Gewerkschaftliches.
Reichsmittel für die Arbeitslosen
der Süßwarenindustrie.
Durch Bundesratsverordnung vom 16. Dezember 1915 wurde der Süßwarenindustrie nur noch die Hälfte des früheren Zuckerverbrauchs zugestanden, und da obendrein die Zufuhr von Rohkatao stoďte, so brach für die Tausende der Arbeiter und Arbeiterinnen dieses Fabrikationszweiges eine schlimme Zeit an. Vor dem Kriege bestanden über 800 Betriebe dieser Art, die 50 000 bis 60 000 Personen zu Zweidrittel weibliche beschäftigten. beschäftigten. Viele größere Betriebe haben ihren Sig in fleinen Gemeinden. Die Hauptsize dieser Industrie sind Dresden , Berlin , Magdeburg , Stöln und Her ford . Diese Gemeinden werden durch die große ArbeitsIosigkeit start belastet. Die Arbeitslosigkeit von Tausenden dieser Leute viele Betriebe sind ganz oder abteilungsweise geschlossen, andere arbeiten nur tageweise oder mit verfürzter Stundenzahl- rechtfertigt das Verlangen nachs einer besonderen Unterstützung. Die Organi sation, der Zentralverband der Bäcker und Konditoren, hat deshalb an Bundesrat und Reichstag eine Eingabe gerichtet und darin ersucht, Mittel zu bewilligen, damit die Gemeinden und Gemeindeverbände durch erhöhte Zuschüsse in die Lage kommen, eine solche Unterstützung leisten zu können.
werden.
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Die in dieser Industrie Beschäftigten wurden schon immer schlecht entlohnt. Die Organisation hat nur langsam die Verhältnisse bessern fönnen, weil, wie erwähnt, ein so großer Prozentjak weiblicher und jugendlicher Personen beschäftigt So betrug der Durchschnittslohn für erwachsene Arbeiter vor dem Kriege 22 m. wöchentlich, für erwachsene Arbeiterinnen 11,40 M. Und diese Säge wurden erst nach teilweise großen Kämpfen erzielt. Unter diesen Umständen ist die jetzige Lage der Arbeitslosen natürlich eine sehr schlimme, und weil sie auch in anderen Industrien kaum unterzubringen sind, wäre nur zu wünschen, daß Reichstag und Bundesrat dem gestellten Verlangen recht bald entgegenkommen.
Berlin und Umgegend. Entscheidungen des Kriegsausschusses für die Metallbetriebe.
Der Sofarbeiter R., der in einem der Spandauer StaatsBetriebe beschäftigt ist, will bei der Arbeitsannahme nicht gehört haben, daß ihm mitgeteilt wurde, was es Lohn gibt. Als er später hörte, wie hoch der Lohn sei, war er damit nicht zufrieden und wünschte seinen Kriegsschein. Nach einigen Bemerkungen erflärte der Vertreter des Betriebes, dem Arbeiter St. den Schein auszustellen.
Der Echlosser S. bei der Firma S. will aufhören und den Striegsschein, weil er nicht genug verdient. Auch past es ihm nicht, daß das Kolonnensystem, das in diesem Betriebe herricht, nicht so geregelt ist, daß jeder einzelne Arbeiter fontrollieren kann, ob ihm auch der ihm zustehende Verdienst wird. Durch die Auseinanderfetzung wird festgestellt, daß der Arbeiter mit seiner Beschwerde im Recht ist, und erhält derselbe den Schein. Der Firma wird empfohlen, den vorgebrachten Beschwerden über das Kolonnensystem Rechnung zu tragen, da sonst auch andere Arbeiter mit derselben Berechtigung den Schein bekommen müßten.
