Tauenhienstraße ein ähnlicher Vorfall ereignete. Damals fand sich ein Blatt, das dieses nicht einmal durch eine Verordnung gestützte Vorgehen eines Polizisten lebhaft begrüßte. Es war die von dem Reichstagsabgeordneten Wilhelm Bruhn herausgegebene Wahrheit", worüber man sich bei dem Charakter dieses Blattes allerdings nichi zu wundern brauchte. Eine sonderbare Zuwendung.
In dem Etat des preußischen Finanzministeriums für 1916 be findet sich folgender Vermerk: Der im Jahre 1910 verstorbene Verwaltungsgerichtsdirektor a. D. Geh. Regierungsrat Elsner von Gronow zu Köslin hat testamentarisch dem preußischen Staat 10 000 m. mit der Bestimmung vermacht, daß dieses Sapital ginsbar anzulegen und gesondert zu verwalten ist, die Zinsen aber so lange zum Kapital zu schlagen find, bis dieses den Betrag der Staatsschulden erreicht. Von diesem Zeitpunkte an dürfen die jährlichen Zinsen bis zur Hälfte verbraucht werden, während der Nest weiter zum Kapital zu schlagen ist. Die Annahme der Erbichaft ist genehmigt worden. Das Legat wird bei der Generalstaatsfasse verwaltet; es beträgt jetzt abzüglich der auf 1000 M. berechneten Erbschaftssteuer 9400 m."
Friedrichshagen gekommen und hatte gestern seinen in der Friedrich straße dortselbst wohnenden Vater besucht. Als er auf dem Rückweg den Fahrdamm dieser Straße überschreiten wollte, mußte er einem Fuhrwerk ausweichen. Als er um dieses herumbiegend die Straßenbahnschienen betrat, wurde er von einem in diesem Augen- Der höchste Betrag, den wohl je das Berliner Kaufblick herannahenden Zug erfaßt und umgestoßen. Der Soldat wurde mannsgericht für Ueberstunden bewilligte, wurde einem vor in weitem Bogen zur Seite geschleudert und schlug so heftig auf das der 1. Kammer Klage erhebenden Angestellten zugesprochen. Straßenpflaster auf, daß er einen schweren Schädelbruch erlitt. In Der Kläger T. war zehn Jahre lang in der Geldschrankfabrik sehr bedenklichem Zustande wurde der Bedauernswerte nach dem von J. S. Arnheim tätig gewesen und bezog als Lohnbuchhalter Stöpenider Streistrantenhause geschafft. nach Ausbruch des Krieges ein Gehalt von 210 M. Wie er in der Verhandlung ausführte, habe die beklagte Firma, troßdem der Betrieb durch umfangreiche Heereslieferungen erweitert wurde, statt der 23 kaufmännischen Angestellten, die vor dem Kriege tätig waren, nur noch sieben Angestellte beschäftigt. Infolge dieser Personalbeschränkung habe er, obgleich er um 8 Uhr früh, zuweilen auch um 7 und 18 Uhr, mit der Tätigkeit begann, fast regelmäßig bis in die späten Abendstunden nacharbeiten müssen. Meist habe er auch seine Mittagszeit geopfert, und spät abends seien ihm oft infolge der übermenschlichen Anstrengungen vor Müdigkeit die Augen zugefallen. Da dem Kläger die verlangten Ueberstundengelder von je 1,50 Mark für insgesamt 1569 Stunden nicht freiwillig gezahlt wurden, strengte er die Klage an. Darauf erhielt Man muß es den Mathematikern überlassen, festzustellen, in er die Kündigung von seiten der Beklagten . Der als Vertreter der Firma erschienene Generalbevollmäch- welchem Jahrhundert dieses Legat die Höhe der preußischen Staatstigte, Generaldirektor Schwabe, stellte sich gegenüber dem Verlangen schulden erreicht hat, die vermutlich überdies viel raicher wachsen des Klägers auf einen streng ablehnenden Standpunkt. Ueber- werden, als