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Gewerkschaftliches.

Heimarbeit und Reichstarif.

ble guten Bitten wf. Diefe Degriffe wurben aber end leber treten. Das Riageobjett bärfte ble Summe box fehr verschieden ausgelegt, so baß der Kläger   mr äußerst felten 50 000 R. erreigen

Ausland.

fie anwenden konnte. Auch das Landgericht stellte sich auf den Standpunkt des Gewerbegerichts, nämlich, daß eine vom Tarif ab­meichende und von beiden Kontrahenten anerkannte Vereinbarung Die Ausnügung der Heimarbeit zum Zwecke der Lohn- bindend sei. Selbst die Berliner Volkszeitung" teilte diese Auf- größeren Umfang an. Bis zum 15. Dezember waren 400 Personen Die Aussperrung der Buchbinder in der Schweiz   nimmt einen drückerei ist ein beflagenswerter Uebelstand, unter dem alle Arbeiter und Arbeiterinnen der für Heimarbeit in Betracht faffung und vertrat fie in ihren Spalten energisch. So tam es fast ausgesperrt bzw. standen im Streit. Der schweizerische Buchbinder. tommenden Berufe ichymer zu leiden haben. Diesem Uebel in jeder Sigung der Schlichtungsfommission vor, daß ein Be. verband hatte den Meistern einen neuen Tarifvertragsentwurf tommenden Berufe schwer zu leiden haben. Diesem Uebel flagter nach dem anderen mit der betreffenden Nummer der eingereicht, der die ursprünglichen Forderungen der Arbeiter etwas stande zu steuern, machte sich der Verband der Sattler  " Bolkszeitung" an den Richtertisch trat und sich auf dieses Urteil ermäßigte. Der Schweizerische Buchbindermeisterverein hatte zur und Portefeuiller zu einer feiner Hauptaufgaben, und Portefeuiller zu einer seiner Hauptaufgaben, berief. Magistratsrat v. Schulz mußte den Herren immer und Delegiertenversammlung nach Zürich   einberufen und dem Vor­und ist es ihm gelungen, in einzelnen Branchen die Aus immer wieder flar machen, daß die Schlichtungstommission selbstande des Buchbinderverbandes mitgeteilt, daß er ihm anheim. dehnung der Heimarbeit wesentlich einzuschränken. Beson: ständig und nicht an die Rechtsauffassung anderer Instanzen ge- ftelle, eine Delegation nach dort zu senden, um das Resultat der ders durch den im Anfang d. I. geschaffenen Reich starif ders durch den im Anfang d. J. gefchaffenen Reich 3 tarif bunden sei. Uebrigens babe das Landgericht bei seiner Urteils. Verhandlungen des Meistervereins entgegenzunehmen. Wenn die für das Leberausrüstungsgewerbe find weitfällung die wesentlichsten Umstände in jener Alagefache nicht ge- daraufhin gefandte Delegation geglaubt hatte, wenigstens für einige gehende Bestimmungen zur Beseitigung der Heimarbeit ge tannt und beshalb den Begriff des Verstoßes gegen die guten Beit zu den Meisterverhandlungen zugezogen zu werden, so sah troffen. Wegen der Bewältigung der Kriegsaufträge Sitten, der dort durchaus in Betracht tam, heranziehen lönnen. fie fich darin allerdings getäuscht, denn bei ihrer Ankunft über. wurden diese Bestimmungen jedoch nicht allzu streng ge­reichte ihr der Sefretär des Meistervereins ein furzes Schreiben Die Schlichtungsfommission selbst hat den Grundsatz ver- des Inhalts, daß der Meisterverein einstimmig befchloffen habe, an nommen. Es fonnte festgestellt werden, daß die Heim­arbeiter und Heimarbeiterinnen solcher Betriebe, die bereits treten, daß der vom Bekleidungsamt herausgegebene Tarif unter seinem ersten Angebot festzuhalten. Auch die Buchdruder werden allen Umständen