Gewerkschaftliches.
Weitere behördliche Maßnahmen in der treffenden brei Beijißer nicht ausgeschieden, sondern nur zeitweise Baben 175 M.( oder 165 M. in fleinen Orten). Die Höhe der Zu Bekleidungsindustrie.
Für Unver
beira m.fein.
3-4
berbindern, daß die angestellten Borstandsmitglieder die Mehrheit Das monatliche Diensleinkommen, Bis zu dem eine Zulage gegeben im Vorstande bildeten. Der Hauptborstand vertrat dagegen den Stand wird, beträgt in Bayern 159 M.( oder 5,30 pro Tag), in Sachsen punkt: Zu einer Neuwahl liege teine Veranlassung vor, da die bes 150 M.( oder mehr als 150-190 M.), in Württemberg 175 M., in an der Ausübung ihrer Tätigkeit behindert seien. Erörterungen über lagen richtet sich einerseits nach Ortstlassen beztv. Ortsgruppen, diese Meinungsverschiedenheit gingen hin und her. Schließlich fam andererseits nach dem Familienstand und der Zahl der Kinder: unter Hinzuziehung des Ausschusses eine Vereinbarung zwischen dem Das Reichsamt des Innern hat für die Kleider- und Hauptvorstand und der Ortsverwaltung Berlin zustande, wonach die Es werden die folgenden Säge als monatliche Zulagen gewährt: Wäschekonfektion eine neue Verordnung ausgearbeitet. Neben neugewählten Beisiger als Vertreter für die drei abweienden Beidem schon bestehenden Verbot des Zuschneidens mit elektrisch fizer in den Vorstand eintreten und bei Rückkehr derfelben wieder betriebenen Maschinen wird in den neuen Bestimmungen auch ausscheiden sollten. Wegen dieser Vereinbarung erhob sich unter das Stanzen und Zuschneiden mit Hand- und Fußbetrieb den Berliner Mitgliedern eine Oppofition gegen die Ortsverwaltung, maschinen auf 5 Stunden pro Woche beschränkt. Alle sonst welche infolgedessen zurüdtrat. Die Opposition sagt, die Vereinmit Ausgeben und Abnehmen der Arbeit betrauten Personen barung verstoße gegen die Rechte der Mitglieder, denn hiernach Preußen sollten die von ihr gewählten Beisitzer nicht als gewählt, sondern dürfen nur 40 Stunden pro Woche beschäftigt werden. Das als vom Vorstand und Ausschuß ernannt angesehen werden. Mitgeben von Arbeit nach Hause ist verboten. Arbeiter Hauptvorstand bestreitet dagegen die Richtigkeit dieser Auffaffung Sachfen entlassungen dürfen in den ersten zwei Monaten nach Infraft- und versichert, daß er gar nicht daran denke, die Rechte der treten der Verordnung ein Zwanzigstel des Bestandes vom Mitglieder zu verlegen. Uebrigens stimmen die Berliner Mitglieder 1. Februar nicht überschreiten; später nur noch ein Zehntel einschließlich der Opposition mit dem Hauptvorstand darin überder früheren Arbeitskräfte. Eine Verkürzung der Gehälter und ein wenigstens wurde das in der lezten Versammlung verLöhne der im Zeitlohn beschäftigten Arbeiter darf nur bis sichert, daß die neugewählten nur als Vertreter der behinderten zu zwei Zehntein des am 1. Februar gezahlten Lohnes ein Beisiger gelten sollen. Der unbefangene Beobachter muß hier treten, der Stücklohn nicht geringer sein als am 1. Februar. Der Streit sich nur noch um Formalitäten drebe, wobei anscheinend nach annehmen, daß der Konflikt in der Sache selbst erledigt sei und Baden Die Betriebsleiter haben, falls der verdiente Lohn das Andert- Mißverständnisse dazu geführt haben, daß diefe Angelegenheit so Halbfache des ortsüblichen Tagelohns nicht übersteigt, 10 Proz. langwierige und heftige Auseinandersetzungen zeitigte. Zuschlag zu zahlen.
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Für verheiratete oder verwitwete Arbeiter mit Kindern 12 34 5 M. M. M. M. M. M. M. M. 4-6 5-10 5-10 5-10 17,50 17,50 17,50 17,50 -12,50-12,50-12,50-12,50
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1) Je nach Ortstlassen bezw. Drtsgruppen. 2) Für jedes weitere Kind 2 M. mehr.
