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Tauf bon Schlachtschweinen hatte es nun bald erreicht, daß beim Handel um Schlachtschweine die Bewilligung des fogenannten Schwanz­geldes" bis 75 M. und darüber hinaus borweg= gehen muß, bevor vom Kauf des betreffenden Stüdes 311 den ab Markt festgesetzten Höchstpreisen die Rede sein kann. Beispielsfälle hierfür sind zahlreich anzuführen. Das sogenannte " Schwanzgeld", das früher wohl 1 M. beim Stück betrug, und schon beinahe ganz aus der Welt geschafft worden war, ist unter der Herrschaft der Höchstpreise als Aufschlag hierzu vom Standpunkt in bielgestaltiger Form und Höhe wieder mit ge= der Fleischer aus betrachtet als notwendiges Uebel tvaltiger Schwungkraft und ohne Begrenzung seiner Höhe ins Reben getreten."

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offenbar ganz öffentlich gegen die Verordnung verstoßen, um eine Aus einem Jnferat hatte R. ersehen, daß eine Alleinsteiner Entscheidung herbeizuführen. Der Staatsanwalt beantragte Möbelfabrik gegen Beteiligung am Reingewinn in Höhe von 10 Pro­10 Mart Geldstrafe. Die geringere Strafandrohung gereiche gent einen technisch geschulten Geschäftsführer fuche. Obwohl Aufferow ja dem Angeklagten zum Vorteil. Der Verteidiger wies diese in Berlin über eine ganz gutgehende Tischlerei verfügte, war Ansicht auf Grund der§§ 4 und 9b des Belagerungsgefeges als er nicht abgeneigt, nicht abgeneigt, seine geschäftliche Selbständigkeit gegen irrig zurüd: da der Oberbefehlshaber außerhalb des Rahmens eine lohnende Stellung in der Provinz zu vertauschen, well feine jeiner Befugnisse sich gestellt hat, sei die Verordnung in ihrer erst wenige Wochen mit ihm verheiratete Frau, eine geborene Ost­Gesamtheit ungültig. Das Gericht verkündete die Frei- preußin, Sehnsucht nach ihrer Heimat fühlte. K. trat deshalb mit sprechung des Angeklagten. Das Gericht hat sich, wie der Möbelfabrit, einer G. m. b. H., die sich im Aufdruck ihrer Briefe furz publiziert wurde, aus den von der Verteidigung angeführten als Ausstattungshaus mit elettrischem Betrieb" bezeichnete, in Ver­Gründen der Ansicht des Reichsgerichts anschließen müssen. bindung und erklärte sich nach kurzen Verhandlungen bereit, den Tags zuvor fand vor dem Schöffengericht Neu- so verführerisch geschilderten Boften sofort anzutreten. Seine junge fölln ein ganz ähnlicher Prozeß statt. In diesem nahm Frau sollte ihm nach einigen Wochen folgen. Frau R. ließ es das Gericht einen anderen Standpunkt ein. sich nicht nehmen, ihrem Manne, der ihr zu Liebe die Flitter­unterbrach, außer zahlreichen Abschiedstüffen und Es wird dann weiter erzählt, wie die einzelnen Käufer von Angeklagt war Genosse Brinkmann. Er war befchuldigt, im wochen unterbrach, November 1915 als zweiter Vorsitzender des sozialdemokratischen guten Reisewünschen eine ungebeure Menge von Eßvorräten mit auf Schweinen sich durch neben dem Kaufpreis hergehende Geschenke Wahlvereins in Neuköln eine nicht