dem letzten Absatze des§ 134b gern unsere Zustimmung, weil| gegen die Stimmen der beiden Parteien der Rechten und der fragt. Herr Bischoff verlas unter mehreren Briefen auch der wir den Arbeitgebern und dem Ausschusse die hohe sittliche Auf- Nationalliberalen mit Ausnahme des Abg. Müllensiefen, der An- eines Rittergutsbesizers, welcher einem ehemaligen Lehrer, der zur gabe einer erziehenden Einwirkung auf die Jugend übertragen. trag Gutfleisch- Hirsch gegen die Stimmen der Sozialdemokraten, Schippe hatte greifen müssen, nachrühmte, daß er an ihm eine Wir können darin nicht eine Bevormundung, sondern eine Unter der Volkspartei, der Freisinnigen und des nationalliberalen gute Acquisition(!) gemacht habe. Das wollen wir gern glauben. stützung der Erziehung und der elterlichen Autorität sehen. Abgeordneten Siegle abgelehnt;§ 134b im Ganzen wird Leider haben die Herren Bischoff und Dr. Starcke, welche zwei gegen die Stimmen der sämmtlichen Nationalliberalen und eines und drei Mal auf diesen Punkt zurückkamen und immer wieder großen Theils der Deutschkonservativen und der Reichspartei an betonten, daß die Erdarbeit dauernd und einträglich sei, darüber genommen. teine Zahlenangaben gebracht. Wir wollen ihren guten Glauben nicht in zweifel ziehen; aber wenn man etwas mit so großer Bestimmtheit öffentlich behauptet, dann sollte man doch auch den Beweis dafür erbringen. Wir wiederholen also unfere bereits
Abg. Wöllmer( dir.): Nach den Erklärungen des Vorredners wird die Strafbestimmung wohl nach der Kommissionsfassung ungeachtet der Aufforderung des Handelsministers zur Annahme gelangen. Die Herabsehung der Strafmaxima macht Nach§ 134c soll der Inhalt der Arbeitsordnung, soweit er immer weitere Fortschritte. Die Arbeiterausschüsse sind der erste dem Gesetze nicht zuwiderläuft, für Arbeitgeber und Arbeiter Anfang, der Keim zu weiteren Gestaltungen, welche dazu dienen rechtsverbindlich sein. follen, auf das Arbeitsverhältniß gewisse konstitutionelle Formen Abg. Frohme befürwortet die Ablehnung dieses Para- früher aufgestellte Forderung, eine genaue Statistik über die zu übertragen; sie sollen hauptsächlich die Gleichberechtigung der graphen, der den Arbeiter auf eine Arbeitsordnung verpflichten Löhne der untergebrachten Strafentlassenen und über die Dauer Arbeiter auch äußerlich martiren helfen. Ist die hier geborene wolle, deren einzelne Festsetzungen gar nicht genau umschrieben ihrer Stellung zu veröffentlichen. Die Beschaffung des Materials Gestalt eine unvollkommene, so darf man deshalb das Kind nicht seien. In der weiteren Kritik dieser Vorschrift tommt Redner ist für die Leiter des Vereins außerordentlich leicht, da sie ja mit mit dem Bade ausschütten. Die Entfernung aller sittlichen Ge- auf den Verband der deutschen Metallindustriellen zurück, den Pfleglingen und deren Arbeitgebern noch lange Zeit, walten aus dem Arbeitsverhältniß ist nach meiner festen Ueber der sich nach den neuesten Enthüllungen mit der Polizei und den manchmal eine Reihe von Jahren hindurch, in persönlichem oder zeugung auch nicht der Wunsch der Sozialdemokraten selbst, denn oberen Staatsbehörden zum gemeingefährlichsten Anarchismus brieflichem Verkehr bleiben. sonst würden sie auch für dieses Arbeiterschutzgefeß nicht ein- verbunden habe.