diese dem preußischen Staat gemachte Zuwendung. an kaufmännische Angestellte prinzipiell stundengelder zahle er daß nicht, denn in der jezigen Zeit gebiete es die Pflichttreue, Das Hamstern. Der„ Post" wird aus Lüneburg berichtet: Neujeder Beamte sich zu Höchstleistungen aufraffe. Nachdem Zeugen lich kommt da der Briefträger zu einer sehr wohlhabenden Dame. die umfangreiche Ueberstundenarbeit des Klägers bestätigt hatten, Sie fragt ihn, ob er Briefmarken bei sich habe. Als die Frage beerfolgte antragsgemäß Verurteilung der Firma zur jaht wurde, tauft sie ihm den ganzen Vorrat ab und bittet ihn, er 3 ahlung von 2354 M. Die Frage, ob die Bezahlung für möge doch am nächsten Tage ihr noch für mehrere Mark mitbringen. Ueberstunden zugesagt worden sei, schalte aus, da nach der Auf- Auf die erstaunte Frage, was sie denn mit den vielen Marken anfassung des Gerichts Ueberstunden an sich bezahlt werden müssen. fangen wolle, da ihr Briefwechsel doch nicht so groß sei, erwidert sie,
Der Räuber aus der Ackerstraße, der 18 Jahre alte Dreher Heinrich Buchheister, wurde gestern von der Kriminalpolizei eingehend verhört, um dann dem Untersuchungsrichter vorgeführt zu werden. Der Verhaftete gibt zu, daß er Lewin habe verletzen wollen, um ihn berauben zu können, bestreitet aber, die Absicht gehabt zu haben, ihn zu töten. Buchheister stammt aus Frellstedt bei Helmstedt . Hier war er in einer Maschinenfabrik in der Lehre. Aber noch bevor er ausgelernt hatte, trat er aus und ging nach Berlin . Hier kam er durch Vermittelung eines früheren Arbeiters der Maschinenfabrik in der Munitionsfabrik in Spandau an. Er erschien jedoch unregelmäßig zur Arbeit und wurde deshalb entlassen. In einer anderen Fabrik paẞte ihm die Arbeit nicht. An einer dritten Stelle blieb er eines Tages ohne Entschuldigung weg. Als er dann wiederkam, wurde er entlassen. Buchheister hatte einiges Geld mitgebracht, verdiente bis zu 55 M. die Woche, wußte aber als leichtsinniger Bursche nicht hauszuhalten. Für 69 W. hatte er sich einen Anzug gefaust. Als ihm das Geld ausging, verkaufte er ihn an den Trödler mit dem Vorbehalt des Rücklaufes. Am Freitag wollte er sich nun ohne Geld wieder in den Besitz des Anzugs seßen, um ihn zum zweitenmal zu verkaufen. Der Trödler sagte ihm, wenn er ihn wieder haben wolle, müfie er sich beeilen, denn es sei schon ein Stäufer da gewesen, der auch 2 M. angezahlt hätte. Nachdem er sich unter der Voripiegelung, daß er Geld holen wolle, entfernt hatte, will er sich eine halbe Stunde lang in benachbarten Straßen aufgehalten haben. Das Werkzeug, mit dem er die Stiche führte, ist ein zweiseitiggeschliffener Dolch, den B. in der Scheide bei sich trug. Wie er behauptet, faufte er ihn Anfang März in der Rosenthaler Straße und trug ihn aus Liebhaberei stets bei sich.
Zum dirigierenden Arzt am Urban- Krankenhaus wählte der Magistrat in seiner gestrigen Sitzung den Professor Dr. Georg Juergens.
Gerichtszeitung.
Verlängerung von Kriegsverordnungen.
in den Zeitungen habe gestanden, daß die Briefmarken demnächst teurer werden würden, und da wolle sie sich vorher noch einen ordent lichen Posten einkaufen.
Nun, Briefmarken einzuhamstern hat wenigstens nicht den Nachteil, daß sie verderben wie Nahrungsmittel. Deshalb kann man der betreffenden Dame ihr zweifelhaftes Vergnügen gönnen.
