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Nr. 28. 33. Jahrgang.

Beilage des Vorwärts " Berliner Volksblatt.

Das tägliche Brot.

Die Kartoffelversorgung.

Aus der Partei.

Gradnauer und sein Wahlkreis.

Wir hatten fürzlich eine Mitteilung gebracht, wonach Genoffe Gadnauer den Vorstand seines Kreises um Einberufung einer öffentlichen Versammlung gebeten hatte, dieser worschlag aber ab­

Sonnabend 29 Januar 1916.

Die Klägerin wollte auf die hohe Forderung der Firma natürlich dann eine Angestellte in die Wohnung der Klägerin, wo aber nicht nicht eingeben, lieferte auch das Jackett nicht ab. Die Firma schickte diese, sondern nur ein Junge anwesend war. Eigenmächtig suchte nun die Angestellte der Firma nach dem Jackett, fand es und ents fernte sich damit. Das Arbeitsverhältnis war nun tatsächlich gelöst. Trogdem behielt aber die Firma den Mietsvertrag der Klägerin in Händen, den die Klägerin, wie es bei Ueber­nahme von Heimarbeit üblich ist, der Firma übergeben hatte. Ohne ihren Mietsvertrag konnte die Klägerin teine Beschäftigung als Heimarbeiterin finden. Deshalb fordert sie von der Firma, deren Vertreter den Mietsvertrag erst im Termin herausgab, Schadenerfas.- Der Vertreter meinte, die Firma babe doch nicht nötig, der Klägerin den Vertrag zuzuschicken. Die Klägerin hätte sich ja den Vertrag holen können.

Das Gericht stellte sich auf den Standpunkt, die beklagte Firma sei verpflichtet, der Klägerin bei Beendigung des Arbeits­verhälmiffes den Mietsvertrag unverzüglich zuzustellen. Die Klägerin würde dann allerdings, da sie den Vertrag nicht abholte, die Porto­toiten der Zusendung zu tragen gehabt haben. Aus diesen Gründen erkannte das Gericht die Schadenersagforderung der Klägerin dem Grunde nach als berechtigt an. Die Söbe ihres Echadens soll die Klägerin in einem späteren Termin nachweisen.

