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Gewerkschaftliches.

Berlin   und Umgegend. Generalversammlung des Malerverbandes.

Zu den wenigen Gewerkschaften, die trop des Krieges ihre Tagungen abhalten, gehört auch der Verband der Maler, Lackierer, Anstreicher, Tüncher und Weißbinder Deutschlands  . Seine ordent­liche Generalversammlung hätte eigentlich schon im Vorjahre ab­gehalten werden müssen. Sie wurde wegen des Krieges vertagt und tommt auch wohl jezt hauptsächlich nur aus dem Grunde zur Abhaltung, weil der Reichstarifvertrag abgelaufen ist und eine Generalversammlung die für die Fortsetzung des Vertrages nötigen Beschlüsse fassen soll. Dann fommt auch dazu, daß im Anfang des Borjahre der tangjährige Vorfizende des Verbandes, Genosse Tobler, starb und sein Bosten wieder endgültig zu besetzen ist. Mit Tobler verlor der Be band einen Vorfizenden, der sich auch außerhalb seiner Stoflegenfreife großer Hochicbägung und Anerkennung erfreute. Er hat dem Berband in seiner 17 jährigen Tätigkeit an erster Stelle fein Bestes gegebent.

Auf der Tagesordnung der Generalversammlung, die am Mon­tag im Berliner   Gewerfidaftehaus beginnt, stehen nur wenige Punkte: Rechenschaftsberichte, Bericht über die Tarifverhandlungen, Beratung von Anträgen und ein Referat über die Aufgaben der Gewerfichaften nach Friedensschluß.

Der wichtigste Punkt ist die Stellungnahme zu dem Ergeb nis der Tarifverhandlungen, die am 25. Januar in Berlin   stattfanden. Die zentrale Regelung der Lohn- und Arbeits­berhältnisse ist im Malergewerbe schnell berwirklicht worden. Förderte der Verband der Maler den Tarifgedanken auch schon seit dem Jahre 1885, fo hatte diefes Streben allerdings erst bon Mitte der neunziger Jahre des vorigen Jahrhunderts an nennenswerten Erfolg. Ein Jahrzehnt später, im Jahre 1906, liefen bereits 214 örtliche Tarifverträge, die 13 608 Betriebe mit 46 608 Beschäftigten umfaßten. Im Frühjahr 1910 tam der erste Reichstarifvertrag zum Abschluß; die Zahl der ab jeichlossenen Ver­träge belief sich in diesem Jahr bereits auf 813 mit 17 195 Be­trieben und 58 888 Beschäftigten. Der zweite Reichstarifvertrag wurde 1918 bekanntlich erst nach einer elfwöchigen Aussperrung ab­geschlossen. Die Zahl der beschäftigten Perionen, die dieser Reichs. tarifvertrag umfaßte, ging gegen die Vorjahre etwas zurüd, weil in den Lohngebieten Rheinland   und Westfalen für einen Teil der Städte die offizielle Anerkennung des Reichstarifs nicht erreicht wurde. Am 31. Dezember 1914 betrug die Zahl der abgeschlossenen Berträge 862 für 15 890 Betriebe mit 55 620 Beschäftigten, von denen rund 40 000 im Malerverband organisiert waren.

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Jabre 1914 für 1915 liegen die gablen noch nicht vor allein Minimallöhne festzustellen. Schaffung befonderer landwirtschaftlicher um beinahe eine halbe Million Mart   gegenüber dem Jahre 1913. Kommiffionen in allen Provinzen, die die Bestellung der Felder über­Trogdem fonnte sich das Gesamtvermögen der Organisation am wachen, Maßnahmen gegen unterbliebene oder unrationelle Bestellung Schlusse des Jahres 1914 auf der gleichen Höhe halten wie 1918 zu ergreifen ermächtigt sind und den Anbau gegebener Produkte ver­wo allerdings über 2 Millionen Mark für Streits und Aussperrung füigen fönnen. Einführung staatlicher Arbeitslosenunterstützung durch gebraucht wurden es belief sich auf rund 730 000 m. Vermittlung der Gewerkschaft. Erlassung eines Dekrets, das die Land­arbeiter zur Bestellung der Latifundien ermächtigt, wo sie zu dieser Bestellung fähig find, wobei durch eine gemischte Kommission die Höhe der Bacht, eventuell auch erst nachträglich, festzulegen ist. Die Busammenfunft hat ihre Arbeiten mit der Annahme einer Tages­ordnung beschlossen, in der die Unzulänglichkeit der Regierungs­maßnahmen gegen die Lebensmittelteuerung beflagt und ein Gesez gegen die Ermittierungen der Arbeiter gefordert wird. Die Tages. ordnung stellt auch fest, daß die Preissteigerung der landwirtschaft­lichen Brodukte, die im Mittel 50 Prozent betrifft, nicht eine Folge der erhöhten Produktionskosten ist, da die Steigerung der Arbeits­löhne weit hinter diesem Prozentiaz zurückbleibt und betont das Recht der Arbeiter, auch in dieser Ausnahmeperiode Lohnerhöhungen zu erlangen.

