ftraße 89: Bethnachtsfeier, bestehend aus Gesang, Rezitationen und Mandolinenspiel Die Eltern und Freunde der Arbeiterjugend find will tommen.
Soziales.
Falsche Adresse.
womit den Antragstellern sicherlich nicht gedient ist.
Verluſtlisten.
Die Verlustliste Nr. 412 der preußischen Armee enthält Verluste folgender Truppen:
Am 12. Juli b. J. war der Landwirt G. aus einem Dertchen der| Stockholm fübwärts unb norbwärts mehrstündige Verspätungen. Provinz Brandenburg auf dem Pferdemartt in Friedrichs. Die bisher in Schweden gemessene niedrigste Temperatur betrug Oberschöneweide . Am ersten Beihnachtsfeiertag veranstaltet derfelbe erschienen, um bei der dort stattfindenden Pferdeauftion mit 49 Grad Celsius unter Stull im Jahre 1881. Bahlverein mit Unterstügung des Gesangvereins und der Sportvereine zubieten. Er tat dies auch, tam jedoch nicht zum Ziel. Da drängte einen Familienabend. Ades Nähere die Blakate. fich dem biederen Sandmann ein Mann später als vielfach vors bestrafter Bauernfänger Friß Feit festgestellt, als liebevoller Rat geber auf und erklärte dem G., daß die Pferde ja viel zu teuer seien, er wisse in Berlin eine Witwe, die neun Pferde befize und diese nicht so teuer verkaufe. Der Landwirt ließ sich beichwagen und machte sich mit Feit auf den Weg zu der angeblichen Wirtin. Unterwegs wurde Infanterie usw.: Garde: 8. und 4. Garde- Regiment 3. F.; in einem Schantlofal in der Weberstraße Station gemacht und dort 1. Gande- Ref.- Regiment; Garde- Grenadier- Regimenter Alerander Beim Kriegsministerium in Berlin gehen unausgefest Gesuche erschien zufällig" der gleichfalls schwer vorbestrafte Tischler Gerson und Elisabeth; Garde- Füfilier- Regiment; Garde- Reserve- Jägerund Beichwerden über Familienunterstüßungen, Miete- Herzmann und als er hörte, daß vom Pferbelauf gesprochen und Garde- Schüßen- Bataillon. Grenadier- bzw. Infanterie- bzw. und Wochenbeihilfen, auch Aufwandsentschädi wurde, mischte er sich in das Gespräch und intereffierte den G. leb- Füftlier- Regimenter Nr. 1, 3, 4( f. Ref.- Inf. Regt. Nr. 257), 8, gungen für foldatenreiche Familien ein. Mit der haft für die Pferde, die angeblich bei seinem Bruder in Bitterfeld " 10, 11, 18 bis einschl. 21, 24, 25, 41, 43, 44, 49, 53, 54, 55, 59( 1. Gewährung von Unterſtügungen dieser Art hat das Kriegs stehen sollten. Der Landwirt war schließlich auch nicht abgeneigt, auch Gebirgs- Maschinengew.- Abt. Nr. 215), 61 bis einschl. 67 ministerium nichts zu tun. Die Anträge erleiden durch ihre bezeichnet wurde, in Berhandlung zu treten. Inzwischen begannen die Maschinengew.- Abt. Nr. 222 und 223), 75 bis einschl. 78, 80, 82, 83, mit dem Bruder, der als Wilhelm Alt, Bahnhofstraße, Bitterfeld "( letzteres f. Res.- Inf.- Regt. Nr. 46), 69, 71( f. auch GebirgsWeitergabe an die zuständigen Stellen nur Verzögerungen, beiden Hochstapler damit, sich an dem schönen Spiel Kümmelblätt 84, 97, 98( lektere beiden 1. Ref.- Inf.- Regt. Nr. 46), 116( 1. Land= Gesuche von Familien in den Dienst eingetretener Mannschaften hen" zu ergößen. Herzmann, der die Starten warf, machte dies abficht wehr- Inf.- Regt. Nr. 83), 117, 128, 129, 130, 135, 136, 138, 140, 144, um Gewährung von Unterstützungen auf Grund des Gesetzes vom lich so ungeschickt, daß es nicht schwer war, die Lage der kritischen 145, 147, 148, 149, 151 bis einschl. 154, 158 bis einschl. 161, 163 28. 2. 1888/4. 8. 1914 sind ebenso wie Gesuche um Mietebeihilfen Starte zu bestimmen; trotzdem verlor sein Partner Feit absichtlich bis einschl. 