Einzelbild herunterladen
 
Spitzbuben selbst festgenommen. Frauen nehmen eS also ernst mit ihrem Amt und tun ihre Schuldigkeit. Jetzt fehlt nur noch der weibliche Schutzmann oder bester die Schütz frau.__ Laubeneinbrecher. Auf dem Gelände der Stadt Berlin   in Treptow   haben Ein- brecher ihr Unwesen getrieben. Ganze Fronten, speziell am so- genannten Mittelweg, wurden erbrochen und alles, was Wert halte, darunter auch lebende Kaninchen und diverses Geflügel, gestohlen und die Lauben an verschiedenen Stellen nach Einbrechermanier ver- unreinigt. Nach den zahlreichen Einbrüchen zu schliefen, haben die Diebe zu dieser Arbeit mehrere Tage gebraucht. Als die betreffenden Laubenkolonisten an den beiden Feiertagen ihre Lauben aufsuchten, um nach dem Viehwerk zu sehen, fanden sie alles erbrochen und durcheinandergewühlt vor.__ Verhaftet worden sind vier Personen, die bei einem bei der Echankwirtsfrau Jsberner in der Rölckestrahe in Weißensee began- genen Einbruch 2600 M. stahlen. Als Einbrecher wurde ein 31 Jahre alter.Arbeiter"' Haase ermittelt, während drei junge Burschen Schmiere standen. Karl Lugscheidcr, ein eifriger Parteigenosse, ist am 81. Dezember in Neukölln gestorben. Der Verstorbene gehörte zu denjenigen Ge- nassen, die nur der Partei lebten und ihr alles gaben. Seine Haupt- tätigkeit entfaltete er im 6. Wahlkreise, wo er viele Jahre ununter- brachen in der Nosenthaler Vorstadt wirkte. Später zog unser Freund nach Neukölln, wo ihn ein schweres Nervenleiden hinderte, in der gewohnten Weise seine Pflicht zu erfüllen. Das bat ihn bitter geschmerzt. Karl Lugscheidcr, so still und eifrig er für die Sache wirkte, wird von denen, die ihn kannten, nicht vergesten werden. Gefunden wurde bei der Weihnachtsfeier des Gesangvereins .Thpographia" ein Paar Damenhandschuhe. Abzuholen in unserer Redaktion.
Ms öen Gemeinden. Milchversorgung in Steukölln. Die Stadt Neukölln hat behufs Sicherstellung der für Kinder und sonstige pflegebedürftige Personen erforderlichen Milchnahrung Maßnahmen getroffen, die eine zweckmäßige und gerechte Verteilung der zur Verfügung stehenden Mnchmengen gewährleisten. Wegen der insbesondere bei den Kleinhändlern herrschenden Milchknappheit ist mit der Großmeierei Schmidt Söhne seitens des Magistrats ein Ab- kommen dahin getroffen worden, daß bei Ueberweisung der auf den städtischen Gütern Neuköllns gewonnenen Milchmengen die Firma verpflichtet ist, an anspruchsberechtigte Personen(Inhaber von Milch- karten) Milch zum Preise von 28 Pf. je Liter zu verkaufen. Um den Milchvertrag noch in weitgehendstem Maße zu erhöhen, sind jetzt auf dem städtischen Gute in Boddinsfelde 13 Kühe neu eingestellt worden. Der gegenwärtige Viehbestand soll aber in Kürze noch um weitere 8 Milchkühe ergänzt werden.
