mittelt. Obwohl die drei Arbeiter in letzter Zeit wöchentlich 75 M. und mehr Arbeitsverdienst hatten, haben sie doch Hühnerdiebstähle in Kolonien gewerbsmäßig ausgeführt. Die Verhafteten wurden dem Gerichtsgefängnis zugeführt.
Ein Brotkarteneinbruch wurde bei der 7. Kummission auf dem Grundstüd Steinmeßstr. 12 zu Neuföln verübt. Die Täter öffneten die Flurtür und die Schränke mit Nachschlüsseln und erbeuteten mehrere 100 Starten. Die Räume der Brotkommission liegen im ersten Stod, trotzdem hat niemand etwas gehört. Man vermutet, daß die Täter in diesem Falle keine gewerbsmäßigen Einbrecher find.
Aus aller Welt.
Geistige Koft für Soldaten.
Lohn wurde nicht erhöht. Der Beklagte Spiegel beftritt zwar diese vorwerfen; denn er habe seine Interpretation der Verordnung in Angabe, ohne daß er sie widerlegen konnte. Er gab aber selbst an, Uebereinstimmung mit seinen Fachgenoffen für die richtige gehalten. daß er nur in der allerersten Zeit des Krieges an eine Auflösung Das Gericht hielt jedoch mit dem Staatsanwalt eine direkte seiner Arbeitsstube gedacht habe. Aber er sei bald zur Engros - Umgebung der Höchstpreise für vorliegend und verurteilte den Anbranche übergegangen und habe deshalb das Personal seiner Ar- geklagten zu 100 Mart Geldstrafe eventuell 10 Tagen Gebeitsstube vermehren müssen. Hiernach darf man doch wohl an- fängnis. nehmen, daß die Darstellung der Klägerin, fie und ihre Kolleginnen hätten zwar weniger Lohn bekommen, aber nicht weniger Arbeit gehabt, zutreffend ist. Uebrigens gab der Beklagte Spiegel zu, daß die Arbeitszeit nach der Lohnfürzung nicht gekürzt worden sei. Aber, meinte er, das Personal habe weniger Arbeit gehabt. Die Klägerin behauptet, bei der Herabsehung des Lohnes habe ihr der Beklagte berDer Badeengel mit der Kognakpulle. sprochen, sie während des Krieges nicht zu entlassen. Da fie zum Eine außerordentlich interessante Beschäftigung wurde Mittwoch 1. April gekündigt wurde, verlangt fie Nachzahlung der Lohndifferenz der Charlottenburger Feuerwehr zuteil. In einem Hause der Linden- im Betrage von 340 M. Als die Klägerin diese Forderung geltend Allee in Westend hatte eine Dame, bevor sie ein Bad nahm, ein machte, erklärte sich der Beklagte bereit, die Kündigung zurüdzugrößeres Quantum Rognat getrunken. Als sie dann in der Wanne nehmen. Darauf ging aber die Klägerin nicht ein, weil sie in lag, wurde die ziemlich Angetrunkene ohnmächtig. Da es den An- zwischen eine neue Stellung angenommen hatte. Uebrigens bestreitet gehörigen nicht gelang, die regungslos in der Badewanne Liegende der Beklagte, daß er der Klägerin versprochen habe, fie während des herauszubringen, alarmierten sie in ihrer Aufregung die Feuerwehr, Strieges nicht zu entlaffen. Er sagt, die Entlassung sei erfolgt, weil die mit einem Zuge anrüdte. Den Samaritermannschaften gelang die Klägerin wiederholt unpünktlich gewesen sei. es mit Leichtigkeit, die korpulente Dame aus der Wanne herauswährend des Krieges versprochen und der Beklagte sich bereit erklärte, Da die Klägerin nicht beweisen konnte, daß ihr Nichtentlassung zuheben, schwerer wurde es ihnen, die Frau aus ihrem Mordsrausch das Gegenteil zu beschwören, so schien die Klage aussichtslos. Deshalb zum Bewußtsein zurückzubringen. begnügte sich die Klägerin auf Anraten des Gerichts mit einem VerAus Furcht vor Erblindung hat sich am Donnerstagnachmittag gleich, wonach ihr der Beklagte 50 M. zahlte, der 30jährige Kaufmann Ludwig Meher aus der Spichernstr. 7 in Wilmersdorf das Leben genommen. M. war seit längerer Zeit augentrant und das Uebel verschlimmerte sich immer mehr, obwohl er sich ständig in ärztlicher Behandlung befand. Als der Kaufmann zu der Einsicht gekommen war, daß eine Besserung nicht zu erwarten fei, und er befürchtete, daß er erblinden würde, beschloß er seinem Leben ein Ende zu machen. Gestern nachmittag schoß er sich eine Revolverlugel in die linke Bruſtſeite. Als er bald darauf auf gefunden wurde, gab er nur noch schwache Lebenszeichen von sich. Der Lebensmüde wurde nach dem Schöneberger städtischen Krankenhause gebracht, wo er bald nach seiner Aufnahme seiner schweren Berlegung erlag.
