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Arbeiterbewegung in Warschau , Lodz und anderen Städten Polens und Litauens . Für den organisatorischen Zusammenschluß der jüdischen Arbeiterschaft in diesen Gebieten dürfte das Blatt von großer Bedeutung sein.

Wiedererscheinen des russischen Arbeiterblatts in Samara . In Ergänzung unserer fürzlichen Nachricht über die Schließung des einzigen russischen Arbeiterblattes Nasch Golos" in Samara und die Verhaftung der Herausgeberin des Blattes tragen wir nun nach, daß die Verhaftete befreit ist und die Zeitung wieder erscheint. In der Nummer vom 2. April schreibt Die Bedingungen, in welchen wir diese Nummer des Nasch Golos" herausgeben, sind vollkommen ausschließliche. Das ge­samte Material und der ganze Briefwechsel der Redaktion befinden jich zurzeit in der Gendarmerieverwaltung.

die Redaktion:

Wir bleiben aber auf unserem Posten; wir wissen, wer für und wer gegen uns ist und wir werden unsere Sache bis zu Ende vertreten, fest überzeugt von der Unterstützung derjenigen, deren Interessen unser Blatt verteidigt."

Aus Industrie und Handel.

Kriegsgewinne.

Die Wandsbeker Lederfabrik, Aft.- Gef., in Hamburg . die ihre Dividende von 10 auf 30 Proz. verdreifachte, hat im ver­gangenen Geschäftsjahr einen Steingewinn von 1 Millionen Mart erzielt gleich fünfmal soviel wie im Vorjahre. Vorab sind aber ichon 1,2 Millionen Mark als Kriegsgewinnsteuer- Rüdlage vom Bruttogewinn abgesetzt worden. Das Geschäftsjahr wurde durch ,, die Militärlieferungen beherrscht".

Die Kaliwerte Benthe, A.-G. in Hannover , erhöhen

ihre Dividende von 3 auf 5 Proz. und Saline und Soolbad

Salzungen von 8 auf 4% Prog.

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Die Oberschlesischen Kotswerte und Chemische Fabriken, A.-G. zu Berlin , verteilen wieder 17 Proz. Dividende. Bei der Maschinenfabrik Grevenbroich beantragt der Aufsichtsrat die Verteilung einer Dividende von 10 Proz.( i. B. 7) bei verstärkten Abschreibungen und Rücklagen.

Die F. W. de Fries, A.-G. für Schrauben und Nieten Fabritation in Hemer i. W. tröstet ihre Aktionäre, die im Vorjahre leer ausgingen, mit 8 Proz.

der beklagten Firma hat dem Kläger , als er den Kriegsschein ver- hätte leben können. Gegen Lange war ein Strafverfahren ein langte, gefagt, er solle sich dieserhalb an den Kriegsausschuß wenden. geleitet. Aus diesem Anlaß hat er sich wahrscheinlich das Leben Der Kläger , dem die Verordnung der Feldzeugmeisterei und die genommen. daraus hervorgegangenen Vereinbarungen zwischen den Arbeiter- Vergiftung durch Fleischbrühe. In Leipzig haben sich bei und Unternehmerorganisationen nicht bekannt waren, hielt den mehreren Personen, die von einer einem Fleischerladen entnommenen Kriegsausschuss für eine einseitige Einrichtung der Fabrikanten und Fleischbrühe gegessen hatten, schwere Vergiftungserscheinungen ein­antwortete deshalb: Mit Ihrem Verein habe ich nichts zu tun, ich gestellt. Die sechsjährige Tochter eines Kaufmanns ist bereits ge­storben, während ein zweijähriges Söhnchen aus derselben Fas suche mein Recht an anderer Stelle". Das Gericht mußte die Klage aus folgenden milie schwer leidend nach dem Krankenhause gebracht werden mußte. Gründen abweisen: Da der Kläger selbst aufgehört hatte, Die polizeilichen Ermittelungen ergaben, daß die Ehefrau des war die Firma berechtigt, ihm den Kriegsschein zu verweigern. Der Fleiſchermeisters in Abwesenheit ihres Mannes die Fleischbrühe statt Streit um den Kriegsschein mußte vor dem Kriegsausschuß mit Kochsalz mit Salpetersalz start gewürzt hatte. der eine amtliche Einrichtung ist, zum Austrag gebracht werden. Die neue Sommerzeit in Frankreich . Die französische Kammer Der Kläger ist vom Beklagten auf diesen Umstand hingewiesen, es ist ihm auch die Weiterarbeit bis zur Entscheidung des Kriegs- hat einen Gejezentwurf über das Vorstellen der Uhr in Frankreich ausschusses angeboten worden, er hat aber diesen Weg nicht be- bis zu Ende des Jahres, in dem der Friedensvertrag geschlossen wird, schritten. Selbst für den Fall, daß dem Kläger unrechtmäßig der angenommen. Die durch das Gesetz vom 9. Mai 1914 festgesezte Kriegsschein verweigert worden wäre, hat er den ihm entstandenen gefegliche Zeit kann danach durch einen Beschluß des Ministerrates Schaden selbst verschuldet. Denn wenn er zum Striegsausschuß abgeändert werden. gegangen wäre, würde die Angelegenheit in wenigen Tagen erledigt worden sein und ein Schaden wäre dem Kläger nicht erwachsen.