Kunstabend der Stadtgemeinde Neukölln. Freitag, den 7. Januar 1916, abends Uhr, veranstaltet die Stadtgemeinde Neukölln in der Aula der Realschule Boddinstr. 34/11, im Rahmen der volkstümlichen Vorträge einen Lieder- und Arien- Abend mit der königlichen Hofopernsängerin Barbara Miekley-Kemp, unter Mitwirkung von Professor Mayer-Mahr. Frau Miekley-Kemp bringt neben Werken von Brahms  , Schubert, Schumann, Grieg   u. a. die Arie der Elisabeth aus der OperTannhäuser  " von R. Wagner  zu Gehör, während Herr Profestor Mayer-Mahr Werke von Chopin  und Grieg vortrogen wird. Eintrittskarten zu 50 Pf. für Saal­plätze und zu 30 Pf. für Balkonplätze sind in den.Vorwärts"- fpeditionen Neckarstraße 3 und Siegfriedstraße 27, sowie an der Abend- lasse erhältlich._ Kriegszuschlag auf Elektrizität in Weistensee. Die letzte Gemeindevertretersitzung hatte die ElektrizitätS« kommission und Finanzkommission beauftragt, einen Zuschlag zu den Tarifpreisen auf elektrische Kraft und Licht festzusetzen. Die un- gemein gestiegenen Preise der Rohprodukte, insbesondere Kohlen, Oele usw.. sowie auch die etwas erhöhten Lohnsätze haben trotz ge- fteigerter Produktion an Elektrizität bisher eine Unterbilanz gezeitigt. So sollen die Produktionskosten von 3 500 600 Kilowatt, die früher 140 000 M. betragen haben, jetzt die Summe von 200 000 M. kosten. Es wurde daher beschlossen auf die bestehenden Tarifsätze einen Kriegszuschlag von 20 Proz. zu erheben, so daß für einen Kilowatt Kraft anstatt 10 Pf. jetzt 12 Pf. und für Licht anstatt 30 Pf. jetzt 36 Pf. erhoben werden. Die Erhöhung ist m« dem 1. Januar 1916 in Kraft getreten und hat Gültigkeit für die Dauer des Krieges. Ausgenommen von der Erhöhung ist die Treppenbeleuchtung, um den Hauswirten nicht noch neue Lasten aufzuerlegen.
Soziales. Künstlerin und GefchäftSmauu. Eine Kunstmalerin, Frau Dr. Ullmann, war durch widrige Verhältnisse gezwungen, einen regelmäßigen, wenn auch sehr bescheidenen Broterwerb zu suchen. Durch den Nationalen Frauendienst, an den sie sich wandte, wurde sie auf ein Inserat der Damenmodenfirma Leo Cohn in der Link- st r a ß e aufmerksam gemacht, welche eine Modezeichnerin suchte. Frau Dr. Ullmann bewarb sich persönlich bei Cohn um diese Stellung. Ob bei dieser Unterredung ein Arbeits- Verhältnis zustande gekommen ist, aus dem Frau Dr. Ullmann Lohn- oder Gehaltsansprüche herleiten kann, war der Gegen- stand eines Rechtsstreits, der nach mehreren früheren Ter- minen gestern vor der Kammer 1 des Gewerbegerichts ent- schieden wurde. Nack Angabe der Klägerin hat sie dem Beklagten Cohn bei ihrer Bewerbung Zeichnungen vorgelegt, die ihm so gut gefielen, daß er sie gegen einen Wochenlohn von 18 Mark bei läglich fünfstündiger Arbeitszeit engagierte; allerdings mit dem Bemerken, sie bedürfe für Modezeichnungen noch einiger Uebung, die sie sich bei ihrer Be- gabung leicht aneignen würde. Der Beklagte Cohn bestritt da« gegen, die Klägerin fest angestellt zu haben. Er sagte, er habe ihr nur in Aussichl gestellt, daß sie 60 Pf. die Stunde, also 18 M. die Woche verdienen könnte, wenn sie sich erst als Modezeichnerin eingearbeitet habe. Die