Weitere Einschränkung des Bierbrauens. Nach Informationen der Franff. 31g." bestätigt sich daß bereits der Bundesrat mit einer Verminderung des Bierkontingents von 60 auf 45 Broz. mit Rückwirkung vom 1. Oktober 1915 beschäftigt Gleichzeitig mit der Erhöhung der Kartoffelhöchstpreise ist. Anscheinend gilt in erster Linie, die Bedürfnisse der Heeres hat der Bundesrat eine andere Maßnahme beschlossen, die verwaltung an Futterstoffen sicher zu stellen. Als nicht ausgeschlossen bei den Verbrauchern noch weniger Verständnis finden wird wird bezeichnet, daß nach dem Geiez dasjenige ausländische Malz. als jene. Durch eine Verordnung vom 27. Januar wird die das nach dem 1. Oktober in den Brauereien bereits verarbeitet ist, Verpflichtung des Erzeugers, bis zum 29. Februar bei der Stontingentur mitberechnet wird. dieses Jahres zehn Prozent feiner Rartoffel­ernte zur Verfügung des Kommunalver­bandes zu halten, aufgehoben. Das heißt also, die Regierung verzichtet darauf, Startoffeln zu niedrigerem Preise auf dem Wege der Beschlagnahme zu erwerben, um den Landwirten freiwillig höhere Preise zahlen zu fönnen. Gin bürgerliches Blatt hat ausgerechnet, daß der Gesamt­fonfum der Bevölkerung an Startoffeln vom 1. Februar bis 15. März etwa 18 Millionen Zentner betragen wird. Be­Da diefe Notiz io aufgefaßt werden fönnte, als habe ein Streit rücksichtigt man dabei, daß bereits viele begüterte Personen zwischen Genossen Gradnauer und dem Vorstande feiner Organis fich mit Kartoffeln eingedeckt, und daß einzelne Städte sich fation stattgefunden, so werden wir vom dortigen Vorstande ge­Vorräte angelegt hätten, so, war zu erwarten, daß die not- beten mitzuteilen, daß Genosse Gradnauer in einem Briefe die An­wendige Nachfrage sich in Wirklichkeit auf eine viel geringere requng gab, eine öffentliche Versammlung abzuhalten. Der engere Menge beschränken wird. Anstatt nun diesen Bedarf durch Vorstand babe aber die Zeit nicht für geeignet gehalten. Bei der Aufrechterhaltung und Erweiterung des Beschlag- Mitteilung an den Gesamtvorstand hat sich Widerspruch nicht In Versammlungen der Näherinnen und Wäschearbeiter nahmerechts sicherzustellen, greift die Regierung zu dem für ist öfter davon die Rede gewesen, daß gewisse Unternehmer Landwirte und Händler allerdings rentabeleren Mittel der Preis­Militärhemden unter der Bezeichnung Arbeiterhemden" in erhöhung! Die Regierung wird natürlich zu ihrer Entschuldi­Zum Lode Werner Simons schreibt die Wiener Arbeiter Arbeit geben, um statt der von der Militärbehörde vor­gung anführen, die 10 Prozent feien bereits überall zeitung": geschriebenen ausreichenden Löhne erbärmliche Schundlöhne beschlagnahmt worden. Wir bezweifeln das ent- Werner Simon, der ebenso wie fein Großvater am 22. Februar zahlen zu fönnen. schieden; aber selbst wenn die Auffassung der Re- aur Weli fam, mums in Zürich auf, wo sein Vater Dr. Ferdinand Wohl um Arbeiten dieser Art drehte sich eine gestern vor der gierung zuträfe, lag erst recht fein Grund vor, die Be- Simon als praftischer Arzt wirfte. Er war der einzige Entel Rammer I des Gewerbegerichts verhandelte Klage. Eine Arbeiterin schlagnahmeverordnung vorzeitig aufzuheben. Aber die Re- Bebels, für den der Junge die Freude feines Alters gewefen. hatte von einer Zwischenmeisterin sechs Militärhemden zu einem gierung scheint er immer dann sehr eilig zu haben, wenn Stundenlang beschäftigte er sich mit ihm, machte, fo oft er 2ohn von 15 Pf. pro Stüd zur Anfertigung bekommen. Bei die Verordnungen den Produzenten zugute tommen. in Zürich war allein mit Werner weite Spaziergänge. Vor der Ablieferung der Arbeit hatte die Zwischenmeisterin daran

gelehnt wurde.

erhoben.

Der Enkel Bebels.

Militärhemden für 15 Pf. Arbeitslohn.

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Die Arbeiterin

Auch die Ermächtigung zur Erhöhung der Startoffelhöchstei Jahren begann Werner Eimon an der Universität in Zürich allerlei auszufezen und gablte den Lohn nicht. zu studieren und wollte sich, wie sein Vater. bor allem mußte dieien es bandelt sich um 90 Pf. mit Hilfe des Ge

"

Die zweite Bundesratsverordnung vom 27. Januar befagt: In der Verordnung über die Kartoffelversorgung vom 9. Oftober 1915 in Verbindung mit der Verordnung vom 28. Oftober 1915 werden folgende Aenderungen vorgenommen: 1.§ 7 wird gestrichen. 2. Ju§ 22 Sat 2 werden die Worte oder den auf Grund des§ 7 Abs. 3 erlaffenen Bestimmungen" gestrichen. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Bertündung in Araft. and was art ved attivo

Die Erzeugungskosten der Kartoffeln.

war.

Totenliste der Partei.

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35 Pf. Arbeitslohn für eine Hose.