Aus
Gerichtszeitung.
-
Die Elberfelder Freie Presse" schreibt: Von Soldaten gehen uns Briefe zu, die sich bitter beschweren über einen Teil der geistigen Koft, die ihnen geboten wird. Wir wollen nur ein Beispiel zitieren aus dem Roman:" Die Vogesen wacht" von Anny Wothe . Dort wird erzählt, wie Unteroffizier Meisel im Felde einen Brief seiner Frau erhält, in dem sie ihm die Geburt eines Jungen mitteilt: " Jott sei Dant, wieder een Soldat." Dann schreibt sie weiter, daß fie den Jungen Wilhelm genannt habe nach dem Kaiser, weil sie meint, der Junge muß dann ooch so kreuzbrav, so frei und feit werden, wie unser Kaiser is, und druffschlagen, dat de Stücken man fo fliegen." Aber dann heißt es weiter in dem Brief: kriegen. Die Jungen beten alle Dage, Du solltest recht ville jd kann bald wieder arbeeten und idk wer die fünfe schon satt franzosen bodschlagen. Jch bete ood, aber nicht um Dein Leben. Det steht bei Jott. Jd bete, det Du ordentlich Deine Pflicht tust, det Du nich rudst, wenn de Kugel kommt, und det Du ruhig stirbst, wenn et sein muß, vor unser Vaterland, un unsern Raiser, un nich an uns denkst.
Und wenn Du vor Deinem Hauptmann sterben kannst, so denke ooch nich an uns.
Die fünfe grüßen Dir mit mir. Bei der Taufe von Wilhelm Deine treue Jattin." wollen fie Heil dir im Siegerkranz " fingen, womit id verbleibe
M
Der Hauptmann hatte einen Augenblid die Hand über die Augen gelegt, um die tiefe Bewegung zu verbergen. Er streďte seinem Unteroffizier die Hand entgegen und lobte ihn: Sie können stola fein auf Ihre Frau." So ist wörtlich zu lesen in dem Kriegsroman:„ Die Vogesen
( z)
Augen zu führen müssen glaubt? Es ist der Herr Staatsrat Emil Gautier, Generalgewaltiger des 8ensurwesens der Republik . Mit treffender Logik hat die" L'Oeuvre" erwogen, daß niemand berufen ist, die Zensurlüden auszufüllen, als derjenige, der sie verursacht, und so erscheint die Gestalt des Herrn Gautier icht den Lesern ebensooft, als die Wachsamkeit des Zensors ihnen Was hier stehen einen feuergefährlichen Gedanken vorenthält. sollte," scheint der gestrenge Herr zu sagen,„ bas weiß nur ich, und weil ich es weiß, fteht es nicht hier!"
