สิน
haben, viel über
bas Unheil gejammert,
welches er
Verlustlisten.
Die Verlustliste Nr. 444 der preußischen Armee enthält Verluste folgender Truppen:
Irüdgelehrten Seeresangehörigen, die als vermißt oder irrtümlich als in Gefangenschaft befindlich gemeldet waren.
Der Schluß der bayerischen Verlustliste Nr. 248 wird gemeldet, deren Inhalt wir bereits gestern mitteilten.
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in den Park; sie waren jeder mit einem Tesching verfehen. As es schon bämmerte, hörten die beiden Arbeiter Hermann Willmow und Wilhelm Lichtenberg im Park Schüsse fallen. Sie mutmaßten, daß sie von Wilddieben herrührten und eilten dem Knalle nach in den Bart. Dort fanden sie den ersten Angeklagten, der auf ihre VorDie württembergische Verlustliste Nr. 840 veröffent haltungen entschieden bestritt, geschossen zu haben. Die beiden ArInfanterie usw.: Garde: 2., 3. und 4. Garde- Regiment 3. F.; licht Verluste des Landwehr- Infanterie- Regiments Nr. 119; Res.beiter glaubten es nicht, packten ihn an und wollten ihn zum Amts- Garde- Grenadier- Regimenter Franz, Elisabeth und Augusta; Inf.- Regt. Nr. 120; Inf.- Regt. Nr. 121; Landw.- Inf.- Regt. Nr. 123; vorsteher bringen. Dem widersetzte sich der Angeklagte, es fam zum RingGarde- Füfilier- Regiment; Garde Jäger und Garde- Schüßen Infanterie- und Landwehr- Inf.- Regt. Nr. 124; Infanterie- Regilampf und hierbei suchte sich Sch. feiner beiden Gegner durch Schläge mit Bataillon. Lehr- Inf.- Regt. Grenadier- bzw. Infanterie- bzw. Füfi- menter Nr. 125, 126; Ref.- Inf.- Regimenter Nr. 246, 247, 248; dem Lauf und dem Kolben des Tesching zu erwehren. Er zog aber lier- Regimenter Nr. 29, 32, 33, 35, 37, 38, 39, 41 bis einschl. 44, Felbartillerie- Regiment Nr. 65; Berichtigungen früherer Verlustden fürzeren; es nugte ihm nichts, daß er erklärte, Kriminalichuz- 86( f. es.- Inf. Regt. Nr. 213), 152, 154, 158, 161, 162, 163, 165, listen. mann zu sein: die beiden Arbeiter transportierten ihn nach dem 166, 168, 169, 170, 173. Reserve- Infanterie- Regimenter Nr. 24, Die Verlust liste Nr. 63 der Kaiserlichen Marine Amtsbureau. Der zweite Angeklagte hatte sich in der Zwischenzeit 25, 26, 28, 34, 35, 38, 52, 53, 69, 83, 204, 205, 208, 213, 214, 216, 221 wird veröffentlicht. schleunigst entfernt und war nach Hause gegangen. Bei seinem bis einschl. 225. Ersatz- Inf.- Regimenter Nr. 28 und 29. LandwehrVerhör auf dem Amte hat Sch. zugegeben, gewildert" Infanterie- Regimenter Nr. 26 bis einschl. 31, 34, 36, 52. Landit.Infanterie- Regiment Nr. 25. Brigade - Ersatz- Bataillone Nr. 58, 82, auf diese Weise über seine Familie gebracht, und weiter 84( alle drei f. Ers.- Inf.- Regt. Nr. 29). Jäger- Bataillone Nr. 1 erklärt, daß D. auf der anderen Seite des Parkes gestanden habe und gleichfalls gewildert, d. h. auf Fasanen geschossen babe. Letzterer wurde auch alsbald aufs Amt geholt und bestritt zunächst, überhaupt geschossen zu haben; dann behauptete er, daß sie beide nach einer Scheibe und dann nach Krähen und Raubvögel geschossen hätten. Auf dem Amtsbureau gab man ihnen den Rat, zu dem Justizrat Große- Leege zu gehen und um gut Wetter zu bitten. Dort erklärten sie dem Justizrat tie diefer befundete als reuige Sünder" zu kommen und baten ihn, aus der Sache doch nichts weiter zu machen. Sie hatten aber kein Glück; der Justizrat verwies darauf, daß die Sache in den Händen der Polizei sei, daß er gar tein Mitleid mit ihnen habe, sondern sie am liebsten selbst züchtigen möchte, da sie sich in sein Vertrauen Am eingeschlichen und dieses schändlich mißbraucht hätten. nächsten Morgen fand ein Arbeiter an der Stelle, wo Sch. tags vorher festgenommen worden war, dessen Hut und nicht weit davon Die Liste Nr. 4 des Bermißten Nachweises enthält eine mit einer Tefchingfugel totgeschossene Fasanen- Henne. Bor Angaben über das Lehr- Infanterie- Regiment; Infanterie- bat. Gericht legten sich beide Angeklagte aufs Zeugnen und Füfilier- bzw. Grenadier- Regimenter Nr. 11( i. Landw.- Inf.- Regt. behaupteten, daß sie nur mit der Absicht, Krähen, Kaninchen Nr. 23), 23, 25, 30, 39 bis einschl. 43, 46, 47, 48, 50, 53, 57, 61, 64 und Habichte zu schießen den Park betreten hätten. Der Staats( i. Ref.- Inf.- Regt. Nr. 24); Reserve- Inf.- Regimenter Nr. 24, 25, anwalt beantragte je einen Monat Gefängnis. 28, 36, 38, 40, 46, 48, 49, 51, 53, 55, 56; Landwehr- Inf.- Regimenter Justizrat Dr. Lehfeld und Rechtsanwalt Dr. Halpert betr. 23, 46, 48, 49, 52, 53, 55; Brigade- Ersatz- Bataillon Nr. 17; fämpften den Antrag aus juristischen und tatsächlichen Gründen und Bahlenmäßige Zusammenstellung ber in letzter Beit zur Truppe zu hielten, falls das Gericht zu einer Verurteilung fäme, eine Geld
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strafe gegen zwei sonst tüchtige Beamte, denen von den Vorgesezten Das das beste Zeugnis gegeben werde, für durchaus hinreichend. Gericht hatte keinen Zweifel, daß die Angeklagten sich des Ver gebens gegen§ 292 Str.-G.-B. schuldig gemacht haben und verurteilte fie au je 300 m. Geldstrafe.