Durch lieberfahren getötet wurde am Donnerstagnachmittag der Der Bundesrat hat die Wirksamkeit der Verordnung vom 9 Jahre alte Hauswartssohn Erich Werner aus der Alten JakobKeine Sommerzeit in Skandinavien . Aus Anlaß der Einführung straße 83. Der Knabe wollte vor dem Hause Nr. 105 zu einem 7. August 1914, nach welcher Perionen, die im Auslande ihren ihm bekannten Kutscher der Papiergroßhandlung von Humper Wohnsiz oder Siz haben, ihre vor dem 31. Juli 1914 entstandenen der Sommerzeit in Deutschland haben telegraphische Unterhandwährend der Fahrt auf den Bock steigen, fam aber dabei zu Fall. vermögensrechtlichen Ansprüche vor inländischen Gerichten nur mit lungen zwischen dem norwegischen und schwedischen Staatsbahnen Bevor der Kutscher halten fonnte, waren schon ein Vorder- und ein Bewilligung des Reichskanzlers geltend machen können, bis zum stattgefunden, jedoch mit dem Erfolg, daß vorläufig feine Hinterrad über ihn hinweggegangen. Der Kutscher trug den Ver- 31. Juli 1916 verlängert. Für Personen, die ihren Wohnsitz oder Veränderungen eintreten. unglückten nach der Rettungswache in der Kommandantenstraße. Als willigung des Reichskanzlers bekanntlich in allgemeiner Form durch zeit noch nicht zur Entscheidung gelangt. In den letzten Tagen Sib in Desterreich- Ungarn oder in der Schweiz haben, ist die Be- In Frankreich ist die Frage der Einführung der Sommerer aber dort mit ihm anfam, war er schon tot. die Bekanntmachungen vom 20. April und 25. Juni 1915 mit der haben sich die Akademie der Wissenschaften und die Budgetkommiſſion Maßgabe erteilt worden, daß sich die Bewilligung für die Schweiz der Kammer dagegen ausgesprochen, während die Akademie für nicht auf Angehörige Englands, Frankreichs und Rußlands erstreckt. Sport und die Kommission für Unterricht den Entwurf des GeIm Rechtsverkehr mit den übrigen nichtfeindlichen Staaten wird die seges einstimmig gutgeheißen haben. Damit ist die Einführung Bewilligung in weitem Umfange auf Antrag im einzelnen Fall der Sommerzeit auch in der Schweiz vorläufig noch hinausgeOsterausstellung im Genesungsheim Wünsdorf. Vom 16. bis schoben, denn eine schweizerische Fahrplankonferenz stimmte für die 18. April 1916 findet im Ererzierhause der Infanterie- Schießschule Ferner hat der Bundesrat für Wechsel, die in Elsaß Einführung nur, wenn neben Deutschland auch Frankreich die in Wünsdorf eine interessante Osterausstellung der Werkstätten othringen zahlbar sind, die Protest frist abermals in der Sommerzeit einführe. des Bataillon Genesungsheim Wünsdorf statt. Auf dieser Weise verlängert, daß sie frühestens am 31. Juli 1916 abläuft. Ausstellung sollen die Arbeiten gezeigt werden, die die Insassen des Heims selbst angefertigt haben. Wie an anderen Orten auch, wird Vannbruch. in Wünsdorf der schöne Brauch geübt, die Rekonvaleszenten irgendein Handwerk- Schneiderei, Tischlerei, Klempnerei, Sattlerei, Bitchbinderei,( kaufmännische Arbeiten, wie Stenographie, Schreibmaschine, Buchführung) usw. treiben zu lassen.
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Wer diese Ausstellung fleißig besucht, hat nicht nur einen fünft Terischen Genuß, er tut auch den Genesenden Gutes. Das Drchester des Genesungsheims konzertiert am 16. in den Ausstellungsräumen.
