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Bezugsmarken erhalten minderbemittelte Personen, flammern verschlossen sind. Derartige Pakete werden fortan von schlossenen Vertrag. haben diese sich die Reisekosten mit wöchentlich die den Spiritus zur Beleuchtung oder zum Kochen der Absendung ausgeschlossen werden. einer Mark vom Lohn abziehen zu lassen.. Der Kläger  , der weder nötig haben, und denen ein Ersagmittel in Elek- Ein Berliner   D- Zugdich wurde von der Kriminalpolizei in lesen noch schreiben fann und den Vertrag mit drei reuzen unter­trizität oder Gas nicht zur Verfügung steht, sowie solche Dresden   unschädlich gemacht. Auf dem Hauptbahnhof dort wurde zeichnet hatte, behauptete, der Agent, welcher die Arbeiter in Lodz  Personen, die den Spiritus für Zwecke der Gesundheitspflege ein Reisender festgenommen, als er gerade einen von Leipzig   ges engagierte, habe ihnen die mündliche Zusicherung gegeben, daß ihnen benötigen. Die Bezugsmarken werden durch die Brot- fommenen Schnellzug verließ, um einen zur Abfahrt nach Bodenbach   das dieisegeld zurückgezahlt werde, wenn sie wenigstens drei Monate bereit stehenden Zug zu besteigen. Er hatte einer mitreisenden Dame in der Arbeitsstelle verblieben. Das Gericht beschloß im vorigen Termin, kommissionen ausgegeben. Sie berechtigen nur im Stadt- ein gefülltes Portemonnaie aus der Handtasche gestohlen. Der Ver- über diese Behauptung Beweis zu erheben. Das geschah denn auch in dem bezirk Berlin   zum Bezuge von Brennſpiritus. Die Geschäfte, haftete wurde festgestellt als ein Staufmann Gaul, ein Mann in neuen Termin am Mittwoch durch Vernehmung des Agenten Stephan, in denen der Spiritus zur Ausgabe gelangt, sind in den mittleren Jahren, der in Berlin   ein Zweiggeschäft eines der als Angestellter einer Vermittelungsfirma die Arbeiter in Lodz  Brotfommissionen zu erfahren. Gewerbetreibende und sonstige größeren Betriebes leitet. Eine Durchsuchung seiner Woh- für die Städtischen Gaswerke engagiert hat. Der Zeuge sagte, er berufliche Verbraucher( Aerzte, Zahnärzte, Hebammen, Sana- nung und seiner Geschäftsräume im Südosten der Stadt habe den Vertrag allen Arbeitern deutlich vorgelesen, jede Frage, torien, Friseure usw.) werden von der Brennspiritus- Gesell- hatte ein überraschendes Ergebnis. Man fand dort Dutzende die an ihn gestellt wurde, fiar beantwortet, aber feine Zusicherung, Der Kläger   bemerkte hier­schaft, Berlin  - Temgelhof, Ringbahnstraße 32/35, unmittelbar von Reisetaschen und Koffern, Damenhandtaschen und Porte- wie sie der Kläger   angab, gemacht. versorgt. monnaies, Brieftaschen, Schmucksachen, aus denen zum Teil auf, nicht der Zeuge, sondern ein anderer, ein junger Mann, habe Aus den weiteren Verhand die Steine Herausgebrochen sind, eine Reiseschreibmaschine, eine die betreffende Zusicherung gegeben. Arbeiterbildungsschule. Der nächste naturwissen­goldene Uhr mit Schlagwerk an einer goldenen Sette mit Steig- lungen ergab sich, daß der Zeuge eine Anzahl Schlepper an der bügel, auch einige Bisam und Persianerfelle. Alle Sachen wurden Hand hatte, welche ihm in Lodz   die Arbeiter zuführten. Es ist also schaftliche Sonntagsausflug erfolgt am kommenden zur weiteren Aufklärung zunächst nach Dresden   gesandt. Die Taschen sehr wohl möglich, daß diese Schlepper die doch wohl vom Sonntag, den 4. Juni, und zwar als Nachmittags- find zum Teil zerschnitten. Der Verhaftete hat wahrscheinlich auch Agenten Provision für ihre Dienste erhalten haben durch unwahre wanderung. Ihr Ziel ist nicht, wie ursprünglich an- auf hiesigen Bahnhöfen, besonders dem Anhalter Bahnhof  , Dieb- Angaben über die Bezahlung des Reisegeldes unerfahrene Arbeiter gegeben wurde Lübars  , sondern der Grunewald  ( Dahlem  - stähle in D- 3ügen, die schon seit einigen Jahren verübt wurden, an sich gelockt haben. Was die Schlepper auch zugesichert haben Riemeister- und Teufelssee- Pichelsberge). ausgeführt, vermutlich auch Taschendiebstähle in den Billardsälen mögen, für den Agenten und seine Auftraggeber war das nach An­Für sie galt nur der von den Treffpunkt 12 Uhr mittags ant Haltepunkte der Unter- hiesiger Kaffeehäuser. Er verkehrte viel in Lokalen der Friedrich ſicht des Gerichts nicht verbindlich. stadt, oft mit zwei anderen Männern, die wahrscheinlich seine Arbeitern unterzeichnete Vertrag. Der Kläger   war anderer Ansicht, grundbahn Dahlem  - Dorf. Fahrkosten 40 Pf. Helfershelfer waren und ihn bei den Diebstählen deckten. Einem er war deshalb zur Zurücknahme der aussichtslosen Klage nicht zu monnaie gleich zugesteckt zu haben. von ihnen scheint er auch in Dresden   das zulegt gestohlene Porte- bewegen und wurde demzufolge vom Gericht abgewiesen.

