Schluß der städtischen Bureaus. Heute Freitag, den 31. Dezember, werden sämtliche städtischen Bureaus und Rassen um 1 Uhr geschlossen.
Die Stadtgemeinde hat jest wieder mit dem Verkauf von Giern begonnen. Die Eier werden nur an Lichtenberger Einwohner zum Preise von 18 Pf. pro Stüd verkauft. Mehr wie 10 Eier werden Auf die ärztliche Versorgung der Angehörigen der Kriegsteilnehmer an eine einzelne Berfon nicht abgegeben. Der Verkauf findet ſtatt: Bezieht sich eine Interpellation der sozialdemokratischen Fraktion der Freitag, den 31. Dezember, vormittags von 9 Uhr ab auf dem Stadtverordneten, die gestern der Stadtverordnetenversammlung Wochenmarkt an der Sophienstraße, und nachmittags von 3 Uhr ab übermittelt worden ist. Danach wird der Magistrat um Auskunft auf dem Wochenmarkt am Bittoriaplay. über den Stand der Verhandlungen bezüglich der ärztlichen Versorgung der Angehörigen der Kriegsteilnehmer ersucht.
Die versiegelte Tür.
Die Sucht mancher Arbeitgeber, wegen der geringsten Vergehen gleich zum letzten Mittel des Hinauswurfs des Angestellten zu greifen, fand gestern vor der 4. Kammer des Berliner Kaufmannsgerichts eine scharfe Burückweifung. Anlaß dazu gab die Klage der 17jährigen Kontoristin Frida T. gegen das Konfektionshaus Aler, Roth u. Goldschmidt wegen sofortiger Entlassung. Zu den Obliegen heiten der Klägerin, die ein Monatsgehalt von 50 M. bezog, gehörte es, die Kontrolle über die ein- und ausgehenden Personen auszuüben. Erst wenige Wochen bei der Firma in Stellung, passierte ihr bei Wahre nehmung dieser Tätigkeit das Versehen, daß sie einen von der Feuerpolizei vorgeschriebenen Notausgang benutzte und dadurch das Siegel an der Tür löste. Sie erschraf heftig und meldete unverzüglich bei der Geschäftsleitung, daß das Siegel an der Tür gelöst sei. Das gab dem Inhaber der Beklagten , G., Veranlassung, die schwersten Beschimpfungen und Beschuldigungen gegen das gänzlich eingeschüchterte junge Mädchen auszustoßen, und es zum Schluß aus dem Hause zu jagen. Als am nächsten Tage die Mutter ins Geschäft ging, um in ruhiger Weise die Angelegenheit zu schlichten, wurde sie vom Inhaber mit Büffen in den Rücken aus dem Geschäftslokal gestoßen. Vor Gericht berteidigte der Inhaber der Firma sein Vorgehen damit, daß die Klägerin einen Vertrauensposten innehatte und darum besonders achtiam fein mußte. Das besonders Schwere des Vergehens erblickt G. darin, daß Frl. T. nur meldete, das Siegel sei gelöst, und nicht sofort Hinzufügte, daß fie selber es getan habe. Ein solches Vergehen fönne nur mit fofortiger Entlassung bestraft werden. Demgegenüber betonte die Klägerin, fie wäre, als sie das zerbrochene Siegel fah, so bestürzt gewesen, daß sie nur die Worte„ Das Siegel ist gelöst" tam, habe sie ohne weiteres die eigene Unachtsamkeit zugegeben.
Soziales.
Verstoß gegen den Militärsattlertarif.
werfer- Abt. der 5. Jnf.- Div.), 17, 18, 216, 230; Reichte behelfs. mäßige Minenwerfer- Abt. der 5. Inf.- Div.
Feldfliegertruppe.
Train- Abt. Nr. 7.
Armierungs- Bataillone Nr. 17, 24, 28, 33, 37, 39, 41, 43, 65, 84, 86, 99, 110, 120, 123.
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Der Schluß der bayerischen Verlustliste Nr. 243 enthält Berichtigungen früherer Verlustlisten.
Der Schluß der sächsischen Verlustliste Nr. 240, deren Inhalt gestern mitgeteilt wurde, wird beröffentlicht.
