Baffe wie dem U- Bootfriege den ihm naturgemäß an haftenden Prozentsatz von Irrtümern und Fehlschlägen zubilligen zu wollen, entspricht sicherlich keinen freundschaftlichen Gefühlen. Noch weniger die Sprache, mit der uns diese Unfreundlichkeit versetzt wird. Das darf uns aber nicht allein beeinflussen, denn ein junges Staatswesen, das da glaubt, einem anderen älteren, das seit bald zwei Jahren gegen dreifache Uebermacht um sein Leben kämpft, den Eselstritt versezen zu können, entehrt sich selbst und wird sich sicherlich eines Tages seiner Handlungsweise schämen. Bei unserer Entscheidung dürfen uns nur unsere Interessen und der Wille zum Enderfolge leiten. Weder Merger über amerikanische Formlosigkeiten, noch die Ueberspannung von Begriffen wie Ehr- oder Nationalgefühl sollten dabei mitreden. Um zu finden, wo unsere wirklichen Interessen liegen, haben wir uns vor allem flarzumachen, was in diesem Augenblid unseren Feinden die größte Enttäuschung bereiten würde. Und danach sollten wir, unter Mahrung unser nationalen Würde und unseres allgemeinen Standpunktes in der U- Boot- Frage unsere Entscheidung einrichten."
Das Berliner Tageblatt" über die Lage. Theodor Wolff schreibt in der Dienstagnummer des„ B. T." über die Möglichkeit eines Konfliktes mit Amerika :
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fein. Für die nächsten Monate aber, bis etwa 1. Juli mus und Anzeigepflicht( gegenüber der Spirituszentrale d. N.) aus naheliegenden Uriachen die Beschaffung des erforderlichen bezieht sich nicht auf Brannvein, der bis zum 16. April 1916 unSchlachtviehs an vielen Stellen auf Schwierigkeiten stoßen. Infolge vollständig vergällt worden ist oder dessen unvollständige Vergällung des großen Futtermangels sind die Bestände an schlachtreifen bis zum 30. April 1916 beantragt und bis zum 10. Mai 1916 erSchweinen zurzeit außerordentlich gering, dagegen die Aussichten folgt ist. auf die Erzeugung zahlreicher Ferfel dank den getroffenen Maß-§ 10 und 11. Die Anzeige des Branntweins ist der Spirinahmen für die nächsten Monate sehr günstig. Aus dem gleichen tuszentrale ohne besondere Aufforderung zu erstatten. Vordrucke Grunde haben die Landwirte von ihren Nindviesbeständen, was für die Anzeige sind bei der Spirituszentrale fostenlos erhältlich. zur Schlachtung geeignet war, größtenteils in den letzten Monaten Die Anmeldung hat sich auch auf verarbeiteten zum Genusse bebereits abgestoßen. Diejenigen Tiere aber, die sie bis jetzt durch stimmten oder dazu geeigneten Branntwein zu erstrecken. Branntgehalten haben, gerade jezt, wo Weide und Grünfutter vor der meinmengen, die insgesamt nicht mehr als zehn Hektoliter Alkohol Tür stehen, zur Schlachtbant zu führen, wäre unwirtschaftlich, enthalten, sind von der Anmeldungs- und Lieferungspflicht ausweil sie infolge des Futtermangels meist sehr mager sind, genommen. während sie sich in einigen Monaten auf der Weide wieder§ 13. Wer aus dem Auslande Branntwein in Fässern gut aufgefüttert haben würden. Hieraus erklärt sich auch der oder Kesselwagen einführt, ist verpflichtet, der Spirituszentrale Umstand, daß die Viehhandelsverbände gegenwärtig in den unter Angabe von Art und Menge, der Umschließungsart, des Ginmeisten Provinzen nur sehr geringe Viehmengen freihändig er- faufspreises und des Bestimmungsortes unverzüglich nach der im werben können. Diesen Verhältnissen wird, soweit es die Deckung Ausland erfolgten Verladung Anzeige zu erstatten, auch alle sonst des Fleischbedarfs irgend zuläßt, in den nächsten Wochen Rechnung handelsüblichen Mitteilungen an die Spirituszentrale weiter zu getragen werden müssen. Wir hoffen, daß auch das Heer in leiten und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Die Anzeigen