Beilage zum„ Vorwärts" Berliner Volksblatt.
Nr. 90.
Parlamentsberichte.
Donnerstag, den 19. April 1894.
11. Jahrg.
Abg. Auer( Soz.): Wenn Juristen eine Sache in die Hand| Abg. v. Buchka: Der Abg. v. Polenz hat mich für den Fall nehmen, wird aus der Klarsten Geschichte ein Durcheinander. G3 der Ablehnung unseres Antrags beauftragt, dem Präsidenten die handelt sich einfach darum, daß Wahllisten eines Wahl- schriftliche Anzeige zu übermitteln, daß er sein Mandat niederin 85. Sigung vom 18. April 1894. 1 Uhr. freifes einem anderen Wahlkreise eingesehen wor- legt.( Große Unruhe und Lärm links.) einer Kontrolle der Wahl= Die Abgg. Singer, Rickert und Richter protestiren gegen Am Bundesrathstische: v. Bötticher, Nieberding, den sind. Dabei ist von v. Marschall. listen für die Wähler nicht die Rede. Ob in einem solchen diese Verlegung der Geschäftsordnung; der Präsident habe diese Falle auch die Berliner Wahlen sämmtlich anfechtbar sind, ist Mittheilung gar nicht entgegenzunehmen, da man sich mitten in eine Frage, die uns hier nicht interessirt. Warum haben die der Abstimmung befinde. Herren die Wahlen nicht angefochten? Im vorliegenden Falle Abg. Bachem: Bei der Verhandlung über die Wahl des hat eine große Zahl von Arbeitern in die Wahllisten nicht Ein- Abg. Möller ist 1893 diese Frage schon entschieden worden. Auch ficht nehmen können und haben ihr Wahlrecht überhaupt nicht damals fündigte Herr Möller die Niederlegung des Mandats an; ausüben können. Eine Erhebung ist hier nicht mehr nöthig, gleichwohl wurde die Wahl für ungiltig erklärt. weil das Faktum selbst amtlich zugegeben worden ist. Die Rechte, als Stüße von Recht und Gerechtigkeit( Heiterkeit bei den Sozialdemokraten) muß für unsern Antrag stimmen.
Auf der Tagesordnung stehen zunächst Wahlprüfungen. Die Wahl des Abg. v. Solleuffer( Löwenberg) ist von der Wahlprüfungskommission für giltig erklärt worden. Abg. Rickert kann nicht begreifen, weshalb die Kommission in diesem Falle nicht Erhebungen über einige Protestbehauptungen beantragt hat, die, wenn als richtig erwiesen, zu einer Rüge der betheiligten Beamten führen müßten. Redner beantragt eine entsprechende Erweiterung des Kommissionsantrages.
Abg. v. Buchka( dk.): In diesem Falle erübrigt die Veranstaltung solcher Erhebungen durchaus. Wohin sollen wir tommen, wenn auf jede derartige Protestbehauptung eingegangen werden müßte?
Abg. Rickert: Der Reichstag sei der Hüter der Gesetzmäßig feit bei der Vornahme der Reichstagswahlen; diesem Standpunkt solle sein Antrag zu seinem Rechte verhelfen.
Abg. Gamp vertheidigt dagegen den Beschluß der Kommission, welchen auch Referent Abg. Lenzmann in längerer Ausführung vertritt.
Nachdem noch die Abgg. Auer( Soz.) für seine Person und Spahn den Kommissions- Standpunkt vertheidigt haben, Abg. Ridert nochmals wiederholt demselben entgegengetreten ist, wird dem Kommissionsantrag gemäß die Wahl ohne weiteres für giltig erklärt.
Desgleichen erklärt das Haus in Uebereinstimmung mit der Kommission die Wahl des Abg. Dr. Böhme( 21. Sachsen, Anna berg ) für giltig und beschließt die Veranstaltung von Erhebungen zur eventuellen Rettifigirung der in den betr. Protest
punkten angeschuldigten Beamten.
Die Wahl des Abg. Wamhoff( 4. Hannover ) foll be anstandet und nach einem nachträglichen Antrag der Kommission auch über die Behauptungen des Gegenprotestes und des gegen diefen eingegangenen Schriftstückes durch Zeugenvernehmung Beweist erhoben werden.