preise ist ja äußerst raich erteilt und publiziert worden. Die mit Naturwiffenichaften beschäftigen, um später Arzt zu werden. richts zu erlangen suchen. Vor Gericht gab die Zwischenmeisterin " Freifinnige Zeitung" setzt mit Recht ironisch hinzu: Natür. Sein Studium wurde durch die Mobilifierung der Schweizer Armee an, sie selbst habe die Hemden geändert und dazu soviel Zeit ge­lich, da es sich um eine Schnelligkeitsprämie" für unterbrochen, in die er als Sannäissoldat einrückte. Nach einigen braucht die fie mit 60 Vf. pro Stunde berechnet, daß für die diejenigen Landwirte handeln soll, die bisher in Er- Monaten erfrantie er infolge der Strapazen und wurde nicht mehr Arbeiterin nichts mehr übrig bleibt. Der Vorsitzende hielt der wartung der Erhöhung der Höchstpreise ihre Startoffeln zu- aanz geiund. Er litt am Herzen und an der Lunge. Er wurde ausge- Beklagten vor: Also Sie wollen 60 Pf. für die Stunde baben, aber rüdbehalten haben." mustert und mußte sich in ein Sanatorium nach Davos begeben. der Arbeiterin geben Sie 15 Pf. für ein ganzes Hemd. Die Bes Bei Maßnahmen zugunsten der Verbraucher hat es an Troß des Einspruches der Aerzte ging Simon, der, wie fein Vater flagte bemerkte hierauf. für 15 Bf. würde das Hemd nicht ganz diesem Eifer bisher stets gefehlt. und Großvater, von unbändigem Winiens- und Arbeitsdrang befeelt fertig gemacht. es blieben noch die Knopflöcher und sonstige fleine Die beiden erwähnten Verordnungen lauten: war, im Oftober 1915 nach Jena , um seine Studien fortzuseßen. Arbeiten zu machen. Sie selbst bekomme von ihrem Auftraggeber Dort ist der energische, ruhig und flar dentende junge Mann, von 3 M. für das Dugend, alio 25 Pf. pro Stück. Auf die Frage eines Die Bekanntmachung über die Regelung der Startoffel- dem wohl manche Leistung auf wissenschaftlichem Gebiet zu erwarten Betsizers nach dem Auftraggeber nannte die Beklagte die Firma preise vom 28. Oktober 1915 erhält folgenden§ 3a: Die Heeres- war, plöglich verschieden. Ein ungeheuer tragisches Geschick fucht Levy in der Bischofstraße, die ihr die Hemden als Arbeiterhemden verwaltung und die Marineverwaltung, die Reichstartoffelstelle und seine Mutter Frida Simon, das einzige Kind Bebels, beim. in Auftrag gegeben habe. Die Klägerin erhielt schließlich durch die von dieser ermächtigten Stellen und Personen sind an die In wenigen Jahren bat fie alle ihre Angehörigen verloren, Vergleich ihre 90 Pf. Arbeitslohn. Höchstpreise nicht gebunden. Sie unterliegen jedoch bei sie, deren ganzes Sein in der Liebe zu ihnen aufgegangen Da es sich hier wohl sicher um Militärhemden handelt den An- und Verkäufen den Weisungen des Reichetanglers."- Diese Am 22. November 1910 starb ihre Mutter, Julie und der Lohn von 3 M. für das Dugend weit unter dem Bebel, an einem unheilbaren Krebsübel in Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Zürich . Sie vom Bekleidungsamt festgesezten Lohn steht, so will ein batte sie bis zur legten Stunde mit aller Hingebung, deren sie Arbeitgeberbeisiger des Gewerbegerichts diesen Fall dem fähig ist, gepflegt. Der Schmerz über diesen Verlust war noch Striegsministerium anzeigen. nicht verwunden, als ein neuer entiezlicher Schlag fie traf. Ihr Mann, Dr. Simon, wurde Weihnachten 1911 bei Beriuchen im bakteriologischen Institut von einer zu Versuchs­zwecken infizierten Maus gebiffen und starb nach einer zweiwöchigen Bei den dem Schneiderberuf angehörenden Beisitzern der entießlichen Stranfbeit im flaren Bewußtsein, daß fein Leben nicht Kammer 1 des Gewerbegerichts erregte es begreifliche Ver­zu retten fei, als Opfer der Wissenschaft. Am August 1913 reifte sie wunderung, als am Freitag bei einer Klage gegen die mit ihrem Vater nach Bad Passus in Graubündten, wo fie fich er- Firma Brud u. Löwenstein festgestellt wurde, daß holen sollte. Am Morgen des 18. Auguft fand sie August Bebel , die Firma einem Schneider für Knabenhofen von 100 Zenti­als fie ibn aum Frühstüd weden wollte, tot im Bette auf. Alle ihre meter Seitenlänge einen Arbeitslohn von fünfunddreißig Der Heistellungspreis für Startoffeln wurde in einer Berhand- Sorge und Liebe wendete sie nun dem einzig llebriggebliebenen, ihrem Pfennige zahlte und dafür sogar tadellose Arbeit verlangte. lung vor dem Kölner Schöffengericht gegen zwei Landwirte, die Werner, zu. Nun ist auch er dahingegangen und alle, die sie kennen, beide des Kartoffelwuchers angeflagt waren, eingehend erörtert. Der wünschen Frida Simon, daß sie das namenlos traurige Schicksal, das Wie sich aus der Verhandlung ergab, hat der Schneider Kling­eine Landwirt T. batte Kartoffeln sentnerweise zum Preise von fie getroffen, als echte Tochter August Bebels mit Stärke und Mut sporn von der Firma Brud u. Löwenstein 106 Hofen der Art bezeichneten in Arbeit bekommen. 