorgenommenen Abstim­Organisation, den Tabatarbeiterverband, eine Verständigung mit mung über den Schiedsspruch sollte gestern abend einer Versamm ben Fabrikanten herbeizuführen, was aber zunächst nicht gelang. lung der Berliner   Militärschneider mitgeteilt werden. Das konnte Auch der erste Versuch, vor dem Einigungsamt des Gewerbe- aber gerichts zu verhandeln, scheiterte daran, daß die Fabrikantenorga wie der Vorsitzende Kunze den Versammelten bekannt­nisation nur ihren Syndikus schickte, der aber keine Vollmacht zum da der Verbandeausschuß erst die Frage entscheiden muß, ob einige nicht geschehen, weil das Ergebnis noch nicht festgestellt ist, Abschluß einer Vereinbarung hatte. Diese ohne Schuld der Arbeiter eingetretene Verzögerung hatte schließlich die Folge, daß in der zu spät abgegebene Stimmen, die für Annahme oder Ablehnung Fabrik von Garbath die Maschinenhilfearbeiterinnen am ver- des Schiebsspruches ausschlaggebend find, als gültig anerkannt gangenen Montag die Arbeit nieberlegten, weil sie auf ein Ergeb- werden sollen. Nur soviel läßt sich über das Abstimmungsergebnis nis weiterer Verhandlungen teine Hoffnung mehr jetzten. Die sagen: Die Orte, wo der neue Blusenrod das ist der eigentliche Firma entließ hierauf auch die Zigarettenarbeiter. Doch mun tam Streitgegenstand schon angefertigt wurde, haben den Schiebs­es zu einer regelrechten Verhandlung vor dem Einigungsamt. Das spruch abgelehnt, während ihn die Orte, wo dieses Stück bisher nicht Ergebnis derselben war ein am Donnerstag vom Einigungsamt angefertigt wurde, angenommen haben. Die Berliner   Ortsver­gefällter Schiedsspruch folgenden Inhalts: waltung steht auf dem Standpunkt, daß der Schiedsspruch abzu­1. Die während der Einigungsverhandlungen erfolgte Ar lehnen ist, weil durch die Annahme die Militärschneider in Berlin  beitsniederlegung und Entlassung der Arbeitnehmer wird durch ungünstiger gestellt würden als ihre Kollegen in anderen Orten. Wiederaufnahme der Arbeit bzw. durch Wiedereinstellung nach Diese Benachteiligung könnte durch keine spätere Lohnbewegung Annahme des Schiedsspruchs beseitigt. 2. Die Höhe des Einstellungslohnes für die im Gewerbe bis- wieder gutgemacht werden. Wenn der Lohn für die Offizierbluse her noch nicht beschäftigten Arbeiterinnen unterliegt der freien in dem gleichen Verhältnis zu den Lohn des alten Waffenrodes den Darlehnstassen für die Zwecke der dritten Kriegsanleihe her­Bereinbarung der Parteien. Nach einer Beschäftigungsdauer festgesezt worden wäre, welches das Bekleidungsamt für die Mann- gegebenen Darlehen eine Verringerung um 81,7 auf 547,7 Millionen von vier Wochen haben die Arbeiterinnen Anspruch auf 11 M., schaftsbluse beobachtet hat, bann würde die Forderung der Berliner   Mart auf.

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gember 10 717,8 gleich 88,1 Proz. der Gesamtzeichnung gezahlt Auf die dritte Kriegsanleihe find in der Berichtswoche 136,3 millionen Mark neu eingezahlt worden, so daß bis zum 15. De ember 10 717.8 gleich 881 Broz. der Gesamtzeichnung gezahlt worden find. Trotz der beträchtlichen Neueinzahlungen weisen die von

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