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Nr. 129. 33. Jahrgang.

2. Beilage des Vorwärts" Berliner Volksblatt. Jonnerstag, 1. Mai 1916.

Aus Groß- Berlin.

Die Höchstpreise für Hammel- und

Kalbfleisch.

Bestimmungen über Wurstherstellung.

Der Magistrat hat gestern die Verordnungen Verordnungen zur Regelung der Großhandels- und Kleinhandelspreise für Kalb­und Hammelfleisch, sowie für Kälber- und Hammelkram er­lassen. Diese Verordnungen treten bereits heute am 11. Mai in Straft. Die Preise für 2 Kilogramm sind, wie wir wiederholen wollen, folgende: A. Kalbfleisch.

1. Fleisch nüchterner Kälber:

für Rücken und Keule mit Haren

für die übrigen Teile.

2. Fleisch von jungen und älteren Saugtälbern:

mal der unter 30 Pf. befindliche Eintrittspreis für sich galt und

Ausnüßung der Kriegsnöte. Uns wird geschrieben: Eines der schwierigsten Probleme der steuerfrei war, oder ob es sich um die Teilnahme an einer Vor­Kriegswirtschaft ist die einigermaßen genügende Versorgung der stellung handelte und ob so als Eintrittspreis die beiden Beträge breiten Massen mit fleischlicher Nahrung. Weit über den Rahmen zusammengerechnet zu gelten hatten, was die Steuerpflicht Das Oberverwaltungsgericht nahm das dessen hinaus, was man sich in der ersten Zeit als Ziel der Ver- begründen würde.

Ge=

So

einer Vora

end

jorgung des Volkes gesteckt hatte, mußten im weiteren Verlaufe des lettere an, indem es sich auch hierin in Gegensatz zum Bezirks­Krieges Maßnahmen ergriffen werden, die mehr oder weniger ein- ausschuß stellte. Das Obergerivaltungsgericht meinte, es fehlten griffen in das Privateigenium. Höchstpreise wurden festgesetzt; hier objektive Momente für die Angrenzung Höchstpreise freilich, die für das Portemonnaie vielmals un­stellung gegen eine andere Vorstellung; deswegen sei in erschwinglich angesehen werden müssen. Doch darüber ist diesen Fällen mit einer einheitlichen Vorstellung zu rechnen. kam das Oberverwaltungsgericht dazu, vou sachkundiger Seite genügend geschrieben worden. statten Sie mir aber, mit einigen Worten auf einen Mißstand gültig die Klage in der Hauptsache abzuweisen. Nur hinzuweisen, der ganz im Gegensatz steht zu dem begrüßenswerten in einem kleinen Nebenpunkt, nämlich in bezug auf etwa 2 M., er­Bestreben der Regierung, durch Erleichterung der geietlichen Ve- tamute es zugunsten des Klägers. ſtimmungen Ersatz für das fehlende Fleisch zu schaffen. So sind beispielsweise durch eine Verordnung Milderungen des Gesetzes­Mit Gas vergiftet paragraphen über das Verbot des Fischens und Angelns hat die in der Eylauer Straße 1 wohnende Frau Neumann sich und während der Schonzeit verfügt worden. das auch ihre beiden Kinder im Alter von 5 und 7 Jahren. Als der Ehe­1,80 m. für die Massen des Volkes nicht viel bedeutet, so ist mann am Dienstag nach Hause kam und die Wohnung betrat, fand doch dem einzelnen Gelegenheit geboten, sich durch Angeln er alle drei bewußtlos vor. Die herbeigerufene Feuerwehr stellte ein oder das andere mal ein Gericht Fische zu fangen. In der Belebungsversuche an, die aber nur bei der Frau von Erfolg waren; Pragis schlägt aber auch diese Erleichterung zuungunsten der

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1,70

2,50

"

.

2,10

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für Rücken und Keule mit Hare, Brustspige ohne Nachbrust und ohne Dünnung.

die übrigen Teile..

3. Fleisch schwerer Mastfälber und Doppellender:

für Rücken und Keule mit Hare, Brustspizze ohne Nachbrust und ohne Dünnung.

die übrigen Teile.

Schieres Kalbfleisch ohne Knochen.

