Tubbention entstanden, wurde ausdrücklich festgelegt, daß Sie ihrer Hüchtigsten Arbeiterinnen, die jest als Klägerin auftrat, Ende| Hannover festgelegten Höstpreise für Burst beim Verkauf von Braun, Fraktion, solange fie unter dem Kriegszustand des Ausnahme- September von Mainz nach Berlin . Um bie Sosten der leberichteger Mett- und Leberwurst überschritten hatte. Sie hatte eingewandt, gefeßes die Zeitung habe, unbedingt auf Unterstützung aller Ge- fiebelung nach Berlin bestreiten zu können, erhielt die Klägerin sie habe geglaubt, die Höchstpreisfeftfehung gelte nicht für Speziali noffen, vor allem auf die des Zentralorgans zählen müsse, sobald einen Vorschuß, der ihr nach und nach vom Lohn abgezogen werben täten. Das Landgericht hat hierin einen unbeachtlichen Rechtsirrtum Sinne beſtehen heute solche Ausnahmezustände wie damals. Der bemessen, daß der Klägerin, die zipei Kinder zu versorgen hat, nicht erblickt. Das Reichsgericht dagegen war der Meinung, daß es ſich Strieg hat die Partei überrascht, und sie war deshalb nicht in der genug übrig blieb. Ihrem Unwillen über die hohen Abzüge machte um einen tatsächlichen Irrtum handele, der unter Umständen Lage, für ihre Zentralleihung die nolivendigen Umstellungen auf die Klägerin Luft durch Bemerkungen über den Broturisten. Zwei die Angeklagte straffrei machen könne. Da nicht geprüft war, ob den Kriegszustand vorzunehmen. Bei der langen Kriegsdauer ist männliche Angestellte der Firma hatten nichts eiligeres zu tun, als die Angeklagte durch Fahrlässigkeit zu ihrem Glauben gekommen das nunmehr unerläßlich geworden. diese Bemerkungen dem Prokuristen fo zu hinterbringen, wie sie war, hob das Reichsgericht damals das Urteil auf und verwies ste verstanden zu haben glaubten. Nach Ansicht dieser Zwischen- die Sache an das Landgericht zurüid. Diefes hat nun im träger soll die Klägerin gesagt haben, der Proturist habe der Firma Dezember v. J. die Angeklagte freigesprochen. Warum dies gegehörendes Material für feine Privatgeschäfte verbraucht, ohne Die socben erschienene Nummer 2 des 8. Jahrgangs hat u. a. es zu bezahlen. Dbgleich die Klägerin entschieben beftritt, sich ber fchehen ist, kann aus dem jetzt durch die Presse gehenden Berichte folgenden Inhalt: Sehen lernen. Von Jürgen Brand. Wie man in früherer Zeit mit den Verteurern und Verfälschern der entlassen und stand nun mittellos da, Die Klägerin bean nicht erfolgt ist, weil das Reichsgericht den oben erwähnten grundart geäußert zu haben, wurde sie Ende Dezember plöblich nicht entnommen werden, soviel steht aber fest, daß die Freisprechung Lebensmittel umging. Von Rudolf Wissell. bub. Von Friz Müller, Zürich . Der Wohltätigkeitspruchte 2ohn für die 14tägige Kündigungsfrist, fäglichen Ausspruch getan haben soll. In dem Wortlaute der reichs( Schluß.) Don Quirote, jeine Griak der durch die Ueberfiedelung nach Berlin gerichtlichen Entscheidung ist auch nicht mit einem Worte von der Zeit und sein Wert. Von Franz Diederich. Gin Lieb hinterm verursachten besonderen Aufwendungen und 100 gleichen Dingen die Rede. Ofen zu jingen. Von Mathias Claudius. Der richtige Weg. Mart als Gratifikation, die ihr für die Einrichtung des Betriebes nehmen, daß die Angeklagte nunmehr freigesprochen worden ist, weil Nach Lage der Sache ist also anzu. Bon Ernst Almsloh. Das weibliche Lernjahr. Bon Hedwig versprochen worden sei. Wachenheim.-Aus der Jugendbewegung.
Arbeiter- Jugend.
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Vom Gemeindeschulwesen Berlins .