Teilnehmerkarten zu 30 Pf. sind zu haben im Bureau des IV. Wahlkreises, Stralauer Plaz 10/11, im Bureau des VI. Wahlvereins, Gerichtstraße 71, und im Bureau des Bezirksbildungsausschusses( Jugend- beamter N. in Neukölln schuldig gemacht. Nachbarn N.3 hörten schon Schwerer Mißhandlungen seines Kindes hat sich ein Eisenbahn­sekretariat), Lindenstraße 3.

Die Sorge um den Säugling.

Jm Berliner Verein Hauspflege" sprach Prof. Finkelstein, ärztlicher Leiter des Waisenhauses der Stadt Berlin   und des an­gegliederten Kinderasyls, über Säuglingspflege in der Kriegszeit". Er zeigte, welche Schwierigkeiten für die Ernährung und gesamte Pflege der Säuglinge sich aus dem Kriegs­zustand allmählich ergeben haben.

Sonst habe man, so leitete er seinen Vortrag ein, Ratschläge erteilt, wie Säuglinge ernährt werden sollen; jetzt aber müsse man fragen, wie sie ernährt werden können. Immer schwerer sei es in letzter Zeit für die ärmeren Bevölkerungsschichten geworden, bei der Ernährung und Pflege der Säuglinge noch einigermaßen die Anforderungen zu erfüllen, die bisher galten. Fast aller dazu nötige Bedarf sei jetzt knapp und teuer, die Säuglingsmilch, das Hafer­mehl, der Zucker, ferner auch die Gummipfropfen, die Windeln, die Seife usw. usw. Die Ernährungsschwierigkeit, zu der die Knapp­heit und Teuerung der Lebensmittel geführt habe, treffe auch die Was da zu tun sei, um trotz allen Schwierigkeiten durchzu tommen?