Die württembergische Verlustliste Nr. 325 bringt VerLuste des Ers.- Inf.- Reg. Nr. 52; Inf.- Regimenter Nr. 120, 121, 124, 126; Ref.- Inf.- Regimenter Nr. 120, 247, 248; Feldart.- Reg. In Versammlungen der Militärsattler ist öfter darüber Nr. 65; 2. Res.- Pionier- Komp.; Art.- Munitions- Rol. Nr. 1; Freiw. geflagt worden, daß die Firma Heinrich Jordan, Sanitäts- Kol. Heidenheim ; Verluste durch Krankheiten; Verzeichdie eine große Lieferung von Feldflaschenriemen übernommen nis Nr. 2 der aus Rußland zurückgekehrten Austauschverwundeten, hat, an 8wischenmeister weitergibt und daß die Arbeiter, zugleich Berichtigungen der betreffenden früheren Verlustlisten; welche diese Riemen anfertigen, bedeutend weniger als den Berichtigungen früherer Verlustlisten. Tariflohn bekommen. Um einen Posten dieser Feldflaschenriemen handelte es sich in einer Klage, die am Donnerstag die Kammer 2 des Gewerbegerichts beschäftigte.
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Briefkasten der Redaktion.
Der Kläger , Sattler Ephe, hat solche Riemen für den Zwischen- Silvester und am Neujahrstag fällt die juristische meister Smith angefertigt und dafür einen Arbeitslohn von 12 Pf., Sprechstunde au 3. später nur 10 Pf. pro Stück erhalten. Der Kläger fordert vom R. G. 100. Die Reklamation ist an das Bezirkskommando 4 zu Beklagten Smith Nachzahlung von 223 M. mit der Begründung, richten. 2. 2. 100. An die evangelisch- lutherische Kirchengemeinschaft. der Tariflohn betrage 18 Pf. pro Stück, außerdem sei ein Kriegs- 3. S. 6. 1. Jhrer früheren Anfrage tönnen wir uns nicht entsinnen. zuschlag von 20 Proz. zu zahlen. Der Beklagte führte demgegen- Sit sie bei uns eingelaufen, so ist auch Beantwortung erfolgt, die Sie über aus, er selbst habe ja von der Firma Jordan nur 16 Pf. vielleicht übersehen baben, Wir würden Ihnen empfehlen, unter Bei bekommen, dieser Lohn sei ihm dann auf 14 Bf. herabgesetzt worden bringung einer Bescheinigung des Sanitätsrats Dr. H. beim Bezirksund deshalb habe er auch den Lohn des Klägers, ohne daß dieser Einspruch kommando die Befreiung von der Militärpflicht nachzusuchen unter Darlegung des Sachverhalts. 2. Jm Nahrungsmitteluntersuchungsamt, Fischerdagegen erhoben habe, um 2 Pf. gekürzt. Die Firma Jordan habe itraße 39-42. Die Untersuchung ist natürlich nicht fostenlos. 3. Mit ihm gesagt, sie sei für diesen Auftrag nicht an den Tarif gebunden dieser Frage müssen Sie sich an die Bahnverwaltung wenden. So lange und er, der Beklagte Smith, brauche den Tarif auch nicht zahlen. uns nicht nähere Mitteilungen in dieser Sache unterbreitet werden, können Er solle mit seinen Arbeitern einen Lohn vereinbaren, wobei er mir uns unmöglich damit beschäftigen. 4. Am Portal V des Reichstages zurechtkomme. Der Vorsitzende, Justizrat Martuie, beim Staftellan, mehrere Tage zuvor. Tornow 1884. 1. Die Unterhielt dem Beklagten vor, daß bei Militärarbeiten die Tariflöhne füzung der Mütter der zum Heeresdienst eingezogenen Söhne beträgt bezahlt werden müssen. Der Beklagte sagte dagegen: monatlich. 2. Die Gemeinde, in der die Schwiegermutter ihren Wohnsitz einschließlich eines fommunalen Zuschlages von 100 Broz. nur 15 Mart im ersten Moment herausbringen konnte. Als sie wieder zu sich babers in den Marten bestimmt, Das sei ja neuerdings durch Erlaß des Oberbefehls- bat, zahlt jedenfalls feinen fommunalen Zuschlag zur staatlichen Unteraber dieser Erlaß habe stüßung, deshalb beträgt der Unterstüßungsjah nur 7,50 M. monatlich Das Kaufmannsgericht hielt die fofortige Entlassung der Klä- doch keine rüdwirkende Kraft. Der Vorsitzende entgegnete:( nicht 7 M., wie Sie angaben), G. P. 100. Ja.-A. 2. 