Würdigung dieser Umstände seinen Bedarf für diese Zwischenzeit und Mitteilungen erfolgen telegraphisch und sind schriftlich zu be auf ein Maß einschränken wird, dessen Erfüllung ohne zu tiefstätigen. § 14. Wer aus dem Ausland Brannimein einführt, greifende Eingriffe in unfere Biehbestände möglich sein wird. Verhandlungen mit dem Herrn Kriegsminister sind im Gange. hat ihn an die Spirituszentrale zu liefern. Er hat ihn Aber auch bei dem Verbrauche der Zivilbevölkerung wird die bis zur Abnahme durch die Spirituszentrale mit der Sorgfalt eines Zahl der zugelassenen Schlachtungen nicht immer voll erreicht ordentlichen Kaufmanns zu behandeln, in handelsüblicher Weise zu werden können. Auch die Rivilbevölkerung wird sich hier- versichern und auf Abruf nach den Anweisungen der Spirituszen mit, wie mit anderen Opfern, die der Krieg ihr trale zu verladen. Die Epirituszentrale hat sich binnen drei Tagen auferlegt, abfinden müssen und bei sachgemäßer, den nach Empfang der Anzeige von der Einfuhr zu erklären, ob sie den Bedürfnissen der schwerarbeitenden Bevölkerung vorzugsweise tech- Branntwein übernehmen will. Soweit die Spirituszentrale die nung tragender Einteilung des Fleischverbrauchs auch abfinden Abnahme ablehnt oder sich binnen der angegebenen Frist nicht er. tönnen. Bedeutet doch jede Ersparnis in den nächsten Wochen flärt, erlischt die Lieferungsfrist. einen Beitrag zur Sicherung einer besseren und reichlicheren Ver forgung mit Fleisch in den folgenden Monaten. Es wird die Einschränkung im Verbrauche von frischem Fleisch auch dadurch er leichtert werden, daß zum Erias auf die vielfach noch vorhandenen Borräte an Fleisch und Fleischwaren, insbesondere auch an Fleisatonferven, ausschließlich zurüd gegriffen werden kann."
Ein Erlaß mehr
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ob es aber anders wird?
Ein solcher Konflikt würde keinen neuen Kriegsschauplatz schaffen, er würde nur den Kampf auf den vorhandenen Schauplägen erschweren und verlängern denn die Theorie, daß er zur Verbesserung der Kampfbedingungen und zur Beschleunigung des Friedens dienen würde, zeigt doch nur, was alles behauptet werden kann. Die diesmalige Debatte über Krieg und Frieden unterscheidet sich sehr wesentlich von der öffentlichen Erörterung, die in den wenigen Tagen zwischen der Bes tanntgabe des österreichischen Ultimatume und dem Kriegsausbruch hastig sich überstürzte und kaum den Namen einer Debatte verdient. Heute ist die Verantwortung ganz anders verteilt, Heute sind die Bölker nicht, wie im Juli Mit allem Nach drud sollen die Oberpräsidenten dafür 1914, vor fertige Tatsachen gestellt, heute sind die Konfliktsfäden nicht von der geheimen Diplomatie, nicht in der Heimlichkeit der sorgen, daß die ihrer Aussicht unterstellten Viehhandelsverbände nicht von der geheimen Diplomatie, nicht in der Heimlichkeit der Kabinette" verknotet worden, heute hat eine lange Debatte sich auf die ihnen auferlegte Aufgabe vollständig und rechtzeitig erbreitem Marit abgespielt. Die geheime Diplomatie", die vor zwei füllen. Jahren die entscheidenden Entschlüsse allein faßte, ist diesmal be= fchuldigt worden, das Hindernis für alle fräftigen Entschließungen zu sein. In Amerika hat die Engländerpresse Herrn Wilson Ein neuer Umsatzsteuer- Gesehentwurf. durch Epott und Drohung auf den abschüssigen Beg gehezt, bei uns haben konservative und liberale" Blätter monate Wie die Täg 1. Rundschau" erfährt, wird gegenwärtig im lang eine immer schärfere Politif gefordert, und die Kommission Reichsschazamt ein Umsatzsteuer- Gesetzentwurf ausgearbeitet. Die des preußischen Abgeordnetenhauses und große Parteien des Reichs- Herstellung des Entwurfes foll beschleunigt werden, und zwar so, tages