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In der letzten Versammlung beantragten die Revisoren eine Res In den Zwischenmeisterbetrieben darf die Arbeitszeit folution, welche die Vereinbarung zwischen Hauptborstand und Orts40 Stunden ebenfalls nicht überschreiten. Den Arbeitern ist verwaltung sowie den Eintritt der gewählten Beisiger als Stellnur so viel Arbeit zuzuweisen, daß die zu zahlende Lohn- vertreter in den Hauptborstand billigt. Diese Resolution wurde Die Kriegsfürsorge für Tertilarbeiter. summe sieben Zehntel des Betrages nicht übersteigt, welcher unterzeichnet von Ostrowski und Wendland gestellte, weit abgelehnt.- Angenommen wurde eine von der Oppofition- Jn Augsburg ist die Zahl der durch die Beschlagnahme der im gleichen Monat des Vorjahres bezahlt worden ist. Heim- über 100 Drudzeilen lange Resolution, deren furzer Sinn der ist: Baumwolle und die Vorarbeitungsbeschränkungen in der Tertil arbeitern und Hausgewerbetreibenden ist von den Betriebs- Das Verhalten des Hauptvorstandes und des Ausschusses wird ver- industrie erwerbslos gewordenen Teglilarbeiter und Arbeiterinnen unternehmern nur sieben Zehntel derjenigen Arbeitsmenge zu- urteilt, die anderen Bezirke werden aufgefordert, in derselben Weise sehr erheblich; sie betrug im Februar 1916: 583 teilweise erwerbezuweisen, die diese von Anfang Oft ber 1915 bis Ende wie die Berliner Versammlung zu der Angelegenheit Stellung zu Januar hierfür aufgewendete Unterstützung belief fich auf 136 413 M., lose und 9016 vollständig erwerbslose Personen, die im Monat Februar 1916 angefertigt haben. I darf nur so viel nehmen. Arbeit übertragen werden, als sieber. intel des verdienten Nun erfolgte die Neuwahl der Ortsverwaltung. Als erster von welcher Summe Reich und Staat je ein Drittel, die Stadt und Arbeitslohnes ausmacht. Die Lohnsät rfen nicht geringer Bevollmächtigter wurde Wendland gewählt. Hierauf lehnten die die Industriellen je ein Sechstel bezahlen. In den Bestimmungen fein, als am 1. Februar 1916. Die gaber von Arbeits- anderen wieder vorgeschlagenen bisherigen Mitglieder der Drts- über die Unterſtüßung der ertverbslosen Textilarbeiter ist seinerzeit verwaltung eine Wiederwahl ab, weil sie, wie gesagt wurde, unter die Bestimmung aufgenommen worden, daß den Kriegerfrauen die stuben( zwischenmeister usw.) haben den erzielten Arbeitslohn der Regierung Wendland nicht arbeiten fönnten. Dann wurden reichsgefeßliche Unterſtützung zu einem Drittel auf die Erwerbslofenum ein Zehntel zu erhöhen und diesen Zuschuß von ihren Dreilig als zweiter Bevollmächtigter und Frl. Blumenthal Unterſtügung angerednet wird. Dies hat besonders bei Striegerfrauen Auftraggebern einzufordern. Es ist ferner ein Verzeichnis über die beschäftigten Ar- Gewerkschaftskommiſſion gewählt. Unter dieſen befindet sich ein Bestimmungen aufzuheben. Der Magistrat hat nun diesem Antrage als Schriftführerin gewählt. Ferner wurden die Delegierten zur mit Stindern zu großen Härten geführt, weshalb die Textilarbeiter organisationen an den Magistrat den Antrag stellten, diese beiter und Arbeiterinnen zu führen und in den Arbeits- und Mitglied Mosse ano, den wir fürzlich wiederholt bor der Musgaberäumen ein öffentlicher Aushang anzubringen über Schlichtungstommiffion der Militärschneider sahen, wo er als Rechnung getragen, so daß die Kriegerfrauen die Erwerbslosendiejenigen Bestimmungen der Verordnung, die von dem Arbeit- Swischenmeister von Arbeiterinnen verklagt war, denen er den Tarif- unterstützung voll erhalten. Gleichzeitig beschloß der Magistrat die geberzuschlag von 10 Proz. auf die Lohnsumme handeln. Ausdehnung der Textilarbeiter fürsorge auf die Nebenberufe der lohn nicht gezahlt hatte. Textilindustrie, wie Wollhut- und Bapierhülsenfabrikation auszu dehnen und auch diese Arbeiter der Fürsorge zu unterstellen. Weiter wurde die Errichtung von hauswirtschaftlichen Kursen für die ertverbslofen Textilarbeiterinnen mit einem Kostenaufwand von rund 20 000 M. beichlossen. Die Teilnahme an den Kursen ist unentgelt lich und freiwillig, die erforderlichen Materialien werden von der Stadt geliefert. Der Unterricht, der von dem Lehrpersonal an den städtischen Schulen erteilt wird, erstreckt sich auf Kochen, Nähen, Waschen und Gesundheitspflege.
Ein Konflikt im Handlungsgehilfenverband. Nach dem Statut hat die Mitgliedschaft Berlin des Handlungsgehilfenverbandes die Beisiger im Hauptvorstand zu wählen. Ale nun zwei Beisitzer zum Heere einberufen wurden und ein dritter seinen Wohnort wechselte, wählte die Mitgliedschaft Berlin an deren Stalle drei andere Beisiger. Anscheinend war es den Berliner Mitghedern darum zu tun, durch Ausfüllung der Lücken im Vorstande zu
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