Zur Auslegung des Belagerungsgesches. Das Belagerungsgeseß von 1851 hat eine Reihe von Streitfragen gezeitigt. Eine solche unterlag jetzt der Beurteilung des Rammergerichts, nämlich die, ob der Militärbefehlshaber einer anderen Behörde, z. B. dem Minister des Innern, einen Teil seiner strafrechtlichen Befugnisse übertragen dürfe. Dies hat das Gericht in Uebereinstimmung Besinnungslos aufgefunden wurde in der Nacht zu gestern auf mit der ständigen staatsrechtlichen Auffassung des Oberber- part von Anny Wothe ( Seite 57-59). Verlag von Enzlin und dem Kaiserplatz in Berlin- Lichterfelde ein unbekanntes junges waltungsgerichts und des Reichsgerichts für unzu. Laiblins, Reutlingen ." Mädchen von etwa 20 Jahren. Die Hilflose wurde nach dem lässig erklärt. Wir kommen dem Wunsche des Soldaten, diese Stifblüten eines Lichterfelder Krankenhause gebracht. Allem Anscheine nach hat sie Den Grund zu der Austragung dieser Rechtsfrage gab folgen- fonderbar beranlagten Frauengemüts der Deffentlichkeit zu untereine giftige Flüssigkeit getrunken. Durch Auspumpen des Magens der Vorfall. Der militärische Oberbefehlshaber für Schleswig - breiten, gern nach. Mit der Dame der Gesellschaft, die ihm das Buch wurde die Lebensgefahr beseitigt. Die Unbekannte, die vor dem Holstein hatte am 11. Juni 1915 eine Verordnung folgenden InHause Nr. 17, hat dunkles Haar und trug einen schwarzen Filzbut, halts erlaffen:" Die im Sicherheitsinteresse getroffenen Anord- zur Lektüre warm empfohlen habe, will sich unser Feldgrauer selbst eine helle Bluse, einen schwarzen Rod und hohe schwarze Schnür- nungen der örtlichen Zivilbehörden sowie Militär- und Marine- auseinandersehen. Hoffentlich läßt er's an Deutlichkeit nicht fehlen. schuhe. behörden über das Photographieren find ſtrengstens zu beachten. Ein solches Beispiel mahnt aber jeden, der dazu in der Lage ist, Bromvergiftung einer Diakonissin. Im Flur des Hauses Uebertretungen werden nach dem Belagerungsgefeg bestraft." guten Leseftoff den Feldgrauen zur Verfügung zu stellen. Kaiserplay 17 in Wilmersdorf wurde am gestrigen Donnerstag Darauf erließ der preußische Minister des Innern unter dem guten Lesestoff den Feldgrauen zur Verfügung zu stellen. nachmittag eine junge Dame befinnungslos aufgefunden. Haus- Verkehrs in den deutschen Seebädern, in dem es u. a. heißt: 26. Juni 1915 einen Ertaß zur Regelung und leberwachung des Das geheimnisvolle Bild. bewohner brachten die Erkrankte zur nächsten Rettungswache, wo ihr die erste Hilfe zuteil wurde. Von dort wurde das junge Mädchen den. Ihre anderweitige Verwendung fann ausnahmsweise mit Benfurbergebens unterdrückt; feit einigen Tagen ist sie wieder Photographische Apparate dürfen am Strande nicht benutzt werDie Pariser Zeitung' Deuvre" war eine Woche lang wegen nach dem Kreistrantenhause in Lichterfelde gebracht. Hier stellten Erlaubnis der Polizeibehörde erfolgen." Ein Mann, der ohne mit einer erheblichen Bereicherung ihres Inhalts erschienen. Sie die Aerzte fest, daß die Erkrankte Brom genommen hatte. polizeiliche Erlaubnis anläßlich eines Blumenfestes das Kurhaus Briefen, die bei der jungen Dame gefunden wurde, geht hervor, bringt nämlich jezt, wie die„ Voifische Zeitung" mitteilt, in daß es sich um ein Fräulein Irmgard v. Achenbach handelt, das bis von Gludsburg