Abg. v. Strombeck hatte eine Erweiterung der Erhebungen dahin beantragt, daß auch über einige von der Kommission nicht als genügend fubftantiirt angesehene Behauptungen amtlicher Wahlbeeinflussung Beweis erhoben werden sollte. Die Kom mission hat den Antrag abgelehnt.
Mit 148 gegen 123 Stimmen wird die Wahl des Grafen Moltte für ungiltig erklärt.
Die Wahl des Abg. von Polenz( 23. Sachsen, Plauen ) ist von der Kommission für ungiltig erklärt worden. Die Ungiltigkeitserklärung ist begründet hauptsächlich durch den Umstand, daß der Gewählte als Amtshauptmann von Plauen , also als oberster Beamter seines Wahlkreises die Vertheilung von Flugblättern und Stimmzetteln zwischen der Haupt- und der Stichwahl im Amtsblatt untersagt hat, eine Maßregel, über deren Ungefeßlichkeit in der Kommission nur eine Stimme geherrscht hat. Die Abgg. v. Schöning u. Gen. beantragen, die Wahl nur zu beanstanden.
Der Präsident bemerkt, daß auch nach seiner Meinung von ihm die betr. Anzeige nicht zur Kenntniß des Hauses gebracht werden könne.
Für die Giltigkeit der Wahl stimmte nunmehr nur ein Theil der Deutschkonservativen.( Große Heiterkeit.) Die Wahl ist für un giltig erklärt.
Es folgt die zweite Berathung des vom Abg. Graf v. Dön hoff- Friedrichst ein( t.) und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Heimstätten geseges.
Nach§ 1 hat jeder 24 Jahre alte Deutsche das Recht, eine Heimstätte zu errichten.
Die Abgg. Graf von Dönhoff Friedrichstein und Genossen beantragen heute eine Resolution, in welcher die Regierung ersucht wird, in der Richtung des beantragten Entwurfs dem Reichstag in der nächsten Session einen Gefeßentwurf vor zulegen.
Abg. v. Schöning( dk.) empfiehlt diesen Antrag und weist darauf hin, daß die Kommission mit 6 gegen 5 Stimmen über Abg. Gamp( Reichsp.) empfiehlt die Resolution und wendet die erwähnte Gesegesverlegung Beweiserhebung beschlossen, am sich gegen die gestrigen Ausführungen des Abg. Schoenlant. nächsten Tage aber bei etwas verändertem Stimmenverhältniß sich Der Umstand, daß der Antrag von Herren vom Zentrum, von Ost und West, von Nord und Süd unterschrieben ist, beweise für sofortige Kassirung entschieden habe. thätern gehört, die wegen diefer flagranten Gesetzwidrigkeit die daß der Gefeßentwurf nur im Interesse der oftelbischen GrundAbg. Lenzmann fonstatirt, daß er zu den beiden Uebel- schon, wie unhaltbar die Infinuation des Abg. Schoenlank sei, fofortige Ungiltigkeit der Wahl beantragt und dafür die Mehr- besitzer eingebracht sei. Die landwirthschaftlichen Arbeiter seien sehr wohl in der Lage, sich eine Heimstätte zu erwerben; nament heit gewonnen habe. Die Abgg. Pieschel( ntl.) und v. Holleuffer( dk.) plädiren lich könnten die Arbeiter, welche auf Grund des Unfallversiche für den Antrag v. Schöning, da die stattgehabte Ungefeßlichkeit rungsgesetzes eine Unfallrente beziehen und dafür die Kapitalnicht ohne weiteres die Giltigkeit der Wahl ausschließe, man abfindung nehmen, sich für diese eine Heimstätte schaffen. Von vielmehr über die Tragweite ihres Einflusses auf das Wahl- dieser Möglichkeit werde sehr viel Gebrauch gemacht werden. Abg. Schoenlank( Soz.): Wenn die Lage der landwirth. ergebniß sich erst orientiren müsse. Zum ersten Male schienen hier die politischen Leidenschaften über die nüchterne Er- schaftlichen Arbeiter im Often teine schlechte ist und sie sparen wägung den Sieg davon getragen; das Vorgehen der Kom- tönnen: ja, wie können denn die Herren sagen, die Lage der missionsmehrheit sei ein ordnungswidriges und gewaltthätiges Landwirthschaft sei eine schlechte und wie konnten sie gegen die gewesen, gegen das man alle Mittel der Nothwehr eventuell an- Handelsverträge stimmen? Es ist aber nicht wahr, daß die zuwenden berechtigt sei.