777. gerin nicht für begründet. Diese Auffassung begründete es wie Abgesehen von dem Erlaß des Oberbefehlshabers find die Militär- 1. Sie können jetzt schon Antrag auf Militärinvalidenrente stellen. 2. Da folgt: Wenn man einen Vertrauensposten einem siebzehnjährigen lieferanten schon durch ihren Lieferungsvertrag mit den Bekleidungs - Sie wahrscheinlich nicht zu zwei Dritteln erwerbsunfähig erachtet sind, 23. 18. Nein. Mädchen einräume und dies Vertrauen mit 50 M. Monatsgehalt entsämtern verpflichtet, die von den Bekleidungsämtern vorgeschriebenen haben Sie feinen Anspruch auf Invalidenrente. A. W. 3. Sie müßten sich mit einer Eingabe an den preußischen lohne, so müsse man auch damit rechnen, daß dem jungen Mädchen Löhne zu zahlen. Im vorliegenden Falle würde diese Verpflichtung Juſtizminiſter wenden. 3. P. 1. und 2. Anleitung zu einem solchen auch mal ein Versehen unterlaufe. Für das Versehen verdiente Klägerin wohl der Firma Jordan obliegen. Testament erhalten Sie bei uns in der Sprechstunde. 3. Da die Bedürf eine ernstliche Rüge, aber nicht den sofortigen Hinauswurf. Abgesehen Dem Rat des Gerichts entsprechend, zog der Kläger die Klage tigkeit in diesem Falle wahrscheinlich verneint wird, erhält die Frau keine vom rechtlichen und rein menschlichen Standpunkte, müsse man auch gegen den Zwischenmeister zurüd, um sie gegen die Firma Jordan, Unterstützung. 4. Ja. M. P. 31. Der Dienstvertrag ist mit dem bom taufmännischen Standpunkt zu diesem Ergebnis kommen. Wohin eventuell bei der Schlichtungskommission zu erheben. 31. Dezember erloschen. Sie fann also an diesem Tage abends zichen. A. O. 1900. 1. Das fommt auf das Urteil an, aber mit dem 16. Lebensjahr wird jedenfalls die Verpflichtung zur Zahlung für Sie auf hören. Sie werden aber noch die rückständigen Alimente zu zahlen haben. 2. In 30 Jahren. 3. Mit dem 21. Lebensjahr. E. B. 1. 1. Nein.
sollte es, besonders in der jetzigen schweren Zeit, führen, wenn jeder Prinzipal bei dem kleinsten Versehen gleich mit der ultima ratio kommen und ein junges Mädchen ohne weiteres auf die Straße setzen wollte. Das müsse immer der letzte Behelf bleiben, wenn alle anderen Mittel, wie Verwarnungen usw. versagen. dieser Auffassung seien.
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Der
Aus aller Welt.
Borsigende hob ausdrücklich hervor, daß auch die Prinzipalsbeifizer bei Chemnitz vernichtete ein Großfeuer das Hauptgebäude der Brandkatastrophe in einer sächsischen Fabrik. In Limbach
Der Vorwurf des ,, Soldatenkollers".
Als unentwegte Soldatenfreundinnen zeigten sich gestern die Schwestern Lisbeth und Anna Z. vor der 3. Kammer des Berliner Kaufmannsgerichts. Die beiden Mädchen waren als galizische Flüchtlinge nach Berlin gekommen und fanden in einem Bazenhofer Ausschant des Gastwirts Meier Stellung. Bei Verabreichung des Bieres wollte der Inhaber beobachtet haben, daß die Mädchen den im Lokale verkehrenden Soldaten ihre Gunst mehr zuwandten, als dies mit den Geschäftsinteressen sich vereinen ließ. Bei den Kriegern kam es den Mädchen offenbar mehr aufs „ Schenken" als aufs„ Schänken" dem wirt die an. Als Freigebigkeit der Schwestern auf seine Kosten zu toll wurde, machte er seinem Herzen in den Worten Luft: Ihr habt ja beide den Soldatentoller." Die Beweisaufnahme ergab, daß hier die Soldatenfreundschaft in der Tat„ kein leerer Wahn" war. Der geldliche Ertrag des Ausschants war bei den Schwestern rapide zurückgegangen, und ein Stammgast befundete, daß er„ bei Anna immer Freibier gehabt habe". Bei dieser Sachlage billigte das Gericht den beiden Mädchen nur das verdiente Gehalt bis zum Tage in Höhe von 47 M. zu, die der Beklagte sofort zahlte. Die Schwestern erklärten freudig, auch diese Summe sofort in Liebesgaben für ihre Soldaten" anlegen zu wollen. So fand der Soldatenkoller" schließlich eine glüdliche Lösung.