Die unter 3 festgesetzten Preise gelten nur bis Ende dieses Monats.

B. Hammelfleisch.

1. Für fettes Hammelfleisch von Mastlämmern und Masthammeln:

Keule, Rücken, dicke Rippe.

Dünnung, Hals, Vorderbein

2. Mageres Hammelfleisch von Schafen und Böcken, auch mageren Lämmern und Hammeln: Keule, Rücken, dicke Rippe. Dünnung, Hals, Vorderbein

·

3,00 2,20 3,60

"

"

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3,20 M. 2,50"

2,60 1,90

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Es sind ferner Großhandelshöchstpreise für Stälber und Hammel und Groß- und Kleinhandelshöchstpreise für Kälber­und Hammelkram festgesetzt,

Ferner hat der Magistrat eine Verordnung erlassen, nach der die Herstellung folgender Wurstarten zugelassen ist: 1. frische Blutwurst mit Semmelzusaz und andere Blutwürste, 2. frische Leberwurst mit Semmelzusag und Zwiebelleberwurst ohne Semmelzusay,

3. frische Bratwurst mit Wasser abgerieben und Saucischen sowie andere Bratwürfte aus grobem zerkleinertem Fleisch, 4. Brühwurst( Wiener, Jauersche, Breslauer, Bockwurst, Knob­Tauchwurst, Frankfurter ).

Wenn

ärmieren Bevölkerung aus. Ausgerechnet der Sonntag, an dem die sie wurde nach dem Urban gebracht. Die beiden Kinder waren tot. übergroße Mehrzahl der Angelfreunde Gelegenheit zum Fischfang hat, ist in Preußen als Schonzeit erklärt worden. Ein viertes Opfer hat das Unglück in der Zoeweschen Fabrik in

Wer trotzdem

sich ein Gericht Fische zusammenstippen " will, muß im Wittenau gefordert, über das gestern berichtet wurde. Im Paul­Besize der Sonntagserlaubnis sein, für die neben anderen Gerhardt- Stift starb außer dem Monteur Hahn, der so schwer ver­Vorbedingungen drei Mark Stempelgebühr zu blechen sind. brüht wurde, daß er schon auf der Unfallstelle verschied, und den Noch ein anderes: die Trotzdem Produktionskosten für Monteuren Dippelt und Dannenberg auch der 55 Jahre alte Ober­die Fischzucht auch während des Krieges durchaus nicht monteur Heinrich Klöttschen aus Charlottenburg . Der fünfte Ver­höher geworden sind, ist eine gewaltige Steigerung der Süßwasser- unglückte, der Monteur Arndt, liegt noch schwer danieder. fischpreise eingetreten. Diese Steigerung der Preise nehmen zahl­reiche Besitzer von Fischgewässern zum Anlaß, die Gebühren für die Angelerlaubnis ganz gewaltig zu berteuern. Nur ein Beispiel: Die Fischereigenossenschaft und Bächter eines bestimmten Sees in der Mark gaben früher Tageskarten zum Preise von 50 Pf. ab. Jetzt ist der Breis auf 1 Mark erhöht worden. Dauerfarten, die früher 8 M. fosteten, werden jetzt unter Vorbehalt weiterer For­derungen für 12 M. abgegeben. Aehnliche und zum Teil noch un­verschämtere Forderungen sind mir auch von anderen Fischgewässern bekannt. Wo bleibt auch da das so oft gepriesene Solidaritäts­gefühl, das gemeinsame Tragen der Kriegsnöte?

Gegen Lohndrückerei.

Das Kriegsbekleidungsamt des Gardekorps teilt mit, daß an Nählohn für eine Hoie aus hafi 1,26 M., für eine Bluse aus Khaki 2,63 M., für eine Gefangenenhose 1,88 m., für eine Gefangenen jacke 2,63 M. und für einen Mantel aus geltbahnstoff 3,30 M. an den letzten Arbeiter, also an die ausführende Hand, gezahlt werden müsse. Nähmittel gehen zu Lasten des Arbeitnehmers.

Die Preise, welche die Heeresverwaltung für die genannten Bekleidungsstücke an die Auftragnehmer zahlt, sind so bemessen, daß vorstehende Löhne unbedingt gezahlt werden können.