eingehalten werden müsse. bor   dem Kriege bestanden haben, nach Tarif entlohnt werden, durch die Aussperrung zum Teil in Mitleidenschaft gezogen. Die Das Jnnungsschiedsgericht wiederum, das fich auch mit der Geschäftebücherfabrik Müller u. Co. in Pern entließ nämlich am wohingegen die neu errichteten Betriebe und zwischenmeister artigen Klagen zu befassen hat, entscheidet im gleichen Sinne und 11. Dezember Knall und Fall die Hälfte ihres Druckereiperſonals fich selten an die Bestimmungen des Reichstarifs fehren, und erklärt den Tarifbruch als gegen die guten Sitten verstoßend. Es unter Auszahlung von drei Wochenlöhnen. Die nicht ausgesperrten zwar mit der Ausrede, sie hätten keine direkten Aufträge macht sein Urteil jedoch davon abhängig, ab der betreffende Buchbruder erflärten sich mit thren Kollegen solidarisch und über bon den Behörden, weswegen ihnen auch wegen der Bezah. Arbeitnehmer den Tarif gekannt hat, als er die Arbeit zu einem die Firma wurde von der Organisation die Sperre verhängt. Die lung keine Vorschriften gemacht werden können. Diele niedrigeren Preise übernahm. Kommt das Gericht zu dieser Ueber- Zahl der Streifbrecher ist nicht groß. Bemerkenswert ist jedoch, Ansicht ist falich! Die Militärbehörden und Bekleidungsämter bringen darauf, da geugung, fo weist es den Kläger fostenpflichtig ab, da in diesem daß sich einige Kleinmeister in Bern   den Großfirmen zur Ver. dringen darauf, daß alle er der Tarifbrecher sei. Die Ansicht scheint indes nicht ganz schweizerischen Buchbinderverbandes, Heinrich König, der feine fügung stellen. Unter ihnen auch der ehemalige Vorfibende des ber abgeschlossene Reichstarif, besonders das Richtige zu treffen, mindestens ist die Auslegung etwas ein- Frau und seinen Lehrling zu Streifbrecherdiensten in andere Ge bie feit gefeßten Stüdlöhne, bezahlt werden feitig, denn es wird dabei nicht untersucht, ob auch der Unter- fchäfte fchickt. Die Meister haben eine schwarze Liſte herausge müssen. Eine Nichtbeachtung dieser Vorschrift bringt die Hauptunternehmer in Gefahr, daß sie den an die Heimarbeiternehmer den Tarif gelannt hat, denn dann ist auch er der Tarif geben, auf der 272 Mann berzeichnet stehen. Sie wandten sich im brüchige. Und zwar der Hauptschuldige, da er der wirtschaftlich übrigen an die Unternehmervereinigungen der Buch und Stein­gu wenig gezahlten Lohn nachzahlen müssen und ihnen die Stärlere ift und die Notlage des wirtschaftlich Schwachen gu feinem bruder um Bilfe und mit der Bitte, feine Streifenden oder Aus Mufträge entzogen werden fönnen. gesperrten einzustellen, welches ihnen augefagt sein soll. Der Kampf Die Bentraltariffommiffion für bag Bederausrüstungsgewerbe bat im Anfang diefes wird also mit großer Hartnädigkeit geführt. Monats zu verschiedenen Lohnfragen Stellung genommen, unter anderem auch die Stüdlöhne für& eldflaschen. lebergestelle festgelegt, die vorzugsweise durch Zwischen unternehmer an Seimarbeiterinnen vergeben werden. Der Arbeitslohn für die Näharbeit für das breiteilige Feld­Flaschenlebergestell beträgt 12 Pf., für das vierteilige 15 Bf. Diese für alle Betriebe und Arbeiter geltenden Säße werden nicht von allen Zwischenmeistern eingehalten. Sie benußen die Unwissenheit der mit dem Gewerbe nicht vertrauten Heimarbeiterinnen, die sie weit unter dem Tarif entlohnen. Anstatt 12 bis 15 Pf. werden vielfach 6 und 72 Bf. bezahlt.