( Präsident v. 2 evehow rügt diesen Aus- Im Uebrigen wird unsere Kritik auch durch den gedruckten treten können. Die Mitwirkung der Arbeiterausschüsse bei den bruck.) Namentlich bedenklich sei diese Rechtsverbindlichkeit, wenn Bericht über das Jahr 1890 in allen Punkten mehr als bestätigt. Wohlfahrtseinrichtungen der Betriebe billigen wir daher, nicht man die Unbestimmtheit der Strafen und die Willkür der Arbeit- Neben dem wiederholten Hinweis darauf, daß das Ergebniß eraber die Uebertragung von Befugnissen betreffs der Ueber- geber in dieser Beziehung in Betracht ziehe. wachung des Verhaltens der minderjährigen Arbeiter außerhalb freulich, befriedigend u. s. w. und die Arbeit nicht vergeblich Abg. v. Stumm will aus§ 134c die Bestimmung, daß die gewesen sei, lesen wir Klagen über erhöhte Ausgaben und verder Arbeit. Junge Leute von 19, 20, 21 Jahren kann man nicht Strafen ohne Verzug festgesetzt werden sollen, entfernen minderte Einnahmen, über die empfindliche Einwirkung des vom anders bezüglich ihres Verhaltens kontrolliren, als solche von 22, und befürwortet einen dahingehenden Antrag. 23, 24, 25 Jahren. Damit würde man zwei Kategorien von Oberbürgermeister Berlins bekanntlich geleugneten Nothstandes Abg. Gutfleisch empfiehlt einen Kompromißantrag, welcher des vergangenen Winters. Die Zahl der Hilfesuchenden betrug Arbeitern schaffen und ungünstig auf die ganze Gestaltung des eine flarere Fassung der Borschrift enthält, daß im Arbeits- 1889: 3256, 1890: 3423, die der Untergebrachten 1889: 2608, Tameradschaftlichen Verhältnisses einwirken. Sollen diese Be- vertrage teine anderen Gründe, als die in der Arbeitsordnung 1890: 2766, also in beiden Jahren 80 pCt. Daß in den tältesten fugnisse durchaus den Ausschüssen übertragen werden, so mag vorgesehenen oder auf den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften Monaten der stärkste Andrang stattfindet und die Wenigsten man sie beschränken auf die jungen Leute unter 18 Jahren, denn der Gewerbe- Ordnung beruhenden vereinbart werden dürfen und Beschäftigung erhalten können, hat sich auch 1890 wieder mit 18 Jahren beginnt die Strafmündigkeit und hört das Be- bittet im Uebrigen um Ablehnung des Antrages v. Stumm. Als gezeigt. dürfniß einer solchen besonderen Bevormundung auf, es wird zu ,, ein besonders erfreuliches(!) Resultat" Gegen den Antrag von Stumm macht Abg. Schmidt wird es bezeichnet, daß die Zahl derjenigen, welche diesem Zeitpunkte auch die gewerbliche, wirthschaftliche Mündig-( Glberfeld) geltend, daß gerade die Verhältnisse, welche den als ländliche Arbeiter( Knechte, Hofgänger) plazirt wer= feit erreicht. großen Bergarbeiter- Streit hervorgerufen hätten, die Veranlassung den konnten", es wäre richtiger, zu sagen: mußten Abg. Möller( natl.): Wenn wir dies Gesetz noch ver- gewesen seien, die angefochtene Bestimmung in die Vorlage zu von 687 im Jahre 1888, 736 im Jahre 1889 abschieden wollen, halte ich uns bei der Geschäftslage des Hauses bringen. Nichts hätte die Arbeiter mehr erbittert, als die nach auf 1413(!) im Jahre 1890 