Der Berliner Magistrat hat burch sein Nachrichtenamt den Beitungen eine Zusammenstellung von Zahlen aus dem Gemeindeschulwesen überfandt, die dem jetzt fertigen Verwaltungsbericht über das Schuljahr 1914/15, das mit März 1915 endete, entnommen sind. Da die Verwaltungsberichte der Stadt Berlin meist erst lange nach Schluß des Berichtsjahres an die Deffentlichkeit gelangen, fo muß man die darin enthaltenen Angaben, auch wenn sie sich auf eine schon reichlich weit zurückliegende Zeit beziehen, für allerneuestes hinehmen.
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den Slaffen VI 47,52, in den Klassen VII 49,25. Neue Angaben über die Klassenbelegung sind deshalb nicht vorhanden, weil inzwischen der Magistrat für gut gehalten hat, die Zusammenstellung und Vorlegung der halbjährlichen Uebersichten zu unterlassen. Er glaubt, den in dieser Kriegszeit bielBeschäftigten Neftoren und Lehrern jetzt nicht auch noch die Lieferung der Zahlen aus ihren Schulen und lassen zumuten zu dürfen.
wurde der Termin vertagt.
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Briefgeheimnis.
Aus aller Welt.
Kriegshhänen.
Ms 3eugen bernahm das Gericht die beiden Zwischenträger, bas Landgericht angenommen hat, daß sie sich über die Bedeutung während eine von der Klägerin gelabene noch bei der Firma be- der Höchstpreisfeftfegung im Irrtum befunden hat und ohne Fahr fchäftigte 3eugin ausgeblieben war. Nach Angabe der Klägerin lässigkeit zu diesem Irrtum gelangt ist. soll diese Zeugin mit Entlassung bedroht worden sein, falls sie ber Labung der Klägerin Folge leiste Durch die Zeugenaussagen sollte die angebliche Beleidigung des Broturisten festgestellt werden. Das Gericht hielt aber die BeEin recht bedenkliches Mittel, um Beweise für die Unleidigung nicht für erwiesen, weil die Angaben der ver treue ihres Ehemannes in die Hand zu bekommen, hat die Gericht dem Vertreter der Beklagten dringend, sich mit der Klägerin dung gebracht, die gestern unter der Anlage der versuchten nommenen Zeugen nicht zuverlässig erschienen. Deshalb riet das 3igarettenhändlerin Anna Menzel in Anwenzu vergleichen, um so mehr, da die plögliche Entlassung wegen Bestechung und der Anstiftung zu einem Aintsvergehen vor ciner nicht bewiesenen Beleidigung des Proturisten doch recht der Straffammer des Landgerichts II stand. Mit ihr mar rigoros sei. Doch der Chef der Firma, Raufmann Blumenber it ern, lehnte aus Prinzip" jeden Vergleich ab. Er meinte, die Schmidt wegen unbefugter Brieföffnung angeflagt. 17jährige ehemalige ehemalige Postaushelfer Postaus helfer Willi lägerin habe gar keinen Rechtsanspruch auf Bezahlung. Nicht anders als durch ein Landgerichtsurteil würde er sich zur Zahlung in Verdacht, mit einer Frau Richter in Steglitz in unerlaubtem Frau M. stand mit ihrem Manne in Scheidung; fte hatte ihn Bei dem Gemeindeschulwesen hatten wir wenigstens für verpflichten lassen. Geld spiele für die Firma teine Rolle, fie Wertehr zu stehen und es war ihr daran gelegen, für den Ehedie Besetzungsziffern bisher noch eine andere Quelle, Blumenftern, bereit, der Klägerin ein Darlehen von 80 M. 34 fall, daß sie in der Hand des Postaushelfers Mütschke einen an wolle nur ihren Prokuristen nicht beleidigen lassen. Doch fei er, scheidungsprozeß Beweisstüde zu erhalten. Da wollte es der Bu nämlich die halbjährlichen Uebersichten über die Klaffen- geben, damit sie die Miete für ihre Berliner Wohnung zahlen und besetzung, die der Magistrat feit zwei Jahrzehnten den Stadt- nach Mannheim zurüdreisen könne. Wenn er das Darlehen in den die