Mütter.

jeit längerer Zeit dessen 11 Jahre alten Sohn oft jämmerlich schreien. Man zweifelte nicht, daß er jedesmal barbarisch miß­handelt wurde. Gestern führte eine Nachbarin den Knaben zur Kriminalpolizei. Eine Untersuchung, die der Polizeiarzt vornahm, bestätigte den Verdacht. Der Vater hatte den Knaben mit dem Stiel eines Ausklopfers derart geschlagen, daß sein ganzer Körper mit Striemen und Beulen bedeckt war. Der Vater wollte seine Züch tigungen" damit erklären, daß sein Sohn lügenhaft sei, die Schule schwänze. Diese Ausrede wurde aber durch den Rektor der Schule bald widerlegt. R. wurde dem Amtsgericht vorgeführt, vorläufig aber wieder auf freien Fuß gesetzt. Der Sohn wurde nach dem Waisenhause gebracht.

Ein tödlicher Straßenunfall hat sich am gestrigen Mittwoch in der Bellealliancestraße ereignet. Dort versuchte an der Ecke der Baruther Straße der 68jährige Postaushelfer Julius Rüdiger un­mittelbar vor einem in der Richtung nach dem Halleschen Tor fah­renden Straßenbahnzuge der Linie 164 das Gleis zu überschreiten. a auf jo kurze Entfernung der Führer den Zug nicht mehr zum Stehen bringen konnte, wurde der alte Mann umgerissen. R. erlitt bei dem Sturz auf das Straßenpflaster einen Schädelbruch, an dessen Folgen er auf der Unfallstation am Tempelhofer Ufer, wohin der Berunglückte gebracht worden war, starb.

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Gerichtszeitung.

Böse Folge der Kurpfuscherei.

Der 77 Jahre alte Naturheilkundige" Eduard Schulz wurde gestern aus der Krankenabteilung des Untersuchungs­gefängnisses der 1. Straffammer des Landgerichts II vor­geführt, um sich wegen fahrlässiger Tötung zu ber­antworten.