gestiegen ist. Rechnet man 186 als für verpflichtet, uns kurz zu fassen und werde meinerseits dieser trägliche Festsetzung der Strafe; erst bei der Monatsabrechnung Fabritarbeiter und 829 als Erd- und Ziegelei- Arbeiter Plazirte" Pflicht um so eher nachkommen, als die schweren Bedenken der habe man dem Arbeiter für genullte Wagen, für sonstige Ver- zu diesen 1413 Landarbeitern hinzu, so ergiebt sich, daß von im Unternehmerkreise gegen die Fabrikordnungen, Bedenken, welche ftöße so und so viel abgezogen. Man solle also gerade im Ganzen 2766, Plazirten" allein 2428 als Arbeiter" beschäftigt ich in vollem Maße theile, von anderer Seite schon eingehend Interesse des Arbeiters diese Bestimmung bestehen lassen. vorgetragen sind. Wir hoffen, daß bis zur dritten Lesung eine Abg. Singer: Herr Stumm will dem Arbeiter die Möganderweitige Ordnung der Strafe und des Strafmaximums lichkeit wahren, bei Verhängung einer Strafe den Rekurs an den fich wird erreichen lassen; geschieht dies nicht, so werden wir Chef zu nehmen. Das kann ja auch bei sofortiger Festsetzung in dritter Lesung für den Antrag von Stumm stimmen. der Strafe geschehen. Für die Arbeiter liegt die Sache doch Sämmtliche Sonstige Abänderungsanträge werden wir ablehnen, anders. Die Strafen müssen verhängt werden unter voller für die Arbeiter- Ausschüsse im Sinne und Umfange des letzten Kenntniß der Strafumstände; die Fassung der KommissionsSages des§ 134b werden wir eintreten. vorlage verdient den Vorzug vor dem Antrage v. Stumm. Die Arbeiter können es als ein Recht beanspruchen, daß die Strafe sofort festgesetzt wird. § 134 c wird mit dem Antrage Gutfleisch unter Ablehnung des Antrages v. Stumm angenommen. Um 434 Uhr wird die Fortsetzung der Berathung auf Mitt woch 11 Uhr vertagt.
Abgeordnetenhaus.
wurden.
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Wenn wir, nicht wie Herr Bischoff zwischen den Zeilen, sondern zwischen den Zahlen lesen, so finden wir noch manche interessante Thatsache, deren Feststellung man allerdings bedauerlicher Weise dem nachrechnenden Leser überlassen hat. Der Bericht unterscheidet die Arbeiter", also Fabrik-, Erd-, Ziegeleiund Landarbeiter, von den übrigen Strafentlaffenen, nämlich den Beamten, Kaufleuten, Buchhaltern, Verkäufern, Aufsehern, Abg. v. Stumm tritt den von den Abgg. Bebel und Hirsch Schreibern, Handwerkern, Kutschern, Gärtnern, Hausdienern. ihm gemachten Vorwürfen entgegen. Die Bestimmungen über Ver1889 befanden sich unter 2608 Untergebrachten 1057, d. h. 401/2 pt. gehen außerhalb des Betriebes werden aus meiner Arbeits- Ordehemalige Arbeiter" und 1551, d. h. 591/2 pet. ehemalige nung und aus allen anderen wegfallen, weil derartige Bestim,, Nichtarbeiter", 1890 befanden sich unter 2766 Untermungen für Vergehen außerhalb des Betriebes nicht mehr in den gebrachten 1081, b. h. 89 pCt. ehemalige Arbeiter" und 1685, Arbeits- Ordnungen enthalten sein sollen. Aber ich werde das 5. h. 61 pt. ehemalige" Nichtarbeiter". Thatsächlich mußten bisherige Verfahren mit derselben Entschiedenheit wie bisher aber 1889 2105, b. h. 81 pet. als Arbeiter" und 503, d. h. durchführen. Niemand kann mich hindern, durch besondere