Um diese Ungleichheit zu beseitigen, ersucht die Zentral­branchenfommission der Militärfattler alle Heimarbeiter und Heimarbeiterinnen, auf die Bezahlung der Tariflöhne zu bringen. Weigert sich ein Unternehmer, diesem berechtigten Verlangen nachzukommen, so ist dessen Adresse mit Angabe des Artikels und des dafür bezahlten Lohnes an den Ob­mann der Laderausrüstungsbranche, Alfred Riedel, Berlin   SO., Brüdenstraße 10b, III, au melden, von wo aus das Weitere veranlaßt wind. Auf diese Weise fonnte schon eine Reihe von Unternehmern zur Einhaltung des Tarifs bzw. zur Nachzahlung von zu wenig gezahltem Lohn berpflichtet werden.

Wer von unseren Defern in der Heimindustrie auf Lederausrüstungsstüde beschäftigt ist, oder wer Familienmit glieder, Bekannte usw. hat, die als Seimarbeiter oder Heim. arbeiterinnen diefer Branche tätig find, wird gebeten, sie auf die Befolgung diefer Notiz aufmerksam zu machen.

Berlin   und Umgegend.

Die einheitliche Rechtsprechung für die Militär bekleidungsindustrie erreicht!

Borbeil ausmüßt.

und für die Dauer des Krieges wenigstens allen 8weifeln und Wie gesagt, bat ber neue Grlah munmehr Klarhett geschaffen strittigen Auslegungen ein Ende gemacht. Der Tarif gilt unter allen Umständen! Es heißt in den allgemeinen Vertrags­bestimmungen flipp und flar:

Der Auftragnehmer hat mit feinen Arbeitern und feinen etwaigen Zwischenstellen zu vereinbaren, daß alle Streitigteiten aus dem Arbeitsverhältnis, soweit fie fich nicht unmittelbar zwischen den Beteiligten erledigen laffen, ausschließlich vor die zu diesem Zwede gebildete Schlichtungsfommission für Militär­Schneiderarbeiten im Gewerbegericht zu Berlin   S. 68, Bimmerstraße 90/91, zu bringen sind.

Die gleiche Verpflichtung hat der Auftraggeber bei der Weitervergebung auch seinen Zwischenstellen aufzuerlegen. Die Entscheidungen dieser Schlichtungskommission, der Ber­treter der Arbeitnehmer und Arbeitgeber als Beifiber angehören, find endgültig.

Die Anmeldung der Beschymerbe hat bei der Schlichtungs­Lommission in fürzester Foist, spätestens einen Monat nach Fälligkeit der jeweiligen Forderung zu erfolgen.

Damit ist jener Sorte von Unternehmern, die auf Roften armer Arbeiterinnen gern mühelos reich werden und den Krieg in Gold umsehen möchten, das schäbige Handwerf gelegt. Die ehr­liche Arbeit tommt nun zu ihrem ungeschmälerten Ertrag.

Daß aber an diesem Werk die Arbeiterorganisation zäh and nicht vergessen! Hervorragend verdient gemacht um das Gelingen energisch mitgewirkt hat, sollten die Arbeiter und Arbeiterinnen dieses Tarifs hat sich der Vorstand des Kriegsbekleidungsamts, Herr Oberstleutnant Nebelung, durch dessen Bemühungen die ausgleichenben Bestimmungen zwischen Arbeitgebern und Arbeit nehmern bindende Kraft erlangt haben, eine Tat, der uneinge, schränkte Anerkennung gezollt werden muß!

8wischenmeister oder Zwischenftelle.

Dezentralisation der schweizerischen Textilarbeiters bewegung.