( Große Unruhe. Rufe: Zur Ordnung!) öhne der landwirthschaftlichen Arbeiter im Often hohe find. Präsident v. Levehow rust den Abg. v. Holleuffer wegen Woher erklärte sich sonst die Sachsengängerei? Die landwirthschaftlichen Arbeiter werden auch nur saisonweise beschäftigt; fie des Ausdrucks gewaltthätig" zur Ordnung. haben keine Mittel fich Heimstätten zu erwerben. Herr Günther führte gestern Gutachten zu gunsten der Heimstätten an. Die wirklichen Sachverständigen in Amerita und Europa sind aber heute einig, daß die ganze nordamerikanische Heimstätten- Gesetzgebung die Verschuldung und Auswucherung des Grundbesitzes nicht aufgehalten hat, das bestätigt ein Werk des zum Studium der landwirthschaftlichen Berhältnisse nach Amerika geschickten Prof. Mar Sehring und eine Rede des Herrn von Below- Saleste im Landwirthschaftsrath aus dem Jahre 1891. In Texas beträgt der landesübliche Binsfuß 12 pet., und die Bankiers sind sehr zufrieden mit dem Heimstättengesetz. Da die Händler nicht in der Lage sind, Hypotheken eintragen zu lassen, so sind sie darauf gekommen, Wucherpreise zu fordern. Die Folge dieses Gesetzes bei uns würde die Hemmung des Personalfredits, die Auswuchernng des Eigenthums sein. Wie obenhin die Herren mit ihrem Gesetz zu Werke gegangen sind, beweist auch der Umstand, daß sie gar keine Bestimmung darüber ge troffen haben, daß der Heimstätteninhaber seinen Grund und Boden auch wirklich bewohnt und bewirthschaftet. Dies nur der Ausdruck einer potenzirten Ver Gesetz ist
Abg. Gröber bittet den Präsidenten, die Kommission gegen solche Angriffe in Schutz zu nehmen.
Präfident v. Levehow: Ich glaube das mit meinem Ordnungsruf bereits gethan zu haben.
Abg. Rickert verweist auf einen neuerdings ergangenen Entscheid des Ober- Verwaltungsgerichts, wonach beim Borliegen einer Wahlbeeinflussung der gedachten Art es des Nachweises des ziffermäßigen Einflusses auf das Wahlresultat nicht bedürfe. Abg. Spahn tritt als Vorsitzender der Kommission für die Beschlüsse derselben ein und protestirt gegen den in den Aus führungen v. Holleuffer's enthaltenen Vorwurf, daß die Mehrbeit mala fide vorgegangen fei.
Ter Kommissionsantrag wird unverändert angenommen. Die Rommission hat ferner beschlossen, die Wahl des Abg. Grafen Moltte( Pinneberg ) für giltig zu erflären. Der Protest hatte besonderes Gewicht auf die Thatsache gelegt, daß Wähler der in Altona eingemeindeten Ortschaften Ottensen , Bahrenfeld , Othmarschen und Develgönne, welche zum Wahlkreise gehören, zur Einsichtnahme der Wählerlisten nach Altona hätten gehen müffen. Die Auslegung der Wählerlisten außerhalb des 28ahlkreises sei ungefeßlich und mache den ganzen Wahlakt ungiltig, um so mehr, als in der Stichwahl Graf Moltke nur 98 Stimmen mehr erhalten habe als der sozialdemokratische Gegenkandidat und frühere Vertreter des Wahlfreises Molten buhr. Nach der Ansicht des Altonaer Magistrats sei das Verfahren für gerechtfertigt anzusehen, da nach Vorschrift des Wahlgesetzes die Auslegung in der Gemeinde zu gefchehen habe. Die Kommission hat mit Stimmengleichheit ( 6 gegen 6) die Erheblichkeit dieses Protestpunktes verneint. Abg. Gröber befürwortet die Kassirung der Wahl, da der Abg. Auer( Soz.): Bei der Wahl im 6. schleswig- Holstein - Beschluß der Kommission vollkommen torrekt zu stande geschen Wahlkreis handelt es sich um einen Vorgang, der bis jetzt kommen sei. einzig dasteht. Vier Orte mit einer sehr starken Einwohnerzahl Abg. Bebel( Soz.): Selbst wenn es bei