Der Angeklagte, ein ehemaliger Klempner, beschäftigt sich seit längerer Zeit mit der Ausübung der Heilkunst. Seine Hilfe nahm am 11. Oktober 1915. die Frau des Bäckermeisters Paul in Schöne­Ihre Besorgnis, daß das Kind an Diphtherie   erkrankt sei, suchte der berg in Anspruch als ihr 3½jähriger Sohn Günther erkrankte. Angeklagte, ohne eine Untersuchung anzustellen, für hinfällig zu erklären und sagte ihr: Nehmen Sie feinen Arzt; durch meine Mittel geht die Krankheit durch den Stuhl weg." Der An­geklagte behandelte dann das Kind mit homöopathischen Lösungen in dreißigster Potenz, in welchen Aconit, Hepar sulfurio, Qued­filbercianat, Salpetersäure und Flieder enthalten war. Die Ver­dünnung dieser Mittel war so start, daß sie nach dem Gutachten des Prof. Dr. Juckenad als völlig indifferent bezeichnet werden müssen und die Bestandteile in der angewandten Lösung über­haupt nicht nachweisbar waren, so daß eine Wirkung völlig aus­geschlossen war. Das Kind wurde kränker und kam auf Anord­nung des am 16. Oftober herbeigerufenen Arztes Dr. Böttger in das Krankenhaus, wo schwere septische Erscheinungen im Anschluß Wegen einer Explosion in einer Fabrik in der Urbanstr. 114/115 Bezüglich der Ernährung des Säuglings empfahl( Hasenheide) wurde die Berliner   Feuerwehr am Mittwoch nachmittag trok sorgfältigster ärztlicher Behandlung an den Folge­an Diphtherie   festgestellt wurden. Im Krankenhause ist das Kind Finkelstein, mit noch größerem Eifet als bisher die Mütter von vier Seiten alarmiert. Als sie dort in großer Stärke ankam, erscheinungen der Diphtherie am 25. Oktober ver= zum Stillen ihrer Kinder anzuhalten. Für ein Kind, brannte das zweite Geschoß im rechten Seitenflügel mit dem Quer- st or ben. Da nach dem Gutachten der ärztlichen Sachver das gestillt wird, sei das Gedeihen so gut wie gewährleistet. Dabei falle auch die Sorge weg, wie man die Kuhmilch oder andere Nähr- gebäude. Zum Glück sind die Fabrikräume sämtlich erst neu und ständigen das Kind mit der größten Wahrscheinlichkeit gerettet mittel heranschaffen soll. In der Reichswochenhilfe mit ihren Still- massiv erbaut mit feuerfesten Decken und Fußböden. Ueber die worden wäre, wenn rechtzeitig Serumbehandlung durch einen Arzt beihilfen sei ein wirksames Mittel gegeben, die Mütter zum Stillen Treppen und eine Maschinenleiter wurde vorgegangen und es ge- stattgefunden hätte, hatte das Schöffengericht den Ange­zu bewegen. Man könne vielleicht fragen, ob nicht durch Lebens­flagten wegen fahrlässiger Tötung zu 1 Jahr 6 Monaten Ge­fängnis verurteilt und ihn sofort in Untersuchungshaft genommen. mittelteuerung und Ernährungsschwierigkeit die Mütter in ihrer Gegen das Urteil war Berufung eingelegt worden. Rechts­anwalt Dr.. Harry Pincus machte in der zweiten Instanz für den Stillfähigkeit beeinträchtigt werden. Finkelstein glaubt, diese Frage Angeklagten geltend, daß der ursächliche Zusammenhang zwischen verneinen zu dürfen, und er fürchtet auch keine bedenkliche Aenderung dem Verhalten des Angeklagten und dem Tode des Kindes doch der cuttermilch. Er wies darauf hin, daß 1870 in Baris während nicht ganz zweifelsfrei festgestellt sei, da sich doch nicht sagen lasse, der Belagerung infolge des Mangels an Suhmilch allgemein die ob das Kind nicht trok einer Serumbehandlung dennoch an Mütter ihre Kinder stillten und daß in dieser Zeit die Säuglings­Diphtherie gestorben sein würde. Jedenfalls erscheine die Strafe sterblichkeit so gering wie nie war. zu hoch, denn der Angeklagte stehe in sehr hohem Alter, auch müsse strafmildernd in Betracht gezogen werden, daß er selbst an die Heilkraft seiner Mittel felfenfest glaube. Staatsanwalt Assessor Jacobi hielt die erkannte Strafe feineswegs für zu hn da es ein bodenloser Leichtsinn des Angeklagten sei, wenn er sich ohne jede Untersuchung an die Behandlung eine diphtherieverdächtigen Kindes mache und die Behandlung mit Diphtherieheilſerum gänzlich ausschalte. Das Gericht ermäßigte die Strafe auf ein Jahr Gefängnis unter Anrechnung von 2 Monaten Untersuchungs­haft, wobei einerseits das hohe Alter des Angeklagten, andererseits berücksichtigt wurde, daß es schon eine grobe Fahrlässigkeit dar­stelle, wenn ein Mann, der dazu gar nicht befähigt sei, eine solche Kur übernehme.

lang die Flammen auf ihrem Herd zu beschränken. Leider ist bei der Explosion der Arbeiter Emil Elz holz aus Neukölln ums Leben gekommen. Sein Kollege der Gastwirt Michael Groß er litt Brandwunden zweiten und dritten Grades an beiden Armen und an der linken Körperseite. Er fand Aufnahme und Hilfe im Urban­frankenhaus.