Berdorbenes Eisbein.
und 4; Reserve- Bataillone Nr. 3 und 5. Radfahrer- Kompagnie der Landwehr- Division Bredow( Nr. 18). 2. Erjab- MaschinengewehrStompagnie des 11. Armeekorps. Kavallerie: Müraffiere Nr. 2; Dragoner Nr. 8, 15, 18, 22, 23; Hujaren Nr. 2, 4, 6, 14, 17; Jäger zu Pferde Nr. 3 und 8. Sav. Estabron der 10. Ersatz- Division. Felbartillerie: Regimenter Nr. 3, 4, 8, 9, 10, 14, 15, 19, 22 bis einschl. 26, 30, 33, 36, 37, 39, 53; Reserve- Regimenter Nr. 7, 17, 20, 22, 25, 30, 35, 36, 44, 46, 47, 51. Fußartillerie: Regimenter Nr. 7, 8, 10, 11, 13 bis einschl. 16, 18, 20; Reserve- Regimenter Nr. 7, 8, 9, 14, 15, 17, 18. ugart. Bataillone Nr. 27, 36, 54; Landw.- Bataillone Nr. 15 und 17. Fuß artillerie- Batterien Nr. 213, 481, 499, 573. Freiwillige Krantenpflege.
Der Schlächter Robert Köhler in Berlin ist vom Landgericht Berlin I am 25. Oftober wegen versuchten Inverfehrbringens eines gesundheitsschädlichen Nahrungsmittels zu drei Monaten Ges fängnis verurteilt. Er hielt auf dem Wochenmarkt ein vers dorbenes, stinkiges Eisbein feil. Als der Polizeitierarzt ihn auf die Gesundheitsgefährlichkeit des Eisbeins aufmerksam machte, rief er einer Frau zu: Wollen Sie das Eisbein? Ich schenfe es Ihnen, o gru dadurch stirbt lein Mensch." Der Polizeitierarat beschlagnahmte
darauf das zu menschlicher Nahrung ungeeignete Fleisch. Der Angeklagte, der bereits dreimal aus ähnlichem Anlaß bestraft ist, legte mit dem Einwand Revision ein, die Frau habe das Fleisch als Hundefutter verwenden sollen. Das Reichsgericht verwarf am Dienstag das Rechtsmittel.
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Der Schnellzug von Calais, der den Bahnhof Saint Denis um 7 Uhr abends passieren sollte, hatte eine Viertelstunde Verspätung und fuhr mit 80 bis 90 Stilometern Stundengeschwindigteit, als er jenseits des Bahnhofes an der Brüde entgleist e. Die Lokomotive stürzte nach links um, Tender und Backwagen fuhren ineinander, der ihnen folgende Wagen erster Selasse wurde gerbrüdt, ein Wagen zweiter und drei Wagen dritter Klasse stürzten gleichfalls nach links um, die drei Wagen am Schluß des Buges fielen nach rechts; sie bilden einen unentwirrbaren Haufen von Eisenteilen. Fast augenblicklich fingen bie Gasbehälter Feuer, und binnen kurzem brannten alle wagen. Die Feuerwehr von St. Denis tam zuerst zu Hilfe, dann folgten Truppen und Fabritarbeiter. Soweit bisher festgestellt werden konnte, forberte das Unglüd zehn Zote und fünfzehn Verlette. Die Schwerverletzten wurden nach St. Denis, die übrigen mit der Eisenbahn nach Paris gebracht. Die Toten sind auf dem Bahnhof für feine Damen- Kostüme, Aufbeckung eines Verbrechens. Am 29. Januar wurde in einer Herren- Anzüge usw. Mtr. 4,-, 6,-, 8,-, 10,-, 12,- M.
geborgen.
Scheune bei Stettin die Leiche des Schachtmeisters eft aufgefunden. Man glaubte zuerst an einen Unglüdsfall; die nähere Untersuchung ergab aber, daß Heft erwürgt worden ist. Ueber die Täter ist nichts bekannt. Der Ermordete hinterläßt eine Witwe mit zehn Kindern. Dresden
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