dem ersten Beschluß der find der Stadt Altona einverleibt. Für diese sind nun die Wahl- Wahlprüfungskommission geblieben wäre, hätten wir den Antrag listen ausgelegt auf dem statistischen Amit in Altona , also in eingebracht, den nunmehr die Kommission gestellt hat. Ich glaube einem ganz anderen Wahlkreise. Es ist Streit darüber entstanden, auch nicht, daß die Art und Weise, wie der Abg. Holleuffer hier ob das zulässig sei. Das Wahlgeset und das Wahlreglement die inneren Vorgänge in der Wahlprüfungskommission zur Sprache In allen Fällen sind wir dabei, die sprechen sich in bestimmter Weise über die Frage nicht aus. gebracht und kritisirt hat, der von ihm vertretenen Sache be- legenheitspolitik. Sinngemäß aber dürften, das ist auch in der Wahlprüfungs- sonders nüßlich ist. Der Reichstag hat schon wiederholt Ge- lachenden Dritten. Dieselben Leute, welche Jahrhunderte lang Kommission zugegeben worden, die Bestimmungen garnicht legenheit gehabt, sich mit der Person des Abg. v. Polenz in die Bauern gelegt haben und sie durch die Militär- und Wirthanders ausgelegt werden, als dahin, daß die Wahllisten seiner Eigenschaft als sächsischer Amtshauptmann zu beschäftigen. schafts- Politik an den Rand des Verderbens gebracht haben, auch in dem Wahlkreis ausgelegt werden müssen, für den sie auf: So lange der Reichstag besteht, hatte gerade das Königreich werfen mit diesem Gesetz den Köder aus, um die Bauern zu gestellt sind, In der Kommission wurde die ganze Angelegenheit Sachsen die traurige Ehre, prozentual am stärksten bei Wahl- fangen. Sie haben Mangel an Agitationsstoff. Mit dem Anals nicht erheblich erachtet. Aber dieser selbe Vorgang, daß ein- protesten vertreten zu sein und es wurden am meisten sächsische trag Kanit sind sie hereingefallen, jetzt kommt der Wollzoll und zelne Gemeinden sich über verschiedene Orte erstrecken, die zu ver- Wahlen für ungiltig erklärt. Unter denjenigen Beamten aber, die Heimstätte an die Reihe. Eine neue Kampagne steht in Ausschiedenen Wahlkreisen gehören, fann bei vielen Wahlkreisen be- welche mit aller Energie und der denkbar weitesten Ausdehnung sicht und die Marketender des Bundes der Landwirthe ver obachtet werden; in Hamburg , Breslau , Leipzig , Dresden . In der Gesetze jederzeit in die Wahlagitation eingegriffen( Rufe zapfen als beste Herzstärkung das Heimstätten- Gesetz.( Große Berlin liegt die Sache ebenso. Denken Sie sich nur, wenn die rechts: zur Sache!) sich mehrfach Uebergriffe haben zu Unruhe rechts.) Mögen Sie es anfangen wie Sie wollen, die fommen lassen, steht in erster Linie der Einsicht wird auch in die Bauernkreise kommen; Sie arbeiten Wahllisten von sämmtlichen sechs Berliner Wahlkreisen auf dem Schulden Rathhaus ausgelegt würden und nun sollten die Hunderttaufende Amtshauptmann von Polenz( Große Unruhe rechts; Rufe: nur für uns!( Beifall bei den Sozialdemokraten.) Die Thätigkeit des Herrn von Polenz ist Abg. Rickert bittet um Auskunft, was die mitgetheilte Revon Wählern in acht Tagen von denselben Einsicht nehmen! zur Sache!) Ich kann wohl begreifen, daß man ein solches Verfahren in einem es gewesen, welche den Reichstag 1892 veranlaßt hat, solution bezwecke. Der Präsident erklärt, die Bertheilung sei einzelnen Fall wohl für ungefeßlich, aber unerheblich er- die Wahl des damaligen Landesdirektors Kurz in Dresden etwas zu früh erfolgt. Abg. v. Bennigsen als Miteinbringer tlären tann. Hier aber fommt abgesehen davon, daß man den für ungiltig zu erklären. Ich sage vielleicht auch nicht zu viel, erklärt, daß sie zur Verhandlung kommen sollte nach Erledigung 8000 Wählern zugemuthet hat, fast 5 