Be 19 pet. als„ Nichtarbeiter", 1890 fogar 2428, d. h. 88 pet. als fanntmachungen zu erklären, daß ich mich um das PrivatArbeiter" und 338, d. h. 12 pet. als„ Nichtarbeiter unterverhalten der Arbeiter wie bisher kümmern werde, daß, gebracht werden. Demnach wurden 1889 von 1551 ehemaligen wer eine Ehe eingeht, wer ein Geschäft anfängt, ohne mir Nicharbeitern" nur 503, d. h. 321/2 pt. einem gleichen und feine Absicht mitzutheilen oder sonst diese Bestimmungen Be- 1048, d. h. 67/2 pet. einem schlechteren" Beruf, 1890 dagegen verletzt, zuerst verwarnt und im Wiederholungsfalle gefünvon 1685 ehemaligen Nichtarbeitern" nur 338, d. h. 20 pCt. digt wird. Diese Art der Ahndung wird eben viel schärfer fein einem gleichen und 1347, d. h. 80 pCt. einem schlechteren" Beals die bisherige, und das will ich durch meinen Antrag gerade ruf zugewiesen. Oder: 1889 hatten unter 2105 als Arbeiter" vermeiden. Von einem Verbot des Heirathens ist übrigens Abg. Rickert beantragt, die Wahl durch Stimmzettel er- Beschäftigten mur 1057, d. h. 50 pCt. früher einen gleichen und bekanntlich in meiner Arbeitsordnung gar nicht die Rede. Die folgen zu laffen, welche die nach der Wählerliste aufgerufenen 1048, d. h. 50 pet. einen befferen" Beruf, 1890 haften dagegen Arbeitsordnung der Gebrüder Stumm soll die härteste in Deutsch Wähler in die Wahlurne zu legen haben. unter 2428 als ,, Arbeiter" Beschäftigten nur 1081, land sein. Die höchsten Strafmaße sind in meinem Betriebe In namentlicher Abstimmung wird nach längerer Debatte der d. h. 4412 pet. früher einen gleichen und 1347, d. h. wohl niemals angewendet worden; die zeitweilige Ablegung, die Antrag Hickert mit 182 gegen 91 Stimmen abgelehnt( dafür 551/2 pet. einen befferen" Beruf gehabt. Das heißt: der härteste aller Strafen, ist bei mir seit vielen Jahren schon an die stimmen Zentrum, Polen und Freisinnige);§ 59 wird unver- Verein hat 1890 feinen Pfleglingen in noch größerem Umfange Zustimmung des Arbeiters gebunden. Bei einem Strafmaximum ändert angenommen. Die§§ 60 und 61, welche Vorschriften als 1889 Stellungen zuweisen müssen, in denen sie länger und von 1,80 oder 2 M. muß ich natürlich die zeitweilige Ablegung über die Wahl enthalten, werden genehmigt, ebenso§ 62 mit der schwerer arbeiten müssen, geringer geachtet, schlechter behandelt öfter zur Anwendung bringen, also die Strafe verschärfen. Für Aenderung, daß die neu gewählten Gemeindevertreter mit dem und erbärmlicher bezahlt werden, und diese Stellungen sollen die Vorschriften, welche meine Arbeitsordnung bezüglich des Ver- der Wahl folgenden 1. April( statt 1. Januar) in ihr Amt ein- noch dazu nach der wiederholten Versicherung der Herren Bischoff haltens der Arbeiter außerhalb des Betriebes enthält, sind mir geführt werden sollen. und Dr. Starde, wie auch des Jahresberichts, nicht etwa nur vorübergehende, sondern dauernde gewesen sein. Das nennt der Bericht ein erfreuliches" Resultat!
68. Sigung vom 14. April, 11 Uhr. Am Ministertische: Herrfurth und Kommissarien. Auf der Tagesordnung steht die Fortsetzung der zweiten rathung der Landgemeinde- Ordnung. Nach§ 59 sollen die Wahlen erfolgen durch öffentliche Stimmabgabe.
