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arbeit, fondern nur dauernde Heimarbeit verspricht. Sein Ge-( 1. Ref. Inf. Regt. Nr. 18), 12, 18( 1. Ref.- Inf. Regt. Nr. 18), 88 Cingegangene Druckschriften.

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Die Aus

in seinen Inferaten nicht mehr regelmäßige und lohnende Heim- 1 bier bgm. Infanterie- bzw. Füftlier- Regimenter Nr. 1, 2, 8, 5, 91 schäftsbetrieb jei infolge der Prozeßberichte vollständig lahmgelegt.( f. Landw.- Inf.- Regt. Nr. 51), 39( f. Inf.- Regt. Nr. 51), 45( j. auch Bon der Neuen Zeit ist feeben das 19. Heft vom 1. Band des Arbeit habe er genug, aber feine Arbeiterinnen hätten ihn ver- Gebirgs- Maschinengew.- Abt. Nr. 212), 46, 49, 50, 51, 53, 54, 55, 58 34. Jahrgangs erschienen. Aus dem Inhalt des Heftes heben wir hervor: laffen. Auf die Frage des Vorsitzenden, wie Steinberg beweisen( f. auch Res.- Inf.- Regt. Nr. 223), 59, 61, 62, 63, 64( f. auch Inf. Krieg und Kampf ums Dasein. Eine biologisch- soziologische Betrachtung - Die mitteleuropäischen Staaten in ihren wirtschaftlichen wolle, daß er in der Lage sei, Heimarbeiterinnen dauernd zu be- Regt. Nr. 189), 65, 67, 68, 69, 72, 74, 76 bis einschl. 79, 81, 82, 83, Don E. Notter. Beziehungen zueinander. Von Spectator. Nationalismus und Inter schäftigen, wand sich Steinberg mit allen möglichen nichtssagenden 85 bis einschl. 93, 95, 97, 98, 110, 111, 114( j. auch Gren.- Regt. nationalismus. Vom Wirtschaftsmarit. Bur Rebensarten hin und her. Schließlich meinte er, er werde doch Nr. 110), 117, 118, 128( f. auch Feldfliegertruppe), 129, 130, 132, wirtschaftslage Frankreichs und Italiens . Von Heimich Cunow. Lite­nicht Geld für Inserate ausgeben, worin er Heimarbeiterinnen 135, 137, 140, 142, 146, 148( s. Res.- Inf.- Regt. Nr. 18), 150, 151, rarifche Rundschau: Bernhard Kellermann , Der Krieg im Weiten. Von juche, wenn er feine Arbeit hätte. Hierzu bemerkte der Borsigende: 152( f. auch Res.- Inf.- Regt. Nr. 18), 153, 154, 157, 158, 161, 163, Richard Boldt. Notizen: Gegenwehr. Wir wissen ja, es wird Ihnen seit 12 Jahren zum Vorwurf ge- 165, 166, 169, 170, 172 bis einschl. 176, 184, 189, 193, 341, 343, 344. Von der Gleichheit", Zeitschrift für die Interessen der Arbeiterinnen, macht, daß diese Inserate nur ein Aushängeschild seien, womit Sie Reserve- Infanterie- Regimenter Nr. 1, 3( f. auch Ref.- Inf.- Regt. it uns foeben Nr. 10 des 26. Jabrganges zugegangen. Aus dem Inhalt Behrlinge anloden, und daß es Ihnen nur um das Lehrgeld zu Nr. 1), 5, 7, 8, 9, 11, 17, 18, 46, 49, 51, 56, 60, 61, 64, 67, 68, 70, diefer Nummer beben wir hervor: Aus dem breußischen Landtag. Kriegsbeschädigte als Tertilbeimarbeiter? Von Hermann Zädel. bun sei, daß Sie aber gar nicht in der Lage seien, Arbeiterinnen 72, 76 bis einschl. 