Kilometer weit zu der wenn ich behaupte, daß der Erlaß des Bezirksassessors Dr. Gott des§ 1. Abg. Schädler( 3.): Ich stehe der Tendenz der Vorlage Stelle, wo die Listen ausliegen, zu laufen, noch hinzu, daß der schalt, von dem man nur erstaunt sein fann, wie ein gesetzGraf Moltke gegenüber dem sozialdemokratischen Kandidaten nur fundiger, juristisch vorgebildeter Mann ihn erlaffen konnte, auf durchaus zustimmend gegenüber. Abg. Lenzmann: Wir beschränken uns darauf, gegen um 98, oder wie in der Wahlprüfungs- Kommission festgestellt den moralischen Einfluß des vorgesetzten Amtshauptmanns wurde, gar nur um 90 Stimmen in der Majorität war. Der v. Polenz zurückzuführen ist. Hätte der Bezirksassessor nur diesen Versuch zur Herstellung bäuerlicher Fideikommisse zu Gesetzeskunde bes ersten besten besten Webergesellen im stimmen. gesunde Menschenverstand schon sollte zur Ungiltigkeitserklärung die Abg. Hahn( wild- konservativ, heute in Lieutenant uniform diefer Wahl führen. Was würden Sie dazu sagen, wenn die 23, sächsischen Wahlkreise, so hätte er sich eine so grobe nicht zu Schulden tommen laffen. im Hause erschienen) stellt in längerer Rede die Vorzüge der Wähler aus Moabit und aus sämmtlichen Berliner Wahlkreisen Gesetzesverletzung auf dem Rathhause die Wahllisten einsehen müßten? Es handelt Es ist kein Zweifel, daß der Erlaß seiner ganzen Natur nach Errichtung einer Heimstätte für die kleinen Landwirthe dar. sich um die Aufrechterhaltung einer gefeßlichen und parlamen- einzig und allein gegen die sozialdemokratische Partei gerichtet Wolle sich Deutschland militärisch in Europa behaupten, so Am 18. Juni, ein Tag nach Veröffentlichung des Erlasses müßte dieses Gesetz angenommen werden.( Lachen links.) tarischen Bestimmung und ich bitte Sie deshalb unseren Antrag war. anzunehmen.( Beifall bei den Sozialdemokraten.) hat der Kandidat von Polenz in seiner Eigenschaft als AmtsAbg. Gamp giebt zu, daß hier eine Lücke im Wahlgefeh hauptmann bei einer Zusammenkunft von mehreren Gemeindevorhanden sei, kann aber nicht finden, daß deshalb die Wahl für vorständen ausdrücklich den Herren zugeredet, daß das erungiltig erklärt werden müsse; es wären ja dann auch alle Ber - gangene Verbot gegen die Sozialdemokratie ja streng gehandhabt liner Wahlen nichtig, da auch hier die Listen nicht für jeden würde. Bezirk besonders ausgelegt seien. Eine solche Borschrift stände In den Wahlproteſten ist noch eine ganze Reihe von Beauch nirgends ausdrücklich im Wahlgesetz. schwerden aufgestellt, daß eine Anzahl Agitatoren, die Flugblätter Abg. Spahn( 8.) hält aus den von dem Abg. Auer ent- vertheilten, festgenommen, ihnen die Flugblätter abgenommen sind, wickelten Gründen die Wahl gleichfalls für ungiltig. In einem daß ferner eine ganze Reihe von sozialdemokratischen Versamm Abg. Böckel( Ant. Ref.- Partei): Wir sind für den Antrag, analogen Falle habe der Reichstag schon früher entsprechend lungen verboten worden ist. Diese Dinge würden schon an und für sich genügen, um die Wahl für ungiltig zu erklären, aber der einen Bruch mit dem römischen Recht, eine Wiederannäherung entschieden und könne jetzt nicht inkonsequent handeln. Abg. Bebel( Soz.): Es fommt nicht auf die Größe des Wahl- gegenüber den vorher erwähnten Thatsachen kommen sie als unter an das deutsche Recht für uns bedeutet, und als der erste Schritt Abg. Pieschel meinte, daß hier zur Durchführung eines deutschen Agrarrechts erscheint. Die bezirkes und die Größe der Entfernung, sondern darauf an, ob geordnet gar nicht in Betracht. die Wähler eines Wahlkreises die Möglichkeit besigen, Einsicht in durch das