Frau Richter gerichteten Brief, den dieser zur beſtellen hatte, verordneten alle Halbjahre und meist ohne große Ver- Schornstein schreiben werde, so sei das seine Sache. Nur eine Mannes zeigte, jo bat jie den Bostausbelfez um Ueberlassung des erblickte. Da die Adresse dieses Briefes die Handschrift ihres zögerung vorlegte. Die Uebersicht für den Winter 1914/16, Berpflichtung der Klägerin gegenüber wolle er nicht anerkennen. Briefes, wobei sie wiederholt sagte:" Ich gäbe Gott weiß was die Anfang Januar 1915 den Stadtverordneten zuging, ent- Auf Antrag des Herrn Blumenstern, der versuchen will, fich hielt die Besetzungsziffern aus November 1914, diefelben, die auf dieser Basis außergerichtlich mit der Klägerin zu vergleichen, gen waren jedoch vergeblich, denn der junge Mann blieb fest und darum, wenn ich in den Besiz des Briefes käme. Ihre Bemühunaus dem nun endlich fertiggestellten Verwaltungsbericht über erklärte endgültig, daß er Beamter sei und solche Sachen nicht das Schuljahr 1914/15 jezt durch das Nachrichtenamt den Der zum Kriegsdienst eingezogene Vertreter eines Volksschul - längere Zeit fannte und als Schüler mehrfach zur Besorgung von mache. Mehr Glüd hatte die Angeklagte bei Schmidt, den sie schon Zeitungen mitgeteilt worden find. Im Vorwärts" fonnte man die betreffenden Zahlenangaben bereits vor nun genau lehrers behält seinen Anspruch auf Gehalt. Gängen verwendet hatte. Diefer ließ sich auf ihre Bitten dazu einem Jahre lesen, so daß wir eigentlich darauf ver- gegen Zwangsetatisierung gerichteten Klage der Stadt Mühlheim schaft als Boftbote wieder ein offenbar von dem Ehemann Menzel So entschied dieser Tage das Oberverwaltungsgericht in eine: herbei, ihren Wünschen nachzukommen: als ihm in seiner Eigenzichten möchten, sie nochmals herzusetzen. Weil aber feine neueren Angaben vorhanden sind, seien hier jene alten Reichsmilitärgesebes sollten die Reichs, Staats- und Kommunal- hn und teilte der Angeklagten M. den Inhalt mit; Frau R. an der Ruhr. Die Begründung ging dahin: Nach dem§ 66 des an Fran Richter adrejsierter Brief in die Hände fiel, öffnete er wiederholt: im Winter 1914/15 war die durchschnittliche beamten durch ihre Ginberufung zum Militärdienst in ihrem wurde durch ein paar Zeilen von Menzel zum Stelldichein bestellt. Klassenbesehung in den Oberklassen 85,65 Stinder, in den bürgerlichen Dienstverhältnis teinen Nachteil erleiben. Nach Ab- Das Gericht verurteilte Frau Mengel au 8 Monaten und Klajjen I 35,54, in den Klaffen II 41,28, in den Klaffen III fa 4 des§ 66 blieben die näheren Bestimmungen den einzelnen Woche, den Angeklagten Schmidt zu 1 Monat Ge42,93, in den laffen IV 45,72, in den Stlassen V 47,82, in Bundesregierungen überlaffen. Die entsprechenden Ausführungs- fangnis. vorschriften feien in Preußen 1888 durch Ministerialvorschriften geeinberufen werde, sein Gehalt weiter zu beziehen, falls er ange geben worden. Danach habe ein Beamter, der während des Arieges ftellt oder ständig gegen Entgelt beschäftigt mar. Im Gegenfas dazu fei für die nur vorübergehend beschäftigten Be amten die Fortzahlung des Gehalts nicht vorgefehen. Es fei nicht zu prüfen, zu welcher Kategorie die" beauftragten" BehramisIn Augsburg bestrafte das Schöffengericht einen Bäder bewerber hier zu rechnen feien. Die Stadt fage nun, fte feien über meister mit 500 m. oder 50 Zagen Gefängnis, weil der Kriegshaupt teine Beamten im Sinne der Vorschriften, weil sie in das spekulant alleier an ein Militärinstitut zu BucherDaß die Unterrichtserfolge der Gemeindeschulen gejeges berufen