5 m. verkauft, während der andere,. sogar einen Preis von 5,50 ertragen möge. Bei einemt bis 5,80 M. berechnet hatte. T erklärte, daß bei ihm der Herstellungs­Arbeitslohn bon 35 Pf. pro Stüd hatte er preis durch Einkauf von 40 Fubren Düngemitteln, durch Ein auch noch das Garn zu bezahlen. Selbstverständlich berufung eines Sobnes und andere Umstände besonders verteuert Jm Alter von 64 Jahren starb in Stuttgart Genoffe Start fonnte der Schneider unter diesen Umständen nur billiges Garn worden iei, so daß er bei dem Verkaufspreis von 5 M. feinen über- nie. An die 30 Jahre stand er in den vordersten Reihen der ber ersten 37 fertiggestellten Hosen hielten die Nähte die Meisprobe verwenden, das feine große Haltbarkeit hat. Bei der Ablieferung mäßigen Gewinn gehabt habe. Demgegenüber stellte Landrat Arbeiterbewegung . Besonders in seiner Buchdrucker- Gewerkschaft hat b. 181 ar aus Lennep in einem eingehenden Gutachten fest, daß er Hervorragendes geleistet. Nahezu 25 Jahre lang war er als nicht aus. Die Firma verweigerte deshalb die Auszahlung des sich für Kartoffeln unter Berücksichtigung der hiesigen gebirgigen Gauvorsteher der Führer der württembergischen Buchdrucker, bei Lohnes. Darüber tam es zum Wortwechiel, dem der Firmeninhaber Gegend und aller Nebenumstände ein Preis von 2,43 M. denen er unbeschränktes Vertrauen genoß. Seiner eifrigen Tätig Löwenstein nach Angabe des Schneiders dadurch ein Ende machte, ergebe, einichließlich ausreichenden Verdienst. feit ist es vorwiegend zu verdanken, daß die Buchdruckerorganisation daß er diesen aufforderte, das Geschäftslokal zu verlassen und ihm drohte, wenn sich noch einmal Seiner Berechnung babe er nur einen Ertrag von 80 Bentner für in Württemberg sich glänzend entwickelte, sodas heute die Nicht­werde sehen lasse, er durch den den Morgen zugrunde gelegt. In Wirklichkeit seien im Kreise Lennep organisierten zu den Ausnahmen zählen. Auch die Arbeiter der Hausdiener die Treppe hinunter geworfen werden. 100 Zentner auf den Morgen geerntet worden. Im Frieden anderen Berufe schäßten die Tüchtigkeit Knies. Infolge diefer Drohung unterließ der Schneider würde der Preis von 2.43 M. viel zu hoch fein, Ein Vorsißenden der großen Stuttgarter Ortstrantenfaffe gewählt, die Diefe ließ die Firma, nachdem sie eine einstweilige Verfügung des So wurde er zum die Ablieferung der übrigen Hofen, die er noch hatte. Breis von 1,50 M. würde noch einen angemessenen er lange Jahre hindurch erfolgreich leitete. Er gehörte ferner dem Berdienst enthalten. Im Kreise Apenrade habe sich der Ausschuß der Versicherungsanstalt Württemberg an, aus dem er als Preis für den Kartoffelanbau in leichtem Boden auf 85 Pf. gestellt. Arbeitervertreter in den Vorstand dieser Anstalt aufrückte. Nebenber Nach Ansicht des Landrats find 3,70 m. für den Groß- und 4 W stellte er feine Straft auch der Partei zur Verfügung. die ihn bei für den Kleinverfauf ausreichende Pretie. Ein Breis von Gemeinde- und Landtagswahlen als Kandidat aufstellte. 5 m. sei zu hoch. Ein dem Landwirtftande angehöriger zweiter zwei Jahren zwang ihn ein schweres Leiden, sich von seiner öffent­Sachverständiger erklärte, den Anschauungen des Landrats nicht zu- lichen Tätigkeit zurückzuziehen und feine Aemter jüngeren Kräften stimmen zu fönnen. Das Gericht folgte dem Gutachten des Landrats zu überlassen. Jezt hat dieses Leiden dem arbeitsreichen Leben Karl v. Uslar, da der zweite Sachverständige keine tatsächlichen Unter- Knies ein Ende bereitet. lagen für fein Gutachten habe geben fönnen, und verurteilte T. zu 100 M. Geldstrafe. T. babe für feine Kartoffeln einen Preis Unter dem Titel Neberzeugung und Bartei gibt Genosse Karl genommen, der den Herstellungspreis einschließlich eines angemessenen Kautsky die Sammlung einer Anzahl Artikel heraus, die vor Verdienstes um 100 Prozent über stiegen habe. Er habe sich dadurch einigen Wochen in der Neuen Zeit" erschienen waren. Sie be= des Kartoffelwuchers schuldig gemacht. Der zweite Angeklagte wandte schäftigten sich mit der Frage, ob die Minderheit der Reichstags- bei Abholung der Hofen dem Schneider den schuldigen Lohn ein, daß seine Selbfitoften so gestiegen feien, daß er zu den früheren fraktion berechtigt war, sich bei der Abstimmung über die Kriegs- wenigstens doch den vereinbarten Lohn abzüglich der Wenderungs­Breifen 1,80 m. babe hinzurechnen müssen. In diesem Falle ließ es trebite am 21. Dezember von der Mehrheit zu trennen und eine das Gericht bei 30 M. Geldstrafe bewenden. besondere Erklärung abzugeben. Kautsky hatte das selbständige fosten anbieten müssen. Da sie das nicht tat, hatte der Schneider Auftreten der Minderheit im Reichstag für unvermeidlich gehalten ein Rückbehaltungsrecht und brauche deshalb die Gerichtsvollzieher­und diese Auffassung in zwei Artikeln begründet. Ihr waren Hans foften, welche die Firma von ihm verlangte, nicht erstatten. Schließ­Mardwald und Otto Braun entgegengetreten, ohne daß sich Kautsky lich tam ein Vergleich zustande, wonach der Schneider seinen 35 Pf. pro Stück für widerlegt erachtet hätte, und auch im Vorwort zu dieser Schrift Lohn erhält, fich aber mit Rücksicht auf die fagt er, daß seit dem Erscheinen der Artikel nichts vorgekommen geraten Mängel die Gerichtsvollzieherfoften in Höhe von 4,80 m. sei, was ihn in seiner Ueberzeugung hätte erschüttern fönnen, wohl abziehen läßt. aber manches, was sie befestigt und bekräftigt habe.