Bor einigen Wochen haben sich die im Schweizerischen   Tertil arbeiterverband gemeinschaftlich mit den Fabritarbeitern organi fierten Heimarbeiter( hauptsächlich Handstider und Blattstichweber) auf einer außerordentlichen Delegiertenversammlung von jenen ge­schieben und die Gründung eines eigenen Heimarbeiterverbandes beschlossen. Dieser foll aber im Gesamtverband der Textilarbeiter bleiben und sein Zentralkomitee mit dem des Fabritarbeiterver­bandes zusammen mit dem Zentralvorstand des gemeinsamen Tertil arbeiterverbandes bilden. Die Heimarbeiter haben dabei aber auch die Gemeinschaft mit dem Verbandsorgan, dem Tertilarbeiter", aufgegeben und beschlossen, ein eigenes Blatt, den Heimarbeiter", zieller Art, die Heimarbeiter glauben mit eigener selbständiger Ber herauszugeben. Die Trennungsgründe sind hauptsächlich finan waltung beffer zu fahren Ende 1914 gehörten dem gemeinsamen Das organisatorische Auseinandergehen der schweizerischen Tertil Textilarbeiterverband 3240 Fabrit und 2282 Heimarbeiter an. arbeiter ist natürlich zu bedauern, auch als starter Anachronismus inmitten der Verschmelzungsbestrebungen anderer Gewerkschaften in der Schweiz  .

Aus Industrie und Handel.

Rumänisches Getreide für Deutschland  .

Das Lieferungsgefchäft auf 50 000 Waggons rumänisches Ge treide für Deutschland   tann als abgefloffen betrachtet werben. Finanzminifter Costinescu hat eingewilligt, daß die Hälfte des Ausfuhrzolles in Gold hier bezahlt wird, während die andere Hälfte in Gold bei der Reichsban! zu erlegen ist und beim Friedens. ichluß zum Bariturs zurüidgelauft werden lann. Die Bezahlung der Ware findet an der Grenze statt. Bereits gekaufte Vorräte find in das Geschäft einbezogen.

Die Erledigung der Anträge auf Freigabe von Baumwolle und Baumwollgarn verzögert fich dadurch, daß Angaben fehlen, deren die Striegs- Rohstoff- Abteilung des Preußischen Kriegsministeriums   zur Prüfung der Berechtigung des Antrages bedarf. Diese Abteilung hat deshalb einen amtlichen Vordrud Freigabeantrag für Baumwolle und Baumwollgarn" herausgegeben, der bei dem Webstoffmeldeamt der Kriegs- Robftoff- Abteilung, Berlin   SW 48, Verlängerte Hedemann­ftraße 11, und bei den amtlichen Vertretungen des Handels( Handels. fammern und dergleichen) erhältlich ist.

In der letzten Sigung der Schlichtungskommission monierten Der nunmehr vom Kriegsbekleidungsamt herausgegebene die als Beisiger fungierenden Zwischenmeister die fortwährende und vom Oberkommando in den Marten veröffentlichte 8mangs- Titulierung zwischenmeister solchen Bersonen gegenüber. die nicht tarif ist von weittragenderer Bedeutung, als es im ersten Augen gelernte Schneider   find, ja in Friedenszeiten überhaupt blid erscheint. Er macht nicht nur glattmeg der himmelschreienden nichts mit der Schneiderei zu tun hatten, sondern Seftreisende, Ausbeutung ein Ende, der Tausende von armen Arbeitern und Apothefer, Grubenbefizer. Klavierfabrikanten oder dergleichen besonders Arbeiterinnen zum Opfer gefallen find, sondern er gibt waren. In folchen Fällen wird nunmehr an Stelle von Zwischen­auch der Rechtsprechung auf diesem Gebiete eine feste und ein meister Zwischen st elle gejagt werden. In einer Klage des Personals der Deutschen Planfabrik" heitliche Richtlinie. Bieber standen sich die Urteile der einzelnen Instanzen zuweilen schroff gegenüber. Rief ein Arbeiter das Ge- gefaßt, eine paritätische Unterfommission zu bilden und in Ge­gegen diefe fie beschäftigt 8000 Personen- wurde der Beschluß werbegericht an, um den zu wenig erhaltenen Lohn einzuflagen, meinschaft mit der Firma die ftrittigen Bunkte auf Grund der so wurde er burchweg abgewiesen, sofern nicht ganz besondere Bücher usw. zu prüfen und wenn möglich, zu schlichten. Wo eine Umstände mitsprachen, wie arglistige Täuschung, Verstoß gegen Einigung nicht erfolgt, wird die Schlichtungsfommission in Attion stellen.