haben sich zu Kundgebungen in diesem Sinne vereint. daß der Entwurf noch Ende dieses oder am Anfange des nächsten Herr Graf Reventlom spricht es in der Deutschen Tages Monats den Bundesrat beschäftigen und alsdann dem Reichstag zeitung" mit voller Offenheit aus:„ Wir halten nach wie vor augehen kann. Wird die Vorlage im Bundesrat zeitig genug vers einen militärisch zweckentiprechend geführten Unterseehandels- abschiedet, so kann der Steuerausschuß des Reichstags auf die erste frieg für ein Kriegsmittel, welches viel mehr wert ist. Sesung der Tabaksteuervorlage, die in den ersten Tagen des Mai als ber bisherige Höchst uneriprießliche Zustand zwischen dem beginnen soll, die erste Besung der Umfassteuervorlage folgen lassen. Deutschen Reiche und den Vereinigten Staaten . Wir sind auch Ueber den Inhalt des Entwurfs, der sich in der Ausarbeitung beder Ueberzeugung, daß jenes Kriegsmittel die Nachteile weit findet, läßt sich einstweilen noch nichts andeuten. überwiegt, welche sich aus dem Abbruche der diploma tischen Beziehungen, ja aus einem deutsch - ame= ritanischen Konflikt ergeben fönnten. Sollte diese amerikanische Note durch die deutiche Antwortnote wirklich zum letzten Worte Amerikas " gemacht werden, so würden wir den fo geschaffenen neuen Zustand mit dem Gefühle wahr hafter Erleichterung begrüßen, ohne dabei auch die etwa nachteiligen Seiten der neuen Lage im mindesten zu berfennen." Wit dem gleichen Gefühl wahrhafter Ernicht doch ein Zweifel ihre
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leichterung würden würden bie Journaliſten und Barlamentarier den
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Seele beschleicht- al' Krieg mit Amerifa begrüßen müssen, die genau wie Graf Reventlow laute Rufer im Streit geweien sind. Wir anderen, die wir dieses Gefühl der Erleichterung nicht empfinden können, halten es immers hin für dankenswert, daß diesmal jeder klar und deutlich sein Teil der Verantwortung übernimmt."
Eine berechtigte Frage.
Wenn diese Angaben stimmen, dann dürfte es sich vermutlich nicht um einen neuen Gejezentivurf handeln, der erst das Plenum passieren müßte, sondern um einen Abänderungsantrag der unter dem Namen eines Abgeordneten eingebracht wird.
Uebrigens gibt auch jetzt die Presse des 3entrums zu, daß es sich bei dieser Steuer in der Tat um eine Belastung des Publikums handelt. In einem Artikel, der durch die Zentrumspresse geht, heißt es:
Nach dem Wortlaut des Gesetzes liegt die Verpflichtung zur Entrichtung der Abgabe dem Aussteller der Quittung ob, aber es hieße doch Vogel- Strauß- Bolitik spielen, wollte man auf diese Bestimmung pochen, denn die Erfahrungen haben immer noch gezeigt, daß steuerliche Belastung der Produzenten stets auf die Käufer abgewälzt werden. Damit wird man sich aber abfinden müssen, denn eine Steuer, bie wirklich schmackhaft ist, muß noch erfunden werden. Mehr als je muß bei der Beurteilung der neuen Steuern, die jetzt vom Reichstag als Kriegssteuern geschaffen werden sollen, auch im Auge behalten werden, daß die Aufbringung gewaltiger Summen eine vaterländische Notwendigkeit und darum auch eine vaterländische Pflicht ist."
Diese Auslaffung im Zusammenhang der Meldung der„ Tägl. Rundschau" läßt darauf schließen, daß zwischen der Regierung und dem Zentrum bermutlich Abmachungen über eine Reform dieser Zentrumsschöpfung stattgefunden haben. Eine Belastung der Massen wird natürlich immer dabei herauskommen, und unter diesem Gesichtswinkel verdient es immerhin Beachtung, daß nun die Presse des Zentrums ben preistreibenden Charakter dieser Steuer offen zugibt, nachdem seine Vertreter im Reichstag immer erklärt haben, diese Steuer sei so gering, daß sie gar nicht ab gewälzt werden könne.