Der

Ablieferungspflicht für Tünge und Futtermittel. Amtlich. Berlin , 28. Januar. ( W. T. B.) Bundesrat hat eine Verordnung beschlossen, durch die eine Ablieferungspflicht für eine Reihe bon Dünger- und Futtermitteln, die aus dem Ausland eingeführt werden, angeordnet wird. Der Reichskanzler wird die näheren Bestimmungen treffen, u. a. auch anordnen, an welche Stelle abzuliefern ist.

Bestandsaufnahme von Rohzucker.

Vom Reichskanzler( Reichsamt des Innern) ist eine Bestands­aufnahme von Robzuder für den 1. Februar 1916 angeordnet worden. Hernach hat derjenige, welcher Robzuder( Erstprodukt) am 1. Februar 1916 in Gewahriam hat, die vorhandenen Mengen ge­

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Vor

er

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dem Schneider den schuldigen Lohn von 87,15 M. zu zahlen. Die Gerichts erwirkt hatte, durch einen Gerichtsvollzieher abholen, ohne aber Firma machte den Einwand, fie babe den Lohn deshalb nicht ge­zahlt, weil sie für das Nacharbeiten der nicht haltbaren Nähte für Hierzu wurde vom Nichter­jede poie 15 Pf. habe zahlen müssen. tische bemerkt, für 35 Pf. fönne doch feine tadellose Arbeit verlangt der Schneider ein Zwischenmeister ist, der die Hofen von anderen werden. Im Laufe der Verhandlung kam noch zur Sprache, daß anfertigen ließ. Das veranlaßte den Vorsigenden zu der Bemerkung: Also haben Sie an den 35 Pfennigen noch etwas verdient. mögen da wohl die armen Leute bekommen haben, welche die Arbeit Das Gericht stellte sich auf den Standpunkt, die Firma hätte

machten.