angemeldete Versammlung geleitet den Weg zu geben. So herzerquidend sich K.s Abschied von Berlin zu überbieten suchen. Macht ein Käufer ein Geschenk" von 20 M., zu haben. Gegen einen Strafbefehl über 60 Mart hatte er gestaltet hatte, fo gründlich sah er sich nach seiner Ankunft in Allenstein bann stiftet ein anderer das nächstemal 30 M. Andere sind noch Widerspruch erhoben. Der Angeklagte, dem als Verteidiger der in seinen Erwartungen getäuscht. Das Ausstattungshaus mit elektrischem vorsichtiger und werfen in die Spartöpfe der Kinder des Rechtsanwalt Hugo Heinemann zur Seite stand, bestritt, Betrieb" bestand aus einer Art von Schuppen und die geringen Landwirts, von dem sie kaufen wollen, je ein Fünfmarkstück, was baß die Verordnung des Oberkommandos rechtsgültig sei. Auch Möbelvorräte gewährten bem fundigen Meister ohne weiteres bei mancher Familie mit zahlreicher Stinderschar eine hübsche wurde eingewendet, daß man jene Besprechung von Mitgliedern des die Gewißheit, daß er an dieser unwirtlichen Stätte auf keinen Summe ausmacht. Oder es werden was tatsächlich vorgekom­Wahlvereins nicht als Versammlung, sondern nur als Sigung an- grünen Zweig fommen könne. Das ihm unterstellte Personal bestand sehen könne. Rechtsanwalt Heinemann berief sich auf ein Reichs. Lediglich aus einem Taubstummen, der den Anord- men sein soll für die Töchter des Hauses Ballkleider oder gerichtsurteil, das bereits eine ähnliche Verordnung für ungültig nungen des neuen Geschäftsführers natürlich gänzliche Verständnis. andere Dinge mitgebracht. Das alles wird verbucht als Nebenkosten zu den Markthöchst­erklärt habe. Der Amtsanwalt forderte trop der Reichsgerichtsent lofigkeit" entgegenbrachte. Unter diesen Umständen hielt es St. für Die preisen". Das Eingesandt" bemerkt dann deprimiert am Schluß: scheidung die Verurteilung des Angeklagten. Die Geldstrafe von geraten, so schnell wie möglich nach Berlin zurüdzudampfen. 60 Mart fei angemessen. Nach langer Beratung des Gerichts wurbe Ausführung dieses Entschlusses sollte jedoch auf Hindernisse stoßen. Wer diesen unlautersten aller unlauteren Wettbewerbe als kann, der kann tagelang nochmals in die Verhandlung eingetreten und der Angeklagte darauf Sufferow batte sich nämlich gleich nach seiner Ankunft in Allenstein Fleischer nicht mitmachen will oder hingewiesen, daß seine Handlung nicht als Uebertretung der Ver- von dem Vertreter der G. m. b. 5. die Reisekosten zurüd­umherreisen, ohne auch nur ein Stüd einkaufen zu können. ordnung des Oberkommandos, sondern als ein Vergeben gegen§ 9b erstatten lassen und auch einen Vorschuß erhoben. Die beste Handelstunst scheitert an dem eisernen Grundsaze des Belagerungszustandsgesetzes anzusehen sei. Der mit der Verord- bemerkte, daß der Berliner " sich kurz entschlossen anschiďte, mitsamt von Landleuten, die Schweine halten: Wir können es ja nung gegebene Hinweis auf die Strafen sei gar keine Strafbeſtimmung, feinem Eßtorbe und sonstigem