Klägerin hat tatsächlich eine Woche in der Werkstatt des Beklagten auf Probe gearbeitet und mehrer« Zeich- nungen geliefert, die ihrer Angabe nach den Beifall des Beklagten gefunden haben und von ihm auch geschäftlich verwertet worden find. Vor Gericht bezeichnete der Beklagte die Zeichnungen als minderwertig und nicht verwendungsfähig. Zahlen wollte er jeden- falls nicht an die Klägerin, welche einen Wochenlohn von 18 M. fordert, sowie 10 M., die sie mit Mcksicht auf ihr vermeintliches Engagement für einen Spezialkursus im Modezeichnen aus- gegeben hat. Die Behauptungen der Parteien standen sich schroff gegenüber. Die Vernehmung der einzigen Zeugin, die der Unterredung, welche zum Engagement geführt haben soll, beiwohnte, brachte auch keine Klärung der Sachlage. Der Vorsitzende. Magistratsrat Dr. Leo, riet deshalb zum Vergleich. Er wandte sich an den Beklagten mit den Worten:Ich begreife nicht, Herr Cohn, warum Sie diese Kleinigkeit nicht zahlen wollen. Die Klägerin, eine durch Schicksalsschläge schwer nervenleidend gewordene Frau mag sich hin- sichllich des Inhalt? ihrer Unterredung mit Ihnen vielleicht irren, aber gearbeitet hat die Dame doch für Sie." Aber der Beklagte wollt« sich auf kemen Vergleich einlasten. Luch alle weiteren
eindringlicheren Vorhaltungen wirkten nicht auf den Beklagten. Erst,' nachdem er auf seine Frage erfahren halte, er würde auch nach einem für ihn günstigen Urteil die Kosten zu tragen haben, falls bei der Klägerin nichts zu holen sein sollte, war der Beklagte zum Vergleich bereit. Er erbot sich, 10 M., und als das abgelehnt wurde, 15 M. zu zahlen. Das lehnte die Klägerin ab. Nun wandte sich der Vorsitzende an diese: Das höchstes was ihr durch Urteil zugesprochen werden könnte, würden 18 M. sein, denn von der Erstattung der 10 M. für den Kursus könne keine Rede sein. Die Klägerin solle doch nicht an der Differenz von 3 M. den Ver- gleich scheitern lasten. Die Klägerin erklärte jedoch, es handele sich für sie nicht um eine Geld-, sondern um eine Rechtsfrage.   Jetzt erbot sich der Beklagte, 18 M. zu zahlen. Auch das lehnte die Klägerin hartnäckig ab. Das Gericht verurteilte nunmehr den Beklagten auf Grund seines Anerkenntnisses, 18 M. an die Klägerin zu zahlen, und legte der Klägerin die Kosten des Rechts st reits auf, weil sie den kostenlosen Vergleich, bei dem sie die gleiche Summe erhalten hätte, abgelehnt hatte. Baubuden, die ihren Zweck nicht erfüllen. Ein Steinsetzer, der bei der Firma Glück u. Straßburg   am Unter- grundbahnbau in der Friedrichstratze gearbeitet hatte, klagte beim JnnungsschiedSgericht auf 18 M. Schadenersatz für ein Paar Stiefeln und einen Hammer. Diese Gegenstände waren von der Arbeitsstelle verschwunden, als der Kläger   die Mittagspause in einem Schank- lokal zubrachte. Das Jnnungsschiedsgericht wies den Kläger ab, weil ihm die Möglichkeit geboten war, seine Sachen in einer Bau- bude oder in einem verschließbaren Kasten unterzubringen. Diese Möglichkeit besteht wie sich aus der Verhandlung er- gab eigentlich nur in der Theorie. Auf der ganzen langen Arbeitsstrecke gibt es nur zwei Baubuden. Die eine steht