Der Dreher D. bei der Firma C. will aufhören, nachdem er bor furzem ausgelernt hat. Sein Verdienst beträgt 80 Bf. D. ist 17 Jahre alt. Er wünscht Zulagen von 14 Tagen zu 14 Tagen um je 2, f., bis er 1 M. Lohn erreicht hat. Da D. der einzige Dreher im Betrieb ist, also alle Dreherarbeiten machen muß, wird dieses Verlangen als berechtigt anerkannt, und die Firma berpflichtet fich, so zu verfahren. Damit tvar die Sache erledigt.
Bei der Firma M., C. u. Co. erhält der Schloffer W., der 18 Jahre alt ist, einen Lohn von 80 Pf. pro Stunde. W will einen höheren Lohn haben. Mit Rücksicht darauf jedoch, daß W. erst vier Tage dort beschäftigt ist und im Gesamtbetriebe der Lohn für Schloffer nur wenig höher ist, wird die Ausstellung eines Kriegsfcheins abgelehnt, da nach Meinung des Kriegsausschusses hier eine allgemeine Aufbesserung notivendig ist, denn sonst würden die Schloffer alle einzeln tominen und mit derfelben Berechtigung wie W. ihren Schein fordern.
Bei der Firma J. Hat der Schmied Sc. gearbeitet und aufgehört, weil ihm die Firma einen Vorschuß, den er für seine Mietezahlung brauchte, nicht geben wollte, obgleich er einen WochenJohn zur Verrechnung stehen hatte. Als der Schmied von der Beschwerdestelle wieder zur Arbeit bis zur Erledigung seiner Angelegenheit vor dem Kriegsausschuß zurückgeschickt wurde, hat man ihm seitens der Firma eine Arbeit gegeben, bei der er 10 Pf. weniger ver diente als vorher. Der Seriegeausschuß stellt sich auf den Standpunkt, daß man in der Situation, in der sich der Schmied befand, ihm wohl hätte einen Vorschuß geben können, und der Vertreter der Firma verspricht auch, sich hierüber mit dem Schmied zu verständigen. Als durchaus unzulässig bezeichnet es der Kriegsausschuß, daß die Firma nach der Rückkehr von der Beschwerdestelle dem Schmied 10 Bf. weniger Verdienst zukommen ließ. Es wird der Firma aufgegeben, das sofort zu korrigieren, denn die Einreichung einer Beschwerde darf nicht dazu führen, daß dem Arbeiter ein niedrigerer Verdienst wird. Die Firma sagt die korrekte Erledigung diefer Ungelegenheit zu, und war damit die Ausstellung eines Striegsscheins überflüssig.
Der Werkzeugmacher R. von derselben Firma hat einen Stundenverdienst von 80 Pf. Die Firma ist der Meinung, daß, da es sich um einen fehr jungen Arbeiter handelt, dies genug fei. Es wird der Firma empfohlen, dem Mann zunächst fofort 15 Pf. pro Etunde mehr zu zahlen, und falls die Firma das nicht glaubt tun zu Lönnen den Arbeiter den Kriegsschein auszustellen.
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Sn Bezug auf diesen Tarif wurde mun in Leipzig am 8. Mai 1 Bädereiarbeiter glauben, daß es Pflicht der Innung wäre, dieses folgendes vereinbart: Treiben öffentlich zu berurteilen. Sollten dennoch solche Fälle in Die Kündigung des Tarifs wird aufgehoben. Der Tarif- der Zukunft sich wiederholen, dann wird die Organisation der Bäder vertrag wird bis zum Friedensschluß, mindestens aber um ein mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln dagegen einschreiteu. Jahr, ab 1. Juli 1916, verlängert.
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Deutsches Reich.