worden seien. Diese Auffassung jei falsch. Als Breisen angetauft, um später ein gutes Geschäft damit zu machen. Lehramt nicht nach den Bestimmungen des Voltsschulunterhaltungspreisen verkauft hat. Er hatte sich 10 000 Stück zu bidigen Berlins sich weiter gebeffert haben, läßt die auf den Beamte anzusehen feien auch Lehrpersonen, die einen staatlichen Verwaltungsbericht sich stützende Mitteilung des Nachrichten- Auftrag zur Verwaltung einer erledigten Behrerſtelle bekommen fünf Monate Gefängnis; er hatte die Stadt dadurch beIn Dortmund erhielt ein betrügerischer Hausbesiger amts erkennen. Wieder haben die Kinder, die bei Vollendung und in ein Treu- und Unterordnungsverhältnis zu der betreffenden der Schulpflicht aus einer der drei Klassen der Oberstufe ab- Behörde treten. Das treffe hier zu. Die Vorschriften für die An- trogen, daß er Kriegerfrauen, die von der Stadt Mietsuntergingen, sich etwas gemehrt. Gemeldet wird, daß in 1914/15 ſtellung von Gemeindebeamten fämen nicht in Betracht, da die fügung bekommen, veranlaßte, falie Angaben über von den abgehenden Kindern in den die Oberstufe bildenden Volksschullehrer keine Gemeindebeamten feien. Es wäre nur den Mietspreis und den Umfang der von ihm abgemieteten Klassen Oberklasse" und Slaffe I" und" Klaffe II" quals blog borübergebend gegen Entgelt beschäftigt anzu verfahren. noch die Frage zu beantworten, ob die beiden Lehramtsbewerber Wohnung zu machen. Es schweben noch einige ähnliche Betrugsfammen 91,84 Prozent faßen, gegenüber 91,61, 91,81, 91,81, feben feien. Die Frage jei aber zu verneinen. Denn als nur 90,82, 91,21, 88,40 Prozent in den sechs Vorjahren bis vorübergehend beschäftigt seien nur solche Beamten anzusehen, deren händler Mary aus Groß Ddinghausen zu brei Die Elberfelder Straflammer berurteilte einen Butter1908/09 zurüd. Offenbar falsch ist aber die aber die weitere Auftrag zeitig begrenzt fei, entweder durch den Auftrag selbst oder Angabe des Nachrichtenamts, daß in 1914/15 bei Ein- durch besondere Umstände. Bei einem Auftrag, bei den der Be- onaten Gefängnis und 150 m. Geldstrafe. Der rechnung der noch vor Erfüllung der Schulpflicht dispensierten treffende auch nur bis auf weiteres bazu berufen fei, die Mann hatte langjährigen Abnehmern im Wuppertale Butter zum Kinder, die sämtlich gleichfalls eine Klasse der Ober- beamtete Stellung einzunehmen, liege teine bloß vorübergehende Höchstpreise von 2,53 M. das Pfund geliefert, bie 27 roz. stufe besucht haben mußten, im ganzen 98,28 Proz. der ab- Beschäftigung bor; der fragliche Beamte fei als ständig be- affer enthielt. gehenden Stinder die Oberstufe erreicht hätten. Die Zahl und habe das Gehalt weiter zu bekommen.( VIII. A. 28. 15.) jchäftigt im Sinne der maßgebenden Vorschriften anzufehen In agen( Westf.) stellte das städtische Nahrungsmittelamt wurde wohl so falsch dem neuesten Verwaltungsbericht entfeft, daß von dortigen Händlern zum Preise von 1,25 M. das Liter nommen. In diesem Punkt war schon der vorjährige Ver berfauftes Salatöl" Erfas aus 98 Bros. affer beDer Kampf um die Rente. waltungsbericht infolge eines Rechenfehlers, auf den bereits stand und 0,05 Del- oder Fettgehalt hatte. damals im Vorwärts" hingewiesen wurde, zu einem sehr Quetschung des Kopfes. Ihm fiel aus einer Höhe von/ Meter wurden von sächsischen Gerichten verurteilt: Der Mitbesizer der Ein Bader erlitt am 22. Mai 1911 durch Betriebsunfall eine Wegen Preistreibereien mit Lebensmitteln unrichtigen Ergebnis irrtümlich 98,46 Proz. statt tatsächlich eine 20 Stilogramm schwere Riste auf