Die Welt am Montag schreibt unter der Spigmarke: Die wirkliche" Freiheit der Meere ": Weil es doch immer gut ist, daß man weiß, was man will, darf man unsere Marinisten vielleicht bitten, uns zu verraten, was fie unter Freiheit der Meere verstehen. Um diese Freiheit führen wir Krieg. Niemand aber hat uns bisher verraten, was das Wort bedeutet, wie die Freiheit des Ozeans aussehen muß, damit fie auch wirflich eine ift. Nur fobiel haben wir erfahren, daß bloße papierne Bürgschaften, Vertragsabmachungen die Freiheit der See nicht herstellen und sichern können, und daran ist gewiß etwas Richtiges. Aber wenn wir darüber unterrichtet sind, fehlt Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel. uns noch sehr viel zur Aufflärung über das Bild, das wir uns von einer wirklichen Freiheit der Meere zu machen haben. Ins Die Babische Regierung hat eine scharf gehaltene Verord. besondere wäre es doch sehr wertvoll, au wissen, wie sich dies nung erlassen, die sich vor allem auf jene Sändler bezieht, welche Bilb in den Stöpfen der eifrigsten Rämpfer für diese Frei- früher undere Geschäfte betrieben und nun fich wegen der günsti. heit malt, benn wir sollen da so lange Krieg führen, gen Konjunktur" auf den Verschleiß von Nahrungsmitteln, Heis und Leuchtstoffen und Gegenständen des Kriegsbedarfs werfen. bis ihres Freiheitstampfes Ziel erreicht ist; das verlangen die Diese verpflichtet die Verordnung, fünftig die Erlaubnis des Be= Herren von uns. Da sie selbst immer und immer wieder gegen girtsamts einzuholen. Wird sie versagt, dann ist nur die Bedie Phrase und überhaupt alles Bapierne eifern, was ganz richtig schwerde an den Landeskommissär zulässig. Betreiben sie trotzdem ist, so müssen sie uns flipp und flar sagen: was ist Freiheit, den Handel weiter, können sie mit Gefängnis bis zu einem Jahre wirkliche" Freiheit der Meere, die sich nicht nur auf Verträge oder mit Geldstrafe bis zu 10 000 m. belegt werden. Die Verordnung tritt sofort in Straft. stügt, sondern auf sichere Bürgschaften? Sie hat nur den einen Fehler, daß sie au fpät fommt.
Also, bitte! Es gibt nämlich Menschen, die niederträchtig
§ 15. Die Spirituszentrale fett den Uebernahmepreis für den übernommenen Branntwein fest. Gegen die Festsetzung ut binnen vierzehn Tagen Beschwerde an den Vorfibenden der Reichsbranntweinstelle zulässig, der endgültig entscheidet.
$ 16. Die Abnahme hat auf Verlangen des zur Ueberlassung Verpflichteten pätestens binnen vierzehn Tagen von dem Tage ab zu erfolgen, an dem der Spirituszentrale das Verlangen zugeht. Gr folgt die Abnahme innerhalb der Frist nicht, so geht die Gefahr des Unterganges und der Verschlechterung auf die Spirituszentrale über, und der Kaufpreis ist von diesem Zeitpunkt ab mit eins vour Sundert über dem jeweiligen Diskontsas der Reichsbank zu verzinjen. Die Zahlung erfolgt spätestens vierzehn Tage nach der Abnahme.
§ 19. Wer zur Lieferung von Branntmein an die Spirituszentrale verpflichtet ist, hat ohne Rücksicht auf die endgültige Festsetzung des Preises zu liefern. § 22. Die Vorschriften der Verordnung finden ohne Rücksicht auf bie Menge des hergestellten und auf die Art der Feststellung des steuerpflichtigen Branntweins feine Anwendung auf Branntwein, der ausschließlich aus Obst, Beeren oder Rückständen davon, aus Wein, Weinhefe, Most, Wurzeln oder Rückständen davon gewonnen ist. Bon den Vorschriften der Verordnung wird ferner unverschnittener Arrak und Num ausgenommen. § 25. Der Vorsitzende der Reichsbranntweinstelle wird ermäch tigt, gemäߧ 22 der Verordnung von den Vorschriften berselben Ausnahmen zuzulassen. Die Strafbestimmungen fehen neben Geld auch Gefängnisstrafe vor.