An Teuerungszulagen werden gewährt, mit der Wirtung ab 1. April 1916: Männliche Personen erhalten bei Die Reichsfonferenz des Deutschen Bauarbeiterverbandes, die in einem Stundenlohn bis zu 53 Pf. pro Stunde 3 Pf., bei einem Lohn von 54 bis 60 Pf. pro Stunde 6 Bi., bei einem Lohn von Hamburg tagte, und über deren Stellungnahme zum Reichstarif 61 bis 65 f. pro Stunde 5 Pf., bei 66 bis 70 f. pro Stunde für das Baugewerbe wir in der gestrigen Nummer bereits tele. 3 f., bei 71 bis 75 Pf. pro Stunde 2 f. Ungelernte graphisch berichteten, beschloß außerdem gegen wenige Stimmen, Arbeiterinnen erhalten feine Teuerungszulage. Andere Arbeite- für Arbeitseinstellungen, die etwa zur Durchführung der Vorschläge rinnen erhalten bei Stundenlöhnen von 29 bis 35 Pf. pro Stunde notwendig würden, die Streikunterstügung um 3 M. 3 Pf. bei solchen von 36 bis 38 Pf. pro Stunde 2 Pf., bei 39 und pro Woche zu erhöhen. 40 Pf. pro Stunde 1 Pf. Danach berichtete Odenthal über die Verhandlungen im Die seit dem 1. Dezember 1915 freiwillig gewährten Striegs- Stuffatenrgewerbe. Mit dem süddeutschen Unternehmerzulagen oder Lohnerhöhungen sind bei Berechnung der Teuerungszulagen in Anrechnung zu bringen.- Außer den zu- verband sind dieselben Teuerungszulagen bereinbart worden, wie sie gebilligten Stundenzulagen ist noch folgendes vereinbart worden, die Borschläge für das Hochbaugewerbe bringen. Für Westdeutschmit Geltung vom Tage der Vereinbarung ab: Für alle Kinder land gehen die Verhandlungen noch weiter. unter 14 Jahren wird eine besondere Kinderzulage von 2 M. Die weiteren Beratungen betreffen interne Angelegenheiten und monatlich gezahlt, ungeachtet der sonstigen Lohnhöhe. entbehren des öffentlichen Interesses.
Aus Industrie und Handel.
Affordarbeiter, die nach ihrer in der Woche geleisteten Arbeitszeit nicht mehr wie 65 Pf. in der Stunde verdient haben, erDie Unters halten eine Kriegszulage von 5 Pf. pro Stunde. stügungen für Affordarbeiter werden monatlich gezahlt. Bei Sündigung seitens der Prinzipale werden sie anteilig verrechnet. Für Handfalzarbeiten werden auf die bestehenden Atfordsäge 10 Broz. Zeuerungszulage gewährt, die wöchentlich verrechnet( Eig. Ber.) Die stets wachsende Liste der Waren, deren Einfuhr werden. Die Einkommensfäge mit der Zeuerungszulage dürfen in Großbritannien verboten ist, erwedt eine gewisie Beunruhigung tünftigen Tarifverhandlungen nicht als Bafie zugrunde gelegt in den Streifen der auf den Export angewiesenen italienischen werden. Für alle Meinungsverschiedenheiten können die zuständigen Industriellen. In der legten Liste finden sich auch zwei Artikel, die Tarifschiedsgerichte angerufen werden."
Die in Berlin zwischen der Berliner Filiale des Buchbinderverbands und dem Verein Berliner Buchdruckerei befizer vor einigen Tagen getroffene Vereinbarung beiagt zu nächst, daß der zwischen diesen beiden Kontrahenten bestehende Tarifbertrag, einschließlich der Vereinbarung mit den Geschäftsbücher fabrifen, bis zum Friedensschluß, mindestens aber bis zum 31. De zember 1917, unverändert verlängert werde. Aus diesem Grunde werden folgenbe monatliche Zeuerungszulagen bereinbart:
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aus Italien in erheblichem Umfange ausgeführt wurden, nämlich tonservierte pflanzliche Erzeugnisse irgendwelcher Art und Pneumas für Automobile. Als Grund gibt die englische Regierung die Notwendigkeit an, die Inanspruchnahme der Schiffe durch überflüssige Waren zu verhüten. Dagegen macht nun der„ Corriere della Gera" geltend, daß das für Italien nicht in Frage kommen fann, England nach Italien das Zehnfache an Ge wicht ausführt von dem, was Italien nach England exportiert. Das bedeutet alio, daß die Schiffe zum großen Teil leer zurückommen. Italien hätte natürlich Interesse daran, sich den englischen Markt nach Möglichkeit offen zu erhalten, um das Defizit feiner Handelsbilanz zu vermindern und den Wechsel auf England zu verbessern, der heute mit 30,08 Qire für ein Pfd. Sterl. immer noch recht hoch ist. 4 Pfd. Sterl., deren Nominalwert 100 Lire beträgt, fosten bei diesem Wechsel 120,32 Sire, fast ebenso viel wie 100 Frank Schweizer Währung( Papier ), die heute auf 121,25 ſtehen, weit mehr als Gold, das 117 Lire bezahlt wird, und als französisches Papier, deffen Surs 106.45 ist.
