teilt mit:
Feuertod eines Kindes.
Regelung der Arbeitszeit in Konfektionsbetrieben usw. nicht zu tun. Denn er mußte ja wissen, daß er ohne Geld das Arbeitsmengen gleichfalls jetzt nur noch nach den Bestimmungen des Berlin , 13. April. ( W. T. B.) Das Polizeipräsidium Pfand nicht herausbekommen konnte. Mit dem Bemerken, daß er§ 4 Biffer 2 bis 5 und des§ 5 weiter verarbeitet werden dürfen. das Geld holen werde, ging er wieder weg. Jetzt begab sich die Auf Grund des§ 1 Absatz 3 der Bekanntmachung des Wirtschafterin nach der Wohnung, um für Levin Kaffee zu holen. Oberkommandos in den Marken betreffend Regelung der Ar- Auf ihr Weggehen hatte Buchheister wohl gelauert. Als Levin allein beit in Web-, Wirk- und Strickstoffen verarbeitenden Gewerbe- im Keller war, kehrte er zurüd und ging auf den Mann los, mit zweigen vom 4. April d. J. und des Gesetzes, betreffend Aus- der Drohung:„ Geld oder das Leben!" Bevor der Geschäftsmann nahmen von den Beschäftigungsbeschränkungen gewerblicher auch nur ein Wort sagen konnte, stieß er ihm zweimal ein Meffer Arbeiter vom 4. August 1914( R.-G.-BI. S. 333) hat der in die Brust und versetzte ihm dann noch einen Stich in den Rücken, Polizeipräsident von Berlin in den Landespolizeibezirken so daß er blutüberströmt zusammenbrach. Auf seine Hilferufe Berlin die Arbeitszeit in den vorbezeichneten Gewerbszweigen ergriff der Räuber die Flucht. Ein Peamter aber nahm ihn bald wie folgt festgesezt: fest und brachte ihn nach der Wache des 10. Reviers in der Elisabeth I . In Fabriken, Werkstätten und Konfektionsbetrieben firchstraße 4. Unterdessen kam die Wirtschafterin mit dem Kaffee aller Art einschließlich der Arbeitsstuben der Zwischenmeister und fand thren Dienstherrn schon fast besinnungslos daliegen. Er 1. Von Montag bis Freitag täglich von 812 Uhr mor- war von dem starken Blutverlust schon ganz erschöpft. Der Schivergens bis 42 Uhr nachmittags mit einviertelstündiger verletzte wurde nach dem Virchow- Krankenhaus gebracht, der Räuber Frühstücks- und dreiviertelstündiger Mittagspause. später der Kriminalpolizei vorgeführt.
2. Sonnabends und an den Vorabenden der Festtage von 8 Uhr morgens bis 134 Uhr nachmittags mit einviertelstündiger Pause.
Die Lage der Bausen ist freigestellt. II. In Maßschneidereien sowie in offenen geschäften:
Vom Zuge geköpft.
Ein schwerer Unglücksfall hat sich auf der Nordbahn ereignet. Der auf der Station Grüneberg beschäftigte Bahnwärter Winkel aus Detail- Löwenberg i. M. befand sich Mittwoch nachts zwischen 1 und 2 Uhr auf einem Revisionsgange auf dem Bahnkörper. Als ein Personen1. Vom Montag bis Freitag täglich von 9 Uhr vor- zug herannahte, trat W. auf das Nebengleis, ohne zu beachten, daß mittags bis 1 Uhr 30 Minuten nachmittags und von 3 Uhr auf diesem aus entgegengesetzter Richtung ein Güterzug fam. Da 40 Minuten nachmittags bis 7 Uhr abends mit je einer auch der Lokomotivführer in der Dunkelheit den Beamten nicht rechtFrühstücks- und Vesperpause von 25 Minuten Dauer nach zeitig bemerkte, wurde Winkel von der Maschine erfaßt, überfahren eigener Wahl. und auf der Stelle getötet. Am nächsten Morgen fand man die Leiche, der der Kopf fehlte, der wahrscheinlich in das Getriebe eines Rades geraten und mitfortgeschleppt worden ist.