84, 86, 87, 88, 90, 98, 109, 111, 118, 201, 204, 205, militärische Jugendvorbereitung. Von Wathilde Burm.( Schluß.) dauernd zu beschäftigen. 207, 212, 217, 219, 223, 270. Reserve- Ersatz- Infanterie- Regt. Nr. 1. der Bewegung: Weihnachtsfeier im Frauenléseabend des zweiten Berliner Da Steinberg andere Beweismittel nicht anzugeben vermochte, Landwehr- Infanterie- Regimenter Nr. 2, 3, 7, 17, 46, 49, 51, 57, wabifreiſes Guid. Politische Rundschau. Notizenteil: Für den Frieden. beschloß das Gericht, einen gerichtlichen Sachverständigen darüber 61, 68, 75, 76, 78, 80, 82 bis einschl. 85, 87( f. auch Ref.- Inf.- Regt. Sozialistische Frauenbewegung im Ausland. Frauenstimmrecht. Gewerkschaftliches. zu hören, ob die Beklagten Steinberg und Frau nach Art und Um- Nr. 17), 99, 109, 110, 116, 118. Landwehr- Ersatz- Infanterie- Regt. Fürsorge für Mutter und Kind. fang ihres Betriebes in der Lage sind, eine entsprechende Anzahl Nr. 3. Musteten- Bataillon Nr. 1. Landwehr- Brigade - Ersatz­Bom Wahren Jacob ist soeben die 3. Nummer des 33. Jabrganges erschienen. von Heimarbeiterinnen regelmäßig zu beschäftigen. Bataillon Nr. 43( s. Landw.- Ers.- Inf.- Regt. Nr. 3). 1. Landsturm­Der Deutsche Krieg. Heft 70: Die neue Familie. Von Dr. H. Paull. Infanterie- Bataillon Cottbus . Garnison - Bataillone: II Graudenz , Heft 71: Ansiedlung von Kriegsinvaliden. Von Dr. H. S. Weber. Lößen, Soldau . Reserve- Jäger- Bataillone Nr. 5 und 21. Reserve Einzelb. 50 Pf. Deutsche Berlagsanstalt, Stuttgart . Radfahrer- Kompagnie Nr. 81; Infanterie- Radfahrer- Kompagnie Die Glocke. Heft 11. Sozialistische Halbmonatsschrift, herausgegeben der 1. Kavallerie- Division. Maschinengewehr- Abteilungen Nr. 1 von Barvus. 25 Bf. Berlag für Sozialwissenschaft, München . und 6; Reserve- Maschinengewehr- Abteilung Nr. 1; 2. Ersatz- ein Heit. 30 Pi. Bong u. Bo., Berlin W. 57. Der Krieg 1914/15 in Wort und Bild. Heft 60-62. Jede Woche Maschinengewehr- Kompagnie des 2. Armeekorps; Gebirgs- Ma- Von der Heimat. Eine Kriegs- Morgensprache von Dr. Th. Scheffer. schinengewehr- Abt. Nr. 212; Feld- Maschinengewehr- Zug Nr. 2( 1.50 Bf. Deutsche Ranglei, Berlin SW. 11. Landw.- Inf.- Regt. Nr. 110). Die deutiche Sozialdemokratie in ihrer großen Krisis. Von Kavallerie: 1. Garde- Dragoner; Garde- Reserve- Dragoner. B. Lensch.( Abdrud aus dem Hamburger Echo"). 31 S. Auer u. Co., Dragoner Nr. 5, 9, 11, 12( f. Feldfliegertruppe), 21; Husaren Nr. 3; Hamburg , 36. Ulanen Nr. 4, 5, 12( f. Feldfliegertruppe), 16; Res.- Ulanen Nr. 1. Feldartillerie: Regimenter Nr. 48, 57, 58, 73, 81, 83, 90, 112, 213; Ref.- Regimenter Nr. 15, 86, 57; Landw.- Regt. der 4. Land­wehr- Division. Gebirgstanonen- Batterien Nr. 8 und 5. Fußartillerie: Regiment Nr. 13.