photographiert hatte, wurde angeklagt, hierdurch jeder Nummer das Bild eines ehrfurchtgebietenden Herrn mit langem daß es sich um ein Fräulein Irmgard v. Achenbach handelt, das bis das Belagerungsgejek verlegt zu haben. Das Landgericht in Haupthaar, gefurchter Deuterstirn und herabwallendem Bart. Ber vor einiger Zeit als Diakonissin im Diakonieverein in Zehlendorf Flensburg sprach frei. Die hiergegen von der Staats- ist der Große, den die' Deuvre ihren Refern immer wieder vor tätig war. Db es sich um einen Selbmordverfuch handelt oder ob anwaltschaft eingelegte Stevision verwar das KammerFräulein v. Achenbach versehentlich eine zu starke Dofis Brom zur gericht mit folgender Begründung: Zunächst töne ber Erlas Beruhigung der Nerven zu sich genommen hat, fonnte bisher noch des Ministers des Innern an sich die Tat des Angeklagten nicht zu nicht feſtgeſtellt werden, da das junge Mädchen noch nicht zum einer strafbaren machen, da er weder nach seiner Form eine PolizeiBewußtsein gekommen ist. berordnung sei, noch eine Strafandrohung enthalte. Es frage fich beshalb, ob die Anordnung des Miliarbefehlshabers in Altona ein Rahmengejek wäre, in das die Vorschrift des Ministers Aufnahme gefunden habe, nämlich durch die Vorschrift, wonach jeder die durch die örtlichen Zivilbehörden erlassenen Verordnungen über das Photographieren strengstens zu beachten babe. In der Beziehung meine der Senat, daß die Anordnung des Militärbefehlshabers überhaupt nach ihrer Form fein Gebot im Sinne des Belagerungsgesetzes fei, sondern nur eine Ermahnung an die Jufassen der Kurbezirke, die Vorschriften anderer Behörden, so der örtlichen Zivilbehörden, zu beachten. Solche Ermahnungen könne der Militärbefehlshaber auch erlaffen. Sollte man aber auch Zürich , 5. April. ( W. T. B.) Das Bezirksgericht hat zchn anderer Meinung sein, so wäre dem Landgericht darin zuzustimmen, Post beamte, die aus der welschen Schweiz stammen und ans daß der Minister des Innern teine örtliche Ribilbehörde" sei. Darunter sei nur die zu verstehen, die sich am Orte ber Tat be- geflagt waren, in den Monaten Januar, Februar und März 1915 Die Lebensmitteltommiffion beschäftigte sich in ihrer legten finde. Alle für den Ort zuständigen Behörden unter jenen Begriff Muster- ohne- Wert- Sendungen( Liebesgaben) für deutsche Soldaten entwendet zu haben, zu Gefängnisstrafen von einem bis zu sechs Sigung zunächst mit der Verteilung des Viehes, das nach der neuen zu bringen, verstieße gegen den Sinn der Worte. Bergebung der Stadt Neukölln überwiesen wird. Geliefert follen forme in Betracht, daß der Ministerialerlaß nach dem des Militär- ftritten, daß sie aus böser Abficht oder wegen deutschfeindlicher GeTagen verurteilt, verbunden mit Geldbirßen. Die Angeklagten beAn fich fonne allerdings der Militärwöchentlich werden 1006 Stüd Schweine, 154 Stälber, 150 Rinder befehlshabers ergangen fei. und 318 Schafe. Das Heisch soll unter Ausschaltung der Wieh befehlshaber Anordnungen der Zibilbehörben zu ben feinigen finnung gehandelt hätten. Sie hätten fich bloß aus Naschhaftigkeit kommissionäre und des Großhandels, direkt den Ladenschlächtern machen und unter die Strafaudrohung des Belagerungsgefeßes bergangen. Es handelte sich um Mustersendungen, die Schokolade, überwiesen werden, die das Fleisch zu den noch