2. Sonnabends und an den Vorabenden der Festtage bon 9 Uhr vormittags bis 2 Uhr 30 Minuten mit einer halbstündigen Pause nach eigener Wahl, in offenen Detailgeschäften mit weniger als 10 gewerblichen Arbeiterinnen von 3 Uhr nachmittags bis 8 Uhr abends.
Sonntags ruht die Arbeit in sämtlichen Betrieben. Die Arbeitszeiten nebst festgelegten Pausen sind in jedem Arbeitsraum durch Anschlag in deutlicher Schrift bekannt zu geben.
Werden die vorstehend angegebenen Arbeitszeiten und Pausen innegehalten, so kann die in§ 1 Abs. 3 der Bekanntmachung des Oberkommandos in den Marken vom 4. April d. J. vorgeschriebene Anzeige an die Gewerbeinspektion unterbleiben. Ebensowenig bedarf es in diesem Falle einer Ausnahmebewilligung nach der Gewerbeordnung oder dem Reichsgesetz vom 4. August 1914.
Sollen dagegen andere als die vorstehend festgesetzten Arbeitszeiten und Pausen eingeführt werden, so ist die erforderliche Ausnahmebewilligung bei der Abteilung IX schriftlich zu beantragen.
Schwerer Raubüberfall auf einen Trödler. Ein Raubüberfall wurde gestern abend in der siebenten Stunde in dem Hause Ackerstr. 27 verübt. Dort betreibt der 40 Jahre alte Händler Adolf Levin im Keller des Vorderhauses ein Trödelgeschäft, während er in einem Obergeschoß wohnt. Vor einiger Zeit bersetzte bei ihm ein 18 Jahre alter Dreher Heinrich Buch heister aus der Charitéstr. ŏ seinen Anzug. Gestern nachmittag, als Levin mit seiner Wirtschafterin im Laden war, kam nach 6 Uhr der junge Mann, angeblich, um seinen Anzug wieder abzuholen. Er hatte aber kein Geld. Der Trödler verweigerte deshalb die Herausgabe. Wahrscheinlich war es Buchheister darum auch gar
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Totgefahren.
Ein schweres Brandunglück hat sich am gestrigen Donnerstag vormittag in dem Hause Strausberger Str. 41 ereignet. Die Ches frau des dort im dritten Stockwerk des Hinterhauses wohnenden Büglers Grund hatte gestern morgen eine eilige Besorgung zu machen und ging gegen 28 Uhr fort. Ihre dreijährige Tochter, die noch fchlief, ließ sie allein in der Wohnung zurück. In der Abwesenheit der Mutter ist das Kind erwacht und hat mit Streichhölzern gespielt, die auf einem in der Nähe des Bettes stehenden Tische lagen. Eines der Zündhölzer entzündete sich dabei und wurde von der Kleinen in der Angst fortgeworfen. Bald standen die Betten in Flammen und auch die übrigen Möbel wurden von dem Feuer ergriffen. Erst als sich Brandgeruch und starke Rauchbildung bemertbar machten, wurden Hausbewohner aufmerksam und benachrichtigten die Feuerwehr, die alsbald mit zwei Zügen zur Stelle war. Als Feuerwehrleute in die verschlossene Wohnung eindrangen, war das Simmer fast ausgebrannt. Das dreijährige Mädchen wurde als vollständig verkohlte Leiche aufgefunden. Der Brand selbst konnte alsbald gelöscht werden.
Aufgefundene Leiche. Am 11. d. M. mittags wurde in der Tegeler Gemeindefoist, Nähe Bernauer Straße, die Leiche eines erhängten, unbekannten Mannes gefunden. Der nach der Tegeler Leichenhalle gebrachte Tote ist etwa 50 Jahre alt, klein, unterſeßt, hat blaue Augen, graues Haar, bräunlichen, ergrauten Schnurrbart und ist bekleidet mit grauem Jackettanzug, weißem Vorhemd ohne Kragen, weißem, schwarzgestreiftem Barchenthemd, schwarzem, steifem Sein rötliches Taschentuch ist Filzhut, schwarzen Schnürschuhen. gezeichnet R. W.". Erkenner des Toten wollen sich bei der Tegeler Polizei melden.
worden.