Gerichtszeitung.

Unterricht im Hause und öffentliche Schulpflicht. Weil er seine Kinder in 61 Fällen nicht zur Schule geschickt habe, war der Königliche Bergrat Ferber zu Beuthen angeklagt morden. Der Bergrat machte dagegen geltend: An sich bestreite er die Schulpflicht nicht. Er hätte aber seine Kinder nicht zur Schule schicken brauchen, weil er selber persönlich im eigenen Hause seinen Kindern den nötigen Unterricht erteilt habe. Nach§ 43, Teil II, Titel 12 des Allgemeinen Landrechts brauche sein Kind nur der in bie Schule zu schicken, der den nötigen Unterricht in seinem Hause nicht besorgen kann oder will. Der Unterricht, den er selber seinen Mindern erteilt habe, jei weit besser, als der in der öffentlichen Volksschule erteilte. Den nötigen Unterricht habe er also feinen

Kindern erteilt.

Das Landgericht in Beuthen als Berufungsinstanz verurteilte jedoch den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 61 M. Vorher hatte es festgestellt, daß der Kreisschulinspektor den von Ferber seinen Kindern erteilten Unterricht nicht als den nötigen im Sinne des Ranbrechts anerkannt hatte und daß F. davon vor jenen Versäum nisfällen unterrichtet war.

Bergrat Ferber legbe Revision ein und machte geltenb, sein Unterricht sei durchaus angemessen gewesen.

Pioniere: I. und III. Garde- Bataillon. Regimenter Nr. 18, 19, 20; Bataillone: I. Nr. 1, I. und II. Nr. 4, I. Nr. 9, I. Nr. 10, II. Nr. 11, I. und II. Nr. 14, I. Nr. 16; Ersatz- Bataillone der Pionier- Bataillone Nr. 5 und 8; Pionier- Abteilung der 1. Kab. Division. Verkehrstruppen: Feldfliegertruppe. Kraftfahr- Bataillon. Train: Ersatz- Abteilung der Garde- Train- Abteilung. Train­Abteilungen Nr. 1, 3 bis einschl. 6, 9, 10, 11, 14.

Armierungs- Formationen: Armierungs- Bataillone Nr. 1, 7, 13, 14, 17, 20, 24, 26, 27, 28, 32, 33, 34, 35, 39, 40, 41, 42, 44, 45, 52, 53, 55, 56, 62, 63, 64, 65, 69, 70, 73, 82, 84, 88, 90, 91, 93, 94, 95, 99, 100, 101, 102, 105, 107, 110, 111, 117, 120. Artilleriedepot Darmstadt. Kriegsbekleidungsämter.

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Briefkasten der Redaktion.

Die furistische Sprechstunde findet für Abonnenten Lindenstr. 3, IV. 801 rechts, parterre. am Montag bis Freitag von 4 bis 7 Uur, am Sonnabend bon 5 bis 6 Uhr statt. Jeber für den Brteftaft en bestimmten Anfrage tft ein Buchstabe und eine Babl als Mertzeichen betzufügen. Briefliche antwort wird nicht erteilt. Anfragen, denen leine Abonnementsquittung beigefügt ist, werden nicht beantwortet. Eilige Fragen trage man in der Verträge, Schriftstücke und bergleichen bringe mar in die Sprechstunde vor.

Sprechstunde mit.