Ein Fabrikant und seine Lehrlinge.

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Die Wahnsinnstat des österreichischen Infanteristen hat nach einer der Voss. 8tg." zugegangenen Meldung nicht neun, sondern nur Todesopfer vier Todes opfer gefordert. Die Zahl der Verlegten beträgt acht.

Briefkasten der Redaktion.

Die furistische Sprechstunde findet für Abonnenten Lindenstr. 3, IV. 501 von 5 bis 6 Uhr statt. Jeder für den Brieftast en bestimmten Anfrage eine Bahl als Mertzeichen beizufügen. Briefliche Anfragen, denen leine Abonnements quittung Eilige Fragen trage man in der

In letzter Zeit erschien der Fabrikant Nitschke, Inhaber der Märkischen Perforiermaschinenfabrik, häufig als Beklagter vor dem Gewerbegericht. Als Kläger traten nach und nach rechts, parterre, am Montag bis Freitag von 4 bis 7 Uyr, am Sonnabend sechs seiner Lehrlinge er beschäftigt deren zehn bis zwölf­gegen ihn auf. Sie verlangten die Lösung des Lehrvertrages, ist ein Buchstabe und indem sie behaupteten, sie seien mißhandelt worden und Antwort wird nicht erteilt. würden nicht genügend ausgebildet, da sie seit längerer Zeit Sprechstunde bor. Verträge, Schriftstädte und dergleichen bringe mar in die nur mit Striegsarbeiten beschäftigt würden, die mit Maschinen- eprechstunde mit. bau, den sie erlernen sollten, nichts zu tun hätten.

beigefügt ist, werden nicht beantwortet.