Bei der Arbeit vom Tode überrascht wurde gestern die 29 Jahre alte Fabrifarbeiterin Martha Lehmann aus der Lippehner Str. 31. In einer Kartonfabrik in der Landwehrstraße brach sie beim Ab­schneiden von Pappe plöglich zusammen und starb auf der Stelle. Ein Straßenbahnzusammenstoß, bei dem vier Personen verlegt wurden, ereignete sich gestern um die Mittagszeit an der Friedrich­und Elsasser Straße. Ein Triebwagen des Stadtrings I bog von der Elsasser Straße in die Friedrichstraße ein, als ein Triebwagen der Linie 97 von der Karlstraße her nach der Chausseestraße zu ges fahren kam. Diefer Wagen hätte warten müssen, bis der Wagen I vorbei war, statt dessen fuhr er vorn auf. Die Plattform an beiden Wagen wurden schwer beschädigt, die des agens 97 ganz ein­gedrückt. Vier Am Wagen I gingen alle Scheiben in Scherben. Fahrgäste wurden verlegt; einer, eine Frau, so erheblich, daß sie nach der Klinik gebracht werden mußte.

Echwerer Unglücksfall auf einer Wanderung. Ein bedauerlicher unglücksfall ereignete sich am Ufer des Crossinsees. Dort lagerte ein Trupp Wandervögel, um abzulochen. Als einer der jungen Leute Spiritus auf seinen Kochapparat, den er vorher vermeintlich gelöscht hatte, nachgießen wollte, explodierte der Apparat und der brennende Spiritus ergoß sich über den jungen Mann, dessen Kleidung sofort Feuer fing. Glücklicherweise hatte der Verunglückte die Geistes­gegenwart, in den See zu springen, aus dem er bald gerettet wurde. Er hatte jedoch so schwere Brandberlegungen erlitten, daß er nach dem Krankenhause in Königs- Wusterhausen gebracht werden mußte.

Zur Herstellung von Wurst dürfen lediglich das Blut, ferner von den Stramteilen aller Schlachttiere das Geschlinge, Gekröse oder Micker und Kaldaunen, sowie 10 des aus­Nummerkarten für den Buttercinkauf. Die Berliner Verkehrs­geschlachteten Schweines einschließlich der Fettbacken des polizei hat erwogen, ob es fich empfehlen würde, an die vor den Butterläden sich ansammelnde Menge Nummerfarten verteilen Schweines verivendet werden. Der Preis für ein Pfund bester Ware darf in Berlin bei zu lassen, nach welchen sich die Meihenfolge der Ab­Abgabe an den Verbraucher die nachstehend benannten Be- fertigung zu richten hätte. Jetzt ist beschlossen worden, zunächst Sonntagsnummer:" Auf der Suche nach Speck und Fleisch", daß träge nicht übersteigen:

1. Für frische Blutwurst mit Semmelzusatz.

andere Blutwurit.

2. frische Leberwurst mit Semmelzusatz Zwiebelleberwurst ohne Semmelzujah

·

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1,20 m.

"

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1,60

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"

1,20

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"

1,60

"

3.

"

frische Bratwurst mit Wasser abgerieben und Saucischen.

1,80

"

2,00

"

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4.

andere Bratwurst aus grob zerkleinertem Fleisch Brühwurst( Wiener, Jauersche, Breslauer, Bod­

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wurst, Knoblauchwurst, Frankfurter )... 2,00 Buividerhandlungen sind mit hohen Strafen bedroht. Auch diese Verordnung tritt bereits mit dem 11. Mai, also heute, in Straft.

Die Berliner Fleischerinnung und die polizeilichen Durchsuchungen.

Die Presse als Sünden bod.

in einigen Polizeirevieren einen Versuch damit zu machen. Dabei wird sich der überwachende Beamte von dem Geschäftsinhaber vor dem Butterverkaufe nummerierte Karten geben lassen, die ungefähr der vorhandenen Buttermenge entsprechen, und diese an die Kauf­lustigen verteilen. Die Käufer treten dann der Reihe nach ein und und nehmen ihren Butteranteil in Empfang. Wer eine hohe Nummer erhält, braucht nicht nuklos zu warten, er wird erst in den Laden eingelassen, wenn seine Nummer an der Reihe ist. Der fleinen Mühe, die Nummerkärtchen anzufertigen, dürften sich die Geschäftsinhaber willig unterziehen. Falls der Verfuch, wie zu er warten steht, gelingt, wird das Verfahren in ganz Berlin eingeführt werden.