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G. 400. Beantragen Sie die Reichswochenhilfe bei der Steuertaffe. Landsturm Borkum . Entsprechend der Löhnung wird auch das Beutegeld gezahlt. Uebrigens ist selbst die Höhe des Beutegeldes unterschiedlich. Butter 12. Die Frau fann dazu nicht verpflichtet werden, nur die Waren gänzlich zurüdhalten zum Zwede der Preissteigerung darf sie nicht. J. S. 40. Ja. 2. F. 19. 1. Einspruch ist innerhalb drei Monaten bei der Versorgungsabteilung des Kriegsministeriums einzulegen. 2. Ansprüche aus der Invalidenversicherung bestehen nicht. 3. Striegsministerium. F. 2. 25. Nach den Berliner Mietsverträgen muß die Miete am ersten jeden Monats im Voraus gezahlt werden. D. 2. 65. Richtungsfehler an den Beinen; zurüdgestellt. E. 44. Diese unterschiedlichen Meinungen entstehen nur dadurch, daß viele friegsgetraute Frauen, wenn sie weiter in Beschäftigung bleiben und feinen eigenen Hausstand führen, die Unter­Bezirkskommandos Danzig , I Düsseldorf, Görlitz ( f. Ref.- Inf.- ftügung nicht erhalten, weil die nach dem Gesetz vorgeschriebene Bedürftigkeit Regt. Nr. 18), Glogau , Hildesheim , Stettin . bei ihnen verneint wird. K. 2. 56. Sie könnten wegen böswilligen Feuerwehr- Kompagnie Thorn. Berlaffens die Ehscheidungsklage einleiten, müssen aber dazu einen Anwalt haben. W. H. Weiten. Da nach dem Vertrag die Unterschrift beider heleute vorhanden sein muß, wird der Hauswirt im Recht fein. Es würde fich vielleicht empfehlen, sich einmal an das Mietseinigungsamt zu wenden. am Gaumen, an der Zunge oder am Rachen. 3. 100. Diesen Buchstaben gibt es nicht; die Biffer bedeutet: Fehler 1. Bestrafung kann nur auf Antrag des Ehemanns erfolgen und auch nur dann, wenn die Ehe deshalb geschieden ist. 2. Ja. 2. K. 99. Erlundigen Sie sich beim Leichen- Schaubaus in Berlin , Hannoversche Straße. B. E. 22. Der Berwalter ist verpflichtet, Ihnen die Brotkarten in die müssen Sie sich die Karten von ihm abholen. Wohnung zu bringen; nur wenn Sie von ihm nicht angetroffen werden, P. M. 26. Chronisches Leiden des Kehlkopfes und der Luftröhren; dienstuntauglich. F. M. 13. Nein. R. S. 1. Nachmusterung wird noch erfolgen; wann, fönnen wir nicht wissen. Nr. 13. Ja, wenn Bedürftigteit als vorliegend erachtet wird. R. R. 1916. Nein. M. M. 6. 1. Nein. 2. Ja.

Das Kammergericht verwarf die Revision des Angeklagten und ging bon folgenden Erwägungen aus: Nach§ 43, Teil II, Titel 12 des Allgemeinen Landrechts sei jeder Einwohner, welcher den nötigen Unterricht für seine Kinder in seinem Hause nicht besorgen tönne oder wolle, verpflichtet, dieselben zur Schule zu schicken. Eine Befreiung von dieser Verpflichtung trete also nur dann ein, wenn Die Kinder den nötigen Unterricht im Hause erhielten. Nach Artikel 21 der preußischen Verfassung sei der nötige Unterricht der Die sächsische Verlustliste Nr. 250 meldet Verluste der In­für die öffentlichen Volksschulen vorgeschriebene. Der im Hause erteilte Unterricht müsse also, wenn er von dem Besuche der Schule fanterie- Regimenter Nr. 102, 177, 178; Ref.- Inf.- Regimenter befreien solle, dem an den öffentlichen Volksschulen erteilten Unter- Nr. 100, 101, 133; Landw.- Inf.- Regimenter Nr. 100, 107; Ersatz­richte mindestens entsprechen. Die Entscheidung darüber, ob dies Inf.- Regimenter Nr. 24, 40. Pionier- Bataillone Nr. 12, 22; Pio­der Fall sei, stehe aber nicht dem Richter zu, sondern denjenigen nier- Kompagnien Nr. 183, 192, 245, 254; Landsturm- Pionier- Kom­Behörden, deren Aufsicht die öffentlichen Schulen unterstellt seien. pagnie( XII. 2); Minenwerfer- Kompagnien Nr. 164, 223, 224, 253; Das seien diejenigen Behörden und Beamten, die im Auftrage des Schwere Minenwerfer- Abteilungen Nr. 22, 42; Scheinwerferzug Staates die Aufsicht sowohl über die öffentlichen, als auch über die Nr. 22; Armierungs- Bataillone Nr. 22, 23. Der Schluß der württembergischen Verlustliste Nr. 340 privaten Unterrichts- und Erziehungsanstalten zu führen hätten. Hier habe die Schulaufsichtsbehörde ben von F. selber erteilten wird mitgeteilt, deren Inhalt wir gestern veröffentlichten. Unterricht nicht als den nötigen Unterricht anerkannt. Die Kinder hätten also die Schule besuchen müssen, da Angeklagter für die frag­liche Zeit auch für einen anderen ausreichenden Hausunterricht nicht gesorgt hatte. Die vom Richter allein zu prüfende Frage, ob den Angeklagten an der Schulversäumnis der Kinder ein Ber­schulden treffe, das auch ein fahrlässiges sein tönne, habe das Land­gericht bejaht. Demnach sei Angeklagter mit Recht verurteilt L. d. 4. Berl. Reichstagswahlkreis.