festauiegenden ſtellen, aber doch nur folde, bie bie Bibitbehörben Sigaretten und Stumpen enthielten und einen Wert von einen bis Breisen zu verkaufen haben. Von der Einführung einer Fleischkarte bereits erlassen hätten, nicht aber solche, die erst acht Frank darstellten. Spiele nicht mit Schießgewehr! Das Spielen mit einer Schußsoll zunächst Abstand genommen werden und abgewartet werden, später erlassen würden, wie hier der Erlaß des Ministers. Wenn ein Militärbefehlshaber in eine Anordnung aus dem Belagerungs- waffe hat wieder ein Opfer gefordert. Der fiebenjährige Schüler ob sich bei der Verteilung im freien Händel Mißstände zeigen. Sodann beschäftigte sich die Kommission noch mit der Beratung gefeß erst später von den Zivilbehörden erlassene Vorschriften ein Otto Martin in Budow bei Züllichau durchstöberte, als er unvon Maßnahmen für die Milchversorgung. Der geforderten Preis- beziehen wollte, dann würde das nichts anderes bedeuten, als daß beaufsichtigt war, die Wohnung seiner Eltern und fand in einent erhöhung für Milch aus den örtlichen Mottereien wurde nicht zu der Militärbefehlshaber die ihm durch das Gesetz übertragene Schraut einen Revolver, den er dem breijährigen Sohn eines gestimmt, dagegen beschlossen, jedem Molkereibesiger pro Tag für Macht auf eine andere Behörde übertrüge. Das wäre Nachbarn entgegenhielt. Blöblich löfte fich ber Abzug und ein jebe mehr wie 8 Liter Welch gebende Kuh 50 Pf. Zuschuß zu ge- aber nicht zulässig. Schon aus allen diesen Gründen müffe Schuß durchbohrte die Brust des Kindes, das nach einer Viertelstunde st arb. währen. Da der Berliner Magistrat abgelehnt hat, den Beschluß es bei der Freisprechung bleiben. des Arbeitsausschusses der Preisprüfungsstelle auszuführen, der das Dberkommando ersuchen sollte, die weitere Abschlachtung von Milchfühen zu verbieten, so wurde eine Verordnung beschlossen, nach der Molkereibefizer, die ihren Betrieb auflösen oder einschränken wollen, vorher dem Magistrat davon Anzeige zu erstatten haben. Erst eine Woche nach erfolgter Anzeige dürfen sie die geplanten Einschränkungen zur Ausführung bringen.
Beim Spielen überfahren und auf der Stelle getötet wurde gestern der 7 Jahre alte nabe Karl des Arbeiters Böning aus der Gartenstraße 57. Im Eifer des Spiels lief er vor dem Hause Nr. 56 blindlings einem schwer mit Brettern beladenen Wagen in Die Seite. Bevor noch der Kutscher halten konnte, ging dem Unglüdlichen ein Hinterrad über den Kopf und tötete ihn attgenblid Tich. Seine Leiche wurde von der Revierpolizei beschlagnahmt und dem Schauhause überführt.
Aus den Gemeinden.
Spende für die Errichtung eines Säuglingsheims. Als Grundstod für die Errichtung eines Säuglingsheims in Neukölln hat der Neuköllner Stadtrat Nieme anläßlich seiner fürzlich begangenen Silberhochzeit den Betrag von 83 000 Mart dem Magistrat Neukölln zur Verfügung gestellt.
Die Freie Turnerschaft Tempelhof- Mariendorf veranstaltet am Sonntag, den 9. April, nachmittags 3 Uhr, anläßlich des 10jährigen Bestehens ihrer Frauenabteilungen in der Schulturnhalle Kurfürstenstraße in Mariendorf ein öffentliches Sauturnen der Frauenabteilungen. Anschließend hieran findet im Restaurant Herold ein Fest tommers statt. Bu beiden Veranstaltungen sind Gäste
willkommen.
Soziales.
211W13ur Butterverordnung.