Erwischte Nahrungsmittelverfälscher in Steglitz .

Das Geschäft des Bäckermeisters Liedtke, Albrechtstr. 121, wurde polizeilich geschlossen, nachdem festgestellt worden ist, daß dieser Mann Stroh- und Holzmehl zu Brot und sonstigen Badwaren mitverbacken hat. In welchem Umfange Liedtke betrogen hat, geht daraus hervor, daß er in einem Fall allein für 6 Sad Mehl mehr Marfen abgeliefert hat, als er von der Verteilungsstelle erhalten hatte.

bei anderen Stegliger Bäckern sind größere Vorräte von Holz- und Das scheint jedoch nicht der einzige Sünder zu sein, denn auch Strohmehl festgestellt worden. Die eingeleitete Untersuchung wird ergeben, ob auch dort diese Kriegsmischung" verbacken worden ist. Eine sehr interessante Ergänzung dieses Schwindels veröffentlicht der Stegliger Anzeiger". Er schreibt:

Die Firma Morgenstern schreibt uns zu unserer Notiz in der die in der Schererstraße verkaufte Wurst durchaus einwandfrei ge­wesen sei. Bei der im Geschäft vorgenommenen Durchsuchung sei nichts gefunden worden, was auf eine Warenhinterziehung hin zielen könnte.

Aus den Gemeinden.

Fleischkarten in Steglitz .

Zur Regelung des Fleischverkaufs sollen demnächst Fleischkarten eingeführt werden, die voraussichtlich auf% Pfund pro Kopf und Woche lauten werden. Bis dahin ist angeordnet worden, daß sämt liche Fleischerläden gleichmäßig früh um 7 Uhr geöffnet werden müssen, vorausgesetzt, daß überhaupt Fleisch vorhanden ist. Der Verkauf darf nur an hiesige Einwohner und auf die Ausweiskarten für Lebensmittel erfolgen, auf denen der Verkäufer einen bezüglichen Bermerk zu machen hat.

Aus der Tegeler Gemeindevertretung.

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In der letzten Sigung wurden zunächst die neu- resp. wieder verpflichtet. Sodann würde ein längerer Erlaß des Ministers gewählten Vertreter, unter ihnen Genosse Rad unz, auf ihr Amt Verhältnisse der Gemeindekörperschaften des näheren eingeht, weiter des Junern vom 18. März 1916 an die Ober- und Regierungs­präsidenten zur Kenntnis gebracht, der auf die öffentlich- rechtlichen Bezug nimmt auf die Bestätigung von Gemeindeverordneten durch die Aufsichtsorgane und schließlich Nichtlinien angibt über die Er­ledigung von Anfragen, Beschwerden zum Schutz der Selbst­verwaltung der einzelnen Gemeinden. Ferner wurde eine land­rätliche Verfügung vom 26. April zur Kenntnis gebracht betreffs Anstellung eines befoldeten Schöffen, der die Geschäfte des im Heeres­dienſt befindlichen Bürgermeisters Stritte wahrzunehmen hätte. Für

Unter außerordentlich starker Beteiligung aus allen Groß­Berliner Innungen hielt Dienstag abend die Berliner Fleischer­innung unter dem Borsiz des Obermeisters Kriesche im Innungs­Hause, Neue Grünstraße 28, ihre Maiversammlung ab. Vom Berliner Magistrat, den die Innung zu der Versammlung ein­geladen hatte, war niemand erschienen. Auf der Tagesordnung standen Berichte über die Lage des Fleischergewerbes unter den jezigen Verhältnissen. Obermeister Kriesche berichtete über die Neu­regelung der Viehverteilung durch den Berliner Magistrat. Durch " Das Holz- und Strohmehl wird den Bäckereien durch die die Ausschaltung der Großschlächtei soll erreicht werden, daß mög­lichst in jedem Fleischerladen Berlins etwas Fleisch verkauft wird. Firma Bielichowski u. Lehrer, Kommanditgeſellſchaft auf Im Laufe der Verhandlung kam es zu einer lebhaften Auseinander- Aktien, geliefert. Der Hauptbeteiligte an dieser Gesellschaft ist be­segung zwischen den Großschlächtern, die gleichfalls Innungsmit. fanntlich Herr Salomon, der Hauptverteiler des diesen Posten ist bereits Herr Assessor Laegel bestimmt, und hat