die Behörde, die Landräthe, die Bürgermeister außerordentlich Ohne Debatte gelangt der Abschnitt V: Gemeindevermögen dankbar. Uebrigens hindert die Arbeiter nichts, in die Arbeits-(§§ 66-71) zur Annahme. Ordnungen hineinschreiben zu lassen, daß auch der Arbeitgeber Der VI. Abschnitt(§§ 72-89) handelt von der Verwaltung Herr Bischoff hat uns vorgeworfen, daß wir dem Verein strafbar sein soll, wenn er sich betrinkt u. dergl.( Lachen bei den der Gemeinden. Steine in den Weg gelegt hätten, statt solche wegzuräumen. Wir Sozialdemokraten.) Der Antrag Schädler ist nicht akzeptabel, denn Nach§ 72 steht an der Spitze der Landgemeinden der Ge- müssen Herrn B. vorwerfen, daß er, statt zuzugeben, daß er die er will die Strafverschärfung für die Verstöße gegen die Ordnung meindevorsteher und ihm zur Seite die Schöffen. Die Abgg. bereits im Wege liegenden Steine nicht wegzuräumen vermag, des Betriebes nicht, wo sie gerade am allernothwendigsten ist. v. Jagow und v. Rauch haupt beantragen, hinter Gemeinde- einfach die Augen schließt und darüber stolpert. Es ist wahrlich Die Schlußausführungen meiner ersten Rede haben natürlich vorsteher bezw. Schöffen in Klammern einzufügen:" Schulze, ein verdienstvolles Wert, die Strafentlassenen durch Sicherung fagen sollen, daß es das Resultat der hier vorgeschlagenen Be- Scholze, Richter, Dorfrichter" bezw.„ Schöppen, Gerichtsmänner, ihrer Existenz vor einem Rückfall zu bewahren, und stimmungen sein wird, daß die Art an die Wurzel der Monarchie Gerichts- oder Dorfgeschworene". der überaus geringen Zahl Derjenigen, die es ehrlich meinen, gelegt wird. Nach einem von der Kommission beschlossenen Zusage können denen die Vereinsthätigkeit nicht Mittel zum Zweck, sondern Abg. Dechelhäuser( natl.) erklärt, daß er auf die Arbeiter- in größeren Gemeinden durch Ortsstatut kollegialische Gemeinde- Selbstzweck ist, wollen wir die Anerkennung nicht versagen. Aber Ausschüsse später zurückkommen werde. Vorläufig gebe er nur vorstände, welche aus dem Gemeindevorsteher und den Schöffen wenn sie ganz ehrlich sein wollen, dann müssen sie zugeben, seiner großen Befriedigung darüber Ausdruck, daß diese Ausschüsse bestehen, eingeführt werden. daß von einem nennenswerthen Erfolg in unserer gegenwärtigen von den Sozialdemokraten angefeindet würden. Gesellschaftsordnung nicht die Rede sein kann. Herr B. hob doch selber hervor, daß seiner Erfahrung nach die jugendlichen Ge fangenen in den meisten Fällen halb oder ganz verweist seien und in allen Fällen der führenden und stützenden Hand entbehrt hätten, daß sie nicht gestrauchelt wären, wenn sie eine beffere Erziehung hätten haben können. Und selbst Dr. Krohne, der Direktor des Bellengefängnisses, gab zu, daß Niemand wissen törme, ob er unter gleichen Verhältnissen nicht ebenfalls ein Ver brecher geworden wäre. Die ungünstigen sozialen Verhältniffe, die so Viele zum Straucheln bringen, das sind die Steine, die wir aus dem Wege räumen wollen!
Tokales.
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Die Aerzte, deren Ansprüche den Krankenkassen gegenüber in neuerer Zeit recht erheblich höhere gegen früher geworden find, erscheinen doch mitunter in den Resultaten ihrer ärztlichen Behandlung und Anschauung recht widerspruchsvoll, namentlich wenn es sich um die Behandlung oder Untersuchung eines Arbeiters handelt. Daß die Aerzte ihre materielle Lage verbessern wollen, verdenken wir ihnen am allerwenigsten; aber mit ihrer Behandlung der Arbeiter hat es von jeher gehapert. Die Raffenärzte waren nicht beliebt, die Fabritärzte scheinen es ebenso wenig zu sein. Ein Árbeiter B. aus Friedrichsfelde schreibt uns :: Fabrit zu Rummelsburg
Ich hatte Arbeit in der æ