Die Mitgliederbewegung zeigt in den Berichtsjahren 1913 und 1914 einen rüdgängigen Lauf. Das Jahr 1913 stand noch unter dem Zeichen wirtschaftlichen Niedergangs, 1914 unter dem des Krieges. Am 1. Januar 1913 betrug der Mitgliederbestand 50 550, Ende Dezember 44 842 und Ende 1914 22 610. Das Kriegsjahr 1914 brachte also einen Rückgang um rund 50 Broz Neu auf­genommen wurden 1913 rund 15 000, 1914 rund 12 000 Kollegen. Neben dem Wirten im unmittelbaren Interesse der Mitglieder und ihrer Angehörigen durch innerorganisatorische Maßnahmen ent­faltete der Verband auch eine umfassende soziale Tätigkeit zur Milderung all der Not, die der Krieg allen Berufsangehörigen brachte. mit den am Reichstarif beteiligten Organisationen einigte fich der Verband zu gemeinsamen Schritten:

Beschaffung von Arbeitsgelegenheit durch eine Eingabe an sämt liche Behörden; strengste Durchführung des behebenden Tarif vertrages; Verfürzung der Arbeitszeit durch örtliche Vereinbarung; Aufforderung an die Behörden, Arbeiten nur an tariftreue Unter­nehmer zu bergeben. So suchte der Verband auf allen Gebieten die Interessen seiner Mitglieder zu wahren.

Deutsches Reich  .

Gegen die Teuerungszulage im Malergewerbe.

Soziales.

Ein Exempel soll statuiert werden.

Jm Tone des Dieners, der auf den Reichtum und die Macht seines Herrn stolz ist, erflärte eine junge Dame, welche die Konfektionsfirma May Behrendt vor der Kammer 1 des Gewerbegerichts vertrat: Das Klageobjekt spiele für die Firma feine Rolle. Um das Geld, welches die Klägerin

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Der Landesverband Hamburg   Deutscher   Arbeitgeber verbände im fordere, handele es sich nicht. Das würde die Firma ohne Malergewerbe beschäftigte fich in einer Mitgliederversammlung mit weiteres für einen wohltätigen Zwed geben. Deshalb lehne den der Verlängerung des Reichstarifvertrages in Verbindung mit einer der Chef der Firma einen Vergleich mit der Klägerin ab. Es solle ein Exempel Teuerungszulage von 6 Pf. die Stunde. Nach langer Aussprache das Gericht vorgeschlagen hatte wurde beschlossen, im Hinblid auf die Notlage der Malermeifter" statuiert werden. die Vereinbarung abzulehnen und in diesem Sinne auf dem am 14. Februar in Eisenach   tagenden Hauptverbandstage zu wirken. Die Ladierermeister haben beschlossen, sich der Entscheidung des Landes­verbandes anzuschließen. Ausland.

Außerordentliche Zusammenkunft italienischer Landarbeiter.