Wünsdorf ist in 4 Stunde vom Anhalter Bahnhof 10,9 Uhr und 2,25 Uhr, vom Potsdamer Ringbahnhof 12,38 Uhr bequem zu
erreichen.
Zweiter 25- Pfennig- Sonntag im 300. Wie die Anzeige im Jujeratenteil zeigt, trägt auch die Verwaltung unseres 300 den Kriegsumständen Rechnung. Zunächst versuchsweise für 1916 foll das billige Eintrittsgeld von je 25 Pf. für 800 und Aquarium das außer am ersten, fortab auch am dritten Sonntag jeden Monats gelten.
erteilt.
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Stürzlich wurde im Reichstag dargelegt, eine Entlastung der Gerichte ließe sich leicht durch Verminderung überflüssiger Anklagen herbeiführen. Eine gestern vor der 7. Straffammer des Landgerichts I verhandelte Anklage wegen ,, Bannbruchs" bestätigte die Berechtigung dieser Ansicht.
Die Kinder- Poliklinik in der Königl. Charité bleibt in der Zeit er sich nach Berlin durch und fand hier Obdach bei seiner Familie. vom 20.- 27. April geschlossen.
Aus den Gemeinden.
Billiges Kalbfleisch in Neukölln.
Wie wir erfahren, hat die Kriegsnotstandskommission drei Waggons mit 348 Stück holländischen geschlachteten Kälbern gekauft und den hiesigen Schlächtermeistern zum Verkauf an die Bevölkerung übergeben. Dieses Kalbfleisch muß nach der Bestimmung des Magistrats zum Preise von 1,65 M. für Vorderfleisch und 1,80 m. für Neule und Rücken( Nierenstück) verkauft werden. Das Fleisch soll nur an Neuköllner Einwohner verkauft werden.
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Parteiveranstaltungen.
Charlottenburg . Der Bildungsausschuß veranstaltet Sonntag, den 16. April, eine Besichtigung der Ausstellung für Kriegsbeschädigtenfürsorge unter sachkundiger Leitung. Sammlung um 12%, Uhr vor der Ausstellung Fraunhoferstraße).
Geschäftliche Mitteilungen.
Die Schuhfabrik Conrad Tad u. Co. macht auf ihre Schuhwaren. erzeugnisse aufmerksam, insbesondere auf den Condor - Patent- Herrenschnür. stiefel, der, stets geschnürt, nie zu schnüren, für Starkbeleibte, Einarmige, Blinde uim. eine große Erleichterung darstellt.
Eingegangene Druckschriften.
Angeflagt war ein Zigarettenmacher David Goldichläger. Die Anflage ging dahin, er sei unbefugt in das Bundesgebiet zurückgekehrt, nachdem er ausgewiesen worden war. Vor fünf Jahren war der Angeklagte, ohne daß er etwas begangen hatte, als„ lästiger Ausländer" ausgewiesen worden. Während seine Die Firma S. Joseph, Schöneberg , Hauptstraße 1, weist anläßlich Familie in Berlin blieb, war er in sein Heimatsstädtchen zurück des bevorstehenden Osterfestes auf ibre Leistungsfähigkeit hin, die es ihr Als ermögliche, trotz des Stoffmangels dem verwöhntesten Geschmack durch eine gefehrt und betrieb dort eine kleine Zigarettenfabritation. nach Ausbruch des Krieges die Russen dort eingefallen waren, enorme Frühjahrsauswahl an Kleidungsstücken Rechnung zu tragen. Die flohen die Einwohner, soweit sie dazu imstande waren. Auch der Firma verweist ferner auf den guten Ruj, den sie in bezug auf preiswerte Angeklagte, dem die Nussen schon zwei nahe Anverwandte getötet Angebote und absolut reelle Bedienung seit Jahrzehnten befize. hatten, rettete sich im letzten Augenblick auf einen noch nach Deutsch land abgehenden Zug, der bis Oderberg durchfuhr. Von dort schlug Er hatte nicht daran gedacht, daß ihm nach etwa drei Monaten seines Hierseins eine Anflage wegen Bann bruchs blühen würde. Das Schöffengericht hatte ihn freigesprochen, der Staatsanwalt legte aber Berufung ein und beantragte die Bestrafung des Angeklagten zu zwei Wochen Haft. Das Gericht führte aus, es habe der Angeklagte wohl annehmen können, daß die vor fünf Jahren erfolgte Ausweisung jegt, wo Desterreich im engsten Bunde mit Deutschland stehe, vielleicht feine Geltung mehr habe. Wenn er sich in diesem Punkte in einem tatsächlichen Frrium befunden, so fönne ihm dies nicht nachgetragen werden. Ueberdies müsse doch auch bedacht werden, daß der Angeklagte, nachdem ihn einmal der Bug bis nach Preußen gebracht hatte, sich wieder in einem gewissen Notstande befunden habe, denn unter den heutigen Kriegsverhältnissen sei es nicht gerade leicht, aus Preußen wieder herauszubekommen. Die Berufung des Staatsanwalts wurde verworfen.