worden.

Aus aller Welt.

Von Gott gefandt, durch Frauenhand."

Die Donnerstagmorgen Nummer des Berliner Zage. bringt in ihrem Anzeigenteil folgendes mystisch- furiose

blattes Inserat:

Kaiser Wilhelm II.

Wie selten kommt ein Engelgruß

Herab auf diese Erd!

Doch Dir, Du Treuer, wird er nun

Von Gottes Gnad' beschert.

Halt ein, halt aus; steh fest von Erz;

Lasse die Feinde toben.

Im Feuerofen. wollen wir

Noch unsern Schöpfer loben.

Obige Prophezeiung wurde in den deutschen Farben auf ein Buchzeichen gestickt. Dasselbe ge­hört in die Bibel Seiner Majestät. Dies Merkzeichen wurde schon den 27. Januar 1912 an das Kaiser­liche Kabinett Seiner Majestät eingeschickt.

"

( Von Gott gesandt,

durch Frauenhand.)

Eine bemerkenswerte Entdeckung. In einem Bosener Fleischer­geschäft wurde für 2000 M. eingesalzenes Schweinefleisch gestohlen. Nicht mitgehen ließen die Diebe, wie bei der polizeilichen Unters suchung festgestellt wurde, gegen fünf 3entner Schweine. Das Posener Tageblatt" schreibt hierzu: Diese schmalz. leptere Tatsache gibt zum Nachdenken Veranlassung, daß in einer Zeit, in der über Fettmangel allgemein und nicht ohne Grund ge flagt wird, bei einem einzigen Fleischermeister gegen fünf Zentner Schmalz obendrein in einem vom Verkaufsraum abgelegenen Raum wohlverwahrt liegen. Die zuständigen Behörden werden zweifel­Tos feststellen, ob dieses Schmalz dem Verkauf bis zu einer etwaigen Wiederaufhebung der Höchstpreise entzogen werden sollte, trotz der Verordnungen, die ein berartiges Gebaren unter strenge Strafe stellen."

Das Eisenbahnunglück bei St. Denis. Ueber den Unfall des Expreßzuges Paris- Calais bei der Station St. Denis wird aus Baris noch gemeldet: Der Tender und sechs Waggons des Expreß­zuges find zertrümmert. Das Beleuchtungsgas in den Personen­wagen explodierte, so daß mehrere der verunglüdten Reisenden in den Wagen verbrannten. Es ist un­möglich, die schauderhaften Szenen zu beschreiben, die sich abspielten, als man versuchte, die Toten und Verlebten aus dem Feuermeer zu bergen. Um 11 Uhr waren aus den nicht verbrannten Trümmern 12 Tote und 25 Verwundete geborgen. Die Gesamtzahl der Toten ist gegenwärtig nicht festzustellen. Meistens handelt es sich um Frauen, die von einem Besuch bei ihren zum Heer eingezogenen Männern zurüdfehrten.