172, 330, 332, 343, 345, 347. Reserve- Infanterie- Regian die Lieferungsverbände( Landrat oder Magistrat) zu richten. wiederholt. Dies erregte das Staunen des Landwirts, der sich an- menter Nr. 2, 7, 8, 18 bis einschl. 22, 24, 38, 40, 46, 55, 64, 65, 66, Ansprüche auf Aufwandsentschädigungen für soldatenreiche beischig machte, jedesmal die Karte zu bezeichnen. Er tam bann 68, 69, 74, 75( f. auch Ref.- Inf.- Regt. Nr. 46), 77, 80, 81, 82, 109, Familien sind bei der Gemeindebehörde des Ortes anzumelden, in der Aufforderung, es einmal selbst zu verfuchen, mit Bergnügen nach 118, 130, 204, 226, 227, 229 bis einschl. 233, 249 bis einschl. 255, dem der Berechtigte seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. und- hatte in wenigen Minuten seine ganze Barschaft, 257. Res.- Eri- Inf. Regt. Nr. 1. Landw.- Inf.- Regimenter Nr. 2 bis Gesuche um Bochenbeihilfen wolle man an die Krankenkassen die er zum Pferdeantauf mit sich führte, in Söbe einschl. 5, 9, 10, 18, 20, 21, 22, 24, 38, 39, 49, 51, 53, 65, 68, 73, 73, oder, falls Mitgliedschaft nicht besteht, an die Lieferungsverbände von 3400 m. verloren. Man tröstete ihn damit, daß das Gelb 76, 82, 83, 109. Bandit.- Inf.- Regimenter Nr. 3, 8, 9, 10, 20. 5. Landihm nicht verloren gehen, sondern als Raution für den in Bitterfeld Sturm- Infanterie- Ersatz- Bataillon Braunschweig ( j. Landit.- Inf.. Beschwerden sind dem Regierungspräsidenten oder, wenn sie abzuschließenden Pferdehandel hier aufbewahrt werden solle. Regt. Nr. 10) und 2. Gießen . Jäger- Bataillone Nr. 3, 4, 7, 10; sich gegen ihn selbst richten, dem Minister des Innern einzureichen. Herzmann ging denn auch ans Telephon, tat so. als Reserve- Bataillon Nr. 20. Gebirgs- Maschinengewehr- Abteilungen Für außerpreußische Gebiete sind die Landministerien zuständig. об er mit dem Bruder in Bitterfeld spräche und fün Nr. 215, 222, 223; Feld- Maschinengewehr- Zug Nr. 254( 1. Landit.digte anscheinend den Besuch des G. an. Diefem war es Inf.- Regt. Nr. 9); Festungs- Maschinengewehr- Kompagnie Nr. 4 Der Abzug des Garnisonsunterhalts vom Sechswochengehalt. gelungen, mit einem raſchen Griff in letzter Minute fich noch einen Zwanzigmartfchein von seinem verlorenen Gelde wieder zuzueignen Von dem nach der überwiegenden Rechtsprechung des und er fuhr nun in Erwartung der Dinge, die da kommen sollten, Kavallerie: Müraffiere Nr. 3; Dragoner Nr. 4, 5, 18. Kaufmannsgerichts dem einberufenen Handlungsgehilfen zu- nach Bitterfeld . Dort suchte er vergebens nach einem Wilhelm Alt 17, 37, 38, 40, 42, 52( f. Ref.- Feldart.- Regt. Nr. 1), 62, 74, 80, 88, Feldartillerie: 1. Garde- Regiment. Regimenter Nr. 3, 11, 14, stehenden Sechswochengehalt fann nach einer Entscheidung der und nach einer Bahnhofstraße und nun erst dammerte es bei ihm 111, 201, 213, 223, 237; Reserve- Regimenter Nr. 1, 10, 12, 17, 48, 3. Kammer des Berliner Kaufmannsgerichts ein entsprechender auf, daß er Bauernfängern in die Arme gefallen war. Er fuhr 67, 68; Landwehr- Regiment Nr. 3. Felbartillerie- Abt. Nr. 203; Betrag für die Unterhaltskosten abgezogen werden, wenn der schnell nach Berlin zurück und alarmierte die Polizei, die die beiden Landwehr- Abteilung der 4. Landwehr- Division. Gebirgskanonenbetreffende Gehilfe sich noch in Garnison befindet. Startenfünstler auch bald zur Strecke brachte. Inzwischen hatten Abteilung Nr. 1. diefe einen zweiten Landwirt S. nach derselben Methode in Hirgefter Frist um 1000 Mart geprellt. beiden gemeingefährlichen Gauner zu je fünf Jahren 8ut Das Gericht verurteilte die
richten.