Reisegepäd das Feld zu räumen, bekommen, warum sollten wir es nicht nehmen?" sondern nur eine Rechtsbelehrung, was das Reichsgericht in alarmierte der Vertreter der Firma schleunigst die Polizei und Was hier beklagt wird, erscheint durchaus glaubhaft nach alle­feiner Entscheidung übersehen habe. Nach erneuten Ausführungen ließ den Angeklagten auf dem Bahnhof berbaften. S., der des Verteidigers, der gegenüber dieser Auffassung an derjenigen des bereits eine Rückfahrtkarte gelöst hatte und gerade in den Bug ein- dem, was man bisher erlebt hat. Es will uns aber nicht einleuch Reichsgerichts festhielt, schloß der Borsigende die Erörterung: Das steigen wollte, wurde zur Polizeiwache gebracht und dort einem pein- ben, daß die Fleischer hieran so unschuldig sind. Ihnen stehen doch Reichsgericht hat sich da auf eine faliche Fährte loden laffen". Die lichen Verbör unterzogen. Mit Inapper Rot gelang es ihm schließlich, ebenfalls Mittel und Wege zur Verfügung, um diesem Treiben Begründung des Urteils bewegte sich dann in denselben Gedanken- durch den Nachweis, daß er in Berlin feste Wohnung und eine junge entgegenzutreten. Bei einem Teil scheint aber dazu ein ernst­gängen. Aus der Irrtümlichkeit der an die Verordnung angehängten Frau habe und durch Rückzahlung der Vorschüsse, die er eigentlich licher Wille gar nicht vorhanden zu sein; vielmehr sucht dieser den Nechtsbelehrung tonne für die Frage der Rechtsgültigkeit der Wer gegen die ihm durch die Unglücksreise erwachsenen Schaden hätte Ausfall, der das Resultat einer Unreellität ist, durch weitere Un­ordnung nichts gefolgert werden, wohl aber würde aus folchem aufrechnen wollen, feine Freilassung durchzusetzen. Daß der rrtum gegebenenfalls sich eine zivilrechtliche Inanspruchnahme her. Angeklagte die feste Abficht gehabt batte, in Allenstein zu bleiben reellitäten an ihrer Kundschaft wieder wettzumachen. Mit der Redewendung, daß es sich um ein notwendiges Uebel Der Angeklagte, der nicht eine Sitzung, fondern eine nnd zu arbeiten, wurde schon durch die für mehrere Wochen aus­Beriammlung geleitet habe, jei wegen Hebertretung ber als rechtsreichende Menge der von ihm mitgenommenen borräte behandelt, ist die Sache doch nicht erledigt. Im Gegenteil: Jeder, Eine der diesem Treiben Vorschub leistet, verdient die gültig anzusehenden Verordnung nach dem Belagerungszustandsgesetz wiesen. Das Gericht sprach den Angeklagten frei. Das deutsche Volt kann nicht zu bestrafen, doch brauche jetzt nicht auf Freiheitsstrafe erkannt zu Schadenersatzklage gegen die Allensteiner Firma wird wohl das schärfste Verurteilung. werden. 15 Mark Geldstrafe feien ausreichend. ruhig zusehen, wie hier von Produzenten und Händlern mit den Nachspiel bilden. Schweinen ein Stultus getrieben wird, der dem Tanz der Jsraeliten um das goldene Kalb gleicht. Denn das Gold wird aus den Taschen des Volkes gezogen, und das Schwein wird zum Gott gemacht, um den herum ein würdeloser Tanz aufgeführt wird.