Verlustlisten.

Die Verlustliste Nr. 445 der preußischen Armee enthält Verluste folgender Truppen: Kriegsministerium.

Infanterie.: Garde: 4. Garde- Regiment 3. F.; 5. Garde Regiment 3. F.; 7. Garde- Infanterie- Regiment; Garde- Grenadier­Regiment Elisabeth; Garde- Reserve- Schüßen- Bataillon. Grena­

Sozialdemokratischer Wahlverein

I.

Görlitzer Viertel. Bezirk 154 II. Den Mitgliebern zur Nachricht, daß unser Genoffe, der Maurer

Joseph Sauer

( Stalizer Str. 30)

geftorben ist.

Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet heute Freitag, nachmittags 3, Uhr, von der Halle des Michael- Kirchhofes in Neukölln, Mariendorfer Weg, aus statt. 211/14

Der Vorstand.

Deutscher Bauarbeiter- Verband. Zweigverein Berlin . Bezirk SO.

Den Mitgliedern zur Nachricht, daß am 1. Februar das Mitglied, der Buzer

Joseph Sauer

verstorben ist.

Die Beerdigung findet heute Freitag, nachmittags 3, Uhr von der Halle des Michael- Kirchhofes in Neufölln, Mariendorfer Weg, aus statt.

Ferner starb am 1. Februar vom Bezirk Oranienburger Bor stadt das Mitglied, der Maurer

Emil Lange.

Die Beerdigung findet morgen Sonnabend, nachmittag 3, Uhr, von der Halle des Golgatha Stirchboses in der Barfusstraße aus statt.

Ehre ihrem Andenken! Um rege Beteiligung ersucht 140/10 Die örtliche Verwaltung.

Sozialdemokratischer Wahlverein

Kreis Niederbarnim .

Bezirk Reinickendorf­Ost. Am Mittwoch, den 2. Februar, verstarb unser Genosse, derGraveur Otto Kriltz

Raschdorffitr. 105. Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet am Sonnabend, ben 5. Februar, nachmittags 3 Uhr, von der Leichenhalle des Gemeinde Fried­hofes aus ftatt. 243/8

Der Vorstand.

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Nach 16monatiger aufopfernder Tätigkeit im Felde verschied heute infolge einer Infektion mein über alles geliebter Mann, unser teurer, einziger Sohn, Bruder und Schwager, der Assistenzarzt d. L.

Dr. med. Felix Davidsohn.

Dies zeigt in tiefstem Schmerz an

Frau Dr. Emmy Davidsohn, Oranienstr. 51. Berlin , 2. Februar 1916.

117/20

Die Beerdigung findet am Sonntag, den 6. Februar, mittags 2 Uhr, auf dem jüdischen Friedhof Weißensee von der neuen Halle aus statt.

Von Kondolenzbesuchen bitte abzusehen.

Deutscher Metallarheiter- Verband Verwaltungsstelle Berlin .

Den Kollegen zur Nachricht, daß unser Kollege, der Revolvers dreher

Otto Kriltz Reinidendorf, Raschdorfstr. 105 am 1. Februar gestorben ist. Ehre feinem Andenken! Die Beerdigung findet am Sonnabend, den 5. Februar, nach mittags 3 Uhr, von der Leichen balle des Gemeinde- Friedhofes in Reinidendorf, Humboldtstraße, aus ftatt.

Rege Beteiligung wird erwartet.

Den Kollegen ferner zur Nach richt, daß unser Stollege, der Former

Julius Rank

am 2. Februar an Magenkrebs gestorben ist.

Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet am Sonnabend, den 5. Februar, nach­mittags 4 Uhr, von der Reichen. halle der Friedens- Gemeinde in Nordend aus statt.

Rege Beteiligung erwartet 111/10 Die Ortsverwaltung.