am Oranienburger Tor, die andere an der Jägerstratze. Die Aufstellung weiterer Buden gestattet die Polizei nicht. Außerdem steht Unter den Linden   ein Werkzeugkasten. Den Schlüstel zu diesen Gelassen hat der Polier, der also auf der ausgedehnten Arbeitsstelle immer erst gesucht werden müßte, wenn ein Arbeiter Gegenstände unter Verschluß verwahren oder sie wieder aus dem Verschluß entnehmen wollte. Das würde umständlich und zeitraubend sein. vielleicht auch nicht gern gesehen werden, und so erklärt es sich, daß die Arbeiter es riskieren, ihnen gehörende Sachen während der Pausen auf dem Arbeitsplatz liegen zu lassen. Nötig haben sie das ja nicht, denn die Baubuden stehen ihnen zur Verfügung. Wenn auch die praktische Möglichkeit zur Benutzung derselben nicht immer gegeben sein mag, so kann sich doch der Unternehmer durch Berufung auf das Vorhandensein von zwei Buden und die polizeiliche Be- Hinderung am Aufstellen weiterer Buden vor Schadenersatzansprüchen sichern._ Der Ton läßt vor Gericht sich nicht stellen. Ein Kellner klagte beim Gewerbegericht gegen das Viktoria-Cass auf Entschädigung wegen kündigungsloser Entlassung. Diese be- gründete der Beklagte damit, daß sich der Kläger   gegen Gäste un« höflich benommen habe. Dieselben hätten sich beim Geschäftsführer beschwert und das Lokal verlassen. Die Kammer 6 unter Vorsitz des Magistratsrats Schultz verurteilte den Beklagten zur Bezahlung der Kündigungszeit mit der Begründung: In einem erstklassigen Restaurant wie das Viktoria-Cass dürfe sich ein Kellner den Gästen gegenüber natürlich nicht alles mögliche erlauben. Aber die ganz allgemeine Angabe, er sei unhöflich gewesen, genüge nicht, um die kündigungslose Entlastung zu rechtfertigen. Wenn bewiesen wäre, daß der Kellner die Gäste beschimpft oder sonstwie gröblich beleidigt hat, könnte erwogen werden, ob die sofortige Entlastung berechtigt war. Ein derartiger Beweis ist aber nicht geführt wordem_ Arbeitsverweigeruug in der Arbeitspause. Ein im Linden-Restaurant beschäftigt gewesener Hausdiener, der ohne Kündigung entlasten war, forderte durch Klage beim Gewerbe- gericht Bezahlung der Kündigungszeit. Die Entlassung wurde damit begründet, daß der Kläger   sich geweigert habe, eine Arbeit auszu« führen, welche die Frau des Direktors von ihm verlangte. Der Kläger   erklärre, diese Arbeit sei in der Arbeitspause von ihm verlangt worden. Da habe er ein Recht gehabt, sie zu verweigern. Festgestellt wurde, daß der Kläger  , der in der Küche als Messerputzer tätig war, eine Arbeitszeit hatte, die um 9 Uhr morgens begann, um 12 Uhr nachts endete und durch eine Pause von 4 6 Uhr unter­brochen wurde. Am siaglichen Tage ist der Kläger   wegen eines gerichtlichen Termins erst um 1 Uhr mittags zur Arbeit gekommen. Deshalb nahm der Küchenchef an, der Kläger   würde an jenem Tage keine Pause machen. Ausdrücklich verlangt wurde es aber nicht. Der Kläger   hielt sich deshalb für berechtigt, die Arbeit in der Pause zu verweigern. Er wäre jedenfalls auch vor Gericht mit dieser An- ficht durchgedrungen, wenn nicht der Beklagte es vorgezogen hätte, sich mit dem Kläger zu einigen.