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In dem der Beurteilung unterlegenen Falle stüßte sich die Beflagte, die Konfektionsexportfirma Lamm, auf den Standpunkt des Rammergerichte und bemängelte im übrigen auch die Höhe der For derung, da Kläger auch beim Militär Entschädigungen genießt. Die Kammer hielt an dem stets eingenommenen grundsäglichen Standpunkt fest, daß die Einberufung als wirtschaftliches Unglüd anzusehen sei. Das sei hier um so mehr der Fall, als Kläger einen noch die Jahresschluß laufenden festen Vertrag mit der Bellagten hatte. Von dem danach dem Kläger zustehenden Gehalt für sechs Wochen feien aber 1,70 M. pro Tag für den Unterhalt in Abzug zu bringen, den er in der Garnison Wittenberg genieße. Die Mannschaftslöhnung hingegen komme nicht in Abzug. Demnach Mannschaftslöhnung hingegen komme nicht in Abzug. Demnach wurde die Beklagte zur Zahlung von 206 m. verurteilt.
Filialunwesen zum Schaden von Kriegerfrauen.
Der Filialistenunfug hat gegenwärtig wieder erschreckenden Umfang angenommen, besonders haben es jetzt die Filialengründer auf unerfahrene Kriegerfrauen abgesehen, denen sie eine selbständige Eristenz versprechen, während es den Gründern" in der Hauptsache um Erlangung einer Staution zu tun ift. Wie derartige Filialgründungen zustande tommen, zeigte eine vor der 4. Kammer des Berliner Kauf mannsgerichts stattgehabte Verhandlung.
Klägerin war eine Kriegerfrau, die von dem beklagten Händler Ernst Turban zur Leitung eines Bweiggefchäfts für Gummiabiage engagiert wurde. Außer Prozenten vom Verkauf sollte sie ein festes Monatsgebalt von 50 m. belommen. Sie führte auch über einen Monat lang die Filiale in der Wilsnader Straße, als fie aber nach Ablauf des Monats um ihr Gehalt bat, weigerte si T., ibretwas zuzahlen, weil angeblich ein größeres Manto entstanden fei. Die arme Frau, die den ganzen Tag über fleißig gearbeitet batte, mußte tatsächlich ohne einen Pfennig Entgelt das Geschäft verlassen. Bor Gericht tam der Beklagte mit dem feltsamen Einwand, das Gebalt sollte überhaupt stehen bleiben", als Ersaz für eine von der Klägerin verlangte Kaution. Als ihn der Borsigende fragte, wovon denn die Frau in der Zwischenzeit leben follte, erwiderte 2. zur Ueberraschung des Stollegiums: Dazu betommt sie ja ihre Unterstützung!" Zur Bekräftigung feines Standpunktes betonte der Fialengründer noch, daß er das System bei allen seinen Filialen eingeführt habe, und daß es bisher immer noch glatt gegangen fei.
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baus.
Kann Regelu nach 10 Uhr polizeilich verboten werden?
Nr. 112, 229, 233, 241. Minenwerfer- Kompagnie Nr. 216; Mittlere I. Nr. 4, I. Nr. 6, I. Nr. 16, II. Nr. 27, III. Nr. 28; Kompagnien Pioniere: Regimenter Nr. 28, 29, 30; Bataillone: II. Nr. 3, Minenwerfer- Abteilung Nr. 159.
Verkehrstruppen: Armee- Telegraphen- Abteilung Nr. 2. Fernfprech- Abteilungen des 18. Referbeforps, der 3. Reserve- Division er- ſowie Nr. 7 und 31. Feldfliegertruppe.