Kriegsbekanntmachungen.
Sendungen an deutsche Kriegsgefangene in Rußland . In Paketen an Kriegsgefangene in Rußland durften bisher Waren, deren Einfuhr sonst in Rußland verboten war, nicht ent halten sein. Als Ausnahme von diesem Berbot ist jetzt ruffischer. feits zugestanden worden, daß in den Paketen an deutsche Kriegsgefangene Schweinefleischvaren, russische und fremde Münzen und mit fünstlichen Zuderstoffen versüßte Nahrungsmittel nach Ruß land eingeführt werden dürfen.
Lezte Nachrichten.
Desterreichische Parlamentstagung.
Wien , 25. April. ( 2. U.) Für den 29. April sind die polnischen Mitglieder des österreichischen Reichsrates, Zandtages und Herrenhauses zu einer Beratung nach Krakau einberufen worden, an der auch das ganze polnische Volk vertreten sein wird. Einen Tag vorher werden die polnischen Parteien eine gesonderte Fraktionssitung abhalten, um einen einmütigen Beschluß bezüglich der am 29. stattfindenden Tagung zu fassen, auf deren Brogramm die Reorganisation des Obersten polnischen Nationalrates und die Wahl von dessen Präsidenten steht. Laut den bisherigen Vereinbarungen wird Ritter von Bilinsky zum Präsidenten und Professor Dr. Javeriaky zum Bizepräsidenten gewählt werden. Am 30. April wird der Oberste polnische Nationalrat eine Plenarsisung abhalten, an der sämtliche polnische Parteien teilnehmen werden.
Die holländische Presse zur Amerikanote. Amsterdam , 25. April. ( T. 11.) Het Nieuws van den Dag" schreibt in einem Leitartikel: Wir kennen nun den Text von Präsident Wilsons Note und haben gesehen, daß die Neutertelegramme nicht übertrieben haben. Die Note ist sehr scharf, und die Krisis zwischen der Union und dem Deutschen Reiche ist damit afut geworden. Scharf ist in der Note sowohl die Forderung selbst
genug find zu meinen, bei solch einer Aufklärung würde schließlich Ausführungsbestimmungen für das Brauntiveinmonopol wie deren Begründung, und sie weicht von einem Ultimatum nur
an den Tag kommen, daß es entweder eine reale Freiheit der Meere nicht geben kann, oder daß sie durch internationale Ver träge und Bündnisse hergestellt werden muß. Der Reichstag fängt bald wieder an zu beraten. Vielleicht erwirbt sich da irgendein Bernünftiger das Verdienst, uns diese wichtige Aufklärung zu verschaffen.
§ 1. Die Reichsbranntweinstelle besteht aus einem Borsigen den, einem stellvertretenden Vorsibenden und fünf Mitgliedern. Der Sitz ist Berlin . Zuschriften sind zu richten: An die Reichs branntweinstelle in Berlin W. 9, Schellingstr. 14/15.
§ 8. Der Beirat besteht aus Regierungsvertretern und Vertretern der beteiligten Gewerbe.