Aus der Pankower Gemeindevertretung. Jit der letzten Gemeindevertretersizung wurden, da Einsprüche nicht vorlagen, die stattgehabten Wahlen sämtlich für gültig erklärt Die Geschworenen haben für den zu sechs Monaten Gefängnis und die Gewählten mit Ausnahme unseres Genossen Kubig, der verurteilten Vater des Hauptangeklagten Willi Westphal ein Gnadensich zurzeit im Heeresdienst befindet in ihr Amt eingeführt. gesuch eingereicht. Nach Formulierung der Schuldfragen gab der Der Berliner Krippen- Werein errichtet zum 1. Mai d. J. in Pankow Angeklagte, wie wir zu dem bereits auf Grund eines Teleeine Krippe. Hierzu hat die Gemeinde einen einmaligen Beitrag gramms gemeldeten Urteil noch nachtragen wollen, zu, den Mord von 1000 m. jowie einen Jahresbeitrag von 1000 m. bewilligt mit der gegen Bohnstedt und den Mordversuch gegen Faber vorsätzlich beBedingung, im Vorstande des Krippen- Vereins vertreten zu sein. Die gangen zu haben. Der Offizialverteidiger des Angeklagten führte Vertretung delegierte hierzu neben zwei bürgerlichen Vertretern auch unter anderem aus, daß der vom Heiratsschwindel, Betrug und Urunseren Genossen Schmidt. Eine lebhafte Aussprache veranlaßte fundenfälschung lebende Angeklagte auch Artikel über Moral für die Beschwerde unseres Genossen Struck über das verordnungs- Zeitungen geschrieben hat. widrige Verhalten einzelner Geschäftsleute, die ihnen von der Gemeinde zum Verkauf übergebenen Lebensmittel, so namentlich Eier, unter dem Vorgeben, daß diese ausverkauft seien, für gute Bekannte, Kunden usw. zurückbehielten. Dieses Treiben wurde allseitig verurteilt und scharfe Kontrolle verlangt. Von der Leitung der Lebensmittelabteilung wurde letzteres zugesagt und ersucht, ihr von vorfommenden Fällen zum Zwecke entsprechenden Eingreifens und eventueller Strafverfolgung unter Angabe erweislich wahrer Tatsachen Kenntnis zu geben.
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Lebensmittelvertrieb der Gemeinde Treptow . Die Nachfrage nach dem billigeren inländischen Schweinefleisch erivies sich am ersten Verkaufstage als so start, daß auch für den heutigen Sonnabend der Verkauf für die Buchstaben A bis C. der Lebensmittelfarten vorbehalten werden mußte. Die weiteren Buchstaben kommen nach und nach daran und erfolgt jeweils durch Befanntmachung in ortsüblicher Weise.
Aus aller Welt.
Der Modepolizist.