Das Oberverwaltungsgericht hat in einer fürzlich gangenen Entscheidung diese Frage grundsäglich für die Fälle bejaht, in denen das Kegeln die Nachtruhe stört.
Die Polizeiperwaltung von Altona erließ an den Caféwirt Böttcher folgende polizeiliche Verfügung:„ Der Betrieb Ihrer beiden Regelbahnen stört die Nachtruye der Bewohner des Hauses Flott beder Chaussee 14 in dem Maße, daß nach dem Gutachten des Stadt arztes deren Gesundheit leidet. Es wird Ihnen eine Erelutibstrafe bon 30 Mart für jeden Fall angedroht, wo auf den gedachten Kegel bahnen nach 10 Uhr abends gefegelt wird."
Train: Reserve- Divisions- Brüdentrain Nr. 7 der 7. ReserveDivision. Bandsturm- Train- Estabron des 17. Armeekorps. Broviantfolonne Nr. 2 der 1. Garde- Reserve- Division; Schwere Provianttolonne Nr. 6 des 15. Armeekorps. Fuhrparkfolonne Nr. 60 der 25. Reserve- Division. Etappen- Hilfsbädereitolonne Nr. 2 des 4. Armeeforps. Pferdedepot der 3. Garde- Infanterie- Division. Etappen- Wagendepot der Armee- Abteilung Wohrsch.
Munitionstolonnen: Infanterie- Munitionstolonne der 107. Jnfanterie- Division. Artillerie- Munitionsfolonne Nr. 2 des 3. Armeeforps. Reserve- Artillerie- Munitionskolonne Nr. 61 der 47. Ref.Die von B. beim Regierungspräsidenten und beim Dberpräfi- Divifion. Landwehr- Fußart.- Munitionsfolonne Nr. 4 der 88. Jndenten in Schleswig erhobenen Beschwerden wurden aus den fanterie- Division. Stappen- Munitionsfolonne Nr. 129. Gründen der polizeilichen Verfügung abgewiesen. B. tlagte darauf Sanitäts- Formationen: Sanitäts- Kompagnie Nr. 1. der beim Oberverwaltungsgericht auf Aufhebung der Verfügung. Das 3. Garde- Infanterie- Division. Nr. 3 des 17. Armeekorps und irts a b. Es führte in den Gründen aus: Es stehe fest, daß Nr. 202. Feldlazarett 4 des 8. Armeekorps( f. Inf. Regt. Nr. 20). Oberverwaltungsgericht wies die lage des Nr. 70 der 4. Savallerie- Division. Gebirgs- Sanitäts- Kompagnie das Regeln an mehreren Tagen der Woche bis 12 und 1 Uhr nachts ArnvierungsBataillone Nr. 17, 20, 35, 80, 81, 103. front des Hauses belegenen Schlafzimmern zu hören war, daß an gedauert babe und daß der Lärm so deutlich in den an der Hinter eine Nachtruhe während dieser Zeit nicht zu benten gewesen sei. Der Senat gebe auch davon aus, daß die Zeit der Nachtrube von früherer Verluftlisten. 10 Uhr abends an gerechnet werden müffe. Unter den obwaltenden Umständen sei eine Gesundheitsgefährdung durch Störung der Nacht ruhe anzunehmen. Deshalb sei die Polizei befugt geweien, ihre Verfügung zu erlassen. Die Befugnis leite fich her aus§ 10, Teil 2, Titel 17 des Algemeinen Landrechts, der in der ganzen Monarchie gelte und wonach die Polizei unter anderem die Aufgabe habe, dem Bublifum oder einzelnen seiner Mitglieder drohende Gefahren abzu
wenden.
Aus aller Welt.
Ein salomonisches Urteil.
***** Eingegangene Druckschriften.
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34. Jahrgangs erschienen. Aus dem Inhalt des Heftes heben wir hervor: Bon der Neuen Zeit ist soeben das 13. Heft bom 1. Band des Rußland als Nationalitätenstaat. Von S. Semtowity. der preußischen Geschichte. Von F. Mehring. Der rote Faden Das politische Ideal und die praktische Politit. Bon Edmund Fischer .. Bur Technik der Landwirtschaft. Von Karl Marchionini. Literarische Rundschau: Dr. L. Löwenfeld, Ueber den Nationalcharakter der Franzosen und dessen frankhafte Ausmüdje( Psychopathia gallica) in ihren Beziehungen zum Weltkrieg. Bon Gg. Engetbert- Graf. Das englische Gesicht. Von G. Edstein. Notizen: Rußland und wir. Bon E. Pernerstorffer. Internationalismus oder Botofubismus"? Bon Sp. Anzeigen: Hermann Schlüter, Die Chartisten. bewegung . Arbeiterintereffen und Kriegserlebnisse.