Die Turiner Stampa" hebt hervor, daß die französische Re gierung zu einer Abmachung mit der englischen gekommen ist. der zufolge englische Kohle in Frankreich 62 Frank pro Tonne foſtet, während dieselbe Gewichtseinheit heute in Italien mit 220-240 Lire bezahlt wird. Das Turiner Blatt schlägt vor, den Transport auf dem französischen Landmege zu ermöglichen, mit den Waggons der italienischen Staatsbahnen, während die römische Tribuna" die Regierung darauf aufmerksam macht, daß in Frankreich eine eigene Schiffahrtsgefellichaft gegründet wurde, wie der Board of Trade vorichreibt, mit englischer Firma, zu dem Zweck, die Koblenversorgung für Frankreich zu übernehmen. Für diese Schiffahrtsgesellschaft turde von englischer Seite von der Ncquirierung der Schiffe abgesehen. Die" Tribuna" fragt nun, ob die italienische Regierung
Soziales.
Wenn man den Termin versäumt.
" Es erhalten Gehilfen: verheiratete 10 M. und ledige 8 M. bei einem Wochenlohn bis 1 M. über dem Minimum; verheiratete 8 M. und ledige 6 M. bei einem Wochenlohn von 1 bis 3 M. über dem Minimum; verheiratete 6 M. und ledige 4 M. bei einem Wochenlohn von 3 bis 5 M. über dem Minimum; verheiratete 5 M. und ledige 3 M. bei einem Wochenlohn von 5 bis 7 M. über dem Minimum; verHeiratete 4 M. und ledige 2 M. bei einem Wochenlohn von 7 bis 9 M. über dem Minimum. Akkordarbeiter, die im Monatsdurchschnitt der geleisteten Arbeitszeit nicht mehr als 70 Pf. pro Stunde verdient haben, erhalten denjenigen Teuerungszuschlag, der sich für die betreffende Klasse der Lohnarbeiter versteht. Arbeiterinnen im Wochenlohn, die über 20 Jahre alt find, erhalten 6 M. monatlich, und die unter 20 Jahre alt find, 4 M. Affordarbeiterinnen, die im Monatsdurchschnitt nicht mehr als den tarifmäßigen Minimallohn der entsprechenden LohnKlasse verdient haben, erhalten den obigen Zuschlag gleichfalls. Bei Handfalzarbeiten im Afford werden zehn Prozent auf die tariflichen Affordlöhne gezahlt. Außer dem wird für alle finder unter 14 Jahren eine Stinderzulage von monatlich je 2 Mart an Verheiratete und Ledige gezahlt, un geachtet der Lohnhöhe und Beschäftigungsart. Die feit dem 1. April 1916 freiwillig gewährten Kriegszulagen oder Lohnerhöhungen noch Zeit hat, ein ähnliches Abkommen mit der englischen zu treffen. können bei Berechnung der Teuerungszulagen in Anrechnung ge= bracht werden. Wo bereits höhere, als die obigen Teuerungszulagen gezahlt sind, dürfen diese infolge der jezigen Vereinbarung nicht gefürzt werden. Die Teuerungszulagen gelten mit Wirkung vom 1. April dieses Jahres und sind stets in der ersten Woche des nächsten Monats zahlbar, für den April baldtunlichst. Der Aufschlag für Handfalzarbeiten wird wöchentlich berechnet. Bei Neueinstellungen und Aushilfen sind die Teuerungszulagen gleichfalls zu zahlen. Wer auf eigenen Metallverarbeitung