Ein Zusammenstoß zweier Straßenbahnwagen wird vom gestrigen Nachmittag gemeldet. Um 230 Uhr fuhr an der Königstraße Ede der Spandauer Straße ein Triebwagen der Linie 58( Nichtung Briz) in der Kreuzung gegen den Beiwagen eines in der Richtung nach dem Dabei wurden sieben Viehhof verkehrenden Zuges der Linie 81. Personen, die in dem Beiwagen saßen, leicht verletzt oder erlitten Nervenchoc. Von dem Triebwagen wurde die Vorderplattform fort­geriffen und Seitenscheiben zertrümmert, an dem Beiwagen war das Buffergestell beschädigt, während das Gefährt selbst entgleiste. Die Verlegten konnten ohne fremde Hilfe sich nach ihren Wohnungen begeben.

Aus den Gemeinden.

Immerhin müsse man bemüht sein, die stillenden Mütter ausreichend zu ernähren. Aber noch wichtiger sei, für die Ernährung der Schwangeren zu sorgen, damit fräftige Kinder geboren werden. Finkelstein gestand, daß man da jetzt nicht außerordentlich viel tun" könne. Man müſſe aber darauf hinwirken, daß die Frauen das wenige Geld, das sie haben, für gute Nahrung ausgeben". Das teure Fleisch sei entbehrlich, das könne durch billigere Fischsorten" ersetzt werden, z. B. durch den * ganz einfachen Hering"( über dessen jezigen Preis der Vortragende wohl im unklaren ist). Als sehr nahrhaft könne er z. B. auch Mehl und Nudeln empfehlen, ferner die Hülsenfrüchte, soweit sie noch zu Umtausch der Butterkarten für Kinder in Wilmersdorf  . Der haben sind". Zur Deckung des Milchbedarfs habe die stillende Umtausch der Butterkarten für Kinder, die zwischen dem 1. Januar Mutter ein durch ihre Milchkarte gesichertes Vorzugsrecht, das bei 1902 und dem 31. Dezember 1913 geboren sind, gegen volle Butter­der herrschenden Milchknappheit nötig sei. farten, sowie die Neuausgabe solcher Karten für nach dem 31. Des Die Milchkarte soll auch für die mit der Flasche auf- zember 1913 geborene Kinder erfolgt vom Freitag, den 2. Juni, bis zuziehenden Kinder die Heranschaffung der Nahrung sichern. Mittwoch, den 7. Juni( mit Ausnahme des Sonntags). straßenweise Die erforderliche Milchmenge brauche, sagt Finkelstein, nicht mehr durch die Brotkommissionen an die Haushaltungsvorsteher oder deren Vertreter, also ohne Vermittlung der Hausbesizer. Die Ausgabe­als ein Zehntel vom Körpergewicht des Säuglings zu betragen, ordnung wird an den Anschlagsäulen veröffentlicht. und auch für ältere Kinder sei nicht erheblich mehr nötig. Wenn man sich an dieses knappe Maß" halte, werde viel Milch gespart Mitgliederversammlung in Charlottenburg  . und die Deckung des gesamten Bedarfs erleichtert. Verhängnisvoll Eine gutbesuchte Mitgliederversammlung des Wahlvereins Char­für das Kind könne es werden, wenn Zucker fehlt, ohne den ein lottenburg beschäftigte sich am 30. Mai mit den gestellten Anträgen Gedeihen des Kindes nicht möglich ist. Ersatz dafür dürfe niemals zur Streisgeneralversammlung. Nach lebhafter Diskussion wurde Sacharin sein, das keinen Nährwert habe, sondern z. B. Malz- folgender Antrag gegen 6 Stimmen angenommen: präparate, die man freilich teuer bezahlen müsse. Ersatz sei auch Milchzuder, an dem es ebenso wie an Kindermehl noch nicht fehle.

Mit Ersagmitteln, die für die allgemeine Pflege des Säuglings in Frage kommen, macht Finkelstein Versuche in den von ihm geleiteten Anstalten. Der Preis des Gummisaugers ist von früher 15-20 Pf. auf 50-80 Pf. und noch darüber gestiegen, aber die Industrie hat einen Ersatz gefunden. Für Seife werden Ton­präparate angeboten, statt Puder dient Talkum als Streupulver, die Windeln kann man aus Nessel anfertigen, zur wasserdichten Unter­lage eignet sich ein präpariertes Papier. Wie teuer sind jetzt alle diese Ersatzmittel und besonders die erst neuestens von der Industrie hergestellten? Dem Vortrag war hierüber nichts zu entnehmen.