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Die Beweisaufnahme ergab, daß nur bei der Lageraufnahme Von der Gleichheit", Zeitschrift für die Intereffen der Arbeiterinnen Aus Hessen wird der Franff. Stg." folgendes Geschichtchen er ist uns soeben Nr. 7 des 26. Jahrganges zugegangen. Aus dem Inhalt bie Klägerin zugegen war, die übrigen Abschlußarbeiten wurden zählt: Zwischen den Einwohnern von Viernheim und wein- biefer Nummer beben wir hervor: Friebe! Was uns not tut. Bon ohne ihr Butun und in ihrer Abwesenheit gemacht. Das Kaufheim besteht seit längerer Zeit ein gespanntes Berhältnis, das be- Luise Zieb. Der Aarauer Parteitag und die Frauen. Pon Z. Ge mannsgericht berurteilte 2. zur Auszahlung der fonders zum Ausdrud tommt, wenn die Bewohner beider Orte ge- wertschaftliche Rundschau Genoffenschaftliche Rundschau. Von H. F. berdienten 58 M.- Die Inventur wurde nach einstimmiger meinsam die elektrische Bahn nach Mannheim benußen. Da gibt es Notizenteil: Für den Frieben. Arbeitslosigkeit der weiblichen ErwerbsAnsicht des Gerichts nicht als beweisträftig im vorliegenden Falle zuweilen nicht nur Reibereien, sondern auch Kätlichkeiten, fo daß arbeit. tätigen. Frauenstimmtecht. Fürsorge für Kriegerfamilien. Frauenangesehen. Eine Bereinbarung, das Gehalt als Kaution aurüdzu fchließlich das Bezirksamt einschreiten mußte. Dieses gab die Sache behalten, verstoße gegen die guten Sitten. Das Gehalt müsse nach an die zuständige Eisenbahngesellschaft zur Entscheidung, die nun mit Bom Wahren Jacob ift foeben die zweite Weihnachtsnummer dem Handelsgeiezbuch sofort bei Fälligkeit ausbezahlt werden. salomonischer Weisheit entschied, daß die Weinheimer bei Benutzung Außerdem stehe dem Beklagten ein Aufrechnungsrecht ebensowenig der Bahn nur in dem Motorwagen, die Viernheimer nur in dem Anzu wie ein Zurüdbehaltungsrecht. hängewagen Blaz nehmen dürfen. Seitdem herrscht Ruhe zwischen den feindlichen Brüdern.
Gerichtszeitung.
Widerstand. Ein Widerstand gegen die Anordnungen des Obertommandos hat dem Produktenhändler Wilhelm Siechmann, der gestern vor dem Schöffengericht Berlin- Mitte stand, hohe Strafe eingebracht.
erschienen.
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Briefkasten der Redaktion.
Die furistische Sprechstunde findet für abonnenten 2inbenftr. 3, IV. Dot rechts, parterre, am Montag bis Freitag von 4 bis 7 Uyr, am Sonnabend
Antwort wird nicht erteilt. Anfragen, denen teine Abonnementsquittung
Zur Explosion in Le Havre . Nach amtlicher Angabe fanden bei von 6 bis 6 Uhr statt. Jeber für den Brieftast en bestimmten Anfrage dem Explosionsunglüd in der belgischen Munitionsfabrit in ist ein Buchstabe und eine 8abl als Merfzeichen beizufügen. Briefliche Le Habre 135 belgife Offiziere und Soldaten beigefügt ist, werben nicht beantwortet. Gilige Gragen trage man in der ihren Tod. 200 Personen wurden schwer und 800 leicht ver- Sprechstunde bor. Berträge, Schriftstücke und bergleichen bringe mar in die wundet. Die vielfach auftretenden Gerüchte von einem ber Spreaftunde mit. brecherischen Anschlag auf die Munitionsfabrik haben sich bisher nicht Am Weihnachtsheiligabend sowie am am 1. und bestätigt. 2. Weihnachtsfeiertag fällt die juristische Sprechstunde aus.