glieder sind, uno den Ladenschlächtermeistern. Die Versammlung sprach sich jedoch mit großer Mehrheit dagegen aus, daß das Vieh wieder an die Großschlächter verteilt werden soll.

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Von der Berliner Luftbarkeits- Steuerordnung vom 8. März 1913.

die Vertretung nunmehr für Herrn Reichelt, dessen Amtsdauer am 15. Mai abgelaufen, einen Nachfolger zu wählen. Der Ber trag mit der Dampfergesellschaft Stern" wurde auf ein Jahr unter den bisherigen Bedingungen verlängert. Bom Regierungspräsi denten war eine Beteiligung der Gemeinden an der Fürsorgetätig feit in Ostpreußen angelegt worden. Auf Empfehlung des Gemeinde vorstandes sah die Mehrheit der Vertretung nach längerem Für und Die Beseitigung des sogenannten

Ueber die polizeilichen Durchsuchungen in Berliner Fleischerei- Besonders für die Besitzer von Kinos ist eine Entscheidung des betrieben sprach Altmeister Burg. Er verteidigte das Fleischer Oberverwaltungsgerichts unter dem Aftenzeichen II. C. 88. 15 gewerbe gegen die Angriffe, die infolge der Durchsuchungen in der von größerem Interesse. Einmal war in dem Streitfall, in dem Presse erhoben worden sind und wandte sich vor allem scharf gegen das jetzt vorliegende Urteil seinerzeit ausgesetzt wurde, zu ent- wider von der Beteiligung ab. gewisse übertriebene Berichte über das Ergebnis dieser Durchscheiden, ob die giffer 4 des§ 5 der Berliner Luftbarkeitssteuer- Rummelplages" an der Hauptstraße war längst angestrebt; jetzt hat suchungen. Das Berliner Fleischergewerbe habe im großen und ordnung vom 8. März 1913 gültig sei. Es schreibt die vorhergehende der Anlieger Hamused einen Streifen seines Grundstücks kosten- und ganzen Revisionen und das Licht der Deffentlichkeit nicht zu scheuen. Biffer 3 des§ 5 vor, daß der Beranstalter verpflichtet sei, täglich lastenfrei der Gemeinde angeboten und dafür die Straßenregulierung Die Presse hätte beruhigend wirken und nicht gleich allen haltlosen über die entgeltlich oder unentgeltlich ausgegebenen Eintrittsnach beantragt. Grundsätzlich ist die Vertretung damit einverstanden, es Gerüchten über die unmöglichsten Fleischverstecke Glauben schenken weise( Karten, Programme uit.) nach einem von der Steuerbehörde soll ein Kostenanschlag vorgelegt und weiteres später beschlossen vorzuschreibenden Muster ein fortlaufendes Verzeichnis zu führen. werden. Der Voranschlag des Verbandskrankenhauses in sollen. Auf Vorschlag des Altmeisters stimmte die Versammlung Die strittige Ziffer 4 des§ 5 bestimmt dann: Reinickendorf sicht für Tegel einen Zuschuß von 50 000 m. vor; folgenden Eingaben zu: " Läßt sich aus dem Berzeichnis die Zahl und Art der aus- nach Erörterung einer Reihe Beschwerden wegen mangelnder Be­ An den Herrn Oberbefehlshaber in den Marken. gegebenen Eintrittsnachweise nicht feststellen, so wird die Steuer rüdüchtigung bei Aufnahme von Tegeler Kranken wegen Betten­Ueber die stattgefundenen Revisionen in den Fleischereibetrieben unter Zugrundelegung aller vorhandenen Plätze berechnet." mangel, wurde notgedrungen dem Zuschuß zugestimmt unter der der Stadt Berlin sind durch die Tagespresse übertriebene und un- Im Gegensatz zum Bezirksausschuß, der diese Bestimmung für Betonung, daß Tegel zwar laut Vertrag zahlen müsse, aber leider wahre Nachrichten