Donnerstag

und Preitags

Im Interesse einer beschleunigten Erledigung des Antrages fann nur empfohlen werden, Freigabeanträge für Baumwolle und Baum­wollgarn ausschließlich unter Benutzung eines solchen Vordrudes zu

A. WERTHEIM

Fische

Schellfischel 48 55 65 Pt. Kabeljau Pischen, Pid. ganzen 48 55 65 PL. Seelachsen 55. 60 Pt.

Pischen, Pid.

Frisch.Ostseedorsch Pid  . 45 PL. Goldbarsche P 45 Kanibarsche 40 PL. Stralsund.Heringe 35PL, P14.1.60 Klippfische... Plund 60 PL

Donnerstag

und Freitagt

frisch

Lausitz  . Karpfen leb., Pid. 1.10. 1.20 Schleie lebende, Pid. 1.35 u. 1.50 Aale lebende..... Plund 2 M. Forellen Hellberger 2.50

Nu Leipziger Str., Pid.

Nur Donnerstag

Traubenrosinen... Pfund 1.30 Prinzeßmandeln... Plund 1.60

Haselnüsse und 85 p. 1 M.

Pid.

Pfd.

40.75.... Seemascholar 40 10 Pio. 75 Pl. Sack, etwa 100 Pfund, 6.50

Fr. Lebende Hummern Plund 4 M.

Walnüsse... Phund 90 M.

( aar Leipziger Str.)

Geflügel

Oderbrucher Fettgänse

Phund 2.60 2.80 3.20

Dellkateẞfelgen Delikateẞfelgen... Plund 1.30 Delikateẞfelgen

in Schachteln

Zitronen... Pfund 2.60

Kapaunen...... Pfund 2.60 Fette Enten Pfund 2.10 2.30 Suppenhahner Plund 1.80 2 M. Junge Brathühner. Plund 2.50 Fette Wildenten.. Stück 3 M. Fette Mastputen Pfd. 2 M. u.2.30 Krammetsvögel.. Stück 30 Pt.

Pommersche Bratganse Plund 2.40 2.60 Gänsepökelfleisch. Pfund 2 M.

P. 1.30

m.

Deutscher   Kraft- Extrakt, vorzüglich in Qualität und

Viandal Geschmack.( Alleinverkauf für die Berliner   Warenhäuser)

1/

1

1.25 2.50 3.50 3.50 6 M.

Kalte Küche

Pid. 1.80 Hering- Salat. Ptd. 1.70 Gemüse- Salat.... Pid. 1.80 Roter Hering- Salat. Pid. 1.60 Ptd. 1.20 Kartoffel- Salat.. Gebratene Enten 8.50 4.25 Gebratene Kühner* 4 M.2 M.

Berliner   Salat.... Pid. 1.80

80 PL.= Kranztelgen...... Pund ..... Plund 65 Pt. Zitronen....... Dutzend 60 Pt. Apfelsinen Dt. 60 75 Pt. 1 M. Donnerstag z. Prettag, Mandarinen Kiste inhalt 25 Stück

1.75 2 M. 2.25 Almeria  - Wein..... Pfund 75 Pf.

Seashong- Mischung

Ente

.

Pfund

Pasan

Sebratene Krammelsvögel St 50 Pf. Gebratene Fasane 3.50 1.75 Gebratene Ganse. 14 M. O 7 M. Für Feldpostbriefe: Aal in Gelee* Dose 1.20 Ochsenmaul- Salat* Dose 1.10 Delikateß- Sülze*. Delikateß- Sülze*... Dose 1.10

nur Leipziger Straße.

Tee

Π

Τ

TV

V

3.80 4.20 4.60

Pfund 3.20 Ceylon- Mischung.. Pfund 4.60

Ananas, Römische Pflaumen und Weihnachts- Aepfel| Ausländisches Schweinefleisch

zu billigen Tagespreisen.

mit Fett, Pfd. 2.50.

Berantw. Rebatt.: Alfred Wielepp. Neuföllin. Inseratenteil verantw. Tb. Glode, Berlin  . Drud u. Berlag: Borwärts Buchdr. u. Verlagsanstalt Paul Singer u. Co., Berlin   SW. Hierzu 2 Beilagen u. Unterhaltungsbl