Für die ärmere Bevölkerung liegt ja die Echwierigkeit nicht nur in der Knappheit der Nahrungsmittel und des sonstigen Bedarfs. Sie liegt noch mehr in der allgemeinen Verteuerung, von der auch die Ersatzmittel nicht verschont bleiben. Uns scheint, daß die Sorge um den Säugling besondere Fürsorgemaßregeln zur Sicher stellung seiner Ernährung und Pflege gebietet.

Die Ankaufskommission der Städtischen Kunst- Deputation trat gestern unter Vorsiz des Bürgermeisters Dr. Reicke in der Großen Kunstausstellung am Lehrter Bahnhof   zusammen. Es wurden für die Stadt die folgenden Gemälde angekauft: Hans Hartig  , Ein Hindenburgfieg", Julius Jacob, Neujahrstag am Zeughausplatz", Julie Wolfthorn  , Zwei Freundinnen", Göhler, Im Park zu Schwegingen", Alfred Hellberger, Einzug der Soldaten über die Vesonse- Brücke von Blamont  ", Walter Wiehe, Wohltätigkeitskonzert im Lazarett".

Schund statt Militärlieferung.

Die Frage, ob auch Unterlieferanten oder nur Groß­unternehmer wegen Nichterledigung von Militärlieferungen nach§ 329 St.G.B. zu bestrafen sind, unterlag am Dienstag der Nachprüfung des Reichsgerichts.

Wegen Vergehens gegen§ 329 St.G.B.( Nichterledigung der vorgeschriebenen Militärlieferung während des Krieges) hat das Landgericht Berlin I   am 8. Oktober v. J. den Kaufmann Hermann Lesser zu 1 Jahr und 6 Monaten Gefängnis, den Schneider Emil Beyer wegen desselben Vergehens zu 6 Mo­Der An­naten und den Zuschneider Franz John   wegen Beihilfe zu dem Bergehen zu 4 Monaten Gefängnis verurteilt. geklagte ist aufmännischer Leiter der Firma Hirschfeld Wwe. Diese hatte von einer größeren Firma, die vom Beklei­Der Parteivorstand hat sich mit seinen Maßnahmen gegen dungsamt des 4. Armeekorps in Magdeburg   eine größere Heeres­den Vorwärts" und gegen das Duisburger   Parteiblatt über die ihm durch das Statut gesetzten Schranken hinweggesezt. Wir lieferung an Infanterieröcken erhalten hatte, den Auftrag zur An­fertigung solcher Röcke bekommen. 2. übertrug die Arbeiten dem fordern die Parteigenossen auf, sich dadurch nicht provozieren zu Schneider B. und dem Zuschneider J. Zwölf dieser Röcke waren Tassen, sondern ihre Pflicht gegen die Organisation nach wie vor aber dermaßen unvorschriftsmäßig und schundmäßig gearbeitet, zu erfüllen. daß die Militärverwaltung deren Annahme verweigerte. Die über­Die Kreisgeneralversammlung und die Verbandsgeneralvertragene Lieferung war also nicht ausgeführt, worin das Vergehen sammlung haben jedoch ernsthaft die Frage zu prüfen, ob sie nach gegen§ 329 St.G.B. lag. Gegen das Urteil hatten nur die Ange­dem Drganisationsstatut noch berechtigt find, an diesen Partei- flagten 2. und B. Revision eingelegt, in der. geltend gemacht borstand irgendwelche Gelder abzuführen. wurde, von einer Heereslieferung im Sinne des§ 329 St.3.8. Zum Punkt Verschiedenes wurde noch folgender Antrag ein- könne im vorliegenden Falle nicht die Rede sein; denn von dieser stimmig angenommen: Gesezesbestimmung würden nur die Großlieferanten betroffen, Die Mitgliederversammlung des Wahlvereins Charlottenburg nicht aber deren Unterlieferanten, die kleinen Arbeiter, die nur erklärt sich mit der Haltung des Parteigenoffen Karl Liebknecht   für die eigentlichen Lieferanten die mechanischen Arbeiten auszu­einverstanden und fordert die Kreisgeneralversammlung auf, dem führen haben. Der Angeklagte 2., der erst von einer anderen Genossen Liebknecht vollste Sympathie auszusprechen und alle ver- Firma einen Teil des eigentlichen Heeresauftrages erhalten habe, fügbaren Mittel in Anwendung zu bringen, um die Aufhebung sei zu Unrecht als Lieferant angesehen worden; desgleichen ins­der Haft des Genossen Liebknecht   zu erlangen. besondere der Angeklagte B., der von 2. nur aus Gefälligkeit be= Berichtigung. Zu dem Bericht über die Neuköllner   General- schäftigt worden sei. Das Reichsgericht vertagte die Ent­scheidung auf den 20. Juni. versammlung erhalten wir folgende Richtigstellung: Es darf nicht heißen: Für die zukünftige Haltung des Wahlkreis vorstandes  wurde vom Vorstand der Versammlung nachfolgende Resolution unterbreitet; sondern: Für die zukünftige Haltung des Köpenick  . Mitgliederversammlung des Wahlvereins, Wahl vereins vorstandes usw. Da wir uns in der General- Montag, den 5. Juni. abends 8, Uhr, im Lokal von Ried, Grünauer versammlung nur mit örtlichen Angelegenheiten beschäftigen, fällt Str. 7. Stellungnahme zur Kreisgeneralversammlung und Wahl der dieser Umstand sehr ins Gewicht.