leiten lassen.

Das Landgericht Görlig hatte wiederholt einen gleichen Rechtsstandpunkt, wie jetzt das Schöffengericht Neukölln ein­genommen. Das Reichsgericht hat stets diesen Standpunkt als rechtlich unhaltbar erklärt und in den betreffenden Fällen auf Freisprechung erkannt. Es bleibt abzuwarten, wie die höheren Instanzen über die Rechtslage jegt urteilen werden. In der Literatur hat die Ansicht des Reichsgerichts nirgends cine Anfechtung erfahren.

Versammlung und Belagerungsgesch.

Der Ohm- Prozeß erledigt.

Als man nun

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Der

Der Riefenprozeß gegen den Bankdirektor Ohm und Genossen, der im Jahre 1913 etwa ein halbes Jahr lang das Landgericht Dortmund in Anspruch genommen hatte, und der im Februar 1915 mehrere Tage das Reichsgericht beschäftigte, fand am Freitag feinen entgültigen Abschluß. Drei Arbeiter von einem Schnellzug getötet. Auf der Strecke Der Angeklagte Ohm war wegen München - Augsburg wurden Freitag abend drei Ar­16 einfacher Bilanzfälschungen, 6 Bilanzfälschungen in Lateinheit beiter von einem Schnellzug überfahren und getötet. mit Untreue, 2 selbständigen Fällen der Untreue, Erstattung falscher Die Getöteten sind die drei 18 Jahre alten Streckenarbeiter Dic­Meldungen beim Handelsregister und Bergehens gegen§ 88 Abs. 3 des Börsengefezes zu einer Gesamtstrafe von sieben Jahren pold, Mundo und Förg. Zuchthaus und 3800 m. Geldstrafe verurteilt worden. Zusammenstoß zweier russischer Schnellzüge. Unweit Mos­Das Reichsgericht bestätigte am Mittwoch die vom Landgericht Auf die Revision des Angeklagten bob das Reichsgericht am au stießen, wie dem Berl. Tageblatt" aus Stocholm gemeldet Magdeburg ausgesprochene Freisprechung des Borstzenden eines 26. februar borigen Jahres das Urteil insoweit auf, als das Ver wird, zwei Schnellzüge zusammen. Sechzehn Per­Gastwirtebereins, der eine Bufammenkunft der Vereinsmitglieder in geben gegen bas Börsengeses in Frage fam und stellten in diesem fonen wurden getötet, viele verwundet. Unter den Toten Quedlinburg abgehalten hatte, ohne die Versammlung anzuzeigen. Bunft des Verfahrens ein. Die Sache wurde zwecks Bildung einer! Eine Verordnung des kommandierenden Generals des 4. Armeekorps neuen Gesamtstrafe an die Vorinstanz zurückverwiesen. Diese hat befinden sich mehrere Militärs, darunter Generalmajor Dim scha, hat angeordnet, daß Versammlungen 48 Stunden vorber anzu- nun den Angeklagten am 27. September b. J. zu drei Jahren der bekannteste Pulverfabrikationsfachverständige Rußlands . melden und die Genehmigung abzuwarten sei. In der Versamm- und vier Monaten Gefängnis verurteilt. Aber auch gegen Kriegsintendant, General Schuwajew, wurde verwundet. lung hatte ein Herr Müller aus Halle einen Vortrag über dieses neue Urteil hatte sowohl der Angeklagte als auch die Staatss geschäftliche Angelegenheiten gehalten. Das Landgericht hatte die anwaltschaft Revision eingelegt. Das Reichsgericht erkannte Freisprechung so begründet: Es habe sich nur um eine lose Zusammen auf Verwerfung beider Revisionen. funft einiger Vereinsmitglieder gehandelt, nicht aber um eine Ver. fammlung im Sinne des Gesetzes und der militärbehördlichen An ordnung. Nicht jede Zusammenfunft einer Mehrheit von Personen aweds Besprechung einer geschäftlichen Angelegenheit sei eine Ver fammlung. Auch fönne unmöglich angenommen werden, daß der tommandierende General schlechtweg jeden Zusammentritt mehrerer Jm 2. Buch Mofis wird erzählt, wie die Israeliten, irre ge­Weriouen zwecks gemeinschaftlicher Vornahme irgend einer das Interesse alfer Anwesenden berührenden Handlung oder auch nur zur worden an ihrem alten Gott, Aaron baten, ihnen neue Götter zu Besprechung irgend einer Angelegenheit hat einer längeren Boraus machen, die sie führen sollten. Und Aaron sammelte alles Gold meldung und polizeilichen Erlaubnis unterwerfen wollen. Der Begriff aufammen, das er erhalten konnte, und schuf daraus ein goldenes Versammlung" fei nicht aus den früheren Gesetzen, sondern ledig Kalb , das er als den neuen Gott bezeichnete und ihm einen lich aus den militärischen Anordnungen felbft zu entnehmen. Gegen Altar baute. Da brachten die Israeliten diesem ihrem neuen Gott bas freisprechende Urteil hatte bie Staatsanwaltschaft Dankopfer bar, faßten sich an den Händen und umtanzten das Revision eingelegt mit der Behauptung, es sei rechtsirrig, unter Versammlung nur größere Rufammenfünfte oder öffentliche Ver- goldene Kalb mit freudigem Geschrei. fammlungen zu verstehen. Ueber die Größe der hier in Frage tommenden Versammlungen habe sich das Urteil überhaupt nicht Urteil ausgesprochen.

Das Resgericht berwarf indessen die Revision als uns begründet, er Vorderrichter mit Recht gesagt habe, daß eine Bu fammentun. einiger Vereinsmitglieder zweds Besprechung einiger Geschäftsangelegenheiten keine Versammlung im Sinne der gesetz­lichen Bestimmungen sei.