Weiter
Zu einer grundsätzlichen Frage auf dem Gebiete des Butterhandels und der Auslegung der Verordnungen über die Butterhöchstpreise hatte die 5. Straffammer des Landgerichts I gestern Stellung zu nehmen.
"
Dazu möchten wir nur noch bemerken: Wenn die Lücke, die der Zensor verursacht, auf diese Weise ganz ausgefüllt wird, dann dürfte er wohl manchmal ein sehr langes Gesicht machen.
Ungetreue schweizerische Postbeamte.
Jugendveranstaltungen.
Charlottenburg . Heute Bunschenabend, Leiter: Genoffe Staßenstein. Sonntag Spielfahrt nach Kladow . Treffort Sonnabend Liederabend. 6%, Uhr Sophic- Charlotte- Play. Neukölln . Sonntag, den 9. April: Anspielen auf dem Sportplatz in der Grenzallee. Treffpunkt mittags 2 Uhr am Richardplak und Reuter play. Ferner ist eine Dfterwanderung nach Groß- Kreuz- LehninBrandenburg- Genthin geplant. Teilnehmer fönnen sich bis zum 16. April bei dem Kollegen Karl Müller, Berliner Str. 84, melden.
Schöneberg . Sonnabend, den 8. April, findet im großen Saale des Schwarzen Adlers, Hauptstr. 144, ein Frühlingsfest statt. Mitwirkende: Fräulein Bachenheim( Rezitationen), Fräulein Trude Thiemig( Lieder zur aute), Frau Globinski( Stüde am Klavier), Schöneberger Frauenchor. Boltsreigen und Biolinvorträge werden von Jugendlichen der Schöneberger Gruppe dargebracht. Beginn 8%, Uhr, Saalöffnung 7%, Uhr. Eintrittspreis 30 Bf. inkl. Barderobe,
Pantow- Niederschönhausen. Sonntag, den 9. April 1916, findet im Sturfürften", Berliner Str. 102, eine Soulentlassungsfeier statt. Das Programm besteht aus Stonzert, Chorgesang, Lieder zur Lante und Rezitation. Anjang 6 Uhr, Saalöffnung 5 Uhr. und Rezitation. Anfang 6 Uhr, Saalöffnung 5 Uhr.
Verein der Freidenfer für Feuerbestattung zu Berlin . Montag, den 10. april, abends 8, Uhr, Rosenthaler Straße 11/12: Vortrag des Herrn Ernst Rotter über: Militarismus als Beltanschauung". Gäste willkommen.
Der wegen Ueberschreitung der Höchstpreise angeklagte Kaufmann Lenkersdorf ist Prokurist der altrenommierten Butterer unter Berufung auf die Zeugen, Herren Guftab Wienstrud Kunden, die in Lichterfelde wohnen. Bis zu dem Augenblid, wo die Butterhöchstpreise eingeführt wurden, hatte die Firma die Butter ihren Kunden frei ins Haus geliefert; nach der Verordnung des Magistrats über den Höchstpreis wurde aber für Ueberbringung der Buttter mittels Gespanne noch ein Zuschlag von 20 Pf. berechnet. Dies hatte der Angeklagte angeordnet, und zwar, wie er unter Ferufung auf die Zeugen, Herven Gustav Wien strud und Direktor Noad, nachwies, in lebereinstimmung mit anderen Firmen der Branche. Als die Verordnung erschienen war, waren die Interessenten zusammengekommen und feien der Ansicht gewesen, daß man berechtigt sei, in den Fällen, wo man die Butter ins Haus schide, für die Unkosten, die man selber bei der Versendung habe, einen kleinen Aufschlag auf den Butterpreis zu erheben. Dieser Ansicht war auch Herr Wienstrud, der selbst an der Festsetzung der Höchstpreise mitgearbeitet hat und seine Ansicht dahin ausdrüdte, daß der Ausdrud einer solchen Berechtigung in der Verordnung wohl nur vergessen worden sei. Als am 8. November eine die Butterhändler warnende Polizeinotiz in den Zeitungen