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Der Deutsche Kurier" schreibt:„ Die Münchener Polizeidirektion hat an die dortige Schußmannschaft einen aufsehenerregenden Beschluß ergehen lassen, der in seinen Folgen von recht unangenehmer Bedeutung für die Damen sein kann, die sich auf den Straßen der süddeutschen Kunststadt bewegen. Danach sind alle Münchener Poliziften ermächtigt, alle Damen, die nach ihrer Meinung zu auffallend, der modernen Mode entsprechend gekleidet sind, auf der Straße zu stellen und zur Feststellung ihrer Personalien zur Wache zu bringen. Die erste Verhaftung soll sich bereits gestern( Mittwoch) ereignet haben. Eine Dame, die den Bahnhofsplah überschritt, war dem Münchener Polizisten zu modern gekleidet und außerdem gepudert. Sie mußte, dem Erlaz gemäß, den Weg aufs Polizeirevier antreten, dort den Puder abwischen und wurde nach einer Verwarnung wieder entlassen. Falls sich, was wir einstweilen noch bezweifeln möchten, der Vorgang bewahrheitet, würde er einen schweren Eingriff in die persönliche Freiheit darstellen. Selbst wenn die Dame zu auffallend gekleidet war, so eignet sich doch wohl kaum der Schuhmann zum Geschmacksrichter. Er kann wohl feststellen, ob ein deutscher Soldat richtig und korrekt angezogen ist, ob seine Ertrauniform Kenntnis genommen wurde von einem Antwortschreiben der den vorschriftsmäßigen Schnitt besitzt, nicht aber darüber urteilen, wo Eisenbahndirektion Berlin auf eine Eingabe und von der inzwischen die Grenze der Eleganz oder der zu auffallenden Kleidung bei einer erfolgten Verlängerung der Linie 54 bis zum Verwaltungsgebäude Dame liegt. Die. Verstöße werden ins Ungeheure ſteigen, falls dieser Siemensstadt . Die gleichzeitige Durchführung der Linie 18 erklärte Erlaß seine Gültigkeit behält." 11 die Große Berliner vor Friedensschluß für unmöglich infolge des Wir schließen uns diesem Urteil an. Erwähnen wollen wir aber jezt bestehenden Fahrer- und Wagenmangels. bei dieser Gelegenheit, daß sich vor einigen Wochen in Berlin in der
Stadtverordnetenversammlung in Spandau . In der letzten Stadtverordnetenfizung wurden aus den voraussichtlich sehr hohen Ueberschüssen des Etatsjahres 1915 nach längerer Debatte 40 000 m. zur Errichtung von drei neuen Transformatoren stationen und zur Beschaffung von vier Reservetransformatoren für die städtische Elektrizitätsanstalt bewilligt.
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Bon der„ Neuen Zeit" ist soeben das 2. Heft vom 2. Band des 34. Jahrgangs erschienen. Aus dem Inhalt des Heftes heben wir hervor: Die soziale Unrast in Die Spaltung der Fraktion. Von St. Stautsky. Amerika. Von J. Köttgen. Verunglückte Auslegungsfünfte. Von Heinrich Cunow . Die Kolonien der europäischen Mächte in handelswirtschaftlicher Bevölkerungsvermehrung und Beziebung. Von Spectator.( Schluß.) Frauenarbeit. Bon H. Mattutat. Anzeigen.
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Bon der„ Gleichheit", Zeitschrift für die Interessen der Arbeiterinnen, ist uns soeben Nr. 15 des 26. Jahrganges zugegangen. Aus dem Inhalt dieser Nummer heben wir hervor: Pressestimmen zur Fraktionsspaltung. Zehn Jahre freie Dienstbotenbewegung. Von Helene Grünberg. Gewerkschaftliche Rundschau. Genossenschaftliche Rundschau. Von H. F. Notizenteil: Für den Frieden. Sozialistische Frauenbewegung im Ausland. Frauenstimmrecht. Frauenarbeit. Fürsorge für Mutter und Kind. Vom Wahren Jacob" ist soeben die 8. Nummer des 33. Jabrganges erschienen und bringt aus Anlaß der 300. Wiederkehr des Todestages William Shakespeares eine ausführliche Würdigung seines Lebens und seines fünstlerischen Schaffens aus der Feder John Schikowskis. Der Ab. handlung sind das Porträt des Dichters, sowie die wohlgelungenen Ab. bildungen seines Geburtshauses, seines Grabmals, eines zeitgenössischen Londoner Theaters sowie des Shakespearedenkmals in Weimar beigegeben.