verbreitet worden, wodurch die Bevölkerung ungültig erachtete, erklärte das Oberverwaltungs- nicht viel mitzureden hätte. Die Kreisfrankenkasse will jetzt wieder Berlins nicht nur gegen das gesamte Fleischergewerbe grundlos gericht sie für gültig. Es führte dazu aus: Da die Ge- die zu Kriegsbeginn aufgegebene Bersicherung von Hausgewerbes bis 2500 M. auf­aufgebracht worden ist, sondern auch die Gefahr bestand, zu Ge- meinden berechtigt seien, Lustbarkeitssteuern zu erheben, so seien treibenden mit einem Jahreseinkommen walttätigkeiten verleitet zu werden. Diese unwahren Berichte sie auch berechtigt, Maßnahmen zu ihrer Durchführung anzuordnen. nehmen; nach längerer Aussprache wurde der Erlaß einer Sagung, nach der für die Dauer des geben aber auch dem Auslande gegenüber über den wirklichen Ferner war die erwähnte Steuerordnung, die sich unter anderem entsprechenden Stand dieser Angelegenheit ein grundfalsches Bild. Das Berliner auf Kinos und Varietés bezieht, in einem Punkte auszulegen, Strieges die Versicherung geregelt werden soll, wegen mangeln­Fleischergewerbe hat nach feiner Richtung bin die breiteste Deffent- der ganz besonders für Stinos in Frage kommt. Nach dem der Uebersicht über die Tragweite des betreffenden Beschlusses bei tinematographischen Vor- zur nächsten Sitzung zurückgestellt. Zum Schluß erklärte sich die lichkeit zu scheuen. Jm öffentlichen Interesse bitten wir aber,§ 4 der Steuerordnung wird nur noch die Veröffentlichung von Berichten über Revisionen von stellungen die Steuer auf die Eintrittsausweise( Starten) erst bei Vertretung noch mit dem Beitritt zum Fleischversorgungszweck­Fleischereibetrieben zuzulassen, deren Wahrheit behördlich festge- einem Eintrittsgeld von 30 Pf. ab erhoben. Vorliegend hatte der verband Reinickendorf und Umgebung einverstanden, nachdem Assessor stellt ist." Kinomatographenbesitzer B., der auf Freistellung von Zustbarkeits- Laegel die Notwendigkeit dazu näher dargelegt hatte. Es folgte In einer zweiten Eingabe an den Berliner Polizeipräsidenten steuern in Höhe von 330 M. flagte, Eintrittskarten für 25 und noch eine vertrauliche Sitzung. wird um Abhilfe der Mißstände gebeten, die sich darin gezeigt haben, 29 Pf. ausgegeben. An sich waren diese also von der Kartensteuer daß es bei den Revisionen an einheitlichen Grundsägen gefehlt habe. frei. Es bestand nun die Uebung, die speziell für Sonn- und Fest­tage in Betracht kam, daß Besucher des Kinematographentheaters Auch von anderen Jnnungsmeistern wurden der Presse scharfe Vor- bei Abruf, das heißt bei Ablauf der Gültigkeit ihrer Starte im würfe in Sachen der polizeilichen Durchsuchungen gemacht. Ueber Theater dann verbleiben konnten, wenn sie eine neue Karte die sachliche Seite der Frage und das Ergebnis der Durchsuchungen lösten. Es war nun im Rechtsstreit strittig, ob in solchen wurde dagegen wenig oder gar nicht gesprochen. Fällen die Teilnahme an zwei Borstellungen vorlag, also jedes

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Stellungnahme zum Vorwärts- konflikt. In der am 8. Mai tagenden Funktionärsizung des Neuköllner Wahlvereins wurde folgende Resolution angenommen: " Die Funttionäre des Neuköllner Wahlvereins erklären nach Kennisnahme der Kündigung des Genossen Meyer diese Kündigung als einen Akt der Unduldsamkeit.