Nach§ 87 a soll dieser Gemeindevorstand an die Stelle des Abg. Bebel: Die heutigen Besprechungen der Arbeitsord- Gemeindevorstehers treten; dem Letzteren soll nur die Aufsicht nung des Frhrn. v. Stumm werden in weiten Kreisen, nament über die Gemeindebeamten bleiben. lich auch bei seinen eigenen Arbeitern, einen anderen Eindruck Abg. Huene beantragt, diesen Absatz zu streichen. machen, als er selbst gehofft hat. Ich weiß ja freilich, daß er Die Nationalliberalen( Avenarius und Genossen) beantragen, jebe Opposition seiner Arbeiter mit den schärfsten und rücfichts- einen neuen§ 87 b einzufügen, wonach durch Ortsstatut Gemeinde lofesten Mitteln bekämpft. Die Behauptung, daß durch die ausschüsse gebildet werden können zur Verwaltung einzelner Geneuen Bestimmungen an feiner Fabrifordnung nichts schäftszweige. Dieselben sollen bestehen aus dem Gemeindevorgeändert wird, ist mir unbegreiflich. Die Maximalfirafe wird steher, den Schöffen und den gewählten Gemeindeverordneten fünftig selbst bei hohen durchschnittlichen Arbeitslohne nur oder auch anderen Gemeindegliedern. 2 bis 21/2 m. betragen, während in den von mir angezogenen In der Abstimmung wird§ 72 nach dem Antrage des Abg. Paragraphen der Arbeitsordnung des Frhrn. v. Stumm feine v. Jagow,§ 87 a mit dem Antrage des Abg. Schmidt- Warburg einzige Strafe unter 3 M. enthalten ist. Die Ausführungen des angenommen, der neu beantragte 87b aber abgelehnt. Herrn v. Stumm beweisen, daß nach dem Inkrafttreten des Um 3/4 Uhr wird die weitere Berathung bis Mittwoch 11 Uhr Gesetzes an den Bestimmungen seiner Arbeitsordnung nicht viel vertagt. geändert werden wird und daß die Willkür des Arbeitgebers feinen Arbeitern gegenüber nach wie vor in Kraft bleiben soll. Wenn man soweit geht, selbst das Heirathen zu verbieten, so ist diese Willfür höchstens noch bei den Junkern anzutreffen, die den Gedanken, daß die ländlichen Arbeiter ihre Hörigen sind, auch nicht fallen laffen können; sie selbst heirathen, ohne irgend Je- Der Verein zur Besserung der Strafgefangenen" mand zu fragen, und manche von ihnen begnügen sich nicht ein- hat sich in seiner am Montag abgehaltenen diesjährigen Hauptmal mit einer Frau.( Unruhe rechts.) Dem Arbeiter aber muß versammlung auch mit uns beschäftigt. Wir hatten, wie unseren Folgendes: auch hier vorgeschrieben werden, wie er sich verhalten soll. Durch Lesern noch erinnerlich sein wird, den Werth der Thätigkeit des die Befürwortung des Stumm'schen Antrages geht der Vereins tritifirt und mehrere Zuschriften von Strafentlassenen, bekommen. Es ist dort üblich, daß jeder Arbeiter, wenn er einHandelsminister fogar über die Regierungsvorlage hinaus, die uns infolge dessen zugegangen waren und in denen die mit gestellt wird, vom Kaffenarzt untersucht und gesund befunden bie Strafen werden für einen Theil der Arbeiter höher dem Arbeitsnachweise- Bureau des Vereins, sowie mit den vor- werden muß. Ich ging nun zum Kaffenarzt und ließ mich fein. Die Herren, welche durch fubtile Unterscheidungen urtheitslosen" Arbeitgebern gemachten Erfahrungen geschildert untersuchen; berselbe erklärte mich für trant. Da ich mir die Frage zu lösen versuchen und glauben, nachweisen zu müssen, waren, veröffentlicht. Am Montag erklärte Herr Kaufmann durchaus nicht bewußt war, leidend zu sein, so ging ich zu einem daß für mancherlei Verhältnisse die festgesetzten Strafen nicht Bischoff, Dirigent des Arbeitsnachweise- Bureaus, die betreffenden Privatarzt, der mich für gesund erklärte. Ich wurde nunmehr in ausreichen, wollen doch beachten, daß nicht gesagt ist, wie oft Artikel seien nicht gerade beleidigend, aber zwischen den Zeilen sei die Fabrit eingestellt und arbeitete einige Tage. Da