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Am Karfreitag und Ostersonnabend findet keine Nach den Angaben des Beklagten Nitschke ist es den Klägern lediglich darum zu tun, von ihm loszukommen, um in anderen Be- juristische Sprechstunde statt. W. Sch. 1006. Der Berechtigungsschein hat auch im Falle der trieben auf Kriegsarbeit höhere Löhne zu verdienen, während sie sich nichteinziehung Gültigkeit und wird dem Sohn nicht entzogen werden.- Bei der Deutschen Fensterglas Att. Gef. in Berlin als Lehrlinge mit dem geringen Softgeld begnügen müssen. Fast W. K. 10. 1. Die Verteilung geschieht durch die Zentraleinkaufsgesell erhalten die Aktionäre, die im Vorjahre ohne Dividende blieben, in jedem Termin erzählte der Beklagte, daß zuerst ein Lehrling von schaft. Der Preis für ausländisches Getreide kann in dieſer Höhe verlangt diesmal 4 Proz. ihm fortgelaufen sei und in der königlichen Gewehrfabrik in Spandau werden. 2. Am Religionsunterricht in der Schule sind Sie gezwungen, die Die Heinrich Ernemann Att. Gef. für Cameras Arbeit und guten Verdienst gefunden habe. Dieser Lehrling habe Kinder teilnehmen zu lassen, auch wenn Sie aus der Landeskirche aus­3. D. Die Rentenbezüge der Mutter gehören nicht zu Fabritation in Dresden verdoppelt ihre Dividende von 5 auf dann seine Lehrkollegen aufgehegt, seinem Beispiel zu folgen. Die geschieden sind. Sepiaski. 10 Proz. Aussicht auf hohen Lohn habe denn auch die anderen Lehrlinge ver- Shrem Einkommen. Sie brauchen diese nicht anzugeben. Die Att. Gef. Hilchenbacher Leberwerte vorm. anlagt, den Lockungen ihres Kollegen Gehör zu schenken. So seien Da der Tod des Bruders nicht innerhalb drei Wochen nach dem Austritt 5. M. 86. Nein, die Giersbach, Hüttenhain und Kraemer in Hilchenbach in Westf. erzielte die sechs Klagen entstanden. Mangelnde Ausbildung und Mißhandlung aus der versicherungspflichtigen Beschäftigung erfolgt ist, ist die Krankenkasse zur Zahlung des Sterbegeldes nicht verpflichtet. einen Betriebsgewinn von 568 390 M.( i. V. 177 007 M.); fie ber- seien nur vorgeschobene Gründe. Berufsgenossenschaft ist nur verpflichtet, Ihnen eine Heilbehandlung zu ges wendete zu Abschreibungen 189 509 M.( i. V. 76 678 M.) und ver- Wie der Verlauf der Prozeßverhandlungen zeigte, sind die An- währen, wenn die Krankheit durch den Unsall verursacht ist. Ihre freiwillige 2. 13. 1. und 2. Ja. teilt 10 Broz. Dividende( i. B.-). gaben des Beklagten nicht ohne jeden Grund. Das Gewerbe Mitgliedschaft wird die Krankenkasse ablehnen. G. A. M. H. 1. Lungenleidend; dienstuntauglich. 2. Ja, wahrscheinlich gericht hat die Klagen in allen Fällen abgewiesen, G. N. Das heißt, die Kläger sind zur Fortsetzung des Lehrverhältnisses ver- aber wird Nachmusterung in diesem Falle nicht mehr erfolgen. pflichtet. Richtig ist, daß die Lehrlinge viel mit Kriegsarbeit be- Erst nach Beendigung des Striegszustandes wird dem gefeßlichen Vertreter des Jugendlichen das Sparkassenbuch ausgehändigt. Aug. Schl. 36. schäftigt werden. Aber das Gericht hat durch ein Gutachten der Die Entlassung erfolgt durch das Bataillon. Das Sanitätsamt hat damit Handwerkskammer festgestellt, daß die Lehrlinge auch noch nichts zu tun. Einziehung kann später wieder durch die Militärbehörde Arbeiten ihres eigentlichen Berufs ausführen und ihre Ausbildung erfolgen. E. G. 34. Die Unterstüßung ist nicht dazu zu rechnen, wohl im Betriebe des Beklagten eine ordnungsmäßige ist. Was die Miß aber Ihr Verdienst und die Zuwendungen von der Firma Ihres Mannes. Alter Landsturmmann 100. Ja. W. S. 30. 