beschäftigt war, flagte gegen die Firma beim Wunsch innerhalb des Monats aus der Stellung austritt, hat Gewerbegericht auf Zahlung von 665 Mark und Erteilung feinen Anspruch auf Teilbeträge an den Teuerungszulagen. Wer einer Arbeitsbescheinigung. Die Firma war im ersten entlassen, zum Militär eingezogen oder frank wird, erhält den be- Termin nicht vertreten. Deshalb erging gegen sie ein dem Klagetreffenden Teilbetrag. Die Einkommenssäge mit den Teuerungs- antrage entsprechendes Versäumnisurteil. Hiergegen legte zulagen dürfen fünftigen Tarifverhandlungen nicht als Basis zu die Firma Einspruch ein. Im zweiten Termin erschien wieder fein grunde gelegt werden. Ueber alle Meinungsverschiedenheiten Vertreter von ihr, also war das Versäumnisurteil rechtsfräftig bezüglich der Teuerungszulagen entscheidet eine beiderseitige Kommission von je 3 Mitgliedern. Die Kommission soll auch bei geworden. Die Firma zahlte dann dem Kläger die 665 Mart, Friedensschluß entscheiben, ob und in welchem Umfange obige gab ihm aber keine Arbeitsbescheinigung. Der Kläger wartete noch Vereinbarung nach Friedensschluß bis Ablauf des Tarifs in Kraft eine Zeitlang. Dann erhob er eine neue Klage auf Erbleiben soll." teilung der Arbeitsbescheinigung und Zahlung von 500 Mart In der folgenden Diskussion trat die Unzufriedenheit mit der Schadenersaz, weil er ohne Arbeitsbescheinigung feine Geringfügigkeit der Zugeständnisse zutage. Stellung finden konnte. Der Anspruch auf Schadenersaz Es wurde dann folgende Resolution angenommen: ist vom rechtlichen Standpunkt nicht zweifelsfrei. Denn der Kläger , Die Veriammlung hat den Bericht über das Ergebnis der dem ja durch Urteil des Gerichts die Arbeitsbescheinigung zu Verhandlungen mit den Buchbinderei- und Buchdruckereibefizern zur Kenntnis genommen. Wenn die Versammlung auch trop der gesprochen war, hätte die Erteilung derselben im Wege der ZwangsStatt dessen hat er aber die neue enormen Leuerung nicht eine nur einigermaßen befriedigende vollstreckung beantragen können. Erböbung der Löhne erwartet hat. so ist doch die getroffene Ber- Selage angestrengt. Doch, es fonnte in dem neuen Termin nicht zur einbarung für alle Berliner Kollegen und Kolleginnen eine arge Sache verhandelt werden, weil wieder kein Vertreter der beklagten Enttäuschung. Es wird erwartet, daß die Kollegenschaft in allen Firma anwesend war. Auf Antrag des Klägers erließ das Ge. Betrieben mit den zulässigen Mitteln versucht, höhere, als die richt auch in diesem Falle ein Verfäumnisurteil, wonach die Firma gewährten Zulagen zu erreichen, um einen gerechten Ausgleich dem Kläger 500 W. zu zahlen und ihm eine Arbeitsbescheinigung zu herbeizuführen." erteilen hat. Außerdem wurde der zum Termin geladene Geschäfts führer der Firma, weil er nicht erschienen war, in eine Ordnungsstrafe von 20 M. genommen.