Gerichtszeitung. Das Rügerecht einer Firma. Eine recht weitgehende Ausdehnung des Rügerechts einer Firma erfuhr gestern eine berechtigte Abweisung seitens der ersten Strafkammer des Landgerichts H. Der bei der Betonbau-Aktiengesellschaft Rauten« berg u. Co. angestellt gewesen« Diplomingenieur Theodor Paulinus hatte den Direktor dieser Gesellschaft, Baron Paul van Jttersum, wegen Beleidigung verklagt. Das Schöffen« gericht hatte den Angeklagten zu 100 Mark Geld- strafe eventuell 20 Tagen Gefängnis auf Grund des folgenden Tatbestandes verurteilt: Eine Firma Böhm in Gotha   hatte die Firma Rautenberg verklagt auf Zahlung für gelieferte Waren und Arbeiten und hatte sich dabei auf einen Ver« gleich gestützt, den nicht der Privatkläger, sondern ein anderer An- gestellter abgeschlossen hatte. In diesem Prozeß wurde der jetzige Privatkläger als Zeuge vernommen und erstattete wahrheitsgemäß seine Aussage eidlich. Mit dieser Aussage war die Firma Rauten- berg u. Co. gar nicht zusiieden. Denn Herr Paulinus erhielt eines Tages einen mit dem Namen des Direktors v. Jttersum unter- zeichneten Brief stark beleidigenden Inhalts. Es heißt darin u. a.: es sei unglaublich, daß ein Ingenieur sich zu einer derartigen Aus- sage versteigen konnte"; dann wird dem Privatkläger vorgeworfen, daß er von.Eindrücken"gefaselt" habe und daß seine Aussage klipp und klar den Eindruck mache, als wenn er sich recht bemühte, zugunsten des Böhm auszusagen. Ferner hieß eS in dem Briefe:Wir haben schon viel mit unserem Personal erlebt, ein derartiger Unfug ist uns aber noch nicht vor« gekommen." Schließlich wurde dem Adrestaten aufgegeben, um- gehend mitzuteilen, was er Positives Wiste, damit dem Gericht positives Wissen zur Verfügung gestellt werden könne. In der gestrigen Verhandlung vor der Berufungskammer vertrat Rechts- anwalt K o ch a n n den merkwürdigen Standpunkt, daß der An- geklagte wohl berechtigt gewesen sei, dem Privatkläger, der sein Angestellter gewesen, Vorhaltungen zu machen und Tadel auszusprechen in einer der Sachlage nach seiner Meinung entsprechenden Schärfe. Sowohl die Anwendung der Aus- drückeFaselei" undUnfug" liege ebenso in den Grenzen des dem Arbeitgeber zweifellos zustehenden RügerechtS, wie der übrige In- halt des Briefes. Dem Angeklagten stehe daher der Schutz des ß 193 St. G. B. zur Seite. Demgegenüber bestritt Rechtsanwalt Dr. Halpert entschieden, daß der Angeklagte überhaupt be- rechtigt war, dem Privatkläger wegen seiner Aussage Vor- Haltungen zu machen. Wenn ein Arbeitgeber auch ein Rüge- recht in bezug auf die d i e n st l i ch e n Obliegenheiten eines An- gestellten habe, so fehle ihm ein solches Recht doch ganz und gar in bezug auf eine eidliche Zeugen aussage eines Angestellten. In dem ganzen Briefe liege doch die Zumutung, daß der Privatkläger seine eidliche Aussage zugunsten seiner Firma ändern solle, auf daß
er nochmals vernommen werde, um dan»,. der Wahrheit zuwider. seine. MßV�Ä��De�Krtes ent- harte auch den' Hastus:Wir wünschen Ihnen für Ihr späteres Leben auch recht viel Glück" und auch dieser Passus lasse nur die Deutung zu, daß eine Pression auf einen abhängigen und um seine Stellung besorgten Angestellten ausgeübt werden sollte. Die Strafe sei viel zu gering, doch habe der Privat- iläger seinerseits keine Berufung eingelegt, weil er den Kriegszeilen Rechnung tragen wollte. Das Gericht hielt den Schutz des Z 193 nicht für gegeben, da die ganze Form des Briefes die be- leidigende Absicht ergebe. Die Berufung wurde daher ver« warfen, da keinerlei Anlaß vorliege, die Strafe zu ermäßigen.