Soziales.

Die Reisekosten des polnischen Arbeiters.

Delegierten.

Parteiveranstaltungen.

Jugendveranstaltungen.

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Pankow  - Niederschönhausen  . Donnerstag, den 1. Juni: biele im Freien bei Settekorn, Niederschönhausen  , Lindenstraße. Treffpunkt: 2 Uhr, Bahnhof Pankow  - Nordbahn. Gäste willkommen. Sonnabend, den 3. Juni: Abendwanderung über Lübars   nach Reinickendorf  , Rosenthal  . Abendbrot und Musikinstrumente sind mitzubringen. Treffpunkt: 7 Uhr in Nordend am Straßenbahnhof.

Vor kurzem berichteten wir über eine Gewerbegerichtsverhand­lung, wo ein polnischer Arbeiter, der sechs Monate in den Städtischen Bakete nach Bulgarien   sollen in Leinwand oder Säcke oder in Gaswerken gearbeitet hat, die Rückzahlung von 17 Mart forderte, feste Holzfisten verpackt sowie gehörig verschnürt und versiegelt sein. die ihm in Wochenraten von je einer Mark zur Rückerstattung des Auf die Beachtung dieser Vorschriften ist wiederholt hingewiesen von den Gaswerken ausgelegten Reisegeldes von Polen   nach Berlin  worden. Trotzdem werden noch immer viele Pakete nach Bulgarien   abgezogen worden sind. Nach dem mit dem Kläger und allen anderen aufgeliefert, die nur in starkes Backpapier eingehüllt und mit Blech- für die Städtischen Gaswerte angenommenen polnischen Arbeitern ab- Aufheiterung und Erwärmung.

Wetteraussichten für das mittlere Norddeutschland bis Freitag mittag. Anfangs noch fühl und etwas trübe, besonders im Stüſtengebiete leichte Regenfälle; später von West nach Ost fortschreitende