erklärte der die Strafen verhängt werden dürfen; der Unternehmer tönnte zu lesen, daß der Verein seiner Aufgabe nicht gewachsen sei, und Ingenieur, daß es nicht zulässig sei nach der Fabrikordnung, auch aus einem Bergehen deren mehrere machen und jedes daß es doch nicht schön von den Arbeitgebern sei, wenn sie die einen Arbeiter zu beschäftigen, der vom Kassenarzt nicht für geeinzelne dann mit dem Strafmaximum belegen. Gine ganze Strafentlassenen für einen„ Spizbubenlohn" beschäftigten. Soviel fund erklärt worden ist; ich wurde also zum zweiten Male zum Reihe bisher mit minimalen Strafen bedachter Vergehen werden wir wissen, war das nicht blos zwischen den Zeilen zu lesen, sondern Rassenarzt geschickt. Der meinte nun, es sei zwar nur eine jetzt mit höheren Strafen belegt werden. Die Unternehmer werden wir hatten es mit dürren Worten deutlich und klar ausgesprochen. Kleinigkeit, um die es sich hierbei handle, aber sein Wort nehme jedenfalls in Hülle und Fülle Mittel und Wege finden, die Strafen und unsere Vermuthung, daß mancher Großgrundbesitzer nur des- er nicht zurück, ich sei frant!- Nun ging ich zu einem anderen Privatzu häufen, darum war ein Korrektiv durchaus nöthig, wie wir halb sein Vorurtheil gegen Strafgefangene unterdrücken werde, arzt, der mich ebenfalls untersuchte und gesund befund. Bei dieser es vorgeschlagen haben. Strafen sind nicht die rechten Mittel, weil er auf die billigen Arbeitskräfte spekulire, wurde ja durch Sachlage wurde ich von der Fabrit aus zum dritten Mal zum Raffenarzt geschickt. Der wollte mir aber gar nicht mehr Rede stehen, sondern um die Arbeiter zur Gewissenhaftigkeit in ihrer Arbeit und zur eine der Buschriften in vollstem Umfange bestätigt. Borsicht anzuhalten. In der Hibernia" soll das Unglück nur Wenn es außerdem noch eines Beweises bedurft hätte, daß meinte, ob ich mit ihm Blindekuh spielen wollte. Natürlich habe durch die Ueberarbeitung des betreffenden Arbeiters hervorgerufen wir mit unseren Ausführungen das Richtige getroffen hatten, ich die beiden Privatärzte aus meiner Tasche bezahlen müssen. Der Briefschreiber theilt uns leider nicht mit, ob er die Arsein, die eine Folge der Affordbedingungen wieder war. Lasse dann hat ihn uns gerade die Hauptversammlung geliefert. man deshalb lieber das fluchwürdige Affordsystem in unseren Herren Bischoff und Geh. Ober- Justizrath Dr. Starcke suchten beit in der Fabrik behalten hat oder nicht. Der Fall ist aber Die Krankenversicherung der Fabrikarbeiter, die Betrieben fallen, welches mittelbar schuld an den vielen schweren mit auffälligem Eifer die Erd- und Landarbeit, welche den sehr lehrreich. Unglücksfällen ist, die durch Außerachtlassung von Vorsichts- größeren Theil der nachgewiesenen Arbeit bildet, herauszustreichen. ein Vortheil für dieselben sein sollte, tann, wie der vorliegende maßregeln entstanden sind. Herr Dr. Starde versicherte, die Löhne seien in West- Fall beweist, eine große Gefahr für den Arbeiter werden, wenn Nach einer kurzen Entgegnung des Abg. v. Stumm schließt falen und in der Rheinproving ziemlich hoch, nachdem der Fabrikarzt in solchem Falle, wie dem vorliegenden fich die Diskussion. er kurz vorher erzählt hatte, daß ein großer Theil der irrt. Der Arbeiter verliert dann seine Arbeit, oder bekömmt erst In der Abstimmung werden die sozialdemokratischen Anträge Strafgefangenen nach Mecklenburg verschickt werde. In gar keine. Von drei Aerzten, die den Mann untersucht haben, gegen die Stimmen der Antragsteller, der Antrag von Stumm Mecklenburg sind bekanntlich billige Arbeitskräfte start ge- halten ihn zwei für gesund und einer für frank. Wer hat recht?
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