den Kopf. nur 92,15 Prog. - gelangt. Er arbeitete zu& zu gelangt. Es scheint, daß diesmal jener nächst nachdem er sich von dem Schred erbolt hatte weiter, großen Mühlengesellschaft in Anauth- Kleeberg, eft ner, su 1500 Rechenfehler wiederholt worden ist. Für 1914/15 wirb bie tlagte indeffen ständig über Stopfschmerzen, auch stellten sich Schwindel Mart ; er hatte Futterschrot zu übermäßigen Preisen verkauft; der richtige Biffer des Anteils aller aus der Oberstufe ab- anfälle ein. ab- anfälle ein. Diese wurden immer intenfiver, fo baß er sich am Rittergutspächter Töpfer in Groß- 3fchocher zu 1000 M., weil gegangenen Kinder statt auf 98,28 Proz. auf etwa 92,5 Proz. 7. Juni 1911 in die Behandlung eines Nervenarztes Dr. S. beer Kartoffeln zu 4,20 m. statt 2,50 M. für den Zentner verkauft anzunehmen sein. Genaue Nachrechnung ist erst möglich, wenn geben mußte. Er stellte dann bei der Berufsgenossenschaft den An- hatte; endlich der Gutsbesiger Urban in Leisnig zu 300 M. und der Verwaltungsbericht selber vorliegt. trag auf Gewährung der Unfallrente, da er völlig erwerbsunfähig ber Gutsbesitzer Kretschmar aus denselben Orte zu 100 m., fei. Der behandelnde Arzt, Dr. H., erklärte den Berlegten durch weil sie Schweine weit über den Höchstpreis verkauft hatten. Auch über die Erschwerungen, die der Kriegszustand das bei ihm bestehende schwere Nervenleiben welches unstreitig den Gemeindeschulen gebracht hat, teilt das Nachrichtenamt eine Unfall folge fet fir boll erwerbsunfähig. Unfallfolge So wird die Notlage der Konsumenten von profitlüfternen für Die einiges mit. n 1914/15 feien der Militärbehörde zur Ver- Berufsgenossenschaft hörte ihren Arzt, den Nervenarzt Dr. Blacaef Leuten trog aller Verordnungen und Geseze ausgebeutet. fügung gestellt worden für die Unterbringung von Mann Diefer erklärte, es lägen Anzeichen eines Nervenleibens vor. Der Bader schaften hiesiger Truppenteile 107 Gemeindeschulen, für ei infolge des Nerbenleidens völlig erwerbsunfähig fet. Das Leiben Schwere Eisenbahnunfälle. Mehrere schwere Eisenbahnunfälle, bei Sammlung und ärztliche Untersuchung von Ergänzungs- ftehe aber in teinem uriächlichen Bufammenhange mit dem Unfall. benen wieder eine ganze Anzahl Menschen Leben und Gefundheit mannschaften 47 Schulhöfe samt 17 Turnhallen und Darauf lehnte die Berufsgenoffenfchaft die Enteinbugten, werben wieder gemeldet. Am Dienstag überfuhr ein 34 Ronferenz fchädigungsansprüche des Berlebten ab. Troß diefer von Algeringen( Eliak) fälliger Erzzug das geschlossene und Klassenzimmern. Soweit Schul- Ablehnung nahm sie den Backer noch einmal in Heilbehandlung" gebäude für längere Beit in Anspruch wurden, erhielten die betreffenden Schulen ihren Unterricht in Auch nach dem Abschluß des erneuten Seilverfahrens" wurde ber einen Güterzug aufsties. Bei dem Aufstoß verunglüdten genommen und Beobachtung" feines förperlichen Bustandes burch Dr. Placaet. infahrtsignal des Bahnhofs Sayingen, woselbst er auf den Räumen der Nachbarschulen. Zur Erläuterung wollen wir Anspruch des Verlegten, da ein uriächlicher Busammenhang zwischen tödlich die im Badwagen des Erazuges sich aufhaltenden Schloffer hinzufügen: ausquartierte Schulen mußten großenteils, soweit Unfall und dem Nervenleiden nicht bestehe, abgelehnt. Auf bewes und Eunz aus Diedenhofen , während der Lokomotivnicht für sie in den Nachbarschulen unbenutzte Räume ver- bie eingelegte Berufung holte das Oberberfiderungs- führer Verlegungen ihwerer Natur davontrug.