Ueber die Wirkung, welche die zugebilligten Zeuerungszulagen haben, wird eine Statifiit aufgenommen werden.
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28 M.
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Eine Maffenklage vor dem Potsdamer Gewerbegericht. Ueber dreißig in Bornstedt wohnhafte Kriegerfrauen machten vor dem Potsdamer Gewerbegericht rückständige Lohnansprüche gegen den Sattlermeister Teichner in Potsdam geltend, der mit Kriegsbeginn Heereslieferungen ausführte und zahlreiche Leute beschäftigte.
Die Bäckermeister wittern Morgenluft! In Berlin scheinen sich recht bedenkliche Zustände im Bäckergewerbe Herausbilden zu wollen. Bei der langen Dauer des Krieges ist es nur zu erklärlich, daß fast alle Eingezogenen bestrebt sind. nach Hause zurüdgefehrt in ihr altes Zivilverhältnis zu kommen. Der Dreher Sch. ist bei der Firma St. beschäftigt und hat einen Auch find die„ nur Garnisondienstfähigen", deren Reklamation nicht Lohn von pro Stunde 1 M. Das Verlangen nach mehr Lohn oder so große Schwierigkeiten als die der Felddienstfähigen" macht, bc= Teschner selbst zahlte seinen Angestellten Löhne nach dem Kriegsschein wird als berechtigt anerkannt und erfolgt eine Ver- ftrebt, zur Arbeit beurlaubt zu werden. Können sie doch auf diese Reichstarif, betraute aber einen 3 wischenmeister Jahn mit ständigung auf der Grundlage, daß der Lohn fofort um 10 Bi. Weiſe bei der ungeheueren Leuerung durch ihre Arbeit, wenn auch der Ausführung von Arbeiten, die er in seiner Werkstatt nicht vererhöht wird und in längstens 3 Wochen um weitere 10 Bf. Sollte fehr fümmerlich, ihre Familie durchbringen. die Firma aus irgend einem Grunde diefen Rohn nicht zahlen Aber diese Beurlaubung hat auch ihre Schattenseiten, wie richten lassen konnte. Ja bn erhielt von Teschner zwar den tarifmäßigen Lohn, türzte aber die Löhnung der Kriegerfrauen gang fönnen, steht nach Meinung des Kriegsausschusses dem Dreher der folgender Vorgang beweist: Kriegsschein zu. Ein nur garnisondienstfähiger" Bäcker war zur Arbeit in die erheblich. Teilweise im Stücklohn für Geschoßförbe und Munitions. förbe von 55 auf 30 f. Nach den Angaben des Vertreters des Der Werkzeugmacher D. von der Firma Ech. erklärt, daß ihm Bäckerei von Straße beurlaubt worden. Nun aber sollte er Beklagten erzielte Jahn dadurch hundertprozentige Gewinne. Als der Striegsschein vorenthalten wird, obgleich er vom Betriebsleiter mit dem dort noch bestehenden Koſt- und Logiszwang zufrieden sein, die Frauen drängten, verwies fie Jahn an Teichner, der entlassen ist. Der Vertreter der Betriebsleitung bestreitet, daß eine obgleich er verheiratet ist und schon seit vielen Jahren für Soft und sich schließlich um alles Aufheben zu vermeiden, erbot, 20 M. glatte Entlassung vorliege. Im Verlaufe der weiteren Aussprache Logis felbft sorgt. Der Lobn war für diejenigen, die einzeln nachzuzahlen. Die Gesamtforderungen der allein in Born erfolgt eine Verständigung dahin, daß die Firma dem Werkzeugmacher mit dem Roft- und Logisiyſtem zufrieden sind, den Umständen ent- stebt wohnhaften Klägerinnen belaufen sich aber auf 3389 M., den Kriegsschein ausstellt. sprechend nicht das fleinste Uebel. Für einen Familienvater jedoch, wenn man ihre Höhe nach dem Reichstarif für Stücklohnkürzungen