erschien, hat der Angeklagte von folchem Zuschlag Abstand Bon der„ Nenen Zeit ist speben das 1. Heft vom 2. Band des genommen. Das Schöffengericht hatte seinerzeit auf 34. Jahrgangs erschienen. Aus dem Inhalt des Heftes heben wir hervor: Die Tagung Freisprechung erkannt, die Staatsanwaltschaft aber Beru- Die Spaltung der Reichstagsfraktion. Bon Ed. Bernstein. Von Paul Hirsch . des Preußischen Landtags. Die Kolonien der Die Klägerin war bei Spiegel als Garniererin beschäftigt und fung eingelegt. Landgerichtsrat Isner, als ihr Vertreter, beDie Konzentrierung der Unternehmermacht in der deutschen Textilerhielt einen Monatslohn von 130 M. Gleich nach dem Ausbruch antragte die Verurteilung zu 100 Mart Geldstrafe. Die Verord- europäischen Mächte in handelswirtschaftlicher Beziehung. Von Spectator. Von H. Kräßig. Literarische Rundschau; Dr. Oskar von bes Krieges feste Spiegel die Löhne aller von ihm beschäftigten nung sebe flipp und flar einen Höchpreis feit und enthalte industrie. Bukmacherinnen herab. Der Monatslohn der Klägerin wurde auf kein Wort davon, daß für Versendung ins Haus noch ein Aufschlag Hovorka, Geist der Medizin. Von K. K. Anzeigen: Zuise Zieß, Sur 80 M. gekürzt, nach einiger Zeit auf 100 m. erhöht und erst in gemacht werden könne. Rechtsanwalt Jacufiel wies darauf Frage der Frauenerwerbsarbeit während des Krieges und nachher. Die Letter Zeit wurde der Klägerin wieder der volle Lohn gezahlt, hin, daß in einigen Verordnungen über Höchstpreise die Berechtigung Bestrebungen für eine wirtschaftliche Annäherung Deutschlands an Defter nachdem sie erst mehrmals darum angehalten hatte, weil sie bei anerkannt werde, für das Hinbringen etwas zu nehmen; in anderen reich- Ungarn . Dr. Starl Renner, Defterreichs Erneuerung. Louis W. Boudin, Socialism and War. Notizen: Verschiebungen im Außenhandel neutraler den teueren Zeiten mit 100 M. natürlich nicht auskommen fonnte aber wieder richt. Aus der Menge der Verordnungen des Bundes- ander. Bon-etz-. und sich deshalb eine Schuldenlast aufbürden mußte. Nach Angabe rats, der Polizei und des Magistrats lassen sich Schlußfolgerungen der Klägerin hat sie sowie das übrige Personal der Arbeitsstube nicht ziehen. Wenn im vorliegenden Fall der Angeklagte für die für das mittlere Norddeutschland bis Spiegels nur während der beiden ersten Wochen des Krieges eine Versendung einen so geringen Aufschlag berechnet habe, daß er Sonnabend mittag. Langsam von Süd nach Nord fortschreitende neue fürzere Arbeitszeit als sonst gehabt. Danach war wieder so viel zu dabei noch nicht einmal auf seine Sosten kam, so könne man ihm abkühlung. Vielfach heiter, aber veränderlich und im Süden verschiedenttun, daß wieder die volle Zeit gearbeitet werden mußte. Aber der wissentliche oder fahrlässige Ueberschreitung der Höchstpreise nichtlich geringe Niederschläge. In der Nacht zum Sonnabend stellenweise Frost.
Lohnkürzung wegen des Krieges.
Einer derjenigen Unternehmer, die nach Ausbruch des Krieges die Löhne ihres Personals sehr erheblich fürzten, ist der Inhaber des Damenhutgeschäfts von Julius Spiegel, der vor dem Gewerbegericht verklagt war.
-
Eingegangene Druckschriften.
Wetteraussichten
-
-
-
-