Wahlresultat nicht beeinflußt worden sei, da 95 pet. Regierung habe bisher nur für Militärvorlagen, Steuern und die Wählerlisten ihres Wahlkreises zu nehmen. Die ganze Wahl der Stimmen abgegeben seien. Durch das Verbot waren wir Handelsverträge Verständniß gehabt; endlich einmal mög: sie muß sich innerhalb des Wahlkreises abspielen. Der vorliegende vollständig außer Stande gefeßt, auf die Wähler, die sich an der zeigen, daß sie auch für Sozialreform Verständniß habe. Der Fall steht insofern einzig da, als niemals vorher einem Theile Wahl betheiligt haben, in unserm Sinn aufklärend zu wirken. Sie Reichstag sei teine bloße Bewilligungsmaschine.( Lachen lints; ja wie viele wir gar nicht wissen, hätten Ruf: Sie haben ja der Militärvorlage durchgeholfen!) der Wähler zugemuthet worden ist, zur Einsicht in die Wähler können liften in einen benachbarten Wahlkreis zu gehen. Das steht mit überzeugen können. Die Gegner haben die gesammte Presse in Abg. Liebermann von Sonnenberg ( Antis.) spricht sich dem Wahlgesetz nicht im Einklang. Ich möchte einmal sehen, der Hand gehabt, während diese sogar die Aufnabine von unter polemischen Ausführungen gegen den Abg. Schoenlant für was die Konservativen thun würden, wenn die Rollen vertauscht Annoncen für uns verweigerte. Daher ist es unzweifelhaft, daß den§ 1 aus. § 1 wird hierauf mit beträchtlicher Mehrheit angenommen. wären und nicht Graf Moltke, sondern Molkenbuhr in Frage käme. der Aft des Assessors Kurt durchaus die Kassirung der Wahl Abg. v. Hollenffer( df.) kann sich durch diese Darlegungen verlangt. Auch die Erklärung des Wahlfomitees der freisinnigen Abg. Graf Dönhoff erklärt, auf die Weiterberathung nicht überzeugen, daß die Wahl ungiltig ist, denn es fehle eben Partei zu gunsten unseres Kandidaten konnte durch Verbot des im Einverständniß mit den übrigen Antragstellern verzichten Bezirksassessors Gottschalt nicht verbreitet werden. Wenn Sie zu wollen und bittet, die eingebrachte Resolution anzunehmen, an gefehlichen Vorschriften über den streitigen Punkt. Abg. Gröber( 8): Es ist eine einfache Konsequenz der alle diese Thatsachen objektiv ins Auge fassen, müssen Sie dahin da die Geschäftslage des Hauses die Durchberathung nicht mehr gestatte, weil für morgen der Schluß der Session in Sonstigen Vorschriften des Wahlgefeßes, daß die Auslegung der kommen, dem Vorschlage der Kommission zuzustimmen. Aussicht genommen fei. Wahllisten auch im Wahlkreise selbst resp. im Wahlbezirke stattfindet. Die Ungefeßlichkeit des Verfahrens in Ottenjen u. s. w. ist danach zweifellos.
Abg. Enueccerus( ntl.) bestreitet, daß diese Auffassung in solcher Allgemeinheit zutreffend set.
In der Abstimmung wird zunächst der Antrag der Deutschtonservativen auf Beanstandung der Wahl gegen die Stimmen der Rechten, der Antisemiten, Bauernbündler und Nationalliberalen abgelehnt.
Zur Geschäftsordnung erbittet und erhält hierauf das Wort
Abg. Rickert: Wenn das Deutsche Reich keine festeren Säulen hätte als diesen Gesezentwurf, der noch dazu durch eine Resolution beseitigt werden soll, so thäte es mir leid um mein Vaterland. Die Sache ist noch nicht reiflich durchdacht. Wir werden§ 1 ablehnen, weil wir nicht wissen, was hinterher tommt, und darauf kommt es allein an, und die Resolution werden wir erst recht ablehnen.
Abg. v. Janta- Polczynski( Pole) scheint sich für die Tene denz des Entwurfes auszusprechen.
Abg. Rickert( frs. Vg.) Man möge doch wenigstens die Worte in der nächsten Session" fortlassen.
Abg. Gamp: Es sind sehr weitgehende Vorarbeiten im ReichsJustizamt vorhanden.
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