1. Die Frau erbt handlungen betrifft, so hat das Gericht nicht feststellen können, daß der Beklagte sein gefeßliches Züchtigungsrecht überschritten. Anderer- die Wirtschaft im voraus und die Hälfte des Barvermögens. Die andere Der schweizerische Außenhandel im Jahre 1914. feits fann aber nach dem Ergebnis der Prozeßverhandlungen mit Hälfte geht zu gleichen Teilen an die drei Töchter. 2. Die Schmucksachen gehören zum gemeinsamen Nachlaß. 3. Es ist zu raten, sich zunächst Genügt Ihnen die Seit Kriegsbeginn hat der schweizerische Bundesrat die regel- Sicherheit angenommen werden, daß Nitschke, der ein leicht erreg- mit dem Rechtsbeistand in Verbindung zu sehen. mäßige Veröffentlichung der Statistik des schweizerischen Außen- barer Mann ist, in manchen Fällen von seinem Züchtigungsrecht den Auseinandersehung nicht, so können Sie diese beim Gericht beantragen. 4. Nein. Paul 83. Der Mietszuschuß fann Ihnen unter diejen Umständen 6. S. II. 1. Die Gnadenlöhnung kommt in Fort handels eingestellt und erst fürzlich hat das handelsstatistische Bureau ausgiebigsten Gebrauch gemacht hat. Er sagt allerdings, in derartigen in Bern die Statistik für 1914 veröffentlicht. Danach betrug in Fällen hätten ihn die Kläger durch absichtliche Arbeitsfehler, störrisches verweigert werden. diesem ersten Striegsjahr die Einfuhr der Schweiz 1478( 1913: und widerspenstiges Verhalten mit Vorbedacht gereizt, um ihn zur fall, wenn die Witwenrente höher ist als die Gnadenlöhnung, was bei den 1925) Millionen Frank, die Ausfuhr 1186( 1375) Millionen Frank, Ueberschreitung des Züchtigungsrechts zu provozieren, damit sie Witwen aller gemeinen Soldaten zutrifft. so daß beide Abteilungen des schweizerischen Außenhandels erheblich einen Grund zur Lösung des Vertrages hätten. Aber Herr Nitschke Witwenrente gezahlt. zurückgegangen sind gegenüber dem letzten vollen Friedensjahre 1913 berjichert, er habe sich nie provozieren lassen. In den Fällen, die und zwar die Einfuhr noch viel bedeutender als die Ausfuhr. Der vor Gericht zur Sprache kamen, ist er allerdings sehr vorsichtig und Wenn er sich gereizt fühlte und einen forrett zu Werke gegangen. Anteil der Lebensmittel an der Einfuhr beträgt 33,3 Proz., der der Rohstoffe 36,47 Proz. und der der Fabrikate 30,23 Proz. Von der Lehrling züchtigen wollte, rief er erst einen alten, in seinem Be­Ausfuhr entfallen 10,38 Proz. auf Lebensmittel, 11,09 Broz. auftriebe beschäftigten Schlosser herbei und in Gegenwart dieses zu Rohstoffe und 72,53 Broz. auf Fabrifate. Der prozentuale Anteil berlässigen Zeugen bekam der Lehrling dann Dhrfeigen innerhalb Daß eine der Lebensmittel am Gesamtverkehr ist sowohl bei der Einfuhr wie der Grenzen des gefeßlichen Züchtigungsrechtes. bei der Ausfuhr gewachsen, während bei den Fabrikaten Einfuhr folche Strafmethode", wenn fie oft angewandt wird, eine Qual Treffend kenn­und Ausfuhr eine fühlbare Abschwächung erfahren haben. In diefer für den Lehrling sein muß, ist einleuchtend. Richtung dürfte sich der schweizerische Äußenhandel im Jahre 1915 zeichnete die Mutter eines Klägers diese Methode mit den Worten: Das fann doch fein Junge aushalten, wenn er alle Tage gesetzliche weiter entwickelt haben, indes fehlen darüber bis jetzt noch alle Dhrfeigen bekommt." statistischen Mitteilungen.