Knabenmord in Schlesien . In der Gegend von Tannhausen Er war wegen Beleidigung und Bergehens gegen eine Ver- wurde aus einem Teiche die Leiche des 14 jährigen Schuhmacher ordnung des Bundesrats angetlagt. Als in seinem Geschäft ein Lehrlings Raidhte gelandet. Der Tote, dessen Füße zusammen Revifor erichien, um in Gemäßheit der erlassenen Bundesrats gebunden waren, wies eine schwere Stichwunde am Schädel auf. verordnur die Geschäftsbücher einzusehen und den etwaigen Bestandta mutmaßlicher Täter wurde der Lehrkollege des N., der an Wolle und Baumwolle aufzunehmen, wurde der Angeklagte sehr 15 jährige Lehrling Franke, verhaftet. ungemütlich und straubte sich, dem Verlangen des Revisors nachzutommen, indem er eine höchst unpassende Bemerkung über diese Be
M. B. 74. Die Reparatur hat selbstverständlich der Wirt zu leisten. wird und Dienstfähigkeit nach dieser Operation eintreten dürfte, so muß 2. R. 46. 1. Da die Operation als nicht erheblich erachtet werden fich der Sohn dieser unterziehen. Befehls tann die Operation vorgenommen werden. 2. Auf Grund eines dienstlichen P. K. 38. Das Alter spielt dabei keine Rolle, nur die Höhe des Lohnes. Die Frau foll fich beschwerdeführend an das Versicherungsamt, Stlosterstraße 67, wenden. Die Zahl der Millionäre in Breslau beträgt nach den soeben Karlshorst 41. 1. Ja. 2. Mit Erfolg läßt fich dagegen nichts lästigung madre. Er randalierte dann weiter und erging sich in veröffentlichten Haupter gebnissen über die Veranlagung zur Staats- säumt wurde, Beiträge zu zahlen oder weil das Mitglied ausgesteuert ist. tun. 8. Nein, die Mitgliedschaft ist jebenfalls erloschen, weil ver groben beleidigenden Ausdrüden, die an den Revisor gerichtet waren, einkommen und Ergänzungssteuer zusammen 189. Von diesen verindirekt aber das Oberkommando treffen sollten. Der Amtssteuern 138 ein bis zwei Millionen Mart, 40 zwei bis vier Millionen anwalt beantragte gegen den bereits vorbestraften Angeklagten Mart, 5 vier bis sechs Millionen Mart, 8 fechs bis acht Millionen eine Gesamtstrafe von einem Jahr Gefängnis. Das Mart, einer 9,2 Millionen Mart und die beiden reichsten zusammen Urteil lautete auf acht Monate Gefängnis. 27 Millionen Mart.
Die gerupften Provinzialen.
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Daß es noch immer Leute giebt, die sich von Berliner Rittern des Kümmelblättchens neppen lassen, ist eigentlich erstaunlich, und doch ist es eine Tatsache, die durch eine Verhandlung vor der 5. Straffammer des Landgerichts I illustriert
wurde.
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Eingegangene Druckschriften.
Aus der Werkstatt bes Krieges. Ein Rundblick über die organi Strenge Kälte in Schweben. Wie National Tidende" aus fatorische und soziale Kriegsarbeit in Desterreich- Ungarn . Herausgegeben
meldet, herrscht in Schweden eine außerordentliche Kälte. In der Umgegend von Stocholm ist gestern das ThermoHandbuch für Heer und Flotte.( Liefer. 85.) Herausgegeben von meter auf 25 Grad Celsius unter Null und in Jemtland G. v. Alten, Generalleutnant 3. D. 2 M. Bong u. Co., Berlin W. 57. auf 53 Grad Celsius unter Null zurüdgegangen. Außer- von Kapitänleutnant B. Beyer. 1 M. J. F. Lehmann, München , Taschenbuch der Kriegsflotten 1915.( Nachtrag.) Herausgegeben bem weht noch ein heftiger Nordsturm, ber bereits vielfach Berkehrs- Dranken im Felde. Von C. Pabst. 44 S. Verlag: Schriffleitung Störungen zur Folge gehabt hat. So erleiben die Expreßzüge von der Beitung der 10. Armee", Wilna , Berhardinerstr. 2.
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