Ms aller Welt. Zeitungsleseu eine Pflicht k Zwei Mitglieder einer Gemeinde in der Umgegend von Osna- brück find kürzlich, weil sie entgegen der verfügten Beschlagnahme einige Pfund Schafwolle verkauft hatten, zu einem Tag Ge- f ä n g n i s verurteilt worden. Zu ihrer Verteidigung gaben sie an, die Verordnung wäre ihnen unbekannt geblieben, da sie in der Gemeinde nicht in der üblichen Weise bekannt gemacht worden war, und Zeitungen lesen sie nicht. Das Gericht glaubte ihnen zwar, erklärte aber:Wer jetzt keine Zeitungen lie st, handelt fahrlässig und kann sich bei Kriegsverordnungen auf Unkenntnis, die ihn sonst straffrei machen würde, nicht be« rufen."_ Berliner   Einbrecher in Sachsen  . Seit Anfang Dezember hat eine Einbrecherbande, die aus vier Mann besteht und mit größter Wahrscheinlichkeit aus Berlin   stammt, in der Umgegend von Dresden   mehrere Einbruchsdiebstähle verüb:, bei denen ihnen als Beute mehrere tausend Mark in bar und in Wertpapieren in die Hände fielen. In der Nackt zum 29. Dezember drangen sie auch in die Verkaufsstelle des Konsumvereins von Weinböhla  , einer Ortschaft an der Eisenbahnstrecke Berlin   Dresden  , ein. Hier erbeuteten sie sechs Zins- scheine der zweiten Deutschen   Kriegsanleihe über je 1000 Mark. lautend auf den Zinsbewag von 25 Mark und mit den fortlaufenden Nummern 2 517 537 2 517 542 ver­sehen, ferner drei Pakete mit je 50 Zwanzigmarischeinen, ein Paket mit 100 Fünfmarkscheinen, vier Pakete mit je 50 Zweimarkscheinen und vier Geldsäcke mit Gold« und Silbergeld. Außerdem nahmen sie noch mit neun weiße wollene Bettücher, einige Paketchen Jgeha- Schokolade, zwei dunkelbraune Spazierstöcke mit Namrhakengriff ohne Metallbefchlag, einen schwarzen Herrenschirm mit dunklem astigen Haiengriff, einen schwarzen Herrenschirm mit hellem glatten Haken- griff und einen schwarzen Damenschirm mit feingerieftem schwarzen Holzgriff.- Zwei von den vier verdächtigen Männern, deren Benehmen rn den betreffenden Ortschaften aufgefallen war, werden wie folgt be- schrieben: Der eine Mitte der dreißiger Jahre, blondes Scknurr- bärtchen, braune Jacke oder Ueberjoppe, brauner weicher Filzhut mit hellerem Band, hinkend; der zweite soll etwa zehn Jahre älter sein und dunkelgraue Joppe und gestutzten Schnurrbart baben. Von den übrigen beiden Einbrechern ließ sich das Signalement noch nicht ermitteln. Die kgl. Landeskriminalpolizei Dresden  , Schießgaste 7, erbittet unter Zusicherung einer angemessenen Belohnung Angabe», ob und wo die ohenbeschriebenen Einhrecher beobachtet wurden. Ins- besondere sucht sie zu erfahren, wer sie, die auch Fahrräder mir sich geführt haben sollen, an den betreffenden Tagen in Berlin   auf dem Anhalter Bahnhof   gesehen hat. Steuersche«. In einem gleichen sich gewisse Leute in allen Ländern: in ihrer Scheu vor dem Steuerzahlen. So war Carnegies versteuer- bares Einkommen auf 6 Millionen Dollar veranschlagt. Ein ganz schönes Steuerobjekt; aber Herr Andrew Carnegie   leistete den Offenbarungseid. Das Einkommen des Stahlkönigs Schwab war von den Steuerbehörden mtt ebenfalls 6 000 000 Dollar veranschlagt. Er schwor 4 800 000 Dollar ab, so daß er nur noch 200 000 Dollar zu versteuern hat. Ebenso machten eS die