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Ein mutmaßlicher Kindesmord beschäftigt die Kriminalpolizei.
Fabrik von Hermann Robert Müller, Bleicherei und Färberei, die 300 Arbeiter beschäftigte. Mehrere Arbeiter sind bei dem Brand durch Herabspringen schwer berlebt worden.
Ein Orkan über New York . Der„ New York Herald " meldet: Ein Orkan, der eine Stundengeschwindigkeit von 80 Meilen erreichte, wütete über New York und richtete großen Schaden an. Die Telegraphendrähte in der Umgebung wurden abgerissen; die Berbindungen mit dem Westen und Neu- England sind unterbrochen. Acht Personen wurden getötet. In New York ereigneten sich infolge des Sturmes zahlreiche Unfälle. Typhusepidemien in Mexiko . Schweizer Blättern zufolge melden Madrider Zeitungen, daß in Merito der Typhus furchtbar wüte. 30000 Personen der ärmeren Volkslassen sind bereits gestorben. Es fehlen ausländische Aerzte.
Blitschlag in eine Kirche. In Birnbaum bei Podgrad in strien schlug während des Frühgottesdienstes ein Blik in die dortige Pfarrkirche ein. Durch den Blikschlag wurden 50 Per fonen betäubt, von denen die meisten Brandwunden erlitten.
Ein langwieriger Prozeß. Die Stadt Szeged hatte gegen die markgräfliche Familie Pallavicini im Jahre 1688 einen Prozeß wegen eines 38 Joch großen Grundbefizes in der Gemeinde Tape eingeleitet. Jest nach beinahe 228 Jahren Szeged hat den Prozeß verloren.
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B. A. 43. 1. Sie fönnen
2. und 3. Ja. 4. Jhre Selbsteinschätzung ericheint uns für Sie vorteilhafter. M. T. 92. Der Lohn muß Ihnen für die versäumte Zeit ge weise des Weiſters zunächst an den Chef. zahlt werden. Wenden Sie sich doch wegen der eigenmächtigen Handlungswegen Körperverletzung durch den Staatsanwalt angeklagt und verurteilt werden und müssen dann die aus dem Strafverfahren entstehenden Kosten zahlen. 2. Der Tierbalter, also die Frau K., ist zum Schadenerfaz verpflichtet. Dieser Schadenersatz muß in einem besonderen Brivatklageverfahren geltend gemacht werden. Die Kosten für dieses Verfahren trägt natürlich Frau N. 3. Ja, soweit Piandobjekte vorhanden sind. K. M. 7. Wir halten eine Klage beim Kaufmannsgericht nach wie vor für aussichtsvoll. E. S. 166. Die Rente richtet sich nach der Zahl verspätete Zustellung der Kündigung fann in diesem Falle der Wirt nicht der geklebten Marken und nach der Lohnklaffe. G. O. 40. 1. Für die verantwortlich gemacht werden. Wenn der Brief Ihnen am 28. nicht zugestellt werden konnte, da Sie nicht anwesend waren, so ist dennoch die Kündigung zu recht erfolgt. Sie müssen also ziehen. 2. Der Erfolg erscheint uns zweitelbajt. Sie könnten aber immerhin einen Berjuch machen. des Transportarbeiterverbandes. Engelufer 14/15. Sch. 75. 1. und 2. Ja. 3. Nein. P. H. 23. An den Nachweis wenden Sie sich an die Preßfommission der betreffenden Zeitung mit der Verpflichtung. Adresse der letzteren, aber mit der Aufschrift: Breßkommission. auch an den Verein Arbeiterpresse, au adreffieren
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Oder
Wetteraussichten für das mittlere Norddeutschland bis Sonnabend mittag. Jim östlichen Küstengebiete zeitweise aufklarend, Temperaturen etwas unter dem Gefrierpunkte; in den anderen Gegenden vorherrschend wolkig und vielfach geringe Niederschläge; Temperaturen wenig über Null.