Soziales.

Unstimmigkeit im Angestelltenversicherungsgeseh. Für Versicherte, welche während des ganzen Monats beschäftigt werden, ist der Beitrag nach Gehaltsklassen zu entrichten. Für solche Versicherte aber, welche nicht den vollen Monat beschäftigt werden, muß vom Arbeitgeber für diese Zeit gemäߧ 177 des Ver­sicherungsgesetzes für Angestellte 8 Proz.( aufgerundet auf 10 f.) des für die Beschäftigung gewährten Entgelts als Beitrag gezahlt werden. Es kommen hierbei alle diejenigen Angestellten in Frage, welche im Laufe des Monats entlassen oder neu eingestellt oder ver­sicherungspflichtig geworden sind.

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2. Nein, es wird eben nur die 3. Die über drei Monate nach dem Tode des

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G. 87. Sa, wenn

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bracht. 4. Das müssen Sie sich nach diesen vorher gemachten Angaben Mannes hinaus gezahlte Unterſtügung wird von der Rente in Abzug ge­selbst berechnen, da wir nicht wissen, wieviel Striegsunterſtügung Sie er­halten haben. Die Witwenrente beträgt 400 M. jährlich. A. U. 26. 1. Die Eltern können keinerlei Anspruch bei der Landesversicherungsanstalt erheben für die Marken, die der Sohn geklebt hat. W. 21. 1. Die Zahl stellt die Nummer nicht in der Arbeitsordnung extra vereinbart ist, daß für die versäumte Zeit feine Entschädigung gezahlt wird. der Vorstellungsliste dar. 2. Dienstfähig. 3. Lungenleidend, zurückgestellt. O. H. 1. In kinderloser Ehe erbt die Ehefrau die Wirtschaft im voraus. Die Eltern haben darauf keinen Erbanspruch. 2. Ja. 3. Die Kirchen­austrittsbescheinigung brauchen Sie nicht, nur die Geburtsurkunden. M. M. 1. Da das Urteil rechtskräftig geworden ist, wird sich dagegen nichts mehr machen lassen; der Betreffende könnte höchstens noch durch ein A. G. 41. Sie In der letzten Sigung der Kammer 5 des Gewerbegerichts Gnadengesuch um Aufhebung der Straße ersuchen. wurde die Reihe der gegen Nitschke erhobenen Lehrlingsklagen durch können zur Leistung der Unterschrift nicht gezwungen werden. Da Ihr Mann aber die Angaben selbst gemacht hat, wäre schließlich kein Grund Abweisung des sechsten Klägers erledigt. Der junge vorhanden, die Unterschrift zu verweigern. E. 3. 103. Wenden Sie Mann wurde gleich den vorhergegangenen Klägern darauf aufmerk- sich an das Polizeipräsidium. A. R. 100. Sie haben Anspruch auf sam gemacht, daß er am folgenden Tage das eigenmächtig unter Aufwandsentschädigung, die in Höhe bis zu 240 m. jährlich gewährt werden Nach allem, tann. Weiteren Anspruch baben Sie nicht. Ja. brochene Lehrverhältnis wieder aufzunehmen habe. was voraufgegangen war, muß angenommen werden, daß die Fort- A. B. 20. 1. Sie müssen den erhöhten Gaspreis zahlen. 2. Stranfheiten 2. 111. Sie sollten Ihre Angehörigen veranlassen, den Umtausch der Jn. ehung des Lehrverhältnisses gewiß keine Freude für die betreffenden der Unterleibsorgane, zurückgestellt. 3. Lungenleidend, zurückgestellt. Lehrlinge sein fann. validenquittungskarte auf dem Polizeirevier vornehmen und die Quittungs­farten aufrechnen zu lassen.

Gerichtszeitung.

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Das Reichsgericht gegen überflüssige Anklagen. Das Belagerungsgesetz berechtigt nur den militärischen Befehls­haber, also in Berlin und der Provinz Brandenburg nur den Ober­Bei dieser Berechnungsweise kommt es nun häufig vor, daß befehlshaber in den Marken, zum Erlaß von Verboten im Sinne jemand, der kein volles Gehalt bezieht und keinen vollen Monat des§ 9b des Belagerungsgeseges, nicht den stellvertretenden kom­arbeitet, einen höheren Beitrag zahlen muß, als wenn er den mandierenden General des 3. Armeekorps. Aus diesem Grunde hob ganzen Monat arbeitet und volles Gehalt bezieht. Ein Beispiel am Dienstag das Reichsgericht ein Urteil des Landgerichts Ruppin erläutere dies: ein am 7. April eingetretener Angestellter erhält auf, das einen Händler verurteilt hatte, weil er entgegen einem für die Zeit vom 7. bis 30. April 71 M. Gehalt. Der Beitrag Berbot des stellvertretenden kommandierenden Generals des 3. Armee­beträgt hiervon 8 Proz. 71 x 8: 100= 5,68 Mart, auf- forps Pferde verkauft hatte. Das Reichsgericht erkannte ohne gerundet 5,70 M. Da dieser Angestellte per Monat 90 m. bezieht, Burückweisung in die erste Instanz auf Freisprechung und gehört er der Gehaltsklasse C an und hat bei voller Monatsbeschäfti- legte die Kosten, einschließlich der dem Angeklagten gung, also bei vollem Verdienst, nur 4,80 Mart zu zahlen. er to achienen notwendigen Auslagen der Staatskasse Es kommen noch krassere Fälle vor. auf, weil Anklage aus dem oben wiedergegebenen Grunde überhaupt nicht hätte erhoben werden sollen.