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Warum fühlte sich die Firma Mag Behrendt veranlaßt, durch ihre Vertreterin so oftentativ betonen zu laffen, sie wolle ein Exempel statuieren? Die Klägerin war bei der Firma als An­probiercame beschäftigt. Es war eine Kündigungsfrist von einem Monat vereinbart. Die Klägerin batte gefündigt, wurde zwei Tage darauf frant, fonnte deshalb zwei Wochen nicht arbeiten, hat danach aber während der zweiten Hälfte der Kündigungszeit wieder ihre Arbeit versehen. Dbgleich die Klägerin durch eine Bescheinigung Rom  , 28. Januar 1916.( Eig. Ber.) Die dem Zentralverbande der Krankenkasse ihre Arbeitsunfähigkeit nachwies, glaubte die der italienischen Bandarbeiter angeschlossenen Gewerkschaften der Firma, es handele sich nur um die Kündigungsfrankheit" und landwirtschaftlichen Tagelöhner und Teilpächter haben am 26. d. M. zahlte für die Krankheitszeit feinen Lohn, um ein Erempel die Vertreter ihrer Provinzialverbände zu einer außerordentlichen zu statuieren." Dem Antrage der Klägerin entsprechend wurde Busammenkunft nach Bologna   einberufen. Die Sekretärin des die Beklagte zur Zahlung von 51 M. berurteilt, weil nur an Bentralverbandes Genoffin Alto belli gab einen furzen Situations- dauernde Krankheit ein Entlassungsgrund sein könnte. Bei einem bericht, in dem sie feststellte, daß alle Provinzialverbände treu zum Arbeitsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von einem Monat fönne Zentralverbande halten, verloren wurden nur die Landarbeiter eine zwei Wochen währende Krankheit nicht als dauernde Krankheit organisationen der Provinz Padua  , die von der Regierung aufgelöst angefehen werden. worden sind. Frau Altobelli bringt weiter zur Kenntnis, daß nach Erhebungen des Zentralverbandes 25-30 Proz. der Landarbeiter ein gezogen find, daß aber trogdem, selbst in der Hochsaison der land­wirtschaftlichen Arbeiten, über Beschäftigungslosigkeit zu flagen war, welcher Mißstand noch durch den geringen Umfang der öffentlichen Arbeiten verschärft wurde. Nach einem Referat des Genoffen Samoggia diskutierte dann die Zusammenfunft die Frage der von der Regierung im Interesse der landwirtschaftlichen Produktion und des ländlichen Proletariats zu fordernden Maßnahmen. Aufgestellt wurden die folgenden Forde rungen: Gründung städtischer und provinzialer Arbeitsnachweise, die alle einem dem Reichsarbeite amte angegliederten Zentralarbeits­nachweis angeschlossen sind. Diese Arbeitsnachweise haben durch Die inneren organisatorischen Verhältnisse des Verbandes wurden Erhebungen den Bedarf und das Angebot von Arbeitsfräften für Fretreligiöse Gemeinde. Sonntag, den 13. Februar 1916, bor­natürlich durch den Krieg start beeinflußt. Nach Ausbruch des Kriegs die einzelnen Gegenden festzustellen und die nötigen Zu- und Ab- mittags 9 Uhr, Bappel- Allee 15/17; Neuföln, Ideal Passage; Tegel  , Bahn­wurde die Krantenunterstügung außer Kraft gefeßt, dafür aber die wanderungen zu organisieren, wobei für die Arbeitsbedingungen die hofftr. 15, und Cberschöneweibe, Klarastr. 2: Freireligiöse Vorlesung Arbeitslosen und Familienunterstügung start in Anspruch genommen. Tarifverträge der Einwanderungsgegend zugrunde gelegt werden Bormittags 11 Uhr, Kleine Frankfurter Straße 6: Bortrag des Herrn Vor allem gingen die Einnahmen an Beiträgen start zurüd, im sollen; wo Tarifverträge fehlen, find durch gemischte Kommissionen Ernst Däumig  : Eine Wanderung durch buddhistisches Land."

nur

Bei den Verhandlungen über die Erneuerung des zweiten Reichs­tarifvertrags, der am 15. Februar d. J. abläuft, stand die Lohn frage im Vordergrunde. Das bedingte die enorme, faſt unerträg liche Teuerung aller notwendigen Bedarfsartikel für die breite Masse des Volkes, andererseits die unzulänglichen Lohnverhältnisse der Maler und Tüncher schon vor dem Kriege. Die Organisations bertreter verlangten für die Gehilfen eine Lohnerhöhung um 10 Bf. pre Arbeitsstunde. Die Arbeitgebervertreter wollten eine Teuerungszulage von 312 bis 4 Bf. auf die Stundenlöhne zubilligen. Nach langen Beratungen einigte man fid auf eine Zulage von 6 Bf. für die Stunde bei einer Arbeitszeit von neun oder weniger Stunden, und einer Zulage von 5 Pf. in Orten mit einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden. Diefe Bulage foll vom 1. März ab be zahlt werden. Der Reichstarif wird bis zum 15. Februar 1917 ber­längert. Ueber diese Vereinbarungen hat nun die General bersammlung zu entscheiden. Es ist wohl anzunehmen, daß fie an genommen werden.

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