- fügbar waren, ihren Unterricht an den Nachmittagen haben, amt ein ärztliches Gutachten des Profeffors Dr. Weber ein. Mittwochabend files bei orfanartigem Sturmwind auf der Station so daß manche Räume vom Morgen bis zum Abend benutzt Dieſer Gutachter kam zu dem Ergebnis, daß das Nervenleiben ifhau( Niederösterreich ) der Schneebergbahn ein Bersonentwurden. Ersatz mußte auch für die zur Fahne einberufenen Brades als Folge des Unfalles anertannt werden fammen. 81 Berfonen, darunter fünf vom Zugperfonal, wurden eine vor allem psychische Hemmung beträchtlichen 3ug mit einer auf dem Gleise stehenden Lotomotive zu Lehrer besorgt werden, was erreicht wurde teils dadurch, daß müsse, da sich das Krankheitsbild unmittelbar an den Unfall an- verlegt, eine von ihnen schwer. man die Lücken möglichst durch Vertreter ausfüllte und man gefchloffen habe. Tas Dberversicherungsamt fchloß fich diefem GutNach einer Blättermeldung das ganze Lehrpersonal zur vollen Pflichtftundenzahl heranzog, achter an und berurteilte die Berufsgenoffenschaft, dem Ver- aus Mabrisch- Dstrau entgleifte gestern auf der Strede zwiſchen zum Teil aber auch dadurch, daß schwachbesetzte Klaffen der letzten vom Beginn der gefeßlichen Entschädigungspflicht die Boll berberg und Freistadt der Waggon eines Lotalzuges und felben Schulen zusammengelegt, gleichsemestrige Klassen der rente zu gewähren. stürzte über die Böschung ab. 40 Personen wurden verlegt, Oberstufe benachbarter Schulen vereinigt wurden und schließ- Returs beim Reichsversicherungsamt ein. Ihr Rekurs Die Berufsgenossenschaft legte gegen diese Entscheidung davon acht schwer. lich sogar die Unterrichtsstunden eingeschränkt wurden. wurde zurückgewiesen.
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Soziales.
Das Prinzip des Unternehmers.
und
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Gerichtszeitung.
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Frauenmord in Elbing . In Elbing wurde die 25 Jahre alte Materialwarenhändlerin Hedwig Ring mit einem Mefferftich in der Bruft tot in ihrem Bett aufgefunden. Von dem Mörder fehlt jebe Spur.
Bier Geschwister ertrunken. Auf der Rogat fentente ein Stuberboot, wobei der Infanterist Preuß und seine brei Schwestern ertranten
Eingegangene Druckschriften.
Das Reichsgericht und die lokalen Höchstpreise. Em Fall, wo ein Unternehmer aus Prinzip" erklärte, er tolle lieber verurteilt werden als sich mit der klagenden einige Blätter gehende Mitteilung aus Hannover , wonach bas Große Aufregung berurfachte eine in der legten Zeit durch Arbeiterin vergleichen, spielte sich am Donnerstag wieder Reichsgericht entschieden haben sollte, daß die Gemeinden uur Höchftbor der Kammer 2 des Gewerbegerichts ab. Verklagt war die Firma Rheinisch- Westfälische preise für örtliche Produkte festiegen dürften. Diese Nachricht ist Sadindustrie. Ihr Hauptgeschäft befindet sich in Mannheim . vollständig falsch. Das Reichsgerichtsurteil, um das es sich bandelt, Der Neue Merkur. Monatsichrift für geistiges Leben. Dezember heft. 1,50 M. G. Müller, München . In Berlin hat sie fürzlich eine Zweigniederlassung errichtet. Um ist am 6. Juli 1915 gefällt worden. Eine Wursthändlerin in Die Kriegsleje. Nr. 72. Kriegsausgabe der Wochenschrift„ Die den hiesigen Betrieb in Gang zu bringen, schickte die Firma eine Hannover war verurteilt worden, weil sie die vom Magiftrat in Refe". Biertelf. 1,92 M. Verlag in Stuttgart , Schloft. 84. Werantwortlicher Nebekteur: Alfred Mielepp, Neufoun. Für den Injeratenteil deranto.: Eb. Glode, Berlin . Drud n.Berlag: Borwarts Buchdruderei u Berlagsanftall Baul Ginger& Co., Berlin SW.