Erlebnisse eines Berliners in Allenstein .

Wie leicht ein Unschuldiger auf die Anklagebant kommen fann, zeigte eine gestern vor dem Schöffengericht gegen den Tischlermeister Paul Kusserom wegen Betrugs berhandelte Strafsache.

Aus aller Welt.

Der Tanz um das goldene Schwein.

An diese alttestamentarische Geschichte wird man erinnert, wenn man lieft, was der Braunschweiger Landeszeitung" aus Fleischer­freisen geschrieben wird. Es heißt da:

Eine schwere Bluttat ist, wie dem Berl. Tageblatt" gemeldet wind, in Bindenberg bei Schöned in Westpreußen verübt wor­den. Der geistestrante 24jährige Besizerssohn Diedrich war fürzlich aus dem Irrenhaus nach der Heimat entlassen worden. Freitag frith begab er fich in die Wohnung des Besizers Reninger und ermordete dort dessen 19jährige Tochter Ella durch drei Messer­stiche in die Brust. Dann brachte fich Diedrich selbst mehrere Messerstiche bei, an deren Folgen er starb.

Eingegangene Druckschriften.

Traum und Traumformen. Von F. Ahlfeld. 1 M. F. W. Grunom, Die nationale Organisation Desterreichs. Bon C. V. Zenfer.

Leipzig .

1,20 M. C. E. Schwetschle u. Sohn, Berlin W 57.

bon

Deutsche Kriegsziel Rundgebungen. Zusammengestellt 8. Michaelsen. 70 Pf. E. Runge, Berlin- Lichterfelde. Lala. Aus dem Seelenleben einer deutschen Frau und Mutter in den Kriegsjahren 1914[ 15. Bon W. Wachter. Brosch. 2 M. G. Birk u. Co.,

München .

Ein deutscher Handwerksbursch der Biedermeierzeit. Auf der Balze durch den Ballan und Drient. Bon D. Wöhrle. 2,50 M ,, geb. 3,50 m. Die Lefe", Stuttgart .

Während die festgesetzten Höchstpreise für Schweinefleisch und Wurstwaren den für Schlachtschweine festgesetzten Höchst preisen angepaßt worden sind, haben schnell ins Kraut ge- Die weibliche Dienstpflicht. Herausgegeben vom Institut für Wie erfekt Deutschland schoffene Auswüchse es mit sich gebracht, daß Schweine auf soziale Arbeit, München . Brosch. 2,40 M. dem Lande unter Anrechnung des Stallgewichts nicht mehr zu am schnellsten die Kriegsverluste durch gefunden Nachwuchs? den Höchstpreisen zu erlangen waren. Für Sauen ist beispiels- Von Dr. M. Vaerting. 1,50 M. Berlag der Arztlichen Rundschau", weise ein Einheitspreis von 95 M. für 100 Pfund Lebend- D. Gmelin, München . Im Kriege durch Frankreich und England. Von H. Borst. gewicht als Höchstpreis festgesetzt worden. Daß nach schwereren Staatssozialismus . Bon 2. v. Wieſe. Die Front in Tirol. Schweinen eine besonders starke Nachfrage ist, erklärt sich neben Bon F. K. Gingley. Jeder Band geb. 1 MR. S. Fischer, Berlin , Bülow­der allgemeinen Snappheit an Schlachtschweinen aus der bis straße 90. 120 M. hinaufgehenden Staffelung der Höchstpreise für soge= 23. Dammerhuber, nannte reine" Schweine. Die erste hand beim Ver- München 12.

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Die Kriege. Bon F. Sladet. Brosch. 1 M.

Peiser Finfegnungs

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Friedrichstraße 179 Tauentienstraße 20 Ronigstraße 34 Leipziger Straße 65 Dranicaftraße 70

Moabit, Turmstraße 50 Müllerstraße 30 Oranienstraße 34

Reukölln, Bergfir. 7/8

Friedenau, Rheinftt.14