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Freireligiöse Gemeinde. Sonntag, den 16. April 1916, Uhr, Pappel- Allee 15/17; Neukölln, Ideal- Passage; Tegel , Bahnmittags hofstr. 15, und Oberschöneweide , Klarastr. 2: Freireligiöse Vorlesung. Vormittags 11 Uhr. Kleine Frankfurter Straße 6: Bortrag des Herrn Nächste Jugendvorlesung: Ernst Rotter:" Philosophie und Religion." Sonntag, den 30. April.
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Arbetter- Samariterbund. Kolonne Groß- Berlin. Lehr. stunde haben nächste Woche, abends 8, Uhr: 1.- 6. Abteilung, Montag, den 17. April, Köpenider Straße 62, Restaurant. Vortrag: Bundes- Bors. E. Stein. Nach dem Vortrag praktische Verbandübungen. Freitag, den 21. April( Karfreitag), Geländeübung auf Turnplay Fichte", Köpenider Landstraße. Treffpunkt mittags 1%, Uhr, Treptow , Bartschlößchen, Straße am Treptower Park, Ecke Parkstraße.
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Briefkasten der Redaktion.
Ostern 1916.
B. 1.
m. H. 13. Dauernd garnison - und arbeitsverwendungsfähig. w. K. 25. Nein. E. 90. Richten Sie eine Beschwerde an den E. T. 1886. Sie brauchen sich nicht zu melden. Nach Magistrat. Alfred 1000. Nein. J. 16. Sie haben musterung tann erfolgen. feinen Anspruch auf die Reichswochenhilfe, da Ihr Mann nicht eingezogen iſt. R. L., Mariendorf . 1. Nein. 2. Auch diese brauchen sich nicht zu melden, da sie nach dem 4. September 1915 als dienstuntauglich befunden worden sind. 3. Ja, soweit Nachmusterung nach September 1915 nicht erfolgt ist. W. 450. Wenn Antwort bisher im Brieftasten noch nicht erfolgt ist, müssen Sie Ihre Anfrage noch einmal wiederholen. 1. Ja. 2. Die Abmeldung fann schriftlich erfolgen. 3. Es genügt ein gewöhnlicher Brief 4. Bezirkskommando IV, Berlin Schöneberg . Geben Sie die Nummer Ihrer Stammrolle an. Den Antrag auf Kriegselterngeld fönnen Sie für den zweiten gefallenen Sohn stellen, weil dieser zu Ihrem Lebensunterhalt erheblich beigetragen hat, was bei dem ältesten Sohn nicht der Fall sein dürfte. 1. 6. 1889. 1. Einziehung wird wahrscheinlich nicht erfolgen, Nachmusterung kann aber noch stattfinden. 2. Das liegt bei der Entscheidung des Militärarztes, wahrscheinlich aber werden Sie nicht mehr für felbdienſtfähig erachtet. Unteroffizier R. G. 18. 1. Nein. 2. Ja.- P. S. 51. Ja. 71. Nein, Sie müssen sich mit dem abschlägigen Bescheide zufrieden P. M. 48. Sie müssen gegen die unberechtigte Einziehung geben. der Kirchensteuer Reklamation einreichen. Wenn Ihre versönliche Aus trittserklärung vor dem Amtsgericht am 27. Dezember 1911 cr das Jahr 1912 Kirchenfolgt ist, brauchen Sle nur noch für steuer zu zahlen. Der Pfändung können Sie sich nicht entziehen, Sie müssen die Steuer einstweilen zahlen und später Rückzahlung verlangen.
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