Vanderbilt's. Von den veranschlagten 3 704000 000 Dollar Personalsteuern sind im uuermüdlichen Abschwören der Besitzenden und der Stützen der Ge- sellschaft nach dem Urteil der Sachverständigen nur noch 800 Millionen übrig geblieben; 2 Milliarden und 900 Millionen Einkommen sind tapfer abgeschworen worden._ Seine« eigenen Tod angezeigt. Man schreibt uns aus der Schweiz  : Der Kantonalpräsident des Thurgauischen Mufikvereins, Herr Karl Heß, war seit längerer Zeit schwer leidend. Als er seinen Tod herannahen fühlte, verlangte er von dem Arzt Gewißheit über seinen Zustand, nahm dann von seinen Bekannten Abschied und setzte selbst die Todes« anzeige auf. Danach lebte er noch ein paar Stunden. Die Todesanzeige lautet: Hierdurch nehme ich herzlich Abschied von Verwandten, Freunden und Bekannten. Nach längerem Leiden starb ich an den Folgen eines Magengeschwürs im 55. Altersjahre. Sollte ich wiffend oder unwisteno jemanden betrübt oder beleidigt haben, so bitte ich um Verzeihung. Karl Heß, Berlingen. Verlingen, den 21. Dezember 1915. Kremation Freitag, den 24. Dezember, nachmittags 4 Uhr, in St. Gallen  ." Es mutz doch ein eigen Ding sein, seinen eigenen Tod der Welt bekanntzugeben._ Z« de« EisenvahnnnMck m Bentsche« erfährt derBerl. Lokal« anzeiger", datz von den Schwerverletzten noch vier der am schwersten Beschädigten gestorben sind, so daß die Zahl der Toten auf 22 gestiegen ist. Der Unglückszug war 16 Wagen stark, von denen nenir entgleisten, während vier ineinandergedrängt und zerquetscht wurden. Am 1. Januar wurden 15 der Getöteten unter großer Beteiligung der Spitzen der Be« Hörden   und der Bevölkerung auf den Kirchhöfen von Bentschen   bei- gesetzt. Heftige Gewitter. Montag nachmittag gingen bei 12 Grad Wärme über Kassel   und vielen anderen Orten KurhessenS, ehenso im benachbarten Westfalen und EichSfelde heftige, von schwerem Hagelschlag begleitete Gewitter nieder, die vielfach Telephonstörungen im Gefolge haben. Erdbeben in Australien  ? Sonnabendnachmittag 2 Uhr 89 Mi«. wurde in Laibach ein katastrophales Fern beben be« obachtet. Die größte Bodenschwankung von 0,3 Millimeicr wurde 3 Uhr 37 Min. verzeichnet. Die Entfernung des Herdes betrögt über 16 000 Kilometer, erliegt wahrscheinlich inAustralien.
Snefkaften üer Redaktion. Die juristische Eprechfiunb« findet für Abonnenten Lindenstr. Z, IT. Hot rechts, parterre, am Montag bis Freitag von 4 bis 7 Upr, am Sonnabend von b bis 6 Uhr stau. Jeder für den B r i e f t a st e n bestimmten Anfrage ist ein Buchstabe und eine Zahl als Merlzeichen beizufügen. Briefliche Antwort wird nicht erteilt. Anfragen, denen keine Abonnementsauitlung beigefügt ist, werden nicht beantwortet. Eilige Fragen trage man in der Sprechstunde vor. Bcrträgr, Schriftstücke und derglrichen bringe man in die Sprechstunde mit. I. M. 8. Da die Invalidität schon vor dem t. Januar 1912 ein« getreten ist. besteht kein Anspruch aus irgendwelche Hinterblicbenendezügc. Auf Krnnd der von Ihnen geklebten Marken haben Sie Anspruch ans Rente, wenn Sie dem Sinne des Gesetzes nach invalid sind. E. H. 20. Sic müssen die Steuern zahlen. F. St. 88. Sie können einen solchen Kauf- und Lelhoertrag abschließai: er bedarf temer amtlichen Bestätigung,