An der„ Bierundfechzig- Pfeilerbrüde" fand man geſtern ein Batet wurde der Prozeß in allerletter Instanz entschieden. Die Kranken- und Sterbekasse der Bauarbeiter
aus grauem Backpapier, das mit einem Bindfaden fest verschnürt war und die Leiche eines neugeborenen Mädchens enthielt. D6 das Kind eines gewaltsamen Todes gestorben ist, ließ sich durch die vorläufige Besichtigung nicht feststellen. Die Leiche wurde deshalb zu genauer Untersuchung beschlagnahmt.
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Aus den Gemeinden.
Verlustlisten.
Stadt
Dem Berliner Aquarium ist von der Fischgroßhandlung Wilhelm Die Verlustliste Nr. 417 der preußischen Armee entStreng in Wollin in Pommern ein gefledter Aal zum Gehält Verlust folgender Truppen: schent gemacht worden, eine Farbabänderung, die bei unserem Infanterie usw.: Garde: Garde- Gren.- Regimenter Elisabeth Flußaal gelegentlich vorkommt. Ferner ist die Süßwasserabteilung und Augusta( beide s. Res.- Inf.- Reg. Nr. 21). Gren.- bzw. Inf. aus der gleichen Duelle um einige große Alande, sowie um Fluß- bzw. Füs.- Regimenter Nr. 11 bis einschl. 17, 20, 22, 23, 25, 33, neunaugen und Schlammbeißer bereichert worden. Die Flußneuns augen sind nicht leicht zu entdecken, da sie am Tage gewöhnlich der 5. Inf.- Div.), 55( s. Res.- Inf.- Reg. Nr. 16), 57, 61( 1: Rej.34, 35, 38, 40, 43, 49, 52( f. Leichte befehlsm. Minenwerfer- Abt. zwischen dem Wurzelwert ihres Behälters festgesaugt, unbeweglich Inf.- Reg. Nr. 21), 62 bis einschl. 65, 67, 70, 74, 75( s. Res.- Inf. hängen und sich kaum von ihrer Umgebung abheben. Reg. Nr. 21), 76, 78, 79, 83, 85, 92, 93, 95, 96, 97, 111 bis einschl. 117, 129, 131, 137, 138, 140, 142, 144, 145, 146, 148 bis einschl. 153, 155 bis einschl. 158, 161, 162( s. auch Ref.- Inf.- Reg. Nr. 21), 166, 167( 1. Ref.- Inf.- Reg. Nr. 21), 170, 173, 174, 193, 332, 336, 381( f. Feftungs- Maschinengew.- Abt. Nr. 13( Gouv. Posen). Res.Inf.- Regimenter Nr. 12, 13, 15 bis einschl. 18, 20 bis einschl. 24, 26, 32, 38, 51, 59, 60, 61, 65, 68, 69, 72, 76, 77, 79 bis einschl. 82, 93, 94, 98, 109, 111, 116, 118, 203, 205, 220, 221, 223, 226, 228, 230, 232, 234, 237, 238, 249, 250, 253, 254, 257, 259, 260, 263, 12, 13, 15 bis einschl. 20, 22, 23, 24, 51, 53, 57, 60, 71, 75, 81, 83, 84, 109. Bandst.- Inf.- Regimenter Nr. 7, 9, 11, 23. JägerBat. Nr. 3; Ref.- Bataillone Nr. 3 und 4. Ref.- Radfahrer- Komp. Nr. 81; Feftungs- Radfahrer- Komp. Neubreisach. Feld- Maschinengewehr- Züge Nr. 163( f. Landw.- Inf.- Reg. Nr. 83), 203( 5. Landw.Inf.- Reg. Nr. 75); Festungs- Maschinengew.- Abteilungen Nr. 13 ( Goup. Bosen) und Feste Obergentringen.