§ 4. Das Amt des Vorsitzenden, des stellvertretenden Borfizenden und der Mitglieder der Reichsbranntiveinstelle ist ein
Im Reichsgesetzblatt sind nunmehr die Ausführungsbestim- insoweit ab, als fein Termin angegeben wird, innerhalb bessen eine mungen des Bundesrats über die neue Regelung des Verkehrs Antwort erteilt werden muß, und weil die Drohung noch keinen mit Branntwein veröffentlicht worden. Wir geben nachstehend Krieg bedeutet. Ein Nachgeben auf diese Note ist nicht leicht zu ver die wichtigsten Bestimmungen wieder. einbaren mit der Ehre und der Würde, mit der Großmächte untereinander zu verkehren pflegen. Und die Begründung der Forderung macht ein Nachgeben noch viel schwieriger. Denn abgesehen von dem Umstand, daß die Begründung auf der von Deutschland in Ab rebe gestellten Versenkung der" Suffer" basiert, beruht sie auf der Annahme, daß durch den Gebrauch der Unterseeboote zur Vernichtung des feindlichen Handels die geltenden Grundsäße der Menschlichkeit, die unbestrittenen Rechte der Neutralen und die heiligen Privilegien der Nichtkombattanten mißachtet werden. Es ist also eine sehr scharfe Note, und wenn Amerika nicht die einzige Großmacht wäre, die sich nicht im Kriege befindet, würde Deutschlands Antwort nicht zweifelhaft ausfallen. Auf der anderen Seite aber könnte ein Bruch mit Amerika die weitgehendsten Folgen haben. Deur bis zum 15. Mai 1916 ein Verzeichnis aller in ihrem Geschäftsbereich Bruche kann leicht der Krieg folgen und Krieg bedeutet sofort die liegenden Brennereien zu übersenden, die am 17. April 1916 in Beschlagnahme der prächtigen deutschen Schiffe, die in amerikanischen Betrieb gewesen sind oder den Betrieb nach dem 16. April 1916 aufgenommen haben. Kleinbrennereien sind in die Verzeichnisse Säfen liegen und damit eine Vermehrung des feindlichen Schiffs. nur insoweit aufzunehmen, als ihre Erzeugung 10 Hektoliter Alraumes um biele taufend Tonnen. Ferner bebeutet dieser Krieg umfangreichere Lieferungen von Kriegsgerät an die Entente, und fohol im Betriebsjahr nicht übersteigt.
Die Regierung über den Fleischmangel. Die Kalamität, die mit der Festsetzung von Höchstpreisen für Rindfleisch eintrat, hat die preußischen Regierungsstellen beranlagt, einen neuen Erlaß herauszugeben. Die Regierungspräsidenten werden veranlaßt, die Haus. Ehrenamt. schlachtungen bis zum 1. Oftober zu verbieten.§ 5. Die Ueberführung von Branntwein in ein Bollausschluß Damit aber die Landwirte nicht beunruhigt werden, wird gebiet( Freihafen), einen Freibezirk oder ein Zollager ist nur mit betont, daß der 1. Oktober der äußerste Termin für die Genehmigung der Spirituszentrale zulässig. Dauer dieses Verbotes ist, weil es, wie die Regierung sagt,§ 6. Die Direftibbehörden haben der Reichsbranntweinſtelle ,, feinesfalls in unserer Absicht liegt, die an sich durchaus zwed mäßige Form der Selbstversorgung durch Hausschlachtungen für den nächsten Winter zu unterbinden."
Bis zum 1. Dftober werden die meisten Landwirte mit ihren Borräten reichen; vor diesem Termin haben in der Regel die Hausschlachtungen auch nicht stattgefunden. lleber den Fleischmangel wird dann ausgeführt:
§ 7. Die Auskunft nach§ 7 der Verordnung ist nur auf bes endlich müssen die moralischen Nachteile bedacht werden, die das sondere Aufforderung der Spirituszentrale zu erstatten. Diese auftauchen eines neuen großen Feindes mit sich bringt. Die Wenn auch über den jeßigen Stand unferer Viehhaltung erft übersendet den Brennereien zu diesem Zweck einen Fragebogen. deutsche Regierung steht also vor der ungeheuer schweren Aufgabe, das" Ergebnis der Viehzählung vom 15. April ein flares Bild Der Fragebogen ist binnen einer Woche wahrheitsgemäß ausgefüllt einen Mittelweg zu finden. Daß fie au jebem Mittel bereit ist, geben wird, so kann doch angenommen werden, daß die noch vor zurüczujnden. Die Pflicht zur Lieferung des Branntweins ist hat der Kangler bereits gezeigt. Daß fie aber nicht damit einverhandenen Bestände zur Deckung des Bedarfs des Heeres und der von der Zusendung des Fragebogens nicht abhängig. Bivilbevölkerung bei entsprechender Mäßigung der Ansprüche ge§ 8. Die in§ 8 der Verordnung festgejezte bias- und standen ist, ben Unterseeboottrieg gegen feindliche Schiffe einzunügen werden. In wenigen Monaten werden sicherlich Bergällungsbeforäntung sowie die in§ 10 Abfaz 1 und ftellen, hat er in der letzten Reichstagsrede deutlich auseinander. wieder ausreichende Bestände schlachtreifen Biehs verfügbar in§ 11 6fat 1 der Verordnung vorgeschriebene Bieferungs- gelegt.