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Ein Geschäft, welches diesen un logischen Paragraphen nicht fannte, zahlte in solchen Fällen, wo die 8 Proz. mehr als einen Monatsbeitrag ausmachten, den vollen Monatsbeitrag. Sicher auch für den Angestellten bei weniger Verdienst eine immerhin schon große Belastung. Diese Zahlungsweise aber wurde vom Direktorium der Reichsversicherungsanstalt unter Berufung auf§ 177 als falsch erklärt. Es mußten die Differenzen nachgezahlt werden. Eine Beseitigung dieser Unstimmigkeit wäre recht wünschens­

wert.

Schaden infolge eines Jrrtums.

Der Druckfehler in einer amtlichen Bekanntmachung. Das Reichsgericht hatte am Dienstag die Frage zu ent­scheiden, ob ein Müller fahrlässig handelt, wenn er sich auf den Wortlaut einer amtlichen Bekanntmachung verläßt.

Der stellvertretende kommandierende General des 9. Armeekorps hatte in einer Verordnung unter anderem den Preis für Mehl beim Bezug in Mengen bis zu 100 Kilogramm auf 82 M. für den Doppel­zentner" festgesetzt. Dieser Teil der Verordnung war in der Barm­stedter Zeitung", dem amtlichen Publikationsorgan, infolge eines Der Müller Abel, der diesen Teil über­Drudfeblers fortgelassen. treten hatte, wurde trotzdem vom Landgericht Altona berurteilt. Denn, meinte das Gericht, der Angeklagte habe dadurch fahrlässig gehandelt, daß er nicht mit der Möglichkeit eines Drudfehlers in dem kleinen Lokalblatte rechnete und es daher unterließ, sich an zu­Das Reichsgericht erblickte Der Kläger ist von Beruf Kaufmann. Er betrieb vor dem ständiger Stelle zu erkundigen. Kriege eine Treppengeländerfabrik, die er infolge des Krieges auf mit Recht in dieser Konstruktion in Uebereinstimmung mit dem geben mußte, weil er feine Aufträge erlangen fonnte. Er nahm Reichsanwalt eine Verkennung des Begriffs Fahrlässigkeit und dann Beschäftigung als Granatenarbeiter in der Maschinenfabrik Ober- sprach den Angeklagten frei.

500 M. Schadenersatz verlangte ein läger vor der Kammer 5 des Gewerbegerichts von der Maschinenfabrit Ober­ schöneweide , weil ihm bei seinem Abgang der verlangte Kriegsschein nicht erteilt wurde, ohne den er feine Arbeit bekommen konnte.

Aus aller Welt.

schöneweide an. Der Kläger hat das Arbeitsverhältnis gelöst. Als Grund hierfür gibt er an, die Riemenscheiben an der Maschine seien lose gc= wesen, sie hätten jeden Augenblick herabfallen und ihn treffen können. Er sei dadurch gefährdet gewesen und habe aufgehört, nachdem ihm Das Ende des Spekulanten. Aus Hamburg wird der Voss. ein Mitarbeiter mit Bezug auf die losen Riemenscheiben gejagt 8tg." gedrahtet: Der Kaufmann Heinrich Lange, Mitinhaber habe: Das sei im Betriebe nichts Neues, erst fürzlich sei eine ganze der Firma J. W. Lange Söhne, Dampfmühlenwerke in Altona , hat Transmission herabgefallen. Unter diesen Umständen habe er, der Kläger , nicht weiterarbeiten fönnen. Bei der Lösung des Arbeits- Selbstmord verübt. Lange, ein mehrfacher Millionär, hat einen Kriegsschein, Kläger der eine Unmenge Brotgetreide, das ihm zum Vermahlen über­den Willen geben war, zu Futterzweden vertauft. Es soll sich hier des Betriebsleiters aufgehört hatte. Der zuständige Angestellte um eine Menge handeln, von der die Stadt Altona wochenlang

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der forderte verhältnisses ihm aber verweigert wurde, weil

er

gegen

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M. 12.

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