der außer für sich selbst auch für Frau und Kinder zu forgen hat, Tarife und Tererungszulagen im Buchbindereigewerbe. ist es geradezu unmöglich, mit 28 M. Wochenverdienst seine Familie ermittelt. Der Vertreter der Klägerinnen erflärte, daß durch VerEine sehr stark besuchte, vom Buchbinderverband einberufene zu ernähren, während überdies feine Kollegen in anderen gleich- ordnung des Kriegsministeriums vom 24. Februar 1916, abgedruckt im Verordnungsblatt, die Heereslieferanten verpflichtet seien, die Mitgliederversammlung der in Buchbindereien, Buchdruckereien und artigen Stellen und Betrieben das Doppelte und mehr verdienen. Geschäftsbuchfabriken beschäftigten Personen nahm am Montag die Auch die in geradezu erschreckender Weise zunehmende Arbeits- ausbedungenen Löhne zu zahlen und daß sie auch für Kürzungen der Zwischenmeister hafteten. Der Vorsitzende riet der Ver Berichte entgegen über das Resultat der Verhandlungen betreffend losigkeit wird schon von spekulativen Bäckermeistern auszunuzen den" Dreistädtetarif"( Berlin , Leipzig , Stuttgart ), und über das gelucht. So wurde der Organisation ein Fall gemeldet, daß eintretung des Beklagten, dem Jahn den Streit zu ver künden und vertagte zieds Herbeischaffung der Unterlagen und Resultat der Verhandlungen zu dem Tarif zwischen der Berliner Bäcker mit 40 M. Wochenlohn eingestellt wurde. Bei der nächsten Nachprüfung der Klageforderung den Termin auf drei Wochen. Die Filiale des Buchbinderverbandes und dem Verein Berliner Buch- Lohnzahlung wurde jedoch dem betreffenden vom Arbeitgeber erklärt, Entscheidung gewinnt erhöhte Bedeutung für die übrigen in der druckereibesizer. Rüger erstattete die Berichte. Nach seinen Dar- daß es in Zukunft nur noch 35 M. Wochenlohn gäbe! Im Hinblic Korbflechterei und Sattlerei beſchäftigten Frauen. Iegungen war in den Verhandlungen mit den Brinzipalen trotz aller auf die herrschende Arbeitslosigkeit gab sich der betreffende, wenn Versuche, ein möglichst gutes Ergebnis zu erzielen, nicht mehr zu auch mit dem äußersten Widerstreben, zufrieden. Aber bei der erreichen, als schließlich vereinbart wurde. nächsten Lohnzahlung wurde das Manöver wiederholt. Wieder Gegen Geschlechtskrankheiten in Italien . Was zunächst den sogenannten Dreistädtetarif angeht, wurden 5 M. vom Lohn abgezogen, so daß von den 40 M. jetzt noch Wie der römische Messaggero" meldet, hat der Kriegsminister der die Städte Berlin , Leipzig und Stuttgart betrifft, so handelt 30 m. übrig blieben. an die Sanitätsbehörden ein Rundschreiben gerichtet, in dem er fie es sich dabei um eine Abmachung zwischen dem Verband deutscher Die Organisation der Bäcker will zunächst von einer öffentlichen auf die Notwendigkeit aufmerfiam macht, energisch gegen das Um Buchbindereibesiger und dem Deutschen Buch- Kennzeichnung der fraglichen Meister absehen, hofft auch, daß solche sichgreifen der Geichlechtstrantheiten vorzugehen, das sich binderverband. Magimen von Bäckermeistern vereinzelt bleiben werden. Aber die im Anschluß an die Truppenverschiebungen bemerkbar macht. Berantw. Redakt.: Alfred Bielevv. Neutoun. Infrafenteil verantw. Th. Glode, Berlin . Drud u. Berlag: Borwärts Buchbr. u. Verlagsantali Paul Singer& Co., Berlin SW. Hierzu 1 Beilage u. Unterhaltungsbl