Turnverein ,, Fichte" schreibt aus: Das vom Dekonom des GeEin trauriges Ende nahm Mittwochabend für einen alten werkschaftshauses angekündigte Frühlings- Schauturnen der ersten Herrn aus Nauen eine Sängerfahrt. Der Sängerchor aus Nauen Männerabteilung des Turnvereins Fichte" zum Sonnabend, den war hierhergekommen, um ein Konzert zu geben. Auch der 70 Jahre 15. April 1916 findet nicht statt. Dasselbe ist rückgängig gemacht alte Schriftseter Otto Bott aus der Chausseestraße nahm an der Fahrt teil. Als er nun Mittwochabend mit dem Dirigenten des Gestohlen wurde der Haupterpedition des Vorwärts" ein rot. Chors über den Potsdamer Plak ging, fuhr ihn an der Budapester lackiertes Fahrrad, Marke Frisch- Auf Nr. 372 030, mit Torpedos am Donnerstagnachmittag gegen 1 Uhr, vor dem Straße ein Kraftwagen um und schleifte ihn ein Stück Weges mit. freilaufnabe, Der Verunglückte, der erst fürzlich seinen jüngsten Sohn ins Feld Bostamt 42 in der Ritterstraße. Auf dem unteren Rahmenrohr bes gesandt hatte, wurde so schwer verletzt, daß er schon auf dem Wege findet sich die Zeile„ Haupterpedition des Vorwärts" in Goldschrift. Der Dieb wird geschildert als ein junger Mann im Radfahreranzug nach der Charité starb. mit langen, schwarzen Strümpfen( fogenannten Stutzen) und brauner Manchestermütze. Vor Ankanf des Rades wird gewarnt und
Zuschüsse zum Lohn in der Web- und Strickwarenindustrie. um sofortige Nachricht gebeten, falls das Nad irgendwo gesehen Das Königliche Polizeipräsidium teilt mit:
Die Unternehmer der Web-, Wirt- und Strickstoffe verarbeitenden Gewerbezweige, die von ihnen beschäftigten Zwischenmeister, Ausgeber u. dergl. sowie die Inhaber von Arbeitsstuben der erwähnten Art werden darauf aufmerksam gemacht, daß sie die Bestimmungen in den§§ 3, 4, und 8 der Bekanntmachung des Oberkommandos in den Marken vom 4. April verpflichtet sind, den von ihnen beschäftigten Arbeitern und Heimarbeitern zum Ausgleich für die Beschränkung der täglichen Arbeitszeit Zuschüsse zum Lohn zu zahlen und in den Arbeitsräumen Anschläge nach den vorgeschriebenen Mustern anzubringen.
werden sollte.
Jugendveranstaltungen.
Reinickendorf - Weft. Am Sonntag, den 16. April, abends 512 Uhr, findet im Jugendheim, Wachholderstr. 44, eine Feier für die schulentlassene Jugend statt. Vortrag. Rezitation. Mandolinenkonzert. Die Jugendlichen sowie deren Angehörige sind hierzu freundlichst eingeladen.
Allgemeine Kranken- und Sterbekasse der Metallarbeiter ( V. a. G.) Hamburg . Filiale Baumschulen weg. Den in Treptow wohnenden Mitgliedern zur Kenntnis, daß am Sonnabend, den 15. April, abends von 8-10 Ubr, im Lokal von Wolfram, Elsenstraße 101( Ede Kiefholzstraße) kassiert wird.
Besondere Beachtung erfordert außerdem die Bestimmung in § 11, Absatz 1 Satz 2, daß die den Zwischenmeistern, Inhabern von Arbeitsstuben und sonstigen Mittelspersonen von den Betriebsunternehmern vor dem Erlaß obiger Bekanntmachung übergebenen wiederholten Regenfällen.
Wetteraussichten für das mittlere Norddeutschland bis Sonnabend mittag. Zeitweise heiter, jedoch fühl und unbeständig mit
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