Am 28. Januar verstarb imi Felblazarett an Lungenentzündung unser lieber Kollege, der Korrektor

Wilhelm Loper

aus Schwerin i. M. im 41. Lebens­jahre. 214b

Ehrend gedenken seiner

Die Kollegen der Deutschen Tageszeitung".)

Deutscher Transportarbeiter- Verband.

Bezirksverwaltung Groß- Berlin. Den Mitgliedern zur Nachricht, daß unser Stollege, der Arbeiter Franz Galmeister von der Firma Quantmeyer& Eicke am 1. b. Mts. im Alter von 51 Jahren verstorben ist.

Ehre feinem Andenken! Die Beerdigung findet am Sonnabend, den 5. d. M., nach mittags 3%, Uhr, von der Leichen halle des Thomas Friedhofes, Hermannstraße, aus statt. Die Bezirksverwaltung. 61/13

Am 2. d. Mts. verstarb mein lieber Mann, der Former A

Julius Rank nach langem, schwerem Leiden.

Die trauernde Witwe Marie Rank geb. Schmidt. Die Beerdigung findet am

Sonnabend, den 5. d. Mis., nad der Friedensgemeinde in Norben

mittags 4 Uhr, auf dem Kirchhof

itatt.

Allen Verwandten, Freunden und Bekannten zur Nachricht, das nach langem, schwerem Leiden mein lieber Mann

Emil Lange

sanft enischlafen ist.

Um stilles Beileid bitten

am

Frau Auguste Lange. Anna Strajewski als Nichte. Die Beerdigung findet Sonnabend, den 5. Februar, nachmittags 3, Uhr, auf dem Golgatha- Kirchhof, Barfusstraße,

ſtatt.

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A.. 88.

Am 1. Februar berstarb nach furzem, merem Leiden meine innigftgeliebte Frau, unsere gute Mutter, Tochter, Schwester, Schwägerin, Tante

Frau Hedwig Tepacher

geb. Fröhling.

Dies zeigen tiefbetrübt an die trauernden Hinterbliebenen Hans Tepacher zurzett in Befangenschaft,

Ella und Irma als Kinder, Frau Fröhling als Mutter, Hermann und Karl Fröhling als Brüder,

Paul Heinze als Schwager. Frau Heinze geb. Fröhling als Schwester,

Frau Lieschen Fröhling als Schwägerin.

Die Beerdigung findet Sonn. abend, nachmittags 4 Uhr, von der Reichenhalle des Sophien­kirchhofes, Freienwalder Straße, aus statt.

Danksagung.

Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme bei der Beerdigung meines lieben Mannes, unseres guten Baters. Schwieger- und Großvaters, des Gastwirts

Wilhelm Brinkmann

fagen wir allen Freunden, Ver wandten und Bekannten sowie dem Verband der freien Gast- und Schank mirte, dem Sozialdemokratischen Wahlverein, Bezirt 805, dem Lotterie berein Lachtaube" und dem Spar verein Vorwärts", insbesondere den Herren Walded Manasse und Adolf Hoffmann für die trostreichen Worte am Grabe des Entschlafenen unseren besten Dant.

Witwe Auguste Brinkmann nebst Kindern.

Innungskrankenkasse

der Juwelier-, Gold- und Silber­schmiede- Zwangs- Innung Berlin .

Erste Sagungsänderung. § 15.

Raffenmitgliedern, die nach§ 3 Nr. 2 freiwillig in der Staffe ber bleiben, wird, wenn sie sich nicht im Bezirke der Kassenärzte aufhalten, statt der Krankenpflege das halbe Krankengeld gewährt.

Der Vorstand. Mar Rost, 5. Herb. Vorsitzender. Schriftführer.

Genehmigt. Charlottenburg , 15. Januar 1916. Königliches Oberversicherungs­amt Groß- Berlin.

v. Goft fomsti

Mr. BK. 216. 15.

266/15

Drudegemplare lönnen im Kassen­lofal in Empfang genommen werden.