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39nt

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Briefkasten der Redaktion.

Was

Die Schrift ist im Verlage der Leipziger Buchdruderei Attien­gesellschaft zum Preise von 30 Pf. erschienen. Sie sollte von jedem gelesen werden, der an den gegenwärtigen Auseinandersetzungen in rechts, barterre. am Montag bis Freitag von 4 bis 7 Uyr, am Sonnabend der sozialdemokratischen Partei interessiert ist.

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Soziales.

Schädigung einer Heimarbeiterin.

trennt nach Eigentümern, unter Nennung der Eigentümer und unter Eigenmächtiges und rücksichtsloses Verhalten gegenüber Angabe des Betriebsjahres, aus dem der Rohzucker stammt, der einer Heimarbeiterin brachte der Konfektionsfirma Brucku. Löwen­Bentral- Einkaufsgesellschaft m. b. H. in Berlin anzuzeigen. Die ftein eine Schadenersatzklage und Verurteilung durch das Ge­Anzeigen find bis zum 8. Februar 1916 abzusenden. Die Anzeige- werbegericht ein. Der Anlaß zur Klage war der: pflicht erstreckt sich nicht auf Mengen, die insgesamt weniger als Die Klägerin bekam von der Firma Brudu. Löwenstein 100 Doppelzentner betragen, und nicht auf solche, die sich im Ge- ein Sinabenjadeit zur Anfertigung, wofür fie 80 Pf. Arbeitslohn wahriam einer Robguderfabrit oder einer Verbrauch zuckerfabrik be- erhalten sollte. Die Arbeit mißlang. Deshalb erbot sich die Klägerin, finden. Die Anzeigen follen auf einem Formblatt erfolgen, das die der Firma den Stoff zu erfegen. Die Firma verlangte hierfür Bentral- Einkaufsgefellichaft m. b. H., Warenabteilung 2( Buder). 20 M. Ihr Vertreter vor dem Gewerbegericht begründete diese horrende Berlin SW 68, 3immerstr. 3/4, dem Anzeigepfl.chtigen auf Verlangen Forderung damit, daß die Klägerin einen ganzen Anzug bezahlen müsse. tostenfrei übersendet. Denn wenn das Jackett jehle, sei der ganze Anzug nicht verfäuflich.

Die turistische Sprechstunde findet für Abonnenten Lindenstr. 3, IV. 801 bon 5 bis 6 Uhr statt. Jeder für den Briefta ft en bestimmten Anfrage ist ein Buchstabe und eine Bahl als Mertzeichen beizufügen. Briefliche Antwort wird nicht erteilt. Anfragen, denen teine Abonnements auittung beigefügt ist, werden nicht beantwortet. Eilige Fragen trage man in der Sprechstunde bor. Verträge, Schriftstücke und dergleichen bringe mar in bie Sprechstunde mit

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B. K. 88. Bei Ihrem Verdienst wird Bedürftigkeit nicht als vor liegend erachtet und deshalb die Unterſtügung abgelehnt. Sie haben auch feinen absoluten Anspruch auf staatliche Unterſtügung. M. W. 46. Wir nehmen an, daß der Vater verstorben und der Sohn un verheiratet ist. Dann erben Mutter und Geschwister. Mar Bl. Nein. 100. A. H. Wenn der Betreffende an Wochentagen feiner Beschäfti gung nachgeht, Sonntags aber bei Ihnen in Stellung ist, sind Sie vera pflichtet, für ihn die Invalidenmarte zu fleben.- Müllerstraße 400. Ja. K. W. 12. Wenden Sie sich mit einer Beschwerde an das Militär­Frau muß sich an die Waisendeputation des Wiagistrats, Alte Jakob­bureau des Magistrats, Klosterstr. 67. Kriegswochenhilfe 100. Ihre eine Zuwendung zukommen zu lassen. straße 33/35, mit dem Gesuch wenden, ihr aus der Schmidt- kalisch- Stiftung Armenunterhüßung beantragen; eine Extra- Striegsunterſtüßung wird nicht. H. F. 4. Sie dürfen nicht als solche gerechnet. Der Mann würde daher das Wahlrecht nicht verlieren

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