Anmeldung zur Rekrutierungs- Stammrolle. Diejenigen Charlottenburger Einwohner, die im Jahre 1896 geboren find, bei der Landsturmmusterung 1915 aber für untauglich erklärt, auf Reflamation zurückgestellt oder nicht eingezogen worden sind, ferner diejenigen, die dieses Alter bereits überschritten, 272. Landw.- Inf.- Regimenter Nr. 4( f. Res.- Inf.- Reg. Nr. 21), aber sich noch nicht bei einer Ersazbehörde zur Musterung gestellt, oder noch keine endgültige Entscheidung erhalten haben, müssen fich zur Aufnahme in die Rekrutierungs- Stammrolle in der Zeit vom 2. bis 15. Januar 1916 bei den fönigl. Polizeileutnants ihres Reviers persönlich melden.
In Spandau müssen sich die obenerwähnten Militärpflichtigen zur Aufnahme in die Stammrolle an den Wochentagen in der Zeit bom 2. bis 15. Januar 1916 im Zimmer 257 des dortigen RatHauses von 8 Uhr vormittags bis 12, Uhr nachmittags persön Iich melden.
Kavallerie: Husaren Nr. 2; Dragoner Nr. 5 und 18. 1. Landft.Eskadr. des 1. Armeekorps.
Felbartillerie: Regimenter Nr. 2, 3, 15, 18, 19, 21, 25, 26, 33, 39, 43, 44, 45, 50, 52, 53, 61, 63, 66, 67, 73, 81, 95, 111; Ref.Regimenter Nr. 6, 7, 18, 19, 20, 44, 50, 60; Landw.- Reg. Nr. 9.
Verkauf von Reis und Hülsenfrüchten in Neukölln . Der Magistrat macht bekannt, daß Reis und Hülsenfrüchte noch bei verschiedenen Kleinhändlern zu haben sind und gegen Vorzeigung der Brotkarte der 44. Woche entnommen werden können. Diejenigen Vorräte, welche noch nach dem 5. Januar vorbanden sind, können I. Nr. 8, I. Nr. 9, I. Nr. 10, I. und II. Nr. 11, I. Nr. 17, I. Nr. 27, auch ohne Vorzeigung der Brottfarte an Neuköllner Einwohner verfauft werden. Die festgesetzten Preise: für Bohnen pro Pfund 55, für grüne Erbien 50, für Reis 55, 50 und 40 Bf. dürfen jedoch nicht überschritten werden.
Pioniere: I. und III. Garde- Bat. Ers.- Bat. des GardePionier- Bat. Pionier- Versuchs- Komp. Regimenter Nr. 20, 23, 24, 25; Bataillone: I. Nr. 2, II. Nr. 4, I. und II. Nr. 5, I. Nr. 7, I. Nr. 28; Ref.- Bat. Nr. 33; Ers.- Bat. des Pionier- Bat. Nr. 16. Pionier- Komp. Nr. 233; Res.- Kompagnien Nr. 48, 76, 91; 2. Landw.Komp. des 3. Armeekorps. Minenwerfer- Kompagnien Nr. 5( siehe auch Minenwerfer- Komp. Nr. 17 und Leichte behelfsm. Minen
Berlin( Zuschußkasse).
Sonntag, den 30. Januar 1916, vormittags 10 Uhr, bei Wilke, Sebastianstraße 39:
Ordentliche General- Versammlung
Tagesordnung:
und 3 Ersaßmänner. Wahl des Aufsichtsrates und der Ersaymänner. Wahl der Vierteltassierer.
1. Jahresbericht des Kassierers, des Vorstandes und des Aufsichtsrates. 2. Ersazwahl des Vorstandes: 1 Borsigenden, 2 Staffierer, 1 Beifizer 38/ 1*
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3. Innere Kassenangelegenheiten. Die Versammlung wird pünktlich eröffnet. Ohne Mitgliedsbuch fein Zutritt. Vollzähliges Erscheinen erwartet Der Vorstand. H. Metzke Keine Ziehungsverlegung. Unwiderruflich
Ziehung schon 11. und 12. Januar
Altonaer Lotterie
7369 